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Ein subjektives Recht ist die einem Einzelnen zu seinem Schutz vom objektiven Recht verliehene Rechtsmacht zur Durchsetzung seiner berechtigten Interessen In Abgrenzung dazu liegt ein blosser Rechtsreflex vor wenn der Einzelne selbst nicht anspruchsberechtigt ist sondern lediglich durch eine Norm begunstigt wird Subjektive Rechte finden sich einerseits als Herrschaftsrechte und andererseits als Gestaltungsrechte Herrschaftsrechte sind absolute Rechte die sich gegen jedermann richten und von jedermann zu beachten sind so beispielsweise das Personlichkeitsrecht oder das Recht am Eigentum Gestaltungsrechte sind relative Rechte die nur gegenuber einer bestimmten Person klassischerweise aus Vertragsbeziehungen bestehen Hierzu zahlen beispielsweise die Kundigung oder Anfechtung von Vertragen Im Bereich des offentlichen Rechts wird der Begriff des subjektiven offentlichen Rechts verwendet Subjektive Rechte sind neben dem rechtlichen regelmassig positives Recht auch im politischen und moralischen Kontext relevant In der Moralphilosophie werden sie als individuelle Anspruche postuliert die dem Einzelnen unabhangig von staatlicher Gewahrung als uberpositives Recht zustehen Trager subjektiver Rechte konnen sowohl Einzelne jura singulorum als auch Gruppen jura consortii sein Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Juristische Bedeutung 2 1 Recht und Pflicht 3 Einteilung der subjektiven Rechte 3 1 Im offentlichen Recht 3 2 Im Zivilrecht 4 Ermittlung durch Auslegung des objektiven Rechts 4 1 Zivilrecht 5 Entstehung von und Verfugung uber Rechte 5 1 Entstehung 5 2 Verfugung 6 Philosophische Analyse 6 1 Hohfeld Schema 6 2 Anspruch in strukturiertem Sachzusammenhang Wirtschaft und Personlichkeit nach Schapp 6 3 Natur von Rechten 6 3 1 Interessentheorie 6 3 2 Choice Theory 6 3 3 Andere Ansatze 6 4 Begrundung von Rechten 6 4 1 Konsequentialistische Theorien 6 4 2 Statustheorien 6 5 Starke und Konflikte von Rechten 6 6 Bedeutung von Rechten im moralischen Bereich 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenEiner weitverbreiteten Meinung zufolge sind subjektive Rechte eine intellektuelle Errungenschaft der fruhen Neuzeit Philosophiehistoriker haben dieser Auffassung aber in neuerer Zeit widersprochen 1 Laut Richard Tuck wurde die Idee eines ius das von einzelnen Individuen besessen wird von mehreren mittelalterlichen Theologen entwickelt insbesondere im Zusammenhang mit dem Armutsstreit Diese Lesart ist aber nicht unumstritten 2 Juristische Bedeutung BearbeitenDie von der Rechtsordnung gewahrten Rechte bezeichnet man als subjektive Rechte weil sie einen Trager berechtigen das Rechtssubjekt Dabei kann es sich sowohl um eine naturliche Person in Deutschland jeder Mensch 1 BGB als auch um eine juristische Person GmbH eingetragener Verein usw handeln Beide sind gleichermassen rechtsfahig Recht und Pflicht Bearbeiten Das subjektive Recht rot berechtigt den Trager T und verpflichtet seinen Adressaten A Links ein relatives rechts ein absolutes Recht Dem Anspruchsinhaber steht der gleichfalls rechtsfahige Normadressat gegenuber der aus dem Anspruch verpflichtet wird weil andernfalls das Recht ins Leere gehen wurde Im deutschen Schuldrecht werden die einzelnen Schuldverhaltnisse als Pflichtenkreise beschrieben Durch den Kaufvertrag beispielsweise wird der Verkaufer einer Sache verpflichtet dem Kaufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen 433 Abs 1 S 1 BGB durch den Dienstvertrag wird derjenige welcher Dienste zusagt zur Leistung der versprochenen Dienste der andere Teil zur Gewahrung der vereinbarten Vergutung verpflichtet 611 Abs 1 BGB Zur Durchsetzung der Verpflichtungen bestimmt der fur alle Schuldverhaltnisse geltende 241 Abs 1 S 1 BGB einheitlich Kraft des Schuldverhaltnisses ist der Glaubiger berechtigt von dem Schuldner eine Leistung zu fordern