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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Zum deutschsprachigen Teil des Heiligen Romischen Reiches siehe Regnum Teutonicum zum revolutionaren Umbauversuch des Deutschen Bundes siehe Deutsches Reich 1848 1849 Deutsches Reich ist der Name des deutschen Nationalstaates zwischen 1871 und 1945 Anfangs nicht deckungsgleich wurde der Name zugleich auch die staatsrechtliche Bezeichnung Deutschlands Nach dem Anschluss Osterreichs im Marz 1938 kam die Bezeichnung Grossdeutsches Reich in den propagandistischen und amtlichen Gebrauch Ein Fuhrererlass wies die Institutionen des Staates im Juni 1943 an zukunftig diese Benennung zu verwenden Deutsches Reich von 1871 bis zur Niederlage im Ersten Weltkrieg und dem Ende des KaiserreichesDeutsches Reich 1920 1937Der Ausdruck Deutsches Reich wird gelegentlich auch gebraucht um den deutschen Reichsteil des Heiligen Romischen Reiches 962 1806 zu bezeichnen ein ubernationales letztlich uberstaatliches Herrschaftsgebilde das ab dem 15 16 Jahrhundert mit dem Zusatz Deutscher Nation versehen worden war 1 und in dem sich keine monarchische Zentralgewalt herausgebildet hatte 2 Im Jahr 1848 entstand wahrend der Marzrevolution ein Deutsches Reich als deutscher Bundesstaat Dessen Reichsregierung und damit die provisorische Verfassung wurde vom Bundestag des Deutschen Bundes anerkannt 3 Im Fruhjahr 1849 jedoch liess der preussische Konig Friedrich Wilhelm IV die Revolution niederschlagen und die ausgearbeitete Verfassung konnte sich nicht durchsetzen Beim Deutschen Reich des 19 und 20 Jahrhunderts unterscheidet man allgemein mehrere Perioden die Monarchie des Deutschen Kaiserreichs 1871 1918 die pluralistische semiprasidentielle Demokratie der Weimarer Republik 1918 19 1933 und die Diktatur des NS Staates in der Zeit des Nationalsozialismus 1933 bis 1945 In der folgenden Ubergangsperiode des besetzten Deutschland bis 1949 kam die Bezeichnung bereits weitgehend ausser Gebrauch In der zunachst umstrittenen Frage ob das Deutsche Reich nach 1945 fortbestanden habe setzte sich ab Ende der 1940er Jahre und schliesslich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31 Juli 1973 die These durch dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch von 1945 uberdauert habe Die Bundesrepublik sei nicht dessen Rechtsnachfolger vielmehr als Staat mit dem Staat Deutsches Reich identisch hinsichtlich der raumlichen Ausdehnung war die Alt Bundesrepublik Deutschland bis 1990 teilidentisch teilkongruent Aus der Formel von der raumlichen Teilidentitat folgte Die DDR gehort zu Deutschland BVerfGE 36 17 aber nicht zur Bundesrepublik Inhaltsverzeichnis 1 Reichsgrundung 1871 2 Verfassungsgeschichte 3 Geschichte 4 Staatsoberhaupter und Regierungschefs 5 Entstehung des Begriffs 6 Begriff nach 1945 7 Volkerrechtliche und staatsrechtliche Fragen nach 1945 8 Weblinks 9 AnmerkungenReichsgrundung 1871 Bearbeiten Hauptartikel Deutsche Reichsgrundung Vivatband fur BismarckDas Deutsche Reich entstand formell zum 1 Januar 1871 durch das Inkrafttreten einer gemeinsamen Verfassung 4 Der Verfassungstext entsprach dem Text der Norddeutschen Bundesverfassung in der Fassung nach dem badisch hessischen Vertrag 5 Nachdem die deutschen Sudstaaten Bayern Wurttemberg Baden und Hessen mit den Novembervertragen 1870 beschlossen hatten durch ihren Beitritt zum Norddeutschen Bund einen Deutschen Bund zu grunden war am 10 Dezember noch vereinbart worden die Bezeichnung Deutscher Bund durch Deutsches Reich zu ersetzen und dem Bundesprasidium den Titel Deutscher Kaiser zu geben 6 Als Nationalstaat fasste das Reich alle Deutschen zusammen ausgenommen Deutsch Osterreicher Luxemburger und Liechtensteiner Osterreich hatte der Ausdehnung des Norddeutschen Bundes uber die Mainlinie am 25 Dezember 1870 ausdrucklich zugestimmt und das Reich damit volkerrechtlich anerkannt 7 Der Kaisertitel fur den preussischen Konig und auch die Reichsgrundung wurden als Angelegenheit der Fursten inszeniert So ist auch die Kaiserproklamation des preussischen Konigs am 18 Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles zu verstehen 8 Dieses Datum wurde als Reichsgrundungstag begangen aber nicht zum gesetzlichen Feiertag erhoben da am 18 Januar bereits an die Kronung Friedrichs I zum preussischen Konig erinnert wurde Die wichtigen Feiertage des deutschen Kaiserreichs waren vielmehr Kaisers Geburtstag und Sedantag 9 Nach den ersten gesamtdeutschen Reichstagswahlen eroffnete Kaiser Wilhelm I am 21 Marz 1871 den Reichstag Der Reichstag redigierte die unvollstandig gebliebene Verfassung deren Entwurf am 16 April vorlag am 20 April verkundet wurde und am 4 Mai 1871 in Kraft trat 10 Verfassungsgeschichte Bearbeiten Die Bundesflagge des Norddeutschen Bundes wurde zur ReichsflaggeDer 1866 als Militarbundnis gegrundete Norddeutsche Bund hatte zum 1 Juli 1867 ein Verfassungsgesetz erhalten Diese Verfassung des Norddeutschen Bundes hatte ihn zu einem monarchischen Bundesstaat unter preussischer Fuhrung geformt Durch den Beitritt der Suddeutschen Staaten entstand Ende 1870 im staats und verfassungsrechtlichen Sinne kein neuer Staat sondern es wurde lediglich eine Verfassung des Deutschen Bundes Novemberverfassung vom 31 Dezember 1870 verabschiedet Es wurden Sonderregeln fur bestimmte Staaten Reservatrechte wie ein eigenes Heer fur Bayern in Friedenszeiten festgelegt Hinzu kam die Entscheidung von Bundesrat und Reichstag im Dezember 1870 den Bund Deutsches Reich und das Bundesprasidium zusatzlich Deutscher Kaiser zu nennen Die Verfassung vom 31 Dezember 1870 erklarte in Art 80 eine grosse Anzahl norddeutscher Bundesgesetze fur Gesetze des Deutschen Bundes Auf dieser neuen Verfassung beruhte die nachfolgende Verfassung des Deutschen Reiches vom 16 April 1871 Verandert waren vor allem einige Bezeichnungen meist von Bund zu Reich Es gab zudem keinen Art 80 mehr der die Bundesgesetze noch einmal erwahnt hatte Formell war das Reich ein Furstenbund weshalb der Bundesrat die Vertretung der Gliedstaaten sein hochstes Staatsorgan darstellte Tatsachlich lagen die wesentlichen Machtbefugnisse beim Prasidium des Bundes das der Konig von Preussen unter dem Titel Deutscher Kaiser innehatte Der Kaiser setzte den Reichskanzler ein der den Vorsitz im Bundesrat fuhrte seine Geschafte leitete 11 und einziger verantwortlicher Reichsminister war Diese Verfassung galt dann fast funfzig Jahre lang ohne wesentliche Anderungen Dass der Kaiser im August 1914 seine Befugnis zur Erteilung von Befehlen an die obersten Kommandobehorden des Feldheeres auf den Generalstab ubertrug fuhrte zu einer