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Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der wahrend der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfahigkeit Er wird vom Familiengericht im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens durchgefuhrt Als Ehezeit gilt dabei die Zeit vom Beginn des Monats in dem die Ehe geschlossen wurde bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags Eingefuhrt wurde der Versorgungsausgleich zum 1 Juli 1977 durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe und Familienrechts welches der Bundestag im Sommer 1976 beschlossen hatte In den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind insbesondere Anwartschaften bei folgenden Einrichtungen gesetzliche Rentenversicherung Beamtenversorgung betriebliche Altersversorgung einschliesslich der Zusatzversorgungen des offentlichen Dienstes berufsstandische Altersversorgungen beispielsweise Arzte Apotheker Architekten Rechtsanwaltsversorgungen private Lebensversicherungen nur Rente 2 Abs 2 Nr 3 VersAusglG Das Versorgungsausgleichsgesetz VersAusglG dessen wesentliche Regelungen Grundzuge nachfolgend kurz dargestellt werden ist als Art 1 im Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs 1 enthalten Inhaltsverzeichnis 1 Zeitlicher Geltungsbereich des Versorgungsausgleichsgesetzes 2 Regelungsinhalt des Versorgungsausgleichsgesetzes 2 1 Grundsatz der internen Teilung von in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten 2 2 Von der Teilung erfasste Anrechte 2 3 Ermittlung der Ausgleichswerte 2 4 Durchfuhrung der internen Teilung durch das Familiengericht 2 5 Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei kurzer Ehezeit und Geringfugigkeit 2 6 Vereinbarungen uber den Versorgungsausgleich 2 7 Auskunftsanspruche der Beteiligten 2 8 Externe Teilung von Anrechten 3 Gerichtliches Verfahren 4 Kritik 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseZeitlicher Geltungsbereich des Versorgungsausgleichsgesetzes BearbeitenDas neue Versorgungsausgleichsgesetz erfasst Scheidungsverfahren bei denen der Scheidungsantrag ab dem 1 September 2009 beim Familiengericht FamG eingegangen ist Ist der Scheidungsantrag bis zum 31 August 2009 eingegangen gilt weiterhin grundsatzlich altes Recht Allerdings greifen zu diesem Grundsatz einige Ausnahmen Wurde das Versorgungsausgleichsverfahren z B noch am 1 September 2009 abgetrennt ausgesetzt oder wurde das Ruhen des Verfahrens gerichtlich angeordnet greift neues Versorgungsausgleichsrecht 48 VersAusglG In Verfahren in denen am 31 August 2010 im ersten Rechtszug noch keine gerichtliche Entscheidung ergangen ist ist ab dem 1 September 2010 das neue Versorgungsausgleichsrecht materielles Recht sowie Verfahrensrecht anzuwenden siehe 48 Abs 3 VersAusglG Regelungsinhalt des Versorgungsausgleichsgesetzes BearbeitenGrundsatz der internen Teilung von in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten Bearbeiten Der neue Versorgungsausgleich ordnet die interne Teilung von in der Ehezeit erworbenen Rentenanspruchen zwischen den Ehegatten bzw Lebenspartnern nach der Scheidung an Bei Anwartschaften oder Versorgungsanspruchen nach dem Betriebsrentengesetz BetrAVG oder dem Altersvorsorgevertrage Zertifizierungsgesetz werden nun anders als nach altem Recht auch Kapitalleistungen erfasst siehe 2 Abs 2 Zf 3 VersAusglG Es gilt grundsatzlich die Halbteilung der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte Auszugleichen ist damit die Halfte jedes in der Ehezeit erworbenen unverfallbaren Versorgungsanrechtes bei jedem Ehegatten sogenannter Hin und Her Ausgleich intern im jeweiligen betroffenen Versorgungssystem Ausgleichspflichtige Person Ausgleichspflichtiger ist derjenige der in der Ehezeit ein ausgleichspflichtiges Anrecht erworben hat Der ausgleichsberechtigten Person Ausgleichsberechtigte steht die Halfte des Werts des jeweiligen Ehezeitanteils sogenannter Ausgleichswert zu Von der Teilung erfasste Anrechte Bearbeiten Vom neuen Recht werden im In und Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Anspruche