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Bundesgericht BGerHauptsitz Lausanne Kanton WaadtVorsteher Donzallaz Yves 1 Stellvertreter Chaix Francois 1 Mitarbeiterzahl 40 Bundesrichter 19 nebenamtliche Richter 160 Gerichtsschreiber 200 weitere Mitarbeitende 1 Webprasenz www bger chDas Bundesgericht BGer franzosisch Tribunal federal TF italienisch Tribunale federale TF ratoromanisch Tribunal federal i TF ist das oberste Gericht der Schweizerischen Eidgenossenschaft Als Teil der rechtsprechenden Gewalt Judikative gehort es zu einer der drei Staatsgewalten im politischen System der Schweiz Das Bundesgerichtsgebaude in LausanneVerfahrenswege im Schweizer RechtssystemEs hat seinen Hauptsitz im Bundesgerichtsgebaude in Lausanne im Kanton Waadt Zwei der vier offentlich rechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts befinden sich in Luzern fruher Eidgenossisches Versicherungsgericht als organisatorisch selbstandige Sozialversicherungsabteilung des Bundesgerichts Die Vereinigte Bundesversammlung wahlt die Bundesrichter der amtierende Bundesgerichtsprasident ist Yves Donzallaz 2 Das Bundesgericht entscheidet als letzte Instanz uber Rechtsstreitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich Einwohner Einwohner im offentlich rechtlichen Bereich Einwohner Staat im strafrechtlichen Bereich Staat Einwohner aber auch bei Streitigkeiten zwischen Kantonen oder zwischen Kantonen und dem Bund Entscheide im Bereich Menschenrechtsverletzung konnen am Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte in Strassburg zur Beurteilung unterbreitet werden Das Bundesgericht pruft auf Beschwerde von Betroffenen ob das Recht beim angefochtenen Entscheid richtig angewendet wurde Mit seinen Urteilen stellt das Bundesgericht die einheitliche Anwendung des Bundesrechts im ganzen Land sicher Seine Entscheide tragen zur Entwicklung des Rechts und zu dessen Anpassung an veranderte Verhaltnisse bei Es schutzt die Rechte des Einwohners die er gemass der Bundesverfassung hat Die anderen Gerichte und die Verwaltungsbehorden orientieren sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichts und ubernehmen dessen Grundsatze Das Verfahren vor Bundesgericht findet auf dem schriftlichen Weg statt Eine Gerichtsverhandlung mit Anhorung von Parteien und Zeugen oder Pladoyers der Anwalte gibt es nicht Vielmehr stutzt sich das Bundesgericht fur sein Urteil auf den Sachverhalt wie er von den Vorinstanzen festgestellt wurde ausser dieser sei besonders fehlerhaft Die Urteile werden meist auf dem Zirkulationsweg gefallt Stimmen alle beteiligten Richter dem Urteilsvorschlag des Instruktionsrichters zu ist der Fall so entschieden Sonst kommt es zu einer offentlichen Urteilsberatung Kommt das Bundesgericht zum Schluss dass ein unteres Gericht nicht korrekt entschieden hat hebt es den angefochtenen Entscheid auf und schickt ihn gegebenenfalls zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zuruck Das Bundesgericht ubt neben seiner Tatigkeit als oberstes Rechtsprechungsorgan die administrative Aufsicht uber das Bundesstraf das Bundesverwaltungs und das Bundespatentgericht aus Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Zeit vor der Grundung des Bundesstaates 1 2 Das erste Bundesgericht 1 3 Nach der Totalrevision der Verfassung 1874 1 4 Vom 20 Jahrhundert bis heute 2 Stellung im Schweizer Verfassungssystem 3 Verfassungsgerichtsbarkeit 3 1 Grundlagen 3 2 Ausubung der Verfassungsgerichtsbarkeit durch das Bundesgericht 3 3 Einschrankung des Prufungsrechts 4 Gerichtsorganisation 4 1 Leitungsorgane 4 1 1 Prasidentenkonferenz 4 1 2 Verwaltungskommission 4 2 Spruchkorper 4 2 1 Erste offentlich rechtliche Abteilung 4 2 2 Zweite offentlich rechtliche Abteilung 4 2 3 Dritte offentlich rechtliche Abteilung 4 2 4 Vierte offentlich rechtliche Abteilung 4 2 5 Erste zivilrechtliche Abteilung 4 2 6 Zweite zivilrechtliche Abteilung 4 2 7 Erste strafrechtliche Abteilung 4 2 8 Zweite strafrechtliche Abteilung 4 2 9 Rekurskommission 4 3 Dossiernummer 5 Wahl 5 1 Wahlbarkeit 5 2 Wahlverfahren 5 3 Kontroverse um Unabhangigkeit der Richter 6 Veroffentlichung der Entscheidungen 7 Gerichtsmitglieder und Personal 7 1 Bundesrichter und nebenamtliche Richter 7 2 Der Prasident und der Vizeprasident 7 3 Gerichtsschreiber und Personal 8 Informatik 8 1 Informatik Abteilung 8 2 Open Source Strategie 8 3 Software Eigenentwicklung Open Justitia 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenZeit vor der Grundung des Bundesstaates Bearbeiten Bis ins Jahr 1798 gab es in der damaligen Alten Eidgenossenschaft nur das Eidgenossische Recht welches bei Streitigkeiten ein Schiedsverfahren vorsah Auch wahrend der Zeit der Helvetischen Republik von 1798 bis 1803 existierte nur ein Oberster Gerichtshof der als Organ des Einheitsstaates diente In der Mediation bestand wiederum nur ein Schiedsverfahren wobei der Landammann der Schweiz die Vermittler bestimmen konnte Sollte ein Verfahren nicht fruchten entschied die Tagsatzung Mittels Konkordaten wurde die weitere Ausbildung von Bundesrecht in den Jahren 1815 bis 1848 gefordert Unter anderem Kriegsereignisse und Wirren in der Bevolkerung liessen das Bedurfnis nach einer umfassenden Bundesreform entstehen Um aber ein oberstes Gericht uber alle Stande hinweg installieren zu konnen mussten zuerst die Stande in einem neuzugrundenden Bundesstaat vereinigt werden Das erste Bundesgericht Bearbeiten Johann Konrad Kern der erste BundesgerichtsprasidentMit der Grundung des Bundesstaates und der neuen Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurden die Grundlagen fur den Aufbau eines Bundesgerichts gelegt Somit war der Grundstein fur das erste Organisationsgesetz gelegt welches dann auch 1849 in Kraft trat Die Kompetenzen des Gerichts waren zu Beginn stark beschrankt Es beurteilte somit vorwiegend Streitigkeiten unter den Kantonen sowie zwischen Bund und Kantonen welche nicht in den staatsrechtlichen Bereich fielen sowie ferner Klagen von Einwohnern gegen den Bund Alle staatsrechtlichen Belange fielen weiterhin unter die Beurteilung der politischen Behorden Das Bundesgericht konnte sich mit diesen nur befassen sofern es entweder vom Bundesrat oder von der Bundesversammlung den Auftrag dazu erhielt Bundesrat und Bundesversammlung konnten gerichtliche Urteile und kantonale Regierungsakten aufheben Bei strafrechtlichen Verhandlungen des Bundesgerichts im Zusammenhang mit Delikten gegen den Bund sowie andere politische Straftaten z B Hochverrat Aufruhr und Gewalt gegen Bundesbehorden Vergehen gegen das Volkerrecht wurden jeweils Geschworene sogenannte Bundesassisen beigezogen Ebenso waren die Bundesassisen in Verhandlungen involviert bei welchen eine Bundesbehorde dem Bundesgericht eigene Beamten zur strafrechtlichen Beurteilung uberwiesen hat Das Bundesgericht bestand am Anfang aus einer einzigen Kammer Gewahlt wurden die Mitglieder einschliesslich des Prasidenten vom Parlament also von der Vereinigten Bundesversammlung Die Amtszeit der elf Richter mit elf Ersatzmannern dauerte drei Jahre Als erster Bundesgerichtsprasident wurde Johann Konrad Kern Minister Kern eingesetzt