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Volkseigentum ist eine besondere Form des Eigentums das im Gegensatz zum Eigentumsbegriff des Burgerlichen Gesetzbuches in sozialistischen Rechtsordnungen mit einem dichotomischen Eigentumsbegriff zu finden ist Der Begriff des Volkseigentums wird teilweise als irrefuhrend angesehen weil weder das Volk Inhaber des Volkseigentums sei noch dem Volk als Ganzem jedermann sondern nur einzelnen Beliehenen das Nutzungsrecht an volkseigenen Vermogensgegenstanden zustehe Der folgende Absatz ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Siehe Diskussionsseite Als Volkseigentum im weiteren nichtsozialistischem Sinne werden manchmal auch Dinge benannt an denen uberhaupt kein privates Eigentum Luft zum Atmen Sonnenlicht Wind usw begrundet werden kann oder die dem Rechtsverkehr entzogen sind So darf in Brasilien oder Tunesien z B der Strand nicht bebaut oder von einem Hotel alleine beansprucht werden In fruherer Zeit gehorte auch die Allmende dem Dorfvolk so dass es sein Vieh dort zur Weide bringen konnte ohne dass die armeren Bauern an die reichen Bauern oder die Kirche dafur bezahlen mussten Ein ahnliches Verstandnis herrschte bei den Indianern Nordamerikas vor die keinen Privatbesitz an Grund und Boden kannten siehe Geschichte der First Nations Grundlegende kulturelle Missverstandnisse Inhaltsverzeichnis 1 Sinn und Zweck des Volkseigentums 2 In der DDR 2 1 Entstehung 2 2 Rechtliche Eigenschaften des Volkseigentums 2 2 1 Nutzung 2 2 1 1 Nutzung durch Burger 2 2 1 2 Nutzung durch Betriebe staatliche Organe und Einrichtungen 2 2 2 Verfugungen 2 3 Kritik am Volkseigentum 2 4 Wahrend und nach der Wiedervereinigung 2 4 1 Sachenrechtsbereinigung 2 4 2 Regelung offener Vermogensfragen 3 Siehe auch 4 Literatur 5 EinzelnachweiseSinn und Zweck des Volkseigentums BearbeitenWirtschaftlich unterscheidet sich das Volkseigentum von dem herkommlichen offentlichen Eigentum das die offentliche Hand an Produktionsmitteln Waldern Stranden Meeren Strassen Schulen Krankenhausern usw begrunden kann dadurch dass beim Volkseigentum die offentliche Hand das Eigentum nicht zuvorderst selbst nutzen will oder dieses von privater Nutzung uberhaupt ausschliessen will sondern durch die Verleihung von Nutzungsrechten an Burger 1 und Betriebe 2 eine Fremdbewirtschaftung in den durch Gesetz Verleihungsakt oder durch einen Planungstrager vorgegebenen Grenzen erstrebt sog Zufuhrung einer gesellschaftlichen Nutzung Um die durch die Burger und Betriebe vorgenommenen Verwendungen zu sichern werden fur die Fremdbewirtschaftung vielfach nicht nur obligatorische Nutzungsverhaltnisse ausbedungen 3 sondern dingliche Nutzungsrechte 4 verliehen die den gesamten wirtschaftlichen Wert des Grundstucks verkorpern und wirtschaftlich an die Stelle des privaten Eigentums an Grundstucken treten Diese Nutzungsrechte an Grundstucken entsprachen wegen ihrer mangelhaften Verkehrsfahigkeit und der vorgeschriebenen Art und Weise der Nutzung mehr staatlichen Lehen als dinglichen Rechten im Sinne des BGB 5 Zur Unterstreichung des Investitionsschutzes wachst oft das Recht an den auf Grund des Nutzungsrechtes durch den Burger oder den Betrieb errichteten baulichen Anlagen oder Pflanzungen nicht der offentlichen Hand an Der Nutzungsberechtigte erwirbt vielmehr dann ein Sondereigentum Gebaudeeigentum 6 obwohl solche Anlagen oder Pflanzungen mit dem Grundstuck verbunden sind Die offentliche Hand darf das Grundstuck meist weder an Private veraussern 7 noch dieses zugunsten Privater mit Grundpfandrechten belasten 8 Die Belastung des Volkseigentums mit dinglichen Nutzungsrechten die Bebauung