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Aussonderung ist ein Begriff aus dem deutschen Insolvenzrecht und beschreibt das Recht zur Ausgliederung von Gegenstanden weil sie nicht zur Insolvenzmasse gehoren Die Aussonderung findet Anwendung wenn Gegenstande der Gesamtmasse hinzugerechnet wurden die nicht im Eigentum des Schuldners sondern eines Dritten stehen Zur Aussonderung autorisiert im Sinne von 47 InsO ist der zum Besitz berechtigte Eigentumer Er ist kein Insolvenzglaubiger Besonderheiten und Abgrenzungen BearbeitenEin solches Aussonderungsrecht steht auch dem Vorbehaltseigentumer zu so etwa einem Verkaufer der seinem Kunden vor dessen Insolvenzeroffnung eine Sache unter Eigentumsvorbehalt verkauft hat der Kaufpreis mithin noch nicht vollstandig bezahlt ist Hier besteht beim insolventen Kunden lediglich ein Anwartschaftsrecht Der Insolvenzverwalter muss den vom Vorbehaltskauf erfassten Gegenstand an den Aussonderungsberechtigten ebenso herausgeben wie dem Volleigentumer 1 Im Gegensatz dazu hat nach Massgabe des Gesetzes uber die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung ein Glaubiger bei der Absonderung nach 49 ff InsO lediglich ein Recht auf Befriedigung aus Gegenstanden soweit sie der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermogen unterliegen unbewegliche Gegenstande Der Aussonderungsberechtigte darf sich beim Insolvenzverwalter keinen eigenmachtigen Zutritt verschaffen Andererseits ist der Insolvenzverwalter zur dem Berechtigten auskunftspflichtig Der Aussonderungsanspruch richtet sich nach ausserhalb des Insolvenzverfahrens geltenden zivilrechtlichen Vorschriften 47 Satz 2 InsO Verweigert der Insolvenzverwalter die Herausgabe so erfolgt die Durchsetzung nach allgemeinem Zivilprozessrecht Der Aussonderungsanspruch kann durch eine einstweilige Verfugung z B durch Verausserungs oder Einziehungsverbot gesichert werden Im Fall der Zwangsvollstreckung steht dem Aussonderungsberechtigten die Drittwiderspruchsklage nach 771 ZPO zu Wurde ein aussonderungsberechtigter Gegenstand vor der Eroffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner oder nach der Eroffnung vom Insolvenzverwalter unberechtigt veraussert so kann der Aussonderungsberechtigte gemass 48 die Abtretung des Rechts auf die Gegenleistung verlangen soweit diese noch aussteht Ist die Gegenleistung bereits erbracht kann er die Herausnahme der Gegenleistung aus der Insolvenzmasse verlangen soweit sie noch in der Masse unterscheidbar vorhanden ist Ersatzaussonderung Literatur BearbeitenJohann Kindl Caroline Meller Hannich Hrsg Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung ZPO ZVG Nebengesetze Europaische Regelungen Kosten Handkommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2021 ISBN 978 38487 5080 1 Tilman Rauhut Aussonderung von Geld gegenstandliche und wertmassige Trennung fremden Vermogens von der Insolvenzmasse Dissertation Universitat Mannheim 2017 Mohr Siebeck Tubingen 2020 ISBN 978 31615 5980 8 Einzelnachweise Bearbeiten Zur Massebefangenheit BGHZ 148 252 260 BGH NZI 2008 554 555 Rn 14 f Normdaten Sachbegriff GND 4158960 9 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aussonderungsrecht amp oldid 222579289