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Finanzdienstleistung ist eine Sammelbezeichnung fur finanzwirtschaftliche marktfahige Dienstleistungen die von Finanzintermediaren insbesondere Finanzdienstleistungsinstituten angeboten werden Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Rechtsfragen 3 1 Europaische Union 3 2 Deutschland speziell 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAls anbietende Finanzintermediare kommen insbesondere Kreditinstitute Versicherungen Bausparkassen Kreditkarten unternehmen Kapitalanlagegesellschaften Leasing oder Factoring gesellschaften Kreditvermittler oder auch Schattenbanken in Frage Angeboten werden Finanzinstrumente Finanzierungsinstrumente aber auch Vermogensverwaltung Portfoliomanagement Kreditservicing Maklerpools oder blosse Finanzberatung 1 Nachfrager konnen andere Finanzintermediare und Nichtbanken Unternehmen juristische Personen des offentlichen Rechts und naturliche Personen sein Geschichte BearbeitenDer Begriff der Finanzdienstleistung englisch financial services wurde zu Beginn der 1980er Jahre in den USA gepragt und betraf dort zunachst die Privatkunden 2 In Deutschland wurde der Begriff ersichtlich erstmals 1987 deskriptiv in einer wirtschaftlich funktionalen Definition des Bankbetriebs der Finanzdienstleistungen erbringt verwendet 3 Die Bankbetriebslehre loste spater den Begriff von seiner institutionellen Geltung und begann zwischen originaren und derivativen Finanzdienstleistungen zu unterscheiden 4 Danach handelt es sich um originare Finanzdienstleistungen wenn sie zur Erfullung einer oder mehrerer finanzwirtschaftlicher Funktionen beitragen oder deren Erfullung ganz ubernehmen 5 Bei Privathaushalten gehoren dazu die Einnahme und Ausgabe von Zahlungsmitteln Sparen und Vermogensbildung Derivative Finanzdienstleistungen sind reine Beratungsleistungen in Finanzangelegenheiten 6 so dass originare Finanzdienstleistungen das Resultat vorangegangener derivativer Dienstleistungen sein konnen 7 Aus der originaren Finanzdienstleistung Sparen wurde zum Beispiel eine derivative Finanzdienstleistung wenn der Sparer in Bezug auf die Sparform beispielsweise Bausparen Tagesgeld oder Sparbuch durch einen Vermogensberater oder Bankangestellten beraten wird Die einstmals individuell auf den Bankkunden zugeschnittenen Finanzprodukte wurden im Finanzwesen zunehmend aus Kosten grunden und Grunden der Markttransparenz vereinheitlicht Commoditisierung 8 so dass ab etwa 1980 der Ausdruck Finanzindustrie aufkam Rechtsfragen BearbeitenEuropaische Union Bearbeiten Im Mai 1999 stellte die Europaische Kommission mit dem Aktionsplan fur Finanzdienstleistungen englisch Financial Services Action Plan FSAP 42 Massnahmen zur Schaffung eines funktionsfahigen Finanzbinnenmarktes vor Die in allen EU Mitgliedstaaten geltende EU Richtlinie 2002 65 EG vom September 2002 befasste sich mit dem Verbraucherschutz beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen Sie definierte Finanzdienstleistungen als jede Bankdienstleistung sowie jede Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Kreditgewahrung Versicherung Altersversorgung von Einzelpersonen Geldanlage oder Zahlung 9 Die Richtlinie 2004 39 EG uber Markte fur Finanzinstrumente kurz Finanzmarktrichtlinie englische Abkurzung MiFID vom April 2004 erweiterte die Abwicklung von Finanzdienstleistungen um Bestimmungen zum Anlegerschutz verbesserter Transparenz der Finanzmarkte und Integritat der Finanzdienstleister Im Juni 2010 gab die Kommission eine Mitteilung zur Regulierung der Finanzdienstleistungen fur nachhaltiges Wachstum heraus In der Kapitaladaquanzverordnung vom Juni 2013 wird in Ziffer 116 verlangt dass stabile Refinanzierungsstrukturen erforderlich sind damit Haushalten und Unternehmen stets Finanzdienstleistungen bereitgestellt werden konnen Deutschland speziell Bearbeiten