Erst hierdurch wird klargestellt dass den Leistungspflichten korrespondierende Rechte gegenuberstehen Selbstverstandlich ist das nicht denn schon in seinem Absatz 2 fahrt dieselbe Vorschrift fort Das Schuldverhaltnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rucksicht auf die Rechte Rechtsguter und Interessen des anderen Teils verpflichten Diesen Schutzpflichten steht also kein subjektives Recht gegenuber Verletzt der Vertragspartner diese Pflichten kann er zum Schadensersatz verpflichtet sein Ein Recht auf Erfullung der Schutzpflichten hat sein Gegenuber aber nicht sie sind nicht klagbar BeispielBesucher B rutscht im Kaufhaus des K auf einer Bananenschale aus Dann hat K die Pflicht aus 241 Abs 2 BGB verletzt Rucksicht auf die Gesundheit des B zu nehmen K schuldet gegebenenfalls nach 280 Abs 1 311 Abs 2 241 Abs 2 BGB Schadenersatz auf den B dann auch ein Recht hat 241 Abs 1 BGB Wenn aber B die Bananenschale entdeckt hatte ohne darauf auszurutschen so konnte er nicht etwa von K verlangen die Schale zu entfernen K mag dazu zwar verpflichtet sein es fehlt aber ein darauf gerichtetes Recht des B Einteilung der subjektiven Rechte BearbeitenIm offentlichen Recht Bearbeiten Im offentlichen Recht speziell im Bereich der Grundrechte ist eine Einteilung nach dem Inhalt der Rechte ublich die auf die Statuslehre Georg Jellineks zuruckgeht Abwehrrechte lateinisch status negativus mit denen der Grundrechtstrager vom Staat das Unterlassen von Eingriffen in den geschutzten Freiheitsbereich verlangen kann Teilhaberechte lateinisch status activus bei denen eine Mitwirkung verlangt werden kann z B Wahlrecht Leistungsrechte lateinisch status positivus die dem Grundrechtstrager Anspruch auf staatliche Leistungen geben Im Zivilrecht Bearbeiten Das deutsche Privatrecht unterscheidet zwischen absoluten und relativen Rechten Absolute Rechte wirken gegenuber jedermann erga omnes Jedes Rechtssubjekt ist also Adressat eines jeden dieser Rechte Vornehmlich handelt es sich dabei um Herrschaftsrechte die dem Trager Herrschaftsmacht uber einen bestimmten Gegenstand einraumen Herrschaftsrechte bestehen an Sachen 90 BGB dann auch dingliche Rechte wie das Eigentum gemass 903 BGB Herrschaftsrechte konnen aber auch an Immaterialgutern bestehen so das Patent und das Urheberrecht Personlichkeitsrechte stehen jedem Menschen als Personlichkeit zu z B das Namensrecht 12 BGB Die Rechte wirken als Abwehrrechte Absolute Rechte sind nach 823 Abs 1 und 1004 analog BGB und oft auch spezialgesetzlich geschutzt Relative Rechte konnen sich nur an bestimmte Adressaten richten und wirken inter partes Sie bestehen in Anspruchen also dem Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen 194 Abs 1 BGB Anspruche unterliegen der Verjahrung Schuldrechtliche Anspruche heissen Forderungen Davon zu unterscheiden sind die Gestaltungsrechte Sie geben dem Trager die Macht ohne Beteiligung anderer auf eine bestehende Rechtslage einzuwirken Beispiele sind das Kundigungsrecht das Anfechtungsrecht das Widerrufs und Rucktrittsrecht Um den Vertragspartner zu schutzen verlangt die Ausubung dieser Rechte regelmassig eine Erklarung Gestaltungserklarung die ihm gegenuber abzugeben ist also ihm zugehen muss 130 Abs 1 BGB So kann der Arbeitgeber etwa nur von seinem Arbeitnehmer die Dienstleistung verlangen nicht hingegen von seinem unbeteiligten Nachbarn Ebenso wenig kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag gegenuber dem zufallig vorbeikommenden X kundigen Dieser ist ja nicht Partei des Arbeitsvertrages und hat mit dem Kundigungsrecht des Arbeitnehmers nichts zu tun Ermittlung durch Auslegung des objektiven Rechts BearbeitenOb die Rechtsordnung im Einzelfall nur Pflichten statuiert oder einem Rechtssubjekt auch ein auf die Erfullung dieser Pflichten gerichtetes Recht einraumt ist durch Anwendung der Auslegungsmethoden zu ermitteln Im offentlichen Recht ist