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Das Weisungs oder Anordnungsrecht ist in Organisationen Unternehmen und offentlicher Verwaltung das Recht anderen Stellen Aufgabentragern oder Rechtssubjekten vorzuschreiben welche Handlungen vorzunehmen und welche zu unterlassen sind Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 Inhalt und Umfang 4 Folgen 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenEin Weisungsrecht resultiert aus einem gesetzlichen oder vertraglichen Uber und Unterordnungsverhaltnis demzufolge der Weisende oder Anweisende dem Weisungsempfanger eindeutige und rechtskonforme Handlungsanweisungen erteilen darf Die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers ist als Direktionsrecht bekannt Innerhalb eines Konzerns steht aktienrechtlich der Muttergesellschaft gegenuber ihren Tochtergesellschaften ein Anordnungsrecht zu Die offentliche Verwaltung ist durch das offentliche Recht befugt Weisungen im Rahmen von Verwaltungsakten oder Bescheiden zu verfugen Jedes ubergeordnete Verwaltungsorgan ist dem ihm untergeordneten Verwaltungsorgan gegenuber weisungsberechtigt Weisungen sind vertikale Kommunikation auf hierfur vorgesehenen Dienstwegen die mundlich oder schriftlich erfolgen konnen Nicht samtliche Arbeitsverhaltnisse unterliegen der Weisungsbefugnis Freiberufliche tatige Journalisten und Kameraleute unterliegen z B nicht der Weisungsbefugnis sonst durften sie nicht freiberuflich arbeiten Arten BearbeitenEs gibt arbeitsrechtliche konzernrechtliche verwaltungsrechtliche gerichtliche und militarische Anordnungsbefugnisse Direktionsrecht Man unterscheidet fachliche und disziplinarische Weisungsbefugnisse 1 Fachliche Weisungsbefugnis ist das Recht die zur Aufgabenerfullung notwendigen Handlungsanweisungen zu treffen Hierzu gehort technische oder wirtschaftliche Fachkompetenz Erfahrung und Kontrollkompetenz Sie wird vom Fachvorgesetzten ubernommen Disziplinarische Weisungsbefugnis ist das Recht personalpolitische Massnahmen gegenuber anderen Stellen zu ergreifen Hierzu gehort die Personalbeurteilung Genehmigung von Urlaubsantragen oder Sanktionierung von Mitarbeiterverhalten Sie ist dem Disziplinarvorgesetzten vorbehalten Konzernrechtliches Weisungsrecht Nur durch Abschluss eines Beherrschungsvertrages erhalt das herrschende Unternehmen ein umfassendes Weisungsrecht gegenuber dem Vorstand der abhangigen Gesellschaft 308 Abs 1 AktG Eine Weisung ist jede Willensausserung des herrschenden Unternehmens unabhangig von ihrer ausseren Erscheinungsform oder Bezeichnung Entscheidend ist ob das herrschende Unternehmen davon ausgeht dass die Willensausserung durch das beherrschte Unternehmen befolgt wird 2 Das herrschende Unternehmen ubt sein Weisungsrecht nach 78 AktG Aktiengesellschaft 37 GmbHG GmbH 161 Abs 2 und 125 HGB KG und 709 714 BGB GbR durch ihre gesetzlichen Vertreter aus 3 Offentliche Verwaltung Beim Hoheitsakt beschliesst der Staat von oben herab hoheitlich Staat und Burger stehen in einem Uber Unterordnungsverhaltnis Subordinationsverhaltnis zueinander Aus dieser Position heraus kann der Staat Anordnungen und Weisungen im Rahmen von Gesetzen Verwaltungsakten Bescheiden oder gerichtlichen Entscheidungen erlassen Das Weisungsrecht des Bundes ergibt sich aus Art 85 GG Auftragsverwaltung und Bundesverwaltung Danach unterstehen die Landesbehorden den Weisungen der zustandigen obersten Bundesbehorden Die Weisungen sind ausser wenn die Bundesregierung es fur dringlich erachtet an die obersten Landesbehorden zu richten Der Vollzug der Weisungen ist durch die obersten Landesbehorden sicherzustellen Insbesondere in der Eingriffsverwaltung wird dem Burger ein Tun Dulden oder Unterlassen aufgegeben und damit in seine allgemeine Handlungsfreiheit eingegriffen Hier erteilt der Staat Befehle und erzwingt ihre Durchsetzung