Die Wahl von Gerichtsschreibern Gerichtsbeamten zwei ordentlichen und allfalligen weiteren Untersuchungsrichtern war Sache des Gerichts selber Die Richter waren alle nach dem Milizprinzip tatig also nicht beruflich angestellt Sie erhielten ein Taggeld als Entschadigung Bundesrichter konnten gleichzeitig Mitglied des Stande oder Nationalrats sein Meistens wurden auch amtierende Parlamentarier zu Bundesrichtern gewahlt Nicht erlaubt war die Wahl eines Mitglieds aus dem Bundesrat oder von diesem gewahlter Beamter Das Bundesgericht hatte keinen festen Sitz der Bundesgerichtsprasident bestimmte den Sitzungsort von Fall zu Fall Die Jahresversammlung jedoch fand fix in Bern statt Man arbeitete nach dem Prinzip der Unmittelbarkeit und dem Grundsatz der Mundlichkeit Nach der Totalrevision der Verfassung 1874 Bearbeiten Der Palais de Justice das erste Bundesgerichtsgebaude1874 wurde die Schweizer Bundesverfassung vollkommen erneuert Im Rahmen dieser Totalrevision erhielt auch das Organisationsgesetz fur das Bundesgericht eine neue Fassung Das Bundesgericht wurde zu einem standigen Gerichtshof der von nun an auch auf einer wirklichen Gewaltenteilung aufbaute Weiterhin wahlte die Bundesversammlung die Richter jetzt neun Richter und neun Ersatzmanner Die Amtszeit betrug seither sechs Jahre und der Prasident und der Vizeprasident wurden fur zwei Jahre gewahlt Fur die erste Wahl der Neubesetzung waren ungefahr 20 Wahlgange erforderlich Nun setzte man erstmals um dass ein Richter kein anderes offentliches Amt innehaben durfte Wahlbar war jeder Burger der auch in den Nationalrat gewahlt werden konnte Fur den Sitz des Bundesgerichts hatten sich sieben Stadte beworben Noch 1872 hatten die Freisinnigen aus der franzosischsprachigen Schweiz gegen die Verfassungsanderungen gekampft sie erhielten nun von den Befurwortern den Sitz zugesprochen Das Bundesgericht tagte fortan in Lausanne Dem Gericht stand anfangs nur ein Arbeitsraum zur Verfugung Deshalb baute man ihm 1881 bis 1886 ein neues Gebaude unter der Leitung des Architekten Benjamin Recordon Das erste Bundesgerichtsgebaude wurde ausserhalb der alten Stadtmauern an der Place de Montbenon unter dem Namen Palais de Justice eingeweiht Heute befindet sich dort das Bezirksgericht Lausanne Das neue Bundesgericht hatte fortan auch neue Aufgaben und Kompetenzen Unter anderem wurde ihm die Staatsrechtspflege ubertragen das heisst Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen Streitigkeiten zwischen Kantonen sowie staatsrechtliche Beschwerden musste das Bundesgericht beurteilen Eine Verfassungsgerichtsbarkeit gegenuber der Eidgenossenschaft hatte das Gericht nur beschrankt Die von der Bundesversammlung erlassenen Gesetze allgemein verbindliche Bundesbeschlusse und Staatsvertrage durften nicht kontrolliert werden Das Bundesgericht war grundsatzlich die Rechtsmittelinstanz fur die Anwendung von Bundesrecht d h die kantonalen Rechte wurden normalerweise nicht berucksichtigt Neu fuhrte das Gericht auch Beratungen in der Offentlichkeit aus Mit der Einfuhrung des Obligationenrechts OR von 1893 wurde die Moglichkeit der Berufung gegeben Das Bundesgericht konnte aber erst beigezogen werden wenn samtliche kantonalen Instanzen durchlaufen wurden Aufgrund der neuen Aufgaben wurde die Zahl der Richter auf 14 erhoht und das Gericht in eine zivil und eine staatsrechtliche Kammer aufgeteilt Im Jahre 1896 kam neu das Betreibungs und Konkurswesen in die Kompetenz des Bundesgerichts womit zwei zusatzliche Richter gewahlt wurden und eine Schuldbetreibungs und Konkurskammer eingerichtet wurde Vom 20 Jahrhundert bis heute Bearbeiten Das heutige Bundesgerichtsgebaude im Stadtpark Mon Repos 1904 war es notwendig die Zahl der Richter von bisher 16 auf 19 zu erhohen Mit dem Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches ZGB 1912 wurde das Gericht zur Berufungsinstanz in samtlichen zivilrechtlichen Streitigkeiten bestimmt Somit wurde die Anzahl der Richter wiederum erhoht diesmal auf 24 Personen Das Gericht gliederte sich nun in drei Abteilungen eine staatsrechtliche und zwei zivilrechtliche Wobei sich die erste Zivilabteilung vorwiegend mit Streitigkeiten aus dem OR die zweite aus dem ZGB befasste Da wegen zunehmender Aufgaben immer mehr Menschen fur das Bundesgericht arbeiteten wurde der Platz knapp Im Jahre 1913 wurde konsequenterweise ein Architekturwettbewerb fur ein neues Gerichtsgebaude ausgeschrieben Louis Ernest Prince und Jean Beguin gewannen diesen und fuhrten von 1922 bis 1927 zusammen mit dem Bundesvertreter Alphonse Laverriere die Bauarbeiten Der neue Hauptsitz im neoklassizistischen Stil wurde im Stadtpark Mon Repos im Stadtteil Mousquines Bellevue errichtet Das Hauptportal ist uber eine Freitreppe zu erreichen Am Architrav Horizontalbalken uber den Saulen ist die lateinische Inschrift Lex Justitia Pax Gesetz Recht Frieden zu lesen 3 Im Giebelfeld daruber steht die personifizierte Justitia ohne Augenbinde und Waage aber mit dem blanken Schwert in der Hand welches die Macht des Gesetzes symbolisiert 4 Seit dem Jahre 1917 war das Eidgenossische Versicherungsgericht heute Dritte und Vierte offentlich rechtliche Abteilung mit Sitz in Luzern eine organisatorisch eigenstandige Abteilung des Bundesgerichts Mit dem Bundesgesetz von 1928 wurde dem Bundesgericht die Verwaltungs und Disziplinarrechtspflege ubertragen Im Jahre 1942 wurde das neue Strafgesetzbuch eingefuhrt und dem Gericht wurde eine neue Abteilung der Kassationshof in Strafsachen angegliedert Dieser ist fur die schweizweit einheitliche Anwendung des Strafrechts verantwortlich Per 1 Januar 1975 trat das Verwaltungsstrafrecht in Kraft die damalige Anklagekammer des Bundesgerichts wurde damit auch zustandig fur Beschwerden gegen Haftverfugungen die das Furstliche Landgericht in Vaduz in Zollstrafsachen erlassen hat da das Zollgesetz auch Anwendung in Liechtenstein fand 5 Am 12 Marz 2000 wurde die Justizreform von Volk und Kantonen angenommen welche dem Bund die Kompetenz zur Vereinheitlichung des Zivil und Strafprozessrechts gab und Staatsakte mit der Rechtsweggarantie normalerweise einer richterlichen Uberprufung unterwarf Das Bundesgericht wurde mit der Grundung des Bundesstrafgerichts Bellinzona 2004 und des Bundesverwaltungsgerichts St Gallen 2007 in zeitaufwendigen erstinstanzlichen Prozessen entlastet Haupteingang und FreitreppeEbenfalls 2007 wurde das Eidgenossische Versicherungsgericht ins Bundesgericht integriert Seine Aufgaben wurden bis Ende 2022 von den sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts wahrgenommen Diese Abteilungen heute Dritte und Vierte offentlich rechtliche Abteilung sind in Luzern geblieben sie haben ihren Standort im fruheren Verwaltungsgebaude der Gotthardbahn am Ufer des Vierwaldstattersees Inschrift Lex Justitia Pax Gesetz Recht Frieden uber dem Haupteingang daruber die personifizierte JustitiaNicht angepasst wurde die Ausdehnung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesgesetze Somit konnen Einwohner immer noch beim Bundesgericht klagen wenn ihre Grundrechte durch kantonale Gesetze verletzt werden nicht aber wenn dies durch ein