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Der sogenannte Bundestag offiziell Bundesversammlung war ein in Frankfurt am Main tagender standiger Gesandtenkongress der Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes und dessen einziges Organ Seine Beschlusse waren Bundesrecht Er wurde durch die auf dem Wiener Kongress 1815 verabschiedete Bundesakte ins Leben gerufen und war mit einer zweijahrigen Unterbrechung infolge der Marzrevolution von 1848 bis zur Auflosung des Deutschen Bundes im Jahr 1866 tatig Das Palais Thurn und Taxis in Frankfurt Sitz des BundestagesDen Vorsitz der Versammlung das Bundesprasidium hatte der Vertreter Osterreichs als Prasidialgesandter inne Mit diesem Amt war jedoch keine Exekutivgewalt sondern lediglich die Geschaftsfuhrung des Bundestages verbunden Dieser trat entweder im Plenum oder im Engeren Rat zusammen die sich nach Kompetenzen Stimmverteilung und Abstimmungmodalitaten voneinander unterschieden Nur das Plenum konnte bei Einstimmigkeit eine Anderung der Bundesgrundgesetze beschliessen Nachdem Preussen im Verlauf des Deutschen Krieges die Freie Stadt Frankfurt besetzt hatte wich der Bundestag nach Augsburg aus Dort fand am 24 August 1866 seine letzte Sitzung statt Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Zusammensetzung 2 1 Engerer Rat und Plenum 2 2 Stimmverteilung 3 Prasidialgesandte 4 Siehe auch 5 Literatur 6 BelegeGeschichte BearbeitenIm Jahr 1815 wurde der Deutsche Bund gegrundet nachdem die deutschen Staaten sich nicht auf eine Wiedergrundung des Heiligen Romischen Reiches einigen konnten Dabei setzten sich die mittelgrossen und kleinen Staaten grossteils durch Der Bund verfugte nur uber wenige Kompetenzen und die Stimmverteilung im Bundestag bevorteilte die kleinen Staaten Der Bundestag war ein standiger Gesandtenkongress aller Mitgliedsstaaten Sie behielten zwar ihre Souveranitat mussten sich jedoch Bundesbeschlussen unterwerfen Der Name des Organs lautete gemass Bundesakte zwar Bundesversammlung doch burgerte sich die Bezeichnung Bundestag ein Vorbild dafur war der Reichstag des Alten Reiches 1 Zum Sitz des Bundestages wurde das Palais Thurn und Taxis in der Freien Stadt Frankfurt am Main bestimmt Dort in der Eschenheimer Gasse tagte er erstmals ab dem 5 November 1816 einmal wochentlich 2 In der Marzrevolution 1848 versuchte der Bundestag zunachst durch eine Vielzahl von Beschlussen den Bund zu reformieren und z B eine Bundesexekutive einzurichten Allerdings setzte sich die Auffassung durch solche Aufgaben einer vom Volke gewahlten Nationalversammlung zu uberlassen Im Juli 1848 erklarte der Bundestag seine bisherige Tatigkeit fur beendet und ubertrug seine Befugnisse auf die Provisorische Reichsregierung des damals entstehenden Deutschen Reiches Nach der Niederschlagung der Revolution versuchte Preussen Deutschland in der Erfurter Union zu einigen Im Mai 1850 trat unter osterreichischer Fuhrung ein Rumpfbundestag zusammen der von Preussen allerdings nicht als beschlussfahig anerkannt wurde Nach der Herbstkrise 1850 wurde der Bundestag im Sommer 1851 jedoch wiederhergestellt abschliessend durch den Bundesreaktionsbeschluss Otto von Bismarck zeitgenossisches Portrat war einer der Gesandten fur Preussen zum Bundestag in Frankfurt von 1851 anDer letzte formelle Beschluss des Bundestages wurde am 14 Juni 1866 getroffen Damals mobilisierte der Bundestag das Bundesheer gegen Preussen Im Deutschen Krieg wich er nach Augsburg aus Dort kamen die Vertreter der letzten verbliebenen Staaten noch am 24 August zusammen und stellten ohne formellen Beschluss die Auflosung des Bundes fest In den vielen Vorschlagen fur