diese Frage fur den Primarrechtsschutz von besonderer Bedeutung Die Klage vor den Verwaltungsgerichten setzt voraus dass der Klager in seinen Rechten verletzt ist 42 Abs 2 VwGO Fehlt es sogar an der Moglichkeit einer solchen Rechtsverletzung Klagebefugnis wird die Klage schon als unzulassig abgewiesen Auch die Rechtswegsgarantie des Art 19 Abs 4 GG knupft an die Verletzung nicht etwa des objektiven Rechts sondern der subjektiven Rechte des Klagers an Nach Wortlaut Art 1 Abs 3 GG Art 93 Nr 4a GG Systematik Uberschrift des I Abschnitts Entstehungsgeschichte und Sinn und Zweck sind zunachst die Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte solche subjektiven offentlichen Rechte In der Grundrechtsdogmatik hat sich allerdings eine etwas abweichende Terminologie herausgebildet Grundrechtsinhalt und trager werden unter dem Begriff des sachlichen bzw personlichen Schutzbereichs behandelt in den vom Staat eingegriffen werden kann Aber auch zahlreiche Normen des einfachen Rechts gewahren dem Einzelnen Rechte Fehlt es an ausdrucklichen Bestimmungen so liegt nach der Schutznormtheorie dann ein subjektives Recht vor wenn eine Pflicht nicht nur im offentlichen Interesse sondern gerade auch im Interesse Einzelner statuiert ist Dies ist durch Auslegung festzustellen Das subjektive Recht rot berechtigt den Trager T und verpflichtet seinen Adressaten A Innerhalb des Rechtssubjekts T einer juristischen Person stehen aber auch deren Organen innenrechtliche Befugnisse zu blau Dies sind keine subjektiven Rechte im klassischen Sinn Keine subjektiven Rechte im klassischen Sinn sind die organschaftlichen Befugnisse Ihre Trager sind nicht Rechtssubjekte sondern Organe oder deren Mitglieder eines solchen Rechtssubjektes namlich einer juristischen Person des offentlichen Rechts Beispielsweise konnen Burgermeister und Gemeinderat beides Organe der Person Gemeinde jeweils eigene Befugnisse zustehen Deren Verletzung konnen sie obwohl es sich nur um interne Rechte handelt im Kommunalverfassungsstreit gegeneinander geltend machen Das Verfahren ist dann ein reiner Innenrechtsstreit Ein anderes Beispiel sind in Deutschland die Befugnisse der obersten Bundesorgane Bundesprasident Bundestag usw fur deren Verletzung das Grundgesetz ein eigenes Verfahren den Organstreit Art 93 Nr 1 GG vorsieht Beim gerichtlichen Streit um Befugnisse zwischen Organen spricht man vom Interorganstreit Geht es dagegen um Befugnisse einzelner Mitglieder von Organen liegt ein Intraorganstreit vor Zivilrecht Bearbeiten Auch im Zivilrecht kommt es vor dass einer Verpflichtung kein entsprechendes Recht gegenubersteht Klassisches Beispiel ist die Auflage 1940 BGB Der Erblasser kann durch Testament den Erben oder einen Vermachtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten ohne einem anderen ein Recht auf die Leistung zuzuwenden anders das Vermachtnis 1939 BGB Eine Zwischenstellung nehmen die sogenannten unvollkommenen Verbindlichkeiten oder Naturalobligationen ein Sie berechtigen zwar gerade nicht zum Fordern der Leistung andererseits konnen sie aber insoweit erfullt werden als das auf sie Geleistete nicht mehr zuruckgefordert werden kann vgl Spiel Wette Ehemaklerlohn 762 656 BGB Zudem kann das materielle Recht Rechte gewahren die zwar einklagbar sind die aber nicht vollstreckt werden 888 Abs 3 ZPO Herstellung der ehelichen Gemeinschaft Keine Rechte stehen den sogenannten Obliegenheiten gegenuber Diese sind keine Pflichten sondern blosse Pflichten gegen sich selbst man befolgt sie im eigenen Interesse um Nachteile zu vermeiden z B die Schadensminderungsobliegenheit des 254 BGB die Rugeobliegenheit des 377 HGB Fehlt schon eine Verpflichtung kann ihnen erst recht kein subjektives Recht gegenuberstehen Es haben sich im Laufe der Zeit im Privatrecht folgende Definitionen des Rechts durchgesetzt von der Rechtsordnung dem Einzelnen verliehene Willensmacht Windscheid