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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Das Anwartschaftsrecht ist im deutschen Sachenrecht eine gesicherte Rechtsposition vergleichbar zum Vollrecht Eigentum mit der Einschrankung aber dass es nur dessen wesensgleiches Minus minus darstellt Es entsteht bei mehraktigen Erwerbstatbestanden wenn der Erwerber bereits so viele Einzelakte erfullt hat dass der Eigentumserwerb durch einseitige Erklarung des Verausserers nicht mehr verhindert werden kann Aufgrund seiner Ahnlichkeit zum Eigentum dessen unmittelbare Vorstufe es darstellt wird es nach den Regeln des Vollrechts als absolutes dingliches Recht behandelt 1 2 Das bedeutet auch dass das Anwartschaftsrecht ein Recht zum Besitz gemass 986 BGB verleiht und sonstiges Recht im Sinne des 823 Absatz 1 BGB ist Im BGB ist das Anwartschaftsrecht nicht ausdrucklich geregelt Aufgrund der abschliessenden Aufzahlung der dinglichen Rechte im deutschen Sachenrecht wird es als subjektives Recht mit dinglicher Wirkung behandelt Anwartschaftsrechte spielen im Im Mobiliarsachenrecht und im Erbrecht eine Rolle Ein klassisches Beispiel des Wirtschaftsverkehrs ist die Ubereignung unter Eigentumsvorbehalt 929 S 1 158 Abs 1 BGB Der Vorbehaltskaufer der an der Sache regelmassig sofort den unmittelbaren Besitz eingeraumt erhalt erlangt keine blosse Erwerbsaussicht denn er kann den Kaufpreis jederzeit vollstandig bezahlen und wird damit Eigentumer Bei Ratenzahlungen erstarkt das Anwartschaftsrecht sukzessive zum Vollrecht Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsbestimmung 2 Verkehrsbedurfnis 3 Entstehung des Anwartschaftsrechts 4 Wirkungen des Anwartschaftsrechts 5 Schutz des Anwartschaftsrechts 5 1 Unwirksamkeit von Zwischenverfugungen 5 2 Recht zum Besitz und Besitzschutz 5 3 Vereitelung des Bedingungseintritts 5 4 Schutz in der Insolvenz 5 5 Schutz gegen Glaubiger des Verkaufers 5 6 Deliktischer Schutz 6 Ubertragung 6 1 Erwerb vom Berechtigten 6 2 Erwerb vom Nichtberechtigten 7 Pfandung 7 1 Die Pfandung der Anwartschaft an beweglichen Sachen 7 1 1 Theorie der reinen Sachpfandung 7 1 2 Theorie der reinen Rechtspfandung 7 1 3 Theorie der Doppelpfandung herrschende Meinung 7 2 Die Anwartschaft im Haftungsverband 8 Untergang des Anwartschaftsrechts 9 Literatur 10 EinzelnachweiseBegriffsbestimmung BearbeitenAusgangspunkt ist die Anwartschaft Anwartschaften sind ungesicherte rechtliche Positionen in Form blosser Aussichten wie etwa beim Versorgungsausgleich nach 1587 ff BGB Zivilrechtlich bedeutet Anwartschaft die tatsachliche Inausssichtstellung eines kunftigen Rechtserwerb 3 Anders beim Anwartschaftsrecht Hier ist der Erwerb eines Rechts an einer Sache eingeleitet nicht aber vollendet Der Erwerber verfugt uber kein Vollrecht an der Sache hat aber eine derart hohe Rechtsposition bereits inne dass diese im Rechtsverkehr wie ein Vollrecht geschutzt werden kann Innerhalb der umschlossenen Zeitspanne ist der Punkt zu suchen ab welchem die Erwerberposition den an das Vollrecht angelehnten Schutz verdient Es ist ein subjektives Erwerbsrecht wobei es selbst noch kein gegen jedermann wirkendes dingliches Recht an der zum Erwerb stehenden Sache darstellt Nach Rechtsprechung des BGH entsteht das Anwartschaftsrecht wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfullt sind dass der Verausserer die Rechtsposition des Erwerbers nicht mehr durch eine einseitige Erklarung zerstoren kann 4 5 Geringfugig abgeschwachter formuliert der BGH an anderer Stelle dass Charakteristika des Anwartschaftsrechts eine erlangte Rechtsposition des Erwerbers sei aufgrund derer eine Beeintrachtigung dieses Status nach normalem Verlauf der Dinge ausgeschlossen sei 6 Bereits 1958 bejahte der BGH die Existenz eines Anwartschaftsrechts