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Die Schweizerische Eidgenossenschaft erhebt basierend auf dem Bundesgesetz vom 27 Juni 1973 uber die Stempelabgaben StG sogenannte Stempelsteuern eine Form einer Rechtsverkehrsteuer auf die Emission und den Handel mit Wertpapieren Namentlich wird einerseits die sogenannte Emissionsabgabe auf die Emission von Wertpapieren wie Aktien erhoben Seit 1 Marz 2012 wird sie nicht mehr auf die Emission von Obligationen und Geldmarktpapieren erhoben die im Rahmen eines gesetzgeberischen Ansatzes zur Losung der Too big to fail Problematik von der Besteuerung ausgenommen wurden Zum anderen wird die sogenannte Umsatzabgabe auf den Handel mit Wertpapieren wie Aktien und Obligationen erhoben sofern ein Effektenhandler als Vertragspartei oder als Vermittler am Geschaft beteiligt ist Es handelt sich also um eine Form der Borsenumsatzsteuer Allerdings kennt das Gesetz eine Vielzahl von Ausnahmen betreffend der Person der Steuerpflichtigen insbesondere sind gewerbsmassige Wertschriftenhandler von der Steuerpflicht ausgenommen Zuletzt wird eine Abgabe auf Versicherungspramien erhoben Diese mussen dem Bund unter Aufsicht gestellte Versicherer bei Abschluss einer Versicherung und inlandische Versicherungsnehmer die eine Versicherung mit einem auslandischen Versicherer abgeschlossen haben zahlen Die Umsetzung des Bundesgesetzes uber die Stempelabgaben ist in der Verordnung vom 3 Dezember 1973 uber die Stempelabgaben StV naher umschrieben Die Einnahmen aus den Stempelabgaben betrugen im Jahr 2010 rund 2 8 Mrd Franken und machten damit etwa 4 5 der Steuereinnahmen des Bundes aus BasisdatenTitel Bundesgesetz vom 27 Juni 1973 uber die StempelabgabenKurztitel StempelabgabengesetzAbkurzung StGArt BundesgesetzGeltungsbereich Schweiz Liechtenstein 1 Rechtsmaterie PrivatrechtSystematische Rechtssammlung SR 641 10Ursprungliche Fassung vom 27 Juni 1973Inkrafttreten am 1 Juli 1974Letzte Anderung durch AS 2012 811 PDF 144 kB Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Marz 2012Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Emissionsabgabe Art 5 ff StG 2 1 Allgemeines 2 2 Beispiele 3 Umsatzabgabe Art 13 ff StG 3 1 Allgemeines 3 2 Beispiel 4 Abgabe auf Versicherungspramien Art 21 ff StG 4 1 Allgemeines 5 Volksabstimmung vom 13 Februar 2022 uber die Gesetzesanderung vom 18 Juni 2021 fakultatives Referendum 5 1 Chronologie 5 2 Argumente 5 2 1 Argumente des Referendumskomitees 5 2 2 Argumente der Befurworter der Gesetzesanderung 5 3 Meinungsumfragen 5 4 Volksabstimmung 5 4 1 Parteipositionen 5 4 2 Ergebnisse 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie Stempelsteuer wurde in Anlehnung an die franzosische Revolutionsgesetzgebung in der Helvetik eingefuhrt 1803 beschloss die Tagsatzung die Verfugungsgewalt uber das Stempelwesen den Kantonen vorzubehalten 1917 ubertrug Art 41bis der aBV die Kompetenz zur Erhebung der Stempelsteuer dem Bund Sie wurde schliesslich 1918 eingefuhrt 2 Emissionsabgabe Art 5 ff StG BearbeitenAllgemeines Bearbeiten nbsp Aktie der Spinnerei an der Lorze mit Stempelaufdrucken von 1947 uber die Kapitalerhohung und der erfolgten StempelabgabeDie Emissionsabgabe wird auf die Emission von Beteiligungsrechten namentlich Aktien Partizipationsscheinen Genussscheinen GmbH