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Die Mehrwertsteuer abgekurzt MWST franzosisch taxe sur la valeur ajoutee TVA italienisch imposta sul valore aggiunto IVA ratoromanisch taglia sin la plivalur TPV ist eine indirekte Steuer die der Bund auf der Grundlage Art 130 Bundesverfassung erhebt Sie loste ab dem 1 Januar 1995 die bis dahin erhobene Warenumsatzsteuer WUSt ab Die Mehrwertsteuer ist als Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet Seit 1 Januar 2018 1 und voraussichtlich bis Ende 2023 gelten die Satze 7 7 Normalsatz 2 5 reduzierter Satz und 3 7 Sondersatz fur Beherbergungsdienstleistungen Mit Ausnahme der Versandhandelsregelung Art 7 Abs 3 Bst b MWSTG sind das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz MWSTG und die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung am 1 Januar 2018 in Kraft getreten 2 Inhaltsverzeichnis 1 Steuersystematik allgemein 2 Die Inlandsteuer 2 1 Steuerbare Umsatze 2 2 Steuerpflichtige Personen 2 3 Abgrenzung von Inland und Ausland 2 4 Qualifikation der Umsatze 2 4 1 Lieferungen 2 4 2 Dienstleistungen 2 5 Ort des steuerbaren Umsatzes 2 5 1 Ort der Lieferung 2 5 2 Ort der Dienstleistung 3 Die Bezugsteuer 4 Die Einfuhrsteuer 5 Steuersatze 5 1 Entwicklung der Mehrwertsteuersatze 6 Steuerpflicht 6 1 Registrierungspflicht 6 2 Subjektive Ausnahmen 6 3 Steuerfreie Umsatze 7 Methodik der Steuerberechnung und Veranlagung 7 1 Vorsteuern 7 1 1 Materielle Voraussetzungen 7 1 2 Formelle Voraussetzungen 7 1 3 Eigenverbrauch 7 2 Abrechnungsarten 8 Ertrage 9 Historisches 10 Aktuelle Entwicklungen 10 1 Politik 10 1 1 Regelung fur 2011 bis 2017 10 1 2 Initiative zur Abschaffung der Mehrwertsteuer 10 2 Okonomen 11 Siehe auch 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseSteuersystematik allgemein BearbeitenDie Mehrwertsteuer ist als Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet Erbringt ein Steuerpflichtiger eine Leistung an einen anderen Steuerpflichtigen hat Ersterer die Umsatzsteuer auf die Leistung zu entrichten der Empfanger kann die bezahlte Steuer als Vorsteuer von der Eidgenossischen Steuerverwaltung ESTV zuruckverlangen muss aber seine Leistungen an seinen Kunden ebenfalls versteuern Damit wird sichergestellt dass systematisch nur der Mehrwert in einer Wertschopfungskette steuerlich erfasst wird Besteuert werden soll der inlandische Konsum Daher werden Leistungen innerhalb der Schweiz durch die Steuerpflichtigen versteuert Lieferungen aus dem Ausland werden zwar ohne schweizerische Mehrwertsteuer fakturiert doch werden am Zoll die Einfuhrsteuer sowie allfallige Zolle und Zuschlage erhoben Die Einfuhrsteuer kann durch Steuerpflichtige analog zu innerstaatlichen Vorsteuern zuruckgefordert werden Leistungen ins Ausland sollen ebenfalls nicht besteuert werden Dies erfolgt durch eine Freistellung bei Lieferungen oder dadurch dass der Leistungsort im Ausland liegt Es wird dabei im Gesetz die Inlandsteuer auf Leistungen inlandischer Unternehmer die Bezugsteuer auf Leistungen auslandischer Unternehmer an Inlander und die Einfuhrsteuer fur den Import von Gegenstanden ins Inland unterschieden 3 Die Inlandsteuer BearbeitenSteuerbare Umsatze Bearbeiten Der Inlandsteuer unterliegen alle durch steuerpflichtige Personen getatigte Leistungen sofern diese nicht ausdrucklich von der Steuer ausgenommen sind 4 im Inland gegen Entgelt erbrachte Lieferungen von Gegenstanden im Inland gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen Steuerpflichtige Personen Bearbeiten Steuerpflichtig konnen sowohl juristische als auch naturliche Personen oder Personenzusammenschlusse sein wenn sie ein Unternehmen betreiben und nicht von der Steuer befreit sind Nach Art 10 Abs 1 MWSTG betreibt man ein Unternehmen wenn man eine berufliche oder gewerbliche Tatigkeit selbststandig ausubt und damit nachhaltig Einnahmen erzielen mochte und unter eigenem Namen nach aussen auftritt Es ist nicht notwendig auch Gewinn erzielen zu wollen Man ist von der Steuerpflicht befreit wenn man die Umsatzgrenze von 100 000 Franken nicht uberschreitet allerdings kann man sich als Unternehmer auch freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen Auf Antrag konnen auch mehrere Unternehmen gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt werden Gruppenbesteuerung Fur auslandische Unternehmer und gemeinnutzige Organisationen sowie fur Sport und Kulturvereine gelten besondere Regeln Abgrenzung von Inland und Ausland Bearbeiten Der im Gesetzestext verwendete Ausdruck Inland entspricht nicht den Staatsgrenzen der Schweizerischen Eidgenossenschaft In Art 18 MWSTG wird das Inland definiert Als Inland gelten das Gebiet der Schweiz auslandische Gebiete gemass staatsvertraglichen Vereinbarungen Dazu gehoren das Furstentum Liechtenstein und die deutsche Enklave Busingen am Hochrhein Eine Ausnahme bilden die Talschaften Samnaun und Sampuor die vom schweizerischen Zollgebiet ausgeschlossen sind Jedoch hat das Bundesgesetz uber die Mehrwertsteuer festgehalten dass dieses Gesetz in den beiden Talschaften fur Dienstleistungen trotzdem anwendbar ist Die beiden Talschaften mussen dem Bund die aufgrund dieser Bestimmung entstehenden Steuerausfalle kompensieren Einsparungen die sich auf Grund des geringeren Erhebungsaufwands