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Das Gesetz uber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG ist ein Bundesgesetz betreffend die Neuregelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen und verschiedener Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit die keine Familiensachen sind Es wurde im Juni 2008 als Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FGG Reformgesetz FGG RG beschlossen und ist am 1 September 2009 in Kraft getreten BasisdatenTitel Gesetz uber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen GerichtsbarkeitAbkurzung FamFGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Verfahrensrecht PrivatrechtFundstellennachweis 315 24Erlassen am 17 Dezember 2008 BGBl I S 2586 2587 Inkrafttreten am 1 September 2009Letzte Anderung durch Art 12 G vom 16 Dezember 2022 BGBl I S 2328 2350 Inkrafttreten derletzten Anderung uberw 1 Januar 2023 Art 13 G vom 16 Dezember 2022 GESTA G013Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das FamFG hat insbesondere das Gesetz uber die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FGG ersetzt sowie das 6 Buch der Zivilprozessordnung ZPO soweit diese familienrechtliche Verfahren wie Vaterschaftsfeststellung Unterhalt oder Adoptionsangelegenheiten regelten Daruber hinaus hat es das Verfahren im Registerrecht umgestaltet Inhaltsverzeichnis 1 Ziele und Inhalte 2 Der einstweilige Rechtsschutz 2 1 Grundsatz 2 2 Einleitung eines Hauptsacheverfahrens 3 Die Neukonzeption des Rechtsmittelrechtes 4 Aufbau 5 Kosten der Verfahren 6 Siehe auch 7 Literatur 7 1 Gesetzesmaterialien 7 2 Sonstige 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseZiele und Inhalte BearbeitenZiel des Gesetzes war eine grundlegende Neuordnung des familiengerichtlichen Verfahrens das den praktischen Bedurfnissen der Verfahrensbeteiligten gerecht werden und nach Inhalt Aufbau und Sprache auch fur den interessierten Laien verstandlich sein soll Schwerpunkte der Anderungen durch das neue Gesetz sind Einfuhrung des Grossen Familiengerichts insbesondere fur alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung Forderung der gerichtlichen und aussergerichtlichen Streitschlichtung fur Scheidungsfolgesachen Beschleunigung von Verfahren uber das Umgangs und Sorgerecht durch Einfuhrung von Elementen des so genannten Cochemer Modells Neuregelung der Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen im Verfahren Verfahrensbeistand 158 FamFG Wirkungsvollere Durchsetzung von Entscheidungen und gerichtlich gebilligten Vergleichen uber das Umgangsrecht und Entscheidungen zur Kindesherausgabe Einfuhrung eines hauptsacheunabhangigen einstweiligen Rechtsschutzes Daruber hinaus wurde das bisherige Vormundschaftsgericht aufgelost Seine Zustandigkeiten wurden auf das Familiengericht und das neu geschaffene Betreuungsgericht verteilt Letzteres ist fur Betreuungsverfahren Unterbringungsverfahren und sonstige Freiheitsentziehungsmassnahmen sowie betreuungsrechtliche Zuweisungssachen zustandig Bei letzteren geht es hauptsachlich um Pflegschaften nach dem BGB fur Volljahrige Das FamFG fuhrt gegenuber den bisher gewohnten neue Begriffe ein zum Beispiel Antrag statt Klage Antragsteller statt Klager Beteiligte statt Parteien Beschluss statt Urteil Verfahrenskostenhilfe statt Prozesskostenhilfe Verfahrensbeistand fur Minderjahrige neben Verfahrenspflegern fur Volljahrige Einige Regelungen des neuen Gesetzes zum Beispiel 157 FamFG wurden bereits im April 2008 gemeinsam mit der Neufassung des 1666 BGB durch das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Massnahmen bei Gefahrdung des Kindeswohls vorgezogen Im Hinblick auf die Kindschaftssachen 151 ff FamFG wurden zwei Verfahrensprinzipien besonders hervorgehoben das Beschleunigungsgebot