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Als Ius gentium lateinisch etwa gemeinsames Recht der Volker wurden im romischen Recht die Bestimmungen bezeichnet die in der Praxis den Umgang mit Auswartigen oder Fremden peregrini regelten Fremdenrecht Die Bezeichnung grenzte gegenuber dem ius civile ab das fur romische Burger galt Die Abgrenzung ist eine Konsequenz aus dem Personalitatsprinzip der Romer jeder wurde danach nach dem Recht seines Gemeinwesens beurteilt 1 In theoretischer Hinsicht ist der Begriff allgemeiner zu halten als Recht das bei allen Volkern gleich ist 2 Damit ist nicht das Recht der zwischenstaatlichen Beziehungen gemeint als Volkerrecht im heutigen Sinne sondern das Recht das bei allen Volkern auf gleich lautenden Rechtssatzen fusst als Volkergemeinschaftsrecht Insoweit ist ius gentium frei gestaltetes Weltverkehrsrecht Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung 2 Bedeutungsverlust 3 Gegenwartige Verwendung 4 Literatur 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseAbgrenzung BearbeitenDem ius gentium stand das ius civile gegenuber Ius civile wird als heimisches Privatrecht ius privatum verstanden als Recht das jedes Volk fur sich selbst festlegt ius civile est quod quisque populus sibi ipse constituit Es galt fur die Angehorigen des Reichs fur romische Burger ius civile kann insoweit als Burgerordnung verstanden werden Ausnahmsweise galt es auch fur auslandische Handelstreibende ius commercii die besondere Privilegien genossen Ius civile rekrutierte sich seit der fruhen Republik aus den XII Tafeln grundlegende Kodifikation spater kamen Volksgesetze leges und Plebiszite erganzend hinzu weil es aktuellen Regelungsbedarf gab Die burgerliche Rechtsordnung umfasste damit kodifiziertes Gewohnheitsrecht das aus unvordenklicher Zeit mit dem mos maiorum verknupft war Ius gentium hingegen war das Recht aller Menschen quo gentes humanae utuntur Auch dieses Recht gestaltete sich aus althergebrachten Gewohnheiten und Gesetzen im Ubrigen war es von ediktorischem Amtsrecht gepragt 3 insbesondere dem der Pratoren 4 Das Rechtsgebiet basierte auf dem ius honorarium dessen altestes Kerngebiet das ius gentium ist Es war sehr auf Elastizitat angewiesen 1 Soweit Regelungen den allgemeinen Praktiken des Mittelmeerraums entsprachen wurden sie als ius gentium fixiert ein Beispiel gibt das Sklavenrecht 5 Die Begriffspaarbildung ius civile ius gentium geht auf Cicero zuruck der die Begriffe abstrakt verwendete 6 Eine systematische Entwicklung der Rechtskategorien kann nicht ausgemacht werden Auch kann eine Abgrenzung des ius gentium zum ius naturale Naturrecht vorgenommen werden Die Grenzen sind in den Quellen allerdings nicht scharf gezogen Belege liefern aus der romischen Klassik Ulpians Schriften Auch gibt es Zeugnisse des spatantiken Kirchenlehrers Aurelius Augustinus Nach Augustinus war das ius gentium als Recht aller Vernunftwesen zu verstehen Durch rechten Gebrauch ihrer Vernunft kamen sie von selbst auf dieses Recht Gemass Ulpian war Naturrecht kein Recht des Menschengeschlechts allein so das ius gentium es stand allen Lebewesen gleichermassen zu quod natura omnia animalia docuit Er folgerte dass die Verbindung von Mann und Frau oder die Kindererziehung typischerweise auch im Tierreich wiederfanden weshalb Ehe und Familie lediglich Begriffsbildungen und Institutionalisierungen des Menschen seien 7 2 Dass ius gentium rechtlich festgehalten wurde beruhte auf praktischen Erwagungen Auslander Fremde und gemeinschaftslos Unterworfene dediticii waren der lateinischen Sprache haufig nicht oder nur unzureichend machtig weshalb sie mit der rechtsgeschaftlichen Formstrenge im Vertragswesen und bei der Verteidigung ihrer Interessen im Prozess uberfordert waren Dem sollte das vereinfachte Fremdenrecht Abhilfe schaffen Formfreie Geschafte die bei den Konsensual beziehungsweise den Realkontrakten angesiedelt waren bedurften keiner besonderen Regelungen es galt aber die Einschrankung dass Rechtsgeschafte nur unter Lebenden vereinbart werden durften nicht hingegen von Todes wegen Verbal und Litteralkontrakte waren hingegen formstreng aufgebaut 8 und fanden gegenuber Fremden keine Anwendung Fur deren Verkehrskompatibilitat wurden stattdessen treuglaubige Grundsatze bona fides geschaffen 1 was als Errungenschaft des Volkergemeinschaftsrechts gelten darf denn Treu und Glaubens Grundsatze gingen tief in die Rechtstraditionen spaterer Gesellschaften ein Die Materien des Erb und Sachenrechts waren grundsatzlich nur fur romische Burger geregelt vgl auch res mancipi Fremde konnten Eigentum weder durch mancipatio noch im Wege der in iure cessio erwerben 9 Vom ius gentium uberschnittenes ius civile bezeichneten die Romer ursprunglich als ius quiritium 9 Erst die formlose traditio schuf Entlastung insbesondere durch den Besitzschutz den die gesetzliche Massnahme der actio Publiciana ausloste Auch diese Ubereignungsform kann daher als Errungenschaft des Volkergemeinschaftsrechts betrachtet werden Bedeutungsverlust