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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Zur Zeitschrift siehe Das Grundeigentum Grundeigentum Grundvermogen umgangssprachlich auch Grundbesitz ist das Eigentum an Grundstucken grundstucksgleichen Rechten oder beschrankten dinglichen Rechten Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Wirtschaftliche Aspekte 4 Rechtsfragen 5 Infrastruktur 6 Grundbesitz im Ausland 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenGrundeigentum ist als unbewegliches Vermogen Immobilien Teil des gesamten Vermogens Je nach Nutzung der Immobilien ist zwischen unbebauten Liegenschaften Wald Ackerland Wasserflachen Brachland Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien zu unterscheiden Eigentumer von diversen Immobilien wurden daher auch Realitatenbesitzer genannt Alle Wirtschaftssubjekte Privathaushalte Unternehmen der Staat mit seinen Untergliederungen wie offentliche Verwaltung Staatsunternehmen Kommunalunternehmen oder die Kirche konnen Eigentumer von Grund und Boden sein Grundbesitzer sind streng genommen lediglich die Nutzer von Grundeigentum als Pachter Mieter Niessbraucher oder Leasingnehmer der Begriff des Grundbesitzes wird jedoch auch hier synonym fur Grundeigentum verwendet Geschichte BearbeitenMit dem Sesshaftwerden entwickelte sich in der fruhen Agrargesellschaft wahrscheinlich nach und nach die gesellschaftsverandernde Idee des Grundeigentums Carel van Schaik und Kai Michel schreiben Die Landwirtschaft erforderte dass bestimmte Dinge nicht mehr allen gehorten Wie sollte man etwas ernten wenn sich vorher jeder bediente Das neue Eigentumskonzept zu etablieren bedurfte eines enormen intellektuellen Aufwandes der Idee dass es nun Dinge geben sollte die Einzelnen gehorten in einer Gemeinschaft Geltung zu verschaffen Mit dem Sesshaftwerden wurde eines der fundamentalen Gesetze menschlichen Zusammenlebens ausgehebelt eines das eine halbe Ewigkeit lang ein alltatgliches Gebot gewesen war Nahrung muss geteilt werden Die Idee des Eigentums unterlauft die urmenschliche Solidaritat Plotzlich wird ein Allgemeingut das Nahrungsangebot der Natur monopolisiert Hier wird eine alltagliche lebensnotwendige Handlung das Sammeln von Fruchten nicht nur untersagt sie wird kriminalisiert Das Sesshaftwerden setzte Prozesse in Gang die das Wesen menschlicher Gesellschaft radikal veranderten Weil es den Jagern und Sammlern nicht moglich gewesen war Vorrate anzulegen hatten sie in soziale Beziehungen investieren mussen damit sie Notsituationen mit Hilfe gegenseitiger Unterstutzung uberleben konnten Kooperation war alles gewesen Solidaritat eine Lebensversicherung Das kehrte sich jetzt um Die Privatisierung der Ressourcen machte die Bauern von den Nachbarn unabhangig Carel van Schaik und Kai Michel 1 Die Germanen durften herrenloses Land mit dem Wurf des heiligen Donnerhammers in Besitz nehmen berichtete Jacob Grimm 2 Der Hammerschlag war fur die Germanen bei allen wichtigen Begebenheiten von Bedeutung mit Hammerschlagen wurden Marksteine gesetzt oder Siedlungs und Stammesgrenzen markiert 3 Sie erwarben hierdurch das Land jedoch nicht fur ihre Familie sondern fur grossere Gemeinschaften wie die Sippe pagi Gau 4 Bei den Germanen hiess der gegenseitig anerkannte Grundbesitz Laga Ehe Gesetz spater lateinisch lex oder Echtes Eigentum danach althochdeutsch laga das Liegen Gelegensein das Eigentum des Kriegers hiess were Hieraus entstand Gewere als das