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Das 1848 49 geschaffene und nur kurzzeitig bestehende Deutsche Reich war der Versuch einen deutschen Nationalstaat zu bilden Je nach Standpunkt handelte es sich dabei um den umbenannten und reformierten Deutschen Bund von 1815 der sich auf dem Weg vom Staatenbund zum Bundesstaat befand oder um eine rein revolutionare Neugrundung in der Zeit der Deutschen Revolution 1848 49 Als Grundungszeitpunkt kann man die erste Sitzung der Frankfurter Nationalversammlung 18 Mai 1848 in der Paulskirche oder den Beschluss uber das Zentralgewaltgesetz 28 Juni 1848 ansehen Deutsches ReichDeutscher Bundesstaat1848 1849Flagge WappenAmtssprache Deutsch de facto Hauptstadt FrankfurtStaats und Regierungsform Konstitutionelle MonarchieStaatsoberhaupt ReichsverweserErzherzog Johann 1848 1849 Siehe auch Reichsoberhaupt 1848 1850Regierungschef ReichsministerprasidentErrichtung 18 Mai 1848 erste Sitzung der Nationalversammlung Unabhangigkeit 28 Juni 1848 Zentralgewaltgesetz Endpunkt 1849 50 erfolgloser Versuch der Grundung einer Deutschen Union 1851 Deutscher Bund wiederhergestelltNational hymne Des Deutschen Vaterland inoffiziell Das revolutionar entstandene Deutsche Reich von 1848 49 wurde von mehreren auslandischen Staaten anerkannt darunter den USA Innerhalb Deutschlands befolgten die Einzelstaaten teilweise die Gesetze und Anordnungen der Zentralgewalt in manchen Fallen noch lange nach 1849 Sichtbarstes Ergebnis der Zeit war die Reichsflotte deren Schiffe 1852 vom Deutschen Bund verkauft wurden In der Regel unterstutzten die kleineren deutschen Einzelstaaten das Reich wahrend die Einigung schliesslich an den grosseren vor allem an den Grossmachten Osterreich und Preussen scheiterte Da die Staaten die Revolution niederschlugen war das Reich von kurzer Dauer Wahrend des Mai 1849 verlor die Nationalversammlung die meisten ihrer Abgeordneten die Zentralgewalt endete am 20 Dezember 1849 zugunsten der Bundeszentralkommission 1849 1850 wurde mit der Erfurter Union ein erneuter Versuch unternommen Deutschland zu vereinen welcher aber ebenfalls scheiterte 1851 wurde der Deutsche Bund wiederhergestellt Erst nach dem deutschen Krieg von 1866 endete der Bund und 1871 entstand das Deutsche Kaiserreich Inhaltsverzeichnis 1 Bezeichnungen 2 Staatsrechtliche Einordnung 2 1 Staats und Verfassungskontinuitat 2 2 Kontinuitat zum Deutschen Bund 2 3 Kontinuitatsbruch 2 4 Anerkennung durch andere Staaten 3 Staatsgewalt 3 1 Vorlaufiges Regierungssystem 3 2 Reichsverfassung 3 3 Reichsgesetzgebung 3 4 Streitkrafte 4 Staatsgebiet und Staatsvolk 5 Symbole 6 Nachwirkungen 7 Bewertung und Ausblick 8 Siehe auch 9 Literatur 10 BelegeBezeichnungen BearbeitenWahrend der deutschen Revolution wurde der zu schaffende Nationalstaat unterschiedlich bezeichnet Im Zentralgewaltgesetz vom 28 Juni 1848 spricht die Nationalversammlung von einem deutsche n Bundesstaat Im Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes vom 27 Dezember 1848 erscheint in 1 das deutsche Reich Dies ist eine Reminiszenz an das mittelalterliche romisch deutsche Reich das im 19 Jahrhundert fur einen starken handlungsfahigen Staatsverband gehalten wurde Es war also nicht erst die Frankfurter Reichsverfassung die ein Deutsches Reich begrundet hatte Die Vorstellung der Nachfolge des Alten Reichs durch einen deutschen Nationalstaat mit einer Verfassung war sehr popular Mit dem Ausdruck Reich distanzierte man sich vom ungeliebten Deutschen Bund Fur die Organe des Bundesstaates gibt es entsprechende Ausdrucke Im Gesetz vom 28 Juni 1848 erscheint noch Nationalversammlung doch seit dem Reichsgesetz betreffend die Verkundung der Reichsgesetze und der Verfugungen der provisorischen Zentralgewalt vom 27 September 1848 verwenden die Gesetze den Ausdruck Reichsversammlung Zuweilen nutzten die Zeitgenossen auch schon die Bezeichnung Reichstag Das Zentralgewaltgesetz setzte bereits einen Reichsverweser ein Staatsrechtliche Einordnung Bearbeiten Erzherzog Johann als Deutscher Reichsverweser 1848 Der im Volke beliebte Erzherzog war der Onkel von Ferdinand I dem osterreichischen Kaiser von 1835 bis 1848 Die Staatlichkeit des Deutschen Reiches ist schwierig zu bestimmen und auch zeitgenossisch gab es daruber unterschiedliche Auffassungen Die eine Richtung nahm einen positivistischen Standpunkt ein der danach schaute was bereits gesetztes Recht war an das die weitere Entwicklung anknupfen musste Diese Richtung betonte dass eine Verfassung mit allen Einzelstaatsregierungen zu vereinbaren war Die andere Richtung ging vom Naturrecht und davon abgeleitet von der Volkssouveranitat aus demnach hatte allein die Nationalversammlung die konstituierende Gewalt inne und war im Recht uber eine Verfassung zu entscheiden und bereits eine vorlaufige Verfassungsordnung einzurichten 1 Die erste Richtung wurde naturgemass von der monarchistischen Rechten und im Prinzip von den Einzelstaaten vertreten die andere von der Mehrheit der Nationalversammlung und da vehement von den republikanischen Linken Eine Rolle spielte dabei ferner wie man zum Deutschen Bund stand und die Ereignisse seit Marz 1848 interpretierte In der Praxis liess sich diese scheinbar klare Gegenuberstellung jedoch nicht immer aufrechterhalten Staats und Verfassungskontinuitat Bearbeiten Institutionen im revolutionaren Deutschland Entstehung der Nationalversammlung Institutionen im revolutionaren Deutschland vom Bundestag zur Reichsregierung Verfassungshistoriker haben unterschiedliche Konzepte dazu entwickelt was passiert wenn in einem Staat eine neue Verfassung in Kraft tritt Sofern nicht die alte Verfassung ausdrucklich einen Weg der Verfassungsanderung beschreibt der dann eingehalten wird stellt sich die Frage ob durch eine neue Verfassung ein neuer Staat entsteht Laut dem Rechtswissenschaftler Hans Kelsen gibt es dabei einen volkerrechtlichen Primat