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Naturrecht lateinisch ius naturae aus ius Recht und natura Natur auch lateinisch ius naturale naturliches Recht seltener uberpositives Recht ist in der Rechtsphilosophie die Bezeichnung fur ein universell gultiges Ordnungsprinzip dessen Grundannahme die Idee bezeichnet dass aus der Natur des Menschen die Normen des menschlichen Zusammenlebens zu begrunden sind Naturrecht ist nicht naturethisch als Recht der Natur zu verstehen denn im Mittelpunkt steht der Werte bildende Mensch mit seinen Naturanlagen Die Frage der Umsetzung apriorischer Ideen zu rechtschaffenem Tun Wahrheit Gutem und Schonem die im Zeitalter der Aufklarung zur Formulierung naturrechtlicher Vertragstheorien fuhrte wurde bereits in der Philosophie der griechischen Antike aufgeworfen Platon und Aristoteles argumentierten zudem dass es des Mediums der Vernunft bedurfe diese Werte fur den Menschen urbar zu machen insbesondere auch gegenuber Trieben und Begierden zu schutzen und Balance zu schaffen Die Sophisten stellten diesen essentialistischen Ansatzen benannte Rechtsprinzipien entgegen Das neuzeitliche und moderne Naturrecht wurde massgeblich von den Aufklarungsphilosophen Hobbes Locke sowie auch Rousseau beeinflusst Fur die heutige Rezeption erlangte das Naturrecht Bedeutung im vom Menschen gesetzten Recht dem positiven Recht Fur dieses steht eine Mehrzahl von bedeutenden Kodifikationen des 18 Jahrhunderts etwa das preussische Landrecht Als hochstrangige Rechtsquelle dient es zur Legitimierung rechtlicher Anschauungen In einem engeren Sinne verwenden die Moralphilosophie und die Theologie das Naturrecht als Massstab fur diejenigen Prinzipien aus denen die Sollsatze und die Bestimmung der Gerechtigkeit fur ein naturgegebenes Miteinander abgeleitet werden Der Rechtspositivismus vertritt dagegen die Auffassung dass verfassungsmassig zustande gekommenes Recht keine hohere Begrundung braucht Das Naturrecht wurzelt begrifflich in der griechischen Philosophie Wahrend Naturrecht uber die romische Republik hinaus bis in die klassische Zeit der Kaiser in Rom kaum Bedeutung hatte gewann es in der nachklassischen Zeit Gewicht und setzte sich neben das ius gentium oder nahm seine Stelle ein Die katholische Kirche halt bis ins 21 Jahrhundert am Begriff Naturrecht fest Die sakularen rechtsphilosophischen Auspragungen des Naturrechts die nicht aus religiosen Grundwerten hergeleitet sind sondern von der Erkennbarkeit durch menschliche Vernunft werden als Vernunftrecht bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Ursprung und geschichtliche Entwicklung 2 1 Griechische und Romische Antike 2 2 Mittelalter 2 3 Beginnende Neuzeit und Aufklarung 2 4 Moderne 3 Quellen des Naturrechts 4 Abgrenzung zum Rechtspositivismus 5 Bedeutung 6 Kritik 7 Bedeutende Naturrechtsvertreter 7 1 Antike 7 2 Mittelalter 7 3 17 Jahrhundert 7 4 18 Jahrhundert 7 5 19 Jahrhundert 7 6 20 und 21 Jahrhundert 8 Kritiker 8 1 Neuzeit 8 2 Jungere Vergangenheit und Gegenwart 9 Siehe auch 10 Literatur 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseBegriff BearbeitenDem Begriff des Naturrechts liegt begrifflich aus der Antike herruhrend die Uberzeugung zugrunde dass die Normen des menschlichen Zusammenlebens durch die Natur des Menschen begrundet werden konnen und mussen 1 Dieses umfasst sowohl unstrittige Rechtsgrundlagen Pramissen in der Tradition antiker Philosophen wie Heraklit der Sophisten Aristoteles und Platon die aus einer Idee einer objektiven oder absoluten Wahrheit herstammen 2 als auch die Vorstellung jeder Mensch sei von Natur aus also nicht durch Konvention mit unverausserlichen Rechten ausgestattet unabhangig von Geschlecht Alter Ort Staatszugehorigkeit oder der Zeit und der Staatsform in der er lebt 3 Natur wird dabei als Merkmal des Wesens des Menschen verstanden nicht etwa als Rechte der Natur im naturethischen Sinne Insoweit ist die Naturrechtsidee eng mit der Idee der Menschenrechte verbunden 4 Die Naturrechte werden demnach als vor und uberstaatliche ewige Rechte angesehen Die Idee des antiken Naturrechts entsteht bei Heraklit Platon und Aristoteles gleichwohl uber eine einheitliche Betrachtungsweise die Koinzidenz menschlicher Natur Physis und menschengemachter Gesetze Nomos Verankert sind Physis und Nomos im Logos mithin der gottlichen Einheit der Weltgesetze Hieraus leiten sich die Gesetze der Natur und der Vernunft ab welche die Gesetze fur gemeinschaftliches Zusammenleben aufstellt 5 Daneben gibt es eine Auffassung von Naturrecht als Recht des Starkeren 6 Unter der Voraussetzung der Gemeinnutzigkeit bedeutete dies dass gleiche Rechte den Sieg der besseren Leistung uber angestammte Berechtigungen ermoglichen sollten Im Sozialdarwinismus und Faschismus hat sich daraus allerdings ein paradoxes angestammtes Recht der besseren Leistung ergeben ahnlich wie zuvor beim Gottesgnadentum die von Gottes Gnaden erwirkte Legitimation der nicht anzutastenden Monarchen position aufgefasst worden war Die Berufung auf uberpositives Recht geht davon aus dass bestimmte Rechtssatze unabhangig von der konkreten Ausgestaltung durch die Rechtsordnung schlechthin Geltung beanspruchen und somit durch einen positiven Akt der Rechtsetzung weder geschaffen werden mussen noch ausser Kraft gesetzt werden konnen Fragestellungen des Naturrechts haben sich von alters her auf Aspekte konzentriert mit denen sich sowohl Rechtsphilosophie als auch Philosophie und Theologie befassen Das Naturrecht als wesentliches Teilgebiet der Rechtsphilosophie bildet eine der Grundlagen der Rechtswissenschaft die im Sinne eines Vernunftnaturrechts beispielsweise versucht Gebote der Moral zu formulieren 7 oder kritische Standards des geltenden Rechts zu schaffen indem Widerspruche zum menschlich gesetzten Recht charakterisiert werden 8 9 Ferner ist das Naturrecht als Massstab und Korrektiv des positiven Rechts zu verstehen Diese Auffassung vertritt auch die romisch katholische Kirche 10 In der neuzeitlichen Tradition die sich entschieden als nachchristlich prasentiert wird bei der Begriffsbestimmung allein auf die menschliche Vernunft abgestellt 11 Ursprung und geschichtliche Entwicklung BearbeitenDie Idee der Naturrechte in beiden Auspragungen reicht bis in die griechische Antike zuruck und gewann mit der Aufklarung im 17 und 18 Jahrhundert in Frankreich und England als Disziplin politische Bedeutung In Deutschland war das Naturrecht ebenfalls wissenschaftliche Disziplin aber auf das Privatrecht ausgerichtet 12 Angelegt war der Wissenschaftsbetrieb dabei ubernational denn die Grundschriften wurden als Gemeingut wahrgenommen die Deutschen studierten Hume und Locke die Franzosen Wolff Die Idee befand sich nur teilweise in Opposition zum christlich mittelalterlichen Verstandnis der Gnade demgemass Eigenschaften wie Leben oder Freiheit durch gnadige Autoritaten wie Gott oder den Fursten personlich und willkurlich verliehen seien ohne dass ein Recht darauf bestehe Dennoch war die Naturrechtslehre im Mittelalter bei Philosophen wie Thomas von Aquin stark ausgepragt da die durch die Autoritaten verliehenen Eigenschaften nicht zur Disposition eines Nichtberechtigten gestellt wurden und insoweit unmittelbares Recht wirksam wurde 9 Griechische und Romische Antike Bearbeiten Die Wurzeln der Naturrechtslehren reichen zuruck bis in die griechische Antike Im sechsten vorchristlichen Jahrhundert entwickelten Ionier die in Milet und den Hafenstadten am Westrand Kleinasiens lebten die ionische Naturphilosophie Diese Naturphilosophie verstand Natur physis als ursprunglich und von absoluter ewiger innerer Gesetzmassigkeit Sie stellte sie dem menschlichen Gesetz gegenuber dessen Gultigkeit nur auf Konventionen beruhe Lykurgs Gesetze der Sage nach der Grunder Spartas sollen von Apollon