auf laufende Versorgungen erfasst z B aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus anderen Regelsicherungssystemen wie der berufsstandischen Pflichtversorgung der Beamtenversorgung und der betrieblichen sowie der privaten Altersversorgung siehe 2 VersAusglG Im Gegensatz zum alten Recht gibt es das sogenannte Rentnerprivileg nicht mehr Dies bedeutet dass jedenfalls in der betrieblichen Altersversorgung die interne Teilung dazu fuhrt dass es beim ausgleichspflichtigen Rentner zu einer dauerhaften Rentenkurzung kommt z B der schon betriebliche Altersrente beziehende Ehepartner erhalt die Altersrente nach der Scheidung dauerhaft um den Ausgleichswert gekurzt Dies gilt ebenso bei einem Bezug einer Erwerbsminderungsrente aus der betrieblichen Altersversorgung Stirbt z B der Ausgleichsberechtigte nach Rechtskraft der Teilung der betrieblichen Versorgungsanrechte bleibt die Rentenleistung fur den Ausgleichsverpflichteten im Rahmen der betrieblichen und auch der privaten Altersversorgung weiterhin gekurzt Um dieses Hartefalle erzeugende Ergebnis zu vermeiden sind insbesondere Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich hilfreich Nach 32 VersAusglG wird nur im Rahmen u a der gesetzlichen Rentenversicherung der Beamtenversorgung der berufsstandischen Versorgung der Alterssicherung fur Landwirte und der Versorgungssysteme von Abgeordneten eine Anpassung nach Rechtskraft des Beschlusses zum Versorgungsausgleich z B wegen Tod des Ausgleichsberechtigten usw vorgenommen Hier ist auf eine entsprechende Antragstellung zu achten Einer Teilung unterliegt weiterhin nur das ausgleichsreife Anrecht Was unter Ausgleichsreife zu verstehen ist definiert das VersAusglG in 19 Danach ist ein Anrecht u a jedenfalls dann ausgleichsreif wenn es dem Grunde oder der Hohe nach schon ausreichend verfestigt ist insbesondere also ein unverfallbares Anrecht nach dem Betriebsrentengesetz BetrAVG Die Unverfallbarkeit eines Anrechtes richtet sich z B in der betrieblichen Altersversorgung nach 1b i V m 30f BetrAVG noch verfallbare betriebliche Anrechte werden in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verschoben Fur die Prufung der Ausgleichsreife ist die letzte tatrichterliche Entscheidung im Versorgungsausgleich ausschlaggebend Ein ausgleichspflichtiges Anrecht liegt auch dann vor wenn z B eine fur das Anrecht massgebliche Wartezeit z B in der Versorgungsordnung definiert Abruf einer Erwerbsminderungsrente erst dann moglich wenn die Versorgungszusage 5 Jahre bestanden hat noch nicht erfullt ist oder eine Mindestbeschaftigungszeit noch nicht vorliegt siehe 2 Abs 3 VersAusglG Stammt ein Versorgungsanrecht nicht aus den oben beschriebenen Regelsicherungssystemen ist es nur auszugleichen sofern es durch Arbeit oder Vermogen geschaffen oder aufrechterhalten worden ist und der Absicherung im Alter und bei Invaliditat dient und auf eine Rentenleistung gerichtet ist Ausnahme betriebliche und private Altersversorgung hier ist auch Kapital auszugleichen Ermittlung der Ausgleichswerte Bearbeiten Der betroffene Versorgungstrager berechnet den Ehezeitanteil des Anrechts nach der im jeweiligen Versorgungssystem geltenden Bezugsgrosse z B Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung oder Rentenbetrag als Euro Betrag oder Kapitalwert bei einer Direktzusage usw Der Versorgungstrager bewertet das Anrecht zum Ende der Ehezeit am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags Wirken sich Veranderungen rechtlicher z B Anderung der Versorgungsordnung oder tatsachlicher Art z B Karrieresprung mit ruckwirkenden Auswirkungen auf Versorgungshohe nach dem Ende der Ehezeit auf den Ehezeitanteil aus sind sie zu berucksichtigen wenn sie bis zur letzten richterlichen Entscheidung im Versorgungsausgleich eingetreten sind Den nach den gesetzlichen Regelungen 39 ff VersAusglG ermittelten Ausgleichswert unterbreitet der Versorgungstrager dann als Vorschlag eines Ausgleichswertes dem Familiengericht z B als monatlicher Rentenwert zuzuglich korrespondierenden