ergeben werden angemessen berucksichtigt Als Ausland bezeichnet das Gesetz alle Gebiete die sich nicht innerhalb der politischen Landesgrenzen der Schweizerischen Eidgenossenschaft befinden oder fur die eine der ausdrucklich im Gesetz erwahnten Ausnahmeklauseln Zollfreilager Zollfreihafen staatsvertragliche Vereinbarung zutrifft Qualifikation der Umsatze Bearbeiten Lieferungen Bearbeiten Gemass Art 3 MWSTG liegt eine Lieferung vor wenn ein Gegenstand veraussert wird Aber auch die Vermietung von Gegenstanden zum Beispiel ein Fahrzeug stellt eine Lieferung dar selbst wenn der Gegenstand bei Mietende zuruckgegeben wird Weiter wird den Lieferungen die Bearbeitung an Bauwerken und die Bearbeitung von Gegenstanden gleichgestellt Herstellung Zu beachten ist dass die Bearbeitung nicht zwingend ein Hinzufugen bzw Addieren von Komponenten verlangt Auch das Waschen von Kleidern stellt beispielsweise eine Lieferung dar Als Gegenstande gelten nebst beweglichen und unbeweglichen Sachen auch Kalte Warme Elektrizitat Gas und Ahnliches Der Lieferbegriff wird im MWSTG somit wesentlich weiter gefasst wird als etwa in der EU Diese Betrachtungsweise ist u a historisch bedingt und entspricht der Praxis der fruheren WUST Warenumsatzsteuer Beispiele Verkauf von Esswaren z B beim Backer Reinigung des Autos in der Autowaschanlage Wechseln einer Dichtung an einer Wasserleitung Verkauf von Software auf einer Diskette Eggen oder Pflugen des Bodens Bugeln von Hemden Leistungen des Hundecoiffeurs Dienstleistungen Bearbeiten Eine Dienstleistung liegt gemass Art 3 MWSTG bei samtlichen Leistungen vor welche keine Lieferungen darstellen Explizit erwahnt werden zudem Umsatze mit immateriellen Werten sowie die Entschadigungen fur Handlungen bzw deren Verzicht oder Duldung von Zustanden Somit kann festgehalten werden dass alles was nicht mit einer Lieferung erfasst werden kann unter den Tatbestand der Dienstleistung fallt Beispiele Konsum von Kaffee und Gipfeli in einem Cafe Radio Fernsehempfangsabonnement Installation einer Software uber Datenfernleitung Analysearbeiten Zurverfugungstellen von Personal Uberlassung eines Patents zur weiteren Vermarktung Planungsleistungen des Architekten fur einen Neubau Inserat in einer Illustrierten Vermittlung eines Geschafts zwischen zwei Parteien Entsorgungsleistung Ort des steuerbaren Umsatzes Bearbeiten Ob eine Leistung steuerbar ist ist abhangig vom Ort der Leistungserbringung Nur Leistungen im Inland unterliegen der Mehrwertsteuer Um die Steuerpflicht einer Leistung zu bestimmen ist daher zu untersuchen um was fur eine Leistungsart es sich handelt Ort der Lieferung Bearbeiten Art 7 MWSTG bestimmt den Ort einer Lieferung Als Ort einer Lieferung gilt der Ort an dem sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Befahigung uber ihn wirtschaftlich zu verfugen der Ablieferung oder der Uberlassung zum Gebrauch oder zur Nutzung befindet die Beforderung oder Versendung des Gegenstandes zum Abnehmer oder in dessen Auftrag zu einem Dritten beginnt Dies bedeutet dass die Vermietung eines Autos dort steuerbar ist wo die Ubergabe des Fahrzeuges erfolgt Ebenso sind Leistungen an Bauwerken dort steuerbar wo sich das Bauwerk befindet Erbaut also eine schweizerische Bauunternehmung fur einen Schweizer Kunden ein Haus in Vorarlberg unterliegt dieser Umsatz nicht der schweizerischen Mehrwertsteuer Ort der Dienstleistung Bearbeiten Art 8 Abs 1 MWSTG bestimmt den Ort einer Dienstleistung Sofern das Gesetz keine Ausnahme vorsieht gilt der Wohnort bzw Geschaftssitz des Empfangers als Leistungsort Art 8 Abs 2 MWSTG bestimmt fur folgende Dienstleistungen einen anderen Leistungsort bei Dienstleistungen die gegenuber physisch anwesenden naturlichen Personen erbracht werden der Ort an dem die dienstleistende Person den Sitz der wirtschaftlichen Tatigkeit hat bei Dienstleistungen von Reiseburos und Organisatoren von Veranstaltungen der Ort an dem die dienstleistende Person den Sitz der wirtschaftlichen Tatigkeit hat bei Dienstleistungen auf dem Gebiet der Kultur der Kunste des Sportes der Wissenschaft des Unterrichts der Unterhaltung oder ahnlichen Leistungen der Ort an dem diese Tatigkeiten tatsachlich ausgeubt werden bei gastgewerblichen Leistungen der Ort an dem die Dienstleistung tatsachlich erbracht wird bei Personenbeforderungsleistungen der Ort an dem die Beforderung gemessen an der zuruckgelegten Strecke tatsachlich stattfindet bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstuck Verwaltung oder Schatzung des Grundstuckes Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Bestellung von dinglichen Rechten am Grundstuck sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Koordinierung von Bauleistungen wie Architektur und Ingenieurarbeiten der Ort an dem das Grundstuck gelegen ist bei Dienstleistungen im Bereich der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und der humanitaren Hilfe der Ort fur den die Dienstleistung bestimmt ist Erbringt also ein Marketingunternehmen Werbeleistungen fur einen deutschen Kunden in der Schweiz gilt als Leistungsort das Ausland womit die Werbeleistung ohne schweizerische Mehrwertsteuer fakturiert wird Die Bezugsteuer BearbeitenBezieht ein Schweizer Kunde eine Dienstleistung aus dem Ausland zum Beispiel