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Das Guterrecht regelt in Ehen und anderen staatlich registrierten Lebensgemeinschaften in Deutschland Lebenspartnerschaften die Frage ob Vermogensgegenstande den Ehe bzw Lebenspartnern einzeln oder gemeinsam zuzurechnen sind und ob und wie im Falle einer Trennung das gemeinsame Vermogen und erzielte Zuwachse zu verteilen sind Hierzu bieten die Rechtsordnungen Guterstande an wobei es regelmassig ein gesetzliches Grundmodell den gesetzlichen Guterstand und sogenannte Wahlguterstande gibt Jede naturliche Person ist grundsatzlich alleinige Inhaberin ihres Vermogens Sie kann soweit unbeschrankte Geschaftsfahigkeit besteht mit ihrem Eigentum im Rahmen der Gesetze nach Belieben verfahren jedermann von der Einwirkung auf dasselbe ausschliessen 903 BGB und etwaige Wertzuwachse vereinnahmen Das gemeinsame Wohnen Tisch und Bett und Wirtschaften innerhalb einer Ehe erfordert jedoch vermogensrechtliche Losungen die der gemeinsamen Zweckverfolgung in einer Ehe gerecht werden Inhaltsverzeichnis 1 Internationale Guterstandsmodelle 2 Rechtslage in Deutschland 2 1 Anwendbarkeit des deutschen Rechts 2 2 Deutsche Guterstande und gesetzlicher Guterstand 3 Rechtslage in Osterreich 4 Rechtslage in der Schweiz 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseInternationale Guterstandsmodelle BearbeitenRechtssystematisch lassen sich nach internationaler und deutscher historischer Praxis in der Reihenfolge aufsteigender Vergemeinschaftung insbesondere folgende Grundtypen unterscheiden die Gutertrennung die Nutzverwaltung ehemannliche Verwaltung und Nutzniessung am eingebrachten Gut der Ehefrau die Zugewinngemeinschaft Guterstand der Teilhabe am Zugewinn in der Schweiz Errungenschaftsbeteiligung Guterstande mit Gesamtgut die Errungenschaftsgemeinschaft die Fahrnisgemeinschaft die Ausschlussgemeinschaft bestimmte Vermogenswerte werden vom Gesamtgut ausgeschlossen die Gutergemeinschaft Der Guterstand wird durch Heirat bzw Verpartnerung begrundet und durch Scheidung bzw Tod eines Ehegatten aufgelost und auseinandergesetzt In einem Konkubinat wird kein gesonderter Guterstand begrundet Unberuhrt bleibt die Moglichkeit einer Bruchteilsgemeinschaft die durch Erwerb von Gegenstanden mit gemeinsamen Mitteln entsteht zum Beispiel bei Haushaltsgegenstanden Grundstucken Eigentumswohnungen Die Eheleute konnen unter verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Guterstanden durch Ehevertrag auswahlen Der Guterstand welcher in Ermangelung einer ehevertraglichen Regelung zur Anwendung kommt heisst gesetzlicher Guterstand Rechtslage in Deutschland BearbeitenAnwendbarkeit des deutschen Rechts Bearbeiten Sind die Ehegatten Deutsche wenden deutsche Gerichte und Behorden deutsches Recht an Bei Auslandern muss unterschieden werden Sind oder waren bei der Eheschliessung beide Ehegatten Auslander die demselben Staat angehoren finden auf das Guterrecht in Deutschland die Vorschriften ihres Heimatstaates Anwendung Art 15 Abs 1 EGBGB in Verbindung mit Art 14 Abs 1 Nr 1 EGBGB Ist nur ein Ehegatte Auslander gehoren beide auslandischen Ehegatten unterschiedlichen Staaten an oder sind die Ehegatten Asylanten oder sonstige Konventionsfluchtlinge 