inspiriert gewesen sein Es war ublich dass Gesetzgeber sich an das Orakel von Delphi wandten um von ihm die Genehmigung fur ihre Plane zu erbitten Diese religiose Grundlage der Gesetzgebung geriet ins Wanken als die Sophisten sich der Naturphilosophie zuwandten und gegenuber dem Glauben an den gottlichen Ursprung der Gesetze einen respektlosen Skeptizismus entwickelten 13 Die Sophisten forderten Veranderung und wandten sich gegen eine Ordnung von Herrschaft und Sklaverei Sie kritisierten den Staat und seine Gesetze da sie der Natur des Menschen widersprachen Friedrich Hegel sollte diese Kritik an der hergebrachten Ordnung spater die griechische Aufklarung nennen 14 Vom Sophisten Protagoras aus Abdera stammt der bekannte Satz Der Mensch ist das Mass aller Dinge Eine absolute Wahrheit gebe es nicht auch keine objektive sondern nur eine subjektive Er stellte sich auf den Standpunkt dass er von den Gottern nichts wisse und niemand deren Existenz beweisen konne Protagoras hatte im Jahr 443 v Chr an einer Verfassung fur die athenische Pflanzstadt Thurioi in Suditalien mitgearbeitet und als erster die Theorie vom Ursprung der Gesetze aufgestellt die unter dem Begriff eines Gesellschaftsvertrages bekannt wurde Protagoras wurde der Gottlosigkeit angeklagt und aus Athen verbannt seine Bucher vernichtet 15 Dem fordernden Naturrecht der Sophisten stellten Platon und Aristoteles ein typisch bewahrendes Naturrecht gegenuber Deren Gegenargumentation baut ebenfalls auf der Natur des Menschen auf Allerdings gehorten Staat und Recht zu dessen Natur dazu weshalb sich Recht und Natur des Menschen nicht widersprachen was in der Konsequenz die naturliche Ungleichheit von Mann und Frau oder auch die Sklaverei rechtfertige Die Natur bringe es mit dass es Starke und Schwache gabe Dem Gesetz der Natur zu folgen bedeute dass der Starkere uber den Schwacheren herrsche 14 Eine fruhe Verteidigung des Gedankens eines uberzeitlichen Naturrechts das dem von den Gesetzgebern gesetzten Recht ubergeordnet wird findet sich in dem literarischen Dialog Minos der falschlicherweise Platon zugeschrieben wurde In seinem staatsphilosophischen Werk Politik verweist Aristoteles auf das Wesen des Menschen als Zoon politikon korrekt ubersetzt heisst das nichts anderes als der Mensch ist von Natur aus ein staatliches Wesen 16 Auch Platon relativierte die tiefgreifende positivistische Sichtweise des Protagoras Im gleichnamigen Dialog stellte er eine Einleitung voran die den Mythos wiedergibt nach dem das Gewissen und der Sinn fur Gerechtigkeit auf Zeus Befehl an die Menschen ausgeteilt worden seien 13 Uber Hippias wird erstmals der Gegensatz von Natur physis und Gesetz nomos bei Platon sichtbar Ein Teil der Sophisten ubernahm die Vorstellung von der inneren Gesetzmassigkeit der Natur und betrachtete aber auch die physische Wesensart des Menschen als von Natur gegeben 17 Der zeitgleich mit Protagoras lebende antike Schriftsteller Sophokles thematisierte in seiner Tragodie Antigone das Verhaltnis von durch Menschen erlassenen staatlichen Gesetzen die auch Unrecht sein konnen und gottlichen Gesetzen Gegen das Gesetz des Herrschers alle Staatsfeinde bei Todesstrafe unbestattet den Vogeln zum Frass zu uberlassen begrabt Antigone ihren Bruder der beim Angriff auf Theben gefallen war um die Gebote der Gotter der Unterwelt zu erfullen Die nach Platon und Aristoteles einsetzende stoische Philosophie sah den Begriff der Natur in einer Einheit mit dem ewigen Weltgesetz lex aeterna das auch gleichzeitig lex naturalis sei das Gesetz der Natur Am logos der Vernunft des Weltgesetzes habe der Mensch uber seine eigene Natur teil und auf dieser vernunftigen Natur des Menschen beruhe das Naturrecht 18 Stabilitat gibt diesem Gedanken dass Ausgangspunkt der aristotelischen Tradition die Unveranderlichkeit der menschlichen Natur ist 19 Diese Vorstellung liegt auch dem romischen Staats und Rechtsdenken zu Grunde denn die Stoa hatte erheblichen Einfluss auf das republikanische und besonders das klassische Recht der Kaiserzeit Die ersten Einflusse rechtsphilosophisch orientierten altgriechischen Rechts schlugen sich im Zwolftafelgesetz nieder Mitgebracht hatte die Ideenwelt der Stoa eine dreikopfige Kommission die zum Studium der Gesetze Solons nach Athen ausgesandt worden war 20 452 1 v Chr wurden die Erkenntnisse von den sogenannten decemviri in die bereits kraft Gewohnheitsrechts bestehenden altromischen Rechtsgrundsatze transformiert und sogleich schriftlich fixiert 21 22 Gemass dem Begrunder des systematisierenden Institutionensystems Gaius beruhte das ius gentium auf ius naturale einer als naturliche Vernunft verstandenen Normgewalt die allen Volkern zugrunde lage 23 Es gebe eine hochste Vernunft die in allen Menschen lebendig ist mit der Natur ubereinstimmend unabanderlich und ewig Dieser Vernunft zu gehorchen sei das einzige Gesetz dem alle Menschen zu folgen haben Zum Naturrecht zahlten die Verbindung von Mann und Frau und die Kindererziehung die sich im Tier wie Menschenreich gleichermassen wiederfanden 24 Gegen die Ideenlehre Platons wiederum wandte sich Epikur in seinem 33 Hauptlehrsatz der Kyriai doxa Gerechtigkeit an sich hat es nie gegeben Alles Recht beruhte vielmehr stets nur auf einer Ubereinkunft zwischen Menschen Allein massgeblich sei der Nutzen des Rechts wie er im 37 Hauptlehrsatz aussagte 25 Was innerhalb einer bestehenden Gemeinschaft anerkanntermassen den wechselseitigen Bedurfnissen nutzlich ist das hat Anspruch an Rechtes Statt zu gelten einerlei ob sich daraus fur alle das gleiche Recht ergibt oder nicht Sowohl die Kritik an der unterschiedlichen Behandlung der Menschen durch positive Gesetze wie auch Kritik an der Entwicklung der Gesetze uberhaupt zum Vorteil der Schwachen ist in der Antike belegt Platons Gorgias und Kritias oder Ciceros De legibus 26 Legum denique idcirco omnes servi sumus ut liberi esse possimus Schliesslich sind wir alle Diener der Gesetze deswegen um frei sein zu konnen Cicero Pro Cluentio 53 146 Neben die Dreiheit von Gesetzes Gewohnheits und Juristenrecht setzte Cicero aber noch das Prinzip der natura zwar nicht als Rechtsquelle im unmittelbaren Sinne gleichwohl als letzte Ursache allen Rechts 27 Die Rhetorica ad Herennium stellt die natura gar neben lex und mos und damit das Gesetzesrecht und die aus dem Gewohnheitsrecht herruhrenden Sitten der Vater 28 Augustinus bezeichnet die von Ewigkeit her bestehende Schopfungsordnung der Welt als lex aeterna Davon sei die lex naturalis ein Abdruck in der menschlichen ratio der Vernunft Die Schopfungsordnung existiere in der Vernunft oder im Willen Gottes In seinem Werk Vom Gottesstaat setzt er sich am Beispiel der Stadt Rom mit Ciceros Frage auseinander ob der Staat moglicherweise ungerecht sein musse Was sich auf Unrecht der Menschen grunde durfe nicht Recht genannt oder fur Recht gehalten werden 29 30 Die wahre Gerechtigkeit herrscht nur in dem Gemeinwesen dessen Grunder und Leiter Christus ist De Civitate Dei 2 Buch Kapitel 21 Diese in der Spatantike entwickelte Vorstellung vom Schopfergott als Urheber der Weltordnung trat im christlichen Mittelalter an die Stelle der antiken Vorstellung von unpersonlichen Weltgesetzen Mittelalter Bearbeiten Fur das kanonische Recht schuf Thomas von Aquin einen theoretischen Ordnungsrahmen Anlasslich seiner Studien in Paris stiess er auf die von den Arabern reimportierten Schriften des Aristoteles die er mit hergebrachter Theologie des Augustinus verknupfte Zum philosophischen Grundproblem seiner Zeit gehorte die Frage ob in der lex aeterna die Vernunft oder der gottliche Willen den Vorrang habe Aquin entwickelte aus seinem Ansatz eine neue Lehre die eine Synthese der beiden diskutierten Ursprunge versuchte 31 Er entwickelte in Summa theologica I II eine vierstufige