Softwarebezug ab einem deutschen Server oder eine nicht der Einfuhrsteuer unterliegende Lieferung zum Beispiel auslandisches Personal fur Arbeiten an eigenen Maschinen erfolgt kein physischer Grenzubertritt dieser Leistung Um inlandische Leistungserbringer nicht zu benachteiligen muss sichergestellt werden dass auch die auslandische Leistung mit einer Steuer erfasst wird Dies geschieht in der Weise dass der inlandische Bezieher einer Leistung den Bezug mit der ESTV abrechnet Reverse Charge Verfahren Daher mussen Steuerpflichtige samtliche Bezuge betroffener Leistungen aus dem Ausland mit der ESTV abrechnen Bezugsteuer konnen aber den Vorsteuerabzug geltend machen Nicht Steuerpflichtige zum Beispiel Privatpersonen mussen sich bei der ESTV melden wenn ihr Bezug von solchen Dienstleistungen CHF 10 000 pro Jahr ubersteigt Die Steuerverwaltung wird ihnen dann eine entsprechende Rechnung Verfugung zustellen Dieses Verfahren fuhrt fur diese Personen allerdings nur zu einer beschrankten Steuerpflicht ohne Vorsteuerabzugsrecht Die Einfuhrsteuer BearbeitenWareneinfuhren in die Schweiz werden durch den Zoll auch mehrwertsteuerlich erfasst Besteuerungsgrundlage ist normalerweise das Entgelt fur den Gegenstand ansonsten der Marktwert Art 54 Abs 1 MWSTG Abgabenpflichtig sind generell auch alle Postsendungen die nicht vom schweizerischen Zollgebiet versendet wurden Aus verwaltungsokonomischen Grunden werden Steuerbetrage bis 5 Schweizerfranken nicht erhoben Dieser Steuerbetrag entspricht einer Bemessungsgrundlage von 65 Schweizerfranken beim MWST Satz von 7 7 oder 200 Schweizerfranken beim MWST Satz von 2 5 Steuersatze BearbeitenDie Satze der Mehrwertsteuer sind in Artikel 130 BV festgeschrieben Dort wird der Eidgenossenschaft das Recht ausbedungen dass sie auf Lieferungen von Gegenstanden und auf Dienstleistungen einschliesslich Eigenverbrauch sowie auf Einfuhren eine Mehrwertsteuer mit einem Normalsatz von hochstens 6 5 Prozent und einem reduzierten Satz von mindestens 2 0 Prozent erheben darf Gestutzt auf Art 196 Ziffer 3 Satz 2 Buchstabe e der Bundesverfassung ist es dem Bund erlaubt weitere 0 1 Prozentpunkte fur die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte 5 zu erheben Der Bund wurde zudem fur die Finanzierung der Entwicklung des Altersaufbaus fur die AHV IV in der Form eines Bundesgesetzes ermachtigt den Normalsatz um hochstens einen Prozentpunkt und den reduzierten Satz um 0 3 Prozentpunkte zu erhohen Aufgrund der definierten Grundzuge zur Ausgestaltung des Bundesgesetzes uber die Mehrwertsteuer in der Bundesverfassung setzte sich der Normalsatz 7 7 wie folgt zusammen 7 6 zur Erhebung eines Normalsatzes fur Lieferungen von Gegenstanden und Dienstleistungen 0 1 zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte NEAT Bis Ende 2017 galt eine Zusatzfinanzierung der IV durch die MWST um 0 4 MWST Prozentpunkte und ab 1 Januar 2018 erhohten sich die MWST Satze um 0 1 Prozentpunkte aufgrund der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur FABI Seither gelten der normale Satz von 7 7 der reduzierte Satz von 2 5 und der Sondersatz von 3 7 1 Der reduzierte Satz 2 5 welcher auf Lieferungen und den Eigenverbrauch einiger alltaglicher oder landwirtschaftlicher Guter erhoben wird abschliessend geregelt im Art 25 Abs 2 MWSTG setzt sich wie folgt zusammen 2 4 zur Erhebung eines Normalsatzes fur Lieferungen von Gegenstanden und Dienstleistungen 0 1 zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte NEAT Folgende Guter und Dienstleistungen werden mit dem reduzierten Satz besteuert Auswahl 6 Lebensmittel und Leitungswasser Medikamente Futtermittel und Streumittel fur Tiere sowie Samen Setzknollen und ahnliches Dunger Pflanzenschutzmittel DruckerzeugnisseFur Beherbergungsleistungen der Schweizer Hotellerie kann vom Bund ein reduzierter Satz erhoben werden Dieser betragt 3 7 Prozent Das Gesetz definiert eine Beherbergungsleistung als Gewahrung von Unterkunft einschliesslich der Abgabe eines Fruhstucks selbst wenn dieses separat berechnet wird Entwicklung der Mehrwertsteuersatze Bearbeiten Datum 7 Mutation Normalsatz reduzierter Satz Sondersatz fur Beherbergungsdienstleistungen01 01 1995 Einfuhrung der Mehrwertsteuer 6 5 6 5 2 0 2 0 01 10 1996 Einfuhrung des Sondersatzes fur Beherbergungsdienstleistungen 6 5 0 0 2 0 0 0 3 0 3 0 01 01 1999 Erhohung zugunsten der AHV und IV 7 5 1 0 2 3 0 3 3 5 0 5 01 01 2001 Erhohung zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte FinoV 7 6 0 1 2 4 0 1 3 6 0 1 01 01 2011 Erhohung zur Sanierung der IV befristet bis 31 Dezember 2017 8 0 0 4 2 5 0 1 3 8 0 2 01 01 2018 Erhohung fur FABI Senkung durch Auslaufen der Erhohung 2011 7 7 0 3 2 5 0 0 3 7 0 1 01 01 2024 Erhohung zugunsten der AHV 8 8 1 0 4 2 6 0 1 3 8 0 1 01 01 2030 Auslaufende FABI Zusatzfinanzierung 8 0 0 1 2 5 0 1 3 7 0 1 Steuerpflicht BearbeitenRegistrierungspflicht Bearbeiten Unternehmen die fur die Inlandsteuer steuerpflichtig werden mussen sich unaufgefordert innert 30 Tagen bei der Eidgenossischen Steuerverwaltung in Bern anmelden Art 66 Abs 1 MWSTG Sie erhalten sofern noch nicht vorhanden eine eigene Unternehmens Identifikationsnummer UID und werden als Steuerpflichtige registriert Die UID ersetzt die bisherige MWST Nummer die bis Ende 