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Die Grundung des Norddeutschen Bundes war ein langerer Prozess in den Jahren 1866 und 1867 Dabei bildete Preussen mit den verbundeten Staaten in Nord und Mitteldeutschland durch Fusion einen neuen gemeinsamen Bundesstaat foderativer Staat Vorausgegangen waren der Bundesgrundung der Deutsche Krieg und die Auflosung des 1815 gegrundeten Deutschen Bundes Der Norddeutsche Bund war zwar nicht der Rechtsfolger des Deutschen Bundes doch kamen in der Bundesgrundung viele Elemente einer langen Bundesreformdebatte zum Tragen Der Weg zur Bundesverfassung 1866 1867Als ein Anfangspunkt der Grundung kann der Reformplan vom 10 Juni 1866 angesehen werden den Preussen fur ein neues Kleindeutschland vorgestellt hatte Im Sommer 1866 entschied es sich dass Preussen nur in Norddeutschland einen Bundesstaat grunden konnte unter anderem wegen des Einspruchs Frankreichs Gedankliche Ansatze zu einer Teilung des Deutschen Bundes in Nord und Sud hatte es bereits zuvor gegeben Im Jahr 1866 1867 war offen ob und wann die suddeutschen Staaten jemals beitreten wurden Der Deutsche Krieg wurde am 26 Juli 1866 mit dem Vorfrieden von Nikolsburg im Wesentlichen beendet Osterreich erkannte darin die Auflosung des Deutschen Bundes an und dass Preussen nordlich des Mains freie Hand fur Gebietsveranderungen und ein neues Bundesverhaltnis habe Preussen annektierte mehrere Kriegsgegner in Nord und Mitteldeutschland und zwang die ubrigen durch die Friedensvertrage zum Eintritt in einen neuen Bund Mit den Augustvertragen verpflichtete Preussen ausserdem seine Verbundeten zur Bundesgrundung Otto von Bismarck der preussische Ministerprasident einigte sich mit den ubrigen Regierungen auf einen Verfassungsentwurf Am 24 Februar wurde der konstituierende Reichstag eroffnet kein eigentliches Parlament sondern ein Gremium das nur uber die Verfassung beraten sollte Nach der Uberarbeitung durch den konstituierenden Reichstag stimmten die Regierungen dem Verfassungsentwurf ebenfalls zu und liessen ihn auch durch die Landesparlamente annehmen Am 1 Juli 1867 trat die Verfassung des Norddeutschen Bundes in Kraft und zeitnah wurden die Bundesorgane eingesetzt Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 1 1 Kleindeutsche und norddeutsche Losung 1 2 Augustbundnis 2 Bundesgrundende Staaten 3 Internationale Situation 4 Entstehen der Bundesverfassung 4 1 Verfassungsentwurf 4 2 Verfassungsvereinbarung 4 3 Revolution von oben 5 Einsetzung der Bundesorgane 6 Bezuge zum Deutschen Bund 7 Siehe auch 8 BelegeVorgeschichte Bearbeiten nbsp Deutschlandkonzepte 1848 1867 Plane und VerfassungskonzeptKleindeutsche und norddeutsche Losung Bearbeiten nbsp Bereits im Jahr 1864 nahm der Kladderadatsch die mogliche Zweiteilung Deutschlands vorweg Dem Karikaturisten zufolge wurde sie aber einvernehmlich zwischen Bismarck und dem Osterreicher Rechberg geschehen die gerade im Krieg gegen Danemark gemeinsam vorgingen Bereits bei der Grundung des Deutschen Bundes 1815 gab es Uberlegungen Deutschland de facto in einen preussisch gefuhrten Norden und einen osterreichisch gefuhrten Suden aufzuteilen Neben den Teilungsgedanken kam im Revolutionsjahr 1848 eine weitere Vorstellung auf Preussen und die ubrigen Staaten in Nord und Suddeutschland wurden einen engeren Bund grunden einen