oder Bepflanzung mit fremden Eigentum das Verausserungs und Beleihungsverbot hohlen den wirtschaftlichen Eigenwert des Volkseigentums vollig aus Der wirtschaftliche Wert des Grundstucks wird vielmehr durch das dingliche Nutzungsrecht und das Gebaudeeigentum wiedergegeben das wirtschaftlich an die Stelle des Grundeigentums tritt Die Motivation zur Errichtung des Volkseigentums entsprang der weltanschaulichen Uberzeugung des Kommunismus welche das Privateigentum an Produktionsmitteln als Grundlage der Ausbeutung ansieht und dieses ablehnt Von der rechtlichen Konstruktion nicht von der wirtschaftlichen Funktion lehnt sich das Volkseigentum stark an das Lehnsrecht das Recht der Stammguter und die Familienfideikommisse an 9 Der folgende Absatz ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Siehe Diskussionsseite In der DDR Bearbeiten Volkseigentum in Betrieben und Schulen der DDR wurde durch einen solchen Aufkleber mit Inventar Nummer kenntlich gemacht In den 1980er Jahren war etwa 98 Prozent des gesamten Produktivvermogens der DDR volkseigen darunter etwa 8000 Volkseigene Betriebe VEB und Kombinate Vollstandig in Volkseigentum in diesem Sinn uberfuhrt wurden in der DDR Bodenschatze Bergwerke Gewasser Naturreichtumer Kraftwerke Banken Versicherungen Transportmittel Verkehrswege Luftfahrt Schifffahrt Post und Fernmeldewesen sowie alle Industriebetriebe 50 der Liegenschaften standen im Volkseigentum Dazu kamen noch andere oftmals landwirtschaftlich genutzte Flachen die Gegenstand sonstigen sozialistischen Eigentums waren Entstehung Bearbeiten Hauptartikel Industriereform in der SBZ und Bodenreform in Deutschland Schreiben des Grundbuchamtes zur Enteignung zweier Grundstucke in der Stadt Plauen an den ehemaligen Besitzer 20 Mai 1949 Fur die Entstehung des Volkseigentums in der DDR sind vor allem folgende Fallgruppen zu unterscheiden Bereits in der Sowjetischen Besatzungszone durch die SMAD beschlagnahmte Vermogenswerte von Personen die damals als Nationalsozialisten und Kriegsverbrecher beurteilt wurden oder als Grossgrundbesitzern galten meist uber 100 ha wurden in Sachsen durch Volksentscheid in den anderen Landern und Berlin durch analog erlassene Gesetze zu Volkseigentum 10 Vermogenswerte der Offentlichen Hand die Gemeinden Landkreisen und Landern gehorten wurden dem Volkseigentum zugeordnet Volkseigene Vermogenswerte entstanden durch laufende Wirtschaftstatigkeit Naturreichtumer wurden als Volkseigentum definiert Das Vermogen von Fluchtlingen aus der DDR wurde eingezogen soweit es nicht durch staatliche Stellen an Dritte veraussert wurde Spatere Enteignungen von mittelstandischen Betrieben und privaten Anteilen wurden zunachst uber staatliche Zwangsbeteiligungen mit denen sich der Staat die Mehrheit sicherte und anschliessendes Herausdrangen der Alteigentumer durchgefuhrt Grundlage fur den Entzug von Betriebsvermogen war ein Beschluss des Ministerrats der DDR vom 9 Juli 1972 Kalte Enteignungen Haufige Falle waren dass Eigentumer von Mietshausern infolge der staatlichen Mietpreisbindung keine kostendeckende Mietzinsen mehr erzielen konnten und daher das Eigentum an den Staat abgeben mussten Unlautere Machenschaften bei denen der Alteigentumer seine Eigentumspositionen unter Anwendung von Willenszwang nach aussen nur scheinbar freiwillig aufgab oder unter fingierten Grunden inhaftiert und angeklagt wurde bei Selbstandigen gern Wirtschaftskriminalitat wie bei der Aktion Rose Sachen und Immobilien wurden auch durch Ankauf in Volkseigentum uberfuhrt Bis zur Grundung der DDR 1949 war bereits etwa die Halfte aller Produktionsmittel in Volks und Gemeineigentum uberfuhrt