sowie die Forderung der einvernehmlichen Streitregelung und beilegung Zudem wird das Rechtsmittelsystem neu strukturiert Den Beteiligten wird durch die Rechtsbeschwerde erstmals in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit der unmittelbare Zugang zum Bundesgerichtshof eroffnet Die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen wird kunftig generell befristet wobei die Frist an ubliche Regelungen angepasst grundsatzlich einen Monat betragt nur in Ausnahmefallen liegt sie bei zwei Wochen Der einstweilige Rechtsschutz BearbeitenGrundsatz Bearbeiten 49 ff FamFG enthalten die Grundvoraussetzungen fur einstweilige Anordnungen Daruber hinaus sind besondere Vorschriften die nur fur bestimmte Verfahren gelten an besonderer Stelle geregelt etwa 246 248 FamFG fur Unterhaltssachen Die einstweilige Anordnung ist von einer gleichartigen Hauptsache oder eines gestellten Antrags auf Verfahrenskostenhilfe unabhangig Dies ergibt sich aus 51 Abs 3 FamFG Einleitung eines Hauptsacheverfahrens Bearbeiten 52 FamFG regelt in welchen Fallen neben dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren ein Hauptsacheverfahren einzuleiten ist Massgeblich ist ob es sich um eine FGG Familiensache Amtsverfahren oder um eine Familienstreitsache Antragsverfahren handelt Sind alle Beteiligten mit der einstweiligen Regelung zufrieden ist ein Hauptsacheverfahren in aller Regel uberflussig Absatz 1 bestimmt fur Verfahren die von Amts wegen eingeleitet werden die Modalitaten zur Herbeifuhrung des Hauptsacheverfahrens Auf Antrag eines Beteiligten im einstweiligen Anordnungsverfahren hat das Gericht gemass Satz 1 das Hauptsacheverfahren von Amts wegen einzuleiten Uber dieses Antragsrecht ist gemass 39 FamFG zu belehren Damit die Beteiligten nicht vorschnell in das Hauptsacheverfahren drangen schreibt Satz 2 vor dass das Gericht in der einstweiligen Anordnung eine Wartefrist fur den Einleitungsantrag bestimmen kann Ist das Gericht bei Erlass der einstweiligen Anordnung bereits zur Einleitung des Hauptsacheverfahrens entschlossen unterbleibt die Fristsetzung Absatz 2 bestimmt fur Verfahren die nur auf Antrag eingeleitet werden einen Mechanismus zur Herbeifuhrung des Hauptsacheverfahrens der sich weitgehend an die fur Arrest und einstweilige Verfugung geltende Vorschrift des 926 ZPO anlehnt Auf Antrag eines Beteiligten der durch die einstweilige Anordnung in seinen Rechten beeintrachtigt ist hat das Gericht gemass Satz 1 gegenuber demjenigen der die einstweilige Anordnung erwirkt hat anzuordnen dass er die Einleitung des Hauptsacheverfahrens oder die Gewahrung von Verfahrenskostenhilfe hierfur beantragt 1 Die Neukonzeption des Rechtsmittelrechtes BearbeitenIn Ehe und Familiensachen ist einheitliches Rechtsmittel die Beschwerde gem 58 ff FamFG Dies ist die Konsequenz aus der Entscheidungsform durch Beschluss gem 116 Abs 1 FamFG Entgegen der Rechtslage vor Inkrafttreten des FamFG zum 1 September 2009 ist nicht mehr danach zu differenzieren ob etwa eine FGG Folgesache oder eine ZPO Folgesache angefochten wird Wie fur Ehe und Familiensachen im Verbund gilt auch fur isolierte Familienstreitsachen und einfache Familiensachen das FamFG Die Unterscheidung nach altem Recht in sog ZPO Familiensachen und FGG Familiensachen gibt es nicht mehr Einziges Verfahrensrecht ist das FamFG mit entsprechender Anwendung der ZPO Vorschriften soweit das FamFG hierauf verweist Einziges Rechtsmittel gegen Endentscheidungen des Familiengerichts ist die Beschwerde gem 58 ff FamFG zum Oberlandesgericht Daneben gibt es im Einzelfall auch die sofortige Beschwerde den Einspruch den Widerspruch und die Erinnerung Gegen die Beschwerde nach 58 ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gem 70 ff FamFG nur statthaft wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat Eine Zulassungsbeschwerde bei nicht zugelassener Rechtsbeschwerde gibt es nicht In Verfahren vor dem BGH ist die Vertretung durch einen dort zugelassenen Anwalt notig 10 Abs 4 FamFG Die Neukonzeption des Rechtsmittels berucksichtigt dass durch die Einbeziehung der Familienstreitsachen das Rechtsmittel nunmehr auch die Funktion der bisherigen Berufung in Familiensachen nach der Zivilprozessordnung erfullen muss Dies gilt nicht nur fur die bisherigen ZPO Familiensachen sondern auch fur die bisherigen allgemeinen Zivilprozesssachen die durch die Zustandigkeitserweiterung im Rahmen des Grossen Familiengerichts nunmehr zu Sachen nach dem FamFG werden 58 Abs 1 FamFG bestimmt die grundsatzliche Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Endentscheidungen Dies ist gemass der Legaldefinition in 38 FamFG die Entscheidung die uber den Verfahrensgegenstand in der Instanz ganz oder teilweise abschliessend entscheidet Die Beschwerde ubernimmt damit als Hauptsacherechtsmittel im FamFG die Funktion der Berufung und der befristeten Beschwerde nach 621e ZPO a F und anderen Verfahrensordnungen Die Beschwerde ist beim Familiengericht und nicht wie fruher beim Berufungs bzw Beschwerdegericht einzureichen Eine Abhilfebefugnis hat der Familienrichter bei Beschwerden nach 58 in Familiensachen nicht Der Eingang beim Familiengericht ist fur die Wahrung der Beschwerdefrist von einem Monat bei Hauptsacheverfahren und 2 Wochen bei einstweiligen Anordnungen massgebend 2 In Betreuungs und Unterbringungsverfahren ist das Landgericht die Beschwerdeinstanz Bei der Rechtsbeschwerde ist der Bundesgerichtshof zustandig 133 GVG die Oberlandesgerichte haben in diesen Verfahren keine Funktion mehr Aufbau BearbeitenDas FamFG ist wegen der unterschiedlichen Verfahrensarten aufgegliedert in mehrere Bucher Buch 1 Allgemeiner Teil 1 bis 110 Abschnitt 1 allgemeine Vorschriften 1 bis 22a Abschnitt 2 Verfahren im ersten Rechtszug 23 bis 37 Abschnitt 3 Beschluss 38 bis 48 Abschnitt 4 Einstweilige Anordnung 49 bis 57 Abschnitt 5 Rechtsmittel 58 bis 75 Abschnitt 6 Verfahrenskostenhilfe 76 bis 79 Abschnitt 7 Kosten 80 bis 85 Abschnitt 8 Vollstreckung 86 bis 96a Abschnitt 9 Verfahren mit Auslandsbezug 97 bis 110 Buch 2 Verfahren in Familiensachen 111 bis 270 Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 111 bis 120 Abschnitt 2 Verfahren in Ehesachen Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen 121 bis 150 Abschnitt 3 Verfahren in Kindschaftssachen 151 bis 168a Abschnitt 4 Verfahren in Abstammungssachen 169 bis 185 Abschnitt 5 Verfahren in Adoptionssachen 186 bis 199 Abschnitt 6 Verfahren in Ehewohnungs und Haushaltssachen 200 bis 209 Abschnitt 7 Verfahren in Gewaltschutzsachen 210 bis 216a Abschnitt 8 Verfahren in Versorgungsausgleichssachen 217 bis 230 Abschnitt 9 Verfahren in Unterhaltssachen 231 bis 260 Abschnitt 10 Verfahren in Guterrechtssachen 261 bis 265 Abschnitt 11 Verfahren in sonstigen Familiensachen 266 bis 268 Abschnitt 12 Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen 269 bis 270 Buch 3 Verfahren in Betreuungs und Unterbringungssachen 271 bis 341 Abschnitt 1 Verfahren in Betreuungssachen 271 bis 311 Abschnitt 2 Verfahren in Unterbringungssachen 312 bis 339 Abschnitt 3 Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen 340 bis 341 Buch 4 Verfahren in Nachlass und Teilungssachen 342 bis 373 Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen ortliche Zustandigkeit 342 bis 344 Abschnitt 2 Verfahren in Nachlasssachen 345 bis 362 Abschnitt 3 Verfahren in Teilungssachen 363 bis 373 Buch 5 Verfahren in Registersachen unternehmensrechtliche Verfahren 374 bis 409 Abschnitt 1 Begriffsbestimmung 374 bis 375 Abschnitt 2 Zustandigkeit 376 bis 377 