strukturierte Lehre zum Gesetz lex aeterna lex divina lex naturalis lex humana wobei die Begriffe lex aeterna und lex naturalis nicht mit denen der antiken Terminologie Stoa Augustinus identisch sind Erstmals erschien im christlichen Theologieverstandnis damit die Vernunft im Zentrum der menschlichen Natur appetitus quidam rationalis 31 Die lex naturalis ist danach die Partizipation des ewigen Gesetzes in der vernunftigen Kreatur 32 Mit ihr dem eigentlichen Kern des Naturrechts lasst sich der Mensch verstandesmassig auf den fur ihn erkennbaren Teil der lex aeterna ein Die ubergeordnete lex aeterna das ewige Gesetz ist ein Schopferplan Gottes der Ordnung halt weil die gottliche Weisheit den menschlichen Handlungsspielraum lenkt Es herrscht Kosmos nicht Chaos 33 Eine Offenbarung muss nicht vorausgesetzt werden da Gottes Dasein philosophisch aufweisbar ist 34 siehe auch naturliche Theologie Die Natur sei danach nicht zwecklos und das Wirkliche vernunftig wenngleich niemand das ewige Gesetz zu erkennen vermag wie es in sich selbst ist 35 Im Wege der Partizipation sind in Aquins Ansatz des Naturrechts das Naturgemasse und das Vernunftgemasse aquivalent Kraft seiner Vernunft vermag der Mensch die lex aeterna lediglich in groben Zugen zu erkennen versteht es aber in einer dritten Ordnungssphare der lex humana Recht selbst zu setzen und in Kirche und Staat danach zu leben Widerspruche die sich im Verhaltnis zwischen Staat und Kirche ergaben waren zugunsten des Vorrangs des kirchlichen Rechtsanspruchs zu losen da gesatztes Recht am gottlichen Schopfungsplan lediglich partizipierte Zum Naturrecht gehorten etwa der alttestamentarische Dekalog der Selbsterhaltungs und Fortpflanzungstrieb Geselligkeit und Gotteserkenntnis 31 In der scholastischen Moraltheologie und im Zeitalter der Aufklarung erlangten Naturrechtslehren erneut Bedeutung Beginnende Neuzeit und Aufklarung Bearbeiten Mehr noch als ein Thomas von Aquin der sich Aristoteles zu einem seiner Vorbilder nahm wandte sich die Renaissance der antiken Geisteswelt zu Humanismus wurde die neue Bewegung genannt die das Ideal der an der Antike orientierten rein menschlichen humanen mithin nicht theologischen Bildung aufstellte Nach Reformation und Gegenreformation war die mittelalterliche Verbindung der Gerechtigkeitsfrage mit der Theologie nicht mehr selbstverstandlich Es begann nun eine Suche nach uberkonfessionellen Standpunkten die statt der christlichen Theologie ein Fundament der Gerechtigkeit bilden konnten Dazu wurde die Notwendigkeit erkannt die von Aquin an das Naturrecht gebundenen religiosen Inhalte langsam wieder davon abzutrennen Naturrecht wurde profanisiert weil sich verbindliche Aussagen durch die Glaubensspaltung nicht treffen liessen Aber nicht nur diese Disparitat fuhrte zum Umdenken Philosophische und theologische Ansatze ruckten aus dem Zentrum des Bewusstseins die Forderung nach allgemeiner Gleichheit der Menschen formulierte sich eher nach rechtlichen Massstaben Das Aufrufen der Gleichheit begrundete nicht nur einen wichtigen gesellschaftlichen Wandel gleichzeitig lag darin auch ein wirksamer Hebel fur die Bekampfung und anschliessende Beseitigung vorherrschender feudaler Grundstrukturen 36 Vorgedanklich trugen die der mathematischen Methode verschriebenen naturwissenschaftlichen Eindrucke des neuen Rationalismus dazu bei wie er seinen Ausgang bei Galilei und Descartes genommen hatte Bereits bei Wilhelm von Ockham finden sich die iura naturalia die Naturrechte auf Leben Freiheit und Eigentum wenn er auch noch als einzigen Grund fur die Gerechtigkeit den Willen Gottes ansah So war in der katholisch moraltheologischen Diskussion im Anschluss an die Spatscholastik die Idee des Naturrechts bereits entwickelt wahrend die protestantische Orthodoxie sie zunachst bekampfte obwohl sie Wurzeln auch bei Luther Melanchthon und Calvin hatte 37 Diese Vorarbeiten bildeten den wohl bedeutendsten Beitrag des Naturrechts sie dienten namlich als Grundlage fur die Formulierung der allgemeinen Menschenrechte 36 Sympathisanten der Gegenreformation wie Michel de Montaigne argumentierten dass wenn Gesetze von der Natur verordnet und der menschlichen Natur eingepflanzt waren sie kraft Billigung durch alle Volker universal angenommen werden mussten Diese Universalitat der Anerkennung kame jedoch keinem einzigen Gesetz zu Wenn solche Gesetze jemals existierten habe der menschliche Verstand sie sogar verdrangt 38 Montaigne fuhrte diesen Gedanken der Partikularitat der Rechtsvorstellungen im Sinne einer skeptischen Toleranz auch gegenuber extrem abweichenden Gesellschaftsordnungen und Rechtsgebrauchen weiter So habe Lykurg den allgemeinen Nutzen des Stehlens betont wodurch Aufmerksamkeit Angriff und Verteidigung zum Nutzen aller trainiert wurden 39 Die Rechtsphilosophie der fruhen Aufklarung versuchte die naturlichen Rechte als vernunftnotwendig abzuleiten Besonders einflussreich in der Ausformung eines liberal bestimmten Naturrechtsgedankens waren hier die fruhen Vordenker der Aufklarung Thomas Hobbes und Hugo Grotius Grotius ein protestantischer Jurist und Theologe lebte in der Hafenstadt Rotterdam in Holland das mit seinen Schiffen die Weltmeere befuhr und ein grosses Interesse am Schutz seines Handels vor kriegerischen und rauberischen Ubergriffen hatte In der Konkurrenz zur portugiesischen spanischen und englischen Handelsschifffahrt ging es als Wichtigstes um die Frage ob es ein naturliches Recht auf freie Schifffahrt im Meer gebe Dieses Recht durfte nicht von einem Staat gesetzt oder wieder aufgehoben werden konnen es musste uber den Staaten stehen und alle Staaten binden Ausserdem durfte dieses Recht keinen Unterschied der Konfessionen kennen es musste sogar fur nichtchristliche Konfessionen gelten schliesslich beschrankte sich der Handel nicht auf christliche Lander Deswegen suchte Grotius das Recht in der Natur des Menschen der vernunftgemass eine friedliche und einsichtig geordnete Gemeinschaft mit seinesgleichen anstrebe Zum so verstandenen Naturrecht zahlte Grotius dass man fremdes Gut respektiert und es zuruckerstattet wenn man es besitzt oder genommen hat ferner die Pflicht gegebene Versprechen zu erfullen sodann die Wiedergutmachung eines schuldhaft verursachten Schadens und die Vergeltung durch Strafe Zentraler Grundsatz des naturlichen Rechts sei die obligatio ex consensu Verpflichtung aus Willensubereinstimmung und die allgemeine Verpflichtung Vertrage einzuhalten 40 41 Grotius De jure belli ac pacis von 1625 ein Buch das den Beginn des modernen Verstandnisses des Volkerrechts begrundete und Hobbes Staatstheorie von 1651 bildeten den Anfang fur die Formulierung der allgemeinen Menschenrechte Grotius verfolgte zur Herleitung seines Ansatzes den aus dem romischen Recht entlehnten privatrechtlichen Grundsatz von Angebot und Annahme Er betont dabei dass die Parteien ihren gemeinsamen Willen zu erklaren hatten Das einigende Band des Vertrages halt im Verkehr der Volker alles zusammen und begrundet Recht das seine Geltung in sich selber tragt allein uber den Vertrag ohne Staat Dies verinnerlicht konnte der Gedanke auf das Staatswesen ubertragen werden Ganz anders Hobbes Er vertrat die Auffassung dass es nur ein Recht durch den Staat gabe dessen Legitimation aus einer bestimmten Natur des Menschen folge Seine Gesetze seien somit Naturrecht Einer humanistisch gelehrten geisteswissenschaftlichen Auffassung bei Grotius stellte Hobbes damit eine den Gesetzen der neuen Naturwissenschaft folgenden cartesianisch logischen Aufzahlung von naturlichen Gesetzen gegenuber weil es seiner Lehre nach galt die machtheischende Natur des Menschen dadurch zu befrieden 42 als dass sie in den Handen eines Souverans verantwortet gehort 36 Samuel von Pufendorf synthetisierte die beiden Entwurfe 