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Grundrechte sind wesentliche Rechte die Mitgliedern der Gesellschaft gegenuber Staaten als bestandig dauerhaft und einklagbar garantiert werden In erster Linie sind sie Abwehrrechte des Burgers gegen den Staat sie konnen sich jedoch auch auf das Verhaltnis der Burger untereinander auswirken Drittwirkung Franzosische Erklarung der Menschen und Burgerrechte 1789 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsquellen 2 Verhaltnis Grundrechte und Menschenrechte 3 Regelung in einzelnen Staaten 4 Geschichte 4 1 England und Niederlande 4 2 USA 4 3 Frankreich 4 4 Deutschland 5 Grundrechtstheorie 5 1 Grundrechte als subjektive Rechte 5 2 Grundrechte als objektives Recht 5 2 1 Ausstrahlungswirkung und mittelbare Drittwirkung 5 2 2 Schutzpflichten 5 2 3 Organisation und Verfahren 5 3 Institutsgarantien und institutionelle Garantien 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseRechtsquellen BearbeitenGrundrechte werden in der Regel in der Verfassung formuliert oder auch nur aus allgemeinen Rechtsprinzipien abgeleitet So erkannte das schweizerische Bundesgericht bis zum Inkrafttreten der Bundesverfassung von 1999 ungeschriebene Grundrechte an Andererseits enthalten etwa die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder das Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassungen der jeweiligen Gliedstaaten Kantone Bundeslander Grundrechte Auch im osterreichischen Rechtssystem gibt es Grundrechte Diese wurden aber mangels Einigung nicht in die 1929 entstandene Verfassung aufgenommen sondern im aus dem Jahr 1867 stammenden Staatsgrundgesetz festgeschrieben Zusatzlich ist die Europaische Menschenrechtskonvention in Osterreich in Verfassungsrang in direkter Geltung Grundrechte konnen auch in sonstigen Gesetzen enthalten oder durch volkerrechtliche Vertrage vereinbart sein So stellt etwa die Europaische Menschenrechtskonvention einen volkerrechtlichen Vertrag dar welcher Grundrechte beinhaltet Die Charta der Grundrechte der Europaischen Union ist am 1 Dezember 2009 mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon in Kraft gesetzt worden Verhaltnis Grundrechte und Menschenrechte BearbeitenDie Entwicklung der Grundrechte ist eng mit der Idee der Menschenrechte verbunden Die Menschenrechtsidee wiederum findet ihre philosophischen Wurzeln in der Idee des Naturrechts wonach es Rechtsgrundsatze gibt die starker sind als jedes positive Recht Radbruch Menschenrechte werden nach der naturrechtlichen Auffassung nicht durch Rechtsetzung geschaffen sondern sind dem Recht vorgegeben und bedurfen keiner konstitutiven Begrundung Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bezieht sich auf diese Zusammenhange indem es das Bekenntnis des deutschen Volkes zu unverletzlichen und unverausserlichen Menschenrechten enthalt Art 1 Abs 2 GG und als Konsequenz hieraus alle Staatsgewalt an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht bindet Art 1 Abs 3 GG In ihrer heutigen Auspragung werden die Grundrechte des Grundgesetzes als positivrechtliche Ausgestaltungen der fundamentalen Menschenrechte verstanden Mitunter wird der Begriff der Menschenrechte abweichend von der hier gewahlten Terminologie verwendet Als Menschenrechte werden dann etwa Grundrechte bezeichnet die nicht nur staatsburgerschaftsbezogen sind sondern jedermann zustehen Regelung in einzelnen Staaten BearbeitenGrundrechte Deutschland Grundrechte Osterreich Grundrechte Schweiz Auch die supranationale Rechtsordnung der Europaischen Union anerkennt neben den vier Grundfreiheiten des EU Binnenmarkts auch Europaische Grundrechte Sie sind mit der Charta der Grundrechte der Europaischen Union mit dem Vertrag von Lissabon am 1 Dezember 2009 in Kraft getreten Geschichte BearbeitenSiehe auch Geschichte der Menschenrechte England und Niederlande Bearbeiten Ihre Wurzeln finden die Grundrechte der Moderne bereits in der Magna Carta von 1215 die die konigliche Macht beschrankte und mit ihren Artikeln 39 und 40 jedem Freien in England ein gewisses Minimum an Rechtsschutz gegen Willkur garantierte Neueren Forschungen zufolge gilt auch die Dordrechter Standeversammlung als eine