rechtlich geschutztes Interesse Jhering privatrechtliche Normsetzungsbefugnisse Bucher Zur Erlauterung Beispiele Kaufer X hat mit Verkaufer Y einen Kaufvertrag uber einen Gebrauchtwagen abgeschlossen und den Kaufpreis bezahlt Der dem X gegenuber Y zustehende Anspruch auf Ubereignung und Ubergabe des Gebrauchtwagens ist ein subjektives Recht Hatte X den Kaufpreis nicht gezahlt ware Y berechtigt die Ubergabe des Gebrauchtwagens zu verweigern Auch dieses Recht nennt man ein subjektives Recht namlich ein Gegenrecht gegen das Recht des X Wenn der Kaufvertrag abgewickelt ist und X das Eigentum an dem Gebrauchtwagen erworben hat ist er Eigentumer und damit Inhaber aller Rechte an dem Fahrzeug Sein Eigentumsrecht nennt man ebenfalls ein subjektives Recht Herrschaftsrecht Entstehung von und Verfugung uber Rechte BearbeitenEntstehung Bearbeiten Relative Rechte konnen von den betroffenen Parteien durch Rechtsgeschaft insbesondere Vertrag geschaffen werden Mit dem Arbeitsvertrag beispielsweise begrunden Arbeitgeber und Arbeitnehmer wechselseitige Anspruche einerseits auf Vergutung andererseits auf Leistung der versprochenen Dienste Dies ist unproblematisch da Dritte nicht betroffen sind Durch Vertrag konnen auch absolute Rechte begrundet werden wenn damit lediglich ein bereits bestehendes Recht belastet wird Beispielsweise kann der Eigentumer seine bewegliche Sache durch dinglichen Vertrag und Ubergabe verpfanden und belastet so sein Eigentum mit einem Pfandrecht des Vertragspartners Absolute Rechte mussen aber auch durch gesetzliche Anordnung erstmals entstehen konnen Man spricht dann von originarem Erwerb Insoweit kommt insbesondere die Aneignung herrenloser Sachen in Betracht aber auch die Verarbeitung durch die der Verarbeitende Eigentum erwirbt Beispielsweise wird Eigentumer wer weggeworfene Mobel Sperrmull zu diesem Zweck an sich nimmt oder wer aus fremdem Holz einen Schrank baut Verfugung Bearbeiten Uber Rechte kann durch Rechtsgeschaft verfugt werden Verfugungsgeschaft Darunter versteht man eine Einwirkung auf das Recht durch die es unmittelbar ubertragen belastet inhaltlich geandert oder aufgehoben wird Relative Rechte werden durch Abtretung Zession ubertragen Fur absolute Rechte gibt es meist abweichende Regelungen beispielsweise Ubertragung des Eigentums an beweglichen Sachen durch Einigung und Ubergabe Man spricht dann von derivativem Rechtserwerb im Unterschied zum originaren Relative Rechte konnen beispielsweise durch Erlass einer Vereinbarung zwischen Schuldner und Glaubiger aufgehoben werden Anspruche erloschen ganz typischerweise durch Erfullung Bei den absoluten Rechten ist insbesondere die Eigentumsaufgabe Dereliktion zu nennen Grundsatzlich erlischt ein Recht auch wenn Trager und Adressat in einer Person zusammenfallen Konfusion Konsolidation Philosophische Analyse BearbeitenPolitische Philosophie und Rechtsphilosophie sind Felder die den Begriff des subjektiven Rechts auf einem hohen Abstraktionsgrad analysiert haben Hohfeld Schema Bearbeiten Wesley Hohfeld 1879 1918 wies 1917 in seinem bahnbrechenden Aufsatz Fundamental Legal Conceptions as Applied in Judicial Reasoning and Other Legal Essays 3 darauf hin dass der Begriff eines subjektiven Rechts mehrdeutig sei und in mehrere Einzelbedeutungen aufgespaltet werden musse Die Versaumung solcher Unterscheidungen fuhre so Hohfeld zu Fehlern in der Rechtsbegrundung Die Analyse Hohfelds ist in der anglo amerikanischen Rechtstheorie und Rechtsphilosophie weithin akzeptiert und gilt als eine der fundamentalen Einsichten Hohfelds 4 Laut Hohfeld muss der Begriff a right engl subjektives Recht in vier mogliche Bedeutungen unterschieden werden Jede Bedeutung druckt eine Rechtsrelation legal relation aus d h eine normative Beziehung zwischen zwei Personen Diese sind im Einzelnen In der ersten Bedeutung weist right auf liberty oder privilege hin d h auf eine