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Die Gemeindeordnungen in einigen Landern zusammen mit den anderen Ordnungen fur die kommunalen Selbstverwaltungskorperschaften auch Kommunalverfassung genannt schaffen in Deutschland die gesetzlichen Grundlagen nach denen die Gemeinden die Angelegenheiten der ortlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung und freier Selbstverwaltung regeln Es handelt sich um Landesgesetze die jeweils vom Landesparlament eines Landes erlassen werden Die gesetzlichen Regelungen konnen von Land zu Land sehr unterschiedlich sein Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Kommunalverfassungstypen 2 1 Burgermeisterverfassung 2 1 1 Suddeutsche Burgermeisterverfassung 2 1 2 Rheinische Burgermeisterverfassung 2 2 Ratsverfassung 2 3 Magistratsverfassung 3 Gemeindeordnungen der Lander 4 Historische Entwicklung 4 1 Entwicklung wahrend der Weimarer Republik 4 2 Entwicklung wahrend der Zeit des Nationalsozialismus 4 3 Entwicklung in den westlichen Besatzungszonen und der Bundesrepublik von 1945 bis 1990 4 4 Entwicklung in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR ab 1946 4 4 1 Kommunalrecht in der Periode der Regierung de Maiziere 4 5 Entwicklung in der Bundesrepublik ab 1990 5 Kritik an der norddeutschen und suddeutschen Ratsverfassung 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenIn Deutschland liegt die gesetzgebende Zustandigkeit auch zur Regelung der Gemeindeverfassung durch Art 70 des Grundgesetzes GG bei den Landern Folglich existieren entsprechend der Selbstverwaltungsgarantie des Art 28 Abs 2 Satz 1 GG und der Landesverfassungen Gemeindeordnungen die Aufbau Struktur Zustandigkeit Rechte und Pflichten der kommunalen Organe wie Verwaltung Gemeindevertretung Stadtverordnetenversammlung Gemeindevorstand Magistrat Burgermeister Oberburgermeister Ortsbeirat Auslanderbeirat usw regeln Die Gemeindeordnung ist gleichzeitig die Basis der kommunalen Finanzwirtschaft und regelt die staatliche Aufsicht uber die Gemeinden Die Umsetzung der Selbstverwaltung wird durch Hauptsatzungen der einzelnen Kommunen geregelt In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg werden die Kommunalverfassungen durch die jeweiligen Landesverfassungen uberlagert da dort Gemeinde und Landesebene zusammenfallen Die Verfassung der Freien Hansestadt Bremen gewahrt den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven das Recht auf eine selbstandige von ihnen selbst erstellte Gemeindeverfassung Die von der Landesverfassung vorgesehene Vereinigung von Aufgaben des Senats bzw der Burgerschaft fur Land und Stadt Bremen kann die Stadtgemeinde Bremen durch Ortsgesetz aufheben 1 Kommunalverfassungstypen BearbeitenAllen Kommunalverfassungen ist die Existenz eines obersten Beschlussorgans gemeinsam dem zentrale kommunale Entscheidungen obliegen die in der jeweiligen Gemeindeordnung aufgefuhrt sind da dies durch Art 28 Abs 1 Satze 2 und 4 des Grundgesetzes vorgeschrieben ist Dieses Beschlussorgan wird uberwiegend Gemeinderat oder Gemeindevertretung in Hessen auch in Brandenburg Mecklenburg Vorpommern und Schleswig Holstein genannt In den Stadten sind abweichende Bezeichnungen vorgeschrieben Stadtrat oder Stadtverordnetenversammlung Unterschiede gibt es bei der Stellung des Ausfuhrungsorgans Gemeindevorstand Burgermeister Oberburgermeister Magistrat im Katastrophenschutz vereinheitlichend Hauptverwaltungsbeamten benannt In der Praxis haben sich drei Kommunalverfassungstypen herausgebildet die suddeutsche Burgermeisterverfassung die norddeutsche Ratsverfassung und die nur in Hessen und Bremerhaven noch bestehende Magistratsverfassung Die Typisierung hat in weiten Teilen an Bedeutung verloren sie hat aber noch rechtsgeschichtliche Bedeutung z B die Magistratsverfassung geht auf die Preussische Stadteordnung von 1808 zuruck Burgermeisterverfassung Bearbeiten Die Burgermeisterverfassung besteht aus dem wesentlichen Typus der Suddeutschen Burgermeisterverfassung heute Suddeutsche Ratsverfassung 2 die heute der verbreitetste Typus der Kommunalverfassungen in Deutschland ist und einem Untertypus der mittlerweile nicht mehr existierenden Rheinischen Burgermeisterverfassung die