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Dieser Artikel behandelt die Administrationsorganisation Zur Fachzeitschrift fur Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaft siehe Die Verwaltung Unter Verwaltung versteht man allgemein administrative Tatigkeiten die mit der Besorgung eigener oder fremder Angelegenheiten zusammenhangen und meist in einem institutionellen Rahmen wie Behorden offentlichen Einrichtungen Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen stattfinden Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Soziologische Grundlagen 3 Offentliche Verwaltung 4 Unternehmen 4 1 Immobilienverwaltung 4 1 1 Mietobjekte 4 1 2 Wohnungseigentum 4 1 3 Gewerbliche Objekte 4 2 Vermogensverwaltung 5 Datenverwaltung 6 DDR Verwaltung 6 1 Nationale Volksarmee 6 2 Ministerium fur Staatssicherheit 7 Sonstige Verwaltungstatigkeiten 8 Siehe auch 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Begriff der Verwaltung wird in vielen Fachgebieten uneinheitlich verwendet so dass eine Trennung in offentliche Verwaltung und private Verwaltung sinnvoll erscheint 1 Die offentliche Verwaltung kann in der Form des offentlichen Rechts handeln dann liegt hoheitliche Verwaltung vor Handelt sie im Privatrecht spricht man von fiskalischer Verwaltung 2 Hartmut Maurer definiert die offentliche Verwaltung als die am offentlichen Interesse orientierte aus gesetzlicher und Eigeninitiative erfolgende zukunftsgerichtete und uberwiegend einzelfallorientierte Sozialgestaltung 3 Meist wird mit dem Begriff Verwaltung die offentliche Verwaltung assoziiert deren Arbeit primar in der Besorgung fremder Angelegenheiten besteht Bei Unternehmen dagegen nimmt die Verwaltung Querschnitts oder Servicefunktionen wahr und besorgt weitgehend Angelegenheiten des Unternehmens Der Auftrag des organisierten Verwaltens besteht aus einem Aufgabenkomplex der das zeitnahe aufgabenbezogene Erfassen Betreuen Leiten Lenken und das Verantworten dynamischer Systeme nach stabilen Vorschriften verwirklicht In diesem Sinne betreiben alle burokratisch strukturierten Betriebe in Politik Religion Wirtschaft und Kultur Verwaltungen Die Wissenschaft welche sich interdisziplinar mit der Verwaltung als Erkenntnisobjekt auseinandersetzt ist die Verwaltungswissenschaft Soziologische Grundlagen BearbeitenDer kulturelle Stil einer Verwaltung hangt von ihrer Spitze und im weiteren Sinne vom jeweiligen Staat und dessen Gesellschaft ab So hatten und haben die Hofe von Monarchien wenn es Erbmonarchien sind oft Erbamter Kirchenverwaltungen setzten oft die Priesterweihe voraus Der Eintritt in die Verwaltung des chinesischen Kaiserreiches war nur nach schwierigen auch literarischen und kalligraphischen Prufungen moglich Wahrend der Aufklarung z B in Frankreich im Rheinland in Bayern Preussen und Wurttemberg wurden eigene Stile der rationalen Verwaltung geschaffen Diktaturen bevorzugen Verwaltungen mit weitgehenden Kontrollaufgaben Kaderverwaltung zum Machterhalt und gefugigem Personal Fachverwaltungen etwa eines Krankenhauses oder das Inspektorensystem einer Gutsverwaltung setzen stets auch speziell geschultes Personal Sachbearbeiter voraus Offentliche Verwaltung Bearbeiten Hauptartikel Offentliche Verwaltung Die offentliche Verwaltung umfasst alle Tatigkeiten die der Staat oder ein anderes offentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erreichung seiner Zwecke unter eigener Rechtsordnung entfaltet und die weder Gesetzgebung Legislative noch Rechtsprechung Judikative oder Regierung Gubernative sind 4 Deshalb ist die Regierungstatigkeit Regierungsgewalt nicht Teil der Verwaltung im engeren Sinn Ubrig bleibt mithin aus der Gewaltenteilung die