wesentliche Keimzelle von verfassungstextlich und politisch wirksamen Grundrechten in der Neuzeit Am 15 16 Juli 1572 kamen Reprasentanten der meisten Stadte der Niederlande in Dordrecht zusammen Sie beschlossen ihre Unabhangigkeit von Spanien und machten Wilhelm von Oranien zu ihrem Anfuhrer Weitere Grundrechte wurden im Habeas Corpus Act von 1679 schriftlich fixiert Sie enthielt einen Schutz vor willkurlicher Verhaftung und das Recht einem Richter vorgefuhrt zu werden 1689 brachte die Bill of Rights das Petitionsrecht und das Verbot von Verhaftungen ohne richterliche Anordnung USA Bearbeiten 1776 erklarte die Virginia Bill of Rights dass alle Menschen von Natur aus gleich und frei sind und ihr Leben und Eigentum unverletzlich sind In der Amerikanischen Unabhangigkeitserklarung wurden das Leben Freiheit und das Streben nach Gluck zu unverausserlichen Rechten Naturrecht erklart und das Recht auf Leben garantiert Die Bill of Rights der USA d h die ersten zehn Zusatze zur US amerikanischen Verfassung beschlossen 1789 ratifiziert 1791 stellten die erste einklagbare und somit durchsetzbare Grundrechteordnung dar Sie sind heute noch in Kraft Frankreich Bearbeiten Hauptartikel Libertes publiques 1789 wurden in der Franzosischen Erklarung der Menschen und Burgerrechte die Freiheit die Gleichheit die Meinungs Glaubens und Gedankenfreiheit festgesetzt sowie das Eigentum garantiert Deutschland Bearbeiten Die Grundrechte des deutschen Volkes kolorierte Lithografie von Adolph Schroedter Frankfurt Main 1848 Hauptartikel Grundrechte Deutschland Die Frankfurter Nationalversammlung erliess am 21 Dezember 1848 die Grundrechte des deutschen Volks als Reichsgesetz In der Paulskirchenverfassung wurden sie wiederholt So waren die Freizugigkeit die Berufsfreiheit die Auswanderungsfreiheit das Briefgeheimnis die Meinungsfreiheit die Pressefreiheit die Glaubensfreiheit die Gewissensfreiheit die Versammlungsfreiheit und das Recht auf Eigentum garantiert Die grosseren Staaten Deutschlands lehnten Reichsgesetz und Verfassung aber ab und so kam den Grundrechten kaum praktische Bedeutung zu Schon im August 1851 wurde der Grundrechtskatalog von der Bundesversammlung auch formal wieder aufgehoben gleichzeitig mit dem Bundesreaktionsbeschluss Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 selbst verburgte dagegen keine Grundrechte teilweise wurden sie spater in Einzelgesetzen geschutzt teilweise wurden die Grundrechte in den Landesverfassungen fur ausreichend gehalten Erst die Weimarer Reichsverfassung von 1919 knupfte dann an die Paulskirchenverfassung an und erweiterte den Katalog noch um soziale Grundrechte unter anderem die Grundpflicht und das Grundrecht auf Arbeit Art 163 WRV Allerdings konnte der Burger die Grundrechte immer noch nicht als unmittelbar geltendes Recht einklagen In der Zeit des Nationalsozialismus wurden mit der Reichstagsbrandverordnung von 1933 die in den Art 114 Freiheit der Person Art 115 Unverletzlichkeit der Wohnung Art 117 Brief Post Telegraphen und Fernsprechgeheimnis Art 118 Meinungsfreiheit Art 123 Versammlungsfreiheit Art 124 Vereinigungsfreiheit und Art 153 WRV Eigentumsgewahrleistung festgeschriebenen Grundrechte ausser Kraft gesetzt Grundrechtstheorie BearbeitenDie Grundrechtstheorie beschaftigt sich mit der Untersuchung der Grundrechte als Rechtssatze Dabei sind verschiedene Grundrechtstheorien nach Art ihrer Interpretation der Grundrechte zu unterscheiden Ernst Wolfgang Bockenforde unterscheidet die liberale burgerlich rechtsstaatliche Grundrechtstheorie die institutionelle Grundrechtstheorie die Werttheorie die demokratische funktionale und die sozialstaatliche Grundrechtstheorie Die liberale burgerlich rechtsstaatliche Grundrechtstheorie sieht die Grundrechte als Spharen burgerlicher Freiheit die als negative Kompetenznormen staatlichem Wirken entgegenstehen und dadurch Freiraume individueller Betatigung sichern Diese Funktion wird von der Virginia Declaration of Rights von 1776 und dem ersten amerikanischen Verfassungszusatz von 1791 mit wenigen Worten klargestellt wenn es dort heisst congress shall make no law abridging the freedom of speech Dieses Verstandnis liegt bis heute