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Paul Laband 24 Mai 1838 bei Breslau 23 Marz 1918 in Strassburg war ein deutscher Staatsrechtslehrer Paul Laband Inhaltsverzeichnis 1 Leben und Wirken 2 Werk 3 Schriften 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseLeben und Wirken BearbeitenPaul Laband studierte an der Universitat Breslau der Ruprecht Karls Universitat Heidelberg und der Universitat Berlin Rechtswissenschaften Wahrend seines Studiums wurde er 1855 Mitglied der Burschenschaft Arminia Breslau 1 Er war judischer Herkunft und liess sich 1857 taufen Laband habilitierte sich 1861 in Heidelberg an der Ruperto Carola mit einer Studie zum Deutschen Recht unter dem Titel Beitrage zur Kunde des Schwabenspiegels Fortan arbeitete Laband zunachst als Privatdozent in Heidelberg Ab 1864 war er ausserordentlicher ab 1866 ordentlicher Professor in Konigsberg 1872 wurde er Professor an der Universitat Strassburg wo er bis zu seiner Emeritierung blieb Im Mai 1880 wurde Laband zum Mitglied des Staatsrats fur Elsass Lothringen ernannt Paul Laband wurde auch Mitglied der Ersten Kammer des Landtages Werk BearbeitenSeine ersten selbstandig erschienenen Arbeiten bewegten sich auf dem Gebiet germanistischer Rechtsquellenkritik darunter 1869 sein Hauptwerk im Bereich der inneren Rechtsgeschichte Die vermogensrechtlichen Klagen nach den sachsischen Rechtsquellen des Mittelalters Daneben beschaftigte er sich umfassend mit dem Handelsrecht ab 1864 als Mitherausgeber der Zeitschrift fur das gesamte Handelsrecht Angestossen durch die Grundung des Norddeutschen Bundes 1867 und die andauernde juristische Diskussion uber den preussischen Verfassungskonflikt wandte sich Laband dem Staatsrecht zu Sein staatsrechtliches Debut war dann auch die Abhandlung Das Budgetrecht nach den Bestimmungen der preussischen Verfassungsurkunde Berlin 1870 die sich dem Verfassungskonflikt widmete Zwar folgte Laband nicht der von Otto von Bismarck vertretenen Luckentheorie gleichwohl kam er im Ergebnis zur Rechtfertigung von dessen Vorgehen unter anderem unter Zuhilfenahme seines in dieser Schrift entwickelten doppelten Gesetzesbegriffs der Unterscheidung zwischen formellem und materiellem Gesetz Laband blieb beim Staatsrecht Seine umfassende Abhandlung Das Finanzrecht des Deutschen Reichs 1873 legte den Grund zu seinem Hauptwerk Das Staatsrecht des Deutschen Reichs 1876 1882 4 Bande 5 und letzte Auflage 1911 1886 begrundete er mit Felix Stoerk das Archiv fur offentliches Recht 1896 grundete er mit Otto Liebmann die Deutsche Juristen Zeitung die er anfangs zusammen mit dem Reichsgerichtsrat Melchior Stenglein und dem Rechtsanwalt Hermann Staub herausgab Labands Wirken auf dem Gebiet des offentlichen Rechts war stark von seiner Beschaftigung mit privatrechtlichen Fragen beeinflusst Er entwickelte als erster im Staatsrecht eine juristische Methode wie sie auch fur das Zivilrecht bereits entwickelt war die von staatsphilosophischen Gedanken frei war und auf formal logischen Grundsatzen aufbaute Besonders in seinem einflussreichen Lehrbuch zum Staatsrecht entwickelte er das Staatsrecht aus den Gedanken des Rechtspositivismus heraus Laband war zwar nicht der erste Vertreter des Positivismus im Staatsrecht der Begrunder der Lehre war vielmehr Carl Friedrich von Gerber aber er entwickelte die Lehre derart dass sie durch Labands Werk zur herrschenden Meinung im deutschen Staatsrecht wurde 2 An seiner Methodik wird kritisiert dass darin die teleologische Auslegung als Auslegungsmethode die nach dem Zweck eines Gesetzes fragt zu kurz komme Seine Lehre von den Grundrechten besagte dass diese lediglich die Staatsgewalt begrenzten ihnen aber nicht der Charakter eines subjektiven Rechts zukomme Dies wird aus heutiger Sicht als unzutreffend betrachtet entsprach aber dem damaligen Rechtsverstandnis und beeinflusste noch die hochstrichterliche Rechtsprechung des Reichsgerichtes zur Zeit der Weimarer Republik Die Kritik an seiner Methodik greift insofern oft zu kurz als er zwar die Ideologie des Vormarz und des Naturrechts strikt aus juristischen