Bundesgesetz geschieht Stellung im Schweizer Verfassungssystem BearbeitenDas Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behorde in der Schweiz Art 188 Abs 1 BV Damit verkorpert es das hochste Organ der Judikative Die sehr beschrankten Befugnisse von Bundesrat und Bundesversammlung in der Rechtsprechung tun dem keinen Abbruch Wenn aber die Bundesversammlung oder der Bundesrat rechtsprechend tatig werden kann das Bundesgericht nicht einschreiten Art 189 Abs 4 BV eine Ausnahme stellt Art 6 EMRK dar Das Bundesgericht ist das einzige Hochstgericht im Schweizer Rechtssystem Sofern es angerufen wird spricht es bei Rechtsstreitigkeiten das letzte Wort seine Urteile konnen an keine Gerichtsinstanzen in der Schweiz weitergezogen werden 6 Als Spitze der Judikative obliegen ihr zwei spezifische Aufgaben die das Bundesgericht von den anderen eidgenossischen Gerichten unterscheidet Erstens sorgt es fur die richtige und einheitliche Umsetzung des Bundesrechts Wegen des foderalistischen Systems werden weite Teile des Bundesrechts von den Kantonen gehandhabt Art 46 Abs 1 BV und zwar sowohl im Bereich des offentlichen Rechts Art 74 Abs 3 BV als auch in ausgesprochenem Masse bei Zivil und Strafsachen Art 122 und Art 123 BV Dadurch wird die Bedeutung der Kantone gestarkt und gewahrleistet dass das Handeln des Staates moglichst orts und sachnah erfolgt 7 Bei dieser dezentralen Umsetzung droht aber die Gefahr dass sich die Praxis von Verwaltung und Gerichten in den einzelnen Kantonen so stark unterscheidet dass die Einheit des Bundesstaates bedroht ist Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe des Bundesgerichts durch Leiturteile dafur zu sorgen dass das Bundrecht landesweit gleich und korrekt angewendet wird 8 Die zweite wichtige Aufgabe des Bundesgerichts ist es den Kerngehalt die Essentialia der schweizerischen Verfassungsordnung zu schutzen Als Verfassungsgericht gewahrleistet das Bundesgericht offene und faire politische Prozesse es sorgt fur die Verwirklichung der Grundrechte und die Sicherstellung bundesstaatlicher Einheit Letztere kann gefahrdet sein wenn das Bundesrecht auf unterschiedliche Weise umgesetzt wird 7 Verfassungsgerichtsbarkeit Bearbeiten Hauptartikel Verfassungsgerichtsbarkeit Schweiz Grundlagen Bearbeiten In der Schweiz entscheidet das Bundesgericht letztinstanzlich uber Streitigkeiten des Verfassungsrechts ein besonderes Verfassungsgericht existiert nicht 9 Im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit ist die wichtigste Aufgabe des Bundesgerichts die Normenkontrolle Bei der Normenkontrolle werden Normen unterhalb der Verfassungsstufe uberpruft ob sie mit der Verfassung ubereinstimmen Dabei werden zwei Haupttypen unterschieden die abstrakte und die konkrete Normenkontrolle 10 Bei der abstrakten Normenkontrolle wird der Erlass zumeist ein Gesetz als solcher losgelost von einem Anwendungsfall uberpruft Anfechtungsobjekt ist allein der Erlass Ist die Norm verfassungswidrig wird sie nachtraglich aufgehoben Bei der konkreten Normenkontrolle wird hingegen das Gesetz oder die Verordnung anlasslich der Anfechtung eines darauf gestutzten Einzelaktes Verfugung oder Gerichtsurteil auf Verfassungsmassigkeit gepruft 10 Angefochten wird nicht der Erlass sondern der Akt der sich auf den Erlass stutzt sogenannter Rechtsanwendungsakt Bei der konkreten Normenkontrolle wird also uberpruft ob der Erlass der hinter dem Einzelakt steht mit der Verfassung ubereinstimmt Das hat zur Folge dass dem Erlass nur im Einzelfall die Anwendung versagt werden kann 11 Schlussendlich existiert noch die reine Anwendungskontrolle Sie beschrankt sich auf die Frage ob ein Erlass der verfassungsgemass ist moglicherweise verfassungswidrig gehandhabt wird Die Verfassungswidrigkeit liegt in diesem Fall ausschliesslich im Einzelakt und nicht in der Norm auf die er sich stutzt Das unterscheidet sie von der konkreten Normenkontrolle bei der ebenfalls der Erlass uberpruft wird 11 Ausubung der Verfassungsgerichtsbarkeit durch das Bundesgericht Bearbeiten Die wichtigste Funktion der Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundesgerichts ist es die verfassungsmassigen Rechte der Burger zu schutzen Das sind samtliche Grundrechte der Bundesverfassung und einige Verfassungsnormen die rechts oder bundesstaatlicher Natur sind zum Beispiel der Grundsatz der Gewaltenteilung oder der Vorrang des Bundesrechts 12 Ob Erlasse des Bundes vom Bundesgericht auf ihre Verfassungsmassigkeit uberpruft werden konnen wird dadurch bestimmt welches Staatsorgan beziehungsweise welche Behorde dahinter steht ausser bei der reinen Anwendungskontrolle die bei Erlassen des Bundes uneingeschrankt zulassig ist Der konkreten Normenkontrolle unterliegen hingegen nur die Verordnungen des Bundesrates und der Bundesversammlung Art 189 Abs 4 verhindert die abstrakte Normenkontrolle bei Erlassen von Bundesrat und Parlament Auch Verfugungen von Bundesbehorden konnen beim Bundesgericht gerugt werden Art 82 BGG Bevor das jedoch geschieht gelangen sie ans Bundesverwaltungsgericht 13 Bei der Uberprufung kantonaler Erlasse geht es vor allem um Gesetze und Verordnungen aber auch um Rechtsetzungsakte der Gemeinden und Konkordate 14 Sie konnen sowohl im Verfahren der konkreten als auch der abstrakten Normenkontrolle angefochten werden Eine Einschrankung bilden die Kantonsverfassungen Da die Bundesversammlung die Kantonsverfassungen gewahrleistet Art 51 BV konnen sie nur bedingt auf Ubereinstimmung mit der Bundesverfassung uberpruft werden Die abstrakte Normenkontrolle entfallt ganz die konkrete teilweise 15 Eine Beschwerde kann auch gegen Verfugungen von kantonalen Behorden gefuhrt werden wenn sie die verfassungsmassigen Rechte verletzen subsidiare Verfassungsbeschwerde Art 113 Art 166 BGG 16 Einschrankung des Prufungsrechts Bearbeiten Art 190 der Bundesverfassung gebietet dem Bundesgericht Bundesgesetze und Volkerrecht unabhangig von einer etwaigen Verfassungswidrigkeit anzuwenden Das stellt eine Immunisierung der Bundesgesetze dar 17 Der Grund fur die Bindung der Gerichte an Bundesgesetze ruhrt von einem bestimmten Verstandnis der Gewaltenteilung wonach die Bundesversammlung uber den anderen Staatsorganen steht Das bedeutet somit eine Einschrankung des Rechtsstaatsprinzips gegenuber dem Demokratieprinzip Auch verfassungswidriges Volkerrecht muss angewendet werden 18 Art 190 BV beinhaltet ein Anwendungsgebot kein Uberprufungsverbot Dem Bundesgericht ist es nicht untersagt Kritik an Bundesgesetzen zu uben was es auch gelegentlich tut Es ist aber dennoch verpflichtet das Gesetz anzuwenden 19 Gerichtsorganisation BearbeitenDas Bundesgericht ist in Leitungsorgane und Spruchkorper gegliedert 20 Die Leitungsorgane umfassen die Prasidentenkonferenz die Verwaltungskommission und das Gesamtgericht Der Spruchkorper besteht aus sieben Abteilungen und einer Rekurskommission 21 Organigramm Bundesgericht 2023 Leitungsorgane Bearbeiten Prasidentenkonferenz Bearbeiten Alle Prasidenten der acht Abteilungen befinden sich in der sogenannten Prasidentenkonferenz Das Sekretariat dieser Konferenz fuhrt der Generalsekretar und dieser nimmt auch