Recht des Kriegers auf sein Grundstuck und die freie Verfugbarkeit hieruber 5 Germanen schrieben dem Boden eine eigene Rechtspersonlichkeit zu 6 Fahrnis sahen sie dagegen als Zubehor des Grundbesitzes an Viehzucht und Jagd erforderten einen ausgedehnteren Grundbesitz als der Ackerbau Lebten in einem Gau mehrere germanische Sippen im Frieden nebeneinander so durfte kein Mitglied der einen Sippe die Laga der anderen storen oder einen Angriff auf dieselbe wagen um ihre Besitzungen zu entreissen 7 Der den Germanen nach ihrer Eroberung durch die Romer zugeteilte Landstrich hiess lateinisch sors oder lod Bodenertrag woraus spater das Allodium entstand In der Romischen Republik unterschied man zwischen dem Staatsland lateinisch ager publicus und dem Privateigentum an Grundstucken lateinisch ager privatus Gaius Licinius Stolo erliess 367 vor Christus ein Ackergesetz das den Grundbesitz auf 500 Joch lateinisch jugera beschrankte 8 Dadurch konnten die Adilen viele Grundbesitzer verklagen weil sie mehr Landereien hatten als ihnen gesetzlich zustanden 9 Diese nach Stolo benannten Ackergesetze lateinisch lex licinia agraria sollten den italischen Bauern Rechte und Land auf den Latifundien garantieren Das romische Recht kannte unbewegliche Sachen lateinisch res immobiles und Fahrnis lateinisch res mobiles und behandelte beide moglichst gleichmassig Als Liegenschaften galten Grundstucke lateinisch praedium und Landguter lateinisch fundus mit oder ohne Gutshof lateinisch villa Je nach Nutzung unterschied man burgerliche Wohnungen und Geschafte lateinisch praedia urbana und landwirtschaftliche Grundstucke lateinisch praedia rustica 10 Grund und Boden galten als Staatsdomanen 11 private Grundbesitzer besassen lediglich ein Nutzungsrecht 12 Im Mittelalter gehorte das Grundeigentum als Staatsdomane dem Staat oder als Kammergut Kaisern Konigen Adel oder Kirche Kirchengut die ihren oft umfangreichen Grundbesitz im Rahmen der Grundherrschaft abhangigen Bauern zur Nutzung uberliessen und hierfur von den Bauern Abgaben und Frondienste verlangten 13 Bauern mussten so viel ernten dass sie nicht nur ausreichend Nahrung fur sich erwirtschafteten sondern daruber hinaus auch ihren Lehnsherren noch Landprodukte Steuern abliefern konnten In vielen Landern galt als Massstab fur den Reichtum in der Standegesellschaft nicht nur die Grosse des Grundbesitzes sondern auch die Zahl der Leibeigenen Der Grundbesitz aller Freien hiess Allod er war vererblich und stand dem altesten Sohn zu Primogenitur der die ubrigen Familienmitglieder aus dem Ertrag ernahren musste 14 Diese vom Grundbesitz ausgehende Feudalisierung des mittelalterlichen Lebens fuhrte auch zum Aufstieg einiger Handelsburger in den Landadel denn sie konnten ihren durch Gewerbebetrieb und Handel erworbenen Reichtum in Grundbesitz anlegen 15 Ab Januar 1086 entstand in England mit dem Domesday Book ein Grundbuch als Verzeichnis uber das Grundeigentum es blieb jedoch unvollendet Geldreichtum war in der Fruhzeit des Deutschen Reichs selten aller Reichtum bestand in Landereien 16 Bald machte deshalb der Grundbesitz den grossten Teil des Vermogens aus so dass sich die Verwaltungen entschlossen ihn in ein eigens hierfur angelegtes offentliches Register einzutragen Das geschah zunachst regional in Koln ab 1130 mit den Schreinsbuchern ab Dezember 1783 gab es uberregionale Hypothekenbucher seit Januar 1868 Grundbucher Die Hypothekenordnung der Preussen vom Dezember 1783 vereinheitlichte