Handlungsfreiheit oder ein Handlungsprivileg Wenn A ein Recht gegenuber B besitzt H zu tun heisst dies umgekehrt dass A keine Pflicht gegenuber B hat H zu tun Das Recht Musik in der eigenen Wohnung zu horen ist nach dieser Analyse die Abwesenheit einer Pflicht gegenuber den Nachbarn Musik zu horen In der zweiten und nach Hohfeld zentralen Bedeutung meint right einen claim d h einen Anspruch Anspruche korrespondieren mit Pflichten wenn A ein Anspruchsrecht gegenuber B auf H hat dann hat B eine Pflicht H zu tun Zu diesen Hohfeldschen Rechten erster Ordnung kommen zwei weitere Unterscheidungen auf der Meta Ebene hinzu So kann right auch power bedeuten d h eine Befugnis Wenn A eine Befugnis besitzt dann kann A bestimmte Rechte alle vier Formen von Hohfeldschen Rechten verandern d h neue Rechte erschaffen oder bestehende Rechte andern Ein Eigentumsrecht an einem Grundstuck ist nach dieser Analyse die Befugnis die Handlungsfreiheiten Privilegien Anspruche etc welche mit dem Grundstuck verbunden sind zu ubertragen In der letzten Bedeutung meint right eine immunity oder Immunitat Wenn A eine Immunitat besitzt dann konnen bestimmte Rechte von A nicht verandert werden Das Recht nicht versklavt zu werden ist nach dieser Analyse das Recht dass bestimmte Hohfeldsche Rechte erster und zweiter Ordnung nicht entzogen werden konnen In moderner anglo amerikanischer Jurisprudenz ist es ublich von Bundeln Hohfeldscher Rechte zu sprechen So wird angenommen dass sich hinter so einfach erscheinenden Rechten wie dem Recht auf freie Meinungsausserung ein kompliziertes Molekul von Hohfeldschen Atomen verbirgt Das Hohfeldsche Schema darf nicht als substantielle These uber die Existenz oder Begrundung von Rechten missverstanden werden es ist primar eine sprachliche Analyse und genauere Differenzierung des Rechtsbegriffs Anspruch in strukturiertem Sachzusammenhang Wirtschaft und Personlichkeit nach Schapp Bearbeiten Fur Jan Schapp ist die Rechtsnorm bzw das Gesetz nicht die letzte Instanz zur Begrundung subjektiver Rechte Vielmehr begrundet das Gesetz nach Schapp einen Anspruch nicht in einem leeren Raum sondern in einem strukturierten Sachzusammenhang Wirtschaft und Personlichkeit in dem aus gegensatzlichen Interessen Konflikte entstehen die das Gesetz entscheidet Damit schafft Schapp einen bis dahin fehlenden jenseits des positiven Rechts der Gesetze und doch in der vollen Wirklichkeit der Lebenswelt liegenden Ausgangspunkt fur die Erorterung und das Verstandnis des Phanomens Subjektives Recht 5 6 Die Anerkennung des Anspruchs als Recht geschieht nach Schapp nicht willkurlich oder bloss faktisch durch den Gesetzgeber Sie beruht auf den Gegebenheiten des Lebenssachverhalts ist aber aus ihm nicht ablesbar sondern muss durch juristische Arbeit durch Finden der Voraussetzungen als Konfliktlosung d h als gerechte Entscheidung ermittelt werden 6 Damit ruckt die Entscheidung des Falles als Frage der Gerechtigkeit in den Mittelpunkt des juristischen Interesses Der entscheidende Trager fur das offentliche Recht kann nach dieser von Schapp erarbeiteten Grundlinie des Rechts dann nicht mehr das Uber Unterordnungsverhaltnis von Staat und Burger sein sondern ein Rechtsverhaltnis zwischen Staat und Burger in dem beide einander grundsatzlich auf gleicher Hohe gegenubertreten 7 Eigentum und Anspruch sind nicht im selben Sinn subjektive Rechte sondern der Anspruch schutzt das Eigentum Im selben Sinn unterscheidet das romische Recht zwischen res und actio Gaius Institutiones Es wurde also unterschieden zwischen dem was geschutzt wurde Eigentum und wie es geschutzt wurde durch Klage heute Anspruch Der uberkommene Einheitsbegriff des subjektiven Rechts als Willensmacht zur Befriedigung menschlicher Interessen verdeckt diesen fur das Recht konstitutiven Zusammenhang 7 8 Natur von Rechten Bearbeiten Unabhangig von der sprachanalytischen Beschaftigung mit Rechten stellt