an den Sitzungen mit beratender Stimme teil 22 Die Konferenz ist zustandig fur den Erlass von Weisungen und einheitlichen Regeln fur die Gestaltung der Urteile die Koordination der Rechtsprechung unter den Abteilungen sowie fur die Vernehmlassung zu Erlassentwurfen 23 Verwaltungskommission Bearbeiten Diese Kommission setzt sich aus dem Bundesgerichtsprasidenten dem Bundesgerichtsvizeprasidenten und einem ordentlichen Richter zusammen Auch in dieser Kommission nimmt der Generalsekretar als beratende Person teil Die Mitglieder werden von ihren sonstigen Aufgaben genugend entlastet 24 Die Verwaltungskommission hat folgende Aufgaben Sie ist verantwortlich fur die Zuteilung der nebenamtlichen Bundesrichter an die Abteilungen auf Antrag der Prasidentenkonferenz die Verabschiedung des Voranschlags und der Rechnung zuhanden der Bundesversammlung die Anstellung der Gerichtsschreiber und deren Zuteilung an die Abteilungen auf Antrag der Abteilungen die Bereitstellung genugender wissenschaftlicher und administrativer Dienstleistungen die Gewahrleistung einer angemessenen Fortbildung des Personals die Bewilligung von Nebenbeschaftigungen der ordentlichen Richter nach Anhorung der Prasidentenkonferenz die Wahrnehmung der Aufsicht uber das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht sowie samtliche weiteren Verwaltungsgeschafte die nicht in die Zustandigkeit des Gesamtgerichts oder der Prasidentenkonferenz fallen 25 Das Gesamtgericht Plenarsaal des Bundesgerichts in Lausanne ca 1990 Das Gesamtgericht besteht aus samtlichen ordentlichen Richtern und ist hauptsachlich fur die interne Organisation des Gerichts zustandig Es bestellt die Abteilungen und deren Prasidien und erlasst die Reglemente Sitzungssaal der Zweiten zivilrechtlichen Abteilung Roter Saal Spruchkorper Bearbeiten Erste offentlich rechtliche Abteilung Bearbeiten Die Erste offentlich rechtliche Abteilung behandelt Beschwerden in Strafsachen gegen strafprozessuale Zwischenentscheide sowie gegen Nichteroffnungen und Einstellungen Sie behandelt auf Klage Kompetenzkonflikte zwischen Bundesbehorden und kantonalen Behorden sowie die offentlich rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen Die Erste offentlich rechtliche Abteilung behandelt Beschwerden in nachstehenden offentlich rechtlichen Angelegenheiten sowie subsidiare Verfassungsbeschwerden 26 Enteignungen raumbezogene Materien wie Raumplanung Baurecht Umweltschutz Gewasserschutz Wald Natur und Heimatschutz offentliche Werke Meliorationen mit Raumplanung verbundene Bauforderung und Wanderwege Weiter befasst sich diese Abteilung mit den politischen Rechten der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen dem Strassenverkehr dem Burgerrecht und Personal im offentlichen Dienst Wenn die Streitsache keinem Rechtsgebiet zugeordnet werden kann ubernimmt diese Abteilung die Falle die sich um folgende Grundrechte handeln Bei Rechtsgleichheit Schutz vor Willkur und Wahrung von Treu und Glauben Recht auf Leben und Personliche Freiheit Schutz der Privatsphare Recht auf Ehe und Familie Meinungs und Informationsfreiheit Medienfreiheit Kunstfreiheit Versammlungsfreiheit Vereinigungsfreiheit die Eigentumsgarantie alle allgemeinen Verfahrensgarantien Rechtsweggarantie gerichtliches Verfahren sowie der Freiheitsentzug Zweite offentlich rechtliche Abteilung Bearbeiten Diese Abteilung kummert sich um offentlich rechtliche Angelegenheiten und die subsidiaren Verfassungsbeschwerden Sie behandelt auf Klage Anspruche auf Schadenersatz und Genugtuung aus der Amtstatigkeit von Personen im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a c des Verantwortlichkeitsgesetzes vom 14 Marz 1958 Ihr Aufgabenbereich umfasst folgende Themen Auslanderrecht internationale Amtshilfe in Steuersachen offentliches Wirtschaftsrecht und sonstiges Verwaltungsrecht soweit es nicht einer anderen Abteilung zugewiesen ist namentlich Staatshaftung ohne medizinische Tatigkeit und ohne Anspruche nach strafprozessualen Normen uber Entschadigungen Bildungsrecht Erwerb von Grundstucken durch Personen im Ausland Filmwesen Tierschutz Subventionen Konzessionen und Monopole offentliches Beschaffungswesen Energie Lieferung von Wasser und Elektrizitat Verkehrsbetriebsbewilligungen Transport Strassen Eisenbahn Luftverkehr Schifffahrt alle ausgenommen Planung Enteignung oder Bau von Anlagen Post Radio und Fernsehen Gesundheit und Lebensmittelpolizei offentliches Arbeitsrecht Landwirtschaft Jagd und Fischerei Lotterie und Glucksspiele Aufsicht uber Banken Versicherer Borsen Kartelle und Preisuberwachung Aussenhandel und freie Berufe Sofern die Streitsache keinem anderen Rechtsgebiet zugeordnet werden kann behandelt die Zweite offentlich rechtliche Abteilung die Beschwerden in offentlich rechtlichen Angelegenheiten und subsidiaren Verfassungsbeschwerden die folgende Grundrechte betreffen Schutz der Kinder und Jugendlichen Glaubens und Gewissensfreiheit Sprachenfreiheit Anspruch auf Grundschulunterricht Wissenschaftsfreiheit Niederlassungsfreiheit Wirtschaftsfreiheit sowie Koalitionsfreiheit 27 Sitz der Dritten und Vierten offentlich rechtlichen Abteilung in LuzernDritte offentlich rechtliche Abteilung Bearbeiten Diese Abteilung als bisherige Zweite sozialrechtliche Abteilung mit Standort Luzern wurde per 1 Januar 2023 in Dritte offentlich rechtliche Abteilung umbenannt weiterhin mit Standort Luzern und ihr wurden zusatzlich Geschafte aus dem Bereich Steuer und Abgaberecht zugeteilt 28 Sie behandelt die Beschwerden in offentlich rechtlichen Angelegenheiten und die subsidiaren Verfassungsbeschwerden die folgende Rechtsgebiete betreffen Steuern und Abgaben Alters und Hinterlassenenversicherung Invalidenversicherung Erwerbsersatzordnung einschliesslich Mutterschaftsentschadigung Krankenversicherung und die berufliche Vorsorge 29 Vierte offentlich rechtliche Abteilung Bearbeiten Diese Abteilung als bisherige Erste sozialrechtliche Abteilung mit Standort Luzern wurde per 1 Januar 2023 in Vierte offentlich rechtliche Abteilung umbenannt mit gleichbleibendem Zustandigkeitsbereich und weiterhin mit Standort Luzern 30 Sie behandelt die Beschwerden in offentlich rechtlichen Angelegenheiten und die subsidiaren Verfassungsbeschwerden in folgenden Bereichen Invalidenversicherung Unfallversicherung Arbeitslosenversicherung kantonale Sozialversicherung Familienzulagen Sozialhilfe und Hilfe in Notlage Militarversicherung Ergangzungsleistungen und die Uberbruckungsleistungen fur altere Arbeitslose 31 Erste zivilrechtliche Abteilung Bearbeiten Die Erste zivilrechtliche Abteilung behandelt auf Klage die zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen sowie in ihrem sachlichen Zustandigkeitsbereich Beschwerden in offentlich rechtlichen Angelegenheiten gegen kantonale Erlasse und Beschwerden gegen Schiedsspruche gemass Artikel 389 der Zivilprozessordnung ZPO Sie behandelt die Beschwerden in Zivilsachen und die subsidiaren Verfassungsbeschwerden in folgenden Gebieten Schuldrecht Versicherungsvertrag ausservertragliches Haftpflichtrecht auch nach Spezialgesetzen medizinische Staatshaftung privates Wettbewerbsrecht