kleindeutschen Bundesstaat Osterreich das sich mit seinen vielen Volkern nur schlecht einem Bundesstaat anschliessen konnte sollte durch einen weiteren Bund mit dem engeren Bund verbunden sein sogenannter Gagernscher Doppelbund Als Preussen 1849 1850 die Erfurter Union ins Leben rufen wollte war dieser Bundesstaat zunachst kleindeutsch gedacht Doch die suddeutschen Staaten blieben ihm fern sodass Preussen nur den Norden geeint hatte Letztlich boykottierten auch das norddeutsche Konigreich Hannover und das mitteldeutsche Konigreich Sachsen diesen Einigungsversuch trotz Unterzeichnung des Dreikonigsbundnisses im Mai 1849 Im Jahr 1866 spitzte sich die Rivalitat zwischen Osterreich und Preussen zu Preussens Ministerprasident Bismarck machte den ubrigen deutschen Staaten am 10 Juni 1866 den Vorschlag ein kleindeutsches Bundesparlament wahlen zu lassen und die Bundesverfassung zu erneuern Kurz darauf beantragte Osterreich im Bundestag die Mobilmachung des Bundesheeres gegen Preussen und der Deutsche Krieg brach aus Augustbundnis Bearbeiten Hauptartikel Augustbundnis Der Ausdruck Norddeutscher Bund erscheint erstmals im Vorfrieden von Nikolsburg vom 23 Juli 1866 der zur Grundlage des eigentlichen Friedensschlusses vom 23 August mit Osterreich wurde Dort wird ein engeres Bundesverhaltnis erwahnt das Preussen mit seinen Verbundeten in Norddeutschland eingehen durfe Gemeint war ein Bundesstaat der uber einen Staatenbund wie den Deutschen Bund hinausgeht Auf dieses engere Bundesverhaltnis wird noch im selben Absatz mit dem Ausdruck norddeutscher Bund verwiesen Am 18 August 1866 schlossen Preussen und 15 weitere Staaten das Augustbundnis dem sich weitere Staaten anschlossen Im Vertrag nennt das Bundnis sich nur schlicht Bundnis und spricht von einem neue n Bund der noch zu grunden sei Eine Bundesverfassung solle die Zwecke des Bundnisses sicherstellen Als Zweck nennt der Vertrag nur eine gemeinsame Verteidigungspolitik die Grundlage fur das neue Bundesverhaltnis sei aber der preussische Reformplan fur den Deutschen Bund Der Ausdruck Norddeutscher Bund lasst sich theoretisch sowohl auf das Augustbundnis beziehen als auch auf den Bundesstaat der seine Verfassung am 1 Juli 1867 erhalten hat So spricht Michael Kotulla davon dass der Bund sich allmahlich konturierte Das Augustbundnis war jedenfalls nur ein Provisorium auf ein Jahr begrenzt Es war noch keine Staatenverbindung sondern bereitete eine solche nur vor 1 Bundesgrundende Staaten BearbeitenStaat Bedeutung Bundesbeschluss vom 14 Juni zur Mobilmachung gegen Preussen Beitritt zum Augustbundnis AnmerkungenKonigreich Preussen vergrossert durch die Annexionen von 1866 Europaische Grossmacht fur Rechtsbruch erklart nicht abgestimmt 18 August 1866 Bundesreformplan vom 10 Juni 1866 als Grundlage fur das AugustbundnisKonigreich Sachsen Mittelstaat Zustimmung 21 Oktober 1866 Friedensvertrag mit Preussen Beitritt zum Bundnis ehemaliger Kriegsgegner PreussensGrossherzogtum Hessen Mittelstaat Zustimmung 3 September 1866 Friedensvertrag mit Preussen Teilnahme am Bund Beitritt nur fur seine Provinz OberhessenGrossherzogtum Mecklenburg Schwerin Norddeutscher Kleinstaat Ablehnung 21 August 1866 eigener Vertrag zur Teilnahme am Bund eigener Vertrag wegen Vorbehalte des LandesparlamentsGrossherzogtum Sachsen Weimar Eisenach Thuringischer