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Das Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland wurde am 28 Juni 1848 von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossen Es kann als eine vorlaufige Reichsverfassung bzw Verfassungsordnung Deutschlands 1 angesehen werden die an die Stelle die Bundesverfassung des Deutschen Bundes trat Diese Verfassungsordnung sollte bis zur Verabschiedung einer endgultigen Reichsverfassung bestehen die schliesslich im Marz 1849 beschlossen wurde Das Gesetz legte die Organe eines deutschen Bundesstaates fest wie man damals noch das entstehende Deutsche Reich der Revolutionszeit nannte Die im Titel des Gesetzes erwahnte Provisorische Zentralgewalt war eine Reichsregierung die aus dem Reichsverweser als eine Art Ersatz Monarch und aus Ministern bestand Einen Tag nach Verabschiedung des Gesetzes am 29 Juni wahlte die Nationalversammlung Erzherzog Johann zum Reichsverweser der am 15 Juli Reichsminister berief Der noch bestehende Bundestag des Deutschen Bundes die Vertretung der Regierungen entschied sich am 12 Juli zu einem vorlaufig letzten Bundesbeschluss Darin erkannte der Bundestag die Wahl des Reichsverwesers an und ubertrug seine eigenen Rechte auf ihn Das Amt des Reichsverwesers uberlebte das Fruhjahr 1849 als Preussen und weitere Staaten die Nationalversammlung de facto auflosten und die Revolution niederschlugen Im Dezember 1849 ubertrug der Reichsverweser seine Aufgaben an eine Bundeszentralkommission Obwohl die Reichsgesetzgebung der Nationalversammlung spater vom erneuerten Bundestag fur ungultig erklart wurde hat man den Reichsverweser auch im Nachhinein nie in Frage gestellt Es gibt eine Parallele mit dem Gesetz uber die vorlaufige Reichsgewalt vom 10 Februar 1919 Auch damals in der Novemberrevolution hat die Nationalversammlung erst eine provisorische Reichsverfassung erlassen und sich die legislativen Befugnisse bis dahin selbst zugestanden 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Inhalt 3 Erklarung des Bundestags 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 BelegeVorgeschichte Bearbeiten Hauptartikel Reichsoberhaupt 1848 1850 Bereits der Bundestag des Deutschen Bundes hatte sich in der Marzrevolution mit einem neuen Organ fur eine Bundesexekutive beschaftigt Am 3 Mai 1848 beschloss er die Einrichtung einer provisorischen Bundesvollziehungsbehorde die aus drei Mitgliedern bestehen sollte Eines sollte von Osterreich eines von Preussen ernannt werden Bayern sollte eine Liste von drei Kandidaten vorlegen und die Gliedstaaten des Engeren Rats des Bundestages mit Ausnahme von Osterreich Preussen und Bayern dann einen Kandidaten wahlen Der Funfziger Ausschuss der die Nationalversammlung vorbereite bemangelte dass nur die Gliedstaaten uber die Mitglieder entschieden und Osterreich verzogerte die Einsetzung eines Mitglieds Es setzte sich die Auffassung durch dass der Beschluss zu spat gekommen sei und er blieb unausgefuhrt 3 Die Nationalversammlung hatte ursprunglich vom Bundestag nur den Auftrag erhalten die Bundesverfassung des Deutschen Bundes zu reformieren Im Sinne des Konstitutionalismus des 19 Jahrhunderts sollte das neue Verfassungswerk zwischen dem Volk der direkt gewahlten Nationalversammlung und den Regierungen der Einzelstaaten vereinbart werden Das Vereinbarungsprinzip sollte fur eine rechtliche Kontinuitat vom alten Bundestag der Einzelstaaten hin zum neuen deutschen Nationalstaat sorgen Aber die Nationalversammlung setzte sich daruber hinweg ihr Prasident Heinrich von Gagern war zwar konstitutioneller Liberaler doch mit Blick auf die republikanische Linke sagte er in seiner Eroffnungsansprache 4 Wir wollen schaffen eine Verfassung fur Deutschland fur das gesamte Reich Der Beruf und die Vollmacht zu dieser Schaffung liegen in der Souveranitat der Nation Dieses Alleinentscheidungsrecht der Nation ging von der Anerkennung der Revolution und der Volkssouveranitat aus Der Ausdruck Reich verwies darauf dass der neue Nationalstaat nicht in der Kontinuitat des Deutschen Bundes sondern des 1806 erloschenen Alten Reichs stehe so der Verfassungsrechtler Ernst Rudolf Huber 5 Die Nationalversammlung setzte am 3 Juni einen vorbereitenden Ausschuss ein am 17 Juni folgte die entsprechende Debatte die eine Woche lang dauerte Der Ausschuss selbst hatte wieder ein Direktorium mit drei Mitgliedern vorgesehen Fur die Besetzung gab es Uberlegungen drei Onkel regierender Monarchen zu wahlen von diesen war aber nur Erzherzog Johann von Osterreich im Volke beliebt Ein weiterer Plan sah vor Johann und zwei Mitglieder der Nationalversammlung zu wahlen Die Linke wollte nur Abgeordnete im Direktorium sehen die Rechte die Gewalt einem Einzelnen ubertragen Ein Rechtsliberaler dachte gar an den preussischen Konig und wurde dafur ausgelacht 6 Der von der Nationalversammlung gewahlte Reichsverweser Johann von Osterreich 1848Heinrich von Gagern schlug dann vor dass die Nationalversammlung eigenmachtig ohne Beteiligung der Gliedstaaten und entgegen dem Bundestagsbeschluss vom 3 Mai einen Reichsverweser wahlen sollte dem die Reichsgewalt