mit der Einfuhrung eines Hypothekenbuches die bisher regional unterschiedlichen Formen Das Allgemeine Preussische Landrecht APL vom Juni 1794 sorgte fur die Eigentumseintragung von Grundstucken in das Hypothekenbuch I 10 6 APL Die Verfugungsbeschrankungen des Grundvermogens im Lehnsrecht wurden erst im Liberalismus durch die Bodenbefreiung beseitigt Als Rechtsgrundlage hierfur diente in Preussen das Edikt vom 9 Oktober 1807 uber den freien Gebrauch des Grundeigentums so wie die personlichen Verhaltnisse der Landbewohner das eine ungehinderte Verfugungsbefugnis uber das Grundvermogen mit sich brachte 17 Karl Marx propagierte 1867 die Veranderung der gesellschaftlichen Verhaltnisse durch Enteignung der Produktionsmittel Auf dem Wege der Expropriation der Expropriateure sollte mit okonomischer und politischer Macht das Privateigentum an Produktionsmitteln im Interesse der arbeitenden Menschen mehr oder weniger gewaltsam in gesellschaftliches Eigentum uberfuhrt werden 18 In der marxistischen Wirtschaftstheorie bestanden die Produktionsmittel unter anderem aus den Arbeitsgegenstanden die unmittelbar in der Natur vorgefundenen zum Beispiel der Boden Fische oder die durch Arbeit von der Natur gelosten Rohstoffe 19 wie zum Beispiel das abgebaute Erz oder bereits bearbeitete Zwischenprodukte etwa Holzbretter Textilien sie werden im Produktionsprozess weiter be und verarbeitet Die Aufhebung des privaten Grundeigentums galt fur Marx als erster Schritt auf dem Wege der volligen Expropriation allen Eigentums das Rente Zins oder Gewinn abwirft Er sah das Grundeigentum als einen besonders krassen Fall der Ungleichheit an 20 Marx forderte dazu auf das private Grundeigentum in Form des Staatseigentums zum Gemeineigentum englisch common property der Bourgeoisie umzuwandeln Mit dem im Januar 1900 in Kraft getretenen BGB gab es eine systematische Darstellung des materiellen Grundbuchrechts wahrend sich die zugleich veroffentlichte Grundbuchordnung komplementar mit dem formellen Recht befasste Der Gesetzgeber regelte hiermit erstmals umfassend das rechtlich komplizierte Grundeigentum Das im Juni 1811 in Kraft getretene osterreichische ABGB verlangte die Eintragung eines Grundstuckserwerbs in die dazu bestimmten offentlichen Bucher 431 ABGB Das Schweizer Zivilgesetzbuch trat im Januar 1912 in Kraft und behandelt das formelle Grundbuchrecht Art 942 957 ZGB und das materielle Grundbuchrecht Art 958 977 ZGB in einem Gesetz Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenGrundeigentum gehort in der Volkswirtschaftslehre zum Produktionsfaktor Boden Er erzielt die Bodenrente in Form von Pacht Miete Niessbrauch Erbpacht Leibrente oder Leasinggebuhren Grundeigentum gehort heute entweder als Staatsvermogen dem Staat als Kirchengut der Kirche oder als Privateigentum nicht staatlichen und nicht kirchlichen Wirtschaftssubjekten Der Staat stellt im Rahmen des Gemeingebrauchs Teile seines Grundeigentums etwa in Form von Strassen Wegen Flussen Kanalen Parks oder offentlichen Gebauden der Offentlichkeit zur Verfugung Nur das allgemeine Grundvermogen ist von offentlicher Benutzung ausgeschlossen Auch Teile des Kirchenguts Kirchen sind offentlich zuganglich Bilanzierungspflichtige Wirtschaftssubjekte aktivieren ihren gesamten Grundbesitz als Sachanlagevermogen Grundstucke grundstucksgleiche Rechte und Bauten einschliesslich der Bauten auf fremden Grundstucken 266 Abs 2 lit II 1 HGB Zu den Grossgrundbesitzern gehoren heute neben