Kapitalwert oder nur als Kapitalwert Dieses ist an den vorgeschlagenen Ausgleichswert jedoch nicht gebunden Das VersAusglG verweist im Hinblick auf die Einzelheiten der Wertermittlung des Anrechts auf 39 bis 47 VersAusglG Danach gilt grundsatzlich Befindet sich ein Anrecht in der Anwartschaftsphase und richtet sich sein Wert nach einer Bezugsgrosse z B Eurobetrag oder Entgeltpunkte die unmittelbar bestimmten Zeitabschnitten zugeordnet werden kann z B im Ehezeit Jahr 2008 in der gesetzlichen Rentenversicherung 1 5 Entgeltpunkte erworben wird der Ehezeitanteil nach der unmittelbaren Bewertung ermittelt Unmittelbare Bewertung sieht das Gesetz bei Entgeltpunkten Deckungskapital Rentenbausteinen entrichteten Beitragen oder bei der Dauer der Zugehorigkeit zum Versorgungssystem vor z B Versorgungszusage sieht vor dass pro Beschaftigungsjahr eine Erhohung der Altersrentenleistung um 10 Euro mtl erfolgt Kann eine unmittelbare Bewertung eines sich in der Anwartschaftsphase befindlichen Anrechts nicht erfolgen ist nachrangig die zeitratierliche Bewertung gesetzlich vorgesehen Hierzu gibt das VersAusglG in 40 Abs 2 die genaue Ermittlung vor Die Bewertung einer laufenden Versorgung Rentenleistung richtet sich nach dem fur die Anwartschaftsphase ausgefuhrten Grundsatzen siehe 41 VersAusglG Durchfuhrung der internen Teilung durch das Familiengericht Bearbeiten Der Versorgungstrager ist nach 220 Abs 4 FamFG verpflichtet die fur die Bestimmung des Ehezeitanteils und Ausgleichswerts benotigten Werte einschliesslich einer ubersichtlichen und nachvollziehbaren Berechnung dem Familiengericht mitzuteilen Ebenso sind die fur die interne Teilung massgeblichen rechtlichen Grundlagen z B Versicherungsbedingungen Satzung Richtlinien usw dem Gericht zu ubermitteln Das Gericht kann den Versorgungstrager der selbst Beteiligter ist von Amts wegen oder auf Antrag eines anderen Beteiligten z B Ehegatte auffordern die Einzelheiten der Wertermittlung vor Gericht zu erlautern Gerichtlichen Ersuchen und Anordnungen hat der Versorgungstrager zu folgen 220 Abs 5 FamFG Ist der Ausgleichswert unstreitig ermittelt ubertragt das Familiengericht im Wege der internen Teilung fur die ausgleichsberechtigte Person z B Ehegatte A zu Lasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person z B Ehegatte B den Ausgleichswert bei dem Versorgungstrager bei dem auch das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht Fur die ausgleichsberechtigte Person wird damit im Versorgungssystem ein neues Anrecht geschaffen fur die ausgleichspflichtige Person wird das Anrecht entsprechend gekurzt im Versorgungssystem weiter gefuhrt Dieser Teilungsvorgang im Versorgungssystem wird als interne Teilung bezeichnet Haben ausgleichsverpflichtete und ausgleichsberechtigte Person auszugleichende Anrechte bei demselben Versorgungstrager wird nur die Hohe des Wertunterschieds verrechnet Die interne Teilung muss vom Ergebnis her eine gleichwertige Teilhabe der Ehegatten bzw Lebenspartner an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen Dies ist gesetzlich gegeben wenn fur die ausgleichsberechtigte Person ein eigenstandiges und entsprechend gesichertes Anrecht z B Insolvenzschutz nach BetrAVG ubertragen wird Das Anrecht muss auch einer vergleichbaren Wertentwicklung folgen und es muss der gleiche Risikoschutz z B Alters und Invalidenschutz nach der Versorgungszusage bestehen Der Versorgungstrager kann allerdings das neue Anrecht der ausgleichsberechtigten Person auf Altersversorgungsleistungen beschranken muss jedoch fur den Wegfall der Invaliditats und oder Hinterbliebenenabsicherung einen wertmassigen Ausgleich gewahren Im Rahmen der internen Teilung kann der Versorgungstrager angemessene Teilungskosten fur die Begrundung des neuen Anrechts im Versorgungssystem und zusatzliche Verwaltungskosten fur die weitere Fuhrung des Anrechts geltend machen und mit den Anrechten beider Ehegatten halftig verrechnen Was angemessen in diesem Sinne ist wird sich durch die Rechtsprechung noch zeigen der Gesetzgeber geht in der