beim Fruchterwerb 7 Das Schrifttum formuliert bisweilen so dass der Erwerb des Vollrechts nur noch vom Erwerber selbst abhangen durfe 8 Aus diesem Grund wird das Anwartschaftsrecht in der Rechtslehre als wesensgleiches Minus zum Vollrecht erachtet 9 Vollrechte selbst wie das Eigentum verleihen dem Rechtsinhaber umfassende rechtliche Macht mit einer Sache nach freiem Belieben zu verfahren vergleiche 903 BGB Eigentum ist daher umfassendes Herrschaftsrecht an einer Sache Verkehrsbedurfnis BearbeitenDas Verkehrsbedurfnis des Anwartschaftsrechts ist heute anerkannt 10 Eine allgemein anerkannte Definition des Begriffs hat sich nicht etabliert weshalb fur die Frage des Absolutheitsanspruchs der Dinglichkeit allein Kennzeichnungen sinnvoll sind wie Erwerbsposition mit erhohter Bestandskraft oder gesicherte Erwerbsposition Der Bedarf fur das Rechtsinstitut leitet sich aus dem Wirtschaftsverkehr ab welcher regelmassig unter Kapitalknappheit leidet Da blosse Erwerbspositionen ohne das Institut nicht handelbar sind musste ihre Marktgangigkeit erst geschaffen werden 11 Heute entfalten Anwartschaftsrechte eine hohe Eigendynamik 12 Da das Anwartschaftsrecht als Vorstufe zum eigentumsrechtlichen Vollrecht anerkannt wurde musste dafur Sorge getragen werden dass Ubertragungsvorgange insbesondere beim Erwerb vom Nichtberechtigten wo ein grundsatzliches Ubertragungsproblem wegen der Moglichkeit von Bosglaubigkeit besteht ebenso bei der Pfandung die Pfandungsprobleme aufweisen kann und beim deliktischen Schutz Schutzproblem funktionabel gestaltet werden was durch die Similaritat zum dinglichen Recht erreicht wurde 10 Entstehung des Anwartschaftsrechts BearbeitenNeben dem in der Artikeleinleitung bereits beschriebenen und in der Praxis haufig auftretenden Kauf unter Eigentumsvorbehalt findet das Anwartschaftsrecht eher selten Anwendung bei der Sicherungsubereignung gemass 929 Satz 1 930 BGB Durch das gemass 930 BGB vereinbarte Besitzkonstitut bleibt der Sicherungsgeber im Besitz der Sache Ubergabesurrogat und vereinbart gemass 158 Absatz 2 BGB den Ruckfall des Eigentums an sich im Wege einer auflosenden Bedingung Bis zum Bedingungseintritt hat er ein Anwartschaftsrecht inne Wesentlich haufiger werden in der Praxis lediglich schuldrechtliche Ruckgewahranspruche insbesondere im Kreditgeschaft mit den Banken vereinbart die blosse schuldrechtliche Anspruche sind und keine Anwartschaftsrechte auslosen 13 Beim Grundstuckserwerb kann fur den Kaufer ein Anwartschaftsrecht entstehen wenn die Auflassungserklarung formgultig abgegeben wurde und gemass 873 Absatz 2 BGB Bindungswirkung eingetreten ist Gemass 13 GBO muss den Antrag auf Eintragung der Auflassungsempfanger gestellt haben will er hinreichend abgesichert sein denn der Verkaufer konnte einen eigenen Antrag jederzeit zurucknehmen sodass die Rechtsposition unter diesen Bedingungen kaum als Anwartschaftsrecht bezeichnet werden konnte Ahnliches gilt fur die Eintragung von Auflassungsvormerkungen 17 GBO Der Erwerber ist dabei vor anderweitigen Verfugungen 883 Abs 2 888 BGB geschutzt 14 Im Grundstucksverkehr sind Anwartschaftsrechte auch bei Eintragung von Hypotheken denkbar 873 Abs 1 1115 Abs 1 1116 Abs 2 BGB Solange die gesicherte Forderung noch nicht entstanden ist liegt ein Fall der vorlaufigen Nichtvalutierung vor Es entsteht ein Anwartschaftsrecht denn der Erwerb der Hypothek ist nur noch davon abhangig dass das Darlehen an den Schuldner ausgezahlt wird und die Forderung somit entsteht alleinige Einflusssphare des Hypothekenglaubigers Bei einer Briefhypothek muss dem Glaubiger der Brief erteilt worden sein Im Erbrecht finden Anwartschaftsrechte bei der Nacherberegelung des 2108 Abs 2 Satz 1 BGB Anwendung 15 Mit dem Erbfall erwirbt der Nacherbe sofern zunachst