auch den Freiheitsrechten des Grundgesetzes zugrunde Die demokratisch funktionale Grundrechtstheorie versteht die Gewahrleistungen der Grundrechte als im Interesse des demokratischen Prozesses zur politischen Betatigung ubertragene und von ihm auszuubende Kompetenzen des Einzelnen Demnach unterliegt die Teilnahme am demokratischen Willensbildungsprozess konstitutiv dem Grundrechtsschutz Dabei wird jedoch ausser Acht gelassen dass auch die Nichtteilnahme am demokratischen Willensbildungsprozess und die Abstandnahme von politischer Betatigung gerade auch eine Betatigung individueller Freiheit darstellt Die sozialstaatliche Grundrechtstheorie zielt darauf die rechtlichen Gewahrleistungen der Grundrechte zu effektivieren Danach soll im Zweifel durch besondere staatliche Leistung sichergestellt werden dass ein Gebrauch der grundrechtlichen Freiheiten moglich ist Trotz aller prinzipiellen Zulassigkeit die Wahrnehmung von Grundrechten durch Organisation von Verfahren sicherzustellen und zu effektivieren kommt eine daruber hinausgehende Umdeutung von originaren Abwehrrechten in Leistungsrechte nicht in Betracht Die institutionelle Grundrechtstheorie versteht Grundrechte nicht primar als staatsbezogene Abwehrrechte des Individuums sondern als objektive Ordnungsprinzipien An Stelle rechtlich undefinierter Freiheit als Inhalt der Grundrechte tritt eine objektivierte bereitsnormativ und institutionell gestaltete Freiheit Erst die grundrechtlichen Freiheitsverburgungen ermoglichen und verwirklichen Freiheit siehe auch Peter Haberle Die Werttheorie der Grundrechte begreift den Gehalt der Grundrechtsnormen als Ausdruck der Wertgrundlagen des staatlichen Gemeinwesens siehe auch Rudolf Smend Die Grundrechte des Grundgesetzes stellen als verbindliche Rechtssatze unmittelbar geltendes Recht dar Sie sind damit mehr als bloss unverbindliche Programmsatze sondern binden jede Form staatlicher Gewalt unmittelbar Hieraus folgen zwei voneinander zu unterscheidende Wirkungen die als Mehrschichtigkeit der Grundrechte oder als Dimensionen der Grundrechte bezeichnet werden Grundrechte als subjektive Rechte Bearbeiten Die Grundrechte verleihen uber die Bindung der Staatsgewalt hinaus dem einzelnen Individuum ein subjektives Recht dessen Beachtung er durch gerichtlichen Rechtsschutz einfordern kann siehe hierzu Grundrechte Deutschland Grundrechte als objektives Recht Bearbeiten Daruber hinaus konnen Grundrechte auch eine objektive Dimension aufweisen Das deutsche Bundesverfassungsgericht sprach fruher insbesondere im sogenannten Luth Urteil aus dem Jahr 1958 von einer Werteordnung der Grundrechte Mittlerweile bezeichnet es diese als verfassungsrechtliche Grundentscheidung oder objektive Prinzipien Trotz vieler Fragen im Einzelnen ist anerkannt dass der Grundrechtstrager auch aus dieser objektiv rechtlichen Dimension der Grundrechte fur sich Rechte herleiten kann Das Bundesverfassungsgericht spricht in diesem Zusammenhang von einer Verstarkung der Geltungskraft der Grundrechte fur den Einzelnen durch die objektiven Prinzipien der Grundrechte Die objektiv rechtliche Dimension dient demnach dazu den Gehalt der Grundrechte gegen Bedrohung und Substanzverlust flankierend zu schutzen Denkbar sind dabei verschiedene Wirkungsrichtungen der objektiven Prinzipien der Grundrechte Ausstrahlungswirkung und mittelbare Drittwirkung Bearbeiten Die Ausstrahlungswirkung zielt auf die grundrechtskonforme Auslegung des einfachen Gesetzesrechts insbesondere die Grundrechtsbindung des Gesetzgebers im Privatrecht Mittelbare Drittwirkung meint die uber Art 1 Abs 3 Grundgesetz hinausgehende Berucksichtigung der Grundrechte im Verhaltnis von Privaten zueinander Schutzpflichten Bearbeiten Schutzpflichten bestimmen die Aufgabe des Staates den einzelnen Burger vor Ubergriffen Dritter zu bewahren und durch das Ergreifen geeigneter Massnahmen Rechtsgutsverletzungen zu verhindern Neu ist dabei dass staatliche Schutzpflichten unmittelbar aus den Grundrechten und nicht bloss aus Staatszielbestimmungen folgen Das Bundesverfassungsgericht hat die Schutzpflichten in einem Kanon an Entscheidungen entwickelt Schwangerschaftsabbruch I Mulheim Karlich Kalkar