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Unter Glaubigerschutz werden alle praventiven Regelungen verstanden die den tatsachlichen und potenziellen Glaubiger vor dem Ausfall seiner Forderungen in der Insolvenz des Schuldners bewahren sollen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Risiken eines Glaubigers 2 1 Informationsrisiko 2 2 Insolvenzrisiko 2 3 Verlustrisiko 3 Glaubigerschutzregeln im BGB 4 Glaubigerschutzregeln im HGB 5 Glaubigerschutzregeln in der InsO 6 Glaubigerschutz im Aktienrecht 7 Glaubigerschutz im Konzern 8 Glaubigerschutz bei Kreditinstituten 9 Verletzung von Glaubigerschutzbestimmungen 10 Glaubigerschutz in Osterreich 11 Glaubigerschutz in den USA und Kanada 12 Literatur 13 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenSelbst in der Insolvenz des Schuldners wird noch fur einen gesetzlichen Glaubigerschutz gesorgt Die Insolvenzordnung regelt den geordneten Ablauf des Insolvenzverfahrens Verfugungsverbote des Schuldners Anfechtungsrechte der Glaubiger Rangfolgen bei der Befriedigung von Glaubigern oder die Aussonderungs und Absonderungsrechte der Glaubiger Der eigentliche Glaubigerschutz setzt jedoch fruher an Es handelt sich um praventive gesetzliche Regelungen und hochstrichterliche Rechtsprechung insbesondere im Bilanz und Aktienrecht des Handelsgesetzbuchs HGB und des Aktiengesetzes AktG die dafur sorgen sollen dass es zu einer Insolvenz erst gar nicht kommen kann Der Begriff Glaubigerschutz wird im BGB HGB oder AktG nicht ausdrucklich erwahnt sondern einzelne gesetzliche Tatbestande sorgen fur die Einhaltung dieses Kernprinzips Das Ziel des Glaubigerschutzes liegt nicht darin dem Glaubiger sein Ausfallrisiko vollstandig abzunehmen sondern ihn vor Entwicklungen zu schutzen die mit einer nicht vertretbaren Risikoerhohung verbunden sind 1 Risiken eines Glaubigers BearbeitenGlaubigerschutz ist als Interessenschutz von Personen zu verstehen die Glaubigerrisiken eingehen oder denen der Schuldner aus anderen Grunden leistungsverpflichtet ist 2 Glaubigerrisiken bestehen in der Nichterfullung der vertragsgemass geschuldeten Leistungen Zins und Tilgungsleistungen aus Kreditvertragen aber auch Kaufpreisschulden aus Kaufvertragen des Schuldners Diese Risiken konnen nach Informationsrisiko Insolvenzrisiko und Verlustrisiko unterschieden werden Informationsrisiko Bearbeiten Gefahr fur den Glaubiger dass er sich auf Grund unvollstandiger verfalschter verspateter oder fehlender Informationen des Schuldners fur ein Kreditrisiko entscheidet obwohl er bei besserem Informationsstand keinen Kredit gewahrt hatte Insolvenzrisiko Bearbeiten Gefahr fur den Glaubiger dass sich die wirtschaftliche Lage des Schuldners soweit verschlechtert dass dieser die vertragsgemass geschuldete Leistung nicht mehr erfullen kann und uber das Vermogen des Schuldners das Insolvenzverfahren eroffnet wird Verlustrisiko Bearbeiten Gefahr fur den Glaubiger dass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens seine Anspruche nur zum Teil oder sogar vollstandig nicht erfullt werden konnen Genau auf diesen Ebenen versuchen verschiedene gesetzliche Bestimmungen den Glaubiger zu schutzen indem sie dem Schuldner bestimmte Verhaltenspflichten auferlegen oder Verbote aussprechen Glaubigerschutzregeln im BGB BearbeitenIm BGB sind zahlreiche Regeln zum Glaubigerschutz enthalten Die Generalnorm des 242 BGB Treu und Glauben verhindert eine Rechtsausubung die im Widerspruch zum eigenen fruheren Verhalten steht Die Leistung muss danach vom Schuldner nach Treu und Glauben bewirkt werden also in einer Form und Zeit wie sie vom Glaubiger vertragsgemass erwartet werden kann Das BGB ermoglicht zudem auf Vertragsebene dem Glaubiger die Sicherung seiner Forderungen durch Kreditsicherheiten um ihm bei Storungen die Moglichkeit einzuraumen sich durch verfugbare Kreditsicherheiten zu befriedigen Mit diesen Kreditsicherheiten verschafft sich der Glaubiger Privilegien in der Insolvenz seines Schuldners weil seine Kreditsicherheiten dort dem Absonderungsrecht