ein Vorerbe eintritt ein Anwartschaftsrecht Die Vorschrift regelt zugleich den Ubergang des Anwartschaftsrechts auf den Abkommling des Nacherben sofern der Nacherbe nach Eintritt des Erbfalls aber vor Eintritt des Falls der Nacherbfolge verstirbt Der kunftige Erbe hat vor dem Erbfall kein Anwartschaftsrecht da der Erblasser die Erbfolge zu seinen Lebzeiten noch beeinflussen kann Wirkungen des Anwartschaftsrechts BearbeitenAufgrund des in der deutschen Zivilrechtsordnung geltenden Abstraktionsprinzips ist das Anwartschaftsrecht grundsatzlich losgelost vom schuldrechtlichen Vertrag zu behandeln Dadurch erst kann Eigentum unabhangig vom Kaufvertrag analog 929 ff BGB ubertragen werden Aufgrund der Zielrichtung des Anwartschaftsrechts es soll zum Vollrecht erstarken resultiert gleichzeitig eine Art Quasiakzessorietat die nicht die Forderungsabhangigkeit wie die Hypothek beschreibt aber die Moglichkeit des Bedingungseintritts fordert Tritt beispielsweise der Vorbehaltsverkaufer vom Kaufvertrag zuruck so wird die Bedingung der vollstandigen Kaufpreiszahlung nicht mehr eintreten konnen das Anwartschaftsrecht entfallt und kann nicht mehr zum Vollrecht erstarken Schutz des Anwartschaftsrechts BearbeitenUnwirksamkeit von Zwischenverfugungen Bearbeiten Beim Eigentumsvorbehalt ist der Kaufer durch die 161 162 BGB vor Zwischenverfugungen des Verkaufers bis zum Bedingungseintritt geschutzt Bedingungseintritt ist regelmassig die vollstandige Kaufpreiszahlung Die unmittelbare Folge der vollen Kaufpreiszahlung ist der Eigentumserwerb des Kaufers Die Zwischenverfugungen werden dann ex nunc unwirksam 16 BeispielDer Fahrradhandler V verkauft dem Kaufer K ein Fahrrad unter Eigentumsvorbehalt Nach der Ubergabe des Fahrrades bezahlt K die Halfte des Kaufpreises an V Nach ein paar Tagen verkauft V das Fahrrad welches er bereits an K verkauft hat an den D und ubereignet es unbedingt nach 931 BGB indem er seinen Herausgabeanspruch gegen K an D abtritt D ist nun vorubergehend Eigentumer des Fahrrades welches jedoch mit dem Anwartschaftsrecht des K belastet ist Zahlt K nun den Restkaufpreis an V so wird K Eigentumer des Fahrrades und D verliert sein Eigentum daran da die volle Kaufpreiszahlung des K den Bedingungseintritt herbeifuhrt Dieses Ergebnis wird nach ganz herrschender Meinung durch die entsprechende Anwendung des 936 Abs 3 BGB ermoglicht D konnte nur lastenfreies Eigentum erwerben wenn K das Fahrrad zu Reparaturzwecken dem V ubergeben hatte und V im Anschluss das Fahrrad an D nach 929 BGB durch Einigung und Ubergabe ubereignet hatte In diesem Fall kann D gutglaubig lastenfreies Eigentum erwerben und das Anwartschaftsrecht des K erlischt vgl 161 Abs 3 BGB Bei 161 Abs 3 BGB ist weiterhin umstritten wie die Verweisung auf die Vorschriften zugunsten derjenigen welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten zu verstehen ist Eine Ansicht wendet die 932 ff BGB auf die Zwischenverfugung an 17 Eine andere Ansicht sieht in dem Anwartschaftsrecht das Recht eines Dritten im Sinne des 936 Abs 1 S 1 BGB 18 Der Streit bedarf regelmassig keiner Entscheidung da die erste Ansicht auch 936 Abs 3 BGB jedenfalls entsprechend bzw analog anwendet und beide Ansichten zu demselben Ergebnis kommen Bei Grundstucksubertragungen geniesst auch der Auflassungsempfanger Schutz Dieser richtet sich gegen einen Widerruf im Sinne von 873 Absatz 2 925 BGB notarielle Beurkundung sowie Verfugungsbeschrankungen Sobald die Eintragung ins Grundbuch beantragt ist schaden laut Anordnung des 878 BGB nachtraglich beim Verkaufer eintretende Verfugungsbeschrankungen nicht mehr Gegen Zwischenverfugungen verhilft dem Erwerber 17 GBO mit seinem Prinzip der Rangfolgenbeachtung des Eingangs der Antrage zum Erfolg Da dieser rein formelle Schutz versagen kann