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Das politische System der Schweiz basiert auf dem demokratischen republikanischen rechtsstaatlichen und foderalistischen Prinzip Inhaltsverzeichnis 1 Uberblick 2 Staatsebenen 3 Legislative 3 1 Bundesebene 3 2 Kantonale Ebene 4 Exekutive 4 1 Bundesebene 4 2 Kantonale Ebene 5 Judikative 5 1 Bundesebene 5 2 Kantonale Ebene 6 Foderalismus 7 Demokratie 7 1 Verhaltnis von direkter und reprasentativer Demokratie 7 2 Volksrechte 7 2 1 Bundesebene 7 2 2 Kantonale Ebene 7 2 3 Stimm und Wahlbeteiligung 7 3 Entstehung 8 Politische Parteien 9 Siehe auch 10 Literatur 11 Weblinks 12 FussnotenUberblick Bearbeiten nbsp Politisches System der SchweizDie Schweizerische Eidgenossenschaft ist weder eine rein parlamentarische noch eine prasidiale Demokratie sondern hat ein Regierungssystem in der Tradition des Direktorialsystems Das politische System zeichnet sich durch folgende Merkmale aus die sie insbesondere von anderen Demokratiemodellen der Gegenwart unterscheiden Der Foderalismus Die Schweiz ist ein Bundesstaat mit einer vergleichsweise stark ausgepragten Autonomie seiner Gliedstaaten Kantone die wiederum ihren Gemeinden einen relativ weitreichenden Spielraum zugestehen und die in alle Phasen der politischen Willensbildung eingebunden sind Die direkte Demokratie Durch die Volksinitiative und das Referendum konnen die Burger sowohl auf die Tatigkeit der Gemeindebehorden der Kantonsparlamente und des Bundesparlaments wie auch uber die Parlamente hinweg direkten Einfluss auf die Regierungstatigkeit nehmen Die Volksrechte wurzeln einerseits in der Versammlungsdemokratie Gemeindeversammlungen Landsgemeinden andererseits in der Urnendemokratie Die Volksrechte haben kontrollierende initiierende bremsende und legitimierende Funktion Die Bildung von Mehrheiten bei Entscheidungen des Volkes des Parlaments und der Regierung erfolgt in Konstellationen die sich von Entscheid zu Entscheid andern Damit sind alle politischen Krafte mehr oder weniger an der Entscheidfindung beteiligt Die Gewaltenteilung ist insofern strikt als die Regierung zwischen den Wahlperioden nicht abberufen das Parlament andererseits nicht von der Regierung aufgelost werden kann Die Bundesversammlung das Schweizer Parlament besteht aus zwei fast gleichwertigen Kammern Die Schweizer Regierung der Bundesrat ist als Kollegialregierung konzipiert ohne dass ein eigentliches Staatsoberhaupt existiert Der Bundesprasident ist lediglich Primus inter Pares Das Kollegialitatsprinzip wird mit dem Departementalprinzip verbunden indem jeder Bundesrat einem Departement vorsteht Das System der Konkordanz betont die Wichtigkeit von Kompromissen die Einbettung moglichst vieler gesellschaftlicher Krafte und erlaubt breit abgestutzte Entscheidungen Es gibt keine minimal winning coalitions Die Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene ist eingeschrankt Bundesgesetze konnen nicht vom Bundesgericht ausser Kraft gesetzt werden auch wenn sie verfassungswidrig sind 1 Die Grunde fur dieses genossenschaftliche Staatsverstandnis liegen vor allem in der Entstehung Zusammensetzung und Entwicklung der Schweizerischen Eidgenossenschaft der schweizerischen Nation die oft als Willensnation bezeichnet wird Das Land ist weder ethnisch noch sprachlich noch kulturell oder konfessionell eine Einheit sondern versteht sich als ein aus dem freien Willen ihrer Burger zusammengeschlossenes Gemeinwesen Berucksichtigt wird die Tradition der alten Schweiz vor 1848 als heterogenes Bundnis unabhangiger Kleinrepubliken der Vorlaufer der heutigen Kantone die deshalb auch als Stande vgl Standerat Standesweibel und Staaten vgl Staat Bern Staatsschreiber Staatskanzlei Staatsrat Staatssteuer bezeichnet werden Die Schweizer Politik hat ihre eigene Terminologie Haufig gebrauchte Ausdrucke mit einem spezifischen Schweizer Bedeutungsgehalt sind neben den bereits genannten die Interpellation die Motion das Postulat die Subsidiaritat und der Urnengang Grundlage bildet neben den kantonalen Verfassungen die Schweizerische Bundesverfassung die 1848 die moderne Schweiz begrundete und seither standig uberarbeitet sowie 1874 und 1999 vollstandig erneuert wurde Staatsebenen BearbeitenDie Schweiz kennt drei Staatsebenen Gemeinde Kanton