zentralistischen Burokratie zu Lasten der Reichsleitung und der Bundesstaaten die einer Militarregierung gleichkam Erst mit der Oktoberreform 1918 erhielt der Reichstag das Recht zur Abwahl des Reichskanzlers und die Zustandigkeit fur Akte der kaiserlichen Befehls und Kommandogewalt von politischer Bedeutung 12 Am 9 November 1918 ubergab der letzte kaiserliche Reichskanzler Max von Baden die Kanzlerschaft dem SPD Vorsitzenden Friedrich Ebert Dies war nicht verfassungsgemass aber Ebert galt als Garant fur eine friedliche Entwicklung bis zur Neuordnung des Staates Am 10 November 1918 trat eine revolutionare Regierung unter der Bezeichnung Rat der Volksbeauftragten an mit Ebert und dem USPD Politiker Hugo Haase als Vorsitzendem Das am 10 Februar 1919 erlassene Gesetz uber die vorlaufige Reichsgewalt regelte die wichtigsten kunftigen Verfassungsorgane und beschrieb ihre Zustandigkeiten in der Ubergangsphase vom Deutschen Kaiserreich zur Weimarer Republik Politisches System der Weimarer RepublikDie am 14 August 1919 verkundete Weimarer Verfassung loste dann das Gesetz uber die vorlaufige Reichsgewalt ab Mit ihr wurde das Deutsche Reich zu einer foderativen Republik mit einem gemischt prasidialen und parlamentarischen Regierungssystem Das Deutsche Reich hatte nach der Weimarer Verfassung als Staatsorgane den Reichstag den Reichsprasidenten die Reichsregierung den Reichsrat und den Staatsgerichtshof Das Amt des Reichsprasidenten war mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet Er war in seiner Position mit dem starken Staatsoberhaupt der konstitutionellen Monarchie vergleichbar Ersatzkaiser Der Reichsprasident ernannte und entliess die Mitglieder der Reichsregierung reprasentierte das Volk ernannte auf Vorschlag des Reichsrates Richter und hatte den Oberbefehl uber die Reichswehr Besonders die Artikel 25 Auflosung des Reichstags und 48 Recht bei Gefahrdung der Ordnung Grundrechte ausser Kraft zu setzen zeigten sehr deutlich seine starke Machtposition Die Weimarer Verfassung galt auch nach der Machtergreifung der NSDAP am 30 Januar 1933 formell fort Sie wurde jedoch bald durch verfassungsdurchbrechende Gesetze und Verordnungen weitgehend ausser Kraft gesetzt zunachst durch die Verordnung des Reichsprasidenten zum Schutz von Volk und Staat besser bekannt als Reichstagsbrandverordnung vom 28 Februar 1933 Faktisch bedeutungslos machte die Verfassung das von der Reichsregierung Hitler am 1 August 1934 erlassene Gesetz uber das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches dessen 1 das Amt des Reichsprasidenten mit dem des Reichskanzlers vereinigte und festhielt dass mit dem Ableben Paul von Hindenburgs alle bisherigen Befugnisse des Reichsprasidenten auf den Fuhrer und Reichskanzler Adolf Hitler ubergegangen waren Den Ubergang der verfassungsgebenden Gewalt auf die Reichsregierung und damit die Beseitigung dessen Vorbehaltes dass Reichsrat und Reichstag unangetastet bleiben regelte dann Artikel 4 des Gesetzes uber den Neuaufbau des Reichs vom 30 Januar 1934 13 Auch nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Streitkrafte am 7 und 8 Mai 1945 und der Ubernahme der obersten Regierungsgewalt in Deutschland durch den Alliierten Kontrollrat am 5 Juni 1945 blieb die Weimarer Verfassung zwar formal bestehen war aber weiterhin ausser Funktion Geschichte Bearbeiten Das Munchner Abkommen 1938 stellt den letzten mit anderen Machten nicht aber der betroffenen Tschechoslowakei vertraglich vereinbarten Gebietsstand des Deutschen Reiches dar Die Zerschlagung der Rest Tschechei 1939 und deren faktische Annexion als Protektorat Bohmen und Mahren war ein volkerrechtswidriger Akt der wegen der Beschwichtigungspolitik der Westmachte geduldet wurde Die Geschichte des Deutschen Reiches gliedert sich in drei beziehungsweise wenn man die Besatzungszeit mitrechnet 14 konkret vier Abschnitte 1871 1918 Deutsches Kaiserreich unter der Bismarckschen Reichsverfassung 1871 1890 Zeit des Reichskanzlers Otto von Bismarck 1890 1918 Wilhelminische Epoche und Erster Weltkrieg 1919 1933 Weimarer Republik unter der Weimarer Reichsverfassung 1933 1945 Zeit des Nationalsozialismus mit dem NS Staat als Herrschaftssystem propagandistische Eigenbezeichnung bis 1939 Drittes Reich offizielle Staatsbezeichnung ab 1943 Grossdeutsches Reich 15 1945 1949 von den Hauptsiegermachten des Zweiten Weltkrieges in Besatzungszonen aufgeteilt fortan als Deutschland als Ganzes Germany as a whole bezeichnet 16 und dem Alliierten Kontrollrat der hochsten Regierungsgewalt im Ganzen und den Militargouverneuren in den einzelnen Zonen als Treuhanderschaft unterstellt Nachkriegsdeutschland Deutschland 1945 bis 1949 Als im Jahre 1868 die spanische Konigin Isabella II gesturzt wurde bot der Erbprinz Leopold des katholischen Furstenhauses Hohenzollern Sigmaringen auf Veranlassung Bismarcks in der spanischen Thronfolgefrage seine Dienste als zukunftiger Konig an Wegen der heftigen Reaktion in Frankreich zog er die Kandidatur sogleich zuruck Dennoch eskalierte der diplomatische Konflikt zu einer nationalen Frage da beide Seiten keinen Ansehensverlust ertragen wollten oder konnten Frankreich fuhlte sich in seinem Prestige oder sogar in seiner Sicherheit bedroht und versuchte die Konigswahl militarisch zu unterbinden 17 Durch die Emser Depesche fuhlte sich Frankreich herausgefordert und erklarte Preussen im Juli 1870 den Krieg Der Deutsch Franzosische Krieg verlief fur die deutschen Armeen erfolgreich sie besetzten im Januar 1871 die franzosische Hauptstadt Paris Bismarck nutzte den Krieg um sein Ziel die Einigung der deutschen Staaten durch einen gemeinsamen Feind durchzusetzen Ab 1884 erwarb das Deutsche Reich mehrere Kolonien in Afrika China und Ozeanien die als Schutzgebiete bezeichnet wurden Die Frage nach deren staatsrechtlicher Zugehorigkeit konnte nicht widerspruchsfrei beantwortet werden Die deutschen Kolonien galten nicht als Teile des Reiches ihren nicht europaischstammigen Bewohnern wurde die deutsche Staatsangehorigkeit verwehrt selbst Kinder aus Mischehen wurde sie haufig verwehrt Dennoch waren die sogenannten Eingeborenen der deutschen Staatsgewalt unterworfen Die herrschende Meinung ging dahin dass die deutschen Kolonien fur alle Drittstaaten Ausland waren auf das sie keine Herrschaftsanspruche richten konnten Fur das Reich waren sie aber nicht Inland sondern Objekte der Reichsherrschaft 18 Nach der militarischen Niederlage des Deutschen Reichs im Zweiten Weltkrieg wurde Deutschland 1945 unter Besatzung durch britische franzosische amerikanische und sowjetische Truppen gestellt Die Gebiete ostlich von Oder und Neisse und die