1672 in seinem Naturrechtssystem De iure naturae et gentium libri octo da es ihm um sittliche Ordnung Menschenrechte und Willensfreiheit gleichermassen ging 43 Die kreaturliche Schwache des bereits in seinem Naturzustand zwar freien und gleichen Einzelnen insoweit Hobbes folgend kann seiner Auffassung uberwunden werden indem sich die Menschen zusammentun und gemeinsam stark sind insoweit Grotius folgend Erstmals erhalt das Naturrecht bei ihm den Charakter eines juristischen Systems in dem rechtstheoretische Anspruche formuliert werden konnen Erstmals liegt er damit gleichzeitig auch ausserhalb blosser Sozialphilosophie Sie alle losten das Naturrecht von der religios theologischen Basis des gottlichen Rechts lex aeterna ab und erkannten darin ein konstantes Wertesystem das sich uber Gesellschaftsmodelle erhebt und von ihnen unabhangig zeigt Allerdings stimmt fur Pufendorf das Naturrecht mit der christlichen Offenbarung uberein da beide ihren Ursprung in Gott haben 44 Zu nennen ist in rechtspolitischer Hinsicht besonders John Locke auf den sich die US amerikanischen Grundervater und insbesondere Thomas Jefferson bei der Formulierung der US amerikanischen Unabhangigkeitserklarung stark bezogen Weitere wichtige Arbeiten zur Verfeinerung und Konkretisierung des Stoffes lieferten Schuler Pufendorfs so etwa Christian Thomasius dessen Werk Fundamenta iuris naturae et gentium 1705 erschien und Christian Wolff dem Begrunder der Begriffsjurisprudenz dessen Abhandlung Ius naturae methodo scientifico pertractatum den absolutistischen Wohlfahrtsstaat pragte und in den Jahren 1740 48 niedergelegt wurde 36 Aber auch Werke von Vorlaufern Grotius gehoren dazu so beispielsweise Johann Oldendorps Eisagoge iuris naturalis aus dem Jahr 1539 oder das 1617 erschienene Werk Dicaeologia von Johannes Althusius Die Naturrechtsphilosophen Grotius Pufendorf und Locke die alle drei Protestanten waren entgingen der Vieldeutigkeit des begrifflichen Naturrechts indem sie es mit der biblischen Offenbarung gleichsetzten Ihrer Ansicht nach gingen Offenbarung und Naturrecht auf denselben Urheber Gott zuruck 45 Sie nahmen in ihren Schriften die sich mit politischen rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen beschaftigen immer wieder Bezug auf das Alte und das Neue Testament Insbesondere aus den Schopfungsgeschichten 1 Mose 1 und 2 dem Dekalog Zehn Gebote 2 Mose 20 EU dem Verhalten und der Lehre Jesu Barmherziger Samariter Luk 10 30 37 Liebesgebot Matth 5 44 19 19 Goldene Regel in Matthaus 7 12 EU u a und den paulinischen Briefen gewannen sie zentrale Punkte ihrer politischen Theorien 46 Der Dekalog stellt unter anderem Leben Eigentum und guten Ruf des Menschen also seine Ehre und Wurde unter gottlichen Schutz Der Vorspruch 2 Mose 20 2 EU weist auf die Befreiung des Volkes Israel aus der agyptischen Sklaverei hin Gottes Befreiungstat geht den Forderungen voraus und begrundet sie Locke leitete die Gleichheit der Menschen einschliesslich der Gleichheit von Mann und Frau nicht aus philosophisch sakularen Pramissen ab sondern aus 1 Mose 1 27 f EU der Grundlage der theologischen Imago Dei Lehre Das Gleichheitsprinzip ist unabdingbare Grundlage jeder rechtsstaatlichen Demokratie Sie begrundet die Freiheits und Teilhaberechte jedes Einzelnen Aus ihr folgte fur Locke dass eine Regierung Macht nur mit der Zustimmung der Regierten ausuben darf 47 Das Recht auf Leben rechtliche Gleichheit Freiheit Wurde und Eigentum damit waren zentrale Begriffe der Naturrechtslehren von Grotius Pufendorf und Locke sowie anderer Gelehrten der Aufklarung benannt und mit biblischem Gehalt gefullt Das Naturrecht als juristische Erkenntnisquelle entwickelte sich im spaten 17 Jahrhundert zur Wissenschaft der Rechtsprinzipien und der logischen Rechtsgewinnung und pragte seit dem Ende des 18 Jahrhunderts auch nachhaltig die Gesetzgebung 48 49 50 In Deutschland erfuhr das Naturrecht nochmals Nachhaltigkeit durch Immanuel Kant dessen umfangreiche Lehrtatigkeit als Privatdozent das Naturrecht umfasste Wegbereitend war seine Schrift Die Metaphysik der Sitten in die verschiedene seiner erkenntnistheoretischen Grundannahmen eingeflossen waren 51 In der kantischen Tradition gilt das Natur und Vernunftrecht als uberzeitliche Konzeption die a priori begrundet ist Moderne Bearbeiten Zu Beginn des 19 Jahrhunderts wurde in Europa das Naturrecht von der historischen Schule stark verdrangt wozu insbesondere die deutsche Privatrechtswissenschaft beitrug die die zeitlose Geltung von Naturrecht in Frage stellte Als Vertreter dieses gedanklichen Ansatzes ist vornehmlich Friedrich Carl von Savigny zu nennen der sein Augenmerk lieber auf das organische Wachstum von Gewohnheitsrecht richtete das von Richtern und Rechtsgelehrten geschaffen wurde als Naturrechtskodifikationen zu vertrauen Als Quellen fur ein funktionierendes Rechtssystem hatten fur Savigny alle geschichtlich gewachsenen Rechtstraditionen Bedeutung Wilhelm von Humboldt holte ihn mit Aufnahme des Lehrbetriebs der neu gegrundeten Berliner Universitat 1810 als Cheforganisator der Fakultat in die Stadt Die Universitat sollte zur fuhrenden Hochschule der Monarchie aufsteigen Nebenbei gelang es ihm die Differenz zum Rechtspositivismus einzuebnen In der Sache richtete sich sein Vorwurf vornehmlich gegen die fruhneuzeitlichen Einflussnahmen der Glossatoren und Kommentatoren auf die spatantiken Rechtskompilationen die seiner Auffassung nach ebenso zu Verfalschungen gefuhrt hatten wie Rechtsentwicklungen in den beiden Vorjahrhunderten 23 In der Franzosischen Revolution wurde die biblisch theologische Verankerung des Naturrechts durch die Lehre vom gemeinsamen Nutzen utilite commune ersetzt Dadurch wurden die Burger und Menschenrechte manipulierbar Die jeweils an der Macht befindliche Gruppe der Revolutionare bestimmte was der gemeinsame Nutzen war und schickte ihre politischen Gegner auf die Guillotine Vor allem aus diesem Grund kritisierte z B Jakob Grimm im Frankfurter Parlament 1848 die franzosische Haltung und forderte die Ruckkehr zu den religiosen Grundlagen der Bruderschaft und Freiheit aller Menschen Paulskirchenverfassung vom 28 Marz 1849 Damit berief er sich auf die amerikanische Unabhangigkeitserklarung 1776 die die unverausserlichen Menschenrechte zu denen Leben Freiheit und das Streben nach Gluck 52 gehoren theologisch begrundete Sie sind den Menschen von ihrem Schopfer Creator verliehen worden Dieser vernunftbezogene Ansatz der zum Begriff des Vernunftrechts fuhrt pragt beispielsweise die osterreichische Rechtsschule 53 So heisst es in 16 Allgemeines Burgerliches Gesetzbuch ABGB ausdrucklich 54 Jeder Mensch hat angeborne schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte Text aus der Erstfassung 1812 55 In der Folge ergibt sich in 17 ABGB eine zentrale Rechtsaussage 55 Was den angebornen naturlichen Rechten angemessen ist dieses wird so lange als bestehend angenommen als die gesetzmassige Beschrankung dieser Rechte nicht bewiesen wird das heisst wo keine explizite rechtliche Regelung vorhanden ist bildet bei Personlichkeitsrechten das Vernunftige die Basis des Rechtmassigen Diese zentrale Aussage stellt Naturrecht also prinzipiell vor positives Recht Naturrecht gilt solange es nicht beschrankt wird 56 Das setzt voraus dass der Burger ein naturliches Empfinden hat respektive haben sollte ob sein Handeln noch im Rahmen des Angemessenen ist Entsprechendes gilt fur die Justiz 56 Lasst sich ein Rechtsfall weder aus den Worten noch aus dem naturlichen Sinne eines Gesetzes entscheiden so muss auf ahnliche in den Gesetzen bestimmt entschiedene Falle und auf die Grunde anderer damit verwandten Gesetze Rucksicht genommen werden Bleibt der Rechtsfall noch zweifelhaft so muss solcher mit Hinsicht auf die sorgfaltig gesammelten und