worden Der Sprecher des Amtes zum Schutz des Volkseigentums im sachsischen Landtag zeigte sich im Marz 1949 nicht davon uberzeugt dass allen Menschen das Volkseigentum bereits ans Herz gewachsen ist dass sie es beginnen zu schutzen Einer der grossten Faktoren fur Schaden die in den volkseigenen Betrieben eintreten liegt in der Nachlassigkeit der Menschen in dem grossen Abstand den sie heute noch gegenuber dem Volkseigentum haben 11 Im September 1952 verabschiedete das Politburo der SED das Gesetz zum Schutz des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums VESchG Es durchlief die Volkskammer per Akklamation und trat am 6 Oktober 1952 in Kraft Beim Verstoss gegen das Gesetz etwa Diebstahl Unterschlagung oder sonstiges Beiseiteschaffen von staatlichem und genossenschaftlichem Eigentum oder von Eigentum gesellschaftlicher Organisationen drohten Zuchthausstrafen bis zu 25 Jahren Praktiziert von den Gerichten wurde selbst bei Bagatellvergehen eine Mindeststrafe von einem Jahr Zuchthaus Der Gesetzestext wurde den Arbeitern sogar in die Lohntuten gesteckt Ein Jahr spater legte Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer seine Erfolgsstatistik vor ein Anstieg der Verfahren in nur einem halben Jahr von 218 auf 2391 und der daran beteiligten Personen von 283 auf 3572 siehe Grafik oben DDR Justizminister Max Fechner sorgte fur eine umgehende Uberfuhrung der Verurteilten in die Strafanstalten Das gilt besonders fur die schnelle Durchfuhrung der Strafverfahren bei Verbrechen nach dem VESchG die wesentlich dazu beitragen durch schnelle Bestrafung die erziehende und abschreckende Wirkung des Gesetzes zu erhohen und das Bewusstsein von der Unantastbarkeit des Volkseigentums bei unseren Werktatigen zu entwickeln 12 Rechtliche Eigenschaften des Volkseigentums Bearbeiten In der DDR war das Volkseigentum eine inhaltlich besonders ausgestaltete Form von Staatseigentum Offizieller Eigentumer waren dabei alle DDR Burger Es bildete zusammen mit dem genossenschaftlichen Eigentum und dem Eigentum gesellschaftlicher Organisationen das sozialistische Eigentum Im Rechtsgebiet der DDR war neben dem sozialistischen Eigentum noch das personliche Eigentum eingefuhrt Das dichotome Eigentumsrecht der DDR stand im Gegensatz zu dem einheitlichen Eigentumsbegriff im BGB des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik Deutschland Der Inbegriff der Dinge die geeignete Gegenstande des Volkseigentums sein konnten war weiter gefasst als nach dem Eigentumsbegriff des BGB Volkseigentum konnte sowohl an Sachen Liegenschaften Fahrnis Rechten und sonstigen Gegenstanden z B Betrieben bestehen Nutzung Bearbeiten Die Rechtsmacht den Gegenstand an welcher das Eigentumsrecht bestand zu nutzen zu verarbeiten umzugestalten zu zerstoren zu veraussern zu belasten und dergleichen war von Gesetzes wegen stark eingeschrankt Das Volkseigentum konnte nur nach Massgabe staatlicher Plane genutzt werden Weil der Staat alleine das Volkseigentum nicht sinnvoll nutzen konnte musste er dritten Personen Nutzungsrechte einraumen Die Nutzung des Volkseigentums wurde vor allem Volkseigenen Betrieben Kombinaten wirtschaftsleitenden Organen sozialistischen Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen sowie Burgern eingeraumt Nutzung durch Burger Bearbeiten Die Machthaber der DDR sahen es als sinnvoll an durch Ausnutzungen der Privatinitiative mehr Eigenheime und dergleichen zu schaffen und das Erholungsbedurfnis der Werktatigen besser zu befriedigen Die DDR stellte den Burgern daher Rechte an volkseigenen Grundstucken zur bestimmten genau vorgeschriebenen Nutzungen zur Verfugung durch staatliche