mit dem man die Rechts und Staatskontinuitaten normativ begrunden kann Vom Gesichtspunkt der Verfassung eines Staates entsteht dann tatsachlich eine neue Verfassung mit darauf basierendem neuen Staat aber vom Gesichtspunkt des Volkerrechtes kann man von einer Identitat sprechen wenn eine Revolution eine neue Verfassung auf demselben Staatsgebiet zustande bringt 2 Georg Jellinek sieht den Staatsverband als eine Vielheit von Menschen die sich nach Gutdunken eine neue Verfassung geben kann auch durch Gewalt Wichtig ist fur die Identitatsfrage die soziologische Beurteilung nach historisch politischen Fakten 3 Die Weimarer Nationalversammlung von 1919 ging trotz unterbrochener Legitimitatskette von Kaiserreich zu Republik dennoch von einer Identitat aus Gerhard Anschutz kommentierte eine Revolution werde meist nicht unternommen um einen Staat zu zerstoren sondern um die fuhrenden Personen auszutauschen und die Verfassung zu andern oder zu wechseln So entstehe neues Staatsrecht aber kein neues Staatsleben 4 Dies sind modernere Konzepte die grossteils von der Volkssouveranitat ausgehen In der Zeit um 1848 wurde die Volkssouveranitat nur von der Linken bedingungslos bejaht Die Mehrheit auch in der Frankfurter Nationalversammlung befurwortete die konstitutionelle Monarchie mit einem souveranen Monarchen dessen Macht allerdings von einer Verfassung und Volksvertretung beschrankt wird Wahrend die Konservativen oft noch davon ausgingen dass der souverane Monarch Gottes Willen entsprache so dachten die Liberalen eher an ein notwendiges Gleichgewicht zwischen Monarchen und Volksvertretung im Sinne des Dualismus Kontinuitat zum Deutschen Bund Bearbeiten Hauptartikel Bundesrecht Deutscher Bund Seit 1815 existierte der Deutsche Bund Dieser Staatenbund war von den deutschen Staaten und international unbestritten anerkannt er gehorte zur Friedensordnung nach dem Wiener Kongress Seine Aufgaben lagen modern gesprochen vor allem auf dem Gebiet der Aussen und Verteidigungspolitik sowie der inneren Sicherheit Es gab einen Gesandtenkongress der Einzelstaaten der Bundesversammlung oder Bundestag genannt wurde aber keine Regierung oder Volksvertretung Im Zuge der Marzrevolution 1848 beriefen die Einzelstaaten unter revolutionarem Druck liberale Regierungen die wiederum liberale Gesandte zum Bundestag schickten Der Bundestag sah sich gezwungen Reformen einzuleiten und das Volk eine Nationalversammlung wahlen zu lassen Diese Frankfurter Nationalversammlung sollte eine Verfassung fur Deutschland erarbeiten um zwischen den Regierungen und dem Volke das deutsche Verfassungswerk zu Stande zu bringen Bundesbeschluss vom 30 Marz Dies war ein unmittelbares Zusammenwirken zwischen den alten und den neuen Gewalten das Erreichte erschien als Volkswillen es musste zwar den Fursten abgerungen werden dennoch war die Kontinuitat der staatsrechtlichen Entwicklung gewahrt und die Revolution lenkte in die Bahnen einer legitimen Evolution ein so Ralf Heikaus 5 Unter Druck der Revolution liess der Bundestag 1848 eine Nationalversammlung wahlen und erkannte die Zentralgewalt an Bereits der Bundestag hatte am 3 Mai 1848 beschlossen ein dreikopfiges Bundesdirektorium einzurichten als Vollzugsorgan Exekutive des Bundes 6 Die Nationalversammlung stimmte dann am 28 Juni stattdessen fur das neu zu schaffende Amt eines Reichsverwesers und danach fur ein Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer provisorischen Zentralgewalt Der Reichsverweser erhielt damit die vollziehende Gewalt fur die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt Deutschlands die Oberleitung aller Streitkrafte und er vertrat Deutschland volkerrechtlich und handelspolitisch 7 Die Einzelregierungen und der Bundestag wollten in dieser Situation einen offenen Bruch mit der Nationalversammlung vermeiden weil sie den Volkszorn furchteten Daher erkannte der Bundestag in einem Beschluss vom 12 Juli 1848 den Reichsverweser offiziell an sicherte ihm Unterstutzung zu und ubertrug ihm die Befugnisse des Bundestages Der Bundestag stellte dann seine Tatigkeit ein wie es bereits das Gesetz vom 28 Juni vorgesehen hatte und zwar definitiv nicht nur suspensiv 8 Man konnte daher so Ernst Rudolf Huber eine Kontinuitat ja eine rechtliche Identitat zwischen Deutschem Bund und dem neuen Bundesstaat feststellen Kein Staatenwechsel sondern nur eine Verfassungsanderung habe stattgefunden der Deutsche Bund war in Deutsches Reich umbenannt worden 9 Kontinuitatsbruch Bearbeiten Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche Ulrich Huber stellt die Frage ob der Bundestag uberhaupt seine Befugnisse dem Reichsverweser ubertragen konnte und ob der Bundestag nicht den Bundeszweck unzulassig erweitert habe De facto sollte ein Staatenbund in einen Bundesstaat umgewandelt werden dabei hatten die Einzelstaaten mitwirken mussen in der Regel mit einer Anderung ihrer eigenen Verfassungen Die vorlaufige Verfassungsordnung mit Nationalversammlung und Zentralgewalt als Legislative und Exekutive eines deutschen Bundesstaates war revolutionar Dies durfte die Nationalversammlung tun weil der Bund ihr mit dem Bundeswahlgesetz die verfassungsgebende Gewalt ubertragen habe So konnte sie schon vor der endgultigen eine vorlaufige Verfassung erlassen Im Rahmen der vorlaufigen Verfassungsordnung sprach sie sich dann selbst die Gesetzgebungskompetenz zu Ferner durfte sie auch entscheiden welche Gegenstande ihrer Meinung nach zur Reichsgesetzgebungskompetenz gehorten In ganz ahnlicher Weise hatte die Weimarer Nationalversammlung das Gesetz uber die vorlaufige Reichsgewalt vom 10 Februar 1919 erlassen 10 Sicherlich galt fur die vorlaufige Verfassungsordnung so Ulrich Huber dieselbe Einschrankung wie fur die endgultige die Frankfurter Reichsverfassung vom 28 Marz 1849 Sie musste mit den Einzelstaaten vereinbart werden Es herrschte aber eine revolutionare