sich nur im Wahlverfahren unterschied Suddeutsche Burgermeisterverfassung Bearbeiten Hauptartikel Suddeutsche Ratsverfassung Die Suddeutsche Burgermeisterverfassung hat sich traditionell seit dem 19 Jahrhundert im Konigreich Bayern dem Konigreich Wurttemberg und im Grossherzogtum Baden entwickelt Hier werden die kommunalen Entscheidungen durch zwei Organe getroffen den Rat und den hauptamtlichen Ober Burgermeister Beide Organe werden unmittelbar durch die Burgerschaft gewahlt aber oft mit unterschiedlichen Wahlperioden die Rate zumeist auf funf Jahre die Ober Burgermeister haufig auf acht Jahre hier gibt es zwischen den Landern erhebliche Abweichungen Damit soll die Unabhangigkeit beider Amter voneinander betont und ein Lagerdenken wie in den Landesparlamenten oder im Bundestag verhindert werden Der Ober Burgermeister hat in dieser Verfassung eine starke Stellung inne da er die Beschlusse des Rates vollzieht die Kommune nach aussen vertritt und Leiter der Gemeindeverwaltung ist Des Weiteren obliegen ihm eigene Zustandigkeiten die ihm der Rat nicht entziehen kann Weisungsangelegenheiten Geschafte der laufenden Verwaltung Klassischerweise ist der Burgermeister zugleich Ratsvorsitzender trifft dies nicht zu spricht man auch von einer Dualistischen Burgermeisterverfassung Die Suddeutsche Ratsverfassung ist heute in Deutschland der vorherrschende Typus der Kommunalverfassungen s u Rheinische Burgermeisterverfassung Bearbeiten Hauptartikel Rheinische Burgermeisterverfassung Die Rheinische Burgermeisterverfassung bestand bis in die 1990er Jahre in Rheinland Pfalz und dem Saarland Diese Verfassungsform lehnte sich an die Suddeutsche Burgermeisterverfassung mit zwei zentralen Organen an Unterschiedlich war die Wahl des Ober Burgermeisters Wahrend dieser in der Suddeutschen Burgermeisterverfassung direkt gewahlt wird fand die Wahl bei der Rheinischen Burgermeisterverfassung durch den jeweiligen Rat also indirekt statt Ratsverfassung Bearbeiten Die Ratsverfassung haufig auch Norddeutsche Ratsverfassung ging auf Vorstellungen der britischen Besatzungsmacht nach 1945 zuruck und lag lange dem Kommunalrecht in Nordrhein Westfalen und in Niedersachsen zugrunde In der Norddeutschen Ratsverfassung stellte der Rat das wichtigste und zentrale Organ dar Dem Ober Burgermeister der vom Rat gewahlt wurde kam in diesem Modell lediglich die Vorsitzfunktion im Rat zu Die Verwaltungsgeschafte wurden von einem Ober Stadtdirektor als Hauptverwaltungsbeamtem wahrgenommen der ebenfalls vom Rat gewahlt in dessen Auftrag tatig wurde rein vollziehende Tatigkeit Umgangssprachlich nannte man dieses Modell Zweigleisigkeit oder Doppelspitze In beiden Landern ist die Norddeutsche Ratsverfassung in den 1990er Jahren von der Suddeutschen Burgermeisterverfassung abgelost worden Eingleisigkeit Der Ober Burgermeister leitet nun auch die jeweiligen Verwaltungen In Nordrhein Westfalen werden Ober Burgermeister auf funf Jahre gemeinsam mit dem Rat der ebenfalls eine regulare Wahlperiode von funf Jahren besitzt gewahlt 3 In Niedersachsen wurden die Samtgemeindeburgermeister und die Ober Burgermeister auf acht Jahre gewahlt Aufgrund einer Gesetzesanderung wurden bis 2016 die Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamten mit der Wahlperiode der Abgeordneten der Vertretungen synchronisiert also auf funf Jahre verkurzt 4 5 Magistratsverfassung Bearbeiten Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Die auf den preussischen Reformpolitiker Freiherr vom Stein und die von ihm entwickelte Ordnung fur samtliche Stadte der preussischen Monarchie von 1808 6 zuruckgehende Magistratsverfassung gilt heute nur noch in Bremerhaven und in abgewandelter Form Direktwahl des Burgermeisters in Hessen in Schleswig Holstein 7 wurde sie Ende der 1990er Jahre abgeschafft In ihrer ursprunglichen Form sah die Verfassung eine strikte Gewaltenteilung zwischen dem Kollegialorgan Magistrat der aus dem Ober Burgermeister sowie haupt und ehrenamtlichen Beigeordneten besteht und die Verwaltung der Stadt darstellt und der Stadtverordnetenversammlung die aus den Stadtverordneten als Vertretern des Volkes besteht und der ein Stadtverordnetenvorsteher vorsteht vor Diese Trennung