Kleinstaat Ablehnung 18 August 1866Grossherzogtum Mecklenburg Strelitz Norddeutscher Kleinstaat Ablehnung 21 August 1866 eigener Vertrag zur Teilnahme am Bund eigener Vertrag wegen Vorbehalte des LandesparlamentsGrossherzogtum Oldenburg Norddeutscher Kleinstaat Ablehnung 18 August 1866Herzogtum Braunschweig Luneburg Norddeutscher Kleinstaat Zustimmung nach Koniggratz ins preussische Lager 18 August 1866 Bundesverfassung nicht durch Landesparlament ratifiziert da dies nicht notwendig seiHerzogtum Sachsen Meiningen und Hildburghausen Thuringischer Kleinstaat Zustimmung 8 Oktober 1866 Friedensvertrag mit Preussen Beitritt zum Bundnis ehemaliger Kriegsgegner PreussensHerzogtum Sachsen Altenburg Thuringischer Kleinstaat Ablehnung 18 August 1866Herzogtum Sachsen Coburg und Gotha Thuringischer Kleinstaat Ablehnung 18 August 1866Herzogtum Anhalt Mitteldeutscher Kleinstaat Ablehnung 18 August 1866Furstentum Schwarzburg Rudolstadt Thuringischer Kleinstaat Ablehnung 18 August 1866Furstentum Schwarzburg Sondershausen Thuringischer Kleinstaat Ablehnung 18 August 1866Furstentum Waldeck Pyrmont Mitteldeutscher Kleinstaat Ablehnung 18 August 1866Furstentum Reuss altere Linie Thuringischer Kleinstaat Zustimmung 26 September 1866 Friedensvertrag mit Preussen Beitritt zum Augustbundnis ehemaliger Kriegsgegner PreussensFurstentum Reuss jungere Linie Thuringischer Kleinstaat nicht abgestimmt nach Koniggratz ins preussische Lager 18 August 1866Furstentum Schaumburg Lippe Norddeutscher Kleinstaat Zustimmung trotz fehlender Instruktion des Gesandten nach Koniggratz ins preussische Lager 18 August 1866Furstentum Lippe Norddeutscher Kleinstaat Ablehnung 18 August 1866Freie und Hansestadt Lubeck Norddeutscher Stadtstaat Ablehnung 18 August 1866Freie Hansestadt Bremen Norddeutscher Stadtstaat Ablehnung 18 August 1866Freie und Hansestadt Hamburg Norddeutscher Stadtstaat Ablehnung 18 August 1866Internationale Situation Bearbeiten Hauptartikel Aussenpolitik des Norddeutschen Bundes Trotz der Bezeichnung Deutscher Krieg waren an der Auseinandersetzung des Sommers 1866 noch weitere Staaten beteiligt Das gilt vor allem fur den jungen Nationalstaat Italien der letzte unerloste Gebiete befreien wollte und deswegen ein Bundnis mit Preussen geschlossen hatte Italienische Truppen nahmen auch am Waffengang gegen Osterreich teil militarisch weniger erfolgreich als Preussen aber mit den erwunschten politischen Folgen Italien erwarb das bislang osterreichische Venetien nbsp Europa wahrend des Norddeutschen Bundes die Quadrate entsprechen der Einwohnerzahl der Lander Der franzosische Kaiser Napoleon III hatte auf einen osterreichischen Sieg gesetzt und sich in einem Geheimvertrag ein Mitspracherecht uber Deutschlands Zukunft erkauft im Gegenzug fur die franzosische Neutralitat Ausserdem hatte Osterreich eine franzosische Kontrolle uber das bis dahin preussische Rheinland in Aussicht gestellt Mit Preussen gab es solch konkrete Absprachen nicht darum fuhlte sich Napoleon vom Kriegsausgang betrogen Es gelang Napoleon aber die preussische Ausbreitung auf Norddeutschland nordlich der Mainlinie zu begrenzen Diese Regel aus franzosisch preussischen Gesprachen ging in den osterreichisch preussischen Prager Frieden ein Art 4 In den Bemuhungen um die Ausbreitung des Norddeutschen Bundes erwies sich