geniesst der Auflassungsempfanger vor Eintragung ins Grundbuch ein verhaltnismassig schwaches Anwartschaftsrecht Weit effektiver als die formelle Schutznorm des 17 GBO ist daher die Vereinbarung einer Auflassungsvormerkung nach 883 888 BGB Nach Rechtsprechung des OLG Hamm genosse ein vormerkungsgesicherter Auflassungsglaubiger ein Anwartschaftsrecht selbst dann wenn ein Eintragungsantrag fehlte 19 Recht zum Besitz und Besitzschutz Bearbeiten Das Anwartschaftsrecht begrundet nach einer Mindermeinung bereits ein dingliches Recht zum Besitz das mit Wirkung gegenuber jedermann im Sinne des 986 BGB ausgestattet sei 20 Die herrschende Meinung lehnt dies jedoch ab da das Anwartschaftsrecht als blosse Vorstufe zum Vollrechtserwerb nur den Eigentumserwerb schutzen soll 21 Ein solcher Schutz sei aber auch dann moglich wenn der Anwartschaftsberechtigte gar nicht Besitzer sei Auch konne nach der herrschenden Meinung dem Herausgabeverlangen der sog dolo agit Einwand gemass 242 BGB entgegenstehen 22 Meist kommen beide Ansichten zu demselben Ergebnis Im Falle des Eigentumsvorbehaltskaufs ist die Annahme eines dinglichen Rechts zum Besitz aufgrund eines Anwartschaftsrechts zudem regelmassig ohnehin entbehrlich da bereits der Kaufvertrag ein Recht zum Besitz der Sache im Sinne des 986 BGB begrundet Der Verkaufer ist namlich gemass 433 Abs 1 BGB verpflichtet dem Kaufer den unmittelbaren Besitz an der Kaufsache zu verschaffen Solange also der Kaufvertrag wirksam ist und fortbesteht hat der Vorbehaltskaufer ein obligatorisches Besitzrecht aus dem Kaufvertrag obligatorisch deshalb weil es aus einem schuldrechtlichen Vertrag stammt Solche Rechte konnen gemass 986 Abs 2 BGB ein Recht zum Besitz begrunden Dem Anwartschaftsberechtigten stehen bei Besitzvorenthaltungen als fruherer Besitzer die Anspruche aus 861 BGB und 1007 BGB zu Im Verhaltnis des Anwartschaftsberechtigten zu einem Dritten wird nach ganz herrschender Meinung auch die analoge Anwendung des 985 BGB bejaht 23 Der Eigentumer der Sache kann bis zum Eintritt der Bedingung ebenfalls alle sachenrechtlichen Anspruche geltend machen Allerdings werden diese jeweils durch 986 Abs 1 S 2 BGB 869 S 2 BGB und 1007 Abs 3 S 2 i V m 986 Abs 1 S 2 BGB dahingehend eingeschrankt dass der bisherige Eigentumer nur die Herausgabe an den Anwartschaftsberechtigten verlangen kann Vereitelung des Bedingungseintritts Bearbeiten Schutz vor treuwidriger Vereitelung eines Bedingungseintritts wird in aller Regel durch 162 Absatz 1 BGB gewahrleistet denn danach gilt der Bedingungseintritt als eingetreten wenn der Verkaufer ihn wider Treu und Glauben verhindert Da die Bedingung lediglich in der Erfullung einer Verpflichtung besteht ist die Vorschrift aber eher unanwendbar Der Vorbehaltsverkaufer gerat bei Ablehnung der Annahme der letzten Kaufpreisrate jedoch in Annahmeverzug Hierzu bestehen wiederum Sonderregelungen uber die 372 378 BGB denn der Kaufer kann den Bedingungseintritt dadurch herbeifuhren dass er den Restkaufpreis hinterlegt Durch den fingierten Bedingungseintritt erlangt der Vorbehaltskaufer Eigentum an der Sache Daruber hinaus kann der Inhaber eines Anwartschaftsrechts auch Besitzschutzanspruche aus den 858 ff BGB sowie 1007 BGB geltend machen Diese Anspruche richten sich auf Wiederherstellung des Besitzes beziehungsweise Beseitigung der Besitzstorung Nach herrschender Meinung sind daneben die 985 1004 BGB analog anwendbar Schutz in der Insolvenz Bearbeiten Mit der Eroffnung des Insolvenzverfahrens uber das Vermogen des Insolvenzschuldners werden alle Vertrage die vor der Eroffnung des Verfahrens geschlossen wurden umgestaltet An die Stelle der gegenseitigen Anspruche auf Erfullung tritt ein einseitiger Anspruch der anderen Vertragspartei auf Schadensersatz wegen