ist so strikt dass die Mitglieder des Magistrats als Ehrenbeamte oder Wahlbeamte nicht gleichzeitig Mandatstrager in der Stadtverordnetenversammlung sein durfen Ursprunglich sollten Magistrat und Stadtverordnetenversammlung gleichrangig sein kein Organ sollte wichtiger als das andere sein Die Kompetenzen die nach Suddeutscher Burgermeisterverfassung und Burgermeisterverfassung auf den Burgermeister konzentriert sind werden in diesem Modell dem Magistrat zugewiesen der Burgermeister ist lediglich kraft Gesetzes Vorsitzender des Magistrats er kann in unaufschiebbaren Fallen eine Eil Entscheidung treffen er ist Dienstvorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Gemeinde verletzt ein Magistratsbeschluss das Recht kann er widersprechen und letztlich die Entscheidung der Gemeindevertretung herbeifuhren der jeweilige Burgermeister muss sich also im Kollegium des Magistrats abstimmen und kann die Beigeordneten nicht anweisen Dieses Modell war in der Weimarer Republik wobei dem Magistrat auf kommunaler Ebene die unterschiedlichsten Bezeichnungen zugewiesen wurden das grundlegende Modell der Leitung einer grosseren Gemeinde Durch die Entwicklungen ab 1933 und vor allem durch die Zeit der Besatzungsmachte wurde dieses Modell nach 1945 nur in den genannten Bundeslandern wiederbelebt wobei bis heute Bremerhaven eine Ausnahmestellung zukommt Ursprunglich wurde der Burgermeister in der Magistratsverfassung von der jeweiligen Gemeindevertretung gewahlt vor 1933 bedurfte es sogar des Konsenses zwischen Magistrat und Stadtverordnetenversammlung Allerdings durften anfangs nur besitzende mannliche Burger die Stadtverordneten wahlen Die Magistratsverfassung wurde in nur wenigen Staaten des Deutschen Bundes rezipiert wenn auch mit unterschiedlichen Wahlverfahren z B Zwei Klassen Wahlrecht in Kurhessen oder Drei Klassen Wahlrecht in der preussischen Rheinprovinz so galt sie sinngemass ab 1832 auch in Sachsen fur die Stadte 8 und in Kurhessen ab 1834 sowohl fur Stadte als auch fur Gemeinden 9 10 Erst nach dem Untergang des Deutschen Bundes 1866 und der Annexion Hannovers Kurhessens und Nassaus wurde die Magistratsverfassung Mitte der 1880er Jahre auch in den meisten Provinzen der preussischen Monarchie eingefuhrt Beginnend ab 1990 wurde die Magistratsverfassung zunachst in Schleswig Holstein modifiziert und inzwischen zugunsten der Suddeutschen Ratsverfassung vollstandig abgeschafft auch in Hessen gilt seit 1993 nur noch eine unechte Magistratsverfassung mit volksgewahltem Burgermeister Gemeindeordnungen der Lander BearbeitenDie Unterschiede der Verfassungstypen in den Landern sind bedingt durch die dortigen Besatzungsmachte die nach dem Krieg in den Landern zum Teil ihre Vorstellungen von kommunalen Strukturen vorgegeben haben In der amerikanischen Besatzungszone haben die Staaten Lander sind sie erst viel spater geworden Bayern 11 Hessen 12 und Wurttemberg Baden 13 unter dem alten Namen Deutsche Gemeindeordnung inhaltlich vollig neue Gemeindeordnungen erlassen die alte Deutsche Gemeindeordnung wurde quasi entnazifiziert und demokratisch modernisiert Sowohl das Fuhrerprinzip 14 die Berufung des Burgermeisters der Beigeordneten seiner Stellvertreter und der Gemeinderate ohne direkte oder indirekte Wahl durch das Volk 15 und auch das weitgehende Vorschlags bzw Vetorecht des Beauftragten der NSDAP der Parteibeauftragte der Deutschen Gemeindeordnung vom 30 Januar 1935 33 Abs 1 41 45 Abs 1 51 Abs 1 und 54 Satz 1 DGO welche die Durchsetzung des Fuhrerprinzips auf Gemeindeebene gesetzlich vorgesehen hatte verschwand Hessen und Wurttemberg Baden behielten fur kurze Zeit zwar noch den alten Namen Deutsche Gemeindeordnung bei Bayern folgte dem nicht und erliess von Anfang an nur eine Gemeindeordnung In den anderen Landern Deutschlands kam es erst 1946 bis 1948 zu Aufhebungsgesetzen endgultig z T erst 1955 Die Bezeichnungen und Bedeutungen der kommunalen Organe variieren entsprechend in den einzelnen Landern deutlich Zudem finden sich Unterschiede abhangig davon ob es sich nur um eine Gemeinde oder eine Stadt handelt Gemeindeordnungen in den einzelnen Landern Land Abkurzung Verfassungstyp VertretungsorganBaden Wurttemberg GemO