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Privateigentum ist Eigentum welches Privatpersonen und nicht staatlichen Unternehmen gehort Gegenstuck ist das Kollektiveigentum Hinweisschild auf Privateigentum Lobnighof in Eberstein Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 2 1 Fruhgeschichte 2 2 Aufklarung 3 Kritik 4 Rechtsfragen 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Kompositum Privateigentum setzt sich zusammen aus den beiden Wortern privat von lateinisch privatus abgesondert beraubt getrennt und Eigentum Es ist kein Rechtsbegriff sondern dient heute zur Unterscheidung zum Kollektiveigentum oder Staatsvermogen lateinisch res extra commercium und Kirchengut Das gesamte Privatvermogen steht im Privateigentum Besondere Bedeutung hat der Begriff bei den Eigentumstheorien und im Marxismus Geschichte BearbeitenFruhgeschichte Bearbeiten Als historische Wurzeln des Privateigentums werden Grabbeigaben angesehen die den Toten mitgegeben wurden Es handelte sich um personliche Gegenstande wie Waffen Schmuck und einige Gebrauchsgegenstande die eine besondere Bindung an die verstorbene Person aufwiesen Im Naturrecht gab es kein Privateigentum weil alle Menschen gemeinschaftlich uber alle Guter verfugen konnten 1 Aus dem 3 Jahrtausend vor Christus ist in Mesopotamien privater Grundbesitz anhand von Kaufvertragen in Keilschrift dokumentiert Die Gesetzgebung des Philolaos von Korinth im 8 Jahrhundert festigte den Grossgrundbesitz so dass sich spater Aristoteles uber die Ungleichheit der Vermogen beklagte 2 Aristoteles beschaftigte sich im 4 Jahrhundert v Chr in seinem staatsphilosophischen Werk Politika ausfuhrlich mit den verschiedenen Formen des Eigentums und verteidigte das Privateigentum gegenuber Platon 3 der in der Politeia uber den Verfall und Niedergang des idealen Staates schrieb Sie kommen uberein die Landereien und Hauser als privates Eigentum untereinander zu verteilen 4 Aristoteles trat in seinem Werk Politika fur das Recht auf Privateigentum ein und empfand Skepsis gegenuber dem Gemeineigentum Was der grossten Zahl gemeinsam gehort auf das wird die geringste Sorgfalt verwendet 5 Im romischen Reich baute der Grossgrundbesitzer seine Wirtschaft im 3 Jahrhundert v Chr auf Sklavenarbeit auf er vernichtete hierdurch die Kleinbauern 6 Gaius Iulius Caesar berichtete zwischen 55 und 53 v Chr im De bello Gallico dass die Germanen kein Privateigentum an Grund und Boden kennen 7 Das ubrige Eigentum stand jedoch nicht dem Einzelnen sondern der Sippe zu Fur Cicero entstand 44 v Chr Privateigentum ursprunglich durch Okkupation Es gibt aber kein Privateigentum durch die Natur sondern entweder durch die fruhere Inbesitznahme wie bei denen die einst in unbesetzte Gebiete kamen oder durch Sieg wie bei denen die sich dessen im Krieg bemachtigten oder durch Gesetz Verabredung Vertrag oder Los 8 Sklaven lateinisch servi durften im romischen Recht kein Privateigentum besitzen sie selbst galten als Sachen lateinisch res mancipii und standen im Privateigentum lateinisch dominium ihres Herrn 9 das sich in der unbeschrankten und dauerhaften Unterwerfung unter die direkte Gewalt des Herrn ausserte Die Digesten bestimmten im 2 Jahrhundert dass Sklaverei eine Einrichtung sei in der eine Person entgegen ihrer Natur zum Privateigentum einer anderen wird 10 Gaius unterschied zwischen korperlichen Sachen lateinisch res corporales die man beruhren kann lateinisch quae tangi possunt 11 sowie allen anderen Sachen lateinisch res nec mancipi und Forderungen Verbindlichkeiten lateinisch res incorporales Im Mittelalter sah die monastisch gepragte Ethik das Privateigentum als Sunde an ebenso wie den Handel und den Kriegsdienst