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Dieser Artikel behandelt das offentliche Recht in Civil law Landern Zu den Common law Landern siehe Public law Das offentliche Recht auch Offentliches Recht geschrieben ist derjenige Teil der Rechtsordnung der das Verhaltnis zwischen Tragern der offentlichen Gewalt dem Staat und einzelnen Privatrechtssubjekten den Burgern oder anderen Hoheitstragern regelt Im Unterschied dazu regelt das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekten Ferner umfasst das offentliche Recht die Rechtsbeziehungen der Verwaltungstrager untereinander sowie das die Organisation und Funktion des Staats betreffende Staatsorganisationsrecht wie beispielsweise die Zustandigkeit der einzelnen Behorden und Gerichte oder Regelungen uber das Dienstverhaltnis der Beamten Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung zum Privatrecht 1 1 Modifizierte Subjektstheorie 1 2 Modifizierte Funktionstheorie 1 3 Subordinationstheorie 1 4 Interessentheorie 1 5 Modale Theorie 2 Wandel der Dogmatik des offentlichen Rechts 3 Materien 4 Teilgebiete 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAbgrenzung zum Privatrecht BearbeitenDie Abgrenzung des offentlichen Rechts zum Privatrecht ist strittig aber im Hinblick auf die Frage welcher Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten beschritten werden muss praktisch notwendig Heutzutage werden mehrere Ansatze zur Abgrenzung von offentlichem und privatem Recht vertreten Die herrschende Lehre in Deutschland folgt der modifizierten Subjektstheorie in der Schweiz der modifizierten Funktionstheorie Das Schweizer Bundesgericht lehnt es indessen ab einer Methode den Vorzug zu geben 1 Modifizierte Subjektstheorie Bearbeiten Nach der so genannten modifizierten Subjektstheorie auch Sonderrechtstheorie oder Zuordnungstheorie genannt ist offentliches Recht immer dann gegeben wenn die betroffene Gesetzesnorm ausschliesslich einen Trager hoheitlicher Gewalt berechtigt oder verpflichtet Ansonsten liegt Privatrecht vor Die Theorie wird bemangelt weil die Formulierung ausschliesslich im Sinne von nur verfehlt sei da oft die Verpflichtung Berechtigung eines Hoheitstragers eine Berechtigung Verpflichtung eines anderen Rechtssubjekts bedingt Stattdessen sei zu formulieren wenn die betroffene Gesetzesnorm einen Trager hoheitlicher Gewalt als solchen berechtigt oder verpflichtet Zu verschiedenen Ergebnissen gelangt man etwa bei 928 II BGB welcher zwar ausschliesslich einen Hoheitstrager berechtigt aber nicht als Hoheitstrager sondern als Vermogenstrager und Teilnehmer am burgerlichen Rechtsverkehr 2 Modifizierte Funktionstheorie Bearbeiten Die Funktionstheorie unterteilt nach dem Kriterium ob die betreffende Norm unmittelbar der Besorgung von Staatsaufgaben dient und ihr Adressat das Gemeinwesen ist 1 Die Modifikation hier beinhaltet den Vorbehalt dass besagte Norm das staatliche Handeln nicht ausdrucklich dem Privatrecht unterstellt 3 Subordinationstheorie Bearbeiten Kaum noch vertretene Lehren sind die Subordinationstheorie hiernach ist ein Rechtsverhaltnis immer dann offentlich rechtlich wenn ein Uber und Unterordnungsverhaltnis gegeben ist wahrend das Privatrecht durch ein Gleichordnungsverhaltnis gekennzeichnet ist 1 Interessentheorie Bearbeiten Nach der Interessentheorie die sich aus dem romischen Recht ableitet erfolgte die Abgrenzung im Wesentlichen danach ob das Rechtsverhaltnis nach seinem Inhalt zumindest zum wesentlichen Teil dem offentlichen Interesse dient 1 Modale Theorie Bearbeiten Bei der modalen Theorie wird darauf abgestellt ob Sanktionen bei Normverstossen offentlich rechtlicher Verwaltungszwang oder privatrechtlicher Natur sind 1 Wandel der Dogmatik des offentlichen Rechts BearbeitenDas Verhaltnis Staat Burger wurde traditionell im offentlichen Recht als Uber Unterordnungsverhaltnis begriffen Diese Sicht war grundlegend fur die gesamte Dogmatik des offentlichen Rechts Grundlage fur eine Anderung dieser Sicht war seit den 1970er Jahren die Unterscheidung von Staatsfunktion und Recht die das Verhaltnis Recht Staat Burger als Dreiecksverhaltnis erscheinen lasst Danach entscheidet das Recht in einem Konflikt zwischen Staat und Burger die einander grundsatzlich im Sinn der Gleichordnung gegenubertreten Dieses Verhaltnis von Staat und Burger wird auch als Rechtsverhaltnis gedeutet in dem Staat und Burger Rechte gegeneinander geltend machen 4 5 6 Das offentliche Recht entscheidet dabei uber Konflikte von Gruppen wahrend das Zivilrecht die Interessen in der Zwei Personen Beziehung entscheidet 7 8 Materien BearbeitenDas offentliche Recht umfasst eine Vielzahl von Materien Jenseits der innerstaatlichen Ebene umfasst es das Volkerrecht sowie das Europarecht das einen supranationalen Charakter tragt Auf der innerstaatlichen