Verleihung eines Nutzungsrechts fur den Bau und die personliche Nutzung von Eigenheimen durch Nutzungsvertrag zur Bewirtschaftung von forst und landwirtschaftlich nicht genutzten Grundstucken zu kleingartnerischen Zwecken zur Erholung und Freizeitgestaltung Zeitweise konnten Nutzungsrechte nur an bestimmte soziale Schichten verliehen werden nach Verordnung uber die Finanzierung des Arbeiterwohnungsbaues vom 4 Marz 1954 13 war z B die Verleihung nur an Arbeiter und Angestellte moglich Die Schwierigkeit bestand darin dass der Burger kein wirtschaftliches Interesse gehabt hatte auf volkseigenen Grundstucken Investitionen aus seinem personlichen Vermogen Eigenkapital zu tatigen weil der durch die Investition geschaffene Mehrwert des Grundstucks ausschliesslich dem Staat als Eigentumer anheimgefallen ware Ein solcher Investitionsschutz ist sehr einfach durch Privateigentum an Grundstucken zu gewahrleisten welches die DDR aus weltanschaulichen Grunden aber zu vermeiden versuchte Die rechtstechnische Losung wurde in dem Gebaudeeigentum gefunden Die auf dem volkseigenen Grundstuck welches fur die Errichtung eines Eigenheims verliehen wurde errichteten Gebaude Anlagen und Anpflanzungen nicht das Grundstuck selbst waren personliches Eigentum des Nutzungsberechtigten 288 Abs 4 ZGB DDR Fur die Verlautbarung des Gebaudeeigentums wurde ein gesondertes Gebaudegrundbuchblatt angelegt Wochenendhauser sowie andere Baulichkeiten die der Erholung Freizeitgestaltung oder ahnlichen personlichen Bedurfnissen der Burger dienten und in Ausubung eines vertraglich vereinbarten Nutzungsrechts errichtet worden sind waren ebenfalls unabhangig vom Eigentum am Boden Eigentum des Nutzungsberechtigten soweit nichts anderes vereinbart wurde 296 Abs 1 ZGB DDR Fur Wochenendhauser und andere Baulichkeiten wurde hingegen kein offentliches Register gefuhrt Die Aufspaltung der wirtschaftlichen Einheit bebautes Grundstuck in mehrere Bestandteile welche jeweils gesondert Gegenstand besonderer Rechts waren fuhrte zu einer Trennung des Eigentums in Obereigentum und Nutzungseigentum Das galt umso mehr als dass das Nutzungsrecht an volkseigenen Grundstucken zu Eigenheimzwecken unbefristet verliehen wurde und dadurch das Eigentum dauerhaft auseinanderfiel Das Gebaudeeigentum konnte mit staatlicher Genehmigung veraussert und vererbt werden Verausserungen waren nur an Personen zulassig die noch nicht Eigentumer eines Eigenheims waren Zeitweise war das Erbrecht betreffend das Gebaudeeigentum beschrankt So konnte nach dem Gesetz uber die Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstucken vom 14 Dezember 1970 14 das Nutzungsrecht nur an jemanden vererbt werden welcher nicht Eigentumer eines anderen Eigenheims war das Eigenheim zu personlichen Wohnzwecken nutzen wollte und DDR Burger war 5 Abs 2 NRG Das Eigentum an Gebauden Anlagen und Anpflanzungen konnte mit Hypotheken belastet werden 452 Abs 1 Satz 2 ZGB DDR Bei nicht bestimmungsgemasser Nutzung konnte das zustandige staatliche Organ das Nutzungsrecht mit der Folge entziehen dass das Nutzungseigentum des Burgers an Gebaude Anlagen und Anpflanzungen wieder in Volkseigentum ubergeht Weil das Volkseigentum wegen der Verleihung des Nutzungsrecht an den Burger keine planmassige Nutzungsmacht mehr umfasste aber auch Verfugungen von Gesetzes wegen ausgeschlossen waren wurde es an solchen Grundstucken zu einem leeren Recht Als mit der Einfuhrung der Marktwirtschaft das Volkseigentum seine Verfugungsfahigkeit zuruckerhielt und so einen Marktwert erhielt musste zwischen dem Grundstuckseigentumer ehemaliges Volkseigentum und dem Gebaudeeigentumer ein Interessenausgleich