dies als potentielle Hypothek aus der Zeit der Bundesgrundung Als im Jahr 1870 die suddeutschen Staaten dem Bund beitraten hatte Osterreich Ungarn also moglicherweise Einspruch erheben konnen Tatsachlich aber erkannte es die neue Situation offiziell an 25 Dezember 1870 weil es politisch isoliert war und gute Beziehungen mit dem kunftigen Deutschen Reich wunschte 2 Grossbritannien und Russland blieben im Krieg ebenfalls neutral Das lag unter anderem an innenpolitischen Problemen ausserdem sahen beide Machte in einer begrenzten preussischen Ausbreitung keine Gefahr fur sich oder das europaische Gleichgewicht Russland protestierte gegen die preussischen Annexionen Einige der betroffenen Monarchen waren mit der russischen Zarendynastie verwandt Dies hatte allerdings keine bleibenden Auswirkungen auf das preussisch russische Verhaltnis Entstehen der Bundesverfassung BearbeitenDer Fahrplan zur norddeutschen Bundesverfassung war nur rudimentar im Augustbundnis beschrieben worden Er ahnelte dem Weg zur Verfassungsvereinbarung fur die Erfurter Union 3 war aber komplizierter Das lag einerseits daran dass dem Augustbundnis noch kein konkreter Verfassungsentwurf vorlag Andererseits waren die Staaten sich unsicher ob die Landesparlamente der Bundesverfassung zustimmen mussten Verfassungsentwurf Bearbeiten Hauptartikel Verfassung des Norddeutschen Bundes Die verbundeten Regierungen also die Landesregierungen der Bundnispartner ernannten Bevollmachtigte wie es im Augustbundnis beschrieben wurde Der preussische Bevollmachtigte zum Beispiel war der preussische Ministerprasident und Aussenminister Otto von Bismarck Bismarck liess sich mehrere Verfassungsentwurfe vorlegen Max Duncker war Altliberaler und ehemaliges Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung Sein unitarischer Entwurf sah eine fast unbegrenzte Gesetzgebungskompetenz fur den Bund vor sowie eine Kollegial Regierung die Lander hatten in einem schwachen Bundesrat ein Forum erhalten Jedes Land sollte im Bundesrat gleich viele Stimmen haben Dieser Entwurf war Bismarck zu parlamentarisch und gab Preussen nicht genugend Gewicht nbsp Otto von Bismarck hier im Jahr 1863 war seit 1862 preussischer Ministerprasident und Aussenminister Oskar von Reichenbach war grossdeutscher Demokrat und wollte den Preussischen Landtag abschaffen um eine Hegemonie Preussens zu verhindern Der Konig sollte einen verantwortlichen Minister ernennen Hermann Wagener vom konservativen preussischen Volksverein wollte den preussischen Konig starken Dieser sollte als Konig von Norddeutschland ihm verantwortliche Minister einsetzen Er sollte mit dem Reichstag und einem Furstentag gleichberechtigt an der Gesetzgebung beteiligt sein Der Reichstag sollte nur wenige Befugnisse haben Bismarck storte sich daran dass laut Wagener die ubrigen Staaten einem grosspreussischen Staat beitreten sollten der zum Konigreich Norddeutschland geworden ware Das ware weder fur die ubrigen norddeutschen Staaten noch fur die hoffentlich spater beitretenden suddeutschen attraktiv gewesen Christoph Vondenhoff Der Entwurf Wageners zeigte auf wie weit sich Bismarck bereits von seiner politischen Heimat dem preussischen Konservativismus entfernt hatte Robert Hepke war Beamter im preussischen Aussenministerium Preussen sollte seiner Meinung nach als Prasidialmacht