Suddeutsche Ratsverfassung G GemeinderatS GemeinderatBayern GO Suddeutsche Ratsverfassung G Gemeinderat M Marktgemeinderat S StadtratBerlin keine Gemeindeordnung Aufgabe ubernehmen das Abgeordnetenhaus und die BezirksverordnetenversammlungenBrandenburg BbgKVerf Magistratsverfassung Sonderfall der ehrenamtliche Burgermeister in amtsangehorigen Gemeinden leitet den Gemeinderat G GemeindevertretungS StadtverordnetenversammlungBremen VerfBrhv nur BremerhavenMag Verf Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und Stadtburgerschaft Bremen Hessen HGO Magistratsverfassung G GemeindevertretungS StadtverordnetenversammlungHamburg keine Gemeindeordnung Aufgabe ubernimmt die Hamburgische BurgerschaftMecklenburg Vorpommern KV M V Suddeutsche Ratsverfassung G GemeindevertretungS Stadtvertretung in den Hansestadten Burgerschaft Niedersachsen NKomVG Suddeutsche Ratsverfassung Regelfall auch bei Samtgemeinden Norddeutsche Ratsverfassung in Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden G RatS RatNordrhein Westfalen GO NRW Suddeutsche Ratsverfassung G Rat der GemeindeS Rat der StadtRheinland Pfalz GemO Suddeutsche Ratsverfassung G GemeinderatS StadtratSaarland KSVG Suddeutsche Ratsverfassung G GemeinderatS StadtratSachsen SachsGemO Suddeutsche Ratsverfassung G GemeinderatS StadtratSachsen Anhalt KVG LSA Suddeutsche Ratsverfassung G GemeinderatS StadtratSchleswig Holstein GO SH Suddeutsche Ratsverfassung hauptamtliche Burgermeister in grosseren Gemeinden Burgermeisterverfassung ehrenamtliche Burgermeister in kleineren Gemeinden G GemeindevertretungIn kleinen Gemeinden Gemeindeversammlung Beispiel Wiedenborstel S Stadtvertretung oder wie in Hauptsatzung festgelegt Thuringen ThurKO Suddeutsche Ratsverfassung G GemeinderatS StadtratHistorische Entwicklung BearbeitenBereits im Mittelalter gab es in Form des Stadtrechts Stadtordnungen 16 Das Kommunalrecht in Deutschland hat sich aus sehr alten Rechtsquellen entwickelt Grundlage der heutigen Gemeindeordnungen in Deutschland ist die Selbstverwaltungsgarantie der Verfassungen der Lander bzw der Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes Wahrend der Herrschaft durch das franzosische Erste Kaiserreich wurden diese Rechte in den besetzten Gebieten den Gemeinden garantiert z B durch das Gemeindeedikt von 1806 in Bayern und die Preussische Stadteordnung von 1808 von Monarchen Entwicklung wahrend der Weimarer Republik Bearbeiten Genauso wie die Gemeinden in Frankreich noch heute besassen auch die deutschen Kommunen bis 1918 eine weitgehende finanzielle Autonomie Folgenschwer war unter anderem fur die kommunale Selbstverwaltung die Zentralisierung der Reichsfinanzverwaltung im Zuge der Erzbergerschen Reformen 17 Am 12 August 1919 informierte Reichsfinanzminister Erzberger die Delegierten der Nationalversammlung uber die neuen Strukturen folgendermassen Ich bin mir klar daruber und will auch Klarheit schaffen Die Durchfuhrung der reichseigenen Steuerorganisation wird den grossten Schritt zum Aufbau des deutschen nationalen Einheitsstaates darstellen 17 dd Mit dem Landessteuergesetz vom 30 Marz 1920 der erstmaligen Aufnahme einer besonderen Finanzausgleichsgesetzgebung verloren die Lander und Gemeinden dann final ihre finanzielle Unabhangigkeit und wurden von den Zuwendungen der Reichsregierung abhangig 18 Formal blieben zwar die weit uber 30 unterschiedlichen Stadte und Gemeindeordnungen bestehen jedoch erarbeiteten nahezu alle Parteien wahrend der Weimarer Republik Konzepte zur Errichtung eines Zentral bzw Einheitsstaates Weite Teile der SPD daruber hinaus der Linken insgesamt und mehrere rechte Parteien waren uberzeugte Unitaristen Hingegen blieben einige rechtsgerichtete konservative Parteien Foderalisten 19 Insbesondere Monarchisten und Parteien wie die USPD oder KPD strebten genauso wie die NSDAP eine Alleinherrschaft an in der Pluralismus keinen Platz mehr einnehmen sollte 20 Der Auftakt zur endgultigen Unterminierung des Foderalismus erfolgte dann am 20 Juli 1932 durch die direkte Unterstellung des Landes Preussen unter die Reichsregierung Diese Idee eines Neuen Staates der Reichsregierung unter Franz von Papen ist deshalb umso gravierender gewesen weil der Freistaat