Gesetzesbegrundung von 2 bis 3 des Deckungskapitals aus grobe Anhaltswerte aus der Praxis 200 300 in der Regel pro geteiltem Anrecht Das Familiengericht pruft jedenfalls die Angemessenheit der Kosten Hier herrscht derzeit mangels Entscheidungen zum neuen Recht noch grosse Rechtsunsicherheit in der Frage was von den Familiengerichten als angemessen bewertet wird Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei kurzer Ehezeit und Geringfugigkeit Bearbeiten Nach 3 Abs 3 VersAusglG findet bei einer Ehezeit von bis zu 3 Jahren ein Versorgungsausgleich nur statt wenn ein Ehegatte ihn beantragt Nach 18 VersAusglG soll das Familiengericht beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen wenn die Differenz der Ausgleichswerte gering ist Auch einzelne Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert soll das Familiengericht nicht ausgleichen Da es sich in beiden Fallen um Sollvorschriften handelt kann das Familiengericht auch anders verfahren Vereinbarungen uber den Versorgungsausgleich Bearbeiten Der Gesetzgeber lasst den Eheleuten einen weiten Gestaltungsspielraum fur den Abschluss von Versorgungsausgleichsvereinbarungen 6 ff VersAusglG Diese Vereinbarung kann schon im Vorfeld des Scheidungsverfahrens von den Ehegatten bzw eingetragenen Lebenspartnern geschlossen werden Das Familiengericht ist grundsatzlich an die Vereinbarung gebunden ist jedoch befugt diese Vereinbarung einer Inhalts und Ausubungskontrolle zu unterziehen u a Prufung der Angemessenheit der Vereinbarung Durch die Vereinbarung konnen Anrechte nur ubertragen oder begrundet werden wenn auch die massgebliche Versorgungsregelung dies zulasst und die beteiligten Versorgungstrager zustimmen 8 Abs 2 VersAusglG In der Vereinbarung konnen die Ehegatten auch den Versorgungsausgleich ausschliessen oder z B die Ausgleichsanspruche dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten Als Schutzvorschrift schreibt 7 VersAusgG notarielle Beurkundung vor wenn eine Vereinbarung vor Rechtskraft der Entscheidung uber den Versorgungsausgleich geschlossen wird Der Abschluss einer Vereinbarung lasst sich grundsatzlich dann empfehlen wenn die Durchfuhrung einer Teilung der Versorgungsanrechte zu erheblichen Nachteilen fuhren wurde Wird allerdings ein Ehegatte durch die Vereinbarung unangemessen benachteiligt ist diese unwirksam 2 Auskunftsanspruche der Beteiligten Bearbeiten Um beurteilen zu konnen ob und wie Vereinbarungen geschlossen werden konnten ist der Abruf von Auskunften bei den Versorgungstragern erforderlich Durch die Auskunftserteilung der Eheleute bzw Lebenspartner untereinander bzw der Versorgungstrager kann u U erst der Bestand von in der Ehezeit erworbenen und zu teilenden Versorgungsanrechten und deren Hohe erkannt werden Dieses Wissen ist aber Voraussetzung fur den eventuellen Abschluss einer angemessenen Vereinbarung zum Versorgungsausgleich 4 VersAusglG regelt diese Auskunftsanspruche Danach sind die Ehegatten Hinterbliebenen und Erben verpflichtet einander die fur den Versorgungsausgleich erforderlichen Auskunfte zu erteilen Nachrangig haben diese Personen sofern sie voneinander keine Auskunfte erhalten konnen was wegen der Komplexitat der Materie zu befurchten ist einen entsprechenden Auskunftsanspruch gegen den beteiligten Versorgungstrager Das vergebliche Bemuhen um Auskunft gegenuber den anderen Beteiligten muss dem Versorgungstrager nachgewiesen werden z B durch Vorlage einer Mahnung Der Versorgungstrager hat dann die fur den Versorgungsausgleich erforderliche Auskunft fur sein Versorgungssystem zu erteilen Im Rahmen der Auskunftserteilung muss der Versorgungstrager aus datenschutzrechtlichen Grunden die Abgrenzung der Erforderlichkeit der Auskunft wohl eng vornehmen Daneben ist noch der familienrechtliche Auskunftsanspruch im Rahmen des Scheidungsverfahrens zu beachten 220 FamFG Externe Teilung von Anrechten Bearbeiten Die externe Teilung also die Begrundung eines Anrechts bei einem anderen Versorgungstrager ist in zwei gesetzlich definierten Fallen moglich Danach ist eine externe