die Exekutive ausuben Ein Bundestag war fur die Vorbereitung der Gesetze verantwortlich Er sollte aus Vertretern der Einzelstaaten zusammengesetzt sein die Bundesfachkommissionen gebildet hatten Den Vorsitz im Bundestag hatte Preussen gehabt Demgegenuber ware der Reichstag mit nur schwachen Kompetenzen ausgestattet gewesen 4 Bismarck fand diese Entwurfe zu zentralistisch oder seinem Staats und Gesellschaftsbild widersprechend wenngleich er sich durchaus von ihnen hat beeinflussen Vondenhoff Die Verbindung der im deutschen Verfassungsleben wirksamen Krafte zu einem staatstragenden Ganzen ahnelte einer Zirkelquadratur Das Ergebnis wurde jenseits der uberkommenen Begriffe von Bundesstaat und Staatenbund liegen 5 Zentralstein des neuen Bundes wurde ein Bundesrat werden der den Gliedstaaten die Mitbestimmung versicherte Dafur schrieb er die starke Position Preussens und seines Konigs samt monarchischem Prinzip in der Verfassung fest Der allgemein gewahlte Reichstag kam dem deutschen Nationalismus entgegen Bundesrat und Reichstag ergaben ein Machtgleichgewicht das den Parlamentarismus neutralisierte 6 Seinen eigenen Entwurf stellte Bismarck den ubrigen Bevollmachtigten der verbundeten Staaten vor Sie berieten vom Dezember 1866 bis zum Februar 1867 daruber Nach teils heftigen Diskussionen aber eher weniger bedeutenden Abanderungen hatten sie sich auf einen Entwurfstext geeinigt Der Entwurf wurde am 4 Marz dem konstituierenden Reichstag vorgelegt Verfassungsvereinbarung Bearbeiten Hauptartikel Konstituierender Reichstag Wahrend die Bevollmachtigten noch berieten erliessen die Landesparlamente der verbundeten Staaten gleichlautende Wahlgesetze auf Grundlage des Frankfurter Reichswahlgesetzes Dank dieser Wahlgesetze konnte der konstituierende Reichstag gewahlt werden nbsp Entwurf fur die Bundesverfassung aus dem Jahr 1866Dieses verfassungsvereinbarende Gremium tagte vom 24 Februar bis zum 16 April 1867 In dieser Zeit beriet er uber den Entwurf fur eine Bundesverfassung Er beschloss mehrere zum Teil sehr bedeutsame Abanderungen des Entwurfs Dabei machte Bismarck deutlich welche Anderungen fur die Regierungen unakzeptabel seien Der konstituierende Reichstag setzte aber immerhin eine Starkung des Parlaments und uberhaupt der Bundeskompetenz durch Ausserdem erhielt der neue Bund einen verantwortlichen Minister den Bundeskanzler Lex Bennigsen Am 16 April stimmte eine Mehrheit dem abgeanderten Verfassungsentwurf zu Die Bevollmachtigten schlossen sich ihm noch am selben Tag an Zur Sicherheit liess man anschliessend noch die Landesparlamente abstimmen Nur Braunschweig hielt dies fur unnotig da das Landesparlament bereits dem Wahlgesetz zugestimmt habe Im Juni wurden die entsprechenden Landesbeschlusse publiziert Uber die Bundesverfassung die spater im Wesentlichen unverandert zur Reichsverfassung wurde gibt es in der Forschung stark unterschiedliche Meinungen Eine Richtung meint der liberal dominierte konstituierende Reichstag habe seine Vorstellungen fast vollstandig durchgesetzt eine andere sieht den Gewinner in Bismarck der mit den Abanderungen durch den konstituierenden Reichstag sehr zufrieden gewesen sei Die einen sehen in der Verfassung einen typischen oder auch typisch deutschen Konstitutionalismus einen eigenstandigen Verfassungstyp der Absolutismus und