Preussen das grosste Land der Weimarer Republik war und zwei Drittel des Reichsterritoriums sowie Dreifunftel der Reichsbevolkerung umfasste Diese Entwicklung hatte auch Wirkung fur die kleineren Lander 21 Entwicklung wahrend der Zeit des Nationalsozialismus Bearbeiten Bereits zwei Monate nach Errichtung der Diktatur durch die NSDAP trat am 31 Marz 1933 das von der Mehrheit der noch im Reichstag vertretenen rechtsgesinnten Parteien mitgetragene und vom Reichsprasidenten Paul von Hindenburg bewilligte Gleichschaltungsgesetz RGBl I S 153 in Kraft Damit wurden die Landtage aufgelost und auf Basis der Stimmenzahl der Reichstagswahl vom 5 Marz 1933 im jeweiligen Land neu gebildet wobei die Nationalsozialisten in den meisten Landerparlamenten ohnehin bereits die absolute Mehrheit besassen Im Dezember 1933 folgte als erstes in Preussen ein einheitliches Gemeindeverfassungsgesetz das alle bisher gultigen Stadteordnungen und Landgemeindeordnungen aufhob Am 30 Januar 1934 wurde im Reichstag das Gesetz uber den Neuaufbau des Reiches beschlossen und im Reichsgesetzblatt RGBl verkundet Die bisherige Existenz der Lander verlor damit ihre Bedeutung dieses Gesetz ubertrug alle Zustandigkeiten und Befugnisse der Lander auf die Reichsregierung und machte diese zum Landesverfassungsgeber 22 Die Deutsche Gemeindeordnung vom 30 Januar 1935 schuf ein einheitliches Kommunalrecht nach dem Fuhrerprinzip Zwar blieb de jure die kommunale Selbstverwaltung erhalten 23 jedoch erfolgte die Festlegung der Befugnisse und Stellung des Leiters der Gemeinde nicht nur im Sinne des Zentralstaates sondern im Sinne der NSDAP Die Leiter der Gemeinden fuhrten fortan im gesamten Deutschen Reich die Bezeichnung Burgermeister oder in Kreisstadten heute oft als kreisfreie Stadte bezeichnet Oberburgermeister Sie wurden nicht mehr gewahlt sondern auf Vorschlag des Beauftragten der NSDAP Parteibeauftragter berufen Nach allgemeiner Forschungsmeinung ist die Deutsche Gemeindeordnung von 1935 als Fortentwicklung der bereits in der Weimarer Republik angestrebten zentralistischen Gesetzgebung und Rechtsprechung zu sehen 24 Obwohl dieses Gesetz wahrend der Diktatur eines Terrorregimes erlassen wurde und in der Gesamtbetrachtung auf die organisatorische Einordnung der Gemeinden undemokratisch ist wird oft vertreten dass in Teilen der Regelungsgehalt der Deutschen Gemeindeordnung besonders des Sechsten Teils der DGO die Gemeindewirtschaft 60 105 DGO und mit Einschrankungen die Vorschriften des Siebenten Teils die Aufsicht 106 116 DGO kein spezifisch nationalsozialistisches Gedankengut enthalten 24 Dementsprechend wurden nach 1949 massgebliche Bestandteile des Gesetzes als Landesrecht ubernommen Entwicklung in den westlichen Besatzungszonen und der Bundesrepublik von 1945 bis 1990 Bearbeiten Erste Gemeindeordnung nach dem Zweiten Weltkrieg Ende 1945 in HessenDer Wiederaufbau der gemeindlichen Selbstverwaltung erfolgte ab dem Ende des Zweiten Weltkrieges zunachst unter der Uberwachung und Aufsicht der jeweiligen Besatzungsmachte Die Stadte und Gemeinden waren nach dem Ende der NS Diktatur die einzigen verbliebenen funktionstuchtigen Einheiten die ein geregeltes Leben nach den politischen und rassistischen Verfolgungen und Morden sowie dem Zusammenbruch der Infrastruktur nach dem Krieg wieder organisieren konnten Die Gemeindeordnungen in der britischen Besatzungszone orientierten sich eher an der britischen Kommunalverfassung in der amerikanischen Besatzungszone kam es zu unterschiedlichen Losungen in Bayern und Wurttemberg Baden eher am Modell der suddeutschen Ratsverfassung in Hessen eher die am kurhessischen preussischen Vorbild orientierte sog unechte Magistratsverfassung wahlweise aber auch die Ratsverfassung Die erste Gemeindeordnung nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erliess die Hessische Landesregierung bereits am 21 Dezember 1945 damals noch eine entnazifizierte Deutsche Gemeindeordnung fur Gross Hessen 25 erst ab 1946 Hessische Gemeindeordnung Anfang 1946 fanden die ersten Kommunalwahlen in Hessen statt der Volksentscheid uber die hessische Verfassung aber erst am 1 Dezember 1946 Die anderen suddeutschen Lander der amerikanischen Zone