BearbeitenDas Nebeneinander der Rechtsschichten von ius civile ius honorarium und ius gentium wurde de facto Ende des dritten Jahrhunderts durch diokletianisches Recht uberwunden 10 11 Seit Justinians CIC gilt es als abgeschafft 9 Die Gesetzgebung wandelte sich im Laufe der Zeit denn mit Ausklang der Republik war den Volksversammlungen das Gesetzesinitiativrecht zunehmend entzogen worden In der Kaiserzeit uberwogen Gesetzgebungen aus dem Kreis des Senats die sogenannten Senatskonsulte Diese unterschieden immer weniger nach Kriterien des Burger oder Fremdenrechts vornehmlich vor dem Hintergrund dass das Burgerrecht zunehmend ausgebreitet wurde 1 Abgelost wurden diese dann durch die Kaiserkonstitutionen constitutiones principum die im Rahmen einer sich globalisierenden Welt in der Spatphase der Spatantike die Bedeutung fur rechtliche Unterscheidungen aufgaben 12 Gegenwartige Verwendung BearbeitenIm gegenwartigen juristischen Sprachgebrauch steht der Begriff ius gentium fur diejenigen Grundsatze und Normen im Privat und offentlichen Recht die den Rechtssystemen aller Volker gemeinsam sind und deshalb bereits von Cicero und den Juristen der Vor Klassik als Recht aller Menschen beziehungsweise Volkergemeinrecht bezeichnet wurden Zum Teil wird der Begriff ius gentium aufgrund seiner sprachlichen Bedeutung auch als Synonym fur das Volkerrecht verwendet auch wenn dieses vor allem zwischenstaatliche Beziehungen regelt Als ius civile wird demgegenuber heutzutage das Zivilrecht eines bestimmten Landes bezeichnet das vor allem als kodifiziertes positives Recht in Form von nationalen Gesetzen besteht Literatur BearbeitenHerbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Auflage 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 24 26 30 48 Heinrich Honsell Romisches Recht 5 Auflage Springer Zurich 2001 ISBN 3 540 42455 5 S 20 Max Kaser Das Romische Privatrecht 2 Auflage C H Beck Munchen Wurzburg 1971 ISBN 3 406 01406 2 50 S 202 205 Max Kaser Ius gentium Bohlau Koln Weimar Wien 1993 ISBN 3 412 05893 9 Hans Josef Wieling Die Begrundung des Sklavenstatus nach ius gentium und ius civile in Corpus der romischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei CRRS hrsg von Johannes Michael Rainer Tiziana Chiusi Steiner Stuttgart 1999 ISBN 3 515 07488 0 Fritz Sturm Ius gentium Imperialistische Schonfarberei romischer Juristen in Romische Jurisprudenz Dogmatik Uberlieferung Rezeption Festschrift fur Detlef Liebs zum 75 Geburtstag hrsg von Karlheinz Muscheler Duncker amp Humblot Berlin Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen Neue Folge Band 63 S 663 669 Siehe auch BearbeitenListe lateinischer PhrasenEinzelnachweise Bearbeiten a b c d Max Kaser Das Romische Privatrecht Erster Abschnitt Das altromische das vorklassische und klassische Recht C H Beck Munchen 1955 Zehnte Abteilung Dritter Teil Dritter Band Erster Abschnitt 50 S 179 ff a b Uwe Wesel Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart 3 uberarbeitete und erweiterte Auflage Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 47543 4 S 202 So bereits in der Forschung des 19 und fruhen 20 Jahrhunderts mit Moritz Voigt Die Lehre vom jus naturale aequum et bonum und ius gentium der Romer 1856 Band 2 S 62 ff und 69 ff Ludwig Mitteis Reichsrecht und Volksrecht in den ostlichen Provinzen des romischen Kaiserreichs Leipzig 1891 Nachdruck Hildesheim 1963 S 116 f Moriz Wlassak Romische Prozessgesetze Band 2 Leipzig 1889 1891 S 93 182 Hierzu Gaius Institutiones 4 37 Florentinus Digesten 1 5 4 1 Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Auflage 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 48 Max Kaser Romische Rechtsquellen und angewandte Juristenmethode In Forschungen zum Romischen Recht Band 36 Verlag Bohlau Wien Koln Graz 1986 ISBN 3 205 05001 0 S 90 f Ulpian Digesten 1 1 1 2 Ulpian verweist hier darauf dass das Privatrecht aus drei Teilen bestunde dem ius naturale dem ius gentium und dem ius civile Das alte ius civile war nahezu ausschliesslich vom Formalgeschaft gepragt das die Spatklassiker Papinian als actus legtimi vgl insoweit Digesten 50 16 77 und Ulpian als negotia civilia bezeichneten a b c Ludwig Mitteis Romisches Privatrecht bis auf die Zeit Diokletians 1 Grundbegriffe und Lehre von den Juristischen Personen Leipzig 1908 Scientia Verlag Aalen 1994 4 Jus civile und Jus gentium S 62 72 Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Auflage 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 48 Fritz Sturm Ius gentium Imperialistische Schonfarberei romischer Juristen in Romische Jurisprudenz Dogmatik Uberlieferung Rezeption Festschrift fur Detlef Liebs zum 75 Geburtstag hrsg von Karlheinz Muscheler Duncker amp Humblot Berlin Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen Neue Folge Bd 63 S 663 669 Ludwig Mitteis Reichsrecht und Volksrecht in den ostlichen Provinzen des romischen Kaiserreichs Leipzig 1891 Nachdruck Hildesheim 1963 S 120 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ius gentium amp oldid 234294460