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Unter Auflassung versteht man heute im deutschen Grundstucksrecht die dingliche Einigung zwischen Kaufer und Verkaufer uber die Ubereignung eines Grundstucks oder grundstucksgleichen Rechts Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Recht 2 1 Rechtsgeschichte 2 2 Rechtsfragen 3 International 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseBegriff BearbeitenFruher noch heute in Osterreich bezeichnete man als Auflassung auch das Ende der Nutzung oder die Aufgabe einer Sache wobei diese oft der Verwahrlosung preisgegeben wird z B Festungen Eisenbahnstrecken 1 Graber 2 oder Kanale Otto Mayer erlauterte 1896 dass das Kollektiveigentum an offentlichen Sachen seiner offentlich rechtlichen Natur durch die zustandige Behorde entkleidet werden konne durch Auflassung Aufhebung Deklassierung Entwidmung Diese Auflassung bewirke dass das Grundstuck dem Staat als Privateigentum zustehe 3 Die Auflassung sei das Gegenstuck der Widmung Das Verb auflassen hatte noch weitere teilweise regional begrenzte Bedeutungen wie verzichten ubergeben feierlich ubertragen 4 Recht BearbeitenHeute bezieht sich der Rechtsbegriff im Sachenrecht des Burgerlichen Gesetzbuches BGB ausschliesslich auf die zur Ubertragung des Eigentums an einem Grundstuck erforderliche Einigung des Verausserers und des Erwerbers uber die Eigentumsubertragung 5 Rechtsgeschichte Bearbeiten Die Auflassung ist in ihrer altesten Gestalt als prozessuale Auflassung uberliefert Die zur Besitzraumung verurteilte Partei erteilte dem Sieger im Rechtsstreit auf das Gerichtsurteil hin sofortige Auflassung und Investitur Das Gericht stellte daruber eine unscheltbare unanfechtbare Konigsurkunde aus 6 Im alteren deutschen gemeinen Recht musste sich der Verausserer anscheinend von seinem Grundstuck lossagen 7 was durch Renunziation Verzicht Besitzubertragung auf dem Grundstuck etwa durch feierliches Verlassen geschah 8 Die Ubertragung erfolgte auch durch einen feierlichen Akt oft verbunden mit einer Symbolik wie der Ubergabe einer Erdscholle mit Zweig wodurch der Begunstigte gerichtlich geschutzte Gewere erwarb 9 Das Hamburger Stadtrecht des Ordelbok von 1270 erwahnte den Begriff uplaten in I Art 6 10 Diese fruhe Art der Auflassung loste eine grosse Zahl eher traditioneller ritualisierter deutsch rechtlicher Formen der Grundstucksubereignungen ab Diese auf dem Boden des Verausserers selbst vorzunehmenden Ubereignungsarten waren allesamt bestimmt durch den Bestandteil des Verzichts lateinisch resignatio abdicatio bei dem der Verausserer das Grundstuck verlasst Das Deutsche Rechtsworterbuch geht bei der Auflassung vom lubischen Recht aus dem Jahre 1294 aus 11 In Koln verlangte man 1390 dass die Auflassung mit hande mit halme mit munde mit metze ind wasem ind mit upgeworpen gelde in de luycht 12 Sprachgeschichtlich kam spater zum Begriff des Verlassens die Eigentumsubertragung auf den Erwerber hinzu So ist es beispielsweise im Hamburger Stadtrecht von 1603 formuliert Aber unbewegliche Erbe und Zinse sollen fur sitzenden Rath in offener Audientz verlassen und auffgetragen werden II tit 4 Art 4 13 Johann Heinrich Zedler verstand 1732 im ehelichen Guterrecht unter Auflassung wenn Eheleute einander beiderseits ubergeben was sie haben 14 Der Begriff der Auflassung verlor danach an Bedeutung denn weder der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis Januar 1756 der Codex Theresianus Oktober 1766 noch das Allgemeine Preussische Landrecht Juni 1794 erwahnten ihn 15 Auch das osterreichische ABGB vom Januar 1812 kennt das Wort nicht Erst Friedrich Carl von Savigny belebte die Auflassung in seiner 1840 begrundeten Lehre vom dinglichen Vertrag 16 In dieser Form fand sie Eingang in das im Januar 1900 in Kraft getretene BGB Rechtsfragen Bearbeiten Der Rechtsbegriff Auflassung umfasst gemass 925 Abs 1 BGB die zur Ubertragung des Eigentums an einem Grundstuck nach 873 BGB erforderliche dingliche Einigung des Verausserers und des Erwerbers die