dem Staat auch Grossunternehmen und Privathaushalte die oft durch Land Grabbing oder Erbschaft uber grossflachige Areale von mehr als 100 Hektar verfugen Grundvermogen unterliegt in vielen Staaten einer Substanzsteuer in Deutschland Grundsteuer genannt und als Gemeindesteuer erhoben Der Erwerb von Grundeigentum unterliegt der Grunderwerbsteuer einer Verkehrsteuer und Landersteuer Grundeigentum bedarf der Verwaltung die uber Immobilienmanagement oder Facilitymanagement sichergestellt wird Der Grundstuckskauf kann durch Eigenfinanzierung und oder durch Immobilienfinanzierung Hypothekendarlehen finanziert werden Als Kreditsicherheit stehen den Kreditgebern meist Kreditinstitute die Grundpfandrechte Sicherungsgrundschuld Grundschuld Hypothek auf den Beleihungsobjekten zur Verfugung Der Marktwert der Immobilien bestimmt Beleihungswert und Beleihungsgrenze und damit die Kredithohe Ein Teil des Staatsvermogens ist unverausserliches Grundeigentum lateinisch Res extra commercium und besteht aus den unmittelbar der Erfullung der offentlichen Aufgaben und offentlichen Zwecken dienenden Anlagen wie Strassen Parks Flusse Kanale Meeresanteile Inseln Verwaltungsgebaude Schulen oder Krankenhauser Rechtsfragen BearbeitenDas Grundvermogen besitzt als Rechtsbegriff eine Legaldefinition des 68 BewG wozu Grund und Boden die Gebaude die sonstigen Bestandteile und das Zubehor das Erbbaurecht das Wohnungseigentum Teileigentum Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz gehoren Bodenschatze sowie die Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art die zu einer Betriebsanlage gehoren Betriebsvorrichtungen auch wenn sie wesentliche Bestandteile sind zahlen nach dieser fur Besteuerungszwecke dienenden Vorschrift nicht zum Grundvermogen Infrastruktur BearbeitenZu unterscheiden ist die Infrastruktur als Zugangsmoglichkeit zum Grundbesitz und die Eigenschaft des Grundbesitzes als Infrastruktur zu dienen Die Verkehrsanbindung des Grundeigentums ist durch Wegerechte bereits gewahrleistet oder kann durch Erschliessung hergestellt werden Diese Verkehrswege stellt im Regelfall der Staat durch offentliche Verkehrswege zur Verfugung Als offentlicher Verkehrsweg gelten die Wege Platze und Brucken die durch Widmung fur die Benutzung durch jeden bestimmt sind 68 Abs 1 Satz 2 TKG Die Nutzung des privaten Grundeigentums als Infrastruktur kommt dagegen seltener vor etwa private Parkplatze oder Parkhauser wahrend der Staat sein Grundeigentum uberwiegend im Rahmen des Gemeingebrauchs fur das Funktionieren von Gesellschaft und Wirtschaft als Infrastruktur zur Verfugung stellt Grundbesitz im Ausland BearbeitenManche Staaten schranken den Erwerb von Grundbesitz durch Auslander ein 21 So regelt in Osterreich das Auslandergrunderwerbsgesetz der einzelnen Bundeslander den Erwerb von Grundstucken durch Auslander In der Schweiz ist der Grundstuckerwerb durch Personen im Ausland beschrankt und ggf bewilligungspflichtig 22 unabhangig davon ob sich das Grundstuck bereits in auslandischer Hand befindet und aus welchem Rechtsgrund das Grundstuck erworben wird etwa durch Kauf Tausch Schenkung Erbschaft o a 23 EU EFTA Burger die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben sind dort beim Erwerb von Immobilien Schweizern gleichgestellt In manchen Staaten etwa der Turkei konnen Auslander grundsatzlich kein Land erwerben in der Turkei besteht jedoch eine Ausnahme in Form der blauen Karte Innerhalb der EU gilt grundsatzlich ein