mit Verwaltungsaufgaben betraute Exekutive deren Verwaltungshandeln vor allem durch Behorden oder sonstige offentliche Einrichtungen zum Ausdruck kommt Das Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG definiert die Behorde als eine Stelle die Aufgaben der offentlichen Verwaltung wahrnimmt 1 Abs 4 VwVfG Das Verwaltungsverfahren ist die nach aussen wirkende Tatigkeit der Behorden die auf die Prufung der Voraussetzungen die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines offentlich rechtlichen Vertrags gerichtet ist es schliesst den Erlass des Verwaltungsaktes oder den Abschluss des offentlich rechtlichen Vertrags ein 9 VwVfG Die Handlungsformen der Verwaltung umfassen sichtbare Verwaltungsleistungen indem die Verwaltung Zahlungen leistet Warnungen Sanktionen Verbote oder Genehmigungen ausspricht oder Rechtsnormen setzt 5 Selbstverwaltung liegt vor wenn staatliche Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbstandigte Organisationen juristische Person des offentlichen Rechts ubertragen werden Diese Selbstverwaltung besteht auf Bundesebene Bundeseigenverwaltung Bundeswehrverwaltung bei den Landern Landesverwaltung und bei Gemeinden Kommunalverwaltung Die Verwaltungskompetenz dieser Verwaltungstrager besteht darin dass die Verwaltung als Exekutive die ihr vorgegebenen Gesetze durch Verwaltungshandeln ausfuhrt Verwaltung ist ein unerlasslicher Bestandteil der gewaltenteiligen Organisation des modernen Verfassungsstaates Konstitutionalismus Die Verwaltung ist im Rechtsstaat in ihrer Tatigkeit an Recht und Gesetz gebunden vgl Art 1 Abs 3 Grundgesetz Hauptproblem fur erfolgreiches Verwaltungshandeln ist die Vielzahl an Zielen die Verwaltungshandeln gleichzeitig erfullen soll Zielkonflikte Verwaltung sieht sich einer Reihe von Dilemmata gegenuber wie etwa dem von geforderter Beteiligungsoffenheit und Effizienz die nicht durch die Verwaltung sondern nur durch politische Entscheidungen bearbeitbar sind Unter Frequenzverwaltung versteht man jede staatliche Dienststelle Hoheitstrager die fur die Massnahmen zur Erfullung der Verpflichtungen aus der Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion ITU sowie dem Internationalen Fernmeldevertrag und den Vollzugsordnungen fur den Funkdienst VO Funk verantwortlich ist Zentraler Inhalt der Verwaltung des Staatsgebietes ist die innerstaatliche Verwaltungsgliederung die Umfang und Kompetenz der Gebietskorperschaften umfasst Daneben ist die Verwaltung von Grund und Boden als privates rechtspersonliches oder offentliches Eigentum im Kataster und Grundbuch geregelt Unternehmen BearbeitenDie privatwirtschaftliche Verwaltung ist ein Teil der Aufbauorganisation von Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen Die Verwaltung stellt in Unternehmen eine Querschnitts oder Servicefunktion innerhalb der betrieblichen Funktionen dar wobei die funktionale Tatigkeit einer Verwaltungsabteilung ein Arbeitsgebiet mit samtlichen Aufgaben umfasst die anderen betrieblichen Funktionen nicht sachgerecht zugeordnet werden konnen Diese Verwaltungsaufgaben sind meist einer Abteilung der Verwaltungsabteilung ubertragen Sie ist eine Dienstleistungsstelle die zentrale Unterstutzungsaufgaben fur alle Leitungsstellen im Unternehmen wahrnimmt Zu den Verwaltungsaufgaben gehoren im Regelfall alle Aufgaben die meist nicht als betriebstypisch anzusehen und in allen Wirtschaftszweigen anzutreffen sind wie Archiv Druckerei Empfang Fuhrparkmanagement Kantine Materialverwaltung Beschaffung von Arbeitsmitteln wie Buromaterial Maschinen Personalverwaltung des gewerblichen Personals Hausmeister Haustechniker Reinigungskrafte oder Poststelle Posteingang Postverteilung Postausgang