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Sprachenfreiheit bezeichnet in der Schweiz das in der Bundesverfassung BV gewahrleistete Grundrecht dass jeder frei wahlen kann welche Sprache er sprechen mochte In Artikel 18 der Bundesverfassung heisst es Die Sprachenfreiheit ist gewahrleistet 1 Niemand kann gezwungen werden eine Sprache abzulegen oder eine andere zu benutzen Es bedeutet konkret dass keine Person wegen der Sprache mit der sie kommuniziert von den ihr zustehenden Rechten ausgeschlossen werden darf Darunter fallt auch die Gebardensprache Einzelnachweise Bearbeiten Zitiert nach http www admin ch ch d sr 101 a18 htmlWeblinks BearbeitenSprachenfreiheit Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sprachenfreiheit amp oldid 186587507