westlich dieser Linie gelegenen Stadte Swinemunde entsprechend den Bestimmungen des Potsdamer Abkommens und Stettin mit einem Teil seines Hinterlandes insgesamt etwa ein Viertel der Flache von 1937 wurden faktisch vom Reich abgetrennt und laut Potsdamer Abkommen vorlaufig unter polnische bzw sowjetische Verwaltung gestellt letztendlich aber de facto annektiert Die in den Ostgebieten ansassige deutsche Bevolkerung wurde soweit sie nicht bereits im Zuge des Kriegsgeschehens in Richtung Westen gefluchtet war in den folgenden Jahren weitestgehend und volkerrechtswidrig vertrieben Mit der Wiederherstellung der Republik Osterreich ab 27 April 1945 Unabhangigkeitserklarung bis 1955 unter den vier Besatzungsmachten dann als souveraner Staat der Grundung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 1949 horte das Deutsche Reich zwar unter historischen Gesichtspunkten faktisch infolge volliger kriegerischer Niederkampfung und militarischer Besetzung aber keineswegs de jure auf zu existieren Die Weimarer Verfassung wurde auch nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945 die als militarischer Akt die rechtliche Substanz der deutschen Staatsgewalt nicht entscheidend treffen konnte 16 und der Ubernahme der Hoheitsgewalt uber Deutschland durch die vier Besatzungsmachte nicht offiziell aufgehoben und das Deutsche Reich nicht aufgelost Die sich aus dieser De jure Fortexistenz ergebenden Folgen sind im Abschnitt Volkerrechtliche und staatsrechtliche Fragen nach 1945 erlautert Siehe auch Geschichte DeutschlandsStaatsoberhaupter und Regierungschefs Bearbeiten Hauptartikel Liste der Staatsoberhaupter des Deutschen Reiches Liste der Regierungschefs des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches und ReichskanzlerEntstehung des Begriffs BearbeitenDie Verwendung des Begriffs Deutsches Reich knupfte an das Heilige Romisches Reich an Dieses hatte sich 1806 unter dem erheblichen Druck Napoleons und gemass dem Wunsch der Rheinbundstaaten ihre volle Souveranitat zu erlangen aufgelost Der Habsburger Kaiser Franz II der sich 1804 nach Napoleons Vorbild zum Kaiser von Osterreich proklamiert hatte legte nach dessen Ultimatum den Titel des Romischen Kaisers nieder und entliess alle Reichsbeamten und organe aus ihren Verpflichtungen gegenuber Teutschland bzw dem deutschen Reich 19 Mit dem Akt der Niederlegung der Reichskrone endete das Heilige Romische Reich Die spatere Epoche des wilhelminischen Kaiserreiches wurde als Zweites Reich bezeichnet Diese Wortwahl deutete eine Nachfolgerschaft zum ersten deutschen Reich an ohne sie explizit auszusprechen Diese Zuruckhaltung war taktisch und diplomatisch geboten Das Kaisertum Osterreich und dessen Kaiser betrachteten sich als Nachfolger des Heiligen Romischen Reichs und waren somit indirekt als illegitim bezeichnet worden Der Begriff Zweites Reich wurde 1923 von Arthur Moeller van den Bruck gepragt in seinem Buch Das dritte Reich nannte er das romisch deutsche Reich ein Erstes Reich und das deutsche Kaiserreich von 1871 bis 1918 das Zweite Reich Er erwartete dass diesem ein Drittes Reich folgen wurde Van den Bruck verstarb 1925 erlebte es also nicht Die Vorstellung eines Dritten Reiches wurde rasch in die Propaganda der NSDAP ubernommen die damit ihre Ablehnung der Weimarer Republik ausdruckte Drittes Reich im Nationalsozialismus Allerdings sah der Nationalsozialismus bald wieder vom Begriff Drittes Reich ab Reich hingegen blieb in Verwendung uberspannt und pseudoreligios dadurch wurde der Begriff im Laufe der Nachkriegszeit vermehrt mit dem Nationalsozialismus selbst in Verbindung gebracht Im angelsachsischen Raum spricht man noch heute von the Third Reich oder the German Reich Das englische Wort Empire wird bei einer Republik als ungeeignet empfunden Darum vermeidet man den Ausdruck German Empire fur die Zeit nach 1918 obwohl die Weimarer Verfassung in Art 1 Abs 1 ausdrucklich verfugt Das Deutsche Reich ist eine Republik Begriff nach 1945 BearbeitenAuch in den ersten Jahren nach 1945 war Deutsches Reich und Reich eine verbreitete Bezeichnung fur den wiederherzustellenden beziehungsweise neu zu organisierenden Staat Das Subjekt des Staats und Volkerrechts selbst blieb unangetastet als solches wurde Deutschland bis 1948 durch den Kontrollrat vertreten wahrend die hochste Regierungsgewalt in der jeweiligen Besatzungszone von den Oberbefehlshabern der alliierten Streitkrafte 20 und fur Berlin von der Alliierten Kommandantur ausgeubt wurde Die Alliierten selbst sprachen vor und wahrend der Besetzung Deutschlands in ihren Erklarungen nie vom Deutschen Reich sondern nur von Deutschland oder Nazi Deutschland 21 In vielen Entwurfen fur eine neue Verfassung der Jahre 1946 1947 beispielsweise der CDU FDP und DP bzw deren Politikern findet sich der Ausdruck Deutsches Reich wieder 22 Auch die unter alliierter Herrschaft ausgegebenen Pfennigmunzen der Jahrgange 1945 bis 1948 trugen weiterhin die Bezeichnungen Reichspfennig und Deutsches Reich 23 In den Beratungen des Parlamentarischen Rates uber das Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland den in den westlichen Besatzungszonen geplanten deutschen Teilstaat wurde im Oktober 1948 daruber diskutiert ob dieser die Bezeichnung Deutsches Reich weiterfuhren sollte Man entschied sich aus Grunde n psychologischer Art dagegen Das Reich habe bei den Volkern um uns herum einen aggressiven Akzent und werde als ein Anspruch auf Beherrschung verstanden so Carlo Schmid wahrend der Beratung Theodor Heuss sprach von einem aggressiven Ton den das Wort bekommen habe 24 Schmid fuhrte im Mai 1949 aus So ehrwurdig auch die Tradition des Namens Deutsches Reich ist die Erinnerung an die Untaten die wahrend der nationalsozialistischen Zwingherrschaft in diesem Namen begangen worden sind ist noch zu frisch 25 Bundes und Reichsadler auf einer deutschen Briefmarke 1969Volkerrechtliche und staatsrechtliche Fragen nach 1945 Bearbeiten Hauptartikel Rechtslage Deutschlands nach 1945 Die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht und die anschliessenden Grundungen von Bundesrepublik und DDR warfen die Frage auf ob der deutsche Staat uberhaupt noch existierte 26 Diese Frage war keineswegs nur akademisch da bei einem Fortbestand des Deutschen Reichs von einer Okkupation auszugehen war was bedeutete dass die Besatzungsmachte in ihrem Handeln den Beschrankungen unterworfen waren die die Haager Landkriegsordnung fur den Fall einer Besetzung feindlichen Territoriums vorsah Existierte das Reich nicht mehr waren sie gegenuber den Deutschen dieser Bindungen ledig 27 Der osterreichisch amerikanische Rechtswissenschaftler