sich die Frage nach der Funktion und Natur von Rechten Welche Art von Gegenstand sind Rechte Die zwei prominentesten Ansatze in moderner Philosophie sind die Interessentheorie interest theory und die choice theory Interessentheorie Bearbeiten Interessentheorien bauen auf der als naturlichen verstandenen Einsicht auf dass Rechte Individuen in irgendeiner Form nutzen sie beschutzen oder ihnen auf andere Weise einen Vorteil verschaffen Joseph Raz einer der prominentesten Verteidiger der Interessentheorie definiert subjektives Recht wie folgt x has a right if and only if x can have rights and other things being equal an aspect of x s well being his interest is a sufficient reason for holding some other person s to be under a duty 9 Eine Person X hat ein subjektives Recht dann und genau dann wenn X Rechte besitzen kann und andere Uberlegungen unbetrachtet ein Aspekt des Wohlergehens von X sein Interesse ein hinreichender Grund ist um eine oder mehrere andere Person en unter eine Pflicht zu stellen Laut der Interessentheorie sind die zentrale Funktion von Rechten also der Schutz und die Forderung des individuellen Wohlergehens von Individuen Was zum Wohlergehen von Individuen zahlt muss durch eine spezifische philosophische Theorie von Wohlfahrt im Einzelnen erlautert werden Dies konnen das Gluck der Nutzen oder auch perfektionistisch verstandene Guter welche Individuen besitzen sein Es ist zu beachten dass die Interessentheorie nicht eine Form des Utilitarismus ist In der Begrundung eines Rechtes wird nicht das aggregierte Wohlergehen aller angefuhrt sondern die Tendenz eines Rechtes das individuelle Wohlergehen zu fordern Choice Theory Bearbeiten Der zentrale moderne Verteidiger des entgegengesetzten Ansatzes ist H L A Hart einer der bedeutendsten Rechtsphilosophen des 20 Jahrhunderts Fur Hart ist die Funktion von Rechten nicht in ihrem Schutz von Interessen zu sehen sondern in ihrer Funktion Individuen Kontrolle und Wahl engl choice in einem bestimmten Bereich zu verleihen 10 Harts Ausgangsannahme ist dass Rechte etwas sind das Individuen besitzen und ausuben Rights are typically conceived of as possessed or owned by or belonging to individuals and these expressions reflect the conception of moral rules as not only prescribing conduct but as forming a kind of moral property of individuals to which they are as individuals entitled 10 Ausgehend von dieser Betrachtung analysiert Hart Rechte als die Fahigkeit die Pflichten und Handlungen anderer Individuen zu kontrollieren Diese Fahigkeit muss nicht notwendigerweise wie die Interessentheorie behauptet im Interesse der Individuen sein Harts Theorie fuhrt unmittelbar zu zwei kontroversen Ergebnissen Erstens konnen Tiere und nicht autonome Personen keine Rechte besitzen Denn wenn Rechte typischerweise ausgeubt werden setzt dies die Fahigkeit des Rechtstragers voraus ein autonomer Handlungs Agent zu sein Die Interessentheorie hingegen benotigt nur die schwachere Annahme dass Rechtstrager Interessen besitzen konnen was Tiere und nicht autonome Personen mit einschliesst Zweitens impliziert Harts Analyse dass es keine unverausserlichen Rechte geben kann Unverausserliche Rechte sind gerade dadurch gekennzeichnet dass Individuen keine Kontrolle uber sie besitzen Andere Ansatze Bearbeiten Interessentheorie und Choice Theory erschopfen nicht die logisch moglichen Positionen Sie sind auch nicht notwendig inkompatibel es ist theoretisch denkbar dass Rechte sowohl Interessen beschutzen als auch Kontrolle verleihen Einige Autoren haben multifunktionale Theorien vorgeschlagen denen zufolge Rechte mehrere und verschiedene Funktionen besitzen 11 Andere Theoretiker schlagen vor dass die beiden Theorien nicht in Konkurrenz stehen sondern bloss verschiedene Formen von Rechten beschreiben 12 Begrundung von Rechten Bearbeiten Unabhangig von der Struktur und der Funktion von Rechten stellt