Ubergangszeit Eine formlose Vereinbarung reichte daher fur die vorlaufige Verfassungsordnung aus Diese Verstandigung zwischen Nationalversammlung und Regierungen war das Einverstandnis der Regierungen mit der Wahl des Reichsverwesers und dann der Bundestagsbeschluss vom 12 Juli Substantieller Kern des Bundestagsbeschlusses war die Anerkennung des Zentralgewaltgesetzes vom 28 Juni 1848 Ulrich Huber 11 Keine der beteiligten Regierungen hat sich ubrigens von dem Vorgehen des Bundestags distanziert und sich etwa darauf berufen der eigene Bundestagsgesandte habe sich instruktionswidrig verhalten Keine der Regierungen hat die Wirksamkeit des Reichsverwesers und des Reichsministeriums in der Folge als illegal und usurpatorisch erklart Die vorlaufige Reichsverfassung beruhte also auf einer Vereinbarung zwischen der Nationalversammlung und den Regierungen die ausserlichen Erfordernisse die man an das Zustandekommen einer solchen Vereinbarung vernunftigerweise stellen kann waren erfullt Die Mehrheit der Abgeordneten der Nationalversammlung war jedenfalls nicht der Meinung dass Bund und Reich identisch seien Im Gegenteil sie betonte gerade den revolutionaren Bruch mit der dunklen Vergangenheit mit dem System des Deutschen Bundes das die Freiheit unterdruckt hatte Der Bund hatte sich ja auch gegen nationale Einheit und liberale Freiheit mit allen Mitteln zur Wehr gesetzt 12 Anerkennung durch andere Staaten Bearbeiten Hauptartikel Reichsdiplomatie 1848 1849 Der Gedanke an eine Identitat bzw Kontinuitat war jedoch nutzlich im Kontakt mit dem Ausland Es ist viel einfacher sich als Fortfuhrung eines bestehenden Staates darzustellen als die Anerkennung eines neuen Staates durchzusetzen So machte die Zentralgewalt geltend dass die auswartige Gewalt des Deutschen Bundes nicht mehr in den Handen des Bundestages sondern in ihren Handen lag Dieser Auffassung schloss das Ausland sich allerdings nicht unbedingt an 13 Trotz der staatsrechtlichen Identitat und Kontinuitat des sich in Deutschland neu formierenden Staatsgebildes so Heikaus anderte sich die deutsche Staatlichkeit erheblich Das Ausland sah sich im Recht wenn es je nach eigenen Interessen die Zentralgewalt anerkannte oder nicht 14 Friedrich von Ronne deutscher Gesandter in den USA Die auswartigen Grossmachte hatten jedoch zwei Grunde um gegen einen deutschen Nationalstaat zu sein Er hatte das Gleichgewicht der Machte gestort und ihre eigene Vormachtstellung angetastet Konrad Canis Ein Grossdeutschland der Paulskirche signalisierte ihnen einen hegemonialen Drang der die kontinentale Machtstellung vor allem Russlands und Frankreichs aber auch Englands einschranken konnte Zweitens ware der Nationalstaat aus der Revolution geboren und damit unberechenbar so wie das revolutionare Frankreich nach 1789 Dabei befurchteten die Grossmachte gesellschaftliche und staatliche Umsturze als Folge von neuen zu erwartenden Krisen 15 Dennoch zeigten sich in der Aussenpolitik uberaus beachtliche Anfangserfolge die weitere Fortschritte nicht ausschlossen schreibt Heikaus Mit Frankreich und Grossbritannien die eine abwartende Haltung einnahmen bestanden wenigstens offiziose regierungsamtliche Beziehungen 16 Anerkannt wurde die Provisorische Reichsgewalt durch die Akkreditierung eines Botschafters von den USA Schweden den Niederlanden Belgien der Schweiz Sardinien Neapel und Griechenland 17 Die Zentralgewalt forderte die Einzelstaaten auf ihre Gesandten in fremden Landern zuruckzuberufen das ware einem Verzicht auf einen eigenen volkerrechtlichen Status nahegekommen Die kleineren und meisten mittleren Staaten kamen dem auch nach oder stellten dies fur die nahe Zukunft in Aussicht uberhaupt hatten sie normalerweise eher wenige eigene Diplomaten Hinhaltend oder ablehnend verhielten sich Osterreich Preussen und Hannover 18 Siehe auch Liste der Reichsgesandten und auslandischen Gesandten 1848 1849Staatsgewalt Bearbeiten Reichsadler auf dem Briefkopf des Marineministeriums 1849 Die Schopfer der Zentralgewalt verzichteten darauf einen eigenen Verwaltungsunterbau einzurichten In der Nationalversammlung glaubte man die eigene hohe moralische Autoritat im Volk reiche aus dagegen wurde die staatliche Stabilitat der alten Gewalten in den Einzelstaaten unterschatzt Spater wurde die relative Machtlosigkeit der Zentralgewalt offenkundig 19 So war die Zentralgewalt den politischen Faktoren in Deutschland dem Wohlwollen der Grossmachte und auch den Mehrheiten in der Nationalversammlung unterworfen Trotz vieler Schwierigkeiten aber zeigte sich der Regierungsapparat der fast aus dem Nichts aufgebaut werden musste als beeindruckend effizient zumindest in der Anfangsphase 20 Politisches Gewicht bewies die Zentralgewalt bei der Bekampfung von radikalen Aufstanden teils gemeinsam mit den ortlichen Behorden Auf die Zusammenarbeit mit der Zentralgewalt liessen sich die Regierungen aber nur ein solange die politische Lage fur sie noch instabil war 21 Vorlaufiges Regierungssystem Bearbeiten Hauptartikel Provisorische Zentralgewalt Heinrich von Gagern im Marz und April 1848 grossherzoglich hessischer Ministerprasident dann Prasident der Nationalversammlung von Dezember 1848 bis Mai 1849 Reichsministerprasident Bereits der Bundestag hatte am 3 Mai 1848 beschlossen ein dreikopfiges Bundesdirektorium einzurichten als Vollzugsorgan Exekutive des Bundes Es sollte vor allem fur Verteidigung und Auswartiges zustandig sein Der Beschluss blieb allerdings unausgefuhrt da der Funfzigerausschuss der die Nationalversammlung vorbereitete sich daran storte dass nur die Regierungen die Bundesdirektoren einsetzen sollten je einer von Osterreich und Preussen und einer von einer bayerischen Vorschlagsliste fur den Engeren Rat des Bundestags 6 Die Nationalversammlung stimmte dann am 28 Juni mit dem Zentralgewaltgesetz fur eine Staatsspitze die nur aus einer Person bestand Der