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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Zur Verwendung von Beamten und Soldaten siehe Verwendung Dienstrecht Verwendung ist der juristische Fachausdruck fur eine Aufwendung freiwillige und zweckgerichtete Vermogensopfer zugunsten einer Sache Im Gegensatz zum Schaden welcher in einem unfreiwilligen Verlust von Rechten oder Rechtsgutern besteht handelt es sich bei einer Verwendung um eine willentliche Vermogensaufwendung die der Sache zugutekommt indem sie ihrer Wiederherstellung Erhaltung oder Verbesserung dient 1 Keine Verwendungen sind die Aufwendungen die fur den rechtsgeschaftlichen Erwerb einer Sache getatigt werden Gleiches gilt mangels Eigentumsverlustes fur Zufugungen die nicht zu wesentlichen Bestandteilen 93 BGB der Sache werden 2 Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Einzelnachweise 3 Literatur 4 WeblinksDefinition BearbeitenNach den 994 ff BGB kann der Besitzer einer Sache sofern ihm zum Zeitpunkt seiner Vermogensaufwendung kein Recht zum Besitz zustand sogenanntes Eigentumer Besitzer Verhaltnis vom jeweiligen Eigentumer Verwendungensersatz verlangen Dabei ist zu differenzieren zwischen dem Ersatz notwendiger Verwendungen und den bloss nutzlichen Verwendungen nach 996 BGB Eine Verwendung ist notwendig wenn sie zur Erhaltung oder Bewirtschaftung einer Sache zur Zeit der Verwendungsvornahme objektiv erforderlich war Im Gegensatz zu den notwendigen Verwendungen kann fur die nutzlichen Verwendungen Ersatz nur verlangt werden wenn der Verwender 1 bei Vornahme seines Vermogensopfers hinsichtlich seines Besitzrechtes gutglaubig war und 2 der Wert der Sache zur Zeit der Ruckgabe an den Eigentumer noch durch die Verwendung erhoht ist Gutglaubig in diesem Sinne ist der Besitzer der zur Zeit der Vornahme einer Verwendung weder verklagt ist noch grob fahrlassig sein tatsachlich fehlendes Recht zum Besitz der Sache kannte Schliesslich gibt es noch sogenannte Luxusverwendungen dabei handelt es sich um Verwendungen die weder notwendig noch nutzlich sind Fur diese erhalt der Verwender keinen Ersatz Beispiele Jemand kauft einen Gebrauchtwagen und lasst diesen neu lackieren Spater stellt sich heraus dass der Wagen gestohlen war Der Eigentumer fordert zu Recht den Wagen zuruck Der Verwender will aber Geld fur die Lackierung Jetzt ist zu differenzieren War der Lack des Wagens alt und eine Neulackierung notig um das Auto vor dem Durchrosten zu bewahren dann stellt die Bemalung eine notwendige Verwendung dar die zu ersetzen ist Hatte dagegen der Wagen zuvor lediglich eine Farbe die ausser Mode war wahrend die neue gesucht ist und ist der Wert des Wagens dadurch erhoht stellt die Lackierung eine nutzliche Verwendung dar Handelt es sich schlicht um eine andere Farbe die den Wert des Wagens nicht andert liegt eine Luxusverwendung vor die nicht zu ersetzen ist In diesem Fall steht dem Verwender nach 997 Abs 2 BGB auch kein Wegnahmerecht zu da die Abtrennung fur ihn keinen Nutzen hat Unabhangig von der Unterscheidung zwischen 994 BGB einer und 996 BGB andererseits kann der Besitzer nach der standigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof Ersatz fur Verwendungen auf ein Grundstuck nur dann verlangen wenn dieses dadurch nicht grundlegend verandert worden ist enger Verwendungsbegriff 3 Die Bebauung eines fremden Grundstucks etwa fuhrt danach von wenigen Ausnahmen abgesehen grundsatzlich nicht zu einem Anspruch auf Verwendungsersatz Diese Rechtsprechung wird von der Rechtswissenschaft kritisiert Die herrschende Ansicht in der Literatur verwendet den weiten Verwendungsbegriff welcher auch die sachandernden Verwendungen erfasst Wer Verwendungen auf eine fremde und nicht in seinem Besitz befindliche Sache tatigt kann Aufwendungsersatz nach den Grundsatzen des Bereicherungsrechts 812 ff BGB verlangen Einzelnachweise Bearbeiten Palandt Bassenge 994 Rn 2 Herrler Burgerliches Gesetzbuch Hrsg Palandt 77 Auflage 2018 994 Rn 3 Verwendung In rechtslexikon net Abgerufen am 21 Juli 2018 Literatur BearbeitenMedicus Dieter Burgerliches Recht 21 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2007 ISBN 3 452 26430 0 Weblinks BearbeitenBundesgesetze im Netz zur Verfugung gestellt vom Bundesjustizministerium und Juris nbsp Wiktionary Verwendung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwendung Recht amp oldid 212492756