eine Reform des Deutschen Bundes wurde der Bundestag oftmals aufgeteilt In der Frankfurter Reformakte zum Beispiel waren an seine Stelle eine Bundesregierung eine Art indirekt gewahltes Parlament und ein Furstenkollegium getreten Der Bundestag hatte nach 1866 zwar keinen Nachfolger im rechtlichen Sinne doch war ihm der Bundesrat im Norddeutschen Bund und dann im Kaiserreich nachempfunden Zusammensetzung Bearbeiten Die Bundesgrundgesetze sahen nur den Bundestag als Bundesorgan vor der exekutive und legislative Funktionen in sich vereinte Der Deutsche Bund war ein Staatenbund mit bundesstaatlichen Zugen Mitglieder waren die deutschen Staaten und nicht die Fursten trotz anderslautender Rhetorik zum Beispiel in der Praambel der Bundesakte der zufolge die Fursten und freien Stadte sich zu einem bestandigen Bund vereinigt hatten 3 Vertreten wurden die Staaten durch ihre Regierungen Eine Regierung schickte einen Bevollmachtigten Gesandten an den Bundestag vergleichbar mit einem Botschafter Entsprechend besassen die Gesandten und ihre Wohnungen Exterritorialitat Der Gesandte erhielt seine Instruktionen von seiner Regierung und konnte jederzeit abberufen werden Es gab auch Gesandte die mehrere Staaten vertraten Der Bundestag war also eine Vertretung der Gliedstaaten und kein Parlament mit Mitgliedern die ein eigenes Mandat ausgeubt hatten Jede Regierung konnte Vorschlage einreichen und hatte Rederecht im Bundestag Den Vorsitz fuhrte Osterreich bzw dessen Vertreter der Prasidialgesandter genannt wurde Das bedeutete dass er die Geschafte fuhrte und Vorschlage an die ubrigen Gesandten sammelte und weiterleitete Bei Stimmengleichheit gab seine Prasidialstimme den Ausschlag davon abgesehen hatte der Prasidialgesandte keine besonderen Befugnisse Der Bundestag durfte sich eine eigene Geschaftsordnung geben 4 Engerer Rat und Plenum Bearbeiten Sitzungssaal des Engeren RatesDie Gesandten kamen entweder als Engerer Rat oder als Plenum zusammen Das hing von den behandelten Angelegenheiten ab und hatte Folgen fur die Abstimmung Auch waren die Stimmen unterschiedlich verteilt Der engere Rat eigentlich Engere Versammlung war fur alle Fragen zustandig die nicht dem Plenum vorbehalten waren Hier wurden alle Angelegenheiten auch die Plenarangelegenheiten diskutiert und man stimmte mit einfacher Mehrheit ab Er bestimmte ferner welche Angelegenheiten Plenarangelegenheiten waren und bereitete jene Entscheidungen vor Das Plenum des Bundestages kannte keine Erorterungen sondern nur Abstimmungen Fur einen Beschluss war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich Plenarangelegenheiten waren Beschlusse uber die Bundesverfassung auch im materiellen Sinne bzw die Auslegung der Bundesgrundgesetze Bundesakte und Schlussakte Anordnungen uber organische Bundeseinrichtungen womit vor allem die Bundeskriegsverfassung und die Bundesgerichtsverfassung gemeint waren Gemeinnutzige Anordnungen sonstiger Art die auf die allgemeine Wohlfahrt zieltenSowohl fur den Engeren Rat als auch fur das Plenum galt Einstimmigkeit war vonnoten wenn es um folgende Angelegenheiten ging Annahme und Anderung von Bundesgrundgesetzen Beschlusse uber organische Bundeseinrichtungen Beschlusse in Religionsangelegenheiten Aufnahme neuer Bundesglieder Mitgliedsstaaten Betraf ein Beschluss jura singulorum individuelle Rechte von Mitgliedsstaaten galt er nur wenn der betreffende Mitgliedsstaat zustimmte 5 Stimmverteilung Bearbeiten Sessel aus der Bundesversammlung Germanisches NationalmuseumIm Engeren Rat gab es 17 Stimmen davon elf Virilstimmen fur jeweils einen Staat und sechs Kuriatsstimmen fur jeweils mehrere Staaten Je eine