2013 weiterverwendet werden konnte 9 Subjektive Ausnahmen Bearbeiten Gemass Art 21 MWSTG ist die Tatigkeit von Verwaltungsraten etc als unselbstandige Erwerbstatigkeit zu betrachten und fallt somit nicht unter die MWST Pflicht In Art 25 MWSTG sind weitere subjektive Ausnahmen von der Steuerpflicht aufgezahlt Es handelt sich hierbei um Land und Forstwirte sowie Gartner fur den Verkauf von eigenen Urprodukten ohne Zukauf von Drittprodukten Viehhandler und Milchsammelstellen Steuerfreie Umsatze Bearbeiten Die Lieferungen und teilweise damit direkt zusammenhangende Dienstleistungen ins Ausland unterliegen nicht der Steuerpflicht berechtigen aber zum Vorsteuerabzug Es handelt sich daher um echt steuerbefreite Tatbestande Die steuerfreien Umsatze sind in Art 23 MWSTG abschliessend aufgezahlt Von der Steuer sind befreit die Lieferungen von Gegenstanden die direkt ins Ausland befordert oder versendet werden gilt nicht auf die Uberlassung zum Gebrauch oder zur Nutzung von Beforderungsmitteln die Uberlassung zum Gebrauch oder zur Nutzung namentlich die Vermietung und Vercharterung von Schienen und Luftfahrzeugen sofern diese vom Lieferungsempfanger uberwiegend im Ausland genutzt werden die Inlandlieferungen von Gegenstanden auslandischer Herkunft die nachweislich unter Zollkontrolle standen das sonstige nicht im Zusammenhang mit einer Ausfuhrlieferung stehende Befordern oder Versenden von Gegenstanden ins Ausland namentlich das Verbringen von Werkzeugen ins Ausland das im Zusammenhang mit einem Export oder Import von Gegenstanden stehende Befordern oder Versenden von Gegenstanden uber die Grenze und alle damit zusammenhangenden sonstigen Leistungen das Befordern von Gegenstanden im Inland und alle damit zusammenhangenden sonstigen Leistungen wenn die Gegenstande unter Zollkontrolle stehen und zur Ausfuhr bestimmt sind unverzollte Transitwaren Lieferungen Umbauten Instandsetzungen Wartungen Vercharterungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen die von Unternehmen verwendet werden die gewerbsmassige Luftfahrt im Beforderungs oder Charterverkehr betreiben und deren Umsatze aus internationalen Flugen jene aus dem Binnenluftverkehr uberwiegen Lieferungen Vermietungen Instandsetzungen und Wartungen der in diese Luftfahrzeuge eingebauten Gegenstande oder der Gegenstande fur ihren Betrieb Lieferungen von Gegenstanden zur Versorgung dieser Luftfahrzeuge sowie Dienstleistungen die fur den unmittelbaren Bedarf dieser Luftfahrzeuge und ihrer Ladungen bestimmt sind die Dienstleistungen von ausdrucklich in fremdem Namen und fur fremde Rechnung handelnden Vermittlern wenn der vermittelte Umsatz entweder nach diesem Artikel steuerfrei ist oder ausschliesslich im Ausland bewirkt wird bei einem Umsatz sowohl im Inland als auch im Ausland anteilige Befreiung auf den Umsatz im Ausland in eigenem Namen erbrachte Dienstleistungen von Reiseburos soweit sie Lieferungen und Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen die von diesen im Ausland bewirkt werden bei einem Umsatz sowohl im Inland als auch im Ausland anteilige Befreiung auf den Umsatz im Ausland Weitere Bestimmungen im Art 19 Der Bundesrat kann zur Wahrung der Wettbewerbsneutralitat Beforderungen im grenzuberschreitenden Luft und Eisenbahnverkehr von der Steuer befreien Davon hat dieser in der Verordnung Gebrauch gemacht indem im internationalen Flugverkehr die gesamte Strecke im Ausland liegt wenn der Abflug oder der Ankunftsflughafen im Ausland liegt Direkte Ausfuhr nach Absatz 2 Ziffer 1 liegt vor wenn der Gegenstand der Lieferung entweder von der steuerpflichtigen Person selbst oder von ihrem nicht steuerpflichtigen Abnehmer ins Ausland befordert oder versandt wird ohne dass dieser den Gegenstand vorher im Inland in Gebrauch genommen oder im Inland im Rahmen eines Lieferungsgeschafts einem Dritten ubergeben hat Der Gegenstand der Lieferung kann vor der Ausfuhr durch Beauftragte des nicht steuerpflichtigen Abnehmers bearbeitet oder verarbeitet worden sein Methodik der Steuerberechnung und Veranlagung BearbeitenVorsteuern Bearbeiten Materielle Voraussetzungen Bearbeiten Wer steuerbare oder steuerfreie Umsatze tatigt ist berechtigt auf diesen Aufwendungen die angefallenen Vorsteuern von der ESTV zuruckzufordern Art 38 MWSTG Verwendet die steuerpflichtige Person Gegenstande oder Dienstleistungen fur einen in Absatz genannten geschaftlich begrundeten Zweck so kann sie in ihrer Steuerabrechnung folgende Vorsteuern abziehen die nachgewiesen werden mussen die ihr von anderen steuerpflichtigen Personen mit den Angaben nach Art 37 in Rechnung gestellte Steuer fur Lieferungen und Dienstleistungen die von ihr fur den Bezug von Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland deklarierte Steuer die von ihr auf der Einfuhr von Gegenstanden der Eidgenossischen Zollverwaltung entrichtete oder zu entrichtende Steuer sowie die von ihr fur die Einfuhr von Gegenstanden deklarierte Steuer Art 83 Zum Vorsteuerabzug berechtigen folgende Zwecke steuerbare Lieferungen steuerbare Dienstleistungen Umsatze fur deren Versteuerung optiert wurde unentgeltliche Zuwendung von Geschenken bis 300 Franken pro Empfanger und Jahr und von Warenmustern zu Zwecken des Unternehmens Art 9 Abs 1 Bst c sowie Arbeiten an Gegenstanden