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Emission oder im Bankwesen auch Emissionsgeschaft ist die Ausgabe von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und deren erstmalige Platzierung an einem organisierten Geld oder Kapitalmarkt Borse oder Private Placement 1 Auch die Ausgabe von Geld als gesetzliches Zahlungsmittel durch die Notenbank wird Emission genannt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Zweck und Gegenstand 3 Art der Emission 3 1 Nach der Haufigkeit 3 2 Nach dem Emissionsinteresse 3 3 Offentliche und nicht offentliche Emission 4 Rechtsfragen 4 1 Borsenzulassung 4 2 Berichterstattungspflicht 4 3 Emissionskonsortien 4 4 Sonstiges 5 Preisfindung 6 US Platzierung Rule 144A 7 Schweiz 8 Siehe auch 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenUnternehmen konnen sich die Finanzierung ihrer Investitionen auch durch die Ausgabe von Wertpapieren beschaffen Einerseits konnen sie zwecks der Erhohung ihres Eigenkapitals Aktien ausgeben andererseits steht ihnen fur die Erhohung des Fremdkapitals die Begebung von Anleihen zur Verfugung Die Emission dieser Wertpapiere setzt allerdings Emissionsfahigkeit der Unternehmen voraus Die Emissionsfahigkeit eines Unternehmens manifestiert sich in der Erfullung von Borsenvorschriften insbesondere Mindest Emissionsvolumen und Bonitatsanforderungen von Anlegern insbesondere ein Mindest Rating englisch investment grade die sowohl das emittierende Unternehmen als auch seine ausgegebenen Finanzinstrumente oder Finanzprodukte erfullen mussen Emissionen finden auf dem Primarmarkt statt bereits in Umlauf befindliche Emissionen werden dagegen auf dem Sekundarmarkt gehandelt Zweck und Gegenstand BearbeitenFur die emittierenden Unternehmen Emittenten dient die Ausgabe der Beschaffung bzw Erhohung des Eigen oder Fremdkapitals sowie der Erhohung der Marktkapitalisierung Bei der Beschaffung des Eigenkapitals werden Aktien emittiert siehe auch Borsengang Kapitalerhohung Fremdkapital wird durch die Begebung von Schuldverschreibungen aufgenommen Aktien und Schuldverschreibungen werden auf dem Kapitalmarkt gehandelt Genussscheine und Wandelobligationen und sonstiges Mezzanine Kapital als Zwischenform zwischen Eigen und Fremdkapital sind ebenfalls Handelsobjekt des Kapitalmarkts Commercial Papers oder Medium Term Notes als kurz bis mittelfristige Kreditverbriefungen sind Handelsobjekt des Geldmarkts Art der Emission BearbeitenWertpapieremissionen konnen nach ihrer Haufigkeit und nach dem Interesse das ein Emittent verfolgt unterschieden werden Ferner gibt es die offentliche und nicht offentliche Emission Nach der Haufigkeit Bearbeiten Sofern ein Emittent erstmals seine Wertpapiere platziert handelt es sich um eine Neuemission Emittenten mit dauerhafter Prasenz auf den Geld und Kapitalmarkten werden entsprechend Daueremittenten genannt Neuemissionen auch wenn ein Emittent nach vielen Jahren erstmals wieder auf dem Kapitalmarkt auftritt unterliegen einer besonderen Aufmerksamkeit aller Marktteilnehmer insbesondere bei Kreditinstituten Anlegern und Medien Das IPO gehort in diesem Zusammenhang zu den Neuemissionen Zu den Daueremittenten zahlen insbesondere Kreditinstitute die permanent Fremdkapital fur die Finanzierung ihres Kreditgeschafts benotigen Nach dem Emissionsinteresse Bearbeiten Bei der Selbstemission Eigenemission platziert der Emittent seine eigenen Wertpapiere im eigenen Namen und fur eigene Rechnung Er ist direkter Kontrahent des Anlegerpublikums und muss infolgedessen das Absatzrisiko selbst ubernehmen wobei auch die vollstandige technische Abwicklung von ihm zu organisieren ist Selbstemissionen kommen deshalb meistens bei Kreditinstituten vor Sonstige Unternehmen konnen aus rechtlichen Grunden nur als Selbstemittent auftreten wenn die Emission ausserhalb der Borse stattfindet Bei der Fremdemission bedient sich der Emittent eines oder mehrerer Kreditinstitute die als Emissionskonsortium fungieren und dabei die Wertpapieremission fur den Emittenten durchfuhren Die Mitglieder eines Konsortiums verfugen uber die fur die Wertpapieremission notwendige Expertise und Absatzorganisation Zudem wird die technische Abwicklung vom Konsortium ubernommen das im Falle eines Ubernahmekonsortiums auch das Absatzrisiko tragt Offentliche und nicht offentliche Emission Bearbeiten Die Emittenten