Virilstimme im Engeren Rat hatten Kaisertum Osterreich Konigreich Preussen Konigreich Bayern Konigreich Sachsen Konigreich Hannover Konigreich Wurttemberg Kurfurstentum Hessen Grossherzogtum Baden Grossherzogtum Hessen Herzogtum Holstein und Herzogtum Sachsen Lauenburg Luxemburg ab 1839 zusammen mit dem Herzogtum LimburgDie kleineren Staaten waren in sechs Gruppen eingeteilt und stimmten innerhalb dieser ab Diese Kuriatstimmen setzten sich wie folgt zusammen 12 Stimme Sachsen Weimar Eisenach Sachsen Coburg Sachsen Gotha Sachsen Meiningen Sachsen Hildburghausen Altenburg 13 Stimme Herzogtum Braunschweig Herzogtum Nassau 14 Stimme Mecklenburg Schwerin Mecklenburg Strelitz 15 Stimme Grossherzogtum Oldenburg Anhalt Dessau Anhalt Bernburg Anhalt Kothen Schwarzburg Sondershausen Schwarzburg Rudolstadt 16 Stimme Hohenzollern Hechingen Hohenzollern Sigmaringen Liechtenstein Reuss altere Linie Reuss jungere Linie Lippe Detmold Schaumburg Lippe Waldeck Hessen Homburg 17 Stimme Lubeck Frankfurt am Main Freie Hansestadt Bremen Hamburg 6 Im Plenum des Bundestages zahlten 70 Stimmen die sich in Abhangigkeit von der Grosse auf die verschiedenen Staaten verteilten Je vier Stimmen fur Osterreich und die Konigreiche Preussen Bayern Sachsen Hannover und Wurttemberg Je drei Stimmen fur Baden Kurhessen Grossherzogtum Hessen Holstein und Luxemburg Limburg Je zwei Stimmen fur Braunschweig Mecklenburg Schwerin und Nassau Je eine Stimme fur die ubrigen 25 Kleinstaaten und freien StadtePrasidialgesandte BearbeitenName Amtsantritt Ende der AmtszeitFranz Joseph von Albini 5 Oktober 1815 16 Dezember 1815Johann Rudolf von Buol Schauenstein 16 Oktober 1815 24 Februar 1823Joachim Eduard von Munch Bellinghausen 24 Februar 1823 12 Marz 1848Franz von Colloredo Wallsee 12 Marz 1848 14 Mai 1848Anton von Schmerling 14 Mai 1848 12 Juli 1848Vakanz 12 Juli 1848 1 Mai 1850Friedrich von Thun und Hohenstein 1 Mai 1850 1 November 1852Anton Prokesch von Osten 2 Januar 1853 12 Oktober 1855Bernhard von Rechberg 12 Oktober 1855 4 Mai 1859Aloys von Kuhbeck 4 Mai 1859 24 August 1866Siehe auch BearbeitenBevollmachtigte der Landesregierungen 1848 1849 Literatur BearbeitenMarko Kreutzmann Die Gesandten der Deutschen Bundesversammlung 1815 1866 Soziales Profil und politisches Handeln einer zwischenstaatlichen Funktionselite In Archiv fur Sozialgeschichte Bd 61 2021 Belege Bearbeiten Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 588 Jurgen Angelow Der Deutsche Bund Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2003 S 8 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 583 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 589 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1967 S 589 593 Stimmverteilung nach Jurgen Angelow Der Deutsche Bund Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2003 S 9 Deutsche Parlamente Deutscher Bund Deutsches Reich 1848 1849 und Erfurter Union Bundestag 1815 1848 und 1850 1866 Frankfurter Nationalversammlung 1848 1849 Erfurter Unionsparlament 1850 Norddeutscher Bund Konstituierender Reichstag 1867 Reichstag 1867 1870 Bundesrat 1867 1870 Deutsches Reich Deutsches Kaiserreich Reichstag 1871 1918 Bundesrat 1871 1918 Weimarer Republik Weimarer Nationalversammlung 1919 1920 Staatenausschuss 1919 Reichstag 1920 1933 Reichsrat 1919 1933 1934 Zeit des Nationalsozialismus Reichstag 1933 1945 1938 umbenannt in Grossdeutscher Reichstag Deutsche Demokratische Republik Volkskammer 1949 1990 Landerkammer 1949 1952 1958 Bundesrepublik Deutschland Bundestag seit 1949 Bundesrat seit 1949 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundestag Deutscher Bund amp oldid 231200549