Hans Kelsen vertrat bereits 1944 und 1945 die These das Deutsche Reich sei durch Debellatio untergegangen Mit der Ubernahme der Regierungsgewalt supreme authority in der Berliner Erklarung vom 5 Juni 1945 gebe es keine deutsche Staatsgewalt mehr die eines der drei konstitutiven Elemente eines Staates sei Annahmen der deutsche Staat existiere gleichwohl fort seien nur Rechtsfiktionen 28 In dem Diskussionsprozess der sich ab 1945 in Deutschland entspann herrschte dagegen bald das Kontinuitatstheorem vor das den Deutschen einen besseren Rechtsschutz zu gewahrleisten schien 29 Kurz nach Bekanntwerden von Kelsens Argumentation in Deutschland widersprach etwa der deutsch osterreichische Rechtswissenschaftler Rudolf Laun 1947 in der Zeit Jedes Volk habe das Recht auf volkerrechtliche Vertretung mithin auch auf Staatsorgane die diese Vertretung wahrnehmen konnten Laun organisierte eine Tagung an der Universitat Hamburg auf der der Fortbestand des Deutschen Reiches argumentativ unterfuttert wurde 30 Auch in viel beachteten rechtswissenschaftlichen Veroffentlichungen von Erich Kaufmann Wilhelm Grewe und Rolf Stodter aus dem Jahr 1948 wurde die Fortbestandsthese vertreten 31 Der weitere deutsche volkerrechtliche Diskurs fand in Gutachten der Verwaltungsburokratie der Lander statt sowie in den rechtswissenschaftlichen Fachzeitschriften die ab Fruhjahr 1946 wieder zu erscheinen begannen Eine grosse Rolle spielte das Deutsche Buro fur Friedensfragen eine Behorde mehrerer deutscher Lander in der wie der Rechtshistoriker Bernhard Diestelkamp formuliert Rechtswissenschaftler von der Politik in den Dienst der nationalen Sache gestellt wurden 32 Die Abhangigkeit politischer Nutzlichkeitserwagungen bei der Beantwortung volkerrechtlicher Fragen zeigt sich deutlich auch beim spateren Bundesaussenminister Heinrich von Brentano CDU Dieser vertrat bei einer Sitzung des Ellwanger Kreises am 22 November 1947 die Ansicht wenn man die Dinge real wie sie nun einmal sind betrachte konne man staatsrechtlich erhebliche Zweifel am Fortbestand des Deutschen Reiches nach 1945 haben Doch schon aus politischen Grunden glaube ich dass wir diese Frage unbedingt bejahen mussen 33 Es gab aber auch Gegenstimmen Der SPD Vorsitzende Kurt Schumacher erklarte auf einer Sitzung des Parteivorstands am 22 August 1946 das Deutsche Reich bestehe nicht mehr denn die Reichsgewalt geht zur Zeit nicht von einem Reichsvolk aus 34 Auch in der CSU hing man noch der Untergangsthese an Die fuhrenden bayerischen Politiker vertraten nachdrucklich die These das Deutsche Reich sei untergegangen die ihren foderalistischen Uberzeugungen entgegenkam 35 Beim Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee wo im August 1948 funfzehn Sachverstandige im Auftrag der damals elf westdeutschen Lander einen Verfassungsentwurf fur einen zu schaffenden westdeutschen Staat erarbeiteten argumentierte der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei Anton Pfeiffer das Reich habe in einer debellatio mit der Kapitulation vom 8 Mai aufgehort zu existieren Daher musse sich der neue Staat als Bundesstaat der bereits gegrundeten Lander als Bund Deutscher Lander konstituieren ohne seine Souveranitat aus der Vergangenheit herzuleiten In dieser Rechtsmeinung wurde er von dem Munchner Volkerrechtler Hans Nawiasky unterstutzt der Mitglied seiner Delegation war Die Mehrheit der Teilnehmer sah die konstituierende Gewalt dagegen nicht in den Landern sondern im weiterexistierenden Staatsvolk dem nach dem Selbstbestimmungsrecht der Volker das Recht zustehe in den Teilen des Staatsgebietes wo eine freie Ausserung seines Willens moglich sei Inhalte und Formen seiner politischen Existenz zu gestalten Dieses Recht sei durch die Kapitulation nicht aufgehoben sondern nur zeitweise suspendiert gewesen 36 Diese Haltung setzte sich im Ergebnis nicht nur in der Volkerrechtsdebatte 37 sondern auch im Parlamentarischen Rat durch der von September 1948 bis Mai 1949 das Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland erarbeitete Der Grundsatzausschuss betonte die Kontinuitat des neuen Bundesstaates im Verhaltnis zum Deutschen Reich sowohl hinsichtlich der Staatsgewalt als auch hinsichtlich des Gebietes Diese werde in der Argumentation des Staatsrechtlers und SPD Vertreters Carlo Schmid treuhanderisch durch den Alliierten Kontrollrat und durch die deutschen Lander und Kommunen wahrgenommen Schmid trug entscheidend dazu bei dass die These vom Fortbestand des Deutschen Reichs Eingang in die Praambel des Grundgesetzes fand und so von einer juristischen These zu einem Verfassungsgrundsatz wurde 38 Die Siegermachte selbst nahmen zu dieser Kontroverse offiziell zwar nicht Stellung und beschrankten sich auf die symbolische Aufhebung weniger zentraler NS Gesetze und entsprechender Verordnungen Viele der nach 1933 verabschiedeten Gesetze blieben daher von einer Revision verschont fur sie wurden generalklauselartige Anwendungs und Auslegungsprinzipien festgelegt 39 Die alliierten Befehle verboten die Anwendung und Auslegung des fortbestehenden deutschen Rechts nach den nationalsozialistischen Wertungen 40 Aber vor allem mit der Staatenpraxis der Siegermachte nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches lasst sich nach Ansicht des Staatsrechtslehrers Dieter Blumenwitz der Fortbestand des Deutschen Reiches unter der Bezeichnung Deutschland als Ganzes Germany as a whole belegen Ihnen sei es 1945 nicht zuletzt politisch auch darum gegangen endgultige Entscheidungen aufzuschieben sich einen Schuldner fur alle Kriegsforderungen zu erhalten und sich in allen Status und Sicherheitsfragen in Mitteleuropa ein Mitspracherecht zu sichern 16 Ebenso folgert die Politikwissenschaftlerin Margit Roth aus der Tatsache dass keine Annexion stattfand und das Potsdamer Abkommen von Deutschland als Ganzem ausging sie seien von einem Fortbestand des Deutschen Reiches ausgegangen 41 Bernhard Diestelkamp und Manfred Gortemaker argumentieren dagegen Frankreich habe den Standpunkt vertreten das Deutsche Reich sei untergegangen 42 Nach Joachim Ruckert und Thomas Olechowski kam es den USA Grossbritannien und der Sowjetunion darauf an bei ihrem Handeln moglichst freie Hand zu haben Daher seien sie daran interessiert gewesen ihre Rechte starker auszudehnen als dies bei einer Okkupation volkerrechtlich ublich war Andererseits aber hatten sie ihre Pflichten gegenuber der deutschen Bevolkerung gering halten wollen und die Frage des Fortbestands daher in der Schwebe gelassen 43 Seit 1946 erklarten ihre Militarregierungen es handle sich um eine occupatio sui generis auf die die Beschrankungen des