zu ubertragen sei Gedacht war dabei an Erzherzog Johann Der Plan konnte auf grosse Zustimmung hoffen Die eigenmachtige Einsetzung durch die Nationalversammlung unterstrich deren Souveranitat Die Reichsgewalt fur einen Einzelnen verburgte eine eigene und unabhangige Autoritat die mit einem mehrkopfigen Direktorium nicht zu erlangen war Ein Einzelner betonte das Prinzip des Einheitsstaats gegenuber dem Prinzip des Foderalismus Ein Furst als Reichsverweser hielt den Weg fur einen Monarchen als Reichsoberhaupt offen Johann war durch seine Volkstumlichkeit fur die Linke noch am ehesten akzeptabel fur die Rechte durch seine Angehorigkeit zum Hochadel Als Osterreicher symbolisierte er die Einbeziehung Osterreichs in ein kunftiges Grossdeutschland Allerdings verstimmte von Gagern dadurch die preussische Regierung 7 Schliesslich erhielt das Gesetz uber die provisorische Zentralgewalt 450 Ja Stimmen bei 100 Nein Stimmen Einen Tag spater am 29 Juni wurde Erzherzog Johann von 436 der 548 anwesenden Abgeordneten gewahlt Noch am selben Tag begluckwunschten die Einzelstaaten den Erzherzog und versicherten sie hatten sich bereits zuvor fur ihn als Kandidaten ausgesprochen Johann nahm die Wahl am 5 Juli an 8 Inhalt Bearbeiten Verfassungsdiagramm fur die provisorische Verfassungsordnung die durch das Zentralgewaltgesetz geschaffen wurdeDas Gesetz sah ein rudimentares Regierungssystem vor wie es fur die konstitutionelle Monarchie typisch ist 9 Die Zentralgewalt lasst sich als monarchische Regierung ubersetzen der neben dem Monarchen dem Reichsverweser Minister angehoren Der Reichsverweser war zwar von der Nationalversammlung zu wahlen aber unverantwortlich Die Minister berief er nach Belieben Die Minister zeichneten die Akte des Reichsverwesers gegen und ubernahmen damit die Verantwortung gegenuber der Nationalversammlung Sie durften in der Nationalversammlung sprechen und mussten auf Verlangen derselben dort erscheinen und Auskunfte geben Uber die Aufgaben der Zentralgewalt hiess es 2 Dieselbe hat a die vollziehende Gewalt zu uben in allen Angelegenheiten welche die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates betreffen b die Oberleitung der gesammten bewaffneten Macht zu ubernehmen und namentlich die Oberbefehlshaber derselben zu ernennen c die volkerrechtliche und handelspolitische Vertretung Deutschlands auszuuben und zu diesem Ende Gesandte und Konsuln zu ernennen Zentralgewalt und Nationalversammlung gemeinsam entschieden uber Krieg und Frieden sowie uber Vertrage mit auswartigen Machten Einige spater oft verwendeten Ausdrucke finden sich im Gesetz nicht das nur vom Reichsverweser und von Ministern spricht Sie entstammten der konstitutionellen Tradition Reichsministerium waren die Minister ohne den Reichsverweser als Ministerprasident wurde der vom Reichsverweser eingesetzte Leiter des Reichsministeriums bezeichnet Erklarung des Bundestags BearbeitenFur die Regierungen der Einzelstaaten war das Reichsgesetz problematisch da sie sich nicht offen gegen die Revolution und die Nationalversammlung stellen wollten Das Reichsgesetz hatte aber den Sinn die alte Ordnung zu beseitigen obwohl nach Sicht des Bundestages nur die Einzelstaaten einstimmig derartige Entscheidungen treffen konnten 10 Es besagte ausdrucklich in Paragraph 13 Mit dem Eintritte der Wirksamkeit der provisorischen Zentralgewalt hort das Bestehen des Bundestages auf Am 12 Juli 1848 veroffentlichte der Bundestag eine Erklarung dass er seine Rechte auf den Reichsverweser ubertrage Er betonte das Prinzip dass die Reichsverfassung von Nationalversammlung und Gliedstaaten gemeinsam zu beschliessen sei Der Bundestag sprach daher auch nicht etwa vom Ende seines Bestehens sondern nur vom Ende seiner bisherigen Tatigkeiten Dies erwies sich 1850 als bedeutsam als der Bundestag reaktiviert wurde 11 Siehe auch BearbeitenReichsoberhaupt 1848 1850 Kabinett LeiningenWeblinks BearbeitenGesetzestext In verfassungen de Abgerufen am 30 Mai 2019 Belege Bearbeiten Ulrich Huber Das Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer allgemeinen Wechselordnung fur Deutschland vom 26 November 1848 In JuristenZeitung 33 Jahrgang Nr 23 24 8 Dezember 1978 S 785 791 hier S 789 Ulrich Huber Das Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer allgemeinen Wechselordnung fur Deutschland vom 26 November 1848 In JuristenZeitung 33 Jahrgang Nr 23 24 8 Dezember 1978 S 785 791 hier S 789 Fussnote 60 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1960 S 624 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1960 S 620 621 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1960 S 621 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1960 S 625 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1960 S 625 626 628 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1960 S 627 628 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1960 S 628 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1960 S 631 632 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1960 S 632 633 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland amp oldid 234102566