Nichterfullung Der Insolvenzverwalter hat gemass 103 Abs 1 Insolvenzordnung InsO das Recht die Erfullung zu verlangen Gemass 107 Abs 1 S 1 InsO kann der besitzende Kaufer einer Sache welche unter Eigentumsvorbehalt verkauft wurde ebenso die Erfullung verlangen Schutz gegen Glaubiger des Verkaufers Bearbeiten Problematisch kann die Verhinderung des Bedingungseintritts sein wenn Glaubiger des Vorbehaltsverkaufers in die sich beim Kaufer befindliche Sache vollstrecken wollen Ubt der Kaufer den Gewahrsam uber die Sache aus geniesst er als nicht zur Herausgabe bereiter Dritter im Sinne des 809 ZPO Schutz Hat er sie aber aus der Hand gegeben weil er beispielsweise eine Reparatur an ihr beim Vorbehaltsverkaufer ausfuhren lasst versagt der Schutz und die Frage stellt sich ob die Drittwiderspruchsklage nach 771 ZPO Anwendung findet Dies bejaht der BGH 24 weil der Gerichtsvollzieher Eigentum nicht rechtsgeschaftlich gesetzliches Erfordernis die Verausserung hinderndes Recht sondern kraft Hoheitsaktes ubertrage 25 Im Gegensatz zum BGH erkennt ein Teil des Schrifttums in staatlichen Hoheitsakten eine unschadliche Verfugung des 161 Absatz 1 Satz 2 BGB mit der Folge dass die Drittwiderspruchsklage des ersten Erwerbers scheitert und dessen Anwartschaftsrecht wegen unbedingter Eigentumsubertragung an den zweiten Erwerber untergeht 26 Deliktischer Schutz Bearbeiten Nach uberwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Lehre ist das Anwartschaftsrecht als sonstiges Recht im Sinne des 823 Abs 1 BGB anerkannt Dem Geschadigten steht nach Ansicht des BGH der Wert der Sache unter Abzug des noch dem Verkaufer geschuldeten Restkaufpreises zu Wer das Markenanwartschaftsrecht verletzt schuldet zwar keinen Schadensersatz der Berechtigte ist jedoch zu entschadigen 27 Die h M verneint demgegenuber jegliche Anspruche 28 Ubertragung BearbeitenDeutlich wird die Eigenart des Anwartschaftsrechts als wesensgleiches Minus zum Eigentum bei Ubertragungsvorgangen die analog zur Ubertragung des Eigentums an beweglichen Sachen gemass 929 ff BGB bzw an unbeweglichen Sachen gemass 873 925 BGB ohne Eintragung ins Grundbuch verlaufen Es liegt zwar nahe dass Anwartschaftsrechte wie andere Rechte gemass 413 BGB betrachtet werden was bei Forderungsubertragungen die 398 ff BGB auf den Plan ruft Nach allgemeiner Auffassung steht dem allerdings das sachenrechtliche Publizitatsprinzip entgegen Ein Eigentumserwerb kann aber nicht ohne einen Publizitatsakt vollzogen werden Folgende Unterscheidungen werden getroffen Erwerb vom Berechtigten Bearbeiten Das Anwartschaftsrecht wird originar entsprechend den 929 ff BGB wie das Vollrecht Eigentum durch Einigung und Ubergabe der Sache ubertragen Die Ubergabe kann durch Besitzkonstitut entsprechend der 930 931 BGB ersetzt werden Kraft obligatorischen Rechtsverhaltnisses erlangt der Berechtigte hierbei lediglich mittelbaren Besitz Einhelliger Auffassung entspricht auch dass der Vorbehaltskaufer seine Anwartschaft auf einen Dritten ubertragen kann dies auch ohne Zustimmung des Vorbehaltsverkaufers Blosse Einigung nach 413 398 BGB genugt hierfur allerdings nicht da entgegen dem Publizitatsprinzip auch der Erwerb des Eigentums vermittelt wurde ohne dass der Erwerber irgendeine Art des Besitzes erhielte Daher wird grundsatzlich die Form der 929 ff BGB fur die Ubereignung gefordert Der Verausserer des Anwartschaftsrechts darf dem Erwerber den Vollrechtserwerb ausserdem nicht erschweren 29 Sehr problematisch sind in der Praxis zudem die Falle in denen die Sache nach 930 BGB zur Sicherheit ubertragen wird ohne dem Erwerber mitzuteilen dass der Verausserer lediglich ein Anwartschaftsrecht an der Sache hat Durch die sogenannte erganzende Vertragsauslegung oder durch Umdeutung kommt man dann haufig zu dem Ergebnis