Reichsverweser erhielt damit die vollziehende Gewalt fur die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt Deutschlands die Oberleitung aller Streitkrafte und er vertrat Deutschland volkerrechtlich und handelspolitisch Uber Krieg und Frieden und Vertrage mit dem Ausland entschieden Reichsverweser und Nationalversammlung gemeinsam 7 Im Sinne einer konstitutionellen Monarchie war der Reichsverweser unverantwortlich aber er setzte ein Reichsministerium eine Regierung ein deren Mitglieder die Handlungen des Reichsverwesers gegenzeichneten und damit die ministerielle Verantwortung gegenuber der Nationalversammlung ubernahmen 22 Ohne dass dies ausdrucklich im Zentralgewaltgesetz erwahnt worden war trat das Reichsministerium zuruck wenn es das Vertrauen der Reichsversammlung verloren hatte Es hatte sich also de facto ein parlamentarisches System durchgesetzt 23 Am 29 Juni wahlte die Nationalversammlung den im Volke beliebten Erzherzog Johann zum Reichsverweser einen Onkel des osterreichischen Kaisers 24 Flankiert wurde das Zentralgewaltgesetz durch ein Reichsgesetz betreffend die Verkundung der Reichsgesetze und der Verfugungen der provisorischen Zentralgewalt vom 27 September 1848 Beide bildeten die vorlaufige Verfassungsordnung Deutschlands 25 26 Reichsverfassung Bearbeiten Hauptartikel Frankfurter Reichsverfassung Reichsgesetzblatt mit der Frankfurter Reichsverfassung der Verfassung des deutschen Reiches Die Reichsverfassung vom 28 Marz 1849 wurde von der Nationalversammlung einseitig in Kraft gesetzt da zwar die grosse Mehrheit der deutschen Staaten nicht aber die grossten sie anerkannten konnte sie keine Wirksamkeit entfalten Die Nationalversammlung legte die Reichsgewalt in die Hand eines erblichen Kaisers der die Minister ernannte und entliess vergleichbar mit dem Reichsverweser Wegen der Wahl durch die Nationalversammlung hatte das Kaisertum der Paulskirche zwar ein demokratisches Element in sich doch die Auswahl war begrenzt gedacht war an den Konig von Preussen und nach der Wahl ware eine kaiserliche Dynastie entstanden Statt der Nationalversammlung sollte ein Reichstag als Parlament dienen Dieser bestand aus zwei Kammern dem Staatenhaus und dem Volkshaus Die Mitglieder des Staatenhauses wurde von den Einzelstaaten bestimmt wobei die Regierungen die eine und die Parlamente die andere Halfte ernannten Fur das Volkshaus gab es ein allgemeines und gleiches Wahlrecht fur Manner Gesetze bedurften der Zustimmung in beiden Hausern des Reichstags sowie des Kaisers allerdings konnte der Reichstag durch wiederholte Abstimmung in einem gewissen Zeitraum den Kaiser uberstimmen so genanntes suspensives Veto Reichsgesetzgebung Bearbeiten Hauptartikel Reichsgesetzgebung 1848 1849 Das Reich besass nach Auffassung der Mehrheit der Minister und der Nationalversammlung die Gesetzgebungskompetenz fur ganz Deutschland Gesetze beschloss allein die Nationalversammlung eventuell auf Vorschlag des Gesamt Reichsministeriums Sie wurden nach Ablauf einer Frist vom Reichsverweser verkundet und im Reichsgesetzblatt veroffentlicht Mit Ausnahme des Zentralgewaltgesetzes und des Gesetzes uber die Verkundung der Gesetze beschloss die Nationalversammlung neun Gesetze die letzten beiden am 12 April 1849 Viele behandelten die Organisation der Zentralgewalt oder Nationalversammlung selbst das Reichsgesetz betreffend die Einfuhrung einer allgemeinen Wechselordnung fur Deutschland vom 24 November 1848 behandelte einen sachlich nicht umstrittenen Gegenstand Besonders erwahnenswert sind die Grundrechte des deutschen Volkes die schon vor der Reichsverfassung als Gesetz verkundet wurden Prekar war die Reichsgesetzgebung weil die Einzelstaaten vor allem die grosseren nicht gewillt waren die Gesetzgebungskompetenz der Nationalversammlung anzuerkennen Streitkrafte Bearbeiten Der Deutsche Bund war ein Staatenbund vor allem deshalb weil die Militargewalt bei den Gliedstaaten geblieben war trotz einer Bundeskriegsverfassung Daher war die Unitarisierung der Wehrverfassung so Ernst Rudolf Huber das Schlusselproblem des Frankfurter Verfassungswerks Den Einzelstaaten war dies bewusst und insbesondere Preussen stellte sich den Frankfurter Bemuhungen entgegen Preussen ware zu einer Unitarisierung Vereinheitlichung hochstens dann bereit gewesen wenn sein Konig zum Bundesfeldherrn ernannt worden ware wie Preussen es fruher schon vorgeschlagen hatte 27 Doch schon im Entwurf des vom Bundestag eingesetzten Siebzehnerausschusses Mai fehlte ein solcher gesonderter Bundesfeldherr als Oberbefehlshaber Das Reichsoberhaupt sollte die Kommandogewalt uber die Streitkrafte haben denn entweder wurde wie einige der Siebzehn es wunschten der preussische Konig Reichsoberhaupt und damit sowieso Oberbefehlshaber oder jemand anders wurde Reichsoberhaupt dann hatte es daneben keinen konkurrierenden Oberbefehlshaber geben sollen Preussens Sympathie fur eine unitarische Wehrverfassung klang ab und wuchs wieder um die Jahreswende 1848 1849 als es wahrscheinlicher wurde dass der preussische Konig das Reichsoberhaupt werden wurde Ebenso wie Preussen sperrten sich auch Osterreich und die Mittelstaaten dagegen dass ihre Militarhoheit unter ein Reichsoberhaupt mediatisiert wurde 28 Bei den Abgeordneten der Nationalversammlung gab es drei Konzepte fur eine Wehrverfassung die Linke und Teile der Mitte vor allem aus Suddeutschland planten eine unitarische einheitliche Nationalarmee die Mitte und rechte Mitte vor allem aus Norddeutschland eine Nationalarmee die aus den Kontingenten der Einzelstaaten bestand und die Rechte mit einigen Gruppen aus der Mitte und der Linken wollte die bisherigen Kontingente der Einzelstaaten behalten bei besserer Koordination als bei der fruheren Bundeskriegsverfassung 29 Spater stellte die Reichsverfassung 11 19 fest dass das Reichsheer aus den Kontingenten der Einzelstaaten bestehe Die Verfugung hatte