sich die Frage wie Rechte normativ begrundet werden konnen Hier spiegeln sich die grossen Theorien der normativen Ethik wider Konsequentialistische Theorien Bearbeiten Nach konsequentialistischen Ansatzen werden Rechte uber ihre positiven Konsequenzen begrundet Was als positive Konsequenz gilt kann stark variieren In einer egalitaren konsequentialistischen Position existieren Rechte dann und nur dann wenn sie zur Erschaffung und Beibehaltung einer egalitaren Gesellschaft beitragen Sollten Rechte einer solchen Gesellschaft hinderlich sein gibt es sie nicht In einer utilitaristischen Position einer weiteren Unterform des Konsequentialismus werden Rechte als begrundet angesehen wenn sie den aggregierten Gesamtnutzen in der Gesellschaft maximieren Andere Formen Konsequenzen zu bewerten sind denkbar Instrumentelle Perfektionisten werden Rechte zum Beispiel danach beurteilen inwiefern sie zur moralischen Perfektionierung von Individuen beitragen Alle konsequentialistischen Theorien sind jedoch dadurch vereint dass die Begrundung von Rechten von empirischen und kontingenten Faktoren abhangig gemacht wird Statustheorien Bearbeiten Im Gegensatz zu konsequentialistischen Theorien begrunden deontologische Ansatze Rechte uber bestimmte intrinsische Eigenschaften die Rechtstragern zugerechnet werden In Kants Ethik und Rechtsphilosophie zum Beispiel besitzen Personen Wurde und diese ist die Grundlage von der aus spezifische Rechte begrundet werden Moderne Philosophen nehmen diese Grundidee auf Individuen als solche besassen eine Form von moralischem Status der vom Staat und allen anderen Individuen moralischen Respekt verlangt Thomas Nagel argumentiert beispielsweise dass Individuen sich durch den Besitz eines eigenen und unabhangigen Geistes independent thinking being auszeichnen Die Ausubung und die Ausdrucksformen dieses Geistes sind deshalb ceteris paribus zu respektieren Auf dieser Grundlage argumentiert Nagel dass allen Individuen ein Recht auf Meinungsfreiheit zusteht unabhangig von den Konsequenzen 13 Starke und Konflikte von Rechten Bearbeiten Eine weitere Frage in Bezug auf Rechte ist welcher Art und wie stark die moralischen Grunde sind die Rechte ausdrucken Mussen Rechte unter allen Umstanden respektiert werden selbst wenn dadurch moralische Anspruche die nicht auf Rechten beruhen zurucktreten mussen Ronald Dworkin beantwortete diese Frage in einem beruhmten Aufsatz mit Ja 14 Dworkin benutzte die Metapher von Trumpfen in einem Kartenspiel individuelle subjektive Rechte seien Trumpfe die alle anderen sozialen und moralischen Uberlegungen ausstechen Ahnlich argumentierte Robert Nozick in Anarchy State and Utopia 15 Rechte begrundeten Handlungsbeschrankungen side constraints Wenn A ein subjektives Recht hat dass andere nicht eine Handlung H tun so durfen andere Individuen nicht H tun Handlungen die von Rechten verboten werden fallen so aus dem Handlungskalkul aller Individuen 16 Andere Philosophen haben versucht die Starke von Rechten abzuschwachen Rechte wiesen auf besonders starke moralische Grunde hin und wir sollten unter normalen Umstanden immer versuchen sie nicht zu verletzen aber in bestimmten Situationen sei ihre Verletzung gerechtfertigt wenn diese Verletzung anderweitig positiv zu bewerten ist Eng verbunden mit der Frage nach der Starke von Rechten ist die Frage ob Rechte konfligieren und wie Konflikte zwischen Rechten durch rationale Argumente zu losen sind Einige Rechtstheoretiker verneinen dass Rechte konfligieren 17 Dieser Ansicht zufolge wurde die volle Beschreibung des Inhaltes eines Rechts so spezifisch sein dass die Rechte von verschiedenen Individuen uns nie konfligierende Handlungsanweisungen geben Ein anderer libertarer Ansatz ist Individuen bloss negative Rechte zuzuschreiben in dem Glauben dass diese generell nicht konfligierten Die weiter verbreitete Meinung hingegen ist dass Rechte konfligieren