dass der Erwerber wenigstens das Anwartschaftsrecht erworben hat 30 Erwerb vom Nichtberechtigten Bearbeiten Umstritten ist ob ein Nichtberechtigter ein Anwartschaftsrecht an einen Dritten ubertragen kann Nach herrschender Meinung ist der gutglaubige Erwerb eines bestehenden Anwartschaftsrechts vom Nichtberechtigten analog den 932 ff BGB moglich Angefuhrt wird fur den gutglaubigen Zweiterwerb dass das Anwartschaftsrecht andernfalls nur schwer marktfahig ware Andernfalls musste der Erwerber stets mit dem Risiko leben dass das Anwartschaftsrecht in Wahrheit nicht dem Verausserer gehort Da der Gesetzgeber dieses Problem beim Eigentum durch den gutglaubigen Erwerb zugunsten des Verkehrsschutzes aufgelost habe mussen diese Regelungen auf das rechtlich dem Eigentum nahestehende Anwartschaftsrecht analog anwendbar sein 31 32 Dagegen wiederum wird eingewandt dass der Rechtsschein des Eigentums bereits dadurch zerstort sei dass der Besitzer eingesteht nur ein Anwartschaftsrecht innezuhaben Daher konne er nicht gutglaubig im Sinne von 932 Absatz 2 BGB sein 33 34 Nicht moglich ist der gutglaubige Erwerb dagegen wenn das Anwartschaftsrecht uberhaupt nicht existiert Einigkeit besteht hingegen fur den Fall dass das zu ubertragene Anwartschaftsrecht nicht existiert In diesem Fall ist ein gutglaubiger Erwerb ausgeschlossen da dieser lediglich dazu dient die fehlende Verfugungsberechtigung des Verausserers zu uberwinden Der Gesetzgeber bezweckte jedoch nicht das Bestehen einer zu erwerbenden Rechtsposition zu fingieren 35 36 Pfandung BearbeitenDie Pfandung der Anwartschaft an beweglichen Sachen Bearbeiten Die Pfandung von Eigentum wird durch Sachpfandung erfasst Aber auch das Anwartschaftsrecht kann gepfandet werden Dies ist beispielsweise dann notwendig wenn Glaubiger auf Sachen zugreifen wollen die zwar grosstenteils abbezahlt sind aber wegen eines Eigentumsvorbehalts noch im Eigentum des Verkaufers stehen Umstritten ist jedoch wie die Pfandung durchzufuhren ist Dazu werden drei Ansichten vertreten 37 38 Theorie der reinen Sachpfandung Bearbeiten Nach der Theorie der reinen Sachpfandung wird mit Pfandung der Sache nach den 808 f ZPO auch gleichzeitig das Anwartschaftsrecht an ihr gepfandet Der Eigentumer Vorbehaltsverkaufer verliert dabei die Moglichkeit des Widerspruchs mittels der Drittwiderspruchsklage 771 ZPO Stattdessen sei er gemass 805 ZPO lediglich auf die Restkaufpreiszahlung verwiesen die er im Wege der vorzugsweise Befriedigung aus dem Versteigerungserlos verlangen konne 39 Gegen diese Auffassung wird eingewendet dass dem Vorbehaltsverkaufer vollig in unzumutbarer Weise nicht nur die Drittwiderspruchsklage genommen wurde sondern auch die Verwertung der Sache selbst 26 Theorie der reinen Rechtspfandung Bearbeiten Die Theorie der reinen Rechtspfandung lasst die Rechtspfandung gemass 857 Absatz 1 ZPO genugen Das so begrundete Pfandrecht setzt sich gemass 1287 BGB 847 ZPO nach Bedingungseintritt an der Sache fort sogenannte dingliche Surrogation 40 Fur die Pfandung der Rechtsposition des Auflassungsempfangers vor Eintragung in das Grundbuch hat der BGH allerdings inzwischen den Weg uber 857 Absatz 1 ZPO anerkannt 41 Theorie der Doppelpfandung herrschende Meinung Bearbeiten Der BGH und die herrschende Meinung befurworten die Doppelpfandung als Losungsweg 42 Die Pfandung geschieht nach 857 ZPO i V m 829 ZPO Es wird also zunachst das Anwartschaftsrecht als Recht durch die Rechtspfandung erfasst Da sich bei Bedingungseintritt das Pfandrecht nicht am Eigentum fortsetzt wird zusatzlich die Sache selbst gepfandet die im Anschluss an die Rechtspfandung wirksam wird Durch die zusatzliche Sachpfandung wird bei vollstandiger Zahlung des Kaufpreises das bisherige Pfandrecht am Anwartschaftsrecht in ein Pfandrecht an