der Insolvenzordnung unterliegen Haften mehrere Personen Gesamtschuldner und burgen so erhoht dieser Umstand die Sicherheit von Glaubigern weil sie sich irgendeinen Schuldner oder Burgen aussuchen durfen und von ihm die Zahlung der gesamten Forderung verlangen konnen Fur bestimmte Glaubigergruppen sieht das BGB glaubigerschutzende gesetzliche Pfandrechte vor So hat der Vermieter ein gesetzliches Pfandrecht nach den 562 ff BGB an allen in die Mietraume vom Mieter eingebrachten Sachen zur Sicherung der unbezahlten Mietforderungen Ahnliche Regelungen sind fur Verpachter 581 Abs 2 BGB Pachter 583 BGB Werkunternehmer 647 BGB und Gastwirte 704 BGB vorgesehen Es handelt sich jeweils um gesetzliche Pfandrechte die automatisch ab Vertragsbeginn gelten und nicht gesondert vereinbart werden mussen Sie sollen den Glaubiger vor Ausfall seiner Forderung schutzen indem sie ihm ein Pfandrecht an den in seinen Herrschaftsbereich gelangten Sachen des Vertragspartners einraumen Wird seine Forderung nicht bezahlt kann er die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen nach den Bestimmungen der 1288 ff BGB verwerten Dem Lieferanten wird mit dem Eigentumsvorbehalt nach 449 BGB das Eigentum an der gelieferten und noch unbezahlten Ware bis zur vollstandigen Bezahlung zugesprochen Bezahlt der Debitor die erhaltene Ware nicht oder nicht vollstandig so kann der Lieferant sie nach Rucktritt wieder herausverlangen 449 Abs 2 985 BGB Glaubigerschutzregeln im HGB BearbeitenNach Wohe 3 besteht die gesetzgeberische Aufgabe bei der Bilanzierung insbesondere im Schutz der Glaubiger vor falschen Informationen uber die Vermogens Finanz und Ertragslage Bei gegebener Verschuldung ist es fur die Sicherheit der Glaubiger entscheidend dass die fur die Vermogensgegenstande in der Bilanz angesetzten Werte bei ihrem Umsatz wenigstens realisiert werden konnen was durch die Festlegung einer Obergrenze fur die Bewertung des Vermogens und einer Untergrenze bei Schulden erreicht werden kann Niederstwertprinzip und Hochstwertprinzip 4 Dem Glaubigerschutz wird im deutschen Bilanzrecht ein grosses Gewicht beigemessen international unterliegt er allerdings starker Kritik 5 Zentrale Bestimmung des Glaubigerschutzes ist das in 252 Abs 1 HGB verankerte Vorsichtsprinzip mit seinen Folgeprinzipien Realisations und Imparitatsprinzip Deren Einhaltung sorgt dafur dass sich ein Unternehmen bilanziell nicht besser darstellt als der Wirklichkeit entspricht Dabei wird in Kauf genommen dass im Rahmen des Vorsichtsprinzips eine schlechtere bilanzielle Darstellung im Vergleich zur Wirklichkeit moglich ist Die Grundsatze der Bilanzklarheit Bilanzwahrheit und Bilanzkontinuitat sollen den Glaubigern einen moglichst sicheren Einblick in die Vermogens Finanz und Ertragslage eines Schuldners gewahrleisten Stetigkeit im Bilanzausweis fur Vergleichszwecke herstellen und die Vollstandigkeit und Richtigkeit eines Jahresabschlusses sicherstellen Kapitalaufbringungs und Kapitalerhaltungsvorschriften sorgen zudem dafur dass das dem Glaubiger haftende Eigenkapital eines Unternehmens in dieses eingebracht und dem Gesellschafter nicht mehr zuruckgezahlt wird Ausschuttungssperren verhindern die Ausschuttung von Buchgewinnen die noch nicht realisiert wurden Auch die auf Kapitalgesellschaften beschrankten Prufungs Testats und Offenlegungspflichten von Jahresabschlussen dienen dem Schutz der Glaubiger 284 bis 289 316 321 bis 325 und 329 HGB Im Rahmen des Vollstandigkeitsprinzips durfen nur solche Vermogensgegenstande aktiviert werden die dem Eigentumer auch wirtschaftlich zuzurechnen sind 246 Abs 1 Satz 2 HGB Damit wird im Rahmen der Glaubigerschutzfunktion sichergestellt dass nur solche Vermogensgegenstande ausgewiesen werden die den Glaubigern auch als Schuldendeckungspotenzial dienen konnen 6 Auch das HGB sieht fur bestimmte Glaubigergruppen gesetzliche Pfandrechte fur ihre Forderungen vor Es werden konkret Kommissionar 397 HGB Spediteur 410 HGB Lagerhalter 421 HGB und Frachtfuhrer 440 HGB geschutzt Auch hierbei handelt