Bund Die in einigen Kantonen vorhandenen Bezirke hingegen gelten nicht als Staatsebene da sie Teil der kantonalen Verwaltung sind und damit keine politische Autonomie besitzen Der Bund umfasst alle Kantone der Schweiz und ist die oberste politische Ebene der Schweiz Bei ihm liegt die Kompetenz Kompetenz Legislative BearbeitenBundesebene Bearbeiten Das Parlament Bundesversammlung besteht aus zwei Kammern dem Nationalrat als Volksvertretung 200 Abgeordnete Jeder Kanton stellt Nationalrate gemass seinem Anteil an der Bevolkerung mindestens jedoch einen so in Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Glarus Nidwalden Obwalden und Uri Der Nationalrat wird in den Kantonen mit mehr als einem Sitz durch eine Proporzwahl gewahlt Die Nationalrate der Einerwahlkreise werden durch Majorzwahl gewahlt Der Prasident des Nationalrates ist als oberster Reprasentant des ganzen Schweizer Volkes formell die hochste Person im Staat und aus diesem Grund nicht der Bundesprasident der lediglich den Gesamtbundesrat als Staatsoberhaupt reprasentiert 2 dem Standerat als Kantonsvertretung 46 Mitglieder 2 pro Kanton mit Ausnahme von 6 Kantonen die nur 1 Mitglied stellen und historisch Halbkantone genannt werden Die Standerate werden in den Kantonen mit Majorzwahl gewahlt ausser in den Kantonen Jura und Neuenburg Der Begriff Kantonsvertretung ist allerdings irrefuhrend da die Standerate weder rechtlich noch tatsachlich ihren Kanton Kantonsregierung Kantonsparlament vertreten mussen Instruktionsverbot Dies im Gegensatz z B zum deutschen Bundesrat Nationalrat und Standerat tagen in der Regel getrennt Alle Gesetzgebungsvorhaben Verfassungsanderungen Bundesgesetze Bundesbeschlusse Genehmigung von volkerrechtlichen Vertragen werden in beiden Kammern behandelt und mussen von beiden Kammern angenommen werden Im sogenannten Differenzbereinigungsverfahren werden allenfalls unterschiedliche Beschlusse der Kammern zu einem Konsens gefuhrt Eine Ausnahme der getrennten Beratung der beiden Kammern bildet die Vereinigte Bundesversammlung Fur die Wahl der sieben Mitglieder des Bundesrates d h der Exekutive des Bundesprasidenten und des Bundeskanzlers der Bundesrichter und im Kriegsfall des Generals vereinigen sich National und Standerat zu einem Wahlorgan Eine weitere Funktion der Vereinigten Bundesversammlung ist die Begnadigung Erlass einer einem Individuum durch Bundesbehorden auferlegten Strafe gemass Bundesrecht Die National und Standerate sind bei der Ausubung ihres Mandats nicht an Weisungen von Kantonen Parteien oder anderen Instanzen gebunden sogenanntes Instruktionsverbot In der politischen Realitat allerdings sind zahlreiche Parlamentarier von Interessen und Interessenverbanden usw abhangig Das Schweizer Parlament ist ein sogenanntes Milizparlament das heisst die National und Standerate uben ihr Mandat nicht hauptberuflich aus 3 Sie erhalten vom Staat keinen Lohn sondern unter anderem Sitzungsgelder und Spesenentschadigungen 4 Das schweizerische Parlament arbeitet vor allem in Kommissionen Siehe auch Gesetzgebungsverfahren in der Schweiz Kantonale Ebene Bearbeiten Die Parlamente in den Kantonen heissen zumeist Kantonsrat oder Grosser Rat in den Kantonen Basel Landschaft Glarus Nidwalden und Uri Landrat und im Kanton Jura Parlament Die Anzahl der Mitglieder schwankt zwischen 49 und 180 Diese werden direkt vom Volk in der Regel auf vier in den Kantonen Freiburg Waadt und Genf auf funf Jahre gewahlt Mit Ausnahme der beiden Appenzell hier wiederum mit umgekehrter Ausnahme des Wahlkreises Herisau wo das Mehrheitswahlrecht gilt gelangt heute uberall das Verhaltniswahlrecht zur Anwendung Die fruher in grossen Teilen der Schweiz ubliche Amtsdauer von drei Jahren wurde zuletzt im Kanton Appenzell Ausserrhoden 1995 und im Kanton Graubunden 2003 2006 auf vier Jahre verlangert letzterer Kanton kannte bis ins ausgehende 20 Jahrhundert sogar eine parlamentarische Amtsdauer von nur zwei Jahren In den Kantonen Bern Uri Solothurn Schaffhausen und Tessin kann das Kantonsparlament mittels Volksinitiative die dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden muss vorzeitig abberufen werden Angesichts der mit vier Jahren nicht uberlangen Amtsdauer ist dieses Recht allerdings von untergeordneter Bedeutung In den