nach dieser Legaldefinition bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zustandigen Stelle regelmassig dem Notar erklart werden muss Eine Stellvertretung ist zulassig die Vertragsparteien konnen sich jeweils durch Bevollmachtigte vertreten lassen Die Auflassung ist bedingungsfeindlich eine Grundstucksverausserung unter Eigentumsvorbehalt ist nicht moglich und darf auch nicht unter einer Zeitbestimmung erfolgen 925 Abs 2 BGB Jedoch ist es statthaft den Vollzug der Eintragung in das Grundbuch von einer Bedingung z B Kaufpreiszahlung oder einer Befristung abhangig zu machen vgl Anderkonto Neben der Auflassung ist materiell rechtlich noch die Eintragung im Grundbuch erforderlich erst dann ist die Ubereignung bei einem Grundstuckskaufvertrag rechtswirksam Die Ubereignung ist ein Verfugungsgeschaft Es ist zum Eigentumswechsel erforderlich weil nach dem Trennungsprinzip ein Eigentumswechsel nicht bereits mit dem Verpflichtungsgeschaft dem Grundstuckskaufvertrag stattfindet Eine Beurkundung der Auflassung schreibt das BGB nicht vor sie ist jedoch formell rechtlich gegenuber dem Grundbuchamt zum Nachweis der Auflassung erforderlich damit dieses die Eintragung ins Grundbuch vornehmen kann siehe 20 GBO 29 GBO Ausserdem tritt durch die Beurkundung auch eine Bindung an die Einigung ein da dingliche Einigungen grundsatzlich bis zur Vollendung des Rechtserwerbes frei widerruflich waren 873 Abs 2 BGB Aus diesen Grunden wird in der Praxis die Auflassung als dingliches Rechtsgeschaft zusammen mit dem schuldrechtlichen Grundstuckskaufvertrag von dem Notar auch beurkundet International BearbeitenAnders als das deutsche Recht kennt das osterreichische Recht den Begriff der Auflassung nicht insbesondere ist keine gleichzeitige Anwesenheit beider Vertragsparteien erforderlich 17 Es spricht vielmehr von der Aufsandungserklarung 32 Abs 1 lit b GBG Die in 883 ABGB postulierte Formfreiheit gilt auch fur Kaufvertrage des 1053 ABGB Deshalb ist sogar der mundlich geschlossene Grundstuckskaufvertrag bindend es bedarf jedoch der Verbucherung des Eigentumsubergangs durch beglaubigte Urkunde 432 ABGB deren Inhalt in 433 ABGB vorgeschrieben ist Eine Eintragung ins Grundbuch Einverleibung oder Intabulation ist nur mit einer beglaubigten Aufsandungserklarung moglich Dies ist die schriftliche Erklarung des Verkaufers dass er mit der Eintragung im Grundbuch einverstanden ist Aus 431 ABGB ergibt sich dass das Erwerbsgeschaft in die dazu bestimmten offentlichen Bucher Grundbuch eingetragen wird In der Schweiz ist der Grundstuckskaufvertrag beurkundungspflichtig Art 216 OR Art 657 Abs 1 ZGB Zusatzlich zum Abschluss des beurkundeten Kaufvertrages ist fur den Erwerb des Grundeigentums die Eintragung in das Grundbuch erforderlich Art 656 Abs 1 ZGB Fur die eigentliche dingliche Einigung zwischen Kaufer und Verkaufer von Grundstucken gibt es in Osterreich und der Schweiz keinen besonderen Rechtsbegriff Siehe auch BearbeitenAuflassungsvormerkungWeblinks BearbeitenLiteratur uber Auflassung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek nbsp Wiktionary Auflassung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten J Ferdinand Hessler Red Encyclopadische Zeitschrift des Gewerbewesens Band 3 1843 S 485 4 Abs 4 Friedhofsgebuhrensatzung der Gemeinde Neuried Nicht mehr online verfugbar In Internetseite Gemeinde Neuried 19 Dezember 2013 archiviert vom Original am 3 Januar 2019 abgerufen am 2 Januar 2019 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www neuried de Otto Mayer Deutsches Verwaltungsrecht 1896 S 25 Preussische Akademie der Wissenschaften Hrsg Deutsches Rechtsworterbuch Band I 1914 Sp 891 f Gerhard Kobler Etymologisches Rechtsworterbuch 1995 S 29 Ursula Flossmann Osterreichische Privatrechtsgeschichte Wien 1983 S 159 Gerhard Kobler Verzicht und Renuntiation in ZRG GA 85 1968 S 214 Ulrike Kobler Werden Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes 2010 S 371 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Auflassung amp oldid 231332218