Teilung grundsatzlich dann durchzufuhren wenn die ausgleichsberechtigte Person und der Versorgungstrager des Ausgleichspflichtigen eine externe Teilung vereinbaren oder der Versorgungstrager des Ausgleichspflichtigen eine externe Teilung einseitig verlangt dies ist nur moglich bei Ausgleichswerten bis 2 der Bezugsgrosse als monatlicher Rentenwert oder dem 240 Fachen davon als Kapitalwert fur 2014 6 636 Kapitalwert oder 55 30 monatlicher Rentenwert Fur die Unterstutzungskasse und die Direktzusage gelten jedoch entschieden hohere Werte Kapitalwert bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung fur 2014 71 400 Die ausgleichsberechtigte Person muss bei der externen Teilung die gewunschte Zielversorgung vorgeben Die ausgleichsberechtigte Person legt dabei den Zielversorgungstrager fest an den bei der externen Teilung der Ausgleichswert z B zur Erhohung einer bereits bestehenden Anwartschaft uberwiesen werden soll Gibt die ausgleichsberechtigte Person keine Zielversorgung an erfolgt die externe Teilung durch Begrundung eines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung oder entsprechend dem Durchfuhrungsweg in der Versorgungsausgleichskasse Aufgabe der Versorgungsausgleichskasse ist nach dem Gesetz uber die Versorgungsausgleichskasse VersAusglKassG die Versorgung der ausgleichsberechtigten Person bei der externen Teilung eines Anrechts im Sinne des Betriebsrentengesetzes durchzufuhren wenn die ausgleichsberechtigte Person das Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung nicht ausubt Die Versorgungsausgleichskasse ist eine Pensionskasse im Sinne des 232 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit Das Gesetz regelt u a die Vermogensanlage den Leistungsumfang usw Die Versorgungsausgleichskasse gehort einem Sicherungsfonds an Ein bei der Kasse bestehendes Anrecht ist nicht ubertragbar beleihbar und nicht verausserbar Es darf auch nicht vorzeitig verwertet werden 5 VersAusglKassG Wahlt die ausgleichsberechtigte Person eine Zielversorgung so muss es sich um eine angemessene Versorgung handeln 15 VersAusglG Ein Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem Pensionsfonds einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung oder aus einem Vertrag der nach 5 des Altersvorsorgevertrage Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist erfullt stets die Anforderungen Es konnen aber auch andere Versorgungsarten als angemessen angesehen werden Diese mussen dann folgende Kriterien erfullen eine lebenslange Altersversorgung nicht ubertragbar nicht beleihbar nicht verausserbar nicht vor Vollendung des 60 Lebensjahres verwertbar Insolvenzschutz steuerneutral fur den ausgleichspflichtigen EhepartnerNeben den Auffangversorgungstragern Gesetzliche Rentenversicherung und Versorgungsausgleichskasse fur Anrechte im Sinne des Betriebsrentengesetzes gibt es fur die ausgleichsberechtigten Personen aufgrund der o a Kriterien bisher nur wenige Alternativen zum Beispiel BVV oder Versorgungsausgleichswerk Bei der externen Teilung ist ein Kostenabzug des Versorgungstragers nicht zulassig Mit Verfugung vom 24 Marz 2010 erteilte die Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin der Versorgungsausgleichskasse die erstmalige Erlaubnis zum Geschaftsbetrieb Gerichtliches Verfahren BearbeitenVerfahrensbeteiligte im Versorgungsausgleichsverfahren sind neben den Ehegatten bzw eingetragenen Lebenspartnern die Versorgungstrager bei denen ein auszugleichendes Anrecht besteht und diejenigen Versorgungstrager bei denen ein Anrecht begrundet werden soll sowie die Hinterbliebenen und Erben der Ehegatten 219 FamFG Das familiengerichtliche Verfahren legt diesen Beteiligten Mitwirkungs und Auskunftspflichten auf die auch zwangsweise durchgesetzt werden konnen z B durch Ordnungsgeld Im familiengerichtlichen Verfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz d h die Sachverhaltsermittlung wird auch von Amts wegen vom Gericht betrieben Das Familiengericht entscheidet in der Versorgungsausgleichssache durch Beschluss Der Beschluss erwachst