reiflich erwogenen Umstande nach den naturlichen Rechtsgrundsatzen entschieden werden 7 ABGB Diese Rechtsgrundlagen implizieren dass das positive Recht nur als spezielles Regelwerk vor einem Hintergrund eines aus sich selbst heraus stabilen aber auch entwicklungsfahigen gesellschaftlichen Konsenses steht Diese naturrechtlichen insbesondere das Pandektenrecht pragenden Ansatze fliessen in zentrale Rechtsbegriffe ein wie die des Allgemeinen Teil des BGB So sind die Willenserklarung die Stellvertretung oder die Irrtumslehren im deutschen Strafrecht naturrechtlich grundgepragt 57 Auch die Begriffe Rechtsfahigkeit und juristische Person gehoren dazu genauso wie das osterreichische Vertragsrecht 58 und das Erb wie Eherecht 56 ebenso das als Grundlage mehrerer positiver Regeln des iustinianischen Rechts geltende Prinzip des Bereicherungsverbotes 59 ist vom rationalistischen Naturrecht anerkannt worden 60 Das nationalsozialistische Recht wollte sich eigenstandig jenseits von Naturrecht und Positivismus etablieren sodass das tradierte Naturrechtsdenken eher als Stein des Anstosses verstanden wurde 61 Entgegen landlaufiger Meinung war es gerade kein Naturrecht Vielmehr war es eine Rechtsideologie welche das positiv gesetzte Recht unterlief Nichtsdestotrotz bemuhten sich vereinzelte Protagonisten der NS Rechtslehren darum ein genuin nationalsozialistisches Naturrecht zu kreieren wie etwa der nationalsozialistische Rechtstheoretiker Hans Helmut Dietze in seinem Werk Naturrecht in der Gegenwart von 1936 Das von ihm so verstandene Naturrecht liege im Blut sei also rassegebunden und jeder Volksgenosse konne durch sein Rechtsempfinden die Entscheidung uber Gut und Bose uber Recht und Unrecht treffen Es wurzele in den naturhaften Kraften aus denen alles wirkliche Leben der Natur kommt im Drangen des Blutes in den Saften des Bodens und in der Innigkeit gleicher Gesinnung 62 63 Das Verstandnis einer solchen Ideologie als Naturrecht pervertierte den tradierten Naturrechtsbegriff sowohl des Vernunftrechts als auch der christlichen Naturrechtstradition indem das Blut an die Stelle der Vernunft trat 64 Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland griff die naturrechtliche Tradition auf Das Bekenntnis zu Menschenrechten knupft unmittelbar an Art 1 I GG an Weil die Wurde des Menschen unantastbar und es Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist sie zu achten und zu schutzen darum bekennt sich das deutsche Volk zu Menschenrechten Die Menschenwurde ein theologisch und philosophisch verwurzelter Begriff wird primar als unantastbar vorausgesetzt erst sekundar wird ihre Beachtung gesetzlich befohlen Sie ist mithin als hochster Rechtswert deklariert und gibt Veranlassung fur die weitere Anerkennung von Menschenrechten Nach Auffassung vieler hat hier naturrechtliches Ideengut wieder Ausdruck in einer deutschen Verfassung gefunden Die theonome Spitze der Verfassung findet sich in den Eingangsworten der Praambel welche die Motive des Gesetzgebers offenlegt und in der das Staatsvolk auf seine Verantwortung vor Gott und den Menschen hinweist So erscheint Art 1 GG als eine Folge der Anrufung Gottes als des Schopfers der Person erschaffen ad imaginem Dei nach dem Bild Gottes 65 Dass der Parlamentarische Rat tatsachlich Naturrecht dem Grundgesetz insbesondere im Bereich der Menschenwurde zugrunde legte wird zunehmend anhand der Akten der Beratungen des Parlamentarischen Rates abgelehnt 66 67 Nach dem Zweiten Weltkrieg und mit der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte von 1948 gewann das Naturrecht wieder an Bedeutung So ist nach herrschender Meinung etwa auch der Gottesbezug in der Praambel des deutschen Grundgesetzes nicht etwa als theologische Verfassungskomponente aufzufassen sondern im Wesentlichen als eine Berufung auf das Naturrecht 68 Ein Beispiel fur uberpositives Recht stellt nach herrschendem Rechtsverstandnis die Wurde des Menschen dar als Idee der unverausserlichen Rechte Das Grundgesetz garantiert diese zwar in Artikel 1 GG doch wird ihre Unantastbarkeit hier nur als Prinzip des Rechts dargestellt folgen soll sie vielmehr als allgemein gultiger Rechtssatz aus vorgelagerten ethischen oder religiosen Anschauungen die fur alle menschlichen Gesellschaften gelten sollen Eine Konsequenz dieser Auffassung ist dass die Menschenwurde nicht nur unantastbar sondern insbesondere unverzichtbar sein soll Der Rechtstrager kann somit nicht wirksam in ihre Verletzung einwilligen Daruber hinaus fuhrt der Gedanke die Menschenwurde sei durch uberpositives Recht vorgegeben zu dem Ergebnis dass ein Eingriff in die Menschenwurde eines Individuums auch ausserhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes unrechtmassig ist Der Eingriff verstosse gegen das gerade von keinem Rechtsetzungsakt geschaffene sondern aus sich heraus geltende uberpositive Recht In der Rechtsprechung fand das Naturrecht nur vereinzelt Eingang insbesondere durch die Radbruchsche Formel des Rechtsphilosophen Gustav Radbruch bei der Aufarbeitung des nationalsozialistischen und DDR Unrechts 69 70 71 Demnach solle das positive Recht im konkreten Einzelfall unwirksam sein wenn es ein unertragliches Mass erreicht hat sodass es im grundsatzlichen Widerspruch zu jedweden Gerechtigkeitsgedanken steht der der Natur des Rechts als Gerechtigkeitsordnung innewohnt 72 Schon Augustinus hatte gelehrt dass ein ungerechtes Gesetz nicht anerkannt werde musse bzw eigentlich gar kein Gesetz sei 73 Nach romisch katholischer Morallehre ist anhand eines Moralcodex auch die Sittlichkeit des Menschen Teil des Naturrechts Deutlich wird dies etwa in der Ansicht dass laut Naturrecht die ausgelebte Homosexualitat verwerflich sei 74 75 Begrundet wird dies damit dass es der Zweck der Sexualitat sei die Fortpflanzung der Art zu sichern An diesen Ansichten wird kritisiert Sexualitat sei nicht nur auf die Fortpflanzung zu beschranken und das Naturrecht gebiete daher keine absolute Rechtfertigung homosexuelle Partnerschaften zu verurteilen Denn erst der durch die Generationen entstandene sittliche Kodex gebe dem Naturrecht nach Ridley das naturliche Sittengesetz 76 Siehe auch Sexualitat des MenschenQuellen des Naturrechts BearbeitenDie im Naturrecht gelehrten Rechtsprinzipien werden unterschiedlichen aber immer vom Menschen nicht beeinflussbaren Quellen zugesprochen Als Beispiele seien genannt Gott oder eine bestimmte Gottheit der die Rechtsprinzipien bei der Schopfung geschaffen hat der als gottliches Gesetz gedeutete Logos der die Welt ordnet und ihre Ablaufe regelt das in das menschliche Individuum eingeschriebene und wirkende Naturgesetz Fahigkeit zur Selbsterkenntnis und Orientierung des Gewissens im Unterschied zu den von den Menschen so definierten rein instinktiven Naturgesetzen des Tierreiches bestimmte naturwissenschaftliche Notwendigkeiten die sich in der Natur zeigen die Natur als solche die Vernunft Trotz der Moglichkeit als Quelle des Naturrechts sowohl Gott als auch den Menschen anzusetzen kann es nicht im Sinne der modernen Naturwissenschaft verworfen werden sondern bildet einen Hauptgegenstand der Moral und Rechtsphilosophie Nach Johannes Messner besteht das fur das Naturrecht als Hauptbasis angesehene spezifisch menschliche Naturgesetz nicht in einem unveranderlich fur alle Zeiten gleichen Moral kodex vielmehr in den das vollmenschliche Sein bedingenden und den Menschen verpflichtenden Grundwerten oder Grundprinzipien die nur in ihrem allgemeinen Gehalt unveranderlich und nur insoweit absolute Geltung besitzen als sie dem unveranderlichen und selbst einen absoluten Wert darstellenden Grundwesen der Personnatur des Menschen entsprechen Abgrenzung zum Rechtspositivismus BearbeitenFur den Rechtspositivismus sind nur solche Normen verbindlich die durch einen rechtsetzenden