benotigen beim Borsengang die Unterstutzung mindestens von einem Kreditinstitut weil in 32 Abs 2 BorsG bei der Wertpapierzulassung die Mitwirkung von Kreditinstituten verlangt wird Diese Hurde kann nur bei Selbstemissionen im Wege des Private Placements vermieden werden Bei Wertpapieremissionen im Rahmen des Private Placements ist das Angebot nur an wenige Investoren direkt gerichtet und wird nicht etwa im Rahmen eines Emissionsprospektes veroffentlicht Diese Form der ausserborslichen Vermarktung geschieht meist ohne jegliche Beteiligung der Offentlichkeit Rechtsfragen BearbeitenDie Emission von Wertpapieren ist in Teilbereichen gesetzlich reguliert Wie bereits das Erfordernis einer Mitwirkung von Kreditinstituten bei der borslichen Wertpapierzulassung zeigt hat der Gesetzgeber ein rechtliches Interesse daran Glaubiger und Aktionare weitgehend zu schutzen und fur einen geordneten Borsenhandel zu sorgen Borsenzulassung Bearbeiten Hauptartikel Borsenzulassungs Verordnung Voraussetzung fur den Borsenhandel ist die Zulassung der Wertpapiere durch die Zulassungsstelle wobei die Zulassung vom Emittenten zusammen mit einem Kreditinstitut zu beantragen ist 32 Abs 2 BorsG es sei denn der Antragsteller ist selbst ein Kreditinstitut In beiden Fallen muss das Kreditinstitut an einer inlandischen Borse mit dem Recht zur Teilnahme am Handel zugelassen sein Wesentliche Grundlage fur die Zulassung ist ein Zulassungsprospekt auf der Basis des Wertpapierprospektgesetzes Der Prospekt ist auch vom begleitenden Kreditinstitut zu unterzeichnen Berichterstattungspflicht Bearbeiten Der zum Borsenhandel zugelassene Emittent hat gemass 44 44a 44b 44c BorsG bestimmte Pflichten zu erfullen insbesondere eine Zahl und Hinterlegungsstelle am Borsenplatz zu benennen neue Tatsachen unverzuglich zu veroffentlichen die bei Aktien zu einer Kursanderung und bei Schuldverschreibungen zu Beeintrachtigungen im Kapitaldienst fuhren konnten fur regelmassige Zwischenberichte im laufenden Geschaftsjahr zu sorgen Emissionskonsortien Bearbeiten Das Emissionskonsortium fuhrt im Rahmen der Geschaftsbesorgung 675 ff BGB fur einen Emittenten die Begebung von Wertpapieren insbesondere Aktien oder Anleihen Borsengang durch indem es diese auf dem Kapitalmarkt platziert oder im Eigenbestand halt Das Konsortium berat und begleitet den Emittenten in den verschiedenen Phasen der Emission Erste Phase ist die Bedarfsermittlung der die Prospekterstellung folgt Danach wird das Zulassungsverfahren fur die zu emittierenden Wertpapiere in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Borsen Aufsichts und Abwicklungsstellen betrieben Dieses sind in Deutschland insbesondere die Deutsche Borse die BaFin sowie die Clearstream Stellt das Konsortium gemeinsam mit dem Emittenten den Zulassungsantrag fur die Borse ubernimmt es die volle Prospekthaftung 2 im Innenverhaltnis zum Emittenten wird dann regelmassig ein Freistellungsanspruch aus der Haftung als Prospektveranlasser vereinbart 3 Nach Zulassung folgt schliesslich die Platzierung fur die dem Emissionskonsortium als Vertriebswege insbesondere die Borse das Private Placement Direktvertrieb uber die Filialen der Konsortialbanken oder die Ubernahme in den Eigenbestand zur Verfugung stehen Bei Emissionskonsortien Wertpapiere handelt es sich um ein Begebungskonsortium nach 1 Abs 1 Satz 2 Nr 4 KWG wenn lediglich ein Finanzkommissionsgeschaft ubernommen wird Dann liegt das Platzierungsrisiko weiterhin beim Emittenten englisch best effort Beim Underwriting hingegen verpflichtet sich der Konsortialfuhrer verbindlich den gesamten Emissionsbetrag zu ubernehmen deshalb auch Ubernahmekonsortium wobei der Konsortialfuhrer und oder die Konsorten das Risiko eingehen im schlechtesten Falle die gesamte Emission alleine platzieren oder ubernehmen zu mussen Bei Aktienemissionen bietet sich ausschliesslich das Ubernahmekonsortium an damit die vorgesehene Kapitalerhohung zustande kommt und ins Handelsregister eingetragen werden kann Das Underwriting gilt aufsichtsrechtlich als Emissionsgeschaft nach 1 Abs 1 Satz 2 Nr 10 KWG Sonstiges Bearbeiten Die Emission von Inhaber und Orderschuldverschreibungen unterlag lange Zeit einem gesetzlichen Genehmigungsvorbehalt durch den Bundeswirtschaftsminister 795 808a BGB Diese Bestimmungen sind im Dezember 1990 zwecks Liberalisierung