1 bestimmt sich das Recht des Guterstandes nach dem Recht ihres gewohnlichen gemeinsamen Aufenthaltes Art 15 Abs 1 EGBGB in Verbindung mit Art 14 Abs 1 Nr 2 EGBGB in Ermangelung eines gemeinsamen Aufenthalts nach dem Recht desjenigen Staates mit dem die Ehegatten in anderer Weise am engsten verbunden sind Art 15 Abs 1 EGBGB in Verbindung mit Art 14 Abs 1 Nr 3 EGBGB Unabhangig von Art 15 EGBGB kommt deutsches Recht nach dem Gesetz uber den ehelichen Guterstand von Vertriebenen und Fluchtlingen zur Anwendung Art 15 Abs 4 EGBGB Die Ehegatten konnen aber durch Ehevertrag auch das Guterrecht des Staates wahlen dem einer von ihnen angehort oder das Guterrecht des Staats in dem einer von ihnen seinen gewohnlichen Aufenthalt hat Fur Grundstucke konnen sie auch das Recht des Belegenheitsorts wahlen dies fuhrt dann allerdings zu einer rechtlichen Spaltung des ehelichen Guterstands Die Rechtswahl hat im Inland in notariell beurkundeter Form zu erfolgen Wird sie im Ausland vorgenommen ist die dort ubliche Form massgeblich Siehe auch Internationales Privatrecht Deutschland Deutsche Guterstande und gesetzlicher Guterstand Bearbeiten Das deutsche Guterrecht unterscheidet seit dem Gleichberechtigungsgesetz 1957 zwischen den Guterstanden der Zugewinngemeinschaft der Gutertrennung und der Gutergemeinschaft Ist kein Ehevertrag geschlossen so gilt der gesetzliche Guterstand der Zugewinngemeinschaft Zwischen 1900 und 1953 waren die Guterstande der Nutzverwaltung der Gutertrennung der Gutergemeinschaft der Fahrnisgemeinschaft und der Errungenschaftsgemeinschaft vorgesehen Gesetzlicher Guterstand war die Nutzverwaltung Von 1966 bis 1990 galt in der DDR der gesetzliche Guterstand der Errungenschaftsgemeinschaft hier wurde wahrend der Ehe erworbenes Vermogen Gemeinschaftseigentum 13 ff FGB DDR 2 3 Bis 1900 galten in Deutschland uber 100 verschiedene Guterrechte die in der Hauptsache den folgenden funf Systemen zuzuordnen waren ehemannliche Verwaltung und Nutzniessung auch Nutzverwaltung oder Verwaltungsgemeinschaft genannt mit ca 16 Mio Menschen Gutergemeinschaft mit ca 14 Mio Menschen Errungenschaftsgemeinschaft mit ca 10 Mio Menschen Fahrnisgemeinschaft mit ca 9 Mio Menschen Dotalsystem mit ca 3 Mio Menschen Mit Wirkung ab dem 1 September 2009 wurde der Guterstand der Zugewinngemeinschaft reformiert jedoch nicht grundlegend geandert Es gilt seitdem das Gesetz zur Anderung des Zugewinnausgleichs und Vormundschaftsrechts vom 6 Juli 2009 das am 10 Juli 2009 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr 39 auf der Seite 1696 veroffentlicht ist 4 Darin ergeben sich zum Guterrecht weitere Anderungen zur Abgrenzung des Versorgungsausgleichs in der betrieblichen Altersversorgung Am 2 Februar 2011 beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Umsetzung eines weiteren Guterstands des deutsch franzosischen Wahlguterstands 5 6 Rechtslage in Osterreich BearbeitenDas osterreichische Guterrecht unterscheidet seit 1957 zwischen den Guterstanden der Zugewinngemeinschaft der Gutertrennung oder Gutergemeinschaft Ist kein Ehevertrag geschlossen so gilt der gesetzliche Guterstand der Gutertrennung Zwischen 1900 und 1953 waren die Guterstande der Verwaltungsgemeinschaft