Anselm von Canterbury beispielsweise hielt Besitzlosigkeit bzw Gemeinsamkeit von Besitz in seinem zwischen 1094 und 1098 verfassten Werk Cur deus homo deutsch Warum Gott Mensch ist fur eine von der Vernunft gebotene allgemeine Vorschrift Privateigentum verstosse gegen das vernunftgemasse Sittengesetz und gegen das Christentum 12 Der Kirchenrechtler Gratian schuf in seinem Werk Decretum Gratiani um 1140 die Grundlagen dafur das Privateigentum zu legitimieren Das Gemeineigentum galt ihm als mit dem Naturrecht gegeben wahrend das Privateigentum ein Bestandteil des menschlichen Rechts darstelle 13 Wilhelm von Auxerre wies im 13 Jahrhundert jedoch in seiner Summa aurea die erst posthum im Jahre 1500 in Paris erschien darauf hin dass es bis zur Seligkeit nutzlicher sei dass es Privateigentum gabe als dass alles allen gemeinsam ist 14 Thomas von Aquin rechtfertigte um 1268 in der Summa theologica die bestehende Eigentumsordnung und den Besitz denn unter denen die etwas gemeinsam und ungeteilt besassen entstunde haufiger Streit 15 Aufklarung Bearbeiten Im 17 Jahrhundert kamen erste Eigentumstheorien auf so etwa 1625 durch Hugo Grotius der zunachst von einer ursprunglichen Gutergemeinschaft lateinisch communio primaeva ausging dann jedoch uber die Verteilung der Guter durch Okkupation und durch Sozialvertrag die Einfuhrung des Privateigentums anerkannte 16 John Locke gilt als Begrunder der modernen Legitimation des Eigentums In der Zeit Lockes bedurfte privates Eigentum einer Rechtfertigung ausgegangen wurde vom Naturrecht demnach Gott die Erde den Menschen zur gemeinsamen Verfugung gegeben habe Locke argumentierte es sei die eigene Arbeit die das Recht auf individuelles Eigentum begrunde Sabine Nuss verweist darauf dass was heute als selbstverstandlich gilt Locke noch umstandlich herleiten 17 musste Die Fruchte der eigenen Arbeit durfe man sich deshalb aneignen weil der Korper einem gehore Pflucke ich den Apfel von einem Baum vermische ich physisch die Natur mit meiner Korperkraft Dieser Vorgang macht den Apfel zu meinem Eigentum 17 Jean Jacques Rousseau hob 1762 die Sozialbindung des Eigentums hervor die es zu Gunsten des Gemeinwohls einschranke 18 Adam Smith stand dem Privateigentum viel nuchterner gegenuber als die spateren Physiokraten In seinem Buch Der Wohlstand der Nationen vom Marz 1776 ging er davon aus dass die Produktion eine Gegenleistung in Form der Arbeitsentgelte auslose und deshalb die gesamten Arbeitsergebnisse dem Arbeiter gehorten 19 Die Physiokraten interessierten sich vor allem fur das Grundeigentum Erster Grundsatz sei der unbedingte Schutz des Privateigentums denn ohne garantiertes Eigentum wurde der ganze physiokratische Wirtschaftskreislauf zusammenbrechen Eine Gesellschaftsordnung die das Privateigentum bejahte stellte sich den Physiokraten als die okonomisch uberlegenere dar 20 Ihr Begrunder Francois Quesnay vertrat 1787 die Ansicht dass die Arbeit das Privateigentum des landwirtschaftlichen Unternehmers begrunde 21 Das Wort Privateigentum pragte im Jahre 1821 offensichtlich der Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel das er dem Eigentum des Fursten an der Staatsmacht gegenuberstellte 22 Fur ihn wurde durch Aneignung und Gebrauch einer Sache die Natur zur Sphare ausserer Freiheit Karl Marx und Friedrich Engels stellten wahrend der Industrialisierung das Privateigentum an Produktionsmitteln in Frage Engels betonte 1847 dass das Privateigentum nicht immer existiert habe Als gegen das Ende des Mittelalters in der Manufaktur eine neue Art der Produktion erschaffen wurde welche sich dem damaligen feudalen und Zunfteigentum nicht unterordnen liess da erzeugte diese den alten Eigentumsverhaltnissen