Kantonen Glarus und Appenzell Innerrhoden ist das oberste Gesetzgebungsorgan die Landsgemeinde die einmal jahrlich zusammentritt Exekutive BearbeitenBundesebene Bearbeiten Der Bundesrat ist die Schweizer Bundesregierung Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern siehe auch Kollegialitatsprinzip die den einzelnen Departementen Ministerien der Bundesverwaltung vorstehen Der Bundesrat wird vom Parlament gewahlt Die Reihenfolge der einzelnen Bundesrate ergibt sich wie folgt Der Bundesprasident steht zuoberst der Rangliste gefolgt vom Vizeprasidenten 5 Danach folgen die Bundesrate in der Reihenfolge des Amtsalters zur Wiederwahl gemass Anciennitatsprinzip 6 Die Zuteilung der Departemente erfolgt ebenfalls nach der Anciennitat Der am langste amtierende Bundesrat kann zuerst aussern welchem Departement er vorstehen mochte dann jener der am zweitlangsten im Amt ist usw Die Entscheidung daruber wer welches Departement tatsachlich erhalt fallt das Gremium kollektiv und muss sich dabei nicht an die Praferenzen einzelner Mitglieder halten 7 Mitglieder des Bundesrates 2023 Bundesrat Kanton ParteiAlain Berset Bundesprasident 2023 Kanton Freiburg nbsp Freiburg SPViola Amherd Vizeprasidentin 2023 Kanton Wallis nbsp Wallis Die MitteGuy Parmelin Kanton Waadt nbsp Waadt SVPIgnazio Cassis Kanton Tessin nbsp Tessin FDPKarin Keller Sutter Kanton St Gallen nbsp St Gallen FDPAlbert Rosti Kanton Bern nbsp Bern SVPElisabeth Baume Schneider Kanton Jura nbsp Jura SPDer Bundesprasident wird im jahrlichen Turnus aus dem Bundesrat gewahlt und prasidiert als primus inter pares die Bundesregierung neben seinen Pflichten als Departementsvorsteher ubt aber nicht die Pflichten eines Staatsoberhauptes aus Siehe auch Liste der Schweizer Bundesprasidenten und Liste der Mitglieder des Schweizerischen Bundesrates Kantonale Ebene Bearbeiten Die gliedstaatliche Exekutive heisst in den meisten deutschschweizerischen Kantonen Regierungsrat in den ganz oder mehrheitlich franzosischen Kantonen sowie im italienischen Kanton Tessin Staatsrat franzosisch Conseil d Etat italienisch Consiglio di Stato im Kanton Appenzell Innerrhoden Standeskommission und in den Kantonen St Gallen Graubunden und Jura Regierung franzosisch Gouvernement italienisch Governo ratoromanisch Regenza Die Anzahl der Mitglieder betragt je nach Kanton funf oder sieben Mitglieder In den letzten Jahren ist aus Spar und Effizienzgrunden ein Trend zur Verkleinerung der Kantonsregierungen von sieben auf funf Mitglieder zu beobachten Gleich wie auf Bundesebene gilt das Kollegialitatsprinzip Es gibt somit keinen kantonalen Regierungschef sondern in der Regel lediglich ein sog Primus inter Pares der fur ein Jahr die Sitzungen der Regierung leitet Dieser tragt je nach Kanton eine andere Bezeichnung am haufigsten Regierungs Prasident dann auch Landammann Regierender Landammann Appenzell Innerrhoden oder Schultheiss Kanton Luzern bis 2007 Dazu ist ein Regierungsmitglied jeweils fur ein Jahr Vize und damit designierter Regierungsprasident bzw Landammann fur das nachste Jahr Einen andern Weg beschreiten die neuen Kantonsverfassungen der Waadt 2003 und von Basel Stadt 2005 welche die Amtsdauer des Regierungsprasidenten mit derjenigen des Regierungsrates gleichsetzen also die fruher einjahrige Amtsdauer auf funf bzw vier Jahre ausdehnen Die Mitglieder werden uberall direkt vom Volk gewahlt heute in der Regel fur eine Amtsdauer von vier in den Kantonen Freiburg und Waadt von funf Jahren im Kanton Appenzell Innerrhoden aber von nur einem Jahr Mit Ausnahme des Kantons Tessin und bis 2013 auch von Zug wo das Verhaltniswahlrecht gilt gelangt uberall das Mehrheitswahlrecht zur Anwendung In den Kantonen Bern Uri Solothurn Schaffhausen Thurgau und Tessin kann die Kantonsregierung mittels Volksinitiative die obligatorisch dem Volk zu unterbreiten ist vorzeitig abberufen werden Angesichts der mit vier Jahren nicht uberlangen Amtsdauer der Behorde kommt diesem Recht freilich wenig Bedeutung zu Judikative BearbeitenNach Art 30 Abs 1 der Bundesverfassung BV hat jede Person dessen Anliegen in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes zustandiges unabhangiges und unparteiisches Gericht Bundesebene Bearbeiten Die Judikative auf Bundesebene besteht aus dem Bundesgericht