es sich um gesetzliche Pfandrechte die automatisch ab Vertragsbeginn gelten und nicht gesondert vereinbart werden mussen Der Glaubigerschutz besteht darin den Glaubiger vor dem Ausfall seiner Forderung zu schutzen indem diese Vertragstypen ihm ein Pfandrecht an den in seinen Herrschaftsbereich gelangten Sachen des Vertragspartners einraumen Fur die im HGB enthaltenen gesetzlichen Pfandrechte gelten dieselben Vorschriften wie fur die im BGB aufgezahlten In beiden Fallen gesetzlicher Pfandrechte handelt es sich um eine abschliessende Aufzahlung die also nicht beliebig erweitert werden kann Glaubigerschutzregeln in der InsO BearbeitenDurch 12 InsO werden weite Teile des offentlich rechtlich organisierten Bereichs vom Insolvenzverfahren befreit Davon begunstigt sind Gebietskorperschaften wie Bund Bundeslander Gemeinden und Gemeindeverbande Daruber hinaus nehmen am Insolvenzverfahren Anstalten des offentlichen Rechts und Korperschaften des offentlichen Rechts nicht teil was landesrechtlich geregelt ist 45 AGGVG Diese Befreiung der offentlichen Hand vom Insolvenzregime dient in erster Linie der Sicherstellung der offentlichen Verwaltung deren Arbeit nicht durch Insolvenzprozeduren gestort werden soll Darin liegt jedoch auch ein gewisser Glaubigerschutz weil Kreditgeber nicht befurchten mussen einen Vermogensverlust durch ein Insolvenzverfahren zu erleiden Diese generelle Insolvenzbefreiung ist ein Kernbestandteil des Kommunalkredits Der Glaubigerschutz besteht letztlich in der Insolvenzunfahigkeit dieser offentlich rechtlichen Rechtsformen weil der Glaubiger nicht mit den Folgen eines Insolvenzverfahrens rechnen muss Glaubigerschutz im Aktienrecht BearbeitenDer Erwerb eigener Aktien unterliegt aufgrund der Kapitalerhaltungsregeln den besonderen Beschrankungen des 71 AktG 7 Sobald ein zwischen Muttergesellschaft und abhangigem Tochterunternehmen geschlossener Beherrschungs oder Gewinnabfuhrungsvertrag endet haben die Glaubiger des abhangigen Tochterunternehmens Anspruch auf Sicherheitsleistung durch die Muttergesellschaft nach 303 Abs 1 AktG sofern ihre Forderungen wahrend der Laufzeit des Unternehmensvertrages entstanden waren Dazu mussen sich die betroffenen Glaubiger innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten beim Mutterunternehmen melden Anstatt Sicherheitsleistung kann auch eine Burgschaft des Mutterunternehmens verlangt werden 303 Abs 3 AktG Die mit Glaubigerschutz uberschriebene Vorschrift ist ein Grandfathering das betroffenen Glaubigern Vertrauensschutz gewahren soll wenn sie wegen eines bestehenden Unternehmensvertrages Forderungen gegenuber dem Tochterunternehmen begrundet haben und ihre Forderungen ohne Unternehmensvertrag fortbestehen sollen Der Sinn des 303 AktG besteht darin die Glaubiger gegen das Risiko der Insolvenz der abhangigen Gesellschaft hinsichtlich solcher Forderungen abzusichern die bis zur Beendigung des Beherrschungsverhaltnisses begrundet worden sind Die Glaubiger mussen deshalb so gestellt werden wie wenn ihre Anspruche rechtzeitig erfullt worden waren 8 Glaubigerschutz im Konzern BearbeitenDer Bundesgerichtshof hat die teilweise luckenhafte Gesetzeslage im faktischen und qualifiziert faktischen GmbH Konzern durch zahlreiche glaubigerschutzende Urteile teilweise geschlossen Denn insbesondere das GmbHG beinhaltet kein eigenstandiges Konzernhaftungsrecht wie das AktG Auch waren die Glaubiger eines GmbH Konzerns gegenuber den Glaubigern eines aktienrechtlichen Konzerns benachteiligt 9 Die Verlustubernahmepflicht dient zumindest auch dazu einen Ausgleich dafur zu schaffen dass die Kapitalsicherungsvorschriften im Vertragskonzern rechtlich und im qualifizierten faktischen Konzern in ihrer tatsachlichen Wirksamkeit ausser Kraft gesetzt sind 10 Die Kapitalsicherungsregeln dienen dem Glaubigerschutz und haben deshalb auch in einer Einmann Gesellschaft volle Gultigkeit Glaubigerschutz bei Kreditinstituten BearbeitenEinen besonderen Glaubigerschutz geniessen die Glaubiger von Kreditinstituten im Hinblick auf ihre