die im Eigenverbrauch nach Art 9 Absatz 2 verwendet werden Die steuerpflichtige Person kann die in Absatz 1 aufgezahlten Vorsteuern auch abziehen wenn sie die Gegenstande oder Dienstleistungen fur Tatigkeiten nach Art 19 Absatz 2 oder fur Tatigkeiten verwendet die steuerbar waren wenn sie sie im Inland bewirken wurde Nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen namentlich von der Steuer ausgenommene Umsatze nicht als Umsatze geltende oder private Tatigkeiten sowie Umsatze in Ausubung hoheitlicher Gewalt Vom Vorsteuerabzugsrecht ausgeschlossen sind ferner 50 Prozent der Steuerbetrage auf Ausgaben fur Verpflegung und Getranke Hat die steuerpflichtige Person bei nicht steuerpflichtigen Landwirten Forstwirten Gartnern Viehhandlern und Milchsammelstellen Erzeugnisse der Landwirtschaft Forstwirtschaft Gartnerei Vieh oder Milch fur Zwecke bezogen die nach Absatz 2 zum Vorsteuerabzug berechtigen so kann sie als Vorsteuer 2 4 Prozent des ihr in Rechnung gestellten Betrages abziehen Art 37 Absatz 1 Buchstaben a e und Absatz 3 sind anwendbar Der Anspruch auf Abzug entsteht bei der von andern steuerpflichtigen Personen uberwalzten Steuer am Ende der Abrechnungsperiode in welcher die steuerpflichtige Person die Rechnung erhalten hat Abrechnung nach vereinbarten Entgelten oder in welcher sie die Rechnung bezahlt hat Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten bei der Steuer auf dem Bezug von Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland im Zeitpunkt in welchem die steuerpflichtige Person uber diese Steuer mit der Eidgenossischen Steuerverwaltung abrechnet bei der Steuer auf der Einfuhr nach Absatz 1 Buchstabe c am Ende der Abrechnungsperiode in der die Zolldeklaration angenommen wurde und die steuerpflichtige Person uber das Original der Einfuhrdokumente verfugt Soweit eine steuerpflichtige Person Spenden erhalt die nicht einzelnen Umsatzen des Empfangers als Gegenleistung zugeordnet werden konnen ist ihr Vorsteuerabzug verhaltnismassig zu kurzen Ebenso ist ihr Vorsteuerabzug verhaltnismassig zu kurzen wenn sie Subventionen oder andere Beitrage der offentlichen Hand erhalt Erstattungen Beitrage und Beihilfen bei Lieferungen ins Ausland deren Umsatze nach Art 19 Absatz 2 Ziffer 1 von der Steuer befreit sind gelten nicht als Subventionen oder Beitrage der offentlichen Hand Formelle Voraussetzungen Bearbeiten Nebst dieser materiellen Voraussetzung sind auch die formalen Bestimmungen gemass Art 37 MWSTG zu erfullen So durfen Vorsteuern nur zuruckgefordert werden wenn die Belege folgende Angaben enthalten den Namen und die Adresse unter denen sie im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist oder die sie im Geschaftsverkehr zulassigerweise verwendet sowie die Nummer unter der sie im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist den Namen und die Adresse des Empfangers der Lieferung oder der Dienstleistung wie er im Geschaftsverkehr zulassigerweise auftritt Datum oder Zeitraum der Lieferung oder der Dienstleistung Art Gegenstand und Umfang der Lieferung oder der Dienstleistung das Entgelt fur die Lieferung oder die Dienstleistung den Steuersatz und den vom Entgelt geschuldeten Steuerbetrag Schliesst das Entgelt die Steuer ein so genugt die Angabe des Steuersatzes Wahrend die ESTV die vorgenannten Erfordernisse anfanglich sehr formalistisch uberprufte hat sich zwischenzeitlich eine Entscharfung der Situation ergeben Insbesondere bei der Adresse des Empfangers werden inzwischen alle gangigen und ublichen sofern zutreffenden Firmenbezeichnungen akzeptiert Art 15a MWSTGV Trotzdem ist der Leistungsempfanger gut beraten auf formell korrekte Belege zu bestehen um unliebsame Aufrechnungen zu vermeiden Stellt sich ein Beleg im Nachhinein als nicht mehrwertsteuerkonform heraus lasst sich dies teilweise mit dem Formular 1550 zu beziehen auf dem Internet unter www estv admin ch korrigieren Eigenverbrauch Bearbeiten Werden solche Gegenstande die man ursprunglich fur steuerpflichtige oder steuerfreie Umsatze bezogen hat nun fur andere Zwecke verwendet oder entnommen muss gemass Art 31 MWSTG die Vorsteuer wieder korrigiert werden Dies erfolgt mittels Deklaration eines Eigenverbrauchs Ein klassisches Beispiel fur den Eigenverbrauch stellt die private Nutzung von Geschaftsfahrzeugen dar Hier wird gemass Praxis der ESTV 9 6 12 0 8 pro Monat des Kaufpreises eines Fahrzeuges als Eigenverbrauch abgerechnet Bei einem Fahrzeug mit einem Kaufpreis von CHF 50 000 ohne MWST betragt der Eigenverbrauch CHF 4 800 pro Jahr Die Steuer 8 00 belauft sich auf CHF 384 Auch die unentgeltliche Abgabe von Gegenstanden lost die Eigenverbrauchssteuer aus Ausgenommen sind einerseits Geschenke bis CHF 500 pro Jahr und Empfanger sowie andererseits Warenmuster Abrechnungsarten Bearbeiten Die Mehrwertsteuer wird an der Grenze durch die Eidgenossische Zollverwaltung und im Inland durch die Eidgenossische Steuerverwaltung erhoben Ertrage BearbeitenErtrage 10 Jahr ErtragMio CHF19951996199719981999 8 85711 95812 47713 25515 060 Jahr ErtragMio CHF20002001200220032004 16 59417 03316 85717 15617 666 Jahr ErtragMio CHF20052006200720082009 18 11919 01819 68420 51219 889 Jahr ErtragMio CHF20102011201220132014 20 71621 68722 09522 56122 614 Jahr ErtragMio