mit Sitz in Lausanne und Luzern zwei sozialrechtliche Abteilungen dem Bundesstrafgericht in Bellinzona seit April 2004 sowie dem Bundesverwaltungsgericht seit Januar 2007 und dem Bundespatentgericht seit Januar 2012 in St Gallen Die Wahl der Richter und Richterinnen erfolgt durch die Vereinigte Bundesversammlung Das Bundesgericht BGer in Lausanne besteht aus 38 hauptamtlichen sowie 15 1 ordentlichen und 15 ausserordentlichen nebenamtlichen Bundesrichtern Es uberwacht die Verfassungsmassigkeit von eidgenossischen Entscheidungen im Gebiet des Zivil und Strafrechts sowie kantonaler Entscheidungen in anderen Rechtsbereichen Zudem fungiert es als hochste Instanz bei Gerichtsentscheidungen Die zwei sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts bis 31 Dezember 2006 Eidgenossisches Versicherungsgericht in Luzern haben die letztinstanzliche Jurisdiktion im Bereich der Sozialversicherungen u a AHV IV BVG AVIG UVG und EO Die Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts BGE gilt als Leitlinie fur samtliche Gerichtsentscheidungen in der Schweiz Das Bundesstrafgericht BStGer in Bellinzona hat seinen Betrieb am 1 April 2004 aufgenommen Es umfasst 15 bis 35 Richterstellen 8 und beurteilt erstinstanzlich Straffalle die der Gerichtsbarkeit des Bundes zugewiesen sind z B Sprengstoffanschlage schwere Falle von organisierter Kriminalitat Gegen seine Entscheidungen stehen Rechtsmittel an das BGer zur Verfugung Das Bundesverwaltungsgericht BVGer hat am 1 Januar 2007 seine Tatigkeit in provisorischen Arbeitsraumen in Bern und Zollikofen aufgenommen und ist 2012 an seinen endgultigen Sitz in St Gallen umgezogen Das Bundespatentgericht BPGer hat am 1 Januar 2012 seine Tatigkeit in St Gallen aufgenommen Erstinstanzliche eidgenossische Fachgerichte z B die Eidgenossische Schatzungskommission Auf Bundesrecht basiert auch die Tatigkeit der Militargerichte bzw der Militarjustiz Die Schweiz kennt auf Bundesebene keine Verfassungsgerichtsbarkeit wie sie zum Beispiel das deutsche Bundesverfassungsgericht ausubt Fur das Bundesgericht sind die Bundesgesetze verbindlich Art 190 ihm ist es nicht moglich sich auf Unvereinbarkeit mit Verfassungsbestimmungen zu berufen und dadurch zum Beispiel Bundesgesetze fur ungultig erklaren zu lassen Hingegen darf es kantonale Gesetze auf ihre Verfassungsmassigkeit beurteilen und notigenfalls fur ungultig erklaren Kantonale Ebene Bearbeiten Die Judikative auf kantonaler Ebene umfasst alle den Bundesgerichten vorgeschalteten Instanzen Als Schlichtungsstelle fungieren die in den meisten Kantonen der Deutschschweiz und im Tessin auf kommunaler regionaler oder in kleinen Kantonen auch kantonaler Ebene angesiedelten Schlichtungsbehorden die manchenorts Friedensrichter oder Vermittler genannt werden Im Kanton Basel Stadt in den Kantonen der Westschweiz und teilweise im Kanton Tessin sind die Schlichtungsbehorden in die Gerichte integriert Als eigentliche erste Instanz amten die Bezirksgerichte je nach Kanton auch Kantonsgericht in gewissen kleineren Kantonen mit nur einem einzigen Gericht erster Instanz Kreisgericht Landgericht Regionalgericht oder Zivilgericht bzw Strafgericht genannt Die zweite Instanz tragt in vielen Kantonen die Bezeichnung Obergericht in anderen Kantonsgericht dieser Begriff kann somit je nach Kanton ein Gericht erster oder zweiter Instanz bezeichnen im Kanton Basel Stadt Appellationsgericht im Kanton Tessin Appellationsgericht zivilrechtliche Streitigkeiten bzw Appellationshof strafrechtliche Streitigkeiten und im Kanton Genf Cour de justice Jeder Kanton kennt Zwangsmassnahmengerichte die fur die Anordnung der Untersuchungs und der Sicherheitshaft sowie fur die Anordnung oder Genehmigung gewisser weiterer Zwangsmassnahmen zustandig sind Sie konnen entweder an die jeweiligen Gerichte erster und zweiter Instanz angeschlossen oder eigenstandig so das Haftgericht in den Kantonen Thurgau Freiburg oder Solothurn sein Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird in grosseren Kantonen durch ein selbstandig organisiertes Verwaltungsgericht in anderen Kantonen durch die verwaltungsrechtliche Abteilung des Gerichts zweiter Instanz wahrgenommen Einige Kantone kennen zudem Spezialverwaltungsgerichte etwa ein Baurekursgericht oder ein