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Als Trager bezeichnet man im offentlichen Recht diejenigen Korperschaften Anstalten oder Stiftungen des offentlichen Rechts welche die Dienstaufsicht Fachaufsicht oder mehrheitliche Kapitalbeteiligung uber andere Rechtsformen ausuben Trager der offentlichen Verwaltung in Deutschland Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Bund 3 Lander 4 Gemeinden 5 Konzernbildung 6 Siehe auch 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenVor allem kommen als Trager ausser Anstalten oder Stiftungen auch Gebietskorperschaften der Bund die Lander oder Gemeinden und andere Korperschaften in Frage Sie fungieren als offentlicher Trager 1 und sind entweder als Aufsichtsbehorde Dienst oder Fachaufsicht durch eines oder mehrere Fachministerien oder als Muttergesellschaft Kapitalbeteiligung anderen Rechtsformen ubergeordnet Hierzu gehoren im Rahmen der Selbstverwaltung juristische Personen des offentlichen Rechts Anstalten oder Korperschaften des offentlichen Rechts gemass Art 86 GG Bundeseigenverwaltung oder private Rechtsformen Offentliche Trager unterscheiden sich von den Verwaltungstragern dadurch dass sie fur eine andere Organisationsform aufsichtsrechtlich zustandig sind Bund BearbeitenAls Aufsichtsbehorde fungiert die Bundesrepublik bei den bundesunmittelbaren Anstalten wie Deutsche Nationalbibliothek Deutsche Bundesbank Kreditanstalt fur Wiederaufbau und Korperschaften des offentlichen Rechts Bundesanstalt fur Arbeit Deutsche Rentenversicherung Bund Sozialversicherung fur Landwirtschaft Forsten und Gartenbau Die Aufgaben der Aufsichtsbehorde nimmt mindestens ein Bundesministerium wahr Alleinige oder mehrheitliche Muttergesellschaft ist der Bund bei Staatsunternehmen wie Deutsche Bahn Deutsche Telekom oder Deutsche Flugsicherung Lander BearbeitenAls Aufsichtsbehorde fungieren die Lander bei landesunmittelbaren Korperschaften des offentlichen Rechts Industrie und Handelskammern Handwerkskammern Notarkammern und Anstalten des offentlichen Rechts Zu letzteren gehoren Forderbanken wie die NRW Bank und Landesrundfunkanstalten wie der WDR Landesbetriebe stellen dagegen organisationsrechtlich keine selbstandige Auspragung eines Verwaltungsorgans dar Je nach Aufgabenstellung verfugen sie entweder uber die Qualitat einer Behorde oder einer offentlichen Einrichtung 2 oder sind rechtlich unselbstandige organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung deren Tatigkeit erwerbswirtschaftlich oder zumindest auf Kostendeckung ausgerichtet ist 14a Abs 1 Landesorganisationsgesetz NRW Gemeinden BearbeitenDie Gemeinden sind Trager der mittelbaren Staatsverwaltung Als kommunaler Trager fungieren sie vor allem bei den offentlich rechtlichen Sparkassen Genauso wie die Sparkassen sind auch die aus der Kommune ausgegliederten kommunalen Unternehmen wie Abfallentsorger Anstalten des offentlichen Rechts beispielsweise die Wirtschaftsbetriebe Duisburg Die Grundung derartiger Anstalten ist in den Gemeindeordnungen unterschiedlich geregelt vgl 114a GemO NRW Auch sonstige offentliche Einrichtungen werden von Kommunen getragen Erhebliche Betriebsgrosse erreichen die privatwirtschaftlich organisierten kommunalen Holdings wie etwa die Stadtwerke Koln GmbH deren Muttergesellschaft zu 100 die Stadt Koln ist Geringere Betriebsgrossen weisen die ebenfalls zu den offentlichen Unternehmen zahlenden kommunalen Regie und Eigenbetriebe auf Wahrend die Eigenbetriebe wirtschaftlich selbstandig sind mit eigenen Organen und Teil der kommunalen Verwaltung darstellen fehlt den Regiebetrieben neben der rechtlichen auch die wirtschaftliche Selbstandigkeit 