CHF20152016201720182019 22 45422 45722 901 Die Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert Historisches BearbeitenAm 1 Januar 1995 wurde in der Schweiz die Warenumsatzsteuer durch die Mehrwertsteuer abgelost Der reduzierte Ansatz betrug damals 2 und der Sondersteuersatz 3 Der Normalansatz betrug 6 2 welcher per Bundesbeschluss auf 6 5 zur Gesundung der Bundesfinanzen erhoht wurde Aufgrund des Bundesbeschlusses vom 20 Marz 1998 uber die Anhebung der Mehrwertsteuersatze fur die AHV IV sowie der Verordnung vom 23 Dezember 1999 uber die Anhebung der Mehrwertsteuersatze zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte wurden die Steuersatze erhoht um die Finanzierung der NEAT und der zukunftig anfallenden Kosten fur die AHV IV zu sichern Der Bundesrat kann aufgrund von Art 130 der Bundesverfassung die Ansatze bei Bedarf um maximal 1 auf 7 5 erhohen Von diesem Recht hat er mit Wirkung auf den 1 Januar 2001 Gebrauch gemacht Hinzu kommen 0 1 fur die Finanzierung von Eisenbahngrossprojekten macht einen Mehrwertsteuersatz von 7 6 Das Bundesgesetz vom 2 September 1999 uber die Mehrwertsteuer Mehrwertsteuergesetz MWSTG trat am 1 Dezember 2001 nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft und loste die bisherige bundesratliche Verordnung ab Am 28 November 2004 stimmten die Schweizer Stimmberechtigten mit 73 8 Ja Stimmen dem Bundesbeschluss uber eine neue Finanzordnung zu welche auch eine Anderung der Bundesverfassung BV beinhaltete Zum einen wurden diverse Detailregelungen zur Mehrwertsteuer aus der Bundesverfassung herausgenommen 11 zum anderen gestattete die alte Fassung des Artikels 196 die Erhebung einer Bundessteuer nur bis zum Jahre 2006 Ergebnis der angenommenen Neuordnung waren somit eine Entrumpelung der BV und eine weiterhin befristete Befugniserteilung der Mehrwertsteuer und direkten Bundessteuererhebung nunmehr bis 2020 12 Der Bund hat erstmals 1916 direkte Steuern erhoben und dies nur wahrend zwei Jahren wegen des Ersten Weltkriegs Aber mit der Zeit wurden diese aussergewohnlichen Steuern immer haufiger Im Jahr 1958 wurden sie in der Bundesverfassung verankert jedoch zeitlich begrenzt Bei der Abstimmung vom 4 Marz 2018 13 ging es um die neunte Verlangerung 14 die von Volk und Standen angenommen wurde Aktuelle Entwicklungen BearbeitenPolitik Bearbeiten In der Schweiz wurden seit Einfuhrung der MWST 1995 26 verschiedene Ausnahmen eingefuhrt Schon Bundesrat Kaspar Villiger hat die immer wachsende Anzahl von Ausnahmen beklagt Sein Nachfolger der Finanzminister der Schweiz Bundesrat Hans Rudolf Merz ging weiter und lancierte 2003 die Idee einer vereinfachten Mehrwertsteuer Im Sinne einer Flat Tax hatte er vorgeschlagen dass es in Zukunft in der Schweiz keine Ausnahmen mehr geben sollte und den heutigen Mehrwertsteuersatz von 2 5 auf Gutern des taglichen Bedarfs 3 7 auf Beherbergungsleistungen und die 7 7 auf allen ubrigen Leistungen auf einen einheitlichen Satz im Bereich von 5 bis 6 festzusetzen Das eidgenossische Finanzdepartement formuliert die Eigenschaften einer idealen Mehrwertsteuer folgendermassen Sie ist weiterhin als Netto Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug konzipiert Sie belastet nur den Endkonsum und wird nach dem Bestimmungslandprinzip erhoben Sie kennt keine Ausnahmen Sie wird mit einem Einheitssatz erhoben Liberale Befurworter einer vereinheitlichten Mehrwertsteuer argumentieren dass die Unternehmen damit von aufwandigen und muhsamen Abgrenzungs und Abrechnungsproblemen befreit seien Gleichzeitig werde das Steuersystem vereinfacht In der politischen Diskussion scheint dieser Vorschlag aber wenig Chancen auf eine Realisierung zu haben Der Einheitssatz von 5 bis 6 wurde unter anderem zu einer Verteuerung der Grundnahrungsmittel aktuell mit 2 5 besteuert fuhren was vor allem die armeren Bevolkerungsschichten treffen wurde Mitte Februar 2006 hat der Bundesrat beschlossen dass das Mehrwertsteuergesetz einer Totalrevision unterzogen werden soll Als Zwischenlosung wurde per 1 Juli 2006 Art 45a MWSTGV eingefuhrt Damit soll erreicht werden dass die Verwaltung nicht mehr bloss aus formalen Grunden den Mehrwertsteuerpflichtigen mit unsachlichen Nachforderungen konfrontiert Wie dieser Pragmatismusartikel allerdings umgesetzt werden soll war noch ganzlich unbekannt 15 Mitte Februar 2007 hat der Bundesrat die Einzelheiten veroffentlicht und in die Vernehmlassung geschickt 16 17 Als erstes Modul wird die Totalrevision des MWST Gesetzes bezeichnet heute mit uber 50 Massnahmen die den Steueralltag erleichtern sowie Transparenz und Rechtssicherheit schaffen sollen darunter auch die Ausweitung der Saldosteuersatzmethode die eine vereinfachte Abrechnung ermoglicht Als zweites Modul wird der Einheitssatz von 6 Prozent zur Diskussion gestellt der die heutigen Satze ablosen soll 7 6 Prozent von 2 4 Prozent fur Guter des taglichen Bedarfs und den Sondersatz von 3 6 Prozent fur Beherbergungsleistungen Alternativ dazu wurde ein drittes Modul mit zwei Satzen vorgestellt der Normalsatz von unverandert 7 6 Prozent und ein reduzierter von 3 4 Prozent fur wie bisher begunstigten Gutern des Grundbedarfs neu auch fur das Gesundheitswesen und andere heute ausgenommene Leistungen Neu der MWST unterstellt ware insbesondere