Immaterialguterrecht internationale Schiedsgerichtsbarkeit Registersachen und Entscheide uber die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheiden sowie uber die Rechtshilfe in Zivilsachen in ebendiesen Rechtsgebieten 32 Zweite zivilrechtliche Abteilung Bearbeiten Die Zweite zivilrechtliche Abteilung behandelt auf Klage die zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen sowie in ihrem sachlichen Zustandigkeitsbereich Beschwerden in offentlich rechtlichen Angelegenheiten gegen kantonale Erlasse und Beschwerden gegen Schiedsspruche gemass Artikel 389 ZPO Konkret behandelt sie die Beschwerden in Zivilsachen und die subsidiaren Verfassungsbeschwerden die folgende Rechtsgebiete betreffen Zivilgesetzbuch Personenrecht Familienrecht Erbrecht und Sachenrecht bauerliches Bodenrecht Schuldbetreibungs und Konkursrecht sowie Registersachen und Entscheide uber die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheiden sowie uber die Rechtshilfe in Zivilsachen gemass Artikel 72 Absatz 2 Buchstabe b des Bundesgesetzes uber das Bundesgericht BGG in den genannten Rechtsgebieten 33 Erste strafrechtliche Abteilung Bearbeiten Die Erste strafrechtliche Abteilung behandelt die Beschwerden in Strafsachen sowie Beschwerden in offentlich rechtlichen Angelegenheiten und subsidiare Verfassungsbeschwerden in folgenden Themengebieten materielles Strafrecht ohne Straf und Massnahmenvollzug Strafprozessrecht ohne strafprozessuale Zwischenentscheide und strafprozessuale Endentscheide ohne Nichtanhandnahmeverfugungen und Verfahrenseinstellungen Bis zum 30 Juni 2025 kann die Zweite strafrechtliche Abteilung auch Beschwerden aus dem Zustandigkeitsbereich der Ersten strafrechtlichen Abteilung beurteilen 34 Zweite strafrechtliche Abteilung Bearbeiten Die Zweite strafrechtliche Abteilung behandelt die Beschwerden in Strafsachen sowie Beschwerden in offentlich rechtlichen Angelegenheiten und subsidiare Verfassungsbeschwerden in folgenden Themengebieten Entscheide des Straf und Massnahmenvollzug strafprozessuale Zwischenentscheide Nichtanhandnahmeverfugungen und Verfahrenseinstellungen Bis zum 30 Juni 2025 kann die Zweite strafrechtliche Abteilung auch Beschwerden aus dem Zustandigkeitsbereich der Ersten strafrechtlichen Abteilung beurteilen 35 Rekurskommission Bearbeiten Die Rekurskommission besteht aus drei ordentlichen Richtern welche vom Gesamtgericht gewahlt werden und nicht der Verwaltungskommission angehoren Bei Beschwerden nach Artikel 81 der Personalverordnung des Bundesgerichts vom 27 August 2001 36 setzt sich die Rekurskommission aus den drei Richtern sowie aus zwei vom Personal gewahlten Vertretern zusammen Den Vorsitz fuhrt der Richter mit dem hochsten Amtsalter Die Rekurskommission beurteilt Streitigkeiten nach folgenden Bestimmungen Artikel 81 der Personalverordnung des Bundesgerichts vom 27 August 2001 Artikel 28 BGG und Artikel 64 dieses Reglements betreffend das Offentlichkeitsprinzip in der Verwaltung Artikel 16 der Verordnung des Bundesgerichts vom 27 September 1997 zum Archivierungsgesetz sowie dem Artikel 19 der Richtlinien vom 6 November 2006 betreffend die Gerichtsberichterstattung am Bundesgericht 37 Dossiernummer Bearbeiten Die Dossiernummer das Aktenzeichen beim Bundesgericht setzt sich seit 2007 zusammen aus 38 einer Zahl fur die Abteilung1 I offentlich rechtliche Abteilung 2 II offentlich rechtliche Abteilung 4 I zivilrechtliche Abteilung 5 II zivilrechtliche Abteilung 6 I strafrechtliche Abteilung bis 30 Juni 2023 strafrechtliche Abteilung 7 II strafrechtliche Abteilung seit 1 Juli 2023 8 IV offentlich rechtliche Abteilung bis 2022 I sozialrechtliche Abteilung 9 III offentlich rechtliche Abteilung bis 2022 II sozialrechtliche Abteilung 11 15 Spezialdossierseinem Buchstaben fur die VerfahrensartA Beschwerde in Zivilsachen B Beschwerde in Strafsachen C Beschwerde in offentlich rechtlichen Angelegenheiten D subsidiare Verfassungsbeschwerde E Klage nach Art 120 BGG F Revision X Y Verfugung und Beschwerde nach VwVGeiner fortlaufenden Nummer nach Unterstrich dem Eingangsjahr nach Schragstrich Beispiel 1C 1 2007Wahl BearbeitenWahlbarkeit Bearbeiten Das Bundesgericht besteht aus 35 bis 45 vollamtlichen Richtern Art 1 Abs 3 BGG Dazu kommen noch die nebenamtlichen Richter Bei der Wahl der Bundesrichter muss auf sprachliche Ausgewogenheit geachtet werden Die Bundesversammlung muss gewahrleisten dass alle Regionen in der Schweiz angemessen reprasentiert werden 39 Um gewahlt werden zu konnen muss man in der Schweiz stimmberechtigt sein Eine juristische Ausbildung ist zwar nicht vorgeschrieben Bis anhin wurden jedoch ausschliesslich juristische Fachpersonen gewahlt 40 Mitglieder des Bundesgerichts unterliegen keiner Amtszeitbeschrankung Nach Ablauf der Amtsdauer die sechs Jahre betragt konnen sie ohne Weiteres wiedergewahlt werden Sie scheiden automatisch am Ende des Jahres aus dem Amt in dem sie das 68 Lebensjahr vollenden Art 9 Abs 2 BGG 40 Sowohl die voll als auch die nebenamtlichen Richter durfen nicht zugleich Mitglied des Nationalrats des Standerats oder Bundesrates Art 144 Abs 1 BV damit die Gewaltenteilung gewahrt wird Fur die vollamtlichen Richter gilt zudem ein allgemeines Berufsverbot Art 144 Abs 2 BV und ein Verwandtenausschluss Art 8 BGG 40 Wahlverfahren Bearbeiten Die Bundesrichter werden von der Vereinigten Bundesversammlung auf sechs Jahre gewahlt Daher kommt es alle sechs Jahre zu einer Gesamterneuerung des Gerichtes Art 135 ParlG Richter die sich bei der Gesamterneuerung zur Wiederwahl stellen werden per Listenwahl bestatigt oder abgewahlt Wer die Wiederwahl verfehlt kann noch zur Erganzungswahl antreten Art 136 ParlG 41 Dass ein Richter nicht wiedergewahlt wird kommt jedoch ausserst selten vor es sind nur vier Falle einer Abwahl bekannt Dementsprechend sind auch Erganzungswahlen wegen Nichtwiederwahl selten Deutlich haufiger sind dagegen Erganzungswahlen aufgrund von Vakanzen 42 Fur die Vorbereitung der Wahlen ist die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung zustandig Sie schreibt die offenen Richterstellen aus hort die Kandidaten an und unterbreitet der Vereinigten Bundesversammlung ihre Wahlvorschlage Art 40a ParlG 43 Neben dieser Kommission kann auch jedes Mitglied und jede Fraktion der Bundesversammlung Wahlvorschlage unterbreiten Art 6 Abs 1 und Art 62 Abs 2 ParlG Wahlen in das Bundesgericht sind geheim gewahlt ist wer das absolute Mehr der gultigen Stimmen erreicht Art 130 Art 131 ParlG Bei Wiederwahlen erhalten die Abgeordneten eine Liste aller Richter die erneut kandidieren Sie konnen Kandidaten streichen nicht aber neue Namen auf die Liste setzen Es findet zudem nur ein Wahlgang statt Bei den Erganzungswahlen gilt dasselbe Wahlverfahren wie bei Bundesratswahlen nur dass die Sitze alle auf einmal und nicht nacheinander besetzt werden Im Unterschied zu den Wiederwahlen konnen die Listen bei der Erganzungswahl frei verandert also auch durch neue Namen erganzt werden 41 44 Bei den Wahlen befolgt die Bundesversammlung freiwillig einen Parteienproporz Die Zusammensetzung des Bundesgerichts entspricht weitgehend den parlamentarischen