Steuerrekursgericht Uberdies bestehen vielfach Fach oder Spezialgerichte Jugendgerichte sind allgemein verbreitet In gewissen Kantonen gibt es ein Strafgericht oder Kriminalgericht das bei schweren Delikten an die Stelle des Bezirks oder Obergerichts tritt Weitere Spezialgerichte die ebenfalls nur in einigen Kantonen vorkommen und organisatorisch in der Regel an andere Gerichte angegliedert sind sind das Arbeitsgericht das Mietgericht das Sozialversicherungsgericht das Handelsgericht das Wirtschaftsstrafgericht oder das Landwirtschaftsgericht Einige wenige Kantone kannten sodann noch bis 2010 ein Geschworenengericht dessen Prozesse nach dem Unmittelbarkeitsprinzip verliefen Da die 2011 in Kraft getretenen Eidgenossischen Strafprozessordnung keine Prozesse nach dem Unmittelbarkeitsprinzip mehr vorsieht wurden die letzten Geschworenengerichte auf diesen Termin hin abgeschafft Einzig der Kanton Tessin kennt dem Namen nach noch Geschworene die allerdings volle Akteneinsicht erhalten Einige wenige Kantone Zurich und St Gallen bis 2010 Solothurn bis 2005 kannten ein kantonales Gericht dritter Instanz namlich das Kassationsgericht das Nichtigkeitsbeschwerden beurteilte und bei deren Gutheissung den Fall an die vorige Instanz zuruckwies Mit den 2011 in Kraft getretenen eidgenossischen Prozessordnungen ZPO und StPO ist diese dritte kantonale Instanz entfallen da diese nur zwei kantonale Instanzen vorsehen Ein selbstandiges Verfassungsgericht kennen die Kantone Basel Stadt Genf und Jura Foderalismus Bearbeiten Hauptartikel Foderalismus in der Schweiz Der Schweizer Bundesstaat besteht aus 26 Kantonen davon sechs Obwalden Nidwalden Appenzell Innerrhoden Appenzell Ausserrhoden Basel Stadt und Basel Landschaft die aus historischen Grunden als Halbkantone bezeichnet werden und daher auch nur je einen von 46 Standeratssitzen zugeteilt erhalten Die Kantone haben eine gewisse politische Autonomie und konnen einiges in eigener Kompetenz regeln Im Allgemeinen gilt dass der Bund nur die in der Bundesverfassung einzeln aufgezahlten Kompetenzen hat alle anderen verbleiben bei den Kantonen Sie regeln auch ihre Angelegenheiten untereinander interkantonal u a auch in interkantonalen Konferenzen 9 Seit Jahren ist eine Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund festzustellen 10 Der Foderalismus in der Schweiz hat auf der kantonalen und Bundesebene im Wesentlichen zwei Elemente Beteiligung der Kantone an der politischen Entscheidungsfindung Autonomie der Kantone Der Bund darf nur das regeln was in der Verfassung ausdrucklich als seine Kompetenz erwahnt ist alles andere regeln die Kantone in eigener Kompetenz 11 Die Bundesverfassung formuliert die Grundsatze des schweizerischen Foderalismus wie folgt Art 3 Die Kantone sind souveran soweit ihre Souveranitat nicht durch die Bundesverfassung beschrankt ist sie uben alle Rechte aus die nicht dem Bund ubertragen sind Art 43a Abs 1 Der Bund ubernimmt nur die Aufgaben welche die Kraft der Kantone ubersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedurfen Art 44 Abs 1 Bund und Kantone unterstutzen einander in der Erfullung ihrer Aufgaben und arbeiten zusammen Demokratie Bearbeiten Hauptartikel Direkte Demokratie in der Schweiz Verhaltnis von direkter und reprasentativer Demokratie Bearbeiten Die Schweiz ist eine reprasentative Demokratie mit direktdemokratischen Elemente Diese Kombination der beiden Systeme wird auch als halbdirekte Demokratie bezeichnet 12 Die Demokratie in der Schweiz zeichnet sich dadurch aus dass die Burger nicht nur von einem Parlament reprasentiert werden sondern auch direkt auf die Rechtsetzung einwirken konnen Obschon die reprasentativen Elemente alter als die direktdemokratischen sind Totalrevision der Bundesverfassung 1874 sind letztere zentral fur die Funktionsweise des Schweizer Staates 13 All das andert aber nichts daran dass die schweizerische Demokratie von ihrem Grundwesen her reprasentativ ist Die Mehrheit der politischen Entscheidungen erfolgen ohne Mitwirkung des Volkes nur etwa gegen 7 der referendumspflichtigen Erlasse wird es auch wirklich ergriffen Der Inhalt der Gesetze wird ausschliesslich vom Parlament bestimmt der Inhalt der Bundesverfassung fast ausschliesslich wobei ein Trend zu vermehrt erfolgreichen