die Reichsgewalt die Truppen mussten sich im Fahneneid dem Reichsoberhaupt und der Reichsverfassung verpflichten Die Heeresorganisation sollte einheitlich vom Reich geregelt werden aber die Reichsgewalt ernannte nur die Befehlshaber derjenigen Verbande die mehrere Kontingente umfassten Wer die Kommandogewalt haben sollte das uberliess die Verfassung einem spateren Gesetz Die Verfassung stellte also einen Kompromiss zwischen einer unitarischen und einer foderativen Wehrverfassung dar wagte aber nicht die entscheidende Frage zu beantworten 30 Zwei Jahre spater im Sommer 1851 stellte der Bundestag des erneuerten Deutschen Bundes fest dass ein Verfassungseid der Truppen revolutionar sei 31 Der preussische General Eduard von Peucker war von Juli 1848 bis Mai 1849 Reichskriegsminister Das Zentralgewaltgesetz vom 28 Juni 1848 gab dem Reichsverweser Erzherzog Johann die Oberleitung der gesamten bewaffneten Macht Die Linke wollte dass er eine selbststandige Nationalmiliz einrichtete aber er musste befurchten dass sie sich zu einer Burgerkriegsarmee der Radikalen entwickeln wurde 32 Am 16 Juli 1848 sandte Reichskriegsminister Eduard von Peucker den so genannten Huldigungserlass an die Landeskriegsministerien Die Armeen der Einzelstaaten sollten in einer Parade dem Reichsverweser huldigen Auch sollten die Truppen die Reichsfarben tragen Doch nur die kleineren Staaten befolgten den Erlass die grosseren entzogen sich ihm zumindest teilweise Die Zentralgewalt verfugte uber die Bundestruppen in den Bundesfestungen die allerdings ebenfalls Kontingente der Einzelstaaten waren Besonders wahrend des Krieges gegen Danemark machte sich bemerkbar wie verletzlich Deutschland auf See war Daher gab es eine weit verbreitete Flottenbegeisterung die dazu fuhrte dass die Nationalversammlung schon am 14 Juni 1848 die Aufstellung einer deutschen Reichsflotte beschloss In der kurzen Zeit konnte das Reich nur relativ wenige Schiffe kaufen und fur den Seekrieg umrusten der einzige Kriegseinsatz der Flotte geschah beim Seegefecht bei Helgoland am 4 Juni 1849 Uber die Bundeszentralkommission kamen die meisten Schiffe in den Besitz des Deutschen Bundes der nach anfanglichen Planen fur eine deutsche Flotte die Schiffe schliesslich verausserte Staatsgebiet und Staatsvolk Bearbeiten Die Verteilung der deutschen Einwohner nach Einzelstaat in einem Kleindeutschland ohne Osterreich wie die Nationalversammlung es schliesslich anstrebte Reichsgebiet nach der Verfassung Bei der Bestimmung des Staatsgebietes ging die Nationalversammlung in erster Linie von den Staaten aus die bereits zum Deutschen Bund gehorten Allerdings kamen einige Abgeordnete aus Gebieten ausserhalb des Bundes bzw aus Gebieten die erst kurzlich dem Bund angegliedert worden waren In den Diskussionen finden sich Beitrage die den Anschluss von weiteren Gebieten wie den gesamten Niederlanden forderten das waren aber Ausnahmen die sich nicht durchsetzten Das Staatsvolk bestand aus den Angehorigen der Staaten die zum Reich gehorten Die Abgeordneten kamen zu ihren Vorstellungen uber das Gebiet Deutschlands anhand dreier Prinzipien Das Nationalitatsprinzip basierte zum einen auf der deutschen Sprache Zum zweiten beriefen sie sich auf das historisch legalistische Prinzip nach dem ein Gebiet zu Deutschland gehoren sollte wenn es Rechtsanspruche von alters her gab 33 Schliesslich spielten drittens militarische Argumente eine Rolle wenn die Bildung eines polnischen Staates abgelehnt wurde weil dieser zu schwach sei um als Puffer gegen Russland zu dienen 34 Die Verfassung vom 28 Marz 1849 bezog sich in 1 auf den Deutschen Bund 1 Das deutsche Reich besteht aus dem Gebiete des bisherigen deutschen Bundes Die Festsetzung der Verhaltnisse des Herzogthums Schleswig bleibt vorbehalten Besonders umstritten waren die beiden folgenden Paragraphen in der Verfassungsdiskussion Wenn ein Staatsoberhaupt eines deutschen Landes auch Staatsoberhaupt eines nichtdeutschen Landes war musste das nichtdeutsche Land eine andere Verfassung Regierung und Verwaltung haben Eine blosse Personalunion hingegen war erlaubt Dies bedeutete dass Osterreich sein bisheriges Staatsgebiet in ein deutsches und ein nichtdeutsches hatte teilen mussen Die Verfassung behandelt in 87 die Sitzverteilung im Staatenhaus des Reichstags und nennt dabei als Lander PreuenKonigreich Konigreich Preussen 40 Mitglieder OsterreichKaisertum Kaisertum Osterreich 38 BayernKnig Konigreich Bayern 18 SachsenKnigreich Konigreich Sachsen 10 KnigreichHannover Konigreich Hannover 10 Wurttemberg Konigreich Wurttemberg 10 Baden Grossherzogtum Baden 9 HessenKurfrstentum Kurfurstentum Hessen 6 HessenGroherzogtum Grossherzogtum Hessen 6 HerzogtmerHolstein Herzogtumer Holstein undSchleswig Schleswig 35 6 MecklenburgSchwerin Mecklenburg Schwerin 4 Luxemburg Luxemburg amp LimburgHerzogtum Herzogtum Limburg 3 NassauHerzogtum Herzogtum Nassau 3 BraunschweigHerz Herzogtum Braunschweig 2 OldenburgGross Grossherzogtum Oldenburg 2 SachsenWeimarEisenach Sachsen Weimar Eisenach 2 SachsenCoburgundGotha Herzogtum Sachsen Coburg und Gotha 1 SachsenMeiningenHildburghausen Sachsen Meiningen Hildburghausen 1 SachsenAltenburgFreistaat Freistaat Sachsen Altenburg 1 MecklenburgStrelitz Mecklenburg Strelitz 1 AnhaltDessauFrst Furstentum Anhalt Dessau 1 AnhaltBernburgFrst Furstentum Anhalt Bernburg 1 AnhaltKthenFrst Furstentum Anhalt Kothen 1 SchwarzburgSondershausen Furstentum Schwarzburg Sondershausen 1 SchwarzburgRudolstadt Furstentum Schwarzburg Rudolstadt 1 HohenzollernHechingen Hohenzollern Hechingen 1 Liechtenstein Furstentum Liechtenstein 1 HohenzollernSigmaringen Hohenzollern Sigmaringen 1 FurstentumWaldeckPyrmont Furstentum Waldeck Pyrmont 1 Reualt Reuss alterer Linie 1 Reujung Reuss jungerer Linie 1 SchaumburgLippeFurstentum Furstentum Schaumburg Lippe 1 FrstentumLippeDetmold Furstentum Lippe Detmold 1 HessenHomburg