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Bevollmachtigte der Landesregierungen sollten die Interessen der Einzelstaaten bei der deutschen Zentralgewalt 1848 1849 vertreten Trotz gegenteiliger Bemuhungen vieler Staaten bildeten sie kein eigenes formelles Gremium weil die Zentralgewalt dies ablehnte Aus Konkurrenzdenken heraus schwachte die Zentralgewalt die Rolle der Bevollmachtigten die sonst eine wichtige Stutze fur das deutsche Einigungsstreben hatten sein konnen Inhaltsverzeichnis 1 Zentralgewaltgesetz und Erlass des Reichsverwesers 1 1 Organisationsversuch der Bevollmachtigten 1 2 Ablehnende Haltung der Zentralgewalt 2 Siehe auch 3 Quellen 4 Weblinks 5 BelegeZentralgewaltgesetz und Erlass des Reichsverwesers Bearbeiten nbsp Reichsverweser Erzherzog Johann von Osterreich war das vorlaufige Staatsoberhaupt Deutschlands 1848 1849Der Ausdruck Bevollmachtigte der Landesregierungen erscheint in Art 14 des Reichsgesetzes uber die Zentralgewalt vom 28 Juni 1848 Die Zentralgewalt hat sich in Beziehung auf die Vollziehungsmaassregeln soweit thunlich mit den Bevollmachtigten der Landesregierungen ins Einvernehmen zu setzen Der Reichsverweser schrieb dann in einem Erlass vom 16 Juli 1848 Die provisorische Centralgewalt wird sich in Beziehung auf die Vollziehungsmassregeln soweit thunlich mit den Bevollmachtigten der Landesregierungen ins Einvernehmen setzen sie wunscht dass diese Bevollmachtigten bei der provisorischen Centralgewalt sobald als thunlich ernannt werden um mit ihnen in Verbindung treten zu konnen Die provisorische Centralgewalt wunscht mit den Bedurfnissen der deutschen Regierungen und der deutschen Volksstamme soweit sie den nach dem Gesetze vom 28 Juni 1848 bestimmten Wirkungskreis beruhren auf das umfassendste bekannt zu werden und sie zahlt hierbei auf freimuthige unumwundene Mittheilung die sie auch bei allen ihren Handlungen zu befolgen wissen wird Preussen rief am 17 Juli die Einzelstaaten dazu auf einen Rat von sieben oder elf Staatenbevollmachtigten zu bilden Bis Ende August ernannten fast alle deutschen Staaten einen Bevollmachtigten ohne gegenseitige Verstandigung fur eine gemeinsame Aufgabenstellung oder Koordination Teilweise sprachen die Vollmachtsurkunden fur die einzelnen Bevollmachtigten davon dass sie sich mit ihren Kollegen beraten sollten 1 Organisationsversuch der Bevollmachtigten Bearbeiten Am 17 August 1848 trafen sich die meisten bereits Ernannten beim Bremer Bevollmachtigten Johann Smidt Die meisten kleineren und mittleren Staaten waren fur ein gemeinsames Vorgehen denn sie befurchteten Alleingange der grosseren Staaten diese konnten zusammen mit der Zentralgewalt moglicherweise eine Mediatisierung der Kleinstaaten bewirken also eine ganzliche Unterordnung oder Einverleibung Der braunschweigische Bevollmachtigte Friedrich Liebe erarbeitete im Auftrag seiner Kollegen eine Expertise die er tags darauf vorlegte 2 Liebe zufolge waren die Angelegenheiten der Zentralgewalt in einem Bundesstaat automatisch auch gemeinschaftliche Angelegenheiten der Gliedstaaten Aus Art 14 des Zentralgewaltgesetzes folge dass die Bevollmachtigten nicht einzeln handeln konnten Wegen der Gemeinschaftlichkeit mussten sie gemeinschaftlich als Organ handeln und dazu die Reichsminister hinzuziehen Die Bevollmachtigten stimmten Liebe zu und forderten die Zentralgewalt auf sie als Organ zu behandeln und nicht mehr die Einzelstaaten direkt anzusprechen 3 Ablehnende Haltung der Zentralgewalt Bearbeiten nbsp Ludolf Camphausen der preussische BevollmachtigteDie Reichsminister befurchteten dass hier eine Nebengewalt anstelle des Bundestags entstehen konnte Laut einem Papier des Unterstaatssekretars Friedrich Bassermann schreibt der Wortlaut des Zentralgewaltgesetzes ein Einvernehmen mit den Bevollmachtigten nicht zwingend vor Daher konne die Zentralgewalt frei entscheiden ob ein Verkehr uber die Bevollmachtigten im jeweiligen Fall zweckmassig ist 4 Im Ministerrat vom 26 August widersprach Finanzminister Hermann von Beckerath der Einschatzung man durfe die Bevollmachtigten einfach umgehen Art 14 bedeute sogar ein grundsatzliches Mitwirkungsrecht der Bevollmachtigten allerdings nur im Sinne einer beratenden Funktion und