Volksinitiativen beobachtet werden kann Dass die Stimmburger nachtraglich Verfassungs und Gesetzesanderungen die Anwendung versagen konnen hat jedoch erhebliche Vorwirkungen auf den Inhalt der Normen Referendumssicherheit Die Bedeutung der direktdemokratischen Elemente liegt somit auch in ihrem Einfluss auf den politischen Prozess Vor allem ermoglichen sie eine bessere Kommunikation zwischen dem Volk und seinen Reprasentaten Zudem verleihen die Volksrechte dem staatlichen Handeln mehr Legitimitat als in anderen Staaten denn die Beschlusse des Parlaments werden explizit durch Abstimmung oder implizit es wurde kein Referendum ergriffen vom Volk mitgetragen 13 Das Mitspracherecht des Volkes ist in der Schweiz weit entwickelt Man muss zwei Formen der direkten Demokratie unterscheiden die Versammlungsdemokratie und die Abstimmungsdemokratie Die Versammlungsdemokratie ist auf dem Land verbreitet vor allem in den Gemeinden mit meist unter 5000 Einwohnern Gemeindeversammlung und sie existiert in Form der Landsgemeinde in einzelnen kleinen Kantonen Die Abstimmungsdemokratie gibt es auf Bundes sowie auf Kantons und Gemeindeebene Volksrechte Bearbeiten Bundesebene Bearbeiten Jede Anderung der Verfassung verlangt zwingend eine Volksabstimmung auf Bundesebene sind dabei das Volks und das Standemehr erforderlich Gesetze unterstehen auf Bundesebene und in den meisten Kantonen dem fakultativen in einzelnen Kantonen dem obligatorischen Referendum Neue Verfassungsartikel konnen im Bund und in den Kantonen von einer bestimmten Anzahl Stimmberechtigter mit einer Volksinitiative vorgeschlagen und wenn der Artikel in der anschliessenden Volksabstimmung angenommen wird in die Verfassung aufgenommen werden 14 Die Schweiz kennt folgende Mitbestimmungsrechte auf Bundesebene Wahlrecht Ab 18 Jahren haben alle Schweizerinnen und Schweizer inklusive im Ausland wohnhafte das aktive und passive Wahlrecht falls sie nicht wegen Krankheit oder Geistesschwache entmundigt sind Stimmrecht Die Personen die wahlen durfen haben auch das Stimmrecht das heisst sie konnen uber kommunale kantonale oder nationale Vorlagen befinden Initiativrecht 100 000 Burger konnen per Volksinitiative einen Volksentscheid uber eine Verfassungsanderung erzwingen Mit der benotigten Anzahl Unterschriften wird das Parlament beauftragt einen Gesetzestext auszuarbeiten oder es kann ein ausgearbeiteter Text zur Volksabstimmung gebracht werden dies muss aber innerhalb von 18 Monaten vollbracht werden Referendumsrecht Das Volk kann Parlamentsentscheide im Nachhinein umstossen oder bestatigen namlich in einer Volksabstimmung nach einem obligatorischen z B bei Verfassungsanderungen oder fakultativen Referendum hier sind mindestens 50 000 Unterschriften in 100 Tagen notwendig Petitionsrecht Alle urteilsfahigen Personen auch nicht wahlberechtigte durfen schriftlich formulierte Bitten Anregungen und Beschwerden an die Behorden richten Diese mussen die Petitionen zur Kenntnis nehmen In der Praxis wird jede Petition behandelt und beantwortet was jedoch nicht vorgeschrieben ist Die Wahl der Regierung ist kein Volksrecht Schweizerinnen und Schweizer haben dieses Recht nur auf kantonaler und kommunaler Ebene Die Landesregierung wird gleich wie das Bundesgericht von den Parlamentariern der Vereinigten Bundesversammlung gewahlt Kantonale Ebene Bearbeiten Die Ausgestaltung der Volksrechte in den Kantonen entspricht grundsatzlich derjenigen im Bund wobei historisch gesehen der Bund die Regelung der Kantone ubernommen hat Noch heute gehen die kantonalen Volksrechte allerdings uber diejenigen auf Bundesebene hinaus Sie kennen ausnahmslos neben der Verfassungsinitiative auch die Gesetzesinitiative raumen also der Bevolkerung das Recht ein auch Vorschlage zum Erlass oder zur Anderung von Gesetzen zu machen Dank dem gesonderten Recht der Gesetzesinitiative muss nicht wie im Bund jeder Wunsch nach Detailanderung als formale Verfassungsinitiative formuliert werden was die Uberladung der Kantonsverfassungen mit untergeordneten Bestimmungen verhindert Fur eine Gesetzesinitiative sehen die Kantonsverfassungen dabei eine tiefere Unterschriftenzahl vor als fur Verfassungsinitiativen Sodann kennt das kantonale Recht in der ganzen Schweiz neben dem Gesetzesreferendum auch