der Sache verwandelt Durch die Voraussetzung des Bedingungseintritts wird erst vermieden dass der Vorbehaltsverkaufer durch die Pfandung belastet wird Dieter Medicus erblickt in dieser Rechtsmethodik eine Komplizierung der Rechtsvorgange da sie im Ergebnis lediglich einer ubertriebenen Beachtung des Publizitatsprinzips geschuldet sei 26 Die Anwartschaft im Haftungsverband Bearbeiten Intensiv diskutiert wurde in Schrifttum und Rechtsprechung die Erstreckungswirkung der Zwangsvollstreckung aus einem Grundpfandrecht auf Zubehor das zunachst anwartschaftsweise in das Eigentum des Grundstuckseigentumers gelangt ist und dieses Anwartschaftsrecht zwischenzeitlich zur Besicherung eines Darlehens vom Grundstuckseigentumer an den Darlehensgeber sicherungsubereignet wurde Zur Nachvollziehbarkeit dieser Fall 43 Ein Hotelbetreiber kauft unter Eigentumsvorbehalt Betten fur seinen Betrieb und bringt sie auf seinem von einer Hypothek belasteten Grundstuck ein Da er ein weiteres Darlehen benotigt ubertragt er die erworbene Anwartschaft gemass 930 auf den Darlehensgeber und bezahlt mit dem Geld die Restkaufpreisforderung an den Vorbehaltsverkaufer Nunmehr betreibt der Hypothekar der aussichtslos offene Forderungen gegen den Hotelbetreiber hat die Zwangsvollstreckung in das Grundstuck Der nur mittelbar besitzende Darlehensgeber verlangt daraufhin die Freigabe der an ihn ubereigneten Betten Nun stellt sich die Frage ob das Sicherungseigentum des Darlehensgebers die Betten im Hotel von der hypothekarischen Haftung erfasst wird wenn es Zubehor im Sinne der 37 Nr 5 ZVG 1120 BGB geworden und geblieben ist Das Reichsgericht warf bereits in einem derartigen Sachzusammenhang die Frage auf ob Direkt oder Durchgangserwerb vorliegt und kam zu dem Ergebnis dass ein Direkterwerb vom eingeholten Einverstandnis des Verausserers beim Vorbehaltsverkaufer abhangig zu machen sei 44 Der BGH kommt im dargelegten Streitfall zum gleichen Ergebnis Direkterwerb verzichtet jedoch darauf die Voraussetzung des Einverstandnisses des Vorbehaltsverkaufers zu fordern Die Relevanz liegt in den unterschiedlichen Konsequenzen Bei einem Durchgangserwerb waren die Betten fur einen Augenblick in das Eigentum des Hotelbetreibers gefallen und sodann unlosbar in den Haftungsverband der Versteigerung Der Sicherungseigentumer hatte kein der Versteigerung entgegenstehendes Recht und konnte Herausgabe nach 985 BGB nicht verlangen vielmehr erwurbe der Erwerber kraft Zuschlags nach 90 Absatz 2 55 Absatz 1 20 Absatz 2 ZVG 1120 97 Absatz 2 BGB Eigentum an den Betten Beim von der Rechtsprechung bevorzugten Direkterwerb hingegen erhalt der Darlehensgeber und Sicherungsglaubiger Eigentum und darf herausverlangen 45 Untergang des Anwartschaftsrechts BearbeitenDas Anwartschaftsrecht kann in folgenden Fallen erloschen Das Anwartschaftsrecht erstarkt durch Bedingungseintritt zum Vollrecht Ein Dritter erwirbt lastenfreies Eigentum Der Bedingungseintritt ist nicht mehr moglich z B weil die Erfullung der Kaufpreisforderung infolge einer Ruckabwicklung des Kaufvertrages Rucktritt Anfechtung usw unmoglich ist Das Anwartschaftsrecht wird einverstandlich aufgehoben oder der Anwartschaftsberechtigte verzichtet auf das AnwartschaftsrechtLiteratur BearbeitenFritz Baur Jurgen F Baur Rolf Sturner Sachenrecht 18 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 54479 8 59 B IV 1 Rn 33 S 755 und 5 a Rn 45 S 761 Franz Hofmann Immaterialguterrechtliche Anwartschaftsrechte Mohr Siebeck Tubingen 2009 ISBN 978 3 16 150151 7 Karl Larenz Lehrbuch des Schuldrechts 13 Auflage Band II Halbband 1 Besonderer Teil Verlag C H Beck Munchen 1986 ISBN 3 406 09824 X 43 II c S 100 ff Ludwig Raiser Dingliche Anwartschaften Mohr Siebeck Tubingen 1961 S 37 ff Jochen Lux Das Anwartschaftsrecht bei