Parlamentarismus versohnt habe Andere halten die Verfassung eher fur eine Ubergangsschritt von Monarchie zu Demokratie mit fur den Konstitutionalismus untypischen Elementen wie dem Staatsoberhaupt Die Verfassung wurde auch als halbkonstitutionell oder ganz auf Bismarck zugeschnitten beschrieben so dass sie sich gangiger Einteilungen entziehe 7 Revolution von oben Bearbeiten Der Form nach war die Grundung des Norddeutschen Bundes keine Revolution denn die Fursten und das Volk haben es akzeptiert dass die Grunderstaaten ihre Souveranitat verloren Der Sache nach aber war die Grundung eine Revolution weil sich der Verfassungszustand grundlegend geandert hat Die Regierungen der Grunderstaaten betrieben eine Revolution von oben das Volk und die Parteien eine von unten Mit der Grundung wurde neues originares Recht geschaffen 8 In der Staatsrechtslehre wurde es unterschiedlich erklart wie der Bund zustande gekommen ist Es konnten ihn die 23 Landesgesetzgeber ins Leben gerufen haben So meinte Paul Laband dass erst die Publikationsgesetze in den einzelnen Landern den Bund gegrundet hatten Alles davor wie das Augustbundnis oder der Beschluss des konstituierenden Reichstags sei nur eine Vorbereitung dazu gewesen Allerdings konnten die Lander nur fur ihr eigenes Gebiet Gesetze erlassen und sie konnten sich entscheiden einem Bund beizutreten Damit bleibt aber die Frage offen wer den Bund gegrundet hat 9 Ferner reichte es nicht aus die Bundesgrundung durch eine Staatsvertragstheorie zu erklaren Durch volkerrechtliche Vertrage konnte man zwar einen Staatenbund wie den Deutschen Bund grunden aber keinen Nationalstaat Dazu war die Zustimmung des Volkes bzw einer Volksvertretung notwendig Karl Binding und andere haben daher eine Theorie der Verfassungsvereinbarung entwickelt Bei der Verfassungsvereinbarung in der konstitutionellen Monarchie einigten sich der Furst einerseits und die Volksvertretung andererseits auf eine Verfassung Besonders an der Grundung des Norddeutschen Bundes war nur dass der monarchische Verfassungspartner nicht ein einziger Furst sondern eine Vielheit von Fursten bzw Staaten war 10 Erschwerend kam hinzu Die Regierungen der Einzelstaaten waren an Landesrecht gebunden Sie konnten den konstituierenden Reichstag nicht aus eigener Kraft einberufen sondern liessen die Landtage die Wahlgesetze beschliessen Nach der Vereinbarung zwischen Regierungen und Reichstag bedurfte es einer zweiten Vereinbarung Weil die Bundesverfassung Folgen fur das Landesrecht hatte brauchte sie auch die Bestatigung durch die Landesparlamente Es handelte sich also um eine doppelte Verfassungsvereinbarung 11 Das Recht allein die reine Normatitivat reichte fur die Bundesgrundung allerdings nicht aus genauso wenig wie die reine Herrschaft die reine Faktizitat Zwar war es bedeutend dass es 1867 anders als 1848 49 ein Machtzentrum wie den preussischen Staat gab den Einheitswillen der Nation einen Staatsmann wie Bismarck usw Der Bundesstaat von 1867 entstand in der Tat nicht dadurch dass eine Verfassungsurkunde Rechtsorgane konstituierte sondern indem diese Organe tatsachlich ihre Herrschaftsgewalt ausubten Das reichte allerdings nicht aus Ernst Rudolf Huber konstatiert Macht ist die Voraussetzung von Staat aber sie ist nicht der Staat Die Macht ist nicht die Ursache des Rechts das Recht ist