nicht als Kollektivorgan Die Bevollmachtigten konnten eine nutzliche Mittlerfunktion einnehmen sollten fruhzeitig einbezogen werden und Gelegenheit haben auf drohende Schwierigkeiten hinzuweisen Zumindest im Regelfall sollte der Verkehr uber die Bevollmachtigten laufen 5 Die Minister Leiningen Schmerling Mohl und Heckscher stimmten Bassermann zu wahrend Peucker Duckwitz und Unterstaatssekretar Mevissen sich Beckeraths rucksichtsvoller Haltung anschlossen Der Ministerrat verneinte schliesslich dass die Bevollmachtigten ihre Geschafte kollektiv fuhren konnten und dass sie nicht entscheidend auf die Beschlusse der Zentralgewalt einwirken durften Ihre Aufgabe liege darin die Durchfuhrung der Zentralgewaltsbeschlusse zu erleichtern Dies teilte man auch den Einzelstaaten mit 6 Der Ministerrat billigte also den Bevollmachtigten so Ralf Heikaus eher nur die Rolle eines offiziellen Briefboten zu Doch der Bremer Johann Smidt war verhalten zuversichtlich dass die Sache mit dem Einvernehmen in Ordnung komme Die Antwort der Zentralgewalt sei wohl aus Rucksicht auf die Nationalversammlung geschrieben worden die Praxis wurde anders aussehen Doch in der Praxis war der formelle Kontakt der Reichsminister mit den Bevollmachtigten sehr sparlich Mohl meinte spater die Haltung der Reichsminister sei falsch gewesen da die Bevollmachtigten eine wichtige Stutze der deutschen Sache hatten sein konnen 7 So meinte auch Jorg Detlef Kuhne Liebes Vorschlag einer Art Oberhaus hatte der Entwicklung eine bessere Wendung geben konnen 8 Spater bemuhte sich Reichsministerprasident Heinrich von Gagern dennoch die Bevollmachtigten in den Aufbau des Reiches mit einzubeziehen Etwa am 9 Mai tagte das Reichsministerium gemeinsam mit den Bevollmachtigten uber das weitere Vorgehen in der Reichsverfassungskampagne kurz vor dem Rucktritt der Reichsminister am Tag danach 9 Bereits im April 1849 hatten die Bevollmachtigten die Frankfurter Reichsverfassung unterstutzt Note der Achtundzwanzig Siehe auch BearbeitenBundestag des Deutschen Bundes Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer provisorischen Zentralgewalt fur DeutschlandQuellen BearbeitenNr 88 Nr 84 Erlass des Reichsverwesers an die deutschen Regierungen die Ubernahme der provisorischen Zentralgewalt betreffend vom 16 Juli 1848 In Ernst Rudolf Huber Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Band 1 Deutsche Verfassungsdokumente 1803 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1978 1961 S 343 Nr 92 Nr 86 Rundschreiben des Reichsverwesers uber die Stellung der Landesbevollmachtigten bei der Reichszentralgewalt vom 30 August 1848 In Ernst Rudolf Huber Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Band 1 Deutsche Verfassungsdokumente 1803 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1978 1961 S 346 347 Weblinks BearbeitenErlass des Reichsverwesers an die deutschen Regierungen die Ubernahme der provisorischen Zentralgewalt betreffend vom 16 Juli 1848 verfassungen deBelege Bearbeiten Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Diss Frankfurt am Main Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 131 132 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Diss Frankfurt am Main Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 133 134 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Diss Frankfurt am Main Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 134 135 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Diss Frankfurt am Main Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 136 137 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Diss Frankfurt am Main Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 137 138 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Diss Frankfurt am Main Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 137 138 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Diss Frankfurt am Main Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 140 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 39 Frank Moller Heinrich von Gagern Eine Biographie Habilitationsschrift Universitat Jena 2004 S 342 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bevollmachtigte der Landesregierungen amp oldid 225715510