Akt erlassen worden sind Uberpositives Recht allein als ein Bestand moralischer Grundsatze unterliegt dann aus Sicht der positivistischen Rechtslehre einerseits nicht dem Zugriff des positiven Rechts hat aber andererseits auch keine Rechtswirksamkeit Der Druck konsens fahiger Meinungen kann jedoch auf den Gesetzgeber Einfluss gewinnen uberpositive Grundsatze zum Gesetz positives Recht zu erheben 77 Bedeutung BearbeitenIn bestimmten Rechtsgebieten liefert das Naturrecht die wesentliche Argumentationsgrundlage zur Bestimmung der unverfugbaren Mindestinhalte von Normen 78 Besonders auffallig werden Verhaltensgebote oder befehle die den Menschenrechten oder dem Volkerrecht vorgegeben sind und uber nationale positivistische Regelungen hinausgehen mussen Das Naturrecht ist dann jener Teil des menschlichen Naturgesetzes der sich auf das gemeinschaftliche Leben bezieht denn erst wo Gemeinschaft dort auch Recht weshalb Johannes Messner es so definiert Naturrecht ist Existenzordnung Grundordnung des Existierens des Menschen als Mensch im wahrsten und vollsten Sinn von Existieren die Ordnung deren Forderungen ihm mit diesem Existieren in ihrem bestimmten Inhalt bewusst werden gemass dem Prinzip dass alle Erkenntnis durch die Erfahrung bedingt ist auch die der Prinzipien der Rechtsvernunft als Teil der praktischen Vernunft So erfasst werden diese Forderungen von der voll entfalteten Vernunft in ihrer allgemeinen in sich gewissen Wahrheit und in ihrer allgemeinen verpflichtenden Geltung eingesehen Kritik BearbeitenDie Idee des Naturrechts entstammt in gewissen Aspekten dem Theismus der ein gottliches Gesetz annimmt das sich auch als Naturrecht zeige Mit dem Wegfall Gottes innerhalb eines naturalistischen Weltbildes ergibt sich fur die Naturrechtstheorie die Frage wie Rechtsnormen jenseits menschlicher Institutionen entstehen konnen insbesondere Normen die fur alle Menschen unabhangig von ihrer Kultur gelten sollen Gibt es hierauf keine befriedigende Antwort dann ist Naturrecht tatsachlich eine falsch bezeichnete ethische Theorie dann kann es auch nicht zutreffen dass etwa Gerichte angesichts zutiefst ungerechter positiver Gesetze nicht nach diesen Gesetzen sondern stattdessen nach grundlegenden Moralprinzipien urteilen sollten Diese Deutung entspricht der Begriffsgeschichte Bei Christian Wolff bezeichnet der Ausdruck Lex naturae einfach das Sittengesetz die moralischen Pflichten sind officia naturalia 79 Am Anfang der Naturrechtskritik steht die Einsicht dass schon das Wort Naturrecht vieldeutig ist 80 Aus einer angeblich gottgestifteten Seinsordnung so die katholische Naturrechtslehre aus einem angeblichen Ur oder Idealzustand der menschlichen Gesellschaft oder aus der Natur des Menschen lasse sich als Naturrecht nur das herauslesen was man zuvor als theologische oder moralische Pramissen hineingelegt habe Solches normativ aufgeladene Naturrecht beruht also auf einem Zirkelschluss 81 Wenn der Inhalt des Naturrechts hingegen nur allgemeingultige Satze wie Das Gute ist zu tun das Bose zu lassen beinhaltet liegt kein Zirkelschluss vor Die Vieldeutigkeit des Naturrechts hebt auf andere Weise auch Erik Wolf hervor Er schreibt Im Laufe der neueren Zeit hat man den furstlichen Absolutismus so gut wie die unmittelbare Demokratie das jus majestatis so gut wie das jus revolutionis das Recht auf Arbeit wie das Recht auf Zinsgenuss den Individualismus wie den Kollektivismus den Krieg wie den Frieden auf einen den Naturgesetzen entsprechenden Ur oder Idealzustand begrundet So birgt die Naturrechtslehre in sich unvereinbare Widerspruche Sie kann im guten Sinne gebraucht wie im bosen missbraucht werden je nachdem es der zugrunde gelegte schillernde Begriff der Natur erlaubt 82 Helmut Thielicke pflichtet dem bei und meint dass Wolf mit Recht darauf aufmerksam macht dass ein auf die Vernunft sich stutzendes Naturrecht nicht in der Lage sei Einheitlichkeit zu begrunden und eine sichere Grundlage fur das Recht zu bieten 83 Dass das Naturrecht vieldeutig ist ist auch daraus ersichtlich dass die Sklaverei die nach heutigem Verstandnis wohl den gravierendsten Bruch der Menschenrechte darstellt von der griechisch romischen Antike bis ins 19 Jahrhundert naturrechtlich begrundet wurde 84 Bedeutende Naturrechtsvertreter BearbeitenAntike Heraklit Vordenker Platon Aristoteles SenecaMittelalter Thomas von Aquin Francisco de Vitoria Dominico de Soto Johann Oldendorp Schule von Salamanca Ubergang zur Neuzeit 17 Jahrhundert Johannes Althusius Francisco Suarez Jean Barbeyrac Hugo Grotius Thomas Hobbes John Locke umstritten Samuel von Pufendorf Christian Thomasius Christian Wolff18 Jahrhundert Gottfried Achenwall Adam Friedrich von Glafey Nicolaus Hieronymus Gundling Johann Christoph Hoffbauer Jean Jacques Rousseau19 Jahrhundert Ludwig Hopfner Gottlieb Hufeland Johann Adam von Ickstatt Thomas Jefferson Lysander Spooner Karl Anton von Martini Franz von Zeiller20 und 21 Jahrhundert Gustav Radbruch 85 Robert Alexy Emidio Brasileiro Ronald Dworkin Benedikt XVI Robert Spaemann Hans Hermann Hoppe Johannes Messner Oliver O Donovan Ayn Rand Murray Rothbard Carl Schmitt 86 Leo Strauss Wolfgang Waldstein Eric Allen EngleKritiker BearbeitenNeuzeit Bearbeiten Jeremy Bentham Gustav Radbruch bis 1933 allerdings strittig Jungere Vergangenheit und Gegenwart Bearbeiten Hans Kelsen Alf Ross Peter Stemmer Ernst Topitsch Reinhold Zippelius Karl Barth H L A Hart Norbert HoersterSiehe auch BearbeitenNaturzustand Naturrechtstheorie Eigentumstheorie Literatur BearbeitenErnst Wolfgang Bockenforde Franz Bockle Naturrecht in der Kritik Matthias Grunewald Verlag Mainz 1973 ISBN 3 7867 0390 6 Franz Bockle Hrsg Das Naturrecht im Disput 3 Vortrage beim Kongress der Deutschsprachigen Moraltheologen 1965 in Bensberg Patmos Verlag Dusseldorf 1966 DNB 457671343 Franz Bockle Ludwig Bertsch Der umstrittene Naturbegriff Person Natur Sexualitat in der kirchlichen Morallehre In Schriften der Katholischen Akademie in Bayern Band 124 Patmos Verlag Dusseldorf 1987 ISBN 3 491 77687 2 Ernst Bloch Naturrecht und menschliche Wurde In Gesamtausgabe der Werke Band 6 Suhrkamp Frankfurt am Main 1961 Eric Engle Lex Naturalis Ius Naturalis Law as Positive Reasoning amp Natural Rationality The Elias Clark Group Melbourne 2010 ISBN 978 0 9807318 4 2 Google Books J Frankling Traditional Catholic philosophy baby and bathwater In Michael Whelan Hrsg Issues for Church and Society in Australia St Pauls Publications St Pauls 2006 ISBN 978 1 921032 14 1 S 15 32 DOC 69 kB Theodor Herr Zur Frage nach dem Naturrecht im deutschen Protestantismus der Gegenwart Abhandlungen zur Sozialethik Band 4 Schoningh Munchen u a 1972 ISBN 3 506 70204 1 Theodor Herr Naturrecht aus der kritischen Sicht des Neuen Testamentes Abhandlungen zur Sozialethik Band 11 Schoningh Munchen u a 1976 ISBN 3 506 70211 4 Fernando Inciarte Natur und oder Vernunftrecht 30 Thesen und ein Versuch In Fernando Inciarte Berthold Wald Hrsg Menschenrechte und Entwicklung Im Dialog mit Lateinamerika Bibliotheca Ibero Americana Band 39 Vervuert Frankfurt am Main 1992 ISBN 3 89354 539 5 S 87 99 Sebastian Kaufmann Die stoisch ciceronische Naturrechtslehre und ihre Rezeption bis Rousseau In Barbara Neymeyr Jochen Schmidt Bernhard Zimmermann Hrsg Stoizismus in der europaischen Philosophie Literatur Kunst und Politik Eine Kulturgeschichte von der Antike bis zur Moderne Band 1 Berlin 2008 ISBN 978 3 11 020405 6 S 229 292 Diethelm Klippel Hrsg Naturrecht und Staat Politische Funktionen des europaischen Naturrechts 17 19 Jahrhundert Oldenbourg Munchen 2006 ISBN 978 3 486 57905 5 PDF 10 8 MB Diethelm Klippel Naturrecht und Rechtsphilosophie im 19 Jahrhundert Eine Bibliographie 1780 bis 1850 Mohr Siebeck Tubingen 2012 ISBN 978 3 16 152081 5 Clive Staples Lewis Die Abschaffung