das Gesundheits und Sozialwesen mit etwa 23 000 Unternehmen Eine Variante dieses Moduls sieht vor das Gesundheitswesen und Teile des Sozialbereichs weiterhin von der Besteuerung auszunehmen Nach wie vor ausgeschlossen blieben namentlich die Dienstleistungen von Banken und Versicherungen Ende Juni 2008 hat der Bundesrat einen Einheitssatz von 6 1 Prozent vorgeschlagen 18 Am 17 Dezember 2021 haben Bundesrat und Standerat im Rahmen der Reform der Alters und Hinterlassenenversicherung AHV Stabilisierung der AHV AHV 21 der zeitlich unbegrenzten proportionalen Erhohung der Mehrwertsteuer um 0 4 Prozentpunkte zugunsten der AHV zugestimmt 19 20 21 Die Frist fur ein Referendum lauft bis zum 22 April 2022 danach muss innerhalb eines Jahres die Abstimmung durch das Schweizervolk stattfinden so dass die Erhohung der Mehrwertsteuersatze fruhestens im Jahr 2023 umgesetzt werden kann 22 Regelung fur 2011 bis 2017 Bearbeiten Hauptartikel Eidgenossische Abstimmung uber die befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung Am 27 September 2009 hat das Schweizervolk einer befristeten Erhohung der Mehrwertsteuer von 2011 bis 2017 zur Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung zugestimmt Der Normalsatz betragt damit wahrend dieser Zeit 8 der reduzierte Satz 2 5 und der Sondersatz fur Beherbergungsdienstleistungen 3 8 23 24 Initiative zur Abschaffung der Mehrwertsteuer Bearbeiten Hauptartikel Eidgenossische Volksinitiative Energie statt Mehrwertsteuer Die Grunliberale Partei startete im Juni 2011 eine Volksinitiative zur Abschaffung der Mehrwertsteuer Energie statt Mehrwertsteuer 25 Gemass Initiativtext soll diese durch eine Energiesteuer auf nicht erneuerbare Energietrager ersetzt werden Die Steuer soll pro Kilowattstunde Primarenergie bemessen werden wobei fur die einzelnen Energietrager entsprechend ihrer okologischen Gesamtbilanz unterschiedliche Steuersatze festgelegt werden konnen Einige weitere Kann Bestimmungen im Initiativtext lassen dem Gesetzgeber Ausgestaltungsmoglichkeiten offen Von einer vollumfanglichen Besteuerung kann es Ausnahmen geben ebenfalls zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen kann graue Energie demnach additiv besteuert werden Fur den Export ist eine Ruckerstattung vorgesehen Bezuglich der Hohe der Energiesteuer ist nach einem Start in Hohe der bisherigen Mehrwertsteuer eine feste Kopplung an das Bruttoinlandsprodukt vorgesehen damit die Staatsquote nicht unberechenbar schwankt die Steuer soll damit staatsquotenneutral sein Bis zu etwa 20 Prozent der Ertrage werden zugunsten der Alterssicherung und fur die Pramienverbilligung der Krankenversicherung unterer Einkommen verwendet 26 25 Damit soll neu nicht die Arbeit und der Mehrwert sondern die Energie besteuert werden Neben dem Hauptziel einer Energiewende hin zu erneuerbaren Energien konnten mit diesem Anliegen hohe Verwaltungskosten beim Bund ca CHF 200 Mio jahrlich und hohe Administrationskosten bei den uber 300 000 KMU ca CHF 1 3 Mia jahrlich eingespart werden 27 Die Absicht der Initianden sei die mit dem Atomausstieg nach Fukushima und der Notwendigkeit zu klimapolitischem Handeln begrundete Energiesteuer fiskalquotenneutral auszugestalten die Burger also nicht zusatzlich zu belasten Ziel sei ein kostenneutraler Atomausstieg 25 Die Grunliberalen beabsichtigten mit einem wirtschaftsfreundlichen Lenkungssystem Konsumentinnen und Konsumenten und Unternehmen zusatzlich noch von der Mehrwertsteuer zu befreien 28 Bundesrat und Standerat befurworteten nach fristgerechter Einreichung im Jahr 2012 zwar grundsatzlich die klima und energiepolitische Stossrichtung der Initiative Zur Finanzierung der offentlichen Haushalte waren jedoch sehr hohe Energieabgaben notwendig bei uber 20 Milliarden Franken geschatzt etwa 3 Franken pro Liter Benzin sie wurden das energie und klimapolitisch begrundbare Mass bei weitem ubersteigen Zudem wurde das Steuersubstrat anders als bei der Mehrwertsteuer kleiner weil die Energiesteuer eine lenkende Wirkung hatte die Steuer musse dann steigen Die komplette Abschaffung der Mehrwertsteuer sei falsch Die sehr hohe Energieabgabe hatte zudem negative Verteilungswirkungen zur Folge da Haushalte mit niedrigerem Einkommen uberproportional belastet wurden Im Standerat wurde die Position der Initiative von Markus Stadler GLP UR vertreten doch nach Ablehnung eines Gegenvorschlags einer von Luc Recordon Grune VD angefuhrten Kommissionsminderheit mit Lenkungsabgabe und Ruckerstattung des Ertrags an die Bevolkerung 29 zu 12 Stimmen haben auch der Standerat im Juni 34 3 und der Nationalrat der Schweiz 171 27 im September des Jahres 2014 beschlossen dem Volk die Ablehnung der Volksinitiative zu empfehlen Der Gegenvorschlag mit Energie Lenkungsabgaben wurde im Nationalrat mit 110 zu 79 Stimmen zuruckgewiesen Der Bundesrat will das heutige Fordersystem fur die Energiewende freilich ab 2021 ebenfalls durch ein Klima und Energie Lenkungssystem ersetzen eine Vernehmlassungsvorlage ohne Abschaffung der Mehrwertsteuer werde es 2015 geben 29 Okonomen Bearbeiten Eine Abschaffung der Mehrwertsteuer haben die Freiburger Okonomen Reiner Eichenberger und Mark Schelker vorgeschlagen publiziert u a in der Weltwoche 7 04 30 Sie nennen die folgenden funf wichtigsten