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Der Beherrschungsvertrag ist ein zwischen einer inlandischen Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit einer in oder auslandischen Gesellschaft mit beliebiger Rechtsform geschlossener Unternehmensvertrag der die Leitung der inlandischen Gesellschaft dem anderen Unternehmen unterstellt Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Folgen 3 Beendigung 4 Literatur 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseRechtsgrundlagen BearbeitenDer Beherrschungsvertrag ist in 291 Abs 1 Satz 1 Alternative 1 AktG geregelt Er fuhrt unwiderlegbar zu einem Vertrags Konzern zwischen den vertragschliessenden Parteien 18 Abs 1 Satz 2 AktG in Form eines Unterordnungskonzerns Dieser konzernrechtliche Begriff macht deutlich worum es beim Beherrschungsvertrag geht das beherrschte Unternehmen unterwirft sich dem herrschenden Unternehmen und verliert jegliche gesellschaftsrechtliche Autonomie Stellen sich jedoch mehrere Unternehmen unter einheitliche Leitung eines anderen Unternehmens ohne voneinander abhangig zu sein liegt kein Beherrschungsvertrag vor 291 Abs 2 AktG der Beherrschungsvertrag setzt also regelmassig auch die Abhangigkeit voraus Abhangige Unternehmen sind rechtlich selbstandige Unternehmen auf die ein anderes Unternehmen herrschendes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausuben kann 17 Abs 1 AktG Durch die Regelung im Aktiengesetz findet der Beherrschungsvertrag zunachst keine Anwendung fur andere Rechtsformen als AG und KGaA beim beherrschten Unternehmen Inzwischen ist jedoch die GmbH durch die Rechtsprechung als beherrschtes Unternehmen anerkannt 1 was sich auch aus dem Verweis in 30 Abs 1 S 2 GmbHG ergibt Personengesellschaften konnen lediglich unter bestimmten Voraussetzungen als beherrschtes Unternehmen fungieren Hierzu gehort insbesondere dass keine naturliche Person von einer personlichen Haftung fur Gesellschaftsverbindlichkeiten getroffen wird 2 Das herrschende Unternehmen darf dagegen jede Rechtsform haben Folgen BearbeitenKern des Beherrschungsvertrags ist die Unterstellung des beherrschten Unternehmens unter das Weisungsrecht des herrschenden Unternehmens 308 Abs 1 AktG Dieses Weisungsrecht wird durch die Leitungsmacht ausgeubt und wirkt sich auf die Geschaftsfuhrung des beherrschten Unternehmens aus Das herrschende Unternehmen trifft Entscheidungen in mindestens einem der unternehmerischen Funktionsbereiche Beschaffung Finanzierung Organisation Absatz und setzt diese notfalls gegen den Willen des beherrschten Unternehmens auch durch Die eigenverantwortliche Leitung des Vorstands der beherrschten Gesellschaft 76 Abs 1 AktG wird durch eine fremdbestimmte Leitung des herrschenden Unternehmens ersetzt 308 Abs 1 AktG Die Auswirkungen eines Beherrschungsvertrags insbesondere auf das beherrschte Unternehmen sind derart gravierend dass der Gesetzgeber zwei Folgen eingebaut hat Formelle Folgen Der Beherrschungsvertrag ist in Schriftform abzufassen mit 75 Stimmenmehrheit in der Hauptversammlung des beherrschten Unternehmens zu beschliessen 293 Abs 1 AktG und im Handelsregister eintragungspflichtig Materielle Folgen Gegenuber aussenstehenden Minderheits Aktionaren hat das beherrschende Unternehmen eine Ausgleichspflicht 304 Abs 3 Satz 1 AktG fur alle Nachteile die sich aus der Ausubung der Leitungsmacht ergeben Mit einem Beherrschungsvertrag untrennbar verbunden ist einerseits die Pflicht des herrschenden Unternehmens Bilanzverluste des beherrschten Unternehmens auszugleichen 302 Abs 1 AktG siehe Gewinnabfuhrungsvertrag andererseits ist Minderheitsaktionaren ein bestimmter jahrlicher Gewinn nach 304 Abs 1 AktG zu garantieren Ohne diese Ausgleichspflichten ist ein Beherrschungsvertrag nichtig 304 Abs 3 Satz 1 AktG Beendigung BearbeitenAnders als die ubrigen Unternehmensvertrage kann ein Beherrschungsvertrag nicht ruckwirkend geschlossen werden 3 Er kann nur zum Ende des Geschaftsjahrs oder des vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums aufgehoben werden oder aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kundigungsfrist gekundigt werden Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor wenn der andere Vertragsteil voraussichtlich nicht in der Lage sein wird seine auf Grund des Vertrags bestehenden Verpflichtungen zu erfullen 297 AktG oder wenn das herrschende Unternehmen nicht mehr uber die Mehrheit der Geschaftsanteile am beherrschten Unternehmen verfugt Aus der ubrigens nicht konstitutiv wirkenden Eintragung der Beendigung eines Vertrages ins Handelsregister muss sich u a auch der Zeitpunkt der Beendigung eindeutig ergeben 298 AktG Aus Grunden des Glaubigerschutzes besteht eine Einstandspflicht fur die Schulden des beherrschten Unternehmens auch noch nach Beendigung des Beherrschungsvertrags 303 Abs 1 AktG So hat das herrschende Unternehmen den Glaubigern der abhangigen Gesellschaft deren Forderungen begrundet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister als bekannt gemacht gilt Sicherheit zu leisten wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden Literatur BearbeitenWalter Bayer Der grenzuberschreitende Beherrschungsvertrag Muller Heidelberg ISBN 3 8114 5188 X Siehe auch BearbeitenUnternehmensvertrag OrganschaftserklarungEinzelnachweise Bearbeiten BGH NJW 1989 295 Jens Kuhlmann Erik Ahnis Konzern und Umwandlungsrecht 2007 S 213 Jens Kuhlmann Erik Ahnis Konzern und Umwandlungsrecht 2007 S 224 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beherrschungsvertrag amp oldid 207741653