folgten bald Die durch die Verfassungen der Lander garantierte gemeindliche Selbstverwaltung ist auch nicht durch die spateren Regelungen des von den Westalliierten geforderten Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland eingeschrankt worden weil ausser der Bestimmung des Art 28 Abs 1 Satz 2 GG In den Landern Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben die aus allgemeinen unmittelbaren freien gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist keine weiteren kommunalrechtlichen Regelungen auf Bundesebene erfolgten Kommunalrecht ist seit den Nachkriegsregelungen Landersache geblieben Entwicklung in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR ab 1946 Bearbeiten In der sowjetischen Besatzungszone wurde 1946 in den funf Landern zwischen dem 11 September Sachsen und dem 5 Oktober Sachsen Anhalt jeweils die Demokratische Gemeinde Verfassung 26 in Kraft gesetzt Hinsichtlich ihres Inhaltes und ihres Regelungsgehaltes blieb sie nicht hinter denen der westlichen Besatzungszonen zuruck 27 Mit Grundung der Deutsche Demokratische Republik DDR 1949 und der Auflosung der Lander 1952 sowie der immer starkeren Durchsetzung der Diktatur der SED wurden jedoch praktisch die sich daraus ergebenden Garantien fur eine kommunale Selbstverwaltung immer weiter beschnitten bis sie schliesslich mit dem Gesetz uber die ortlichen Organe der Staatsmacht vom 18 Januar 1957 28 ganzlich abgeschafft wurden Mit dem am gleichen Tag in Kraft gesetzten Gesetz uber die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenuber den ortlichen Volksvertretungen 29 ubernahm die Volkskammer nicht nur die Aufsicht sondern auch Weisungsrechte und konnte Beschlusse der ortlichen Volksvertretungen ganzlich aufheben Mit diesen beiden Gesetzen wurden die Gemeinden eine untere staatliche Verwaltungsebene der DDR ohne eigenen Wirkungskreis und ohne eigene Rechtspersonlichkeit 27 Mit dem Gesetz uber die Auflosung der Landerkammer der Deutschen Demokratischen Republik 30 vom 8 Dezember 1958 wurden formaljuristisch abschliessende Regelungen im Sinne der zentralistischen Staatsfuhrung getroffen Damit waren die Stadte und Gemeinden in der DDR aber auch im juristischen Sinn untergegangen Kommunalrecht in der Periode der Regierung de Maiziere Bearbeiten In der Amtsperiode der aus einer nicht zentralistischen demokratischen Wahl hervorgegangenen Regierung der DDR von April bis Oktober 1990 der Regierung de Maiziere wurden seit Marz 1990 erste Rechtsgrundlagen fur ein pluralistisches Kommunalrecht entwickelt Die am 17 Mai 1990 in Kraft getretene Kommunalverfassung der DDR fuhrte zu einer juristischen Wiederinstandsetzung der Selbstverwaltung von Stadten und Gemeinden auf dem Gebiet der DDR die jedoch weder Rechtsnachfolger der bis dahin bestehenden unteren staatlichen Verwaltungsebene noch Nachfolger der vorher bestehenden Gemeinden wurden oder sind und zur Wieder Einfuhrung der kommunalen Selbstverwaltung nach dem Vorbild der alten Bundesrepublik 27 Dabei wurde der Text relativ offen gehalten um die Gesetzgebungskompetenz der Lander nicht zu stark zu prajudizieren In der Praxis fuhrte dieses in den Stadten und Gemeinden 1990 zunachst zu jeweils ortlich stark abweichenden Ubernahmen der beschriebenen Kommunalverfassungstypen Die Selbstverwaltungsformen konnten sowohl nach Mustern des norddeutschen als auch des suddeutschen Ratsverfassungsmodells tendieren Entwicklung in der Bundesrepublik ab 1990 Bearbeiten 1993 und 1994 wurde in den Bundeslandern Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Sachsen Sachsen Anhalt und Thuringen die Kommunalverfassung der DDR durch landesgesetzliche Regelungen abgelost die sich jeweils stark daran orientierten welches westdeutsche Bundesland die jeweilige Patenschaft innehatte So kam es dass die brandenburgische und die mecklenburg vorpommerische Gemeindeordnung sich an der norddeutschen Ratsverfassung orientieren wahrend Sachsen die Gemeindeordnung Baden Wurttembergs inhaltlich und juristisch fast unverandert ubernahm Entwicklungen der letzten Jahre richteten sich auf eine starkere Beteiligung der Gemeindeburger an kommunalen Angelegenheiten unmittelbare Demokratie auf Gemeindeebene Modernisierung