nicht das Resultat der Macht Das einende Band durch das sich Macht und Recht zum Ganzen eines neuen Staats verbinden ist die Idee die in dem neuen Staat ihre Wirklichkeit findet Diese Idee war seit der Franzosischen Revolution die Idee der Nation 12 Einsetzung der Bundesorgane Bearbeiten nbsp Organe des Norddeutschen Bundes und die Entwicklung zum KaiserreichKonig Wilhelm als Inhaber des Bundesprasidiums konnte als Bundesorgan nicht aktiv werden solange es keinen Bundeskanzler gab der seine Handlungen gegenzeichnete Die Einsetzung Bismarcks zum Bundeskanzler war der erste staatliche Akt im Norddeutschen Bund Dies geschah am 14 Juli 1867 Ein Problem dabei war Auch die Einsetzung des Bundeskanzlers war ein Akt der einer Gegenzeichnung bedurfte Dafur gab es aber eben noch keinen Bundeskanzler Nach Ansicht Hubers hatte Bismarck selbst gegenzeichnen sollen weil dieser durch seine Anwarterschaft auf das Amt zur Gegenzeichnung ermachtigt gewesen sei In dem Moment in dem Bismarck unterschrieben hatte ware er Amtsinhaber und damit zur Gegenzeichnung berechtigt geworden Tatsachlich aber zeichneten am 14 Juli zwei preussische Minister gegen obwohl es dafur weder im preussischen noch im Bundesrecht eine rechtliche Grundlage gab 13 Danach konnten die beiden anderen obersten Bundesorgane ins Leben gerufen werden Die verbundeten Regierungen ernannten ihre Bevollmachtigten zum Bundesrat Der Bundeskanzler verfassungsmassiger Vorsitzender des Bundesrats konnte daraufhin eine konstituierende Sitzung des Bundesrats einberufen Konig Wilhelm als Inhaber des Bundesprasidiums liess einen ordentlichen Reichstag wahlen Am 10 September eroffnete er den gewahlten Reichstag mit einer Thronrede 14 Dank der Existenz von Bundesrat und Reichstag war es nun unter anderem moglich dass Bundesgesetze beschlossen wurden Bezuge zum Deutschen Bund BearbeitenDer Deutsche Bund von 1815 bis 1866 hatte keinen Rechtsnachfolger Der Norddeutsche Bund war eine reine Neugrundung und auch wesensverschieden Statt eines Staatenbundes mit bundesstaatlichen Zugen war er ein Bundesstaat mit staatenbundischen Zugen 15 Dennoch stand der Norddeutsche Bund in einer jahrzehntelangen Tradition der Diskussion um eine Reform des Deutschen Bundes Die Verfassungsentwurfe zum Beispiel aus den Jahren 1848 1849 wurden noch in den 1860er Jahren rezipiert Bismarcks Reformplan vom Juni 1866 fur den Deutschen Bund hatte den Norddeutschen Bund in groben Zugen vorweggenommen Kernstuck des Plans war ein nationales Parlament gewahlt nach dem Frankfurter Reichswahlgesetz von 1849 Die einzelstaatlichen Wahlgesetze zum Norddeutschen Reichstag entsprachen jenem Gesetz fast bis aufs Wort Weitere Bezuge zwischen Deutschem Bund und Norddeutschen Bund lassen sich in der Bundesverfassung finden Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes war dem Bundestag des Deutschen Bundes 16 nachempfunden bzw dem Furstenkollegium 17 der Erfurter Union Die Anknupfung an ein vertrautes Organ erleichterte den Ubergang vom Staatenbund zum Bundesstaat 18 Ausdrucke wie Bundesprasidium Prasidialstimme und Bundesfeldherr in der Verfassung des Norddeutschen Bundes entstammen dem Sprachgebrauch aus der Zeit des Deutschen Bundes In der Verfassung des Norddeutschen Bundes wird die Stimmenverteilung im Bundesrat festgelegt Art 6 Das Vorbild dafur war