Staatlich handeln konnen nicht nur staatliche Stellen sondern auch Organe von Gemeinden sowie Verwaltungstrager der funktionalen Selbstverwaltung 4 Besondere Weisungsrechte bestehen beim inneren Notstand im Verteidigungsfall und bei Naturkatastrophen 5 Justiz Im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewahrung einer Freiheitsstrafe kann in Deutschland das Gericht als Bedingungen Auflagen 56b StGB und Weisungen 56c StGB erteilen Im Gegensatz zum repressiven Charakter von Auflagen haben Weisungen praventiven Charakter 6 zielen also auf die Besserung des Taters ab Militar In der Bundeswehr gilt Eine Weisung beinhaltet einen Befehl Sie gibt oft nur die Gesamtabsicht des Vorgesetzten die Zielsetzung im grossen und gilt in der Regel fur einen langeren Zeitraum Sie lasst dem Empfanger weitgehende Handlungsfreiheit in der Durchfuhrung und in der Wahl der anzuwendenden Mittel Die Herausgabe von Weisungen ist im allgemeinen der Obersten und der Oberen Fuhrung vorbehalten Weisungen des BMVg werden auch als Erlasse bezeichnet 7 Von der Weisung zu unterscheiden sind dienstliche Anordnungen haufig falschlich als Weisung bezeichnet Sind im militarischen Bereich Soldaten einem Beamten Arbeitnehmer oder Beamte Arbeitnehmer einem Soldaten unterstellt so erteilt der Vorgesetzte keine Befehle sondern dienstliche Anordnungen Gleiches gilt bei integrierten Unterstellungen Die Pflicht zum Befolgen dieser Anordnungen ergibt sich fur Soldaten aus ihrer Pflicht zum treuen Dienen 7 SG fur Beamte aus den 61 und 62 Bundesbeamtengesetz und fur Angestellte aus dem Dienstvertrag 8 Inhalt und Umfang BearbeitenDer Inhalt von Weisungen muss eindeutig und rechtskonform sein Eindeutigkeit liegt vor wenn Weisungen dem Weisungsempfanger klare nicht interpretierbare Handlungsanordnungen geben wobei nur die zulassigen oder nicht zulassigen Aktivitaten aufgefuhrt sein durfen Die Weisung selbst und ihre Folgen mussen mit der geltenden Rechtsordnung in Einklang stehen Die Grenzen der Weisung bilden allgemein der Grundsatz von Treu und Glauben und das Schikaneverbot speziell die Rechtmassigkeit ihrer Erteilung und ihres Inhaltes Folgen BearbeitenZahlreiche Gesetze zeigen auch die Folgen auf die eine Nichtbefolgung von eindeutigen Weisungen nach sich ziehen kann Die Nichtbefolgung einer Weisung des Arbeitgebers stellt aufgrund der vorhandenen Folgepflicht eine Arbeitsverweigerung dar und kann nach vorausgegangener ergebnisloser Abmahnung den Anlass fur eine Kundigung Beendigung des Arbeitsverhaltnisses darstellen Das Beamtenrecht sieht in der Nichtbefolgung einer Weisung ein Dienstvergehen Nach 308 Abs 2 AktG ist der Vorstand der abhangigen Gesellschaft verpflichtet ihm erteilte Weisungen zu befolgen Geschieht dies nicht kann der Vorstand der herrschenden Gesellschaft die abhangige Gesellschaft verklagen Eine Nichtbefolgung ist hier in jenen Fallen sogar Rechtspflicht wenn die Weisungen offensichtlich nicht den Konzerninteressen dienen und nachteilig sind Einzelnachweise Bearbeiten Rolf Buhner Betriebswirtschaftliche Organisationslehre 2004 S 65 Jens Kuhlmann Erik Anis Konzern und Umwandlungsrecht 2010 Rn 594 Sven Timmerbeil Grundriss des Konzern und Umwandlungsrechts 2012 S 19 BVerfG Beschluss vom 5 Dezember 2002 Az 2 BvL 5 98 Volltext BVerfGE 107 59 Carl Creifelds Creifelds Rechtsworterbuch 2000 S 1558 KG Beschluss vom 20 November 2015 2 Ws 234 15 141 AR 475 15 Rn 22 Zentrale Dienstvorschrift ZDv 1 50 Grundbegriffe zur militarischen Organisation Unterstellungsverhaltnisse Dienstliche Anweisungen Nr 305 Zentrale Dienstvorschrift ZDv 1 50 Grundbegriffe zur militarischen Organisation Unterstellungsverhaltnisse Dienstliche Anweisungen Nr 311Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4137565 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Weisung Deutschland amp oldid 214313711