3 Konzernbildung BearbeitenWeil die offentlichen Trager die Kontrolle als Aufsichtsbehorde und oder durch Sitz im Aufsichtsrat uber ihre selbstandigen Rechtsformen ausuben hieran mehrheitlich beteiligt sind und uber den Finanzausgleich auch uber gesetzlich geregelte finanzielle Beziehungen verfugen wurden die beschrieben Sachverhalte einen Konzern Bundesrepublik Deutschland rechtfertigen 18 Abs 1 AktG Beteiligt sich die offentliche Hand an privatrechtlichen Unternehmen ist sie an das Gesellschaftsrecht und damit auch an das Konzernrecht gebunden sofern keine ausdrucklichen gesetzlichen Hurden wie 394 395 AktG entgegenstehen 4 Das hatte zur Folge dass das deutsche Konzernrecht und die Konzernhaftung auch im offentlichen Sektor gelten wurden Da jedoch ein Mutterunternehmen gemass 291 Abs 1 HGB in der Lage sein muss einen Konzernabschluss aufzustellen kommen nur Wirtschaftssubjekte in Betracht die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gefuhrt werden konnten und in diesem Falle zur Konzernrechnungslegung verpflichtet waren Privatpersonen Bund Lander und Gemeinden scheiden als Mutterunternehmen aus 5 Die hochstrichterliche Rechtsprechung betrachtet jedoch auch Korperschaften des offentlichen Rechts als Unternehmen So stellte der Bundesgerichtshof BGH im Oktober 1977 fest dass auch die Bundesrepublik Deutschland herrschendes Unternehmen sein kann 6 In diesem Fall vertrat der BGH die Auffassung dass eine Herausnahme der offentlichen Hand aus den fur herrschende Unternehmen geltenden Vorschriften den Schutz der aussenstehenden Aktionare in den von ihr tatsachlich abhangigen Unternehmen praktisch wesentlich verschlechtern wurde Auch eine unter 50 liegende Beteiligung konne in Verbindung mit weiteren verlasslichen Umstanden rechtlicher oder tatsachlicher Art einen beherrschenden Einfluss im Sinne von 17 Abs 1 AktG begrunden Eine Korperschaft des offentlichen Rechts ist fur den BGH einem Urteil vom Marz 1997 zufolge bereits dann als Unternehmen im konzernrechtlichen Sinne anzusehen wenn sie nur ein in privater Rechtsform organisiertes Unternehmen beherrscht 7 Danach ist grundsatzlich ein Gesellschafter ohne Rucksicht auf seine Rechtsform dann Unternehmer im konzernrechtlichen Sinne wenn er neben der Beteiligung an der Aktiengesellschaft anderweitige wirtschaftliche Interessenbindungen hat die nach Art und Intensitat die ernsthafte Sorge begrunden er konne wegen dieser Bindung seinen aus der Mitgliedschaft folgenden Einfluss auf die Aktiengesellschaft zu deren Nachteil ausuben Bund Lander und Gemeinden werden wegen ihrer besonderen Bonitat Insolvenzunfahigkeit jedoch nicht als mehrheitliche Anteilseigner angesehen 8 Die offentliche Hand bildet dessen ungeachtet gemass 2 Finanz und Personalstatistikgesetz FPStatG eine statistische Erhebungseinheit so dass hieruber eine Aggregation des offentlichen Sektors stattfindet Siehe auch BearbeitenLeistungstrager Sozialrecht Einzelnachweise Bearbeiten Klaus Muller Ibold Einfuhrung in die Stadtplanung Band 1 1996 S 189 Wilhelm Kohlhammer Verlag Die Offentliche Verwaltung Band 52 1999 S 327 Robert F Heller Aufsichtsratsmitglied in offentlichen Unternehmen 2016 o S Sven Timmerbeil Grundriss des Konzern und Umwandlungsrechts 2012 S 7 BT Drs 10 4268 vom 18 November 1985 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Bilanzrichtlinie Gesetz S 113 BGHZ 69 334 344 VEBA Gelsenberg Urteil BGHZ 135 107 113 Volkswagen Urteil Wolfgang Grill Gabler Bank Lexikon A K 1995 S 988Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4664563 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Trager offentliches Recht amp oldid 226143518