Kriegsvolkerrechts keine Anwendung fanden 44 Nach Grundung der Bundesrepublik legten die Westmachte auf einer Tagung der Aussenminister fest welchen volkerrechtlichen Status die Bundesrepublik besasse In einem Kommunique das am 19 September 1950 in New York City bekannt gegeben worden war anerkannten die Aussenminister die Regierung der Bundesrepublik Deutschland als die einzige frei und gesetzlich konstituierte deutsche Regierung die daher befugt sei in internationalen Angelegenheiten als Vertreter des deutschen Volkes fur Deutschland zu sprechen In einer 30 Jahre lang geheimgehaltenen Mitteilung an die Bundesregierung die eine Formel zur Definition des rechtlichen Status der Bundesrepublik und ein Interpretativprotokoll Interpretative Minute mit dem Datum desselben Tages enthielt bestatigten die Aussenminister einerseits dass die Bundesregierung die einzige sei die legitimiert ist fur das fruhere deutsche Reich zu sprechen Im Interpretationsprotokoll behielten sie den Besatzungsmachten die oberste Gewalt vor und sprachen von dem Fortbestehen des deutschen Staates Die Herrschaftsgewalt der Bundesregierung sei auf das Bundesgebiet beschrankt Die Westmachte gingen in dieser Erklarung vom Weiterbestehen des deutschen Staates aus Dabei unterschieden sie zwischen dem Gesamtstaat Deutsches Reich und der Bundesrepublik Die Aussenminister gestanden der Bundesrepublik mit Einschrankungen das Recht zu das deutsche Volk auf internationaler Ebene zu vertreten und Rechte und Pflichten des Reiches zu ubernehmen Letzteres nur in dem Umfang wie die Bundesorgane de facto Rechte ausuben und Pflichten nachkommen konnten Die drei Machte hatten wohl bis zur Wiedervereinigung eine andere Auffassung von der Rechtslage Deutschlands als die Bundesregierung Obwohl Einigkeit uber das Fortleben des deutschen Reiches als Staat und Volkerrechtssubjekt bestand teilten die drei Machte nicht die deutsche These von der rechtlichen Identitat zwischen Bundesrepublik und Reich 45 Jochen Abraham Frowein weist dagegen auf die beschrankte Bedeutung der Erklarung hin Zum einen gehe aus ihrem Text gerade nicht hervor dass die Bundesregierung damit berechtigt gewesen ware als Vertreterin fur das Deutsche Reich volkerrechtlich aufzutreten Es sei vielmehr lediglich um ein Mitspracherecht gegangen Zudem ubermittelten die Siegermachte gleichzeitig ein Auslegungsprotokoll das nicht veroffentlicht wurde Darin hiess es dass die Bundesregierung nicht als de jure Regierung Gesamtdeutschlands anerkannt werde auch wenn die Fortbestandsthese bekraftigt wurde Die Anerkennung der Bundesrepublik gelte aber nur vorlaufig bis zu einer Wiedervereinigung Deutschlands 46 Die Diskussion wurde gleichwohl fortgesetzt Die immer deutlicher dominierenden Anhanger der Fortbestandsthese argumentierten dass die Siegermachte in der Berliner Erklarung explizit erklarten Deutschland nicht annektieren zu wollen das Deutsche Reich sei mithin nicht aufgelost worden 47 Die Masse der deutschen Gesetze nach 1945 blieb in Kraft neu ernannte Beamte wurden als deutsche nicht als alliierte Beamte eingesetzt Eine Annexion deutschen Staatsgebietes fand ausdrucklich nicht statt Das Land Preussen wurde aufgelost die Republik Osterreich wiederhergestellt in ihren Grenzen vor dem Anschluss 1938 die historischen deutschen Lander blieben wurden nur teils mit veranderten Grenzen neugegrundet Die Bundesrepublik ist demnach als Volkerrechtssubjekt identisch mit dem Deutschen Reich das als Gesamtstaat in Ermangelung staatlicher Organe nach 1945 nicht mehr handlungsfahig war Dieser Auffassung entsprach dass die Bundesrepublik alle Vertrage und sonstige Rechte und Pflichten des Deutschen Reichs ubernahm insbesondere die welche die Wiedergutmachung betrafen Am 7 April 1954 erklarte Bundeskanzler Konrad Adenauer in einer Regierungserklarung dass es nur einen deutschen Staat gibt gegeben hat und geben wird und dass es einzig und allein die Organe der Bundesrepublik Deutschland sind die heute diesen niemals untergegangenen deutschen Staat vertreten 48 Bis etwa 1969 vertrat die Bundesrepublik Deutschland die Auffassung nur einer der beiden deutschen Staaten namlich sie selbst reprasentiere den Gesamtstaat Deutsches Reich nehme in treuhanderischer Weise seine Rechte und Aufgaben wahr und sei in rechtlicher Hinsicht mit diesem identisch Mit dem Hinweis darauf dass den Deutschen in der DDR freie Wahlen verwehrt waren und ihnen das Selbstbestimmungsrecht fehlte erhoben die Regierungen der Bundesrepublik in den ersten zwei Jahrzehnten einen Alleinvertretungsanspruch auch fur die Burger der DDR Die DDR galt als blosses De facto Regime als von einem Fremdstaat besetztes Territorium oder als ein neuer Staat der durch Sezession entstanden sei Nach dieser Schrumpfstaats oder Kernstaatstheorie war das deutsche Staatsgebiet auf das Gebiet der Bundesrepublik eingeschrumpft worden 49 Die sozialliberale Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt wich nur insofern von der bis dahin vertretenen Rechtsauffassung ab als sie keine Identitat zwischen der Bundesrepublik und dem fortbestehenden Deutschen Reich annahm Dies entsprach auch der Ansicht der Westalliierten 50 Auch nach Grundung der Bundesrepublik erhoben sich noch lange juristische Stimmen gegen die These vom Fortbestand des Deutschen Reiches Bei einer Tagung 1954 vertraten die prominenten Staatsrechtler Wolfgang Abendroth Willibalt Apelt und Hans Nawiasky in einer Mindermeinung die Untergangstheorie 51 Noch 1977 verfocht der deutsche Staatsrechtler Helmut Ridder in scharfer Form die Debellationsthese 52 In den 1970er Jahren wurde auch die Dismembrationsthese vertreten wonach das Deutsche Reich 1949 oder bei Inkrafttreten des Grundlagenvertrages mit der DDR in seine beiden Nachfolgestaaten zerfallen sei Diese These ist aber schwer mit der Berliner Erklarung oder dem Potsdamer Abkommen von 1945 zu vereinbaren wo von Deutschland in den Grenzen vom 31 Dezember 1937 die Rede ist 53 Die Fortbestandstheorie wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag mit der DDR vom 31 Juli 1973 zur hochstrichterlichen Rechtsprechung in der Bundesrepublik Die Bayerische Staatsregierung hatte ein Normenkontrollverfahren angestrengt da ihr der Vertrag gegen das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes zu verstossen schien Die Klage wurde abschlagig beschieden In der Begrundung stellte das Verfassungsgericht fest Das Grundgesetz nicht nur eine These der Volkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre geht davon aus dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 uberdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausubung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmachte noch spater untergegangen ist das ergibt sich aus der Praambel aus Art 16 Art 23 Art 116 und Art 146 GG Das entspricht auch der standigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an der der Senat festhalt Das Deutsche Reich existiert fort BVerfGE 2 266 277 3 288 319 f 5 85 126 6 309 336 363 besitzt nach wie vor Rechtsfahigkeit ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfahig Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt verankert BVerfGE 2 266 277 Verantwortung fur Deutschland als Ganzes tragen auch die vier Machte BVerfGE 1 351 362 f 367 Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegrundet sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sondern als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich in bezug auf seine raumliche Ausdehnung allerdings teilidentisch so dass insoweit die Identitat keine Ausschliesslichkeit beansprucht Sie beschrankt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes Die Bundesrepublik fuhlt sich aber auch verantwortlich fur das ganze Deutschland Die Deutsche Demokratische Republik gehort zu Deutschland und kann im Verhaltnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden Bundesrepublik und DDR seien Teilordnungen unter einem gemeinsamen Dach weswegen diese Rechtsauffassung als Dachstaattheorie oder Teilordnungslehre bezeichnet wird Die faktische Anerkennung der DDR die der Grundlagenvertrag mit sich bringe sei besonderer Art Unbeschadet des Wiedervereinigungsgebots das alle Verfassungsorgane binde sei es zulassig dass eine zusatzliche neue Rechtsgrundlage die beiden Staaten in Deutschland enger als normale volkerrechtliche Vertrage zwischen zwei Staaten aneinander binde 54 Bestatigt wurde diese Position mit Bezug auf die Identitat des deutschen Staatsvolks im sogenannten Teso Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1987 55 Darin ging es darum ob der 1940 in Meissen geborene DDR Burger Marco Teso der aus der DDR in den Westen ubersiedelt war die deutsche Staatsangehorigkeit zugesprochen werden durfe die ihm bei Geburt wegen seines italienischen Vaters vom NS Staat verweigert worden war Das Bundesverfassungsgericht entschied im Sinne Tesos und bekraftigte es gebe nur eine einzige deutsche Staatsangehorigkeit Indes wich das Gericht hinsichtlich der Begriffswahl von 1973 ab Nun war nicht mehr von dem handlungsunfahigen Volkerrechtssubjekt Deutsches Reich die Rede sondern von einer Subjektsidentitat der Bundesrepublik mit dem Volkerrechtssubjekt Deutsches Reich 56 Diese Rechtsposition ist heute herrschende Meinung in den Rechtswissenschaften und in der Staatenpraxis international anerkannt 57 als Lehrmeinung hat sie sich vollstandig durchgesetzt 58 Der vormalige NS Staat gliederte sich 1949 zu einem Bundesstaat auf 59 Die juristische Debatte uber die Fortbestandsthese ist zum Erliegen gekommen da sie nunmehr auf die Ebene des Verfassungsrechts gehoben und rechtsverbindlich entschieden wurde 60 In der Sowjetunion der DDR und den Ostblockstaaten sah man das anders Zunachst erhob die DDR in ihrer ersten Verfassung von 1949 noch den Anspruch der Staat aller Deutschen und mithin mit dem Deutschen Reich identisch zu sein Dieser Kontinuitatsanspruch lasst sich etwa am Gorlitzer Abkommen vom 6 Juli 1950 erkennen in dem die DDR die Oder Neisse Linie als Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen anerkannte 61 Auch am DDR Staatsburgerrecht das bis zum Gesetz uber die Staatsburgerschaft der DDR vom 20 Februar 1967 das Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetz von 1913 mit einigen Anderungen fortschrieb lasst sich diese Rechtsauffassung ablesen 62 Von 1951 an setzte sich aber die Rechtsauffassung durch die DDR sei als ein neuer Staat anzusehen dessen Staatsgewalt in den Handen nicht mehr des Monopolkapitals liege sondern aller Werktatigen Das Deutsche Reich sei 1945 in einer debellatio untergegangen es gebe nunmehr zwei deutsche Staaten Dies zeigte sich in der DDR Verfassung von 1968 in der die Wiedervereinigung als Staatsziel aufgegeben war 63 Die Sowjetunion scheint noch langer von einem Fortbestand des Deutschen Reichs ausgegangen zu sein hielt sich mit entsprechenden Ausserungen aus Rucksicht auf ihren Bundnispartner DDR jedoch zuruck 64 Weblinks Bearbeiten Commons Deutsches Reich Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Deutsches Reich Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen BVerfGE 36 1 Grundlagenvertrag BVerfGE 77 137 TesoAnmerkungen Bearbeiten Dazu Susanne Hahnchen Rechtsgeschichte Von der Romischen Antike bis zur Neuzeit C F Muller 4 Auflage 2012 7 I 1 Rn 280 Matthias Schnettger Kaiser und Reich Eine Verfassungsgeschichte 1500 1806 W Kohlhammer Stuttgart 2020 S 13 f und 19 f Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Diss Univ Frankfurt am Main Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 40 f Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Bd 3 Bismarck und das Reich 3 Aufl Kohlhammer Stuttgart 1988 S 749 Michael Kotulla Deutsche Verfassungsgeschichte Vom Alten Reich bis Weimar 1495 1934 Springer Berlin 2008 Rn 2048 Heiko Holste Der deutsche Bundesstaat im Wandel 1867 1933 Duncker amp Humblot Berlin 2002 S 125 Michael Kotulla Deutsche Verfassungsgeschichte Vom Alten Reich bis Weimar 1495 1934 Springer Berlin 2008 Rn 2045 f Dietmar Willoweit Reich und Staat Eine kleine deutsche Verfassungsgeschichte C H Beck Munchen 2013 S 88 f Horst Dreier Die deutsche Revolution 1918 19 als Festtag der Nation Von der Un Moglichkeit eines republikanischen Feiertages in der Weimarer Republik In Ders Staatsrecht in Demokratie und Diktatur Studien zur Weimarer Republik und zum Nationalsozialismus Hrsg von Matthias Jestaedt u Stanley L Paulson Mohr Siebeck Tubingen 2016 S 44 f Michael Kotulla Deutsche Verfassungsgeschichte Vom Alten Reich bis Weimar 1495 1934 Springer Berlin 2008 Rn 2052 Art 15 Satz 1 RV 1871 Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen Band 1 Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden Springer Berlin u a 2006 ISBN 3 540 26013 7 1 Teil 7 S 247 249 vgl Daniel Erasmus Khan Die deutschen Staatsgrenzen Rechtshistorische Grundlagen und offene Rechtsfragen Jus Publicum Bd 114 Mohr Siebeck Tubingen 2004 ISBN 3 16 148403 7 S 55 Fn 4 zugleich Univ Habil Schr Munchen 2002 2003 Gerhard Werle Justiz Strafrecht und polizeiliche Verbrechensbekampfung im Dritten Reich Habil Schr Walter de Gruyter Berlin New York 1989 ISBN 3 11 011964 1 S 59 60 mit Fn 5 7 Vgl dazu Dieter Blumenwitz Denk ich an Deutschland Antworten auf die Deutsche Frage Bd 1 Bayerische