der Verwaltung Neues Steuerungsmodell und auf die inzwischen deutschlandweit vereinheitlichte Direktwahl des Burgermeisters der gleichzeitig Hauptverwaltungsbeamter ist 1994 Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz und Saarland 1996 Niedersachsen 1998 Schleswig Holstein Die Gemeindeverfassungen wurden in dieser Zeit entsprechend novelliert Abweichungen zwischen den Landern gibt es insbesondere bei Wahlzeiten und den Kompetenzen der jeweiligen Ober Burgermeister Kritik an der norddeutschen und suddeutschen Ratsverfassung BearbeitenEiner der Kritikpunkte ist die Stellung des Ober Burgermeisters der zugleich Hauptverwaltungsbeamter und politischer Reprasentant der Gemeinde ist Daraus resultiere dass die Gemeindeverwaltung in Zeiten vor einer Kommunalwahl politisch unter starkeren Druck gerate und ihre Handlungsfahigkeit teilweise eingeschrankt werden konne da sich der Hauptverwaltungsbeamte dann starker dem Wahlkampf widmen werde Weiterhin sei so wird eingewandt durch die Aufgabenkumulierung der Arbeitsaufwand gestiegen Insbesondere die Reprasentation fordere bei grosseren Kommunen erhebliche Zeit in der sich der Hauptverwaltungsbeamte nicht mehr mit den laufenden Verwaltungsgeschaften befassen konne sodass hier der ubrigen Verwaltungsspitze erhebliche Freiraume eingeraumt werden mussten Dagegen sei durch die alte zweigleisige norddeutsche Ratsverfassung sichergestellt worden dass an der Spitze der Verwaltung ein Verwaltungsfachmann bzw eine fachfrau stehe wahrend der reprasentativ tatige ehrenamtliche Ober Burgermeister einen beliebigen Beruf ausuben konnte und auch nach dem suddeutschen Modell keineswegs ein Verwaltungsfachmann bzw eine fachfrau gewahlt wurde Dieser Kritik wird allerdings auch entgegengehalten dass in der norddeutschen Ratsverfassung der Ober Burgermeister niemals seine Vorstellungen oder Beschlusse des Rates direkt ausfuhren konnte sondern stets auf einen Dritten den Ober Stadtdirektor angewiesen gewesen sei was in der Praxis zu erheblichen Spannungsverhaltnissen im besten Fall zu zeitlichen Verzogerungen gefuhrt habe Die konkrete politisch personliche Verantwortlichkeit sei aus der Sicht des Rates nie ausreichend gegeben gewesen In der Praxis resultieren daraus die noch heute im Bereich der suddeutschen Ratsverfassung erheblich hoheren Kompetenzen des Ober Burgermeisters die zwar so im Bereich der norddeutschen Ratsverfassung nicht ausgeformt wurden das Argument der starkeren Anbindung der Verwaltung an den Rat ist jedoch eines der wichtigsten Argumente gewesen die unterschiedlichen Gemeindeordnungen in diesem Punkt zu vereinheitlichen Siehe auch BearbeitenLandkreisordnung kommunale Aufgabenstruktur KommunalfinanzenLiteratur BearbeitenGerhard Bennemann Rudolf Beinlich Frank Brodbeck u a Kommunalverfassungsrecht Hessen Hessische Gemeindeordnung Hessische Landkreisordnung Gesetz uber kommunale Gemeinschaftsarbeit Gesetz zur Starkung der kommunalen Zusammenarbeit und Planung in der Region Rhein Main Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG Kommentaresammlung Loseblattausgabe Kommunal und Schul Verlag Wiesbaden 2007 ISBN 978 3 8293 0222 7 Abstrakt Frank Batge Kommunalrecht in NRW 4 vollstandig uberarbeitete Auflage Verlag C F Muller Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 5414 9 Jorn Ipsen Niedersachsisches Kommunalrecht 4 Auflage Boorberg Stuttgart 2014 ISBN 3 415 03220 5 Matthias Niedzwicki Kommunalrecht in Nordrhein Westfalen 4 Auflage Shaker Verlag Aachen 2019 ISBN 978 3 8440 6328 8 Markus Thiel Die preussische Stadteordnung von 1808 Speyerer Arbeitshefte Band 123 Deutsche Hochschule fur Verwaltungswissenschaften Speyer 1999 DNB 959026053 Robert Thiele Niedersachsische Gemeindeordnung Kommentar 6 Auflage Deutscher Gemeindeverlag Kiel 2007 ISBN 3 555 20285 5 Hans Georg Wehling am meisten demokratisch Die wurttembergische Kommunalverfassung als Modell In Sonke Lorenz Volker Schafer Hrsg Tubingensia Impulse zur Stadt und Universitatsgeschichte Festschrift fur Wilfried Setzler zum 65 Geburtstag Jan Thorbecke Verlag Ostfildern 2008 ISBN 978 3 7995 5510 4 S 605 619 Klaus A Klang Ulf Gundlach Manfred Kirchmer Gemeindeordnung und Landkreisordnung fur das