entwachsene Manufaktur eine neue Eigentumsform das Privateigentum 23 Fur Marx bedingten 1867 kapitalistische Produktions und Akkumulationsweise also auch kapitalistisches Privatvermogen die Vernichtung des auf eigener Arbeit beruhenden Privateigentums also die Expropriation des Arbeiters 24 Weiter schrieb er Privateigentum als Gegensatz zum gesellschaftlichen kollektiven Eigentum besteht nur da wo die Arbeitsmittel und die ausseren Bedingungen der Arbeit Privatleuten gehoren 25 Nach Marx ist die Aufhebung des Privateigentums an Produktionsmitteln in der Diktatur des Proletariats die okonomische Voraussetzung der klassenlosen Gesellschaft Im Manifest der Kommunistischen Partei forderten Marx und Engels 1872 die Verstaatlichung aller Produktionsmittel Das Proletariat wird seine politische Herrschaft dazu benutzen der Bourgeoisie nach und nach alles Kapital zu entreissen alle Produktionsinstrumente in den Handen des Staats d h des als herrschende Klasse organisierten Proletariats zu zentralisieren und die Masse der Produktionskrafte moglichst rasch zu vermehren 26 Sozialistische Staaten ubernahmen bei ihrer Staatsgrundung ab 1918 insbesondere ab 1944 unter anderem die Lehren von Marx und uberfuhrten sofern nicht bereits geschehen den grossten Teil des Privateigentums durch Enteignung in Staatseigentum Das geschah auch in der DDR gemass der DDR Verfassung die am 7 Oktober 1949 in Kraft trat Eigentum wurde nicht als Recht von Personen an Sachen angesehen sondern als Eigentum des gesamten Volkes 27 Der DDR Wirtschaftsordnung lag seit Oktober 1974 sozialistisches Eigentum zugrunde 28 das sich aus dem Volkseigentum dem genossenschaftlichen Gemeineigentum und dem Eigentum gesellschaftlicher Organisationen der Burger zusammensetzte An wirtschaftlich bedeutenden Gegenstanden konnte kein Privateigentum bestehen Art 12 DDR Verfassung 20 Abs 3 Satz 1 ZGB Privateigentum war eine Restgrosse denn uber 95 der gewerblichen Wirtschaft standen im sozialistischen Eigentum 29 Demgegenuber stand das personliche Eigentum der Burger an Konsummitteln Art 11 DDR Verfassung 22 ff ZGB das primar auf dem Arbeitsentgelt beruhte und der personlichen Bedurfnisbefriedigung diente 30 Hierzu gehorten Hausrat sowie Gegenstande fur die Berufsausbildung Weiterbildung und Freizeitgestaltung Beim Privateigentum 23 Abs 2 ZGB handelte es sich um freies Vermogen Kleingrundstucke Datschen Kleinbetriebe das noch nicht in sozialistisches Eigentum uberfuhrt war Das inzwischen am 4 Mai 1949 in Kraft getretene Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland GG spricht in Art 14 GG eine Eigentumsgarantie aus Das Eigentum und das Erbrecht werden gewahrleistet In Art 14 Abs 2 GG wird dies allerdings relativiert denn sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen Sozialpflichtigkeit des Eigentums Entschadigungslose Enteignungen sind gemass Art 14 Abs 3 GG verboten Enteignungen sind der Gegensatz zur Privatisierung der Uberfuhrung von Staatseigentum in Privateigentum Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz LwAnpG vom Juni 1990 erwahnte wahrend der Wende dass Privateigentum an Grund und Boden und die auf ihm beruhende Bewirtschaftung in der Land und Forstwirtschaft in der DDR im vollen Umfang wiederhergestellt und gewahrleistet werden 1 LwAnpG Kritik BearbeitenModernen Rechtfertigungen des Privateigentums wohnt nach wie vor die von John Lockes Anfang des 18 Jahrhunderts formulierte Idee inne der Mensch werde nur dann tatig wenn er die Fruchte seiner Arbeit sein Eigen nennen durfe Diese sogenannte Anreiztheorie individuellen Eigentums wird heute noch angefuhrt wenn Besitz in Frage gestellt wird 17 Karl Marx erklarte 200 Jahre nach Locke die