Stammanteilen und Genossenschaftsanteilen oder die Erhohung des Nennwerts derselben durch einen inlandischen Emittenten erhoben Der Emission von Beteiligungsrechten gleichgestellt sind Zuschusse der Genossenschafter respektive Gesellschafter sowie sogenannte Mantelhandel also der Verkauf einer Mehrheit einer Gesellschaft die in liquide Form gebracht wurde Die Hohe der Abgabe betragt 1 und wird von der Gegenleistung die die Gesellschaft fur die Beteiligungsrechte erhalt berechnet Die Berechnungsgrundlage kann aber nicht kleiner als der Nennwert sein Im Falle von Zuschussen dient der Betrag des Zuschusses die Berechnungsgrundlage dar im Falle des Mantelhandels das Reinvermogen im Zeitpunkt des Handwechsels mindestens aber der Nennwert aller Beteiligungsrechte Auf die Emission von Genussscheinen die unentgeltlich sind betragt die Emissionsabgabe pauschal CHF 3 je Schein Abgabepflichtig ist der Emittent der steuerpflichtigen Beteiligungsrechte Die Steuerschuld ist binnen 30 Tagen nach der Entstehung namentlich der Eintragung der Beteiligungsrechte im Handelsregister zu begleichen Von der Emissionsabgabe ausgenommen sind insbesondere Kapitalerhohungen im Falle einer offenen Sanierung sowie im Falle gewisser Umstrukturierungen wie Unternehmensfusionen Auf die Emission von Obligationen und Geldmarktpapieren wird seit dem 1 Marz 2012 keine Emissionsabgabe mehr erhoben Ferner gibt es einen Freibetrag von CHF 1 000 000 auf den bei einer Grundung oder einer Kapitalerhohung keine Emissionsabgabe zu entrichten ist Beispiele Bearbeiten Die Muller AG erhoht ihr Aktienkapital von 2 000 000 auf 2 500 000 Franken Sie muss somit 5 000 Franken Emissionsabgabe bezahlen 1 von 500 000 Die Meier AG erhoht ihr Aktienkapital von 100 000 auf 200 000 Franken Da der Betrag unter 1 000 000 Franken liegt muss die Meier AG keine Emissionsabgabe bezahlen Umsatzabgabe Art 13 ff StG BearbeitenAllgemeines Bearbeiten Die Umsatzabgabe wird auf die entgeltliche Ubertragung von Wertschriften erhoben Besteuert wird namentlich der Handel mit Aktien Obligationen GmbH Stammanteilen Genossenschaftsanteilen Partizipationsscheinen Genussscheinen sowie Anteile an kollektiven Kapitalanlagen sofern am Geschaft ein inlandischer Effektenhandler als Vertragspartei oder als Vermittler beteiligt ist Die Hohe der Abgabe betragt 1 5 bei inlandischen und 3 0 des Kaufpreises bei auslandischen Wertschriften Abgabepflichtig ist der Effektenhandler und die Falligkeit betragt 30 Tage Ublicherweise wird der Effektenhandler sofern er auf fremde Rechnung handelt die Steuer aber auf seinen Auftraggeber uberwalzen Allerdings kennt das Gesetz eine Vielzahl von Ausnahmen Die zwei wichtigsten Ausnahmen sind erstens alle Geschafte die der Emissionsabgabe unterstellt sind sowie zweitens alle Geschafte die aus dem Handelsbestand eines gewerbsmassigen Effektenhandlers getatigt werden steuerpflichtig ist der gewerbsmassige Effektenhandler hingegen fur Wertschriften in seinem Anlagevermogen Des Weiteren sind Geldmarktpapiere die Geschafte auslandischer Notenbanken und Sozialversicherungen die Geschafte in und auslandischer kollektiver Kapitalanlagen sowie auslandische Obligationen wenn mindestens eine Vertragspartei auslandischer Herkunft ist nicht der Umsatzabgabe unterstellt Beispiel Bearbeiten A