bedingter Ubereignung blosses Sprachkurzel oder selbststandiges absolutes Recht In Juristische Ausbildung Verlag Walter de Gruyter 2004 ISSN 0170 1452 S 145 ff Einzelnachweise Bearbeiten BGHZ 28 16 21 Rudolf Lehmann Zur Aufhebung des Anwartschaftsrechts an einem Grundstuck In DNotZ 1987 142 Alpmann Brockhaus Studienlexikon Recht C H Beck 2005 S 99 BGH Urteil vom 5 Januar 1955 IV ZR 154 54 In NJW 1955 S 544 BGHZ 45 186 189 f BGHZ 49 197 ff 202 BGHZ 27 360 368 Dieter Medicus Burgerliches Recht 19 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2002 ISBN 3 452 24982 4 20 Anwartschaften BGHZ 28 16 ff 21 a b Hans Hermann Seiler Geschichte und Gegenwart im Zivilrecht Heymanns Koln 2005 ISBN 978 3 452 25387 3 S 229 295 254 f Fritz Baur Jurgen F Baur Rolf Sturner Sachenrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 54479 8 3 Rn 44 ff Harry Westermann Begr Sachenrecht Ein Lehrbuch fortgefuhrt von Harm Peter Westermann Karl Heinz Gursky Dieter Eickmann 8 Auflage C F Muller Heidelberg 2011 ISBN 978 3 8114 7810 7 5 III 4 Vgl u a Harm Peter Westermann Ansgar Staudinger BGB Sachenrecht C F Muller 13 Auflage 2017 ISBN 978 3 8114 4635 9 S 143 BGHZ 83 395 399 BGHZ 87 367 369 Jurgen Ellenberger Burgerliches Gesetzbuch Hrsg Otto Palandt 80 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 75380 0 161 BGB Rn 1 Harm Peter Westermann Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch BGB Hrsg Franz Jurgen Sacker u a 8 Auflage Band 1 C H Beck Munchen 2021 ISBN 978 3 406 72601 9 161 BGB Rn 19 Sebastian Herrler Burgerliches Gesetzbuch Hrsg Otto Palandt 80 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 75380 0 936 BGB Rn 1 OLG Hamm NJW 1975 879 f Fritz Baur Begr Jurgen Baur Rolf Sturner Sachenrecht 18 Auflage C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 54479 8 59 Rn 47 BGHZ 10 69 72 BGHZ 10 69 75 Sebastian Herrler Burgerliches Gesetzbuch Hrsg Otto Palandt 80 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 75380 0 929 BGB Rn 43 BGHZ 55 20 ff so bereits RGZ 156 395 a b c Dieter Medicus Burgerliches Recht 19 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2002 ISBN 3 452 24982 4 20 II V GRUR International Jahrgang 2010 S 376 378 ff Paul Strobele Franz Hacker Markengesetz Kommentar 9 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 4 Rn 7 BGHZ 75 221 ff BGH NJW 1968 1382 ff BGHZ 20 88 99 100 Jurgen Oechsler 932 Rn 20 In Reinhard Gaier Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 8 Auflage Band 8 Sachenrecht 854 1296 WEG ErbbauRG C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 72608 8 Dieter Medicus Jens Petersen Burgerliches Recht 26 Auflage Verlag Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 5462 8 Rn 475 Wolfgang Wiegand Der gutglaubige Erwerb beweglicher Sachen nach 932 ff BGB In Juristische Schulung 1974 S 201 211 212 Bundesgerichtshof IX ZR 8 83 In Neue Juristische Wochenschrift 1984 S 1184 1186 Jurgen Oechsler 932 Rn 21 In Reinhard Gaier Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 8 Auflage Band 8 Sachenrecht 854 1296 WEG ErbbauRG C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 72608 8 ausfuhrlich hierzu Ekkehard Schumann JuS 1975 165 ff 167 Hans Brox Wolf Dietrich Walker Allgemeines Schuldrecht 39 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 64653 9 Rnr 807 ff Ludwig Raiser Dingliche Anwartschaften Tubinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen Band 1 Mohr Tubingen 1961 S 90 ff Fritz Baur Lehrbuch des Sachenrechts 14 Auflage 1987 59 V 4a BGHZ 49 197 ff BGH NJW 1954 1325 ff BGHZ 35 85 ff RGZ 140 223 ff BGH Urt v 10 April 1961 VIII ZR 68 60 BGHZ 35 85 PDF 141 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4142758 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anwartschaftsrecht amp oldid 236675429