Ebene umfasst es das gesamte Staatsrecht dessen Kern das Verfassungsrecht bildet Es untergliedert sich in das Staatsorganisationsrecht das Organisation Zusammensetzung und Kompetenzen der obersten Staatsorgane regelt die Grundrechte die im Schutz vor staatlichen Eingriffen in individuelle Freiheiten sowie in gewissem Umfang Teilhaberechte bieten sowie das Staatskirchenrecht das die rechtliche Stellung der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften regelt Daneben umfasst das offentliche Recht das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht sowie das verwaltungsrechtliche Prozessrecht Schliesslich werden daruber hinaus noch Sondermaterien des Verwaltungsrechts erfasst wie das Sozialrecht und das Steuerrecht die wegen ihres Umfangs eine gewisse Autonomisierung erfahren haben Das Strafrecht kann einerseits zum offentlichen Recht gezahlt werden da es das Burger Staat Verhaltnis betrifft Andererseits wird es oft als eigenstandiges Rechtsgebiet angesehen da es historisch dem offentlichen Recht voraus geht und in der Juristenausbildung in Deutschland eigenstandig unterrichtet wird Teilgebiete BearbeitenDas offentliche Recht umfasst folgende Materien Volkerrecht Allgemeines Volkerrecht Recht der Volkerrechtlichen Vertrage der Staatenverantwortlichkeit Staatenimmunitat etc Menschenrechte Recht internationaler Organisationen Wirtschaftsvolkerrecht Welthandelsrecht Investitionsschutz etc Umweltvolkerrecht Seerecht Weltraumrecht Humanitares Volkerrecht Volkerstrafrecht Supranationales Recht Europarecht Ius publicum europaeum Nationales Recht Staats und Verfassungsrecht Staatsorganisationsrecht Aufbau des Staates Beziehungen seiner Organe untereinander Gesetzgebungsverfahren Grundrechte Rechte des Burgers gegen den Staat Schutzpflichten des Staates Staatskirchenrecht Beziehung Staat Religionsgemeinschaften Verwaltungsrecht Subordinationsverhaltnis Offentliche Verwaltung Burger Allgemeines Verwaltungsrecht Verwaltungsverfahrensrecht Verwaltungszustellungsrecht Verwaltungsvollstreckungsrecht Besonderes Verwaltungsrecht Offentliches Baurecht Kommunalrecht Dienstrecht Beamtenrecht Soldatenrecht Disziplinarrecht Personalvertretungsrecht Polizeirecht Umweltrecht Wirtschaftsverwaltungsrecht Gewerberecht Kartellrecht Subventionsrecht Wettbewerbsrecht Besonderes Verfahrensrecht und Prozessrecht Verfassungsprozessrecht Verwaltungsprozessrecht Sozialgerichtliches Verfahren Finanzgerichtliches Verfahren Strafverfahrensrecht Zivilprozessrecht Arbeitsgerichtliches Verfahren Sozialrecht Steuerrecht Innenrecht von offentlich rechtlichen Religionsgesellschaften Strafrecht meist jedoch eigenstandig behandelt Siehe auch Bearbeitenoffentlich rechtlichLiteratur BearbeitenKai Uwe Kock Richard Stuwe Hans Michael Wolffgang Heiko Zimmermann Offentliches Recht und Europarecht 3 Auflage nwb Herne 2004 ISBN 3 482 48343 4 Michael Stolleis Geschichte des offentlichen Rechts in Deutschland 4 Bande Munchen 1988 2012 Weblinks Bearbeiten Wiktionary Offentliches Recht Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wikisource RE Ius privatum Quellen und Volltexte Wikibooks Offentliches Recht im 2 Staatsexamen Lern und Lehrmaterialien Linkkatalog zum Thema Offentliches Recht bei curlie org ehemals DMOZ Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e Pierre Tschannen Ulrich Zimmerli Allgemeines Verwaltungsrecht Stampfli AG Bern 2005 ISBN 3 7272 0781 7 S 111 Hartmut Maurer Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Auflage Munchen 2004 3 Rn 18 Pierre Tschannen Ulrich Zimmerli Allgemeines Verwaltungsrecht Stampfli AG Bern 2005 ISBN 3 7272 0781 7 S 112 Jan Schapp Das subjektive Recht im Prozess der Rechtsgewinnung Duncker amp Humblot Berlin 1977 Kap 7 ISBN 978 3 428 03849 7 Wilhelm Henke Das subjektive Recht im System des offentlichen Rechts In Die offentliche Verwaltung DOV Zeitschrift fur offentliches Recht und Verwaltungswissenschaft Kohlhammer Stuttgart 1980 ISSN 0029 859X S 621 ff Katharina Grafin von Schlieffen Hrsg Republik Rechtsverhaltnis Rechtskultur Mohr Siebeck 2018 Jan Schapp Zum Verhaltnis von Recht und Staat In Uber Freiheit und Recht Rechtsphilosophische Aufsatze 1992 2007 Mohr Siebeck Tubingen 2008 ISBN 978 3 16 155290 8 S 35 59 Albert Janssen Die gefahrdete Staatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland Beitrage zur Bewahrung ihrer verfassungsrechtlichen Organisationsstruktur v amp r unipress 2014 ISBN 978 3 8471 0280 9 S 96ff 416f 583 Dieser Artikel ist als Audiodatei verfugbar source source Speichern 08 33 Minuten 2 77 MB Text der gesprochenen Version 21 Marz 2015 Mehr Informationen zur gesprochenen Wikipedia Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4043181 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Offentliches Recht amp oldid 233270446