Vorteile Die Abschaffung der Mehrwertsteuer entlastet alle Steuerzahler vor allem auch die Bezuger niedriger Einkommen Die Mehrwertsteuer stellt insbesondere fur arbeitsintensive Dienstleistungsunternehmen praktisch eine Lohnsteuer dar Mit ihrer Abschaffung wurde die Nachfrage nach einfacheren Arbeiten stark anwachsen Damit ware sie ein wirksames Mittel gegen Arbeitslosigkeit und die fortschreitende Verarmung wenig qualifizierter Arbeitstatiger Der bisher fur die Bundesverwaltung und in bestimmten Branchen der Wirtschaft grosse administrative Aufwand der Mehrwertsteuererhebung entfiele Siehe auch BearbeitenUmsatzsteuer in Deutschland Umsatzsteuer in Osterreich MineralolsteuerWeblinks BearbeitenBundesgesetz vom 12 Juni 2009 uber die Mehrwertsteuer MWSTG Neue Finanzordnung 2021 Eroffnung der Abstimmungskampagne im Bundesrats Kanal mit Bundesrat Ueli Maurer Vorsteher des Eidgenossischen Finanzdepartements und Adrian Hug Direktor der Eidgenossischen Steuerverwaltung Seite der Eidgenossischen Steuerverwaltung zur Mehrwertsteuer Fiskaleinnahmen des Bundes Informationen zur Abstimmung uber die MwST Erhohung Conrad Stockar Mehrwertsteuer In Historisches Lexikon der Schweiz Tobias F Rohner Der nachtragliche Vorsteuerabzug Einlageentsteuerung im schweizerischen MWSTG und nach der 6 MWST Richtlinie Diss 2007 Onlineversion PDF 1 39 MB Einzelnachweise Bearbeiten a b Steuersatze der Eidgenossischen Steuerverwaltung abgerufen am 23 Februar 2018 Teilrevision MWSTG in Kraft getreten am 01 01 2018 Eidgenossische Steuerverwaltung abgerufen am 5 Dezember 2018 Art 1 MWSTG Art 18 MWSTG Verordnung zur Anhebung der Mehrwertsteuersatze zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte PDF 12 kB Eidgenossische Steuerverwaltung ESTV Reduzierter Satz 2 5 Abgerufen am 1 Juni 2021 Eidgenossische Steuerverwaltung ESTV Entwicklung der Mehrwertsteuersatze Abgerufen am 4 Oktober 2017 https www admin ch gov de start dokumentation abstimmungen 20220925 stabilisierung ahv html UID Memento des Originals vom 27 Mai 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bfs admin ch Website des Bundesamts fur Statistik Abgerufen am 2 Juni 2012 Mehrwertsteuereinnahmen Eidgenossische Steuerverwaltung abgerufen am 25 Januar 2019 Artikel 196 Bundesverfassung alte Fassung bis 31 Dezember 2006 Art 196 Bundesverfassung neue Fassung seit dem 1 Januar 2007 Bundesbeschluss uber die neue Finanzordnung 2021 In admin ch abgerufen am 15 Januar 2018 Kann der Bund weiterhin Steuern einziehen In swissinfo ch abgerufen am 15 Januar 2018 Schwierige Zahmung eines burokratischen Monsters Nachrichten NZZ ch In Neue Zurcher Zeitung 9 Dezember 2006 abgerufen am 17 Marz 2019 u a auch zum Pragmatismusartikel Mehrwertsteuer von einheitlich 6 Prozent Bundesrat will radikale Vereinfachung Nachrichten NZZ ch In Neue Zurcher Zeitung 15 Februar 2007 archiviert vom Original am 30 September 2007 abgerufen am 14 November 2015 Der Bundesrat mochte die Mehrwertsteuer MWST radikal vereinfachen Weniger Burokratie weniger Ausnahmen und wenn moglich einen Einheitssatz von 6 Prozent soll die Totalrevision bringen Dazu lauft nun eine Vernehmlassung Eidgenossischen Finanzdepartementes 15 Februar 2007 Revision der Mehrwertsteuer Memento vom 20 Dezember 2007 im Internet Archive Der Bundesrat wagt den grossen Wurf Einheitssatz und weniger Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer Nachrichten NZZ ch In Neue Zurcher Zeitung Abgerufen am 14 November 2015 Bundesamt fur Sozialversicherungen BSV Reformen amp Revisionen Stabilisierung der AHV AHV 21 abgerufen am 27 Januar 2022 Nationalrat Sitzung 17 Dezember 2021 Abstimmung 19 050 24419 Standerat Sitzung 17 Dezember 2021 Abstimmung 19 050 4919 Sandor Arany amp Karin Schilter Defizit im Schweizer Rentensystem abgerufen am 27 Januar 2022 Abstimmung 27 September 2009 IV Zusatzfinanzierung durch befristete MWST Erhohung Abstimmungsergebnisse a b c Energiewende jetzt weil sie okologisch aber auch okonomisch sinnvoll ist Memento des Originals vom 6 Oktober 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www grunliberale ch PDF 2 Seiten Medienmitteilung zur Energiepolitik Grunliberale Partei 8 Juni 2011 abgerufen am 30 September 2014 Text der Volksinitiative der Grunliberalen Partei Schweiz Energie statt Mehrwertsteuer auf admin ch Schweizerische Bundeskanzlei abgerufen am 30 September 2014 Die Mehrwertsteuer ist ineffizient amp nicht sinnvoll Beitrag zur Volksinitiative Energie statt Mehrwertsteuer Roland Fischer Volksinitiative Energie statt Mehrwertsteuer Memento des Originals vom 2 Oktober 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www grunliberale ch Medienmitteilung vom 25 September 2014 In Grunliberale Partei abgerufen am 30 September 2014 Botschaft vom 20 November 2013 zur Volksinitiative Energie statt Mehrwertsteuer BBl 2013 9025 Zusammenfassung der Debatten im Standerat und im Nationalrat Die Bundesversammlung Schweizer Parlament 20 November 2013 erganzt 17 Juni 2014 und 25 September 2014 abgerufen am 30 September 2014 Reiner Eichenberger und Mark Schelker Freie Fahrt weniger Steuern PDF 135 kB Die Weltwoche 07 04 auf der Homepage der Universitat Freiburg Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mehrwertsteuer Schweiz amp oldid 238047530