Hessen Homburg 1 SachsenLauenburgHerzog Herzogtum Sachsen Lauenburg 1 Luebeck Lubeck 1 FrankfurtFreieStadt Freie Stadt Frankfurt 1 bre Freie Hansestadt Bremen 1 ham Hamburg 1 Die relativ geringe Sitzanzahl fur Osterreich bedeutete dass die Gebiete ausserhalb des alten Bundes Ungarn Norditalien schon herausgerechnet waren Man ging bereits davon aus dass Osterreich sich der Verfassung nicht anschliessen wurde hielt ihm aber aus taktischen Grunden einen Weg offen Dies sollte die Grossdeutschen zufriedenstellen die sich Deutschland nur mit Osterreich vorstellen konnten Selbst wenn nur die bundeszugehorigen Gebiete Osterreichs sich dem Reich angeschlossen hatten hatte es vor allem mit den Tschechen eine grosse ethnische Minderheit gegeben In Preussen lebte eine polnische und eine kleinere litauische Minderheit Die entsprechenden Gebiete lagen vor 1848 noch ausserhalb des Bundes erst wahrend der Marzrevolution entschied der Bundestag dass die Provinz Preussen in den Bund kam Die Provinz Posen mit einer polnischen Mehrheit wurde geteilt und blieb ein Streitfall Luxemburg hatte den niederlandischen Konig zum Grossherzog wahrend das Herzogtum Limburg sogar eine niederlandische Provinz war also ein integraler Bestandteil der Niederlande Auch diese Gebiete wurden zum Streitfall Holstein gehorte zum Dt Bund Schleswig dagegen war ein danisches Lehen Die Herzogtumer Schleswig und Holstein hatten in Personalunion den danischen Konig zum Herzog wobei Holstein zugleich ein Glied des Deutschen Bundes und bis 1806 ein romisch deutsches Lehen war wahrend Schleswig ein danisches Lehen war Wahrend Holstein sprachlich kulturell nieder deutsch gepragt war waren in Schleswig sowohl Deutsch Danisch als auch Nordfriesisch verbreitet zugleich fand im 19 Jh in Teilen Schleswigs ein Sprachwechsel vom Danischen und Nordfriesischen zum Deutschen statt In beiden Herzogtumern hatte es im April 1848 einen Aufstand gegeben der zur Bildung einer provisorischen deutschgesinnten Regierung fuhrte die Schleswig und Holstein vereinen und einem deutschen Staatenbund anschliessen wollten Dem standen die danischen Nationalliberalen entgegen die Schleswig unter Preisgabe Holsteins in das Konigreich Danemark integrieren wollten Preussen weitere Staaten sowie die Zentralgewalt fuhrten zeitweise Krieg gegen Danemark oder unterstutzten die deutschen Aufstandischen diplomatisch Die Schleswig Holstein Frage und hierbei insbesondere die Frage nach der nationalen Zugehorigkeit Schleswigs entwickelte sich zum zentralen aussenpolitischen Problem der Paulskirche 36 Sowohl die deutsche Reichsverfassung als auch das im Juni 1849 beschlossene Grundgesetz Danemarks liess die nationale Zugehorigkeit Schleswigs offen Pikanterweise verweist der 87 der Reichsverfassung durchaus auf den Vorbehalt in 1 doch das Reichswahlgesetz vom 12 April behandelt Schleswig bereits als integrierten Teil des Reiches 37 Siehe auch Reichsburgerrecht 1848 1850Symbole Bearbeiten Deutsche Flagge laut Gesetz vom 12 November 1848 Bereits im Vormarz kamen die Farben Schwarz Rot Gold als deutsche Farben auf die man teilweise in Darstellungen des Mittelalters hineininterpretieren konnte In der Revolutionszeit seit Marz 1848 setzten sie sich allgemein durch schon am 9 Marz 1848 gab es einen Bundesbeschluss dazu Die Nationalversammlung verabschiedete am 31 Juli 1848 ein Reichsgesetz uber eine deutsche Kriegs und Handelsflagge das am 12 November vom Reichsverweser ausgefertigt wurde Im amtlichen Gebrauch blieben die Farben bis zur Auflosung der Reichsflotte 1852 ausserdem wehte die schwarz rot goldene Fahne wieder 1863 zum Frankfurter Furstentag auf dem Frankfurter Bundespalais 38 Der Bundestag und dann die Zentralgewalt hatten es versaumt die Farben Schwarz Rot Gold den auslandischen Machten offiziell anzuzeigen Im Mai 1849 grusste ein britisches Schiff im Kieler Hafen die deutsche Flagge nicht im Juni gab der britische Kommandant von Helgoland einen Warnschuss auf deutsche Kriegsschiffe der Reichsflotte ab Erst danach bemuhte sich die Zentralgewalt um die Anzeige die Bundeszentralkommission erreichte bis zum Mai 1850 die Anerkennung im Wesentlichen derjenigen Staaten die auch die Zentralgewalt anerkannt hatten auch Frankreichs Grossbritannien und Russland entschieden sich dafur dauerhaft die Anerkennung zu verweigern da die Verhaltnisse in Deutschland unklar seien Laut britischer Auffassung fuhren Schiffe unter schwarz rot goldener Flagge als Piratenschiffe 39 40 Ernst Rudolf Huber 41 Diese englische Diskriminierung der Farben der liberalen und demokratischen Bewegung Deutschlands traf die deutsche Revolution in ihrem Ansehen schwerer als alles was ihr sonst in dieser Zeit der Ruckschlage widerfuhr Es ware sinnlos nach einem Jahrhundert noch uber die Moralitat und Legalitat des englischen Verhaltens von 1849 zu rechten Jedenfalls veranschaulichen die beiden Zwischenfalle wie gefahrdet auch aussenpolitisch und volkerrechtlich das Flottenunternehmen der Reichszentralgewalt war solange der deutsche Nationalstaat die Anerkennung als Volkerrechtssubjekt und die Bundeszentralgewalt die Anerkennung ihrer volkerrechtlichen Vertretungsmacht nicht unzweifelhaft errang Eine offizielle Nationalhymne hatte das Reich nicht Weit verbreitet war neben anderen patriotischen Liedern Was ist des Deutschen Vaterland von Ernst Moritz Arndt 1814 wie es auch zumindest bei einer der Huldigungsfeiern gesungen wurde 42 Trotz seiner 80 Jahre war Arndt Abgeordneter in Frankfurt Die Zeile so weit die deutsche Zunge klingt wurde oftmals zitiert fur die Bestimmung der gewunschten Reichsgrenzen Nachwirkungen BearbeitenDas Ende der Nationalversammlung bzw des entstehenden Reiches verortet man meist in den Mai 1849 Doch auch spater wirkten die Handlungen der Nationalversammlung und der deutschen Zentralgewalt nach Die Frankfurter Reichsverfassung hatte vielfaltige