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Ein Erlass ist eine Anordnung der Exekutive an andere staatliche Stellen oder an die Bevolkerung eines Landes In parlamentarischen Systemen wird diese Moglichkeit durch die Gesetzgebungshoheit der Legislative stark eingeschrankt Meist sind Behorden nur zu Erlassen gegenuber ihnen nachgeordnete Dienststellen befugt nicht jedoch den Burgern gegenuber Andere Bezeichnungen hierfur sind im deutschen Verwaltungsrecht Verwaltungsvorschrift Runderlass und Rundschreiben 1 Der in der deutschen Rechtssprache als Erlass bezeichnete Rechtsakt wird in vielen anderssprachigen Rechtsordnungen Dekret genannt Ein Dekret wird von der zustandigen Stelle erlassen wahrend ein Erlass durch die zustandige Stelle ergeht In autokratischen Systemen wie Diktaturen oder absoluten Monarchien machen die jeweiligen Herrschenden haufig von diesem Instrument Gebrauch z B ergingen durch Adolf Hitler sogenannte Fuhrererlasse und regieren mitunter ausschliesslich durch Erlasse oder Dekrete Siehe auch BearbeitenEdikt Executive Order Ukas Ferman Erlass Begriffserklarung Einzelnachweise Bearbeiten Zu der Rechtsnatur von Verwaltungsvorschriften und den Bezeichnungen dafur Andreas Vosskuhle Ann Katrin Kaufhold Grundwissen Offentliches Recht Verwaltungsvorschriften Juristische Schulung JuS 2016 S 314 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erlass Verwaltungsrecht amp oldid 223511856