Krafteverhaltnissen Die Bundesversammlung mochte damit erreichen dass auch die politischen Richtungen verhaltnismassig vertreten werden Denn das positive Recht uberlasst den Richtern grosse Handlungsspielraume in der Interpretation und Auslegung der Gesetzestexte Dadurch kann nicht ausgeschlossen werden dass die Haltungen der Rechtsprechenden auf ihre Spruchpraxis abfarben 45 Die Vereinigte Bundesversammlung wahlt auch den Prasidenten und den Vizeprasidenten des Bundesgerichts fur eine Amtsdauer von zwei Jahren Art 138 ParlG Kontroverse um Unabhangigkeit der Richter Bearbeiten Die Bundesverfassung verlangt dass die Richter unabhangig sein mussen Art 191c BV Sowohl die Spruchkorper als auch die einzelnen Richter sind nur dem Recht verpflichtet sie sind in ihrer Rechtsprechung keiner Legislativ oder Exekutivbehorde untergeordnet Die richterliche Unabhangigkeit verbietet es dass sich die anderen Bundesbehorden in die Rechtsfindung der Richter einmischen Die Richter durfen nicht angewiesen werden einen Streitgegenstand in einem bestimmten Sinn zu entscheiden Die anderen Bundesbehorden durfen weder auf die Spruchpraxis einwirken noch Korrekturen am Urteil vornehmen 46 In der Schweiz werden die Bundesrichter durch das Parlament gewahlt was immer wieder zu Kontroversen fuhrt Im Zentrum steht dabei die Frage ob die Wahl durch das Parlament die Unabhangigkeit der Richter gefahrde Von verschiedenen Seiten wird gefordert dass die Wahl durch das Parlament abgeschafft wird und die Richter durch ein unabhangiges Fachgremium gewahlt werden Einen ahnlichen Ansatz verfolgte die Justiz Initiative uber die Volk und Stande im November 2021 abgestimmt hatten Die Volksinitiative verlangte dass die Richter durch das Los gewahlt werden sollen wobei ein Gremium bestehend aus juristischen Fachpersonen entscheidet wer zum Losverfahren zugelassen ist 47 Dieser Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit Die Kritiker dieser sogenannten Kooptation wenden zumeist ein dass einem solchen Organ die demokratische Legitimation fehle um Entscheidungen derartiger Wichtigkeit treffen zu konnen 48 Die parlamentarische Wahl erhohe sogar die Legitimation des Gerichtes in der Bevolkerung da es durch die eigenen Vertreter gewahlt wird 49 Weil die richterliche Tatigkeit von grosser politischer Tragweite sein kann bedurfe sie der demokratischen Legitimation die im demokratischen Rechtsstaat nach schweizerischem Verstandnis allein durch das Volk bzw durch das vom Volk gewahlte Parlament vermittelt werden konne 50 Eine Amtszeit der Richter des Bundesgerichts ist auf sechs Jahre begrenzt sie konnen sich jedoch wiederwahlen lassen Diese Wiederwahl wird kritisiert sie ermogliche eine politische Einflussnahme auf die Rechtsprechung Das wurde z B versucht bei den Gesamterneuerungswahlen des Bundesgerichts vom 24 September 2014 als sechs Mitglieder des Bundesgerichts deutlich weniger Stimmen erhielten als die grosse Mehrheit der ubrigen Mitglieder Betroffen waren Mitglieder der II offentlich rechtlichen Abteilung die ein Urteil gefallt hatte das aus den Kreisen der Schweizerischen Volkspartei heftig kritisiert worden war Durch die Nichtwiederwahl sollte ein einzelnes Gerichtsurteil kritisiert werden was gegen das Unabhangigkeitsgebot von Art 191c BV verstosst 51 Ausserdem kann das Wahlverfahren zum Versuch einer Disziplinierung einzelner Richter missbraucht werden wie es der Fall Donzallaz zeigt Yves Donzallaz war Bundesrichter und Mitglied der SVP deren Parlamentsfraktion ihn in der Gesamterneuerungswahl vom 23 September 2020 nach Ablauf seiner Amtsdauer nicht mehr wahlen wollte weil sich seine Wertevorstellungen zu weit von jenen der Partei entfernt hatten Die Vereinigte Bundesversammlung bestatigte ihn jedoch im Amt 52 Es gibt verschiedene Vorschlage fur eine Reform des Wahlverfahrens Abgesehen von einem grundsatzlichen Systemwechsel der das Parlament als Wahlbehorde durch eine Richterwahlbehorde ersetzen wurde werden langere Amtsdauern von neun oder zehn Jahren wie sie z B der EGMR kennt oder es wird eine Wahl bis zum Erreichen einer Altersgrenze gefordert 53 Modelle bei denen die Richter eine lange Amtszeit antreten finden in der Schweiz jedoch keine Mehrheiten weil befurchtet wird dass es zu Machtmissbrauch kommt 52 Die Vorschlage verlangen eine Anderung der Bundesverfassung Ein anderer nach Ansicht der Autorin auf Gesetzesstufe realisierbarer Reformvorschlag sieht vor dass Versuche zur politischen Einflussnahme anlasslich der Wiederwahl vereitelt werden indem eine Nichtwiederwahl nur noch auf Antrag der Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung moglich ware Dieser Antrag durfte nur mit schweren Amtspflichtverletzungen oder objektiver Amtsunfahigkeit begrundet sein Wurde kein solcher Antrag gestellt so ware ein Richter in stiller Wahl wieder gewahlt 54 Als Beeintrachtigung der richterlichen Unabhangigkeit wird auch kritisiert dass ein Richter in der Regel einen fixen oder prozentualen Anteil seines Gehalts der politischen Partei die ihn nominiert hat als sog Mandatssteuer abgibt Dieser Kritik wird entgegnet dass diese Parteibeitrage freiwillig seien Alle Parteien bestreiten dass ein Richter der sich weigert der Partei Beitrage zu entrichten Konsequenzen zu befurchten hatte 55 Veroffentlichung der Entscheidungen Bearbeiten Hauptartikel Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts Samtliche Entscheide des Gerichts werden online veroffentlicht 56 Ausgewahlte Entscheide werden zudem in Heftform publiziert Die gedruckte Version erscheint einmal jahrlich Gerichtsmitglieder und Personal BearbeitenGemass Bundesgerichtsgesetz BGG SR 173 110 besteht das Bundesgericht heute aus 35 45 ordentlichen Bundesrichtern sowie aus nebenamtlichen Bundesrichtern deren Zahl hochstens zwei Drittel der ordentlichen Richter betragen darf Die genaue Zahl der Richter legt die Bundesversammlung in einer Verordnung fest Art 1 BGG Bundesrichter und nebenamtliche Richter Bearbeiten Momentan sind 40 Bundesrichter und 19 nebenamtliche Richter 57 am Gericht tatig In welche Abteilung ein Richter eingeteilt wird liegt in der Kompetenz des Gesamtgerichts Im Jahre 1972 wurde mit Margrith Bigler Eggenberger erstmals in der Geschichte eine Frau als Ersatzrichterin gewahlt Die gleiche Frau wurde zwei Jahre spater 1974 als erste Bundesrichterin gewahlt Siebzehn Jahre nach der Wahl von Bigler wurde die zweite Frau zur Bundesrichterin gewahlt 58 Im Jahr 2023 sind von 38 Richtern 16 Frauen im Amt 59 Die Schweizerische Volkspartei stellt zehn die Mitte funf und die FDP Die Liberalen sechs die Sozialdemokratische Partei sieben die Grune Partei funf die Grunliberale Partei zwei und die ehemalige Burgerlich Demokratische Partei einen Richter Aktuelle BundesrichterStand 17 Oktober 2022 60 Name ParteiBernard Abrecht SPFlorence Aubry Girardin GPSMichael Beusch SPGregory Bovey FDPFrancois Chaix FDPChristian Denys GPSFederica De Rossa SPYves DonzallazElisabeth Escher Die MitteStephan Haag GLPJulia Hanni Die MitteStephan Hartmann GPSAlexia Heine SVPChristian Herrmann SVP Name ParteiYann Eric Hofmann Die MitteFabienne Hohl FDPChristoph Hurni