Nachwirkungen auf nationaler und einzelstaatlicher Ebene Dies gilt vor allem fur die darin enthaltenen Grundrechte Die Verfassung der Deutschen Erfurter Union war im Wesentlichen eine Kopie der Frankfurter Reichsverfassung Reichsflotte vor Bremerhaven Der Reichsverweser ubertrug seine Befugnisse zum 20 Dezember 1849 an eine osterreichisch preussische Bundeszentralkommission Erst im Sommer 1851 trat der vollstandige Bundestag wieder zusammen der im Juni Juli 1848 aufgelost worden war Die von einem Reichskommissar eingesetzte Statthalterschaft fur Schleswig Holstein endete erst Anfang 1851 als Bundeskommissare die Statthalter Regierung ablosten Zahlreiche Abgeordnete der Frankfurter Zeit gehorten dem Erfurter Unionsparlament und sogar den Reichstagen ab 1867 an Einer der prominentesten war Eduard Simson Prasident der Nationalversammlung des Erfurter Volkshauses des konstituierenden Reichstags und der ersten ordentlichen Reichstage im Bundesstaat ab 1867 Die Reichsflotte gegrundet durch die Nationalversammlung am 14 Juni 1848 wurde vom Deutschen Bund erst 1852 1853 aufgelost bzw verkauft Die heutige Deutsche Marine sieht sich in der Tradition der Reichsflotte und feiert daher auch den 14 Juni als ihren Grundungstag Das Reichswahlgesetz vom April 1849 war die direkte Vorlage fur die Reichstagswahlen im Jahr 1867 Das norddeutsche Bundeswahlgesetz von 1869 basierte mit nur geringfugigen Anderungen darauf und blieb in Kraft bis 1918 Die Allgemeine Deutsche Wechselordnung von 1848 galt dauerhaft in fast ganz Deutschland auch dort wo ihre Einfuhrung nicht durch die Gesetzgebung des Einzelstaates erfolgt war 1869 ubernahm der Norddeutsche Bund sie als Bundesgesetz Als Reichsgesetz galt sie bis 1933 Bewertung und Ausblick Bearbeiten Denkmal fur die Volkskampfer von 1849 auf dem Friedhof von Rastatt Obwohl die Zentralgewalt und die Reichsverfassung ein grosses Echo im deutschen Volk gefunden hatten endete die eigentliche Tatigkeit der Nationalversammlung im Mai 1849 Die Kaiserwurde wurde von keinem Fursten angenommen und der Reichstag nicht gewahlt Dies lag am preussischen Staatsstreich der illegalen Ruckrufung von Abgeordneten der Nationalversammlung durch ihre Einzelstaaten und am Einsatz von Militar In der nachfolgenden Geschichtsschreibung der Reaktionsara und danach wurden Revolution und Staatsgrundungsversuch vielfach lacherlich 43 gemacht damonisiert und als Versagen eines unfahigen unpraktischen Professorenparlaments gedeutet Beispielsweise schrieb Herders Conversations Lexikon von 1854 unter dem Stichwort Deutschland 44 Das Jahr 1848 sah die allgemeine deutsche Revolution das Parlament in Frankfurt die Tollheiten der Demokratie das wahnwitzige Treiben der Bevolkerung der ersten Hauptstadte endlich die Niederlage der Revolution nachdem sich dieselbe vorher mit Schmach u Schande bedeckt hatte Kein besonnener Mann erwartet wohl je in aller Zukunft einen einheitlichen deutschen Staat das verbietet die Gegenwirkung des Auslandes der Gegensatz der Katholiken und Protestanten die Macht Preussens die noch vorhandene Eigenthumlichkeit der suddeutschen und norddeutschen Stamme aber ein starkerer deutscher Bund ist recht wohl denkbar ein Bund der die nationalen Lebensbedurfnisse nationales Recht nationale Oekonomie nationale Politik befriedigt und dem Spotte der Fremden uber D ein Ende macht Mit leichter Hand so Gunter Wollstein fuhrte man das Scheitern der Revolution auf den Idealismus der 1848er zuruck die Machtpolitik der Gegenrevolution hingegen wurde als gestaltende Kraft verherrlicht Das Scheitern war allerdings in gewissem Masse zwangslaufig weil die vielen Probleme einen improvisierten Staatsneubau kaum zuliessen Ungeachtet dieser Erkenntnis ging von dem unvollendeten und so schwer vollendbaren Deutschen Reich des Revolutionsjahres eine Faszination aus auf die nicht nur zeitgenossisch grosste politische Hoffnungen gesetzt wurden die vielmehr auch lange in der Geschichte fortwirkte 45 Noch bevor er die Kaiserwurde endgultig abgelehnt hatte schlug der preussische Konig Friedrich Wilhelm IV den deutschen Staaten einen neuen Einigungsversuch vor Die Erfurter Union 1849 50 liess sogar ein Parlament wahlen doch abermals verhinderten die Unentschlossenheit des Konigs und der Widerstand der Mittelstaaten eine Vereinigung zumindest einiger deutscher Staaten Wolfram Siemann Der preussischen Politik erging es kaum anders als zuvor dem Frankfurter Parlament Auch das widerlegt das immer noch verbreitete Urteil vom unpraktischen Tun idealer Traumer in Frankfurt 46 So meint auch Gunter Wollstein mit Blick auf die aussenpolitische Lage Selbst wenn der Konig im April 1849 die Frankfurter Reichsverfassung angenommen hatte hatte der Staatsversuch ebenso in der Kapitulation vor Osterreich Olmutzer Punktation 1850 enden konnen oder in einem Krieg wie 1866 aber mit preussischer Niederlage oder gar in einem europaischen Krieg wie zu Zeiten Napoleons mit verheerenden Folgen 47 Zwischen der Wiederherstellung des Deutschen Bundes 1851 und der Niederlage Osterreichs im Deutschen Krieg 1866 lagen funfzehn Jahre In dieser Zeit war Preussen wirtschaftlich aufgestiegen hatte sich militarisch hochgerustet und genoss das Wohlwollen Russlands Uberhaupt wuchs Deutschland durch die immer starker werdende Industrielle Revolution mit ihrem allgemeinen Fortschritt Eisenbahn Telegrafie immer mehr zusammen Unter diesen Voraussetzungen gelang es dem preussischen Ministerprasidenten Otto von Bismarck 1867 mit den norddeutschen Kleinstaaten den Norddeutschen Bund zu grunden Erst wahrend des Deutsch Franzosischen Kriegs 1870 1871 schlossen sich die suddeutschen Konigreiche und Grossherzogtumer dem Bund an der folglich in Deutsches Reich umbenannt wurde Siehe auch BearbeitenDeutsche Einigung Deutsche Reichsgrundung Deutsches ReichLiteratur BearbeitenErnst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 