des Kapitalmarkts aufgehoben worden Seitdem unterliegt die Ausgabe von Schuldverschreibungen keinen offentlich rechtlichen Beschrankungen insbesondere gibt es keinen offentlich rechtlichen Genehmigungsvorbehalt mehr der als Rechtsgrundlage fur nachtragliche Eingriffe und Anderungen der Emissionsbedingungen begebener Schuldverschreibungen dienen kann 4 Preisfindung BearbeitenAbhangig von der Art und Weise der Preisbildung existieren grundsatzlich drei unterschiedliche Verfahren nach denen die Preisfindung und Zeichnung der zu emittierenden Wertpapiere erfolgt Das Bookbuilding Verfahren das Festpreisverfahren und das Auktionsverfahren Wahrend das Festpreisverfahren in seiner originaren Bedeutung heute im Aktiengeschaft fast keine Bedeutung mehr hat finden die meisten Emissionen heutzutage durch ein Bookbuilding statt Dabei ist zu bemerken dass im Rahmen der Risikoubernahme durch die Banken im Rahmen des Konsortialgeschafts meist eine zweistufige Transaktionsstruktur entsteht bei der die Wertpapiere zum Beispiel zunachst uber ein Auktionsverfahren an eine Bank verkauft werden diese Bank die Wertpapiere dann jedoch oft in sehr kurzer Zeit durch ein beschleunigtes Bookbuilding an dritte Investoren weiterverkauft Auch bei der dem Festpreisverfahren ahnlichen Bezugsrechtsemission bei der die Bezugsrechte den Altaktionaren zu einem festen Bezugspreis angeboten werden werden in einem zweiten Schritt nach der Bezugsfrist die nicht bezogenen Aktien oft durch ein beschleunigtes Bookbuilding Verfahren platziert Wenn wahrend des Bookbuildings die Nachfrage nach den Wertpapieren hoher ist als das Angebot liegt eine Uberzeichnung vor Ein zusatzliches Angebot Reserve an Wertpapieren die im Fall einer besonders hohen Nachfrage zugeteilt werden konnen heisst Greenshoe Liegt der Ausgabekurs eines Wertpapiers uber dem Nennwert spricht man von einer Uberpariemission liegt er darunter von einer Unterpariemission Dabei nennt man die Differenz zwischen Ausgabekurs und Nennwert Agio bzw Disagio US Platzierung Rule 144A BearbeitenEmissionen mussen in den USA bei der Securities and Exchange Commission SEC registriert werden Der US Securities Act von 1933 Aktiengesetz ermoglicht jedoch Ausnahmen Insbesondere Rules 505 und 506 erlauben den Verkauf unregistrierter Wertpapiere an accredited investors zu denen nach Rule 501 Regulation D insbesondere Kreditinstitute Versicherungsgesellschaften oder registrierte Investmentgesellschaften gehoren 5 Hierbei handelt es sich um eine nicht offentliche Privatplatzierung Rule 144A ermoglicht privatrechtlich organisierten US und internationalen Emittenten auch nicht bei der SEC registrierte Wertpapiere uber einen Broker Dealer zu platzieren wenn die Kaufer zu den qualifizierten institutionellen Investoren QIB s gehoren so genannte Rule 144A Wertpapiere Diesen QIB s ist der Weiterverkauf derartiger unregistrierter Wertpapiere im Bereich der QIB s mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika erlaubt Dabei ist der NASDAQ Portal Market die Handelsplattform fur Rule 144A Wertpapiere Schweiz BearbeitenIn der Schweiz besteht die Emissionsabgabe als Steuer auf Neuemissionen von Beteiligungsrechten inlandischer Unternehmen Auf Obligationen wird die Emissionsabgabe seit 2012 nicht mehr erhoben Siehe auch BearbeitenBorsengang Aktienemission Konzertzeichnung PrivatplatzierungEinzelnachweise Bearbeiten Claus Wilhelm Canaris Bankvertragsrecht Teil 1 DE GRUYTER Berlin Boston 1995 ISBN 978 3 11 089204 8 doi 10 1515 9783110892048 Jurgen Ellenberger Prospekthaftung im Wertpapierhandel Schriftenreihe der Bankrechtlichen Vereinigung 17 de Gruyter Berlin u a 2001 ISBN 3 11 017095 7 S 26 Zugleich Marburg Universitat Dissertation 2000 Prospekthaftung im Zusammenhang mit dem Handel von Wertpapieren Francesco De Meo Bankenkonsortien Eine Untersuchung zum Innen und Aussenrecht von Emissions Kredit und Sanierungskonsortien sowie zu deren Haftung fur das Handeln von Konsortialvertretern Beck Munchen 1994 ISBN 3 406 38542 7 S 151 f Zugleich Tubingen Universitat Dissertation 1994 Deutscher Bundestag Drucksache 13 9347 vom 4 Dezember 1997 Rule 144A Private Resales of Securities to Institutions Memento des Originals vom 15 April 2008 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www law uc eduBitte 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