ausdrucklich das Plenum des ehemaligen Bundestags Beim Beitritt der suddeutschen Staaten in den Norddeutschen Bund erhielt der weiterbestehende Bundesstaat eine Verfassung des Deutschen Bundes Diese Verfassung vom 1 Januar 1871 gab dem Nationalstaat allerdings bereits den Namen Deutsches Reich Der Bundestag des Deutschen Bundes hatte sich in Ausschussen mit zahlreichen Einzelthemen beschaftigt Manche Materien wurden in jahrelanger Arbeit so vorbereitet dass der Norddeutsche Bund sie rasch in norddeutsche Bundesgesetze giessen konnte Jurgen Muller nimmt als Beispiel unter anderem die Vereinheitlichung von Massen und Gewichten Im Deutschen Bund gab es die Bestrebung das metrische System einzufuhren Bis zum 14 Juni 1866 hatten 16 Staaten sich bereit erklart den Entwurf einer Bundeskommission zu ubernehmen Nach dem Ende des Bundes kam es am 17 August 1868 zur Norddeutschen Mass und Gewichtsordnung Sie berief sich ausdrucklich auf den Entwurf aus der Zeit des Deutschen Bundes und ubernahm ihn fast unverandert 19 Siehe auch BearbeitenAuflosung des Deutschen Bundes Deutsche ReichsgrundungBelege Bearbeiten Michael Kotulla Deutsche Verfassungsgeschichte Vom Alten Reich bis Weimar 1495 1934 Springer Berlin 2008 S 491 492 Michael Kotulla Deutsche Verfassungsgeschichte Vom Alten Reich bis Weimar 1495 1934 Springer Berlin 2008 S 527 Kotulla weist darauf hin dass der Prager Frieden nur die Vertragsparteien nicht aber die suddeutschen Staaten binden konnte Michael Kotulla Deutsche Verfassungsgeschichte Vom Alten Reich bis Weimar 1495 1934 Springer Berlin 2008 S 491 Christoph Vondenhoff Hegemonie und Gleichgewicht im Bundesstaat Preussen 1867 1933 Geschichte eines hegemonialen Gliedstaates Diss Bonn 2000 Shaker Verlag Aachen 2001 S 28 31 Christoph Vondenhoff Hegemonie und Gleichgewicht im Bundesstaat Preussen 1867 1933 Geschichte eines hegemonialen Gliedstaates Diss Bonn 2000 Shaker Verlag Aachen 2001 S 31 33 Christoph Vondenhoff Hegemonie und Gleichgewicht im Bundesstaat Preussen 1867 1933 Geschichte eines hegemonialen Gliedstaates Diss Bonn 2000 Shaker Verlag Aachen 2001 S 33 Ubersicht bei Hans Peter Ullmann Politik im Deutschen Kaiserreich 1871 1918 2 Auflage R Oldenbourg Verlag Munchen 2005 S 72 73 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 671 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 675 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 677 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 677 678 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 679 680 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 668 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 668 Michael Kotulla Deutsche Verfassungsgeschichte Vom Alten Reich bis Weimar 1495 1934 Springer Berlin 2008 S 505 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 651 Hans Boldt Erfurter Unionsverfassung In Gunther Mai Hrsg Die Erfurter Union und das Erfurter Unionsparlament 1850 Bohlau Koln u a 2000 S 417 431 hier S 429 430 Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden Springer Berlin u a 2006 S 197 Jurgen Muller Deutscher Bund und deutsche Nation 1848 1866 Habil Frankfurt am Main 2003 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2005 S 451 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundung des Norddeutschen Bundes amp oldid 232883845