hergestellt werden und das einheitliche Recht an Grundstucken einschliesslich ihrer wesentlichen Bestandteile wie Gebaude wieder aufgerichtet werden siehe Abschnitt Sachenrechtsbereinigung Eine ganz ahnliche Einrichtung bestand bei der Zuweisung von Nutzungsrechten an genossenschaftlichem Eigentum zu Eigenheimzwecken Nutzung durch Betriebe staatliche Organe und Einrichtungen Bearbeiten Es bestand auch die Moglichkeit dass Betriebe staatliche Organe und Einrichtungen volkseigene Grundstucke sowie nichtenteignete Privatgrundstucke vertraglich nutzten Die im Rahmen eines solchen Nutzungsvertrags errichteten Gebaude und Anlagen waren unabhangig vom Eigentum am Boden Volkseigentum Waren bedeutende Erweiterungs und Erhaltungsmassnahmen an vertraglich genutzten Grundstucken durchgefuhrt worden bestand entsprechend der Werterhohung ein volkseigener Miteigentumsanteil 459 Abs 1 ZGB DDR Diese Vorschriften galten entsprechend fur die Nutzung durch sozialistische Genossenschaften und gesellschaftliche Organisationen Verfugungen Bearbeiten Das Volkseigentum war unverausserlich insbesondere war eine Umwandlung von Volkseigentum in personliches Eigentum nicht moglich Es war unbeleihbar und konnte auch in sonstiger Weise nicht belastet werden Es war in besonderer Weise strafrechtlich geschutzt Die Idee hinter dem Volkseigentum war dass gesellschaftlich nutzliche Dinge vor allem Produktionsmittel und Infrastruktur Einrichtungen nicht dem Wohle einzelner sondern dem Wohle der Allgemeinheit dienen sollten Der folgende Absatz ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Siehe Diskussionsseite Kritik am Volkseigentum Bearbeiten Das Volkseigentum hatte wegen seiner Unverfugbarkeit keine Umlauffahigkeit Weil Volkseigentum nicht als Kreditsicherheit verwendet werden konnte beeintrachtige es die Kreditfahigkeit der Volkswirtschaft der DDR nachhaltig Dem Volkseigentum wird haufig vorgeworfen nur zum Schein Eigentum des Volkes gewesen zu sein Vielmehr sei es eine ideologisch verbramte Bezeichnung fur Staatseigentum gewesen In der Tat haben sich viele Menschen in der DDR nicht mit ihrem Volkseigentum identifiziert Des Weiteren ging die Kontrolle uber das Volkseigentum vom Staat aus welcher aufgrund des Fuhrungsanspruchs der SED nicht mit dem gesamten Volk identisch war Dennoch ist eine Gleichsetzung mit Staatseigentum nicht absolut zutreffend zumal Letzteres verausserlich sein kann Die DDR Fuhrung war sich der rechtlich bedenklichen Situation durchaus bewusst so dass das Volkseigentum schon wegen der Moglichkeit spaterer Ruckgabe oder Entschadigungsforderungen im Zuge einer bis in die 1960er Jahre fur moglich gehaltenen deutschen Vereinigung nicht veraussert werden durfte Wahrend und nach der Wiedervereinigung Bearbeiten Volkseigentum als Rechtsform kam im bundesdeutschen Recht nicht vor und wurde bei der deutschen Wiedervereinigung auch nicht eingefuhrt Bereits mit DDR Gesetz vom 17 Juni 1990 Treuhandgesetz 15 war das Volkseigene Vermogen zu privatisieren oder auf Gemeinden Kreise oder Lander zu ubertragen Zu diesem Zweck wurden durch DDR Gesetz vom 28 Juni 1 Zivilrechtsanderungsgesetz 16 die inhaltlichen Beschrankungen Pfandungs und Belastungverbot Verausserungsverbot aufgehoben Dadurch ist das Volkseigentum zu einem herkommlichen Staatseigentum geworden Durch Anlage I B Geschaftsbereiche Kapitel III Sachgebiet B Abschnitt 2 Nr 1 des Einigungsvertrags wurde dem EGBGB ein 6 Teil angefugt Art 230 bis 237 EGBGB der intertemporares Kollisionsrecht enthalt dessen Zweck es ist zu entscheiden welche Rechtspositionen im Beitrittsgebiet nach dem BGB oder nach DDR Recht beurteilt werden Mit