GLPLaura Jacquemoud Rossari Die MitteMonique Jametti SVPChristina Kiss FDPLorenz Kneubuhler SPSonja Koch SVPChristian Kolz GPSMarcel Maillard Die MitteMarie Chantal May Canellas Die MitteLaurent Merz GPSJean Metral GPSMargit Moser Szeless SVP Name ParteiThomas Muller SVPGiuseppe Muschietti FDPFrancesco Parrino SPYves Ruedi SVPMarianne Ryter SPKarin Scherrer Reber FDPFelix Schobi BDPThomas Stadelmann Die MitteBeatrice van de Graaf SVPDaniela Viscione SVPNicolas von Werdt SVPMartin Wirthlin SPDer Prasident und der Vizeprasident Bearbeiten Hauptartikel Liste der Bundesgerichtsprasidenten Die Wahlkompetenz des Prasidenten und des Vizeprasidenten liegt ebenfalls nur bei der Bundesversammlung das Bundesgericht schlagt aber jeweils eine Person vor Der Prasident und der Vizeprasident sind fur zwei Jahre gewahlt und konnen maximal einmal wiedergewahlt werden Gerichtsschreiber und Personal Bearbeiten Die Bibliothek des Bundesgerichts in den 1990er Den Bundesrichtern stehen rund 160 Gerichtsschreiber zur Seite die sie bei der Entscheidungsfindung beraten und die Urteile redigieren Stand 2023 Das Bundesgericht hat rund 200 weitere Mitarbeitende die in verschiedenen Diensten die logistischen und administrativen Geschafte erledigen und sich um die Medien und Offentlichkeitsarbeit kummern 61 Samtliche Dienste sind dem Generalsekretar unterstellt Zum Vergleich Im Jahre 1875 waren neun Mitarbeitende beschaftigt Informatik BearbeitenInformatik Abteilung Bearbeiten Die Informatik Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts entstand zu Beginn der 1980er Jahre Seit 2011 wird mit 21 4 Stellen im Informatikbereich gearbeitet zuvor waren noch rund 31 Stellen besetzt bevor das Bundesverwaltungsgericht von der Bundesgerichtsinformatik getrennt wurde 62 Open Source Strategie Bearbeiten 2001 begann die Open Source Strategie des Bundesgerichts 63 Sie wurde am 1 April 2003 von der Verwaltungskommission des Bundesgerichts und von der Gerichtsleitung des Eidgenossischen Versicherungsgerichts genehmigt 63 Die Open Source Strategie steht in der Kritik vom konkurrierenden Softwareanbieter Weblaw aus Bern 62 Ein im Auftrag des Bundesrates 2014 erstelltes juristisches Gutachten kam zum Schluss dass ein Zusammenwirken des Bundesgerichts mit kantonalen Gerichten im Rahmen einer Open Source Community moglich ist aber einer gesetzlichen Grundlage bedurfe Der Einbezug von Privaten in Open Source Projekte des Bundesgerichts sei problematisch und grundsatzlich unzulassig 64 Der Kanton Bern veroffentlichte 2016 ebenfalls ein Gutachten zu den rechtlichen Voraussetzungen fur den Einsatz von Open Source Software in der offentlichen Verwaltung Dieses kam zu anderen Schlussen als das zwei Jahre zuvor erstellte Gutachten Das Bundesgericht hielt in seinem Geschaftsbericht von 2016 fest dass es vom Parlament einen Grundsatzentscheid erwarte welcher die Frage der Zulassigkeit von Open Source Software in der Justizverwaltung beziehungsweise der Zusammenarbeit unter den Gerichten in der Schweiz klare 65 Software Eigenentwicklung Open Justitia Bearbeiten Die erste eigene Gerichtssoftware entstand 1991 als Ersatz von Schreibmaschine und Karteikarten zum Suchen und Anzeigen von Gerichtsurteilen 62 2006 begann die Programmierung einer Neuentwicklung der ursprunglichen Software fur den Eigenbedarf 62 Die Version 1 0 ist seit 2007 im Betrieb Als Plattform dient Apache Tomcat 62 Im Sinne der E Government Strategie 66 des Bundesrats und der Kantone hat das Bundesgericht die Software am 1 September 2011 unter die freie Lizenz GPLv3 gestellt als Open Justitia 62 67 Gleichzeitig grundete das Bundesgericht eine offene Gemeinschaft die Open Justitia Community 67 Daruber koordiniert sich die Gemeinschaft aus Nutzer und Entwickler wie Kantone Unternehmen und Universitaten Laut Statuten sollen auf diese Art Kosten fur die Informatik sinken weil einmal mit Geld aus Steuern erstellte Software moglichst vielen offentlichen wie auch privaten Nutzern zugutekommen Offentlich bekannte Beispiele fur Kantonsgerichte die Open Justitia einsetzen sind Bern und Waadt 62 Im Sommer 2012 wurde das Bundesgericht fur Open Justitia am internationalen Enterprise amp IT Architecture Excellence Award mit dem Special Recognition Award pramiert 68 und an den CH Open Source Awards 69 mit einem ausserordentlichen Sonderpreis ausgezeichnet 70 Die Jury wurdigte explizit die Weitsicht des Bundesgerichts durch ihre Initiative dem Steuerzahler langfristig Kosten zu sparen Literatur BearbeitenWerner Bruschweiler Bundesgericht Schweiz In Historisches Lexikon der Schweiz Eduard His Geschichte des neuern Schweizerischen Staatsrechts Helbing amp Lichtenhahn Basel 1920 1938 Goran Seferovic Das Schweizerische Bundesgericht 1848 1874 die Bundesgerichtsbarkeit im fruhen Bundesstaat Schulthess Zurich 2010 Weblinks Bearbeiten Commons Bundesgericht Sammlung von Bildern Website des Bundesgerichts Werner Bruschweiler Bundesgericht In Historisches Lexikon der Schweiz Informationen uber das Schweizerische Bundesgericht Website von Markus Felber ehemaliger Bundesgerichtskorrespondent der Neuen Zurcher Zeitung 1994 bis 2013 Einzelnachweise Bearbeiten a b c Gerichtsmitglieder und Personal Abgerufen am 5 Januar 2023 Bundesrichter Abgerufen am 17 Oktober 2022 Virtueller Rundgang Lausanne Schweizerisches Bundesgericht abgerufen am 22 Juni 2023 Palle Petersen Justitia ohne Schwert In Hochparterre Nr 5 2014 S 53 e periodica ch abgerufen am 22 Juni 2023 BGE 101 IV 107 Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 5 Auflage Stampfli Bern 2021 ISBN 978 3 7272 8928 6 S 531 a b Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 5 Auflage Stampfli Bern 2021 ISBN 978 3 7272 8928 6 S 532 Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 5 Auflage Stampfli Bern 2021 ISBN 978 3 7272 8928 6 S 267 f Ulrich Hafelin Walter Haller Helen Keller Daniela Thurnherr Schweizerisches Bundesstaatsrecht 10 Auflage Zurich 2020 ISBN 978 3 7255 8079 8 S 634 a b Ulrich Hafelin Walter Haller Helen Keller Daniela Thurnherr Schweizerisches Bundesstaatsrecht 10 Auflage Zurich 2020 ISBN 978 3 7255 8079 8 S 633 a b Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 5 Auflage Bern 2021 ISBN 978 3 7272 8928 6 S 185 Ulrich Hafelin Walter Haller Helen Keller Daniela Thurnherr Schweizerisches Bundesstaatsrecht 10 Auflage Zurich 2020 ISBN 978 3 7255 8079 8 S 649 Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 5 Auflage Bern 2021 ISBN 978 3 7272 8928 6 S 191 Ulrich Haflin Walter Haller Helen Keller Daniela Thurnherr Schweizerisches Bundesstaatsrecht 10 Auflage Zurich 2020 ISBN 978 3 7255 8079 8 S 641 Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 5 Auflage Bern 2021 ISBN 978 3 7272 8928 6 S 275 Rz 691 Walter Haller Schweizerisches Bundesstaatsrecht 10 Auflage Zurich 2020 ISBN 978 3 7255 8079 8 S 663 Rz 2029 Giovanni Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage Zurich 2017 ISBN 978 3 280 07320 9 S 1451 Walter Haller Schweizerisches Bundesstaatsrecht 10 Auflage Zurich 2020 ISBN 978 3 7255 8079 8 S 681 f Walter Haller Schweizerisches Bundesstaatsrecht 10 Auflage Zurich 2020 ISBN 978 3 7255 