des Menschen 4 Auflage Johannes Verlag Freiburg 1993 ISBN 3 89411 157 7 Johannes Messner Das Naturrecht Handbuch der Gesellschaftsethik Staatsethik und Wirtschaftsethik 7 Auflage Duncker und Humblot Berlin 1984 ISBN 3 428 05660 4 Raoul Muhm Germania La rinascita del diritto naturale e i crimini contro l umanita Deutschland Die Renaissance des Naturrechts und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit Vecchiarelli Rom 2004 ISBN 88 8247 153 5 Birger P Priddat Eigentum Arbeit Geld Zur Logik der Naturrechtsokonomie bei John Locke In Michaela Rehm Bernd Ludwig Hrsg John Locke Zwei Abhandlungen uber die Regierung Kommentare Akademie Verlag Berlin 2012 ISBN 978 3 05 005076 8 S 79 94 Martin Rhonheimer Praktische Vernunft und das von Natur aus Vernunftige Zur Lehre von der Lex naturalis als Prinzip der Praxis bei Thomas von Aquin In Theologie und Philosophie Band 75 2000 S 493 522 Merio Scattola Das Naturrecht vor dem Naturrecht Zur Geschichte des ius naturae im 16 Jahrhundert Niemeyer Tubingen 1999 ISBN 3 484 36552 8 Eberhard Schockenhoff Naturrecht und Menschenwurde Universale Ethik in einer geschichtlichen Welt Matthias Grunewald Verlag Mainz 1996 ISBN 3 7867 1899 7 Dietmar Willoweit Hrsg Die Begrundung des Rechts als historisches Problem Schriften des Historischen Kollegs Kolloquien 45 Oldenbourg Munchen 2000 PDF 16 1 MB Erik Wolf Das Problem der Naturrechtslehre In Freiburger rechts und staatswissenschaftliche Abhandlungen 3 Auflage Band 2 Karlsruhe 1964 Reinhold Zippelius Rechtsphilosophie 6 Auflage 12 C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 61191 9 Reinhold Zippelius Geschichte der Staatsideen 10 Auflage C H Beck Munchen 2003 ISBN 3 406 49494 3 Christian Machek Die Ruckkehr zu den Ursprungen der politischen Philosophie Die katholische Soziallehre Leo Strauss und Eric Voegelin als Reprasentanten des klassischen Naturrechts in der Auseinandersetzung mit dem modernen Denken Schoningh Paderborn u a 2012 ISBN 978 3 506 77548 1 zugleich Dissertation Universitat Wien Weblinks Bearbeiten Wiktionary Naturrecht Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wikiquote Naturrecht Zitate Norbert Brieskorn Wofur benotigen wir uberhaupt ein Naturrecht Sinn und Notwendigkeit des Naturrechts aus philosophischer und theologischer Sicht PDF 109 kB In Konrad Adenauer Stiftung 18 Dezember 2008 abgerufen am 28 Oktober 2020 Ulrich Eisel Naturrecht In Naturphilosophische 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Platon ist Eidos Idee dazu eingehend Johann Sauter Die philosophischen Grundlagen des Naturrechts Wien 1932 S 13 ff Zurechnungsposition bei Aristoteles ist Telos Ziel Zweck praktische Vernunft dazu eingehender Joachim Ritter Naturrecht bei Aristoteles Stuttgart Berlin Koln 1961 S 14 ff Diese Zurechnungsposition geht vornehmlich auf die Sophistik zuruck vgl Erik Wolf Griechisches Rechtsdenken Band II Vittorio Klostermann Frankfurt am Main 1952 S 103 ff 134 ff Fabian von Rabenau Das Naturrecht der Gegenwart und die Unverfugbarkeit des Rechts Eine Analyse uber den Stellenwert des Naturrechtsdenkens in der aktuellen Rechtswissenschaft 1 Auflage Duncker amp Humblot Berlin 2022 ISBN 978 3 428 18560 3 S 216 ff Forschungsstatte der Evangelischen Studiengemeinschaft FEST e V Erik Wolf Griechisches Rechtsdenken Band IV 2 Vittorio Klostermann Frankfurt am Main 1970 S 197 ff Jan Schroder Naturrecht bricht positives Recht in der Staatstheorie des 18 Jahrhunderts In Dieter Schwab Dieter Giesen Joseph Listl Hans Wolfgang Stratz Hrsg Staat Kirche Wissenschaft in einer pluralistischen Gesellschaft Festschrift fur Paul Mikat Berlin 1989 S 419 433 Florian Rodl Zur Kritik rechtspositivistischer Menschenrechtskonzeption In Margit Wasmaier Sailer Matthias Hoesch Hrsg Die Begrundung der Menschenrechte Kontroversen im Spannungsfeld von positivem Recht Naturrecht und Vernunftrecht Perspektiven der Ethik 11 Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 154057 8 S 29 42 a b Fabian Wittreck Naturrecht und die Begrundung der Menschenrechte In Margit Wasmaier Sailer Matthias Hoesch Hrsg Die Begrundung der Menschenrechte Kontroversen im Spannungsfeld von positivem Recht Naturrecht und Vernunftrecht Perspektiven der Ethik 11 Mohr Siebeck 2017 S 43 46 Zusammenfassend Alexander Hollerbach Das christliche Naturrecht im Zusammenhang des allgemeinen Naturrechtsdenkens In Ernst Wolfgang Bockenforde Franz Bockle Naturrecht in der Kritik Matthias Grunewald Verlag Mainz 1973 S 9 38 Hasso Hofmann Von den Ursprungen deutschen Rechtsstaatsdenkens in der nachchristlichen Sozialphilosophie Eine Erinnerung an Hugo Grotius 1583 1645 und Samuel von Pufendorf 1632 1694 In Hasso Hofmann Recht Politik Verfassung Frankfurt am Main 1986 S 74 84 insb 82 84 Helmut Coing Europaisches Privatrecht Band 1 Alteres Gemeines Recht 1500 1800 Munchen 1985 S 72 75 Band 2 Europaisches Privatrecht 1800 1914 Munchen 1989 S 24 a b W K Guthrie Die griechischen Philosophen von Thales bis Aristoteles Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1950 S 55 a b Uwe Wesel Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart 3 Auflage Beck Munchen 2006 S 144 148 Hans Joachim Storig Kleine Weltgeschichte der Philosophie Band 1 Fischer Taschenbuch Frankfurt am Main 1979 ISBN 3 596 26135 X S 146 Anthropos physei politikon zoon esti Aristot Pol 1253a1 11 Uwe Wesel weist in diesem Zusammenhang auf die haufige Fehlubersetzung hin dass politikos nicht politisch sondern staatlich heisst Hans Welzel Naturrecht und materiale Gerechtigkeit 4 Auflage Gottingen 1962 S 12 ff Helga Scholten Die Sophistik Eine Bedrohung fur die Religion und Politik der Polis Berlin 2003 S 206 ff 228 ff Phillip Mitsis The Stoics and Aquinas on virtue and natural law In The Studia Philonica Annual 15 2003 S 35 53 Margit Wasmaier Sailer Matthias Hoesch Die Begrundung der Menschenrechte eine Skizze der gegenwartigen Debatte In Margit Wasmaier Sailer Matthias Hoesch Hrsg Die Begrundung der Menschenrechte Kontroversen im Spannungsfeld von positivem Recht Naturrecht und Vernunftrecht Perspektiven der Ethik 11 Mohr Siebeck 2017 S 1 ff 17 Titus Livius Ab urbe condita 3 31 8 Titus Livius Ab urbe condita 3 32 4 Zu den Erweiterungen um zwei weitere Tafeln vgl Livius Ab urbe condita 3 34 6 7 3 37 4 Vgl hierzu Ulrich Manthe Geschichte des romischen Rechts Beck sche Reihe 2132 Beck Munchen 2000 ISBN 3 406 44732 5 S 40 f a b Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Auflage 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 30 63 67 Uwe Wesel Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart 3 Auflage Beck Munchen 2006 S 199 202 202 Ubersetzung von Johannes Mewaldt in Epikur Philosophie der Freude Alfred Kroner Verlag Stuttgart 1973 ISBN 3 520 19805 3 S 61 f dort auch die Fussnote uber den Bezug des 33 Hauptlehrsatzes auf Platons Ideenlehre Cicero De legibus I de natura hominis et iuris et civitatis Cic Leg 1 15 30 De institutis rerum publicarum ac de optimis legibus ubersetzt Die Herleitung des Rechts aus der Natur des Menschen Max Kaser Romische Rechtsquellen und angewandte Juristenmethode In Forschungen zum Romischen Recht Band 36 Bohlau Wien Koln Graz 1986 ISBN 3 205 05001 0 S 38 f Rhetorica ad Herennium 2 10 14 und 2 13 19 Reinhold Zippelius Geschichte der Staatsideen Beck Munchen 2003 ISBN 3 406 49494 3 S 56 De Civitate Dei 2 Buch Kap 21 in deutscher Ubersetzung online a b c Uwe Wesel Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart 3 uberarbeitete und erweiterte Auflage Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 47543 4 S 321 f Thomas von Aquin Summa theologica Die deutsche Thomas Ausgabe lat dt Graz Wien Koln 1933 ff I II 91 2 participatio legis aeternae in rationali creatura Thomas von Aquin Summa theologica Die deutsche Thomas Ausgabe lat dt Graz Wien