Die Verwaltung ist in der Kostenstellenrechnung eine Hilfskostenstelle die Verwaltungskosten verursacht Einige Unternehmen nehmen als Betriebszweck bestimmte Verwaltungstatigkeiten fur ihre Kunden wahr und bieten als Dienstleistung beispielsweise Immobilienverwaltung oder Vermogensverwaltung an Sie besorgen in diesem Fall uberwiegend Verwaltungstatigkeiten fur fremde Angelegenheiten Immobilienverwaltung Bearbeiten Mietobjekte Bearbeiten Hauptartikel Hausverwaltung Die Hausverwaltung ist zumeist ein Unternehmen das Verwaltungsaufgaben wie Abwicklung des Zahlungsverkehrs Kontakt zu Mietern Service und Erhaltung einer Immobilie im Auftrag des Eigentumers ausfuhrt Wohnungseigentum Bearbeiten Hauptartikel Wohnungseigentumsverwaltung Die Wohnungseigentumsverwaltung ist einerseits eine Aufgabe die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zum anderen ein Organ welches die vorgenannte Aufgabe erfullt Sie unterliegt dem Wohnungseigentumsgesetz WEG und besorgt samtliche zur ordnungsgemassen Bewirtschaftung der Immobilie erforderlichen Geschafte die aber nur das gemeinschaftliche Eigentum umfassen durfen Darunter fallen z B Abschluss von Versicherungsvertragen Wartungsvertrage Energieeinkauf und Besorgung von Hausmeisterpersonal Im Rahmen der ordnungsgemassen Verwaltung werden zudem ein jahrlicher Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung erstellt und zumindest einmal jahrlich eine Eigentumerversammlung einberufen Die Vorschriften fur eine Hausverwaltung werden durch den oder die Eigentumer Gesetze und andere Vertragspartner Hausmeister Mullabfuhr Wartungsunternehmen usw vorgegeben Gewerbliche Objekte Bearbeiten Hauptartikel Facilitymanagement Ab einer bestimmten Komplexitat werden Gewerbeimmobilien nicht mehr durch Hausverwaltungen betreut sondern durch ein Facilitymanagement worunter die Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebauden Anlagen und Einrichtungen verstanden wird englisch facilities Dieser Begriff ist durch Aufnahme in die DIN EN 15221 1 auch zur Verwendung im Deutschen genormt Das Facilitymanagement umfasst die professionelle Abwicklung von technischen infrastrukturellen und kaufmannischen Aufgaben die nicht in das Kerngeschaft einer Organisation fallen sondern dieses unterstutzen Vermogensverwaltung Bearbeiten Hauptartikel Vermogensverwaltung Die Vermogensverwaltung auch englisch Asset Management befasst sich als Finanzdienstleistung mit dem Management fremder Vermogen In diesem Sektor gibt es der Bankenaufsicht unterliegende Vermogensverwaltungsgesellschaften sie heissen bankaufsichtsrechtlich korrekt Finanzportfolioverwaltung gemass 1 Abs 1a Nr 3 KWG und nicht regulierte Unternehmen Das Management beschrankt sich nicht nur auf die Anlageberatung der Kunden sondern auch Anlageentscheidungen werden eigenstandig durch den Vermogensverwalter getroffen Datenverwaltung BearbeitenDie Datenverwaltung englisch data management hat insbesondere bei Einsatz von Mikroprozessoren und Mikrocontrollern ausserordentlich komplexe Aufgaben und entscheidenden Einfluss auf ihre Leistung bei der Datenverarbeitung DDR Verwaltung BearbeitenIn der DDR gab es auf Ressort Ebene die Verwaltung und die Hauptverwaltung im Sinne einer ansonsten in Deutschland ublichen Stabsabteilung oder Hauptabteilung Die Namensgebung leitete sich von den Ubersetzungen der russisch upravlenie uprawlenie fur Verwaltung bzw russisch glavnoe upravlenie glawnoe uprawlenie fur Hauptverwaltung ab Nationale Volksarmee Bearbeiten Bei der Nationalen Volksarmee NVA der DDR gab es militarische Verwaltungen im Ministerium fur Nationale Verteidigung Die Verwaltung war eine der Stabsabteilung oder Hauptabteilung Rustung