das Finanzreferendum das heisst dass eine bestimmte einmalige oder wiederkehrende Ausgabe deren Hohe in den Kantonsverfassungen festgelegt ist zur Volksabstimmung unterbreitet werden kann fakultatives Finanzreferendum oder sogar muss obligatorisches Finanzreferendum Es gibt Kantone die beide Varianten des Finanzreferendums kennen in diesen Fallen ist der Grenzwert furs obligatorische Finanzreferendum hoher als jener furs fakultative Sehr hohe einmalige oder wiederkehrende Ausgaben sind uberdies gemass den Bestimmungen der Kantonsverfassungen obligatorisch zur Volksabstimmung vorzulegen Der Kanton Zurich kennt seit 1869 die Einzelinitiative Die Initiative einer Einzelperson betreffend Anderung der Verfassung oder eines Gesetzes wird dann wie eine parlamentarische oder eine Volksinitiative behandelt wenn sie die Unterstutzung von wenigstens 60 von insgesamt 180 Mitgliedern des Kantonsrates findet Das Recht der Einzelinitiative kennen sodann die beiden Landsgemeindekantone Appenzell Innerrhoden und Glarus wo solche aber zwingend der Landsgemeinde zu unterbreiten sind Einzelne Kantone wie Freiburg Schaffhausen und Solothurn kennen das erst im ausgehenden 20 Jahrhundert geschaffene Volksrecht der Volksmotion mit anderen Worten eine bestimmte Anzahl Personen kann zuhanden des Kantonsparlaments eine Motion einreichen die von diesem wie eine parlamentarische Motion zu behandeln ist Allein im Kanton Appenzell Ausserrhoden existiert das Instrument der Volksdiskussion wonach ausdrucklich jeder Einwohner des Kantons zu einer Gesetzesvorlage Stellung nehmen und seine Position vor versammeltem Kantonsrat sogar personlich vertreten darf Die Kantone Bern und Nidwalden kennen seit 1995 bzw 1996 das konstruktive Referendum welches bei Vorlagen des Kantonsparlaments mit einer bestimmten Anzahl von Unterschriften als Gegen Variante eingebracht werden kann Sollte dieses zustande kommen werden beide Vorlagen den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreitet Es ist bei der Abstimmung moglich beide anzunehmen oder zu verwerfen im ersteren Fall entscheidet die Stichfrage Verfassung des Kantons Bern PDF 226 kB Art 63 Absatz 3 Gesetz uber die politischen Rechte Art 59a ff Das vom Kanton Zurich im Jahre 2006 eingefuhrte Referendum mit Gegenvorschlag wurde 2012 wieder abgeschafft Im Gegensatz zum Bund kennen einige Kantone noch das obligatorische Referendum wonach ausnahmslos jedes kantonale Gesetz der Volksabstimmung zu unterbreiten ist Heute allerdings sind die meisten Kantone auf das fakultative Referendum umgeschwenkt womit fur Gesetze nur noch eine Volksabstimmung anberaumt wird wenn dies von einer bestimmten Anzahl Parlamentariern oder aber einer bestimmten Anzahl Stimm und Wahlberechtigten verlangt wird Einzelne Kantone wie Basel Landschaft oder Schaffhausen kennen einen Mittelweg indem Gesetze denen im Kantonsparlament mit einer Mehrheit von mindestens vier Funfteln der Ratsmitglieder zugestimmt worden ist dem fakultativen die ubrigen aber dem obligatorischen Referendum unterstehen Anderungen der Kantonsverfassungen unterstehen hingegen in allen Kantonen dem obligatorischen Referendum Zurich hat ebenfalls eine unikale Losung indem hier zwar die meisten Gesetze dem fakultativen Steuergesetze aber dem obligatorischen Referendum unterliegen Stimm und Wahlbeteiligung Bearbeiten Hauptartikel Wahlbeteiligung gt Schweiz An Abstimmungen und Wahlen nehmen in der Schweiz im langjahrigen Durchschnitt rund 45 Prozent der Stimmberechtigten pro Abstimmung teil was im internationalen Vergleich an sich gering ware Allerdings musste man Gleiches mit Gleichem vergleichen einmal in vier funf Jahren Wahlen und viermal jahrlich notabene verbindliche Abstimmungen zu im gleichen Termin mehreren Themen Und genau hier hinken oberflachliche Vergleiche in denen die politische Beteiligung in der Schweiz massiv unterschatzt wird So nehmen 75 Prozent der Stimmberechtigten an mindestens einem von sieben Urnengangen teil Politologische Untersuchungen zeigen weiter dass rund 25 Prozent der Stimmberechtigten an allen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen 20 Prozent an keinen und 55 Prozent unregelmassig 15 Entstehung Bearbeiten Die Versammlungsdemokratie in der Schweiz hat ihre Wurzeln in den Korporationen