dem Tage des Beitritts fanden auf das Eigentum die Vorschriften des BGB Anwendung Allerdings blieben Gebaude Baulichkeiten Anlagen Anpflanzungen oder Einrichtungen an denen ein Nutzungseigentum bestand weiter sonderrechtsfahig Es konnten sogar auch noch nach der Wiedervereinigung Eigentumsrechte unabhangig von Grundstuckseigentum an solchen Bestandteilen von Liegenschaften begrundet werden sofern das Nutzungsrecht an einem solchen Grundstuck oder das vertragliche Nutzungsrecht vor dem Beitritt bereits bestanden hat Sachenrechtsbereinigung Bearbeiten Diese Rechtslage erwies sich als ausserordentliches Investitionshemmnis in den neuen Bundeslandern Erwarb ein Investor ein Grundstuck welches vormals volkseigen war konnte er nicht sicher sein dass nicht an Gebauden Baulichkeiten Anlagen Anpflanzungen oder Einrichtungen gesonderte Rechte bestanden Die Verlautbarung von Rechten an Gebauden unterblieb haufig Rechte an Erholungsheimen usw wurden gar nicht eingetragen Weil der nutzungsberechtigte Burger die Verlautbarung in einem offentlichen Register nach dem DDR Grundbuchrecht nicht verlangen konnte konnte man auch nicht im Wege eines gutglaubigen Erwerbs durch den Investor dem Nutzungseigentumer den Verlust einseitig zurechnen Anzustreben war daher eine Ablosung der Rechte an wesentlichen Bestandteilen von Grundstucken Diese Sachenrechtsbereinigung wurde durch das Sachenrechtsanderungsgesetz vom 1 Oktober 1994 im sog dualen System durchgefuhrt d h der Nutzungseigentumer konnte das Grundstuck an dem er nach DDR Recht kein Eigentum besass zur Halfte des Verkehrswertes aufkaufen oder sich das Nutzungseigentum in ein dreissigjahriges Erbbaurecht umwandeln lassen Die Sachenrechtsbereinigung fand bei einem Streitfalle zunachst in einem vorgeschalteten obligatorischen notariellen Vermittlungsverfahren statt Ziel der Sachenrechtsbereinigung war das Eigentumsrecht an das BGB wieder heranzufuhren die Beleihbarkeit und Verkehrsfahigkeit des Grundstuckeigentums wiederherzustellen und die durch die Marktwirtschaft entstandenen Bodenwerte halftig auf Grundstuckseigentumer und Nutzungseigentumer zu verteilen Regelung offener Vermogensfragen Bearbeiten Die Regelung offener Vermogensfragen betrifft dagegen das Problem inwieweit ehemalige Eigentumer die durch die Sowjetunion unter ihrem Besatzungsregime oder spater von der DDR entschadigungslos enteignet wurden wieder in ihre fruheren Eigentumspositionen zuruckversetzt werden sollten Dabei war ein Interessenausgleich zu suchen zwischen den Alteigentumern und den aktuellen Grundstuckseigentumern und Nutzungseigentumern Art 21 f des Einigungsvertrags regelt die Fragen betreffend die damalige Verlagerung von Eigentum der offentlichen Hand auf die DDR das Gesetz zur Regelung offener Vermogensfragen vom 31 August 1990 BGBl II S 885 1159 normierte die sonstigen Falle von Enteignungen durch die DDR z B DDR Fluchtlinge Dagegen ist nach Art 41 des Einigungsvertrags die Ruckgabe von Eigentum welches durch die UdSSR enteignet wurde ausgeschlossen Die letzte Regelung ist trotz heftiger Kritik vom Bundesverfassungsgericht mit dem Argument bestatigt worden dass diese Enteignungen nicht auf deutscher sondern sowjetischer Hoheitsgewalt beruhten und daher dem deutschen Staat nicht zurechenbar seien In der Verhandlung vor dem BVerfG gab der damalige Staatssekretar Kastrup an die UdSSR habe die Unumkehrbarkeit der Enteignungen ihrer Besatzungszeit zu einer Bedingung fur die Wiedervereinigung gemacht Das Verfassungsgericht entschloss im November 1996 das die Enteignungen verfassungsrechtlich unbedenklich seien weil es Enteignungsmassnahmen auf besatzungshoheitlicher