Behauptung dass Aneignung durch Arbeit Eigentum begrunde eine Tautologie sei Eine Aneignung die sich nichts zu eigen macht ist eine contradictio in subjecto Schliesslich wurden Menschen in jeder Gesellschaft mittels Arbeit Natur aneignen davon aber auf eine bestimmte Eigentumsform zu schliessen wie bei Locke auf die des Privateigentums sei lacherlich 17 Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Bei der Frage zum Verhaltnis von Arbeit Eigentum und Herrschaft verweisen marxistisch denkende Theoretiker darauf dass Arbeit ohne den Besitz an Produktionsmittel keineswegs zu Privateigentum des Arbeitenden fuhrt Rechtsfragen Bearbeiten Hauptartikel Eigentum Deutschland Eigentum Osterreich und Eigentum Schweiz Privateigentum ist heute Bestandteil des privatrechtlichen Eigentumsbegriffs wonach der Eigentumer einer Sache oder eines Rechts soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen mit der Sache oder dem Recht nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschliessen kann 903 BGB Deshalb sichert das BGB dem Eigentumer einen Herausgabeanspruch gegen den unrechtmassigen Besitzer auf Herausgabe 985 BGB oder einen Unterlassungsanspruch auf Unterlassung bestimmter rechtswidriger Handlungen eines Storers 1004 Abs 1 BGB zu Einschrankend heisst es jedoch im Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 31 Eigentum verpflichtet Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Privateigentum Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur uber Privateigentum im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Danae Simmermacher Eigentum als ein subjektives Recht Bei Luis de Molina 1535 1600 2018 S 195 Bernd Radtke Weltgeschichte und Weltbeschreibung im mittelalterlichen Islam 1991 S 66 Gablers Wirtschaftslexikon Stichwort Aristoteles Platon Der Staat Achtes Buch Ubersetzung von August Horneffer Kroner Verlag 1955 S 264 Aristoteles Politika Buch 2 S 1263 Fritz Schwind Romisches Recht I Geschichte Rechtsgang System des Privatrechtes 1950 S 53 Gaius Iulius Caesar De bello Gallico IV 1 VI 22 Cicero De officiis I 44 v Chr S 21 Paul Jors Wolfgang Kunkel Leopold Wenger Romisches Recht 1987 S 68 Papinian Digisten 7 4 2 Gaius Institutiones Gai 2 13 14 Kurt Flasch Einfuhrung in die Philosophie des Mittelalters 1987 S 119 Gratian Decretum Gratiani um 1140 decretum VIII pars I Stephan Ernst Ethische Vernunft und christlicher Glaube 1996 S 374 Thomas von Aquin Summa theologica II II um 1268 66a 2 co Hugo Grotius De iure belli ac pacis deutsch Uber das Recht in Krieg und Frieden 1625 a b c d Sabine Nuss Privateigentum Schein und Sein Essay Abgerufen am 11 Oktober 2022 Jean Jacques Rousseau Grundsatze des Staatsrechts 1762 1 6 Adam Smith Der Wohlstand der Nationen Band I 1776 Kapitel VII Heinrich Haufle Aufklarung und Okonomie 1978 S 84 Francois Quesnay Maximes generales du gouvernement economique 1787 Georg Wilhelm Friedrich Hegel Grundlinien der Philosophie des Rechts 1821 41 ff Friedrich Engels Grundsatze des Kommunismus 1847 S 62 Karl Marx Das Kapital Band I Der Produktionsprozess des Kapitals 1867 S 56 f Karl Marx Das Kapital Band I Der Produktionsprozess des Kapitals 1867 S 789 Marx Engels Werke Manifest der Kommunistischen Partei Band 4 1872 1972 S 481 Johannes Klinkert Ellenor Oehler Gunther Rohde Eigentumsrecht Nutzung von Grundstucken und Gebauden zum Wohnen und zur Erholung 1979 S 18 Art 9 f DDR Verfassung vom 7 Oktober 1974 17 ff ZGB vom 19 Juni 1975 Norbert Horn Das Zivil und Wirtschaftsrecht im neuen Bundesgebiet 1991 11 Rn 5 Jan Wilhelm Sachenrecht 2007 S 160 f Art 14 GGNormdaten Sachbegriff GND 4232761 1 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Privateigentum amp oldid 234436012