beauftragt seine Bank X Aktien im Wert von CHF 1 000 000 des inlandischen Unternehmens Y zu kaufen Bei Aktien handelt es sich um eine steuerpflichtige Urkunde und die Bank X ist ein Effektenhandler im Sinne des Gesetzes der als Vermittler auftritt Die Bank ist demzufolge verpflichtet die Umsatzabgabe in der Hohe von 1 5 der Kaufsumme bei Y handelt es sich um ein inlandisches Unternehmen zu entrichten Die CHF 1 500 wird die Bank dem A uberwalzen Abgabe auf Versicherungspramien Art 21 ff StG BearbeitenAllgemeines Bearbeiten Nach Art 21 StG sind Gegenstand der Bestimmung Versicherungen die zum inlandischen Bestand eines der Aufsicht des Bundes unterstellten oder eines inlandischen offentlich rechtlichen Versicherers gehoren die ein inlandischer Versicherungsnehmer mit einem nicht der Bundesaufsicht unterstellten auslandischen Versicherer abgeschlossen hat Ausgenommen von dieser Pramienzahlung sind nichtruckkaufsfahige Lebensversicherungen Lebensversicherungen die der beruflichen Altersvorsorge dienen Lebensversicherungen die im Ausland abgeschlossen wurden Kranken und Invaliditatsversicherungen Unfallversicherungen Transportversicherungen fur Guter Versicherungen fur Elementarschaden an Kulturland und Kulturen Arbeitslosenversicherungen Hagel Vieh und Ruckversicherungen Kaskoversicherungen fur Luftfahrzeuge und Schiffe soweit sie im Wesentlichen im Ausland der gewerbsmassigen Beforderung von Personen und Gutern dienen Feuer Diebstahl Glas Wasserschaden Kredit Maschinen und Schmuckversicherung Art 22 Nach Art 23 betragt die Abgabe 5 der Barpramie Fur Lebensversicherung mussen nur 2 5 gezahlt werden Volksabstimmung vom 13 Februar 2022 uber die Gesetzesanderung vom 18 Juni 2021 fakultatives Referendum BearbeitenChronologie Bearbeiten Am 10 Dezember 2009 reichte die FDP Liberale Fraktion der Bundesversammlung eine parlamentarische Initiative ein Diese verlangte die Abschaffung der Emissionsabgabe und der Abgabe auf Versicherungspramien per 1 Januar 2011 sowie die Abschaffung der Umsatzabgabe und die Ausserkraftsetzung des ganzen Bundesgesetzes uber die Stempelabgaben auf den 1 Januar 2016 Die Kommission fur Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates entschied sich fur eine schrittweise Umsetzung der Anliegen der Initiative Am 12 November 2012 unterbreitete sie eine erste Vorlage fur die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital Die Behandlung des Geschaftes wurde mehrere Male sistiert weshalb die Entscheidung daruber im Parlament erst zwolf Jahre spater stattfand In den Schlussabstimmungen vom 18 Juni 2021 nahm der Nationalrat die erste Vorlage die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital mit 120 zu 70 Stimmen bei funf Enthaltungen an der Standerat stimmte mit 29 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung zu Fur die Annahme der Vorlage stimmten die SVP Fraktion die FDP Liberale Fraktion die Mitte Fraktion sowie die Grunliberale Fraktion Gegen die Annahme der Vorlage stimmten die Sozialdemokratische und die Grune Fraktion Am 17 August 2020 hatte die Kommission fur Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates die zweite Vorlage fur die Umsetzung der parlamentarischen Initiative der FDP Liberalen Fraktion vorgelegt die Abschaffung der Stempelabgaben auf dem Umsatz