Erwagungen heraushalten will andererseits aber das monarchische Prinzip allen staatsrechtlichen Erwagungen zugrunde legt Insofern kommt es auch dort zu monarchietreuen bzw konservativen Auslegungen wo die Reichsverfassung mehr Spielraume geschaffen hatte Andererseits mundet seine Stringenz in der systematischen Durchfuhrung dieses staatsrechtlichen Prinzips auch in Kollisionen mit der Realpolitik des Reiches und deren Fuhrungsinteressen 3 Das Werk Paul Labands kann nicht ohne seinen zeitgeschichtlichen und politischen Rahmen erfasst werden Er war fast vierzig Jahre lang Teil des Projekts Kaiser Wilhelms Universitat in Strassburg Die finanziell exzellent ausgestattete neue Reichsuniversitat diente auch dem politisch kulturellen Zweck einer Wiederangliederung von Elsass Lothringen an das Reich und einer Versohnung mit der dortigen Bevolkerung Seine engagierte langjahrige Tatigkeit als Hochschullehrer wird eindrucksvoll dokumentiert in seinen staatsrechtlichen Vorlesungen 4 Laband engagierte sich im Staatsrat von Elsass Lothringen und nahm wesentlichen Anteil an der Verfassungsentwicklung dieses sog Reichslandes was sich auch in seinen Schriften niederschlagt Schriften BearbeitenBeitrage zur Kunde des Schwabenspiegels Berlin 1861 Das Magdeburg Breslauer systematische Schoffenrecht Berlin 1863 Jura Prutenorum Konigsberg 1866 Magdeburger Rechtsquellen Konigsberg 1869 Die vermogensrechtlichen Klagen nach den sachsischen Rechtsquellen des Mittelalters Konigsberg 1869 Das Budgetrecht nach den Bestimmungen der preussischen Verfassungsurkunde Berlin 1871 Das Finanzrecht des Deutschen Reichs In Hirths Annalen 1873 Sp 405 568 Das Staatsrecht des Deutschen Reichs 3 Bande Laupp Tubingen 1876 1882 Bd 3 2 bei Mohr Freiburg Breisgau Bd 1 1876 Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv Bd 2 1878 Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv Bd 3 1 1880 Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv Bd 3 2 1882 Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv Staatsrechts des Deutschen Reiches In Heinrich Marquardsen Handbuch des offentlichen Rechts der Gegenwart Tubingen 1883 Verkurzte Darstellung Die Wandlungen der deutschen Reichsverfassung Dresden 1895 Digitalisat Der Streit uber die Thronfolge im Furstentum Lippe Berlin 1896 Digitalisat Die Reform der Verfassung Elsass Lothringens In Handbuch der Politik Berlin und Leipzig 1914 Staatsrechtliche Vorlesungen Vorlesungen zur Geschichte des Staatsdenkens zur Staatstheorie und Verfassungsgeschichte und zum deutschen Staatsrecht des 19 Jahrhunderts gehalten an der Kaiser Wilhelm Universitat Strassburg 1872 1918 Schriften zur Verfassungsgeschichte Bd 67 Bearbeitet und hrsg von Bernd Schluter Duncker amp Humblot Berlin 2004 ISBN 3 428 11219 9 Literatur BearbeitenManfred Friedrich Laband Paul In Neue Deutsche Biographie NDB Band 13 Duncker amp Humblot Berlin 1982 ISBN 3 428 00194 X S 362 f Digitalisat Florian Ganslmeier Laband Paul In Biographisch Bibliographisches Kirchenlexikon BBKL Band 25 Bautz Nordhausen 2005 ISBN 3 88309 332 7 Sp 761 764 Artikel Artikelanfang im Internet Archive Reinhard Mussgnug Paul Laband 1838 1918 In Peter Haberle Michael Kilian Heinrich Amadeus Wolff Hrsg Staatsrechtslehrer des 20 Jahrhunderts De Gruyter Berlin 2014 ISBN 978 3 11 030378 0 S 3 28 doi 10 1515 9783110303780 3 Bernhard Schlink Laband als Politiker In Der Staat 31 1992 S 553 569 Bernd Schluter Reichswissenschaft Staatsrechtslehre Staatstheorie und Wissenschaftspolitik im Deutschen Kaiserreich am Beispiel der Reichsuniversitat Strassburg Dissertation Klostermann Frankfurt am Main 2004 ISBN 3 465 03299 3 Johannes Wilhelm Die Lehre von Staat und Gesetz bei Paul Laband jur Diss Koln 1967 Weblinks BearbeitenLiteratur von und uber Paul Laband im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Werke von und uber Paul Laband in der Deutschen Digitalen Bibliothek Laband Paul In Ostdeutsche Biografie Kulturportal West Ost Nachlass BArch N 2161Einzelnachweise Bearbeiten Hugo Bottger Hrsg Verzeichnis 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