Land Sachsen Anhalt Kommentar 3 Auflage Deutscher Gemeindeverlag Koln 2012 ISBN 978 3 555 55035 0 Weblinks BearbeitenDie Deutsche Gemeindeordnung 30 Januar 1935 Volltext Gesetz uber die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR Kommunalverfassung 17 Mai 1990 Gemeindeverfassung in Bayern 1800 GegenwartEinzelnachweise Bearbeiten Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen Art 143 145 Transparenzportal Bremen abgerufen am 6 Oktober 2020 Gemeinderat Kommunalwahl BW de Abgerufen am 21 Oktober 2017 http www lexsoft de cgi bin lexsoft justizportal nrw cgi xid 146702 66 Niedersachsisches Landtagsdokumentationssystem Trefferanzeige Abgerufen am 29 Marz 2017 Nds Gesetz und Verordnungsblatt 2017 Seite 307 PDF Abgerufen am 29 Marz 2017 Ordnung fur samtliche Stadte der Preussischen Monarchie mit dazu gehoriger Instruktion Behuf der Geschaftsfuhrung der Stadtverordneten bei ihren ordnungsgemassigen Versammlungen Vom 19ten November 1808 Uwe Andersen Land Schleswig Holstein Allgemeine Stadte Ordnung vom 2 Februar 1832 Sammlung der Gesetze und Verordnungen fur das Konigreich Sachsen von Jahre 1832 Hofbuchdruckerei von C E Meinhold und Sohnen Dresden S 7 15 Gemeinde Ordnung vom 23 October 1834 fur die Stadte und Landgemeinden Kurhessens In Sammlung von Gesetzen Verordnungen Ausschreiben und anderen allgemeinen Verfugungen fur Kurhessen vom Jahre 1834 Hof und Waisenhaus Druckerei Cassel kurhessGS 1834 S 181 214 abgerufen am 10 August 2014 Zu den Einzelheiten dieser fur alle Stadte und Gemeinden Kurhessens geltenden Kommunalverfassung Norbert Breunig Die kurhessische Gemeindeordnung von 1834 In Grindaha Heft 22 Jahreshefte des Geschichtsvereins Grundau e V Grundau 2012 ISSN 2194 8631 S 105 120 Gesetz Nr 31 uber die Gemeindeordnung vom 18 Dez 1945 GVBl S 225 Grosshessische Gemeindeordnung vom 21 Dez 1945 GVBl 1946 S 1 Deutsche Gemeindeordnung in der Fassung des Anwendungsgesetzes vom 20 Dez 1945 RegBl 1946 S 5 Ausfuhrungsanweisung zu 32 zur DGO 1935 Nr 2 33 Abs 1 DGO 1935 und der Ausfuhrungsanweisung zu 33 Joszef Wiktorowicz Die Stadtordnung als Textsorte Anhand einer Abschriftensammlung aus Krakau In Mechthild Habermann Hrsg Textsortentypologien und Textallianzen des 13 und 14 Jahrhunderts Berlin 2011 Berliner sprachwissenschaftliche Studien Band 22 S 429 438 a b Wolfgang Benz Suddeutschland in der Weimarer Republik Ein Beitrag zur deutschen Innenpolitik 1918 1923 Duncker amp Humblot 1970 S 185 ff Joe Weingarten Einkommensteuer und Einkommensteuerverwaltung in Deutschland Ein historischer und verwaltungswissenschaftlicher Uberblick Springer Verlag 2013 S 133 sowie Alexander Fricke Die Geschichte des Foderalismus in Deutschland GRIN Verlag 2008 S 5 Eberhard Kolb Friedrich Ebert als Reichsprasident Amtsfuhrung und Amtsverstandnis de Gruyter 1997 S 21 ff Ernst Gusenbauer Das Modell der Ratedemokratie und die Munchner Raterepublik des Jahres 1919 GRIN Verlag 2011 S 8 ff Horst Moller Regionalbanken im Dritten Reich de Gruyter 2015 S 25 verfassungen de 1 Satz 2 DGO a b Julia Brehme Privatisierung und Regulierung der offentlichen Wasserversorgung Mohr Siebeck 2010 S 129 130 dazu auch Alfons Gern Deutsches Kommunalrecht sowie W Kahl Die Staatsaufsicht Bonn 2000 S 234 ff Deutsche Gemeindeordnung vom 21 Dezember 1946 In Gross Hessisches Staatsministerium Hrsg Gesetz und Verordnungsblatt fur das Land Hessen 1945 Nr 1 S 1 10 Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags PDF 1 6 MB Demokratische Gemeinde Verfassung fur die sowjetische Besatzungszone Deutschlands Text abgerufen am 27 Juni 2011 a b c Alfons Gern Sachsisches Kommunalrecht 2 Auflage C H Beck Munchen 2000 ISBN 3 406 45501 8 S 14 Gesetz uber die ortlichen Organe der Staatsmacht Text abgerufen am 27 Juni 2011 Gesetz uber die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenuber den ortlichen Volksvertretungen Text abgerufen am 27 Juni 2011 Gesetz uber die Auflosung der Landerkammer der Deutschen Demokratischen Republik Text Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1958 S 865 abgedruckt auf verfassungen de abgerufen am 27 Juni 2011 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gemeindeordnungen in Deutschland amp oldid 235514160