Schwangerschaftsabbruch II etc Im Februar 2006 zog es die Argumentation auch in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz heran 1 Entscheidende Frage dabei ist wieweit die staatliche Schutzpflicht aus dem objektiven Gehalt der Grundrechte den Staat dazu ermachtigt in Grundrechte Beteiligter einzugreifen Diese Schutz durch Eingriff Problematik wird am Beispiel des Urteils zum Schwangerschaftsabbruch deutlich In der vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Verpflichtung des Staates zugunsten des ungeborenen Lebens liegt zugleich ein Eingriff in die Rechte der Schwangeren der einer Rechtfertigung bedarf Ob hierfur die objektive Seite der Grundrechte herangezogen werden kann ist in hohem Masse umstritten und ungeklart Eine weitere Gefahr liegt darin dass das Bundesverfassungsgericht durch die Anordnung staatlicher Schutzpflichten seine originare Rolle zum Schutz der Verfassung wahrnimmt jedoch durch detaillierte Vorgaben an den Gesetzgeber letztlich eine Aufgabe ubernahme die ihm nach der Gewaltenteilung nicht zusteht Solange und soweit die Reichweite der staatlichen Schutzpflichten nicht geklart ist fuhren die dann zwangslaufig erforderlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Befurchtungen eines Jurisdiktionsstaates Einen ersten Schritt zur inhaltlichen Begrenzung der aus der objektiven Wertordnung der Grundrechte fliessenden Schutzpflichten hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz unternommen Dort wurde klargestellt dass die staatliche Schutzpflicht aus den Grundrechten jedenfalls nicht weiterreichen kann als die jeweilige subjektive Berechtigung aus dem Grundrecht selbst Organisation und Verfahren Bearbeiten Die Sicherstellung eines effektiven Grundrechtsschutzes durch Organisation und Verfahren von besonders grundrechtsrelevanten Bereichen der staatlichen Machtausubung soll den Grundrechtsschutz als flankierende Massnahme unterstutzen und das einzelne Grundrecht vor Substanzverlust schutzen Relevant wird diese Rechtsprechung vor allem bei der Planung von Grossverfahren So ist im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren aber auch in Planfeststellungsverfahren die der Realisierung von Grossprojekten dienen eine umfassende Beteiligung der Betroffenen vorzunehmen um bereits vor einer endgultigen Entscheidung und deren gerichtlicher Uberprufung eine Berucksichtigung der Rechte Dritter zu ermoglichen Institutsgarantien und institutionelle Garantien Bearbeiten Neben den Institutsgarantien die burgerlich rechtliche Institute wie das Erbrecht die Familie oder Ehe zum Gegenstand haben werden von einschlagigen Grundrechten auch die institutionellen Garantien des offentlichen Rechts wie beispielsweise das Berufsbeamtentum oder die kommunale Selbstverwaltung erfasst Siehe auch BearbeitenBurgerrechte Statuslehre Recht Kategorisierung von Grund und MenschenrechtenLiteratur BearbeitenRobert Alexy Theorie der Grundrechte 4 Auflage Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main 1994 ISBN 3 518 28182 8 Robert Alexy Grundrechte In H J Sandkuhler Hg Enzyklopadie Philosophie Hamburg 1999 PDF 51 kB Walter Berka Lehrbuch Verfassungsrecht 1 Auflage Springer Verlag Wien 2005 ISBN 3 211 21868 8 Volker Epping Grundrechte In Zusammenarbeit mit Sebastian Lenz und Philipp Leydecker 3 Auflage Berlin 2007 ISBN 978 3 540 73807 7 Claudio Franzius Grundrechtsschutz in Europa Zwischen Selbstbehauptungen und Selbstbeschrankungen der Rechtsordnungen und ihrer Gerichte In Zeitschrift fur auslandisches offentliches Recht und Volkerrecht 75 2015 S 303 412 PDF Ralph Schrader Grundrechte In Historisch kritisches Worterbuch des Marxismus Bd 5 Argument Verlag Hamburg 2001 Sp 1012 1022 Jan Schapp Grundrechte als Wertordnung In Uber Freiheit und Recht Rechtsphilosophische Aufsatze 1992 2007 Mohr Siebeck Tubingen 2008 ISBN 978 3 16 155290 8 S 149 ff Weblinks Bearbeiten Wiktionary Grundrecht Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten BVerfG Urteil des Ersten Senats vom 15 Februar 2006 1 BvR 357 05 BVerfGE 115 118 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4022344 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundrechte amp oldid 231060696