Landeszentrale fur politische Bildungsarbeit Munchen 1989 S 67 Cornelia Schmitz Berning Vokabular des Nationalsozialismus Walter de Gruyter Berlin New York 2007 ISBN 978 3 11 092864 8 S 156 160 a b c Dieter Blumenwitz Denk ich an Deutschland Antworten auf die Deutsche Frage Bd 1 Bayerische Landeszentrale fur politische Bildungsarbeit Munchen 1989 S 67 Raymond Poidevin und Jacques Bariety Frankreich und Deutschland Die Geschichte ihrer Beziehungen 1815 1975 C H Beck Munchen 1982 S 110 Dieter Gosewinkel Einburgern und ausschliessen Die Nationalisierung der Staatsangehorigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2003 S 303 f Daniel Erasmus Khan Die deutschen Staatsgrenzen Rechtshistorische Grundlagen und offene Rechtsfragen Mohr Siebeck Tubingen 2004 S 70 f Horst Moller Furstenstaat oder Burgernation Deutschland 1763 1815 Die Deutschen und ihre Nation Bd 1 Siedler Berlin 1994 ISBN 3 88680 500 X S 586 ff Proklamation Nr 2 des Kontrollrates vom 20 September 1945 ABl des Kontrollrates Nr 1 S 180 f Helmut Berschin Deutschlandbegriff im sprachlichen Wandel In Werner Weidenfeld Karl Rudolf Korte Hrsg Handbuch zur deutschen Einheit 1949 1989 1999 Aktualisierte Neuausgabe Campus Frankfurt am Main New York 1999 S 217 225 hier S 220 Wolfgang Benz Hrsg Bewegt von der Hoffnung aller Deutschen Zur Geschichte des Grundgesetzes Entwurfe und Diskussion 1941 1949 Dtv Munchen 1979 S 25 f Einleitung des Bearbeiters Abbildungen unter Muenzensammeln com Eberhard Pikart Wolfram Werner Bearb Der Parlamentarische Rat 1948 1949 Akten und Protokolle Band 5 I Ausschuss fur Grundsatzfragen Harald Boldt Boppard am Rhein 1993 S 169 f Siebente Sitzung 6 Oktober 1948 Zit nach Martin Wengeler Die Deutschen Fragen Leitvokabeln der Deutschlandpolitik In Karin Boke Frank Liedtke Martin Wengeler Politische Leitvokabeln in der Adenauer Ara Sprache Politik Offentlichkeit Band 8 De Gruyter Berlin New York 1996 S 325 377 hier S 366 Marcel Kau Der Staat und der Einzelne als Volkerrechtssubjekte In Wolfgang Graf Vitzthum und Alexander Proelss Hrsg Volkerrecht 7 Auflage de Gruyter Berlin Boston 2016 ISBN 978 3 11 044130 7 S 206 Rn 212 Bernhard Diestelkamp Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches als Staat nach 1945 In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte 7 1985 S 183 f Walter Schwengler Das Ende des Dritten Reiches auch das Ende des Deutschen Reiches In Hans Erich Volkmann Hrsg Ende des Dritten Reiches Ende des Zweiten Weltkrieges Eine perspektivische Ruckschau Piper Munchen Zurich 1995 S 174 Hans Kelsen The International Legal Status of Germany to be Established Immediately upon Termination of the War in American Journal of International Law 38 1944 S 689 ff und The Legal Status of Germany According to the Declaration of Berlin in ebenda 39 1945 S 518 ff Siehe dazu Thomas Olechowski Kelsens Debellatio These Rechtshistorische und rechtstheoretische Uberlegungen zur Kontinuitat von Staaten In Clemens Jabloner Dieter Kolonovits et al Hrsg Gedenkschrift Robert Walter Manz Verlag Wien 2013 ISBN 978 3 214 00453 8 S 531 552 Bernhard Diestelkamp Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches als Staat nach 1945 In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte 7 1985 S 187 ff Rudolf Laun Deutschlands volkerrechtliche Vertretung In Die Zeit vom 1 Dezember 1947 Bernhard Diestelkamp Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches als Staat nach 1945 In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte 7 1985 S 190 Joachim Ruckert Die Beseitigung des Deutschen Reiches die geschichtliche und rechtsgeschichtliche Dimension einer Schwebelage In Anselm Doering Manteuffel Hrsg Strukturmerkmale der deutschen Geschichte des 20 Jahrhunderts Schriften des Historischen Kollegs Bd 63 Oldenbourg Munchen 2006 ISBN 3 486 58057 4 S 66 Walter Schwengler Das Ende des Dritten Reiches auch das Ende des Deutschen Reiches In Hans Erich Volkmann Hrsg Ende des Dritten Reiches Ende des Zweiten Weltkrieges Eine perspektivische Ruckschau Piper Munchen Zurich 1995 S 177 Bernhard Diestelkamp Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches als Staat nach 1945 In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte 7 1985 S 191 194 hier das Zitat Wolfgang Benz Foderalistische Politik in der CDU CSU Die Verfassungsdiskussion im Ellwanger Kreis 1947 48 In Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 25 Heft 4 1977 S 793 online Zugriff am 6 Juli 2018 Willy Albrecht Hrsg Die SPD unter Kurt Schumacher und Erich Ollenhauer 1946 bis 1963 Sitzungsprotokolle der Spitzengremien Bd 1 1946 1948 Dietz Bonn 2000 S 73 Alois Schmid Das Neue Bayern Von 1800 bis zur Gegenwart Erster Teilband Staat und Politik Handbuch der bayerischen Geschichte Bd IV 1 C H Beck Munchen 2003 S 649 Bernhard Diestelkamp Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches als Staat nach 1945 In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte 7 1985 S 192 und 201 f Manfred Gortemaker Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Von der Grundung bis zur Gegenwart C H Beck Munchen 1999 S 58 f Michael Stolleis Geschichte des offentlichen Rechts in Deutschland Vierter Band Staats und Verwaltungsrechtswissenschaft in West und Ost 1945 1990 Beck Munchen 1992 S 34 Bernhard Diestelkamp Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches als Staat nach 1945 In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte 7 1985 S 203 Walter Schwengler Das Ende des Dritten Reiches auch das Ende des Deutschen Reiches In Hans Erich Volkmann Hrsg Ende des Dritten Reiches Ende des Zweiten Weltkrieges Eine perspektivische Ruckschau Piper Munchen Zurich 1995 S 180 f Matthias Etzel Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen durch den Alliierten Kontrollrat 1945 1948 Beitrage zur Rechtsgeschichte des 20 Jahrhunderts Bd 7 Mohr Paul Siebeck Tubingen 1992 S 25 f 80 ff 199 Thomas Weber Die Ordnung der Rechtsberatung in Deutschland nach 1945 Vom Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz Beitrage zur Rechtsgeschichte des 20 Jahrhunderts Bd 64 Mohr Siebeck Tubingen 2010 S 17 f Burkhard Hess Intertemporales Privatrecht Mohr Siebeck Tubingen 1998 S 251 Margit Roth Deutschlandpolitik In Everhard Holtmann Hrsg Politik Lexikon 3 Auflage Oldenbourg Munchen 2000 ISBN 978 3 486 79886 9 S 126 130 hier S 127 Bernhard Diestelkamp Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches als Staat nach 1945 In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte 7 1985 S 184 f vgl die Ausserung Charles de Gaulles vom 15 Mai 1945 Der Sieg musste daher ein totaler Sieg sein Das ist geschehen Insofern sind der