im Bundesministerium der Verteidigung bzw dem Chief oder Main Directorate der NATO vergleichbare Fuhrungs oder Leitungsebene und wurde durch einen Berufssoldaten der Dienstgradgruppe der Generale in der Regel Generalmajor oder Generalleutnant Konteradmiral oder Vizeadmiral gefuhrt Zudem gab es speziell im Ministerium fur Nationale Verteidigung die Politische Hauptverwaltung die von einem Generaloberst bzw Admiral gefuhrt wurde In den Kommandos der drei Teilstreitkrafte gab es jeweils eine eigenstandige Politische Verwaltung die von einem Generalleutnant Vizeadmiral gefuhrt wurde Ministerium fur Staatssicherheit Bearbeiten Im Ministerium fur Staatssicherheit MfS gab es die Hauptabteilung oder Linie in der Spitzen Organisationsstruktur auf Ressort Ebene Siehe auch Verwaltung 2000Sonstige Verwaltungstatigkeiten BearbeitenDas Aktienrecht versteht unter der Verwaltung die Organe des Vorstands und Aufsichtsrats der Gesellschaft vgl 120 Abs 2 AktG fur die Entlastung Die Hauptversammlung darf der Verwaltung zwecks Wahrnehmung des Informationsrechts Fragen stellen Die Zwangsverwaltung ist eine Art der Zwangsvollstreckung zur gerichtlichen Durchsetzung von Anspruchen von Glaubigern gegenuber dem Schuldner bei denen ein Zwangsverwalter den Ertrag betroffener Immobilien des Schuldners Mietertrag Pachtertrag dem Schuldner entzieht und dessen Glaubiger zur Befriedigung seiner Forderungen uberweist Durch die Beschlagnahme wird dem Schuldner die Verwaltung und Benutzung des Grundstucks entzogen 148 Abs 2 ZVG Der Insolvenzverwalter hat die gesetzliche Aufgabe das Insolvenzverfahren durchzufuhren wobei die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse im Vordergrund steht Dabei geht die Verwaltungs und Verfugungsbefugnis uber das Vermogen des Schuldners auf den vorlaufigen Insolvenzverwalter uber 22 Abs 1 InsO Um die Insolvenzmasse verwalten zu konnen muss der Insolvenzverwalter diese umfanglich und tatsachlich in Besitz nehmen Siehe auch BearbeitenMaster of Public Administration MPA Organisationssoziologie Polizeiliches Handeln Verwaltungskooperation Verwaltungsrecht Verwaltungsreform Verwaltungsethik VerwaltungstypLiteratur BearbeitenBogumil Jann Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland Einfuhrung in die Verwaltungswissenschaft Wiesbaden 2005 ISBN 3 531 14415 4 Renate Mayntz Soziologie der offentlichen Verwaltung 4 Aufl 1997 ISBN 3 8252 0765 X Gunnar Folke Schuppert Verwaltungswissenschaft Baden Baden 2000 ISBN 3 7890 6763 6 Hans Ulrich Derlien Doris Bohme Markus Heindl Burokratietheorie Einfuhrung in eine Theorie der Verwaltung Wiesbaden 2011 ISBN 3 531 17816 4 Wolfgang Seibel Verwaltung verstehen eine theoriegeschichtliche Einfuhrung Suhrkamp Berlin 2016 ISBN 978 3 518 29800 8 Weblinks Bearbeiten Wiktionary Verwaltung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur zur Verwaltung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Online Verwaltungslexikon Weitere Informationen zum Thema Verwaltung auf bund de Memento vom 11 Marz 2007 im Internet Archive Einzelnachweise Bearbeiten Frank Puchert Entscheidungsfaktoren in der offentlichen Verwaltung am Beispiel der Windenergie im Landkreis Aurich 2010 S 21 Raban Graf von Westphalen Hrsg Deutsches Regierungssystem 2001 S 443 Hartmut Maurer Allgemeines Verwaltungsrecht 2006 1 Rn 9 11 Otto Model Carl Creifelds Staatsburger Taschenbuch Alles Wissenswerte uber Europa Staat Verwaltung Recht und Wirtschaft mit zahlreichen Schaubildern 2003 S 229 Dirk Ehlers Martin Burgi Allgemeines Verwaltungsrecht 2010 S 586 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4063317 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwaltung amp oldid 230564168