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Bei der eidgenossischen Abstimmung uber die befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung handelt es sich um ein obligatorisches Referendum uber das am 27 September 2009 in der Schweiz abgestimmt wurde Diese eidgenossische Vorlage verlangte die Anhebung der Mehrwertsteuersatze fur den Zeitraum 1 Januar 2011 bis zum 31 Dezember 2017 um die Verschuldung der Invalidenversicherung zu stabilisieren Bei der Abstimmung ging es um eine Verfassungsanderung die von Nationalrat und Standerat am 13 Juni 2008 beschlossen wurde Verfassungsanderungen unterliegen in der Schweiz generell dem obligatorischen Referendum Das Volk stimmte der Verfassungsanderung mit 54 5 Ja Stimmen zu 12 Kantone nahmen die Vorlage an 11 lehnten sie ab 1 Inhaltsverzeichnis 1 Abstimmung 2 Endergebnis 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseAbstimmung BearbeitenDer Bundesbeschluss mit vollem Titel Bundesbeschluss vom 13 Juni 2008 uber eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersatze sah in seiner ursprunglichen Form die Erhohung der Mehrwertsteuer fur den Zeitraum vom 1 Januar 2010 bis zum 31 Dezember 2016 Aufgrund der Konjunkturlage hat das Parlament am 12 Juni 2009 beschlossen den Zeitraum um ein Jahr zu verschieben Die eidgenossische Abstimmung stellte die Stimmberechtigten folgende Frage Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 13 Juni 2008 uber eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersatze geandert durch den Bundesbeschluss vom 12 Juni 2009 annehmen Der Bundesbeschluss lautet Die Bundesverfassung wird wie folgt geandert Art 196 Ziff 14 Sachuberschrift sowie Abs 2 neu und 3 neu Ubergangsbestimmung zu Art 130 Mehrwertsteuer 2 Zur Sicherung der Finanzierung der Invalidenversicherung hebt der Bundesrat die Mehrwertsteuersatze vom 1 Januar 2011 bis 31 Dezember 2017 wie folgt an a um 0 4 Prozentpunkte den Normalsatz nach Artikel 36 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 2 September 1999 uber die Mehrwertsteuer MWSTG b um 0 1 Prozentpunkte den reduzierten Satz nach Artikel 36 Absatz 1 MWSTG c um 0 2 Prozentpunkte den Sondersatz fur Beherbergungsleistungen nach Artikel 36 Absatz 2 MWSTG dd 3 Der Ertrag aus der Anhebung nach Absatz 2 wird vollumfanglich dem Ausgleichsfonds der Invalidenversicherung zugewiesen Endergebnis BearbeitenDer Beschluss wird angenommen mit 1 110 846 Ja Stimmen 54 5 gegenuber 928 601 Nein Stimmen 45 5 11 2 2 Stande stimmten der Vorlage zu 9 4 2 lehnten die Vorlage ab Die Stimmbeteiligung betrug 40 8 1 Weblinks BearbeitenVolksabstimmung vom 27 September 2009 Dossier auf parlament ch Volksabstimmung zur Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung in der Datenbank SwissvotesEinzelnachweise Bearbeiten a b Vorlaufige amtliche Endergebnisse Abgerufen am 27 September 2009 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eidgenossische Abstimmung uber die befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung amp oldid 224508786