Abschnitt 3 Registersachen 378 bis 401 Abschnitt 4 Unternehmensrechtliche Verfahren 402 bis 409 Buch 6 Verfahren in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 410 bis 414 Buch 7 Verfahren in Freiheitsentziehungssachen 415 bis 432 Buch 8 Verfahren in Aufgebotssachen 433 bis 484 Abschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschriften 433 bis 441 Abschnitt 2 Aufgebot des Eigentumers von Grundstucken Schiffen und Schiffsbauwerken 442 bis 446 Abschnitt 3 Aufgebot des Glaubigers von Grund und Schiffspfandrechten sowie des Berechtigten sonstiger dinglicher Rechte 447 bis 453 Abschnitt 4 Aufgebot von Nachlassglaubigern 454 bis 464 Abschnitt 5 Aufgebot der Schiffsglaubiger 465 Abschnitt 6 Aufgebot zur Kraftloserklarung von Urkunden 466 bis 484 Buch 9 Schlussvorschriften 485 bis 491 Kosten der Verfahren BearbeitenDie Kosten der Verfahren werden nicht in diesem Gesetz geregelt sondern im Gesetz uber Gerichtskosten in Familiensachen FamGKG Fur die anderen Angelegenheiten gilt das Gesetz uber Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit fur Gerichte und Notare Gerichts und Notarkostengesetz GNotKG Siehe auch BearbeitenListe von Rechtsquellen fur das deutsche FamilienrechtLiteratur BearbeitenGesetzesmaterialien Bearbeiten Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FGG Reformgesetz FGG RG In Deutscher Bundestag Drucksache 16 Wahlperiode Drucksache 16 6308 7 September 2007 bundestag de PDF 8 8 MB abgerufen am 31 Dezember 2018 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses 6 Ausschuss zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16 6308 In Deutscher Bundestag Drucksache 16 Wahlperiode Drucksache 16 9733 23 Juni 2008 bundestag de PDF 5 7 MB abgerufen am 31 Dezember 2018 Sonstige Bearbeiten Kersten Buhling Formularbuch und Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit 23 Auflage Verlag Carl Heymanns Koln 2010 ISBN 978 3 452 27278 2 Martin Haussleiter FamFG Kommentar 1 Auflage C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 61046 2 Andreas Jurgeleit Freiwillige Gerichtsbarkeit Handbuch Nomos Baden Baden 2010 ISBN 978 3 8329 3352 4 Rainer Kemper Klaus Schreiber Familienverfahrensrecht Kommentar 2 Auflage Nomos Baden Baden 2011 Ludwig Kroiss Christian Seiler Das neue FamFG Nomos Baden Baden 2009 ISBN 978 3 8329 3258 9 Christian Meyer Seitz Petra Frantzioch Rainer Ziegler Die FGG Reform Das neue Verfahrensrecht Bundesanzeiger Verlag Koln 2009 ISBN 978 3 89817 621 7 Hanns Prutting Tobias Helms FamFG Kommentar mit FamGKG 3 neu bearbeitete Auflage Verlag Dr Otto Schmidt 2014 ISBN 978 3 504 47951 0 Werner Schulz Jorn Hauss Familienrecht Kommentar 2 Auflage Nomos Baden Baden 2011 ISBN 978 3 8329 6403 0 Walter Zimmermann Das neue FamFG Verfahrensrecht Rechtsmittel Familiensachen Betreuung Unterbringung Nachlasssachen und Kosten C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 58885 3 Weblinks BearbeitenText des Gesetzes uber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Detaillierte Besprechung der Reform von RiAG Horst Heiner Rotax Text des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FGG Reformgesetz FGG RG mit allen AnderungenEinzelnachweise Bearbeiten Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FGG Reformgesetz FGG RG In Deutscher Bundestag Drucksache 16 Wahlperiode Drucksache 16 6308 7 September 2007 S 201 bundestag de PDF 8 8 MB abgerufen am 31 Dezember 2018 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FGG Reformgesetz FGG RG In Deutscher Bundestag Drucksache 16 Wahlperiode Drucksache 16 6308 7 September 2007 S 203 bundestag de PDF 8 8 MB abgerufen am 31 Dezember 2018 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 7639501 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit amp oldid 229036445