Staat die Macht und die Doktrin ist das Deutsche Reich zerstort zitiert bei Manfred Gortemaker Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Von der Grundung bis zur Gegenwart C H Beck Munchen 1999 S 18 Joachim Ruckert Die Beseitigung des Deutschen Reiches die geschichtliche und rechtsgeschichtliche Dimension einer Schwebelage In Anselm Doering Manteuffel Hrsg Strukturmerkmale der deutschen Geschichte des 20 Jahrhunderts Schriften des Historischen Kollegs Bd 63 Oldenbourg Munchen 2006 S 79 f Thomas Olechowski Kelsens Debellatio These Rechtshistorische und rechtstheoretische Uberlegungen zur Kontinuitat von Staaten In Clemens Jabloner Dieter Kolonovits et al Hrsg Gedenkschrift Robert Walter Manz Verlag Wien 2013 S 546 Bernhard Diestelkamp Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches als Staat nach 1945 In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte 7 1985 S 185 diese Deutung fand spater Eingang in den bundesdeutschen wissenschaftlichen Diskurs siehe Georg Dahm Jost Delbruck Rudiger Wolfrum Volkerrecht Bd I 1 2 Aufl Berlin 1989 S 225 mit weiteren Nachweisen Theo Stammen Gerold Maier Das Alliierte Besatzungsregime in Deutschland In Josef Becker Theo Stammen Peter Waldmann Hrsg Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland Zwischen Kapitulation und Grundgesetz UTB W Funk Munchen 1979 S 61 f Walter Schwengler Das Ende des Dritten Reiches auch das Ende des Deutschen Reiches In Hans Erich Volkmann Hrsg Ende des Dritten Reiches Ende des Zweiten Weltkriegs Eine perspektivische Ruckschau Piper Munchen Zurich 1995 zit S 189 f Jochen A Frowein Die Entwicklung der Rechtslage Deutschlands von 1945 bis zur Wiedervereinigung 1990 in Ernst Benda Werner Maihofer Hans Jochen Vogel Hrsg Handbuch des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland 2 Auflage de Gruyter Berlin 1994 ISBN 978 3 11 089096 9 S 25 f Rn 14 Auch zum Folgenden Kay Hailbronner in Wolfgang Graf Vitzthum Hrsg Volkerrecht 4 Aufl de Gruyter Berlin 2007 3 Abschn Rn 200 203 Georg Dahm Jost Delbruck Rudiger Wolfrum Volkerrecht Bd I 1 2 Aufl de Gruyter Berlin 1989 S 145 150 146 ff vgl dazu das bis 1990 verfassungsrechtlich verankerte Wiedervereinigungsgebot Zit nach Walter Schwengler Das Ende des Dritten Reiches auch das Ende des Deutschen Reiches In Hans Erich Volkmann Hrsg Ende des Dritten Reiches Ende des Zweiten Weltkrieges Eine perspektivische Ruckschau Piper Munchen Zurich 1995 S 185 Marcel Kau Der Staat und der Einzelne als Volkerrechtssubjekte In Wolfgang Graf Vitzthum und Alexander Proelss Hrsg Volkerrecht 7 Auflage de Gruyter Berlin Boston 2016 S 206 Rn 214 Walter Schwengler Das Ende des Dritten Reiches auch das Ende des Deutschen Reiches In Hans Erich Volkmann Hrsg Ende des Dritten Reiches Ende des Zweiten Weltkrieges Eine perspektivische Ruckschau Piper Munchen Zurich 1995 S 186 f und 190 Helmut Rumpf Diskussionsbeitrag In Deutschland nach 30 Jahren Grundgesetz Staatsaufgabe Umweltschutz Berichte und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Berlin vom 3 6 Oktober 1979 De Gruyter Berlin New York 1980 ISBN 978 3 11 087334 4 S 131 Helmut Ridder Die deutsche Staatsangehorigkeit und die beiden deutschen Staaten In Dieter G Wilke und Harald Weber Hrsg Gedachtnisschrift fur Friedrich Klein Vahlen Munchen 1977 S 437 ff und 444 f zitiert nach Rudolf Bernhardt Deutschland nach 30 Jahren Grundgesetz Staatsaufgabe Umweltschutz Berichte und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Berlin vom 3 6 Oktober 1979 De Gruyter Berlin New York 1980 S 17 Karl Thedieck Deutsche Staatsangehorigkeit im Bund und in den Landern Genese und Grundlagen der Staatsangehorigkeit in deutschlandrechtlicher Perspektive Duncker amp Humblot Berlin 1989 S 67 f Gilbert Gornig Der volkerrechtliche Status Deutschlands zwischen 1945 und 1990 Auch ein Beitrag zu Problemen der Staatensukzession Wilhelm Fink Munchen 2007 S 22 f und 88 BVerfGE 36 1 Gilbert Gornig Der volkerrechtliche Status Deutschlands zwischen 1945 und 1990 Auch ein Beitrag zu Problemen der Staatensukzession Wilhelm Fink Munchen 2007 S 22 Marcel Kau Der Staat und der Einzelne als Volkerrechtssubjekte In Wolfgang Graf Vitzthum und Alexander Proelss Hrsg Volkerrecht 7 Auflage de Gruyter Berlin Boston 2016 S 206 Rn 214 Marcel Kau Der Staat und der Einzelne als Volkerrechtssubjekte In Wolfgang Graf Vitzthum Alexander Proelss Hrsg Volkerrecht 7 Auflage de Gruyter 2016 S 206 f Rn 215 BVerfGE 77 137 150 ff Teso Ingo von Munch Die deutsche Staatsangehorigkeit Vergangenheit Gegenwart Zukunft De Gruyter Recht Berlin 2007 ISBN 978 3 89949 433 4 S 103 ff Michael Schweitzer Staatsrecht III Staatsrecht Volkerrecht Europarecht 10 Auflage C F Muller Heidelberg 2010 S 262 Rn 636 Georg Ress in Ulrich Beyerlin Recht zwischen Umbruch und Bewahrung Beitrage zum auslandischen offentlichen Recht und Volkerrecht Bd 120 1995 S 843 f 849 Hartmut Schiedermair Der Untergang von Staaten und das Problem der Staatennachfolge ZOR 59 2004 S 135 ff hier S 143 Vgl hierzu umfassend Andreas Zimmermann Staatennachfolge in volkerrechtliche Vertrage Zugleich ein Beitrag zu den Moglichkeiten und Grenzen volkerrechtlicher Kodifikation Springer Berlin Heidelberg New York 2000 ISBN 3 540 66140 9 S 71 f 82 f 87 f 92 mit weiteren Nachweisen Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland Band V C H Beck Munchen 2000 S 1964 f Memento vom 25 Januar 2016 im Internet Archive Dieter Blumenwitz NJW 1990 S 3041 ff mit weiteren Nachweisen Jochen A Frowein Die Verfassungslage Deutschlands im Rahmen des Volkerrechts in VVDStRL Heft 49 1990 S 7 33 Karl Doehring Volkerrecht 2 neubearbeitete Auflage C F Muller Heidelberg 2004 Rn 139 Anm 177 Bernhard Diestelkamp Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches 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Eine perspektivische Ruckschau Piper Munchen Zurich 1995 S 191 f Deutsche Staatssysteme Vor der Reichsgrundung Flagge des Norddeutschen Bundes Norddeutscher BundDeutsches Reich Flagge des Deutschen Kaiserreichs Deutsches Kaiserreich Flagge der Weimarer Republik Weimarer Republik Flagge des Deutschen Reiches von 1935 bis 1945 Nationalsozialistisches Deutschland Erkennungsflagge fur deutsche Handelsschiffe in den Jahren 1946 bis 1950 Alliierte VerwaltungWahrend der deutschen Teilung 1949 1990 Bundesdienstflagge Bundesrepublik Deutschland Flagge der DDR Deutsche Demokratische RepublikSeit 1990 Flagge Deutschlands Bundesrepublik Deutschland vereintes Deutschland Normdaten Geografikum GND 2008993 4 lobid OGND AKS LCCN n80125931 VIAF 127773629 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Deutsches Reich amp oldid 235384172