von inlandischen Urkunden und auf der Zahlung von Lebensversicherungspramien Auf diese Vorlage ist der Nationalrat am 30 September 2021 entgegen dem Antrag seiner vorberatenden Kommission fast einstimmig nicht eingetreten Fur den Meinungsumschwung der burgerlichen Fraktionen welche die Vorlage in der Kommission noch unterstutzt hatten war vor allem die Uberlegung massgebend dass sich der Bund im Moment die damit verbundenen weiteren Einnahmenausfalle von rund 220 Millionen Franken pro Jahr im Kontext der Coronavirus Pandemie nicht leisten konne 3 Das fakultative Referendum gegen die Anderung vom 18 Juni 2021 des Stempelsteuergesetzes wurde von der SP sowie von den Grunen lanciert Es wurde am 5 Oktober 2021 4 eingereicht und am 17 November 2021 mit 57 529 gultigen Unterschriften von der schweizerischen Bundeskanzlei fur zustande gekommen erklart 5 Argumente Bearbeiten Argumente des Referendumskomitees Bearbeiten Von der Abschaffung der Emissionsabgabe profitierten grosstenteils internationale Grosskonzerne Banken und Versicherungen Das entstandene Finanzierungsloch das sich beim Wegfallen der Emissionsabgabe auf durchschnittlich 250 Millionen Franken belauft musse das gemeine Volk fullen Denn seit 25 Jahren wurden die Steuern fur Unternehmen in kleinen Schritten Salamitaktik reduziert was jahrlich zu 5 Milliarden Einbussen im Staatsetat fuhre die mit der Erhohung der Mehrwertsteuer und der starkeren Belastung der Renten und Lohne kompensiert wurde Dasselbe werde auch nach dieser Steuererleichterung folgen Noch dazu komme die momentan grassierende COVID 19 Pandemie die weil der Bundesrat Umsatzeinbussen und Hartehilfen auszahlen muss noch zu einer Mehrbelastung des Finanzhaushaltes fuhrt und diesen um weitere 250 Millionen zu verkleinern sei verantwortungslos 6 7 Argumente der Befurworter der Gesetzesanderung Bearbeiten Die Schweiz sei eines der wenigen Lander das eine Emissionsabgabe kenne Diese verteuert Investitionen und schwache die Schweizer Okonomie Anders als das Referendumskomitee erachten die Befurworter die Abschaffung wahrend einer Rezession als opportun da Unternehmen in dieser Phase wirtschaftlicher Kontraktion mehr Eigenkapital z B Aktien aufnehmen mussen um uberleben zu konnen Zugleich sei die Emissionsabgabe an sich ungerecht denn sie benachteilige junge Unternehmen die zumeist weniger Gewinn erwirtschaften mit dem sie ihre Investitionen finanzieren konnen Auch beachte die Emissionsabgabe weder die Rentabilitat des Unternehmens noch die okonomische Leistungsfahigkeit Zuletzt erhohe sie das Risiko fur Verschuldung die volkswirtschaftlich sehr schlecht ist Denn die Emissionsabgabe belaste nur das Eigenkapital und nicht das Fremdkapital Kredite was falsche Anreize setzen konnte 8 Meinungsumfragen Bearbeiten Institut Auftraggeber Datum Befragte Ja Eher Ja Unentschieden Keine Antwort Eher Nein NeinLeeWas 9 Tamedia 3 Januar 4 Januar 2022 13 120 23 7 15 12 43gfs Bern 10 SRG SSR 17 Dezember 2021 3 Januar 2022 8819 22 20 9 22 27LeeWas 11 Tamedia 3 Januar 4 Januar 2022 13 342 26 6 10 9 49LeeWas 12 Tamedia 27 Januar 28 Januar 2022 10 363 31 4 5 5 55Bemerkungen Angaben in Prozent Das Datum bezeichnet den mittleren Zeitpunkt der Umfrage nicht den Zeitpunkt der Publikation der Umfrage Volksabstimmung Bearbeiten Parteipositionen