Koln 1933 ff I II 93 1 ratio divinae spietiae secundum quod es directiva Omnium actuum et motionum Margit Wasmaier Sailer Matthias Hoesch Die Begrundung der Menschenrechte eine Skizze der gegenwartigen Debatte In Margit Wasmaier Sailer Matthias Hoesch Hrsg Die Begrundung der Menschenrechte Kontroversen im Spannungsfeld von positivem Recht Naturrecht und Vernunftrecht Perspektiven der Ethik 11 Mohr Siebeck 2017 S 121 125 123 Thomas von Aquin Summa theologica Die deutsche Thomas Ausgabe lat dt Graz Wien Koln 1933 ff I II 93 2 quod legem aeternam nullus potest cognoscere secundum quod in seipsa est a b c d Uwe Wesel Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart 3 Auflage Beck Munchen 2006 S 374 381 Diethlem Klippel Naturrecht Rechtsphilosophie In Heinz Thoma Hrsg Handbuch Europaische Aufklarung Begriffe Konzepte Wirkung Springer 2015 S 375 Montaigne Essais Zweites Buch Ubers von Hans Stilett Frankfurt 1998 S 381 Montaigne Essais Zweites Buch 1998 S 382 Grotius Zitate aus De iure belli ac pacis Uber das Recht in Krieg und Frieden 1625 zitiert nach Reinhold Zippelius Geschichte der Staatsideen Munchen 1971 ISBN 3 406 49494 3 S 126 f Dominik Recknagel Einheit des Denkens trotz konfessioneller Spaltung Parallelen zwischen den Rechtslehren von Francisco Suarez und Hugo Grotius Treffpunkt Philosophie Band 10 Peter Lang Frankfurt am Main 2010 S 102 Vgl Thomas Hobbes De Cive Textausgabe Elementorum Philosophiae sectio tertia de cive Paris 1642 Samuel von Pufendorf De iure naturae et gentium Uber das Natur und Volkerrecht 1672 derselbe De Officio Hominis et Civis prout ipsi praescribuntur Lege Naturali 1673 H Hohlwein Pufendorf Samuel Freiherr von In Die Religion in Geschichte und Gegenwart 3 Auflage Band V 1961 Sp 721 H Hohlwein Pufendorf Samuel Freiherr von In Die Religion in Geschichte und Gegenwart 3 Band V Sp 721 Jeremy Waldron God Locke and Equality Cambridge University Press 2002 ISBN 978 0 521 89057 1 S 192 Jeremy Waldron God Locke and Equality S 97 101 155 192 194 196 207 208 217 230 Jeremy Waldron God Locke and Equality S 22 ff Franz Wieacker Privatrechtsgeschichte der Neuzeit unter besonderer Berucksichtigung der deutschen Entwicklung Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1952 2 Auflage 1967 S 322 ff Hans Schlosser Grundzuge der neueren Privatrechtsgeschichte 5 Auflage UTB Stuttgart 1985 S 74 ff Dietmar Willoweit Das Rechtsstudium Bildung mit Praxisbezug Wider den Provinzialismus der deutschen Juristenausbildung In Winfried Bohm Martin Lindauer Hrsg Nicht Vielwissen sattigt die Seele Wissen Erkennen Bildung Ausbildung heute 3 Symposium der Universitat Wurzburg Ernst Klett Stuttgart 1988 ISBN 3 12 984580 1 S 229 243 hier S 230 f Immanuel Kant Metaphysische Anfangsgrunde der Rechtslehre Klassiker auslegen Band 19 hrsg von Otfried Hoffe Akademie Verlag Berlin 1999 ISBN 3 05 003025 9 Einfuhrung S 17 ff Ursprunglich in den ersten Entwurfen hiess es noch Recht auf Leben Freiheit und Eigentum nach John Locke spater fur die endgultige Fassung wurde von Jefferson property noch durch pursuit of happiness ersetzt Vgl hierzu Eintrag zu Naturrecht im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Naturrecht In Leopold Franzens Universitat Innsbruck Institut fur Offentliches Recht Staats und Verwaltungslehre publiclaw at Glossar a b Die 16 und 17 gehen auf Karl Anton von Martini zuruck Angabe in Heinz Barta Karl Anton von Martinis bleibende Bedeutung fur die osterreichische und europaische Rechtswissenschaft Vortragspublikation o D DOC Datei uibk ac at a b c Wilhelm Brauneder Europaische Privatrechtsgeschichte Reihe Uni Taschenbucher Band 3487 UTB 2014 ISBN 978 3 8252 3487 4 S 117 f Zitat S 17 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Uwe Wesel Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart 3 Auflage Beck Munchen 2006 S 453 457 456 Etwa die auf Martini und J von Azzoni zuruckgehende Irrtums Lehre bei Vertragsabschlussen vgl Gregor Lasser Martinis Rechtsphilosophie und das osterreichische Privatrecht Von Martinis Lehrbegriff des Naturrechts 1762 zum ABGB 1811 12 Recht und Kultur 5 Lit Verlag Wien 2008 Besprochen von Gunter Wesener Auf koeblergerhard de abgerufen am 27 Januar 2014 Heinz Barta Zivilrecht Grundriss und Einfuhrung in das Rechtsdenken Kapitel 5 E Willensmangel Irrtum S 330 ff online uibk ac at Digesten 50 17 206 Berthold Kupisch Ungerechtfertigte Bereicherung Geschichtliche Entwicklungen Decker amp Muller Heidelberg 1987 ISBN 978 3 8226 2587 3 S 30 ff vgl auch Berthold Kupisch Die Versionsklage Ihre Entwicklung von der gemeinrechtlichen Theorie des 17 Jahrhunderts bis zum osterreichischen Allgemeinen Burgerlichen Gesetzbuch Dissertation C Winter Heidelberg 1965 S 17 Larenz Rechts und Staatsphilosophie der Gegenwart 2 Auflage 1935 S 150 ff Zitiert nach Detlef Horster Rechtsphilosophie Reclam Taschenbuch Nr 20355 Stuttgart 2014 ISBN 978 3 15 020355 2 S 72 Zum nationalsozialistischen Naturrechtsentwurf von Hans Helmut Dietze Fabian Wittreck Nationalsozialistische Rechtslehre und Naturrecht Affinitat und Aversion Mohr Siebeck Tubingen 2008 ISBN 978 3 16 149864 0 S 37 ff Fabian Wittreck Nationalsozialistische Rechtslehre und Naturrecht Affinitat und Aversion Mohr Siebeck Tubingen 2008 S 52 W Wertenbruch Menschenrechte In Die Religion in Geschichte und Gegenwart 3 Band IV Sp 869 870 Manfred Baldus Kampfe um die Menschenwurde Berlin 2016 S 26 ff Lukas C Gundling Ein Naturrechtseinfluss auf das Grundgesetz Eine kommentierte Rekonstruktion der Naturrechtsdiskussion im Parlamentarischen Rat Stuttgart 2016 S 86 ff Vgl Praambel GG Schobener Knauff Allgemeine Staatslehre 4 Aufl 2019 5 Rn 124 127 BVerfGE 3 S 225 ff 6 S 132 ff BGH Urteil vom 3 November 1992 5 StR 370 92 BGHSt 39 1 zur Strafbarkeit von Mauerschutzen Gustav Radbruch Rechtsphilopsophie 2 Aufl Anhang 3 Gesetzliches Unrecht und ubergesetzliches Recht Aurelius Augustinus De libero arbitrio Der freie Wille Uber den freien Willen I 11 Bis 1992 wurde sie seitens der Weltgesundheitsorganisation noch als Krankheit gefuhrt vgl Bis wann fuhrte die WHO Homosexualitat als Krankheit Artikel auf Spektrum de abgerufen am 15 Marz 2015 Vgl auch Christoph Seidler Umstrittene Therapie Katholische Arzte wollen Homosexuelle mit Homoopathie kurieren Spiegel Online 1 Juni 2011 Matt Ridley Eros und Evolution Die Naturgeschichte der Sexualitat Munchen 1995 zuerst 1993 Reinhold Zippelius Rechtsphilosophie 6 Auflage Beck Munchen 2011 6 VI Fabian Wittreck Die Radbruch sche Formel als klassischer Text der Rechtsphilosophie Teil 2 In Ad legendum 2008 S 186 188 abweichend hierzu Arthur F Utz Die Grundpositionen der Naturrechtstheorien In Archiv fur Rechts und Sozialphilosophie 83 1997 S 307 315 Christiani Wolfii Philosophia Practica Universalis Methodo Scientifica Pertractata pars prior theriam complectens qua omnis actionum humanarum differentia omnisque juris ac obligationum omnium principia a priori demonstrantur Frankfurt am Main Leipzig 1738 Nachdr durch Georg Olms Verlag Hildesheim New York 1971 129 130 135 273 Reinhold Zippelius Rechtsphilosophie 6 Auflage Beck Munchen 2011 12 I IV Reinhold Zippelius Rechtsphilosophie 6 Auflage Beck Munchen 2011 12 VI Erik Wolf Rechtsgedanke und biblische Weisung Furche Verlag Tubingen 1948 S 17 Zit nach Helmut Thielicke Theologische Ethik 1 Band 2 Auflage Verlag J C B Mohr Paul Siebeck Tubingen 1958 S 657 f Heinz Dietrich Wendland Sklaverei und Christentum In Die Religion in Geschichte und Gegenwart 3 Auflage Band VI 1962 Sp 101 103 Nach 1933 eingeschrankt vertrat er einen gemass der Radbruchschen Formel fur Extremsituationen korrigierten Positivismus Siehe konkretes Ordnungsdenken Normdaten Sachbegriff GND 4041411 5 lobid OGND AKS LCCN sh85090244 NDL 00571320 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