Grundlage seien 17 Der folgende Absatz ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Siehe Diskussionsseite Es herrschte Einigkeit zwischen CDU und SPD daruber dass die Erlose aus dem Verkauf von Grundstucken die sich noch in der offentlichen Hand befanden zur Ruckgangigmachung bzw Entschadigung der bis dahin entschadigungslosen Enteignungen dienen sollte Da die Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolger der DDR war musste sie ohnehin mit Rehabilitationsklagen im Rahmen des eigenen Rechtssystems rechnen Wahrend die SPD dabei Erlose von mindestens 500 Milliarden D Mark fur den Staatshaushalt erwartete kam die damals regierende CDU den Forderungen der enteigneten Alteigentumer bzw deren Nachkommen nach und sorgte mit der Aktion Unrecht DDR fur die Ruckgabe der Objekte bzw in Ausnahmefallen fur angemessene Entschadigungen Insgesamt machte der Staat mit den Privatisierungs Aktionen keinen Gewinn sondern 270 Milliarden D Mark Verlust Erblastentilgungsfonds Die aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland ausgewanderten bzw gefluchteten enteigneten Alteigentumer waren in der Bundesrepublik entschadigt worden Um Anspruche auf Ruckgabe anmelden zu konnen mussten die Alteigentumer bzw deren Erben diese Entschadigungen an den Staat zuruckzahlen Siehe auch BearbeitenVolkseigener Betrieb VEB Volkseigenes Kombinat VEK Volkseigenes Gut VEG VermogenszuordnungsgesetzLiteratur BearbeitenConstanze Paffrath Macht und Eigentum Die Enteignungen 1945 1949 im Prozess der deutschen Wiedervereinigung Bohlau Koln u a 2004 ISBN 3 412 18103 X Zugleich Duisburg Univ Diss Der Restitutionsausschluss im Prozess der Wiedervereinigung Siegfried Wenzel Was war die DDR wert Und wo ist dieser Wert geblieben Versuch einer Abschlussbilanz Das Neue Berlin Berlin 2009 ISBN 978 3 360 00940 1 Wiki Commons Soviet Occupation Zone mit zahlreichen Gesetzestexten zum VolkseigentumEinzelnachweise Bearbeiten 21 ZGB DDR 19 ZGB DDR Nutzung von Bodenflachen zur kleingartnerischen Bewirtschaftung Erholung und Freizeitgestaltung 312 ff ZGB DDR Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstucken zur Errichtung eines Eigenheims 287 bis 290 ZGB DDR BR Drucksache 515 93 S 53 295 Abs 2 296 ZGB DDR 20 Abs 3 Satz 1 ZGB DDR 20 Abs 3 Satz 2 ZGB DDR Guido Harder Uberwindung und Renaissance des geteilten Eigentums Versuch einer historischen Einordnung des gesonderten Gebaudeeigentums des DDR Rechtes In fhi 1998 ISSN 1860 5605 online abgerufen am 29 November 2014 Gesetz uber die Ubergabe von Betrieben von Kriegs und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes auf Wikimedia Commons Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes vom 30 Juni 1946 uber die Ubergabe von Betrieben von Kriegs und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes auf Wikimedia Commons und beispielhaft fur die anderen Lander und Berlin Enteignungsliste 1 zu Beschluss des demokratischen Magistrats von Gross Berlin uber die Durchfuhrung des Gesetzes zur Einziehung von Vermogenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten vom 8 Februar 1949 Zitiert nach Falco Werkentin Politische Strafjustiz in der Ara Ulbricht Ch Links Berlin 1997 ISBN 978 3861530695 S 68 Bericht uber die Erfahrung bei der Durchfuhrung der neuen Justizgesetze zitiert nach Falco Werkentin S 69 GBl I S 253 GBl I S 372 GBl I S 300 GBl I Nr 39 S 524 Entscheidungen der 1 Kammer des Ersten Senats des BVerfG gegen Restitutionen 1 BvR 707 95 1 BvR 1249 94 und 1 BvR 1260 94 jura uni saarland de Normdaten Sachbegriff GND 4188515 6 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Volkseigentum amp oldid 235096627