Nutzverwaltung der Gutertrennung der Gutergemeinschaft der Fahrnisgemeinschaft und der Errungenschaftsgemeinschaft vorgesehen Gesetzlicher Guterstand war die Verwaltungsgemeinschaft Rechtslage in der Schweiz BearbeitenDas eheliche Guterrecht bestimmt was wahrend der Ehe wem gehort und es regelt die Aufteilung des Vermogens nach dem Tod Es liefert damit die Basis fur eine anschliessende erbrechtliche Auseinandersetzung Es gibt grundsatzlich drei Guterstande Errungenschaftsbeteiligung ordentlicher Guterstand Art 196 ff ZGB Gutergemeinschaft Art 221 ff ZGB allgemeine Gutergemeinschaft Errungenschaftsgemeinschaft Ausschlussgemeinschaft Gutertrennung Art 247 ff ZGBDie Errungenschaftsbeteiligung umfasst Eigengut und Errungenschaft die bei der Auflosung berucksichtigt werden Das Eigengut umfasst Vermogensbestandteile die schon vor der Ehe vorhanden waren oder in Form von personlichen Schenkungen oder Erbschaften wahrend der Ehe dazugekommen sind Ebenfalls zum Eigengut gehoren personliche Gegenstande Die Errungenschaft umfasst alle anderen Vermogensteile insbesondere jene die in Form von Kapital und Arbeitseinkommen wahrend der Ehe angefallen sind und nicht durch die tagliche anfallenden Ausgaben verzehrt wurde Die Ertrage aus der Bewirtschaftung des Eigengutes fallen ebenfalls in die Errungenschaft Bei der Gutergemeinschaft wird in einem Ehevertrag festgelegt was zum Eigengut dazugehort und was nicht Dies ist also nicht gesetzlich definiert Alles andere fallt ins so genannte Gesamtgut In dieser Form tragt also jeder immer noch die Verantwortung fur sein Vermogen Beim Ableben ist meistens die Gesamtubertragung des Gesamtgutes vorgesehen Bei Scheidung Trennung Ungultigerklarung der Ehe oder Ubertragung in die Gutertrennung nimmt jeder Ehegatte vom Gesamtgut zuruck was unter der Errungenschaftsbeteiligung sein Eigengut ware Bei der Gutertrennung wird im Ehevertrag auch fur den Fall der Auflosung der Ehe eine klare Trennung des Vermogens zwischen Mann und Frau festgeschrieben Dies ist nutzlich wenn Erbanspruche von Erben einer ersten Ehe geschutzt werden sollen Eine Gutertrennung kann auch bei der Grundung eines Unternehmens durch die eine Person sinnvoll sein So kann die andere Person ihr Vermogen vor den Glaubigern der ersten Person schutzen Weblinks BearbeitenRegierungsentwurf eines Gesetzes zur Anderung des Zugewinnausgleichs und Vormundschaftsrechts PDF Datei 184 kB Einzelnachweise Bearbeiten Art 12 Genfer Fluchtlingskonvention Christiane A Lang Die Koexistenz der Zugewinn und der Errungenschaftsgemeinschaft In djbZ Nr 4 2008 S 176 ff Christiane A Lang 40 FGB DDR Anspruchsgrundlage der Gegenwart In FORUM Familienrecht Heft 1 2 2006 S 29 ff BGBl 2009 I S 1696 Pressemitteilung Neues Modell fur die europaische Integration im Zivilrecht 1 2 Vorlage Toter Link www bmj de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven BMJ 2 Februar 2011 abgerufen am 8 Juli 2012 Bundeskabinett beschliesst Regierungsentwurf zur Umsetzung des deutsch franzosischen Wahlguterstandes Hrsg Beck Online 2 Februar 2011 abgerufen am 8 Juli 2012 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4072173 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Guterrecht amp oldid 226416476