Das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz FinDAG fuhrte den Begriff der Finanzdienstleistung erstmals im April 2002 in das deutsche Recht ein Eine der institutionellen Folgen war im Mai 2002 die Umbenennung des ehemaligen Bundesaufsichtsamts fur das Kreditwesen das nach Zusammenlegung mit anderen Behorden gemass 1 Abs 1 FinDAG in Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht Abkurzung BaFin umbenannt wurde und damit den Begriff der Finanzdienstleistung als Behordenbezeichnung ubernahm Eine weitere bankenaufsichtsrechtliche Folge war dass das Kreditwesengesetz KWG nunmehr zwischen Kreditinstituten Finanzdienstleistungsinstituten Finanzunternehmen und CRR Kreditinstituten unterscheidet wobei es Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute zu Instituten zusammenfasst 1 Abs 1b KWG Finanzdienstleistungsinstitute betreiben folgende Finanzdienstleistungen die abschliessend in 1 Abs 1a KWG aufgezahlt sind Anlagevermittlung Anlageberatung Betrieb eines multilateralen Handelssystems Platzierungsgeschaft Abschlussvermittlung von Finanzinstrumenten im fremden Namen fur fremde Rechnung Finanzportfolioverwaltung Anschaffung und die Verausserung von Finanzinstrumenten fur eigene Rechnung als Dienstleistung fur andere Eigenhandel Vermittlung von Einlagen in Staaten ausserhalb des Europaischen Wirtschaftsraums Drittstaateneinlagenvermittlung Sorten geschaft Ankauf von Forderungen mit oder ohne Ruckgriff Factoring Abschluss von Finanzierungsleasingvertragen als Leasinggeber Anschaffung und die Verausserung von Finanzinstrumenten fur eine Gemeinschaft von Anlegern Anlageverwaltung Wird bereits nur eines dieser Geschafte gewerbsmassig betrieben handelt es sich um ein Finanzdienstleistungsinstitut das nach 32 KWG einer Banklizenz bedarf Die Erlaubnis muss vor Aufnahme der Geschaftstatigkeit vorliegen Eintragungen im Handelsregister durfen nur vorgenommen werden wenn dem Registergericht die Erlaubnis nachgewiesen worden ist 43 Abs 1 KWG Die Differenzierung zwischen Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten hat Folgen weil insbesondere fur Factoring und Finanzierungsleasingunternehmen nach 2 Abs 7 und 7a KWG nicht samtliche KWG Vorschriften gelten Im Sprachgebrauch werden zu den Finanzdienstleistungen auch alle von Kreditinstituten erbrachten Bankgeschafte im Sinne von 1 Abs 1 KWG sowie die von Versicherungen erbrachten Leistungen gezahlt Aufsichtsrechtlich erfolgt jedoch eine Unterscheidung in Bankgeschafte Finanzdienstleistungsgeschafte und Versicherungsgeschafte Dementsprechend werden an das Betreiben von Bankgeschaften im Kreditwesengesetz 33 KWG hohere Eigenkapitalanforderungen als an das Betreiben von Finanzdienstleistungsgeschaften gestellt Die Anforderungen an Versicherungsunternehmen finden sich im Versicherungsaufsichtsgesetz Siehe auch BearbeitenFinanzielle AllgemeinbildungWeblinks BearbeitenUbersicht uber die wichtigsten Vorschriften fur Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsbanken Deutsche Bundesbank Stand Juni 2020 PDF 210 kB Einzelnachweise Bearbeiten Gabler Wirtschaftslexikon 1993 S 1132 Knut Kuhlmann Gunter Kassler Pawelka Holger Wengert Wolfgang Kurtenbach Marketing fur Finanzdienstleistungen 2002 S 7 Karl Friedrich Hagenmuller Adolf Friedrich Jacob Der Bankbetrieb Band III 1987 S 9 Michael Haller Die Durchdringung der Banken und Versicherungsmarkte Warum jetzt 1987 S 64 Uwe C Swoboda Privatkundengeschaft der Kreditinstitute 1997 S 59 ff Uwe C Swoboda Privatkundengeschaft der Kreditinstitute 1997 S 60 Dirk Geitner Finanzdienstleistungen in Deutschland 1989 S 555 Thomas Hutzschenreuter Electronic Competition Branchendynamik durch Entrepreneurship im Internet 2000 S 144 Richtlinie EG 2002 65 vom 23 September 2002 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4212226 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Finanzdienstleistung amp oldid 231164484