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Die Vernehmlassung franzosisch Consultation italienisch Consultazione 1 auch Vernehmlassungsverfahren genannt ist zum einen eine Phase im Gesetzgebungsverfahren der Schweiz Eine vergleichbare Phase existiert auch im Furstentum Liechtenstein 2 Zum anderen bezeichnet es im staats und verfassungsrechtlichen Beschwerdeverfahren die Moglichkeit fur eine Verfahrenspartei die Beschwerden und Positionsbezuge der Gegenparteien resp der Vorinstanzen zu beurteilen Inhaltsverzeichnis 1 Vernehmlassung im Gesetzgebungsprozess 1 1 Verfahrensablauf 1 2 Anhorungen 2 Vernehmlassung im staatsrechtlichen Beschwerdeverfahren 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 5 1 Rechtsgrundlagen 5 2 Sonstiges 6 EinzelnachweiseVernehmlassung im Gesetzgebungsprozess BearbeitenVerfahrensablauf Bearbeiten Bei der Vorbereitung jeder Verfassungsanderung neuer Gesetzesbestimmungen von wichtigen volkerrechtlichen Vertragen sowie anderen Vorhaben von grosser Tragweite werden die Kantone die politischen Parteien und die interessierten Kreise insbesondere Verbande vom Bundesrat zur Stellungnahme eingeladen Dies geschieht indem die zustandige Stelle in der Regel das zustandige Departement einen Vorentwurf und dazu einen erlauternden Bericht veroffentlicht bzw interessierten Kreisen zustellt Der Vorentwurf und der erlauternde Bericht dazu werden oft nicht von der Regierung bzw dem zustandigen Amt selber sondern von einer von der Regierung oder vom Amt bestellten Expertenkommission ausgearbeitet Eine solche Expertenkommission besteht aus Fachleuten aus den von der Vorlage betroffenen Gebieten Das Ziel ist Fachwissen einzubringen und die Erfolgschancen des Projektes im weiteren Gesetzgebungsprozess abschatzen zu konnen Insbesondere im Hinblick auf ein mogliches Referendum ist es in der Schweizer Politik wichtig bei der Vernehmlassung alle wichtigen Interessengruppen zu konsultieren um so genannte referendumssichere Vorlagen prasentieren zu konnen Auch wer nicht personlich zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen wird kann sich zu einer Vorlage aussern auch als Einzelperson Gemass Artikel 7 des betr Gesetzes siehe unter Weblinks betragt die Vernehmlassungsfrist drei Monate Ausnahmen davon sind im selben Artikel 7 geregelt Die Antworten aller Vernehmlassungsteilnehmenden werden ausgewertet bevor der Bundesrat die Eckwerte seiner Vorlage an die eidgenossischen Rate das Parlament festlegt Diese beraten den Entwurf in Kenntnis der Vernehmlassungsergebnisse Sie werden in der Botschaft des Bundesrates an das Parlament kurz zusammengefasst In der Regel publizieren die zustandigen Bundesamter eine ausfuhrlichere Zusammenfassung der Ergebnisse Hat auf dem Wege der parlamentarischen Initiative eine Kommission des Nationalrates oder des Standerates eine Vorlage ausgearbeitet so leitet nicht der Bundesrat sondern diese Kommission das Vorverfahren der Gesetzgebung Die Kommission eroffnet das Vernehmlassungsverfahren wertet die Ergebnisse aus und fasst sie in ihrem Bericht an ihren Rat zusammen Die Vernehmlassungsunterlagen sind seit 2005 generell offentlich zuganglich die Zusammenfassungen der Ergebnisse sind es ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Bundesrat bzw durch die zustandige Kommission des Parlaments Anhorungen Bearbeiten Fur Vorhaben untergeordneter Bedeutung werden nach den gleichen Grundsatzen so genannte Anhorungen durchgefuhrt Ihre Ergebnisse sind ebenfalls offentlich Vernehmlassung im staatsrechtlichen Beschwerdeverfahren BearbeitenWird in der Schweiz ein politischer Entscheid angefochten so kann dies per Beschwerde bei der zustandigen Beschwerdeinstanz angestossen werden Dabei erhalten die Beschwerdegegner jeweils die Moglichkeit die Beschwerden selbst sowie bei Weiterzug an hohere Instanzen die Beurteilungen durch die beteiligten unteren Instanzen zu beurteilen sie werden durch das Gericht zur Vernehmlassung eingeladen Dabei konnen die Parteien ihre Sicht der Dinge darlegen Siehe auch BearbeitenPolitisches System der SchweizLiteratur BearbeitenThomas Sagesser Vernehmlassungsgesetz Bundesgesetz vom 18 Marz 2005 uber das Vernehmlassungsverfahren Unter Mitarbeit von Ursulina Lupi Bern 2006 ISBN 3 7272 2527 0 Stampflis Handkommentar Thomas Sagesser Das Vernehmlassungsverfahren im Schweizerischen Bundesstaat In Zeitschrift fur Gesetzgebung ZG 19 Jg 2004 S 364 372 Jeremias Blaser Das Vernehmlassungsverfahren in der Schweiz Organisation Entwicklung und aktuelle Situation Leske und Budrich Opladen 2003 ISBN 3 8100 4011 8 Jeremias Blaser Die organisatorische Verdichtung struktureller Kopplung am Beispiel des Schweizer Vernehmlassungsverfahrens In Karsten Fischer Harald Bluhm Kai Uwe Hellmann Hrsg Luhmann Tagungsband Westdeutscher Verlag Wiesbaden 2003 S 95 107 Jeremias Blaser Le Systeme de consultation en Suisse Esquisse reflexive d une analyse empirique A Contrario 1 1 2003 S 10 32 Jeremias Blaser Bernard Voutat La consultation des groupes d interets dans le processus legislatif en Suisse In Bernard Voutat Yves Deloye Hrsg Faire de la science politique Pour une analyse socio historique du politique Belin Paris 2002 Chapitre 5 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Vernehmlassung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Hans Urs Wili Vernehmlassungsverfahren In Historisches Lexikon der Schweiz Rechtsgrundlagen Bearbeiten Artikel 147 der Bundesverfassung Bundesgesetz uber das Vernehmlassungsverfahren SR 172 061 Verordnung uber das Vernehmlassungsverfahren zur Entstehung des VernehmlassungsgesetzesSonstiges Bearbeiten Informationen zur Neuregelung des Vernehmlassungsverfahrens 2005 Memento vom 21 August 2006 im Internet Archive Informationen zum Vernehmlassungsverfahren bei der schweizerischen Bundeskanzlei Laufende Vernehmlassungen Geplante VernehmlassungenEinzelnachweise Bearbeiten Dreisprachiges Formular zur Vernehmlassung Economiesuisse PDF 122 kB Vernehmlassungen Landesverwaltung Furstentum Liechtenstein abgerufen am 28 September 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vernehmlassung amp oldid 237692663