ISBN 3 17 009741 5 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Diss Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 ISBN 3 631 31389 6 Belege Bearbeiten In Bezug auf die Reichsverfassung so Simon Kempny Die Staatsfinanzierung nach der Paulskirchenverfassung Untersuchung des Finanz und Steuerverfassungsrechts der Verfassung des deutschen Reiches vom 28 Marz 1849 Diss Munster Mohr Siebeck Tubingen 2011 S 23 Stefan Danz Rechtswissenschaft und Revolution Kontinuitat von Staat und Rechtsordnung als rechtswissenschaftliches Problem dargestellt am Beispiel der Novemberrevolution von 1918 in Deutschland Verlag Dr Kovac Hamburg 2008 S 24 26 Stefan Danz Rechtswissenschaft und Revolution Kontinuitat von Staat und Rechtsordnung als rechtswissenschaftliches Problem dargestellt am Beispiel der Novemberrevolution von 1918 in Deutschland Verlag Dr Kovac Hamburg 2008 S 24 26 Stefan Danz Rechtswissenschaft und Revolution Kontinuitat von Staat und Rechtsordnung als rechtswissenschaftliches Problem dargestellt am Beispiel der Novemberrevolution von 1918 in Deutschland Verlag Dr Kovac Hamburg 2008 S 51 53 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 370 Diss Frankfurt am Main a b Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 624 a b Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 626 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 371 372 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 634 Ulrich Huber Das Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer allgemeinen Wechselordnung fur Deutschland vom 26 November 1848 In JuristenZeitung 33 Jahrgang Nr 23 24 8 Dezember 1978 S 788 789 Ulrich Huber Das Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer allgemeinen Wechselordnung fur Deutschland vom 26 November 1848 In JuristenZeitung 33 Jahrgang Nr 23 24 8 Dezember 1978 S 790 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 635 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 635 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 143 144 Konrad Canis Bismarcks Aussenpolitik 1870 bis 1890 Aufstieg und Gefahrdung Ferdinand Schoningh Paderborn u a 2004 S 20 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 381 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 638 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 381 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 371 372 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 376 379 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 387 388 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 626 627 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 379 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 627 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 375 Ulrich Huber Das Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer allgemeinen Wechselordnung fur Deutschland vom 26 November 1848 In JuristenZeitung 33 Jahrgang Nr 23 24 8 Dezember 1978 S 788 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 648 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 648 655 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 649 650 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 655 Wolfram Siemann Das politische System der Reaktion In ders 1848 49 in Deutschland und Europa Ereignis Bewaltigung Erinnerung Ferdinand Schoningh Paderborn u a 2006 S 220 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 650 Gunter Wollstein Das Grossdeutschland der Paulskirche Nationale Ziele in der burgerlichen Revolution 1848 1849 Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 186 187 Gunter Wollstein Das Grossdeutschland der Paulskirche Nationale Ziele in der burgerlichen Revolution 1848 1849 Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 169 siehe Reichsverfassung 1 Gunter Wollstein Das Grossdeutschland der Paulskirche Nationale Ziele in der burgerlichen Revolution 1848 1849 Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 23 24 Ernst Rudolf Huber Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Band 1 Deutsche Verfassungsdokumente 1803 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1978 1961 Nr 108a Nr 103 Reichsgesetz uber die Wahlen der Abgeordneten zum Volkshause vom 12 April 1849 S 399 Fn 8 Ernst Rudolf Huber Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Band 1 Deutsche Verfassungsdokumente 1803 1850 3 Auflage Kohlhammer Stuttgart u a 1978 S 401 Nr 109 Reichsgesetz betreffend die Einfuhrung einer deutschen Kriegs und Handelsflagge vom 12 November 1848 Reichsgesetzblatt 1848 S 15 f Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 659 Walther Hubatsch Die deutsche Reichsflotte 1848 und der Deutsche Bund In ders Hrsg Die erste deutsche Flotte 1848 1853 E S Mittler und Sohn Herford Bonn 1981 S 33 34 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 650 Jonathan Sperber Festivals of National Unity in the German Revolution of 1848 1849 In Past and Present 136 S 114 138 abgedruckt in Peter H Wilson Hrsg 1848 The year of revolutions S 302 303 Karl Griewank Ursachen und Folgen des Scheiterns der deutschen Revolution von 1848 In Ernst Wolfgang Bockenforde Rainer Wahl Hrsg Moderne deutsche Verfassungsgeschichte 1815 1914 2 Auflage Verlagsgruppe Athenaum Hain Scriptor Hainstein Konigstein im Taunus 1981 S 40 41 Deutschland In Herders Conversations Lexikon Band 2 Freiburg im Breisgau 1854 S 355 364 Siehe Zeno org abgerufen am 7 Juli 2014 Gunter Wollstein Deutsche Geschichte 1848 49 Gescheiterte Revolution in Mitteleuropa Kohlhammer Stuttgart u a 1986 S 176 177 Wolfram Siemann 1848 49 in Deutschland und Europa Ereignis Bewaltigung Erinnerung Schoningh Paderborn u a 2006 S 208 Gunter Wollstein Deutsche Geschichte 1848 49 Gescheiterte Revolution in Mitteleuropa W Kohlhammer Stuttgart u a 1986 S 164 165 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Deutsches Reich 1848 1849 amp oldid 234660911