8079 8 S 682 BGer Gerichtsorganisation PDF 1 Juli 2023 abgerufen am 18 Juli 2023 Organisation Abgerufen am 17 Oktober 2022 Leitungsorgane Die Prasidentenkonferenz Abgerufen am 17 Oktober 2022 Geschaftsverteilung Die Prasidentenkonferenz Abgerufen am 17 Oktober 2022 Leitungsorgane Die Verwaltungskommission Abgerufen am 17 Oktober 2022 Geschaftsverteilung Die Verwaltungskommission Abgerufen am 17 Oktober 2022 Geschaftsverteilung Die Erste offentlich rechtliche Abteilung Abgerufen am 17 Oktober 2022 Geschaftsverteilung Die Zweite offentlich rechtliche Abteilung Abgerufen am 17 Oktober 2022 Mitteilung der Bundesgerichts Verschiebung Steuer und Abgaberecht https www bger ch files live sites bger files pdf Organisation Info d f i pdf abgerufen am 22 Januar 2023 Geschaftsverteilung Die Dritte offentlich rechtliche Abteilung Abgerufen am 18 Juli 2023 Mitteilung des Bundesgerichts uber interne Reorganisationsmassnahmen https www bger ch files live sites bger files pdf Organisation Info d f i pdf abgerufen am 22 Januar 2023 Geschaftsverteilung Die Vierte offentlich rechtliche Abteilung Abgerufen am 18 Juli 2023 Geschaftsverteilung Die Erste zivilrechtliche Abteilung Abgerufen am 17 Oktober 2022 Geschaftsverteilung Die Zweite zivilrechtliche Abteilung Abgerufen am 11 September 2011 Geschaftsverteilung Die Erste strafrechtliche Abteilung Abgerufen am 18 Juli 2023 Geschaftsverteilung Die Zweite strafrechtliche Abteilung Abgerufen am 18 Juli 2023 Personalverordnung des Bundesgerichts vom 27 August 2001 PVBger Abgerufen am 11 September 2011 Geschaftsverteilung Die Rekurskommission Abgerufen am 11 September 2011 Nummerierung der Dossiers ab 2007 BGG Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 5 Auflage Bern 2021 ISBN 978 3 7272 8928 6 S 540 a b c Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 5 Auflage Bern 2021 ISBN 978 3 7272 8928 6 S 541 a b Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 5 Auflage Bern 2021 ISBN 978 3 7272 8928 6 S 542 Katrin Marti Art 136 Wiederwahl In Martin Graf Cornelia Theler Moritz von Wyss Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung Kommentar zum Parlamentsgesetz ParlG vom 13 Dezember 2002 Helbing Lichtenhahn Basel 2014 ISBN 978 3 7190 2975 3 S 916 919 sgp ssp net Katrin Marti Art 40a Gerichtskommission In Martin Graf Cornelia Theler Moritz von Wyss Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung Kommentar zum Parlamentsgesetz ParlG vom 13 Dezember 2002 Helbing Lichtenhahn Basel 2014 ISBN 978 3 7190 2975 3 S 341 350 sgp ssp net Katrin Marti Art 137 Erganzungswahlen In Martin Graf Cornelia Theler Moritz von Wyss Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung Kommentar zum Parlamentsgesetz ParlG vom 13 Dezember 2002 Helbing Lichtenhahn Basel 2014 ISBN 978 3 7190 2975 3 S 920 924 sgp ssp net Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 5 Auflage Bern 2021 ISBN 978 3 7272 8928 6 S 543 Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 5 Auflage Bern 2021 ISBN 978 3 7272 8928 6 S 533 BBl 2020 6821 Botschaft zur Volksinitiative Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren Justiz Initiative In Bundesblatt 19 August 2020 S 6833 abgerufen am 5 Marz 2023 Margret Kiener Nellen Zum Verhaltnis von Politik und Justiz In Zeitschrift fur Schweizerisches Recht ZSR Schweizerischer Juristentag 2019 Welche Justiz fur die Schweiz im XXI Jahrhundert Band 138 Basel 2019 ISBN 978 3 7190 4257 8 S 372 Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 5 Auflage Bern 2021 ISBN 978 3 7272 8928 6 S 536 Margret Kiener Nellen Zum Verhaltnis von Politik und Justiz In Zeitschrift fur Schweizerisches Recht ZSR Schweizerischer Juristentag 2019 Welche Justiz fur die Schweiz im XXI Jahrhundert Band 138 Basel 2019 ISBN 978 3 7190 4257 8 S 373 Margret Kiener Nellen Zum Verhaltnis von Politik und Justiz In Zeitschrift fur Schweizerisches Recht ZSR Schweizerischer Juristentag 2019 Welche Justiz fur die Schweiz im XXI Jahrhundert Band 138 Basel 2019 ISBN 978 3 7190 4257 8 S 375 a b Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 5 Auflage Bern 2021 ISBN 978 3 7272 8928 6 S 537 Margret Kiener Nellen Zum Verhaltnis von Politik und Justiz In Zeitschrift fur Schweizerisches Recht ZSR Schweizerischer Juristentag 2019 Welche Justiz fur die Schweiz im XXI Jahrhundert Band 138 Basel 2019 ISBN 978 3 7190 4257 8 S 376 Margret Kiener Nellen Zum Verhaltnis von Politik und Justiz In Zeitschrift fur Schweizerisches Recht ZSR Schweizerischer Juristentag 2019 Welche Justiz fur die Schweiz im XXI Jahrhundert Band 138 Basel 2019 ISBN 978 3 7190 4257 8 S 377 378 Margret Kiener Nellen Zum Verhaltnis von Politik und Justiz In Zeitschrift fur Schweizerisches Recht ZSR Schweizerischer Juristentag 2019 Welche Justiz fur die Schweiz im XXI Jahrhundert Band 138 Basel 2019 ISBN 978 3 7190 4257 8 S 378 380 Liste der neu aufgenommenen Entscheide Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 4 Oktober 2011 abgerufen am 3 Oktober 2011 Die nebenamtlichen Richter Abgerufen am 1 September 2011 Margrith Bigler Eggenberger Erste Bundesrichterin DRS 1 abgerufen am 8 September 2011 Schweizerisches Bundesgericht Gerichtsmitglieder und Personal Abgerufen am 9 Januar 2023 Bundesrichter und Bundesrichterinnen Abgerufen am 17 Oktober 2022 Gerichtsmitglieder und Personal Abgerufen am 24 Januar 2023 a b c d e f g Hetzjagd gegen IT Strategie des Bundesgerichts Abgerufen am 20 Januar 2013 a b Projekt Open Justitia und Open Source Strategie des Bundesgerichts Antworten auf die Fragen der Geschaftsprufungskommission Subkommission Gerichte BA PDF Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 26 Juli 2014 abgerufen am 20 Januar 2013 Medienmitteilung Nicht mehr online verfugbar Bundesgericht 23 Oktober 2014 archiviert vom Original am 21 Juli 2016 abgerufen am 17 Juli 2017 Geschaftsbericht 2016 Nicht mehr online verfugbar Bundesgericht archiviert vom Original am 29 Marz 2017 abgerufen am 17 Juli 2017 E Government Strategie 2007 PDF 3 6MB E Government Schweiz Juni 2013 abgerufen am 11 Oktober 2016 a b Offizielle Website von Open Justitia Software Abgerufen am 20 Januar 2013 Enterprise amp IT Architecture Excellence Award Special Recognition Award Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 22 Februar 2016 abgerufen am 20 Januar 2013 englisch CH Open Source Awards Memento vom 27 Mai 2013 im Internet Archive Gewinner des Open Source Awards 2012 Abgerufen am 20 Januar 2013 Richterliche Behorden der Schweizerischen Eidgenossenschaft Oberste Instanz Bundesgericht BGer Nachrangige InstanzenBundespatentgericht BPatGer Bundesstrafgericht BStGer Bundesverwaltungsgericht BVGer Unabhangige Beschwerdeinstanz fur Radio und Fernsehen UBI EhemaligEidgenossisches Versicherungsgericht EVG Dieser Artikel wurde am 16 Oktober 2011 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen 46 519555555556 6 6441388888889 535 Koordinaten 46 31 10 4 N 6 38 38 9 O CH1903 539033 152338 Normdaten Korperschaft GND 37886 0 lobid OGND AKS LCCN n50075662 VIAF 152220179 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesgericht 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