in Rechtskraft ist somit auch zwangsvollstreckbar wenn nicht Beschwerde innerhalb eines Monats seit schriftlicher Bekanntgabe des Beschlusses durch einen Beteiligten z B Ehegatten eingelegt wird 59 FamFG Dieser rechtskraftige Beschluss z B zur internen Teilung ist im jeweiligen in der Beschlussformel genau bezeichneten Versorgungssystem umzusetzen Bei z B der internen Teilung wurde eine Kurzung des Anrechts des Ausgleichspflichtigen und die Begrundung eines entsprechenden neuen Anrechts fur den Ausgleichsberechtigten im Versorgungssystem entsprechend der Beschlussformel erfolgen mussen Einige Versorgungstrager haben schon Teilungsordnungen erstellt in denen die Art und Weise der internen Teilung und der Kostenabzug durch den Versorgungstrager geregelt ist Diese Teilungsordnungen konnen Gegenstand der Beschlussformel sein Kritik BearbeitenKritik an der Handhabung des Versorgungsausgleichs gibt es von den Berufsvertretungen von Soldaten und Beamten mit besonderer Altersgrenze 3 Kritisiert wird eine Benachteiligung gegenuber anderen Rentnern mit der Begrundung dass die Anwendung der zeitratierten Berechnungsmethode zur Festsetzung des Versorgungsausgleichs aufgrund der kurzen Dienstzeiten zu ungleich schlechteren Ergebnissen fur die Betroffenen und aufgrund der fruheren Zurruhesetzung zu einem erheblich grosseren Kurzungsvolumen fuhrt 4 Diese Wertungen nimmt auch der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages in seinen Jahresberichten 2012 5 und 2013 6 auf und fordert Abhilfe seitens der Bundesregierung In der gesetzlichen Rentenversicherung werden im Scheidungsverfahren der fruheren Ehefrau weil sie z B als Hausfrau tatig war Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben Sollte sie vor Renteneintritt versterben oder hat selbst hochstens 36 Monate Rente aus den ubertragenen Anrechten erhalten wird die Rente nicht gekurzt Der ausgleichspflichtige fruhere Ehepartner kann auf Antrag die Entgeltpunkte zuruckverlangen Es wird dies von der Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit dem Hinweis dass sich bis zum Rentenbeginn noch gesetzliche Anderungen ergeben konnen im Rentenkonto lediglich vermerkt Erst im spateren Rentenverfahren kann mit einer Ruckubertragung der Entgeltpunkte gerechnet werden 7 Siehe auch Bearbeiten nbsp Wiktionary Versorgungsausgleich Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenLiteratur BearbeitenPalandt Brudermuller Burgerliches Gesetzbuch Kommentar zum BGB mit Nebengesetzen hier Kommentierung des VersAusglG 70 Auflage Munchen 2011 ISBN 978 3 406 61000 4 Franz Ruland Versorgungsausgleich 3 Aufl Munchen 2011 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 61169 8Weblinks BearbeitenAllgemeinGesetz uber den Versorgungsausgleich VersAusglG Entwurfe und Begrundungen zum Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs Abanderbarkeit des Versorgungsausgleiches Korrekturmoglichkeit u a nach Anwendung der Barwerttabellen nach altem Recht Formular Fragebogen uber den Versorgungsausgleich fur Ehegatten PDF 626 kB sowie fur Lebenspartner PDF 627 kB Unterschiede zwischen altem und neuem RechtUnterschiede beim Versorgungsausgleich zwischen dem alten Recht vor und dem neuen Recht ab 2009Einzelnachweise Bearbeiten Text und Anderungen durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs Versorgungsausgleich Abgerufen am 8 Oktober 2019 Die Bundeswehr Die Bundeswehr Journal des Deutschen Bundeswehrverbandes e V Ausgabe 10 2012 S 36 Auswirkungen der Versorgungsausgleichsregelungen auf Soldaten die einer besonderen Altersgrenze unterliegen PDF abgerufen am 15 August 2014 Bericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages 2012 PDF 2 3 MB Seite 46 abgerufen am 25 Juni 2014 Bericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages 2013 PDF 2 6 MB Seite 56 abgerufen am 25 Juni 2014 Deutsche Rentenversicherung Rheinland abgerufen am 13 Marz 2019Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4063215 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versorgungsausgleich amp oldid 237561786