konnen und dies auch regelmassig tun 18 Wer dies akzeptiert muss jedoch verneinen dass Rechte nie verletzt werden durfen Dies ist eine Schwierigkeit zum Beispiel fur Nozicks Theorie denn wenn das Recht einer Person uns verbietet H zu tun und ein konfligierendes Recht uns verbietet H zu unterlassen ist der Handelnde vor ein Entscheidungsparadox gestellt Bedeutung von Rechten im moralischen Bereich Bearbeiten Eine weitere Frage die Philosophen beschaftigt hat ist die Bedeutung von Rechten fur die Gesamtheit der Moral Ronald Dworkin hat drei Ansatze in der Ethik unterschieden Rechtebasierte Moraltheorien rights based morality pflichtbasierte Moraltheorien duty based morality und zielbasierte Moraltheorien goal based morality Wie schon ihre Namen ausdrucken akzeptiert jede diese Theorien einen Begriff als Grundbegriff in der Ethik von dem die anderen dann abgeleitet werden Dworkin identifiziert Kants ethische Theorie etwa als pflichtbasierte Moraltheorie Der kategorische Imperativ sei zentral fur Kant und dieser drucke eine Handlungspflicht aus Handle so Die Rechte von Individuen und was als zu erlangendes Ziel gilt leiteten sich bloss sekundar aus dem kategorischen Imperativ ab Gegen diese Theorien hat Ronald Dworkin eine rechtebasierte Moraltheorie zu verteidigen versucht Dworkins Kritiker haben diesen Ansatz zuruckgewiesen 19 Siehe auch BearbeitenRecht AllgemeinesLiteratur BearbeitenUlrich Ramsauer Die Dogmatik der subjektiven offentlichen Rechte in JuS 2012 S 769 ff Arno Scherzberg Das subjektiv offentliche Recht Grundfragen und Falle in Jura 2006 S 839 ff Eugen Bucher Das subjektive Recht als Normsetzungsbefugnis Mohr Siebeck Tubingen 1965 vgl PDF Jan Schapp Das subjektive Recht im Prozess der Rechtsgewinnung Duncker amp Humblot Berlin 1977 ISBN 978 3 428 03849 7 Wilhelm Henke Das subjektive Recht im System des offentlichen Rechts DOV 1980 621ff Weblinks Bearbeiten Wiktionary subjektives Recht Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur zum Thema Subjektives Recht im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Besonders prominent Tuck Richard Natural Rights Theories Their Origin and Development Cambridge University Press 1981 Tierney Brian The Idea of Natural Rights Studies on Natural Rights Natural Law and Church Law 1150 1625 Wm B Eerdmans Publishing 1997 Siehe Fortin Ernest 1996 On the Presumed Medieval Origin of Individual Rights in Collected Essays II Classical Christianity and the Political Order hrsg von J Brian Benstead Lanham MD USA Rowman and Littlefield S 243 64 Wesley Hohfeld Fundamental Legal Conceptions as Applied in Judicial Reasoning In Faculty Scholarship Series 1 Januar 1917 yale edu abgerufen am 10 Januar 2019 Siehe etwa den Artikel in der Stanford Encyclopedia Eine sehr tiefgreifende Erlauterung des Hohfeldschen Schemas findet sich in Kramer Matthew Nigel Simmonds and Hillel Steiner A Debate over Rights Philosophical Enquiries Oxford Clarendon Press 1998 Jan Schapp Das subjektive Recht im Prozess der Rechtsgewinnung Duncker amp Humblot Berlin 1977 ISBN 978 3 428 03849 7 a b Wilhelm Henke Buchbesprechung Jan Schapp Das subjektive Recht im Prozess der Rechtsgewinnung in DVBl 1 Juni 1978 S 417 a b Jan Schapp Das subjektive Recht im Prozess der Rechtsgewinnung Duncker amp Humblot Berlin 1977 insbes Kap 7 ISBN 978 3 428 03849 7 Jan Schapp Methodenlehre und System des Rechts Aufsatze 1992 2007 S 55ff Mohr Siebeck Tubingen 2009 ISBN 978 3 16 150167 8 Joseph Raz On the Nature of Rights In Mind 93 1984 S 194 214 195 a b H L A Hart Are There Any Natural Rights In The Philosophical Review 64 Nr 2 1955 S 175 191 So etwa Wenar Leif The Nature of Rights in Philosophy amp Public Affairs 33 no 3 2005 223 252 Van Duffel Siegfried The Nature of Rights Debate Rests on a Mistake in Pacific 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php title Subjektives Recht amp oldid 231060039