Einlagen Diese sind durch Einlagensicherung betragsabhangig vor einer Insolvenz eines Kreditinstituts durch gesetzliche und freiwillige Massnahmen geschutzt Konkretisiert ist dieser Glaubigerschutz im Einlagensicherungsgesetz das in allen EU Mitgliedstaaten gilt und Bankguthaben bis zur Deckungssumme von 100 000 Euro pro Anleger und pro Kreditinstitut schutzt Das Kreditwesengesetz dient der Wahrung der Funktionsfahigkeit der Kreditinstitute und damit letztlich ebenfalls dem Glaubigerschutz Auch die Bankenaufsicht hat den Zweck durch praventive und detektive Uberwachung des Kreditsektors auf der Grundlage vielfaltiger aufsichtsrechtlicher Vorschriften die Glaubiger von Kreditinstituten zu schutzen Verletzung von Glaubigerschutzbestimmungen BearbeitenWerden dem Glaubigerschutz dienende gesetzliche Bestimmungen verletzt kann dies zur Nichtigkeit von Jahresabschlussen fuhren Ein bereits festgestellter Jahresabschluss ist ausser in den Fallen des 173 Abs 3 234 Abs 3 und 235 Abs 2 AktG nichtig wenn er insbesondere durch seinen Inhalt Vorschriften verletzt die ausschliesslich oder uberwiegend zum Schutze der Glaubiger der Gesellschaft gegeben sind 256 Abs 1 Nr 1 AktG Der Beschluss in einer Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann nichtig sein wenn er etwa mit dem Wesen der Aktiengesellschaft nicht zu vereinbaren ist oder durch seinen Inhalt Vorschriften verletzt die ausschliesslich oder uberwiegend zum Schutze der Glaubiger der Gesellschaft oder sonst im offentlichen Interesse gegeben sind 241 Nr 3 AktG Dies kann zur Folge haben dass der Bestatigungsvermerk vom Wirtschaftsprufer zuruckzuziehen ist alle Empfanger der Bilanz und des Prufungsberichts mit Bestatigungsvermerk uber die Nichtigkeit der Bilanz und die Rucknahme des Bestatigungsvermerks zu informieren sind und die dem Handelsregister offengelegten Jahresabschlusse zuruckzuziehen bzw zu berichtigen sind Glaubigerschutz in Osterreich BearbeitenAhnlich wie in Deutschland ist die gesamte Gesetzgebung die das Schuldrecht betrifft von Gedanken des Glaubigerschutzes gepragt vgl 1304 ABGB 178 187 213 226 243 AktG Glaubigerschutz in den USA und Kanada BearbeitenDer Begriff Glaubigerschutz beinhaltet im deutschen Recht die Sicherung der Interessen der Glaubiger Das Gegenteil wird unter dem Begriff Glaubigerschutz in den USA und Kanada verstanden Hier sollen die in eine Unternehmenskrise geratenen Unternehmen vor ihren Glaubigern geschutzt werden Sowohl das US amerikanische Insolvenzrecht Chapter 11 Bankruptcy Code als auch der kanadische Companies Creditors Arrangement Act CCAA verstehen unter Glaubigerschutz den Schutz vor den Forderungen und Aktivitaten der Glaubiger Der eigentliche Sinn von Chapter 11 ist die Erhaltung der Arbeitsplatze eines in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Unternehmens Unter Umstanden werden dazu Schulden erlassen das Unternehmen kann zwecks Aufrechterhaltung seines Geschaftsbetriebs in das Eigentum der Glaubiger ubergehen um so letztlich die Forderungen der Glaubiger moglichst noch realisieren zu konnen Literatur BearbeitenLars Franken Glaubigerschutz durch Rechnungslegung nach US GAAP Frankfurt am Main et al 2001 S ISBN 3 631 37365 1 Jens Petersen Der Glaubigerschutz im Umwandlungsrecht Munchen 2001 ISBN 3 406 48124 8 Einzelnachweise Bearbeiten Christoph Thole Glaubigerschutz durch Insolvenzrecht 2010 S 12 Herbert Wiedemann Gesellschaftsrecht Bd I S 515 f Gunter Wohe Einfuhrung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 1990 S 993 Gunter Wohe Einfuhrung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 1990 S 1042 f Ernst Heymann Norbert Horn Kommentar HGB 1999 S 39 BT Drs 16 10067 vom 30 Juli 2008 S 47 Ernst Heymann Norbert Horn Kommentar HGB 1999 S 646 BGHZ 115 187 vgl fur viele Frederik Karsten Glaubigerschutz im Gesellschaftsrecht in Neue Justiz 9 2006 S 385 392 PDF 220 kB BGHZ 107 7 18 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4021127 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Glaubigerschutz amp oldid 211296915