Bearbeiten FDP SVP Die Mitte und die GLP befurworteten die Abschaffung der Emissionsabgabe SP Grune EVP EDU und SD lehnten sie ab 13 Ergebnisse Bearbeiten Stempelsteuer Referendum vorlaufige amtliche Endergebnisse 14 Kanton Ja Nein Beteiligung Kanton Zurich nbsp Zurich 37 10 62 90 47 28 Kanton Bern nbsp Bern 29 48 70 52 45 46 Kanton Luzern nbsp Luzern 39 45 60 55 45 67 Kanton Uri nbsp Uri 35 88 64 12 37 18 Kanton Schwyz nbsp Schwyz 43 79 56 21 47 23 Kanton Obwalden nbsp Obwalden 43 14 56 86 46 60 Kanton Nidwalden nbsp Nidwalden 46 58 53 42 48 05 Kanton Glarus nbsp Glarus 37 03 62 97 44 08 Kanton Zug nbsp Zug 51 12 48 88 50 39 Kanton Freiburg nbsp Freiburg 36 21 63 79 38 80 Kanton Solothurn nbsp Solothurn 33 71 66 29 41 88 Kanton Basel Stadt nbsp Basel Stadt 33 90 66 10 48 62 Kanton Basel Landschaft nbsp Basel Landschaft 34 09 65 91 43 64 Kanton Schaffhausen nbsp Schaffhausen 38 20 61 80 65 99 Kanton Appenzell Ausserrhoden nbsp Appenzell Ausserrhoden 37 58 62 42 46 14 Kanton Appenzell Innerrhoden nbsp Appenzell Innerrhoden 40 69 59 31 39 95 Kanton St Gallen nbsp St Gallen 37 98 62 02 42 62 Kanton Graubunden nbsp Graubunden 41 06 58 94 39 93 Kanton Aargau nbsp Aargau 38 25 61 75 41 89 Kanton Thurgau nbsp Thurgau 38 11 61 89 41 74 Kanton Tessin nbsp Tessin 45 43 54 57 43 61 Kanton Waadt nbsp Waadt 40 50 59 50 42 44 Kanton Wallis nbsp Wallis 40 19 49 81 41 85 Kanton Neuenburg nbsp Neuenburg 35 42 64 58 38 32 Kanton Genf nbsp Genf 39 46 60 54 40 69 Kanton Jura nbsp Jura 29 46 70 54 36 10 nbsp Schweizerische Eidgenossenschaft 37 33 62 67 44 02 Weblinks BearbeitenBundesgesetz uber die Stempelabgaben Stempelabgaben Memento vom 8 Oktober 2011 im Internet Archive Eidgenossische Steuerverwaltung ESTV Anderung vom 18 Juni 2021 des Bundesgesetzes uber die Stempelabgaben Gesetzestext Website des Referendumskomitee Abstimmungsarena SRF Arena zur Stempelsteuer SRF Einzelnachweise Bearbeiten Anwendbares Schweizer Recht Auf der Website der Landesverwaltung Furstentum Liechtenstein abgerufen am 15 Marz 2019 Conrad Stockar GL Stempelsteuer In Historisches Lexikon der Schweiz 09 503 Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplatze schaffen In Geschaftsdatenbank Curia Vista mit Links zu Kommissionsberichten Stellungnahmen des Bundesrates Verhandlungen des Parlaments und weiteren Parlamentsunterlagen Parlamentsdienste abgerufen am 22 Dezember 2021 Bundesgesetz uber die Stempelabgaben StG Chronologie In Politische Rechte Schweizerische Bundeskanzlei abgerufen am 22 Dezember 2021 Gesetz uber die Stempelabgaben In swissvotes ch Abgerufen am 22 Dezember 2021 Volksabstimmung 13 Februar 2022 In Abstimmungsbuchlein admin ch archiviert vom Original am 22 Dezember 2021 abgerufen am 22 Dezember 2021 Schweizer Hochdeutsch nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage 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Umfragewelle PDF In LeeWas 2 Februar 2022 abgerufen am 5 Februar 2022 Gesetz uber die Stempelabgaben In swissvotes ch Institut fur Politikwissenschaft der Universitat Bern abgerufen am 22 Januar 2022 Vorlage Nr 653 Provisorisches amtliches Ergebnis Bundeskanzlei abgerufen am 9 April 2022 Schweizer Hochdeutsch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesgesetz uber die Stempelabgaben amp oldid 239284175