Diskriminierungsverbot sowie die Grundfreiheit des freien Kapitalverkehrs Allerdings werden neuen Mitgliedstaaten bei ihrem Beitritt Ubergangsfristen zugestanden die ihnen fur eine bestimmte Zeit erlauben Erwerbsbeschrankungen fur den Erwerb von Immobilien und landwirtschaftlichen Flachen durch EU Auslander beizubehalten oder neu zu schaffen Zudem kann es Erwerbsbeschrankungen geben die formal zwar In und Auslander in gleichem Masse einschranken faktisch aber vor allem EU Auslander betreffen 24 Anzumerken ist dass ein Grund und Immobilienerwerb normalerweise kein Aufenthaltsrecht mit sich bringt Umgekehrt bedeutet selbst ein Daueraufenthaltsrecht keinen Anspruch auf Grund oder Immobilienerwerb 24 In einigen Staaten ist es Auslandern jedoch moglich auf Basis einer hohen finanziellen Investition ein Visum oder sogar die Staatsangehorigkeit zu erwerben und diese Investition kann teils auch ein Grund oder Immobilienerwerb sein 25 Weblinks BearbeitenWebseite der GrundbesitzerverbandeEinzelnachweise Bearbeiten Carel van Schaik Kai Michel Das Tagebuch der Menschheit Was die Bibel uber unsere Evolution verrat Rowohlt Verlag Reinbek bei Hamburg 2016 S 64 ff ISBN 978 3 498 06216 3 Jacob Grimm Deutsche Grenzaltertumer in Kleinere Schriften Bd II 1843 S 121 Hildegard Elsner Hans Reichardt Die Germanen 2008 S 27 Gaius Julius Caesar De bello Gallico Viertes Buch 55 vor Christus IV 1 Academie Imperiale des Sciences Bulletin de la Classe Historico Philologique Band 10 1835 S 369 Arnold Wagemann Unser Bodenrecht 1912 S 19 George Phillips Deutsche Geschichte Band I Geschichte der Germanen bis zur Grundung ihrer Konigreiche 1832 S 147 Heinrich Honsell Romisches Recht 2015 S 12 Conrad Bursian Jahresbericht uber die Fortschritte der klassischen Altertumwissenschaft Bande 166 169 1914 S 218 Paul Jors Wolfgang Kunkel Leopold Wenger Romisches Privatrecht 1935 S 78 f Theodor Mommsen Romisches Staatsrecht Band III 1888 S 731 ff Gaius 2 7 und 21 Hans Werner Goetz Leben im Mittelalter Vom 7 bis zum 13 Jahrhundert 1986 S 117 f Johann Friedrich Hartknoch Illustrierte Weltgeschichte Das Mittelalter Band 2 1846 S 91 Alfred von Martin Soziologie der Renaissance und weitere Schriften 2016 S 18 Ludwig von Ronne Die Verfassung und Verwaltung des Preussischen Staates Band 9 Ausgabe 1 1854 S 5 Ulrike Kobler Werden Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes 2010 S 205 Karl Marx Das Kapital 1867 S 790 f Karl Marx MEW Band 23 S 193 Kapital Band I Karl Diehl Uber Sozialismus Kommunismus und Anarchismus 1920 S 68 Grunderwerb Bundesministerium Europa Integration und Ausseres abgerufen am 26 Mai 2018 Grundstuckerwerb durch Personen im Ausland Bundesamt fur Justiz 22 Juli 2010 abgerufen am 26 Mai 2018 Erwerb von Grundstucken durch Personen im Ausland In Merkblatt Bundesamt fur Justiz 28 Marz 2017 abgerufen am 26 Mai 2018 Abschnitt 3 Zweck des Bundesgesetzes und Grundsatzliches a b Erwerbsbeschrankungen In www dsa ev de Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e V 2 Juli 2009 abgerufen am 28 Juli 2018 Alison Millington 17 countries where money can buy you a second passport or elite residency Nicht mehr online verfugbar In www businessinsider de 3 Juli 2017 archiviert vom Original am 15 Marz 2018 abgerufen am 28 Juli 2018 englisch nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www businessinsider de Normdaten Sachbegriff GND 4072130 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundeigentum amp oldid 227836829