des Mittelalters die Abstimmungsdemokratie im 19 Jahrhundert Letztere wurde in den meisten Kantonen in den 1860er bis 1880er Jahren etabliert und auch beim Bund setzte sie sich ab 1874 durch Die nachhaltigste Ausnahme bildete der Kanton Freiburg wo sich eine reprasentativ demokratische Staatsform fast funfzig Jahre langer hielt als in den anderen Kantonen und erst 1918 durch direkt demokratische Institutionen abgelost wurde Einen Ruckschlag erlitt diese Form dort erneut in den 1930er Jahren als das Kantonsparlament eine Verfassungsreform im korporativistischen Geiste beschloss deren Einfuhrung schliesslich durch das Bundesgericht abgewendet wurde 16 Politische Parteien Bearbeiten Hauptartikel Politische Parteien in der Schweiz Das politische Leben der Schweiz wird wesentlich durch die politischen Parteien mitbestimmt Sie sind dezentral organisiert als Vereine auf Gemeinde oder Kantonsebene die sich zu den nationalen Parteien zusammenschliessen Siehe auch Bearbeitenadmin ch die Webprasenz der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf Bundesebene Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Bundesversammlung Schweiz Nationalrat Schweiz Standerat Foderalismus in der Schweiz Gemeinde Schweiz Kanton Schweiz Bund Frauenstimmrecht in der Schweiz Gesetzgebungsverfahren Schweiz Volksabstimmung Schweiz Volksmehr und StandemehrLiteratur BearbeitenAdrian Vatter Das politische System der Schweiz Studienkurs Politikwissenschaft Nomos Baden Baden 4 Auflage Bern 2020 ISBN 978 3 8487 6564 5 Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 5 Auflage Stampfli Bern 2021 ISBN 978 3 7272 8928 6 Andreas Auer Staatsrecht der schweizerischen Kantone Stampfli Bern 2016 ISBN 978 3 7272 3217 6 Yannis Papadopoulos Pascal Sciarini Adrian Vatter Silja Hausermann Patrick Emmenegger Flavia Fossati Hrsg Handbuch der Schweizer Politik 7 Auflage Verlag Neue Zurcher Zeitung Zurich 2022 ISBN 978 3 907291 72 6 Thomas Krumm Das politische System der Schweiz ein internationaler Vergleich Oldenbourg Munchen 2013 ISBN 978 3 486 70720 5 Wolf Linder Das politische System der Schweiz In Wolfgang Ismayr Die politischen System Westeuropas Uni Taschenbucher Band 23 4 aktualisierte und uberarbeitete Auflage Verlag fur Sozialwissenschaften Wiesbaden 2009 ISBN 978 3 531 16464 9 Silvano Moeckli Das politische System der Schweiz verstehen Wie es funktioniert Wer partizipiert Was resultiert 4 aktualisierte Auflage KLV Verlag Morschwil 2017 ISBN 978 3 85612 490 8 Regula Stampfli Vom Stummburger zum Stimmburger Das Abc der Schweizer Politik Orell Fussli Zurich 2003 ISBN 3 280 05016 2 Weblinks Bearbeitenpolitisches System der Schweiz Q688192 Offizielle Informationsbroschure Der Bund kurz erklart der Bundeskanzlei uber das Land und die Schweizer Politik Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Systematische Rechtssammlung des Bundesrechts Detaillierte grafische Darstellung der politischen Institutionen der SchweizForschungsstellen der Hochschulen zur weiteren Erforschung und Entwicklung des Foderalismus und der direkten Demokratie Institut fur Foderalismus der Universitat Freiburg Centre for Research on Direct Democracy des Zentrums fur Demokratie Aarau englisch Zentrum fur Demokratie Aarau SchweizFussnoten Bearbeiten Rene Rhinow Markus Schefer Peter Uebersax Schweizerisches Verfassungsrecht 3 Auflage Helbing Lichtenhan Basel 2016 ISBN 978 3 7190 3366 8 S 387 Ueli Leuthold Jilline Bornand Schweizer Staatskunde Grundlagen und Repetitionsfragen mit Antworten Compendio Bildungsmedien AG 6 Aufl 2012 S 24 Alois Riklin Handbuch politisches System der Schweiz Band 1 Paul Haupt Bern und Stuttgart 1983 ISBN 3 258 03197 5 S 232 SR 171 10 Art 9 Einkommen und Entschadigungen In Schweizerische Eidgenossenschaft Abgerufen am 13 September 2012 Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2021 S 500 f Bundesratswahlen Die Bundesbehorden der Schweizerischen Eidgenossenschaft admin ch Abgerufen am 1 Januar 2014 Doppelvakanz im Bundesrat So funktioniert die Departementsverteilung In SRF Abgerufen am 7 Dezember 2022 SR 173 71 Bundesgesetz uber das Bundesstrafgericht Vatter Das politische System der Schweiz 2020 S 433 f Dieter Freiburghaus Felix Buchli Die 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