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Naturalobligationen auch naturliche Verbindlichkeiten oder unvollkommene Verbindlichkeiten im weiteren Sinne 1 sind Verbindlichkeiten die prozessual nicht durchgesetzt werden konnen bei freiwilliger Leistung jedoch einen Erwerbsgrund bilden 2 Inhaltsverzeichnis 1 Fallgruppen nach deutschem Recht 1 1 Unklagbare Verbindlichkeiten 1 2 Forderungen ohne materiellrechtliche Verbindlichkeit 1 3 Verjahrte Forderungen 2 International 3 Siehe auch 4 Literatur 5 EinzelnachweiseFallgruppen nach deutschem Recht BearbeitenDie Naturalobligationen stammen aus dem romischen Recht lateinisch obligationes naturales Nach deutschem Recht konnen folgenden Fallgruppen unterschieden werden unklagbare Verbindlichkeiten Forderungen ohne materiellrechtliche Verbindlichkeit und verjahrte Forderungen 2 Unklagbare Verbindlichkeiten Bearbeiten Als unklagbar bezeichnet man solche Forderungen die zwar materiellrechtlich verbindlich sind prozessual aber nicht durchgesetzt werden konnen da ihnen die Prozessvoraussetzung der Klagbarkeit fehlt 3 So begrundet das Verlobnis nach herrschender Meinung zwar die Rechtspflicht zur Eheschliessung nach 1297 Abs 1 BGB kann auf diese aber nicht geklagt werden 4 Forderungen ohne materiellrechtliche Verbindlichkeit Bearbeiten Auch auf die Erfullung einer Forderung ohne materiellrechtliche Verbindlichkeit kann nicht geklagt werden wird die Forderung allerdings freiwillig erfullt so bildet sie einen Rechtsgrund im Sinne von 812 Abs 1 S 1 BGB 5 Man spricht auch von unvollkommenen Verbindlichkeiten im engeren Sinne 5 Erfasst sind unter anderem Spiel und Wettschulden gemass 762 Abs 1 BGB und nicht getilgte Verbindlichkeiten nach einer Restschuldbefreiung gemass 301 Abs 3 InsO 5 Die Einordnung von Ehemaklervertragen nach 656 BGB in diese Fallgruppe ist streitig nach der Gegenansicht handelt es sich um eine unklagbare Verbindlichkeit 5 Dass Spiel und Wettschulden nicht vor Gericht eingeklagt werden konnen kommt in der Redewendung Wettschulden sind Ehrenschulden zum Ausdruck Verjahrte Forderungen Bearbeiten Schliesslich konnen auch verjahrte Forderungen nach Erhebung der Einrede 6 gemass 214 Abs 1 BGB nicht klageweise durchgesetzt werden die Ruckforderung von gleichwohl zur Befriedigung Geleistetem ist gemass 214 Abs 2 S 1 BGB jedoch ausgeschlossen 7 International BearbeitenIm osterreichischen ABGB finden sich vergleichbare Regelungen in 1271 ABGB Wette und 1432 ABGB Verjahrung Im franzosischen Code civil CC ist die Ruckforderung von freiwillig erfullten Naturalobligationen franzosisch obligations naturelles gemass Art 1235 alinea 2 CC ausgeschlossen erfasst sind unter anderem verjahrte Forderungen 8 Artikel 2034 des italienischen Zivilgesetzbuches Codice civile fuhrt die Rechtsfigur der Naturalobligation italienisch obbligazione naturale ein Bezeichnet werden Leistungen die weder aus gesetzlichen noch vertraglichen oder deliktischen Rechtsgrunden erfullt werden vielmehr stattdessen aus gesellschaftlichen oder ethisch moralischen Grunden und wozu keine Rechtsverpflichtung bestand italienisch dovere sociale o morale 9 Die ausdruckliche gesetzliche Regelung der Naturalobligationen ergeht aufgrund ihrer hohen Relevanz im Rechtsverkehr sind einseitige Handlungen italienisch atti unilaterali denen Klagbarkeit fehlt im Gegensatz zu Obligationen bei denen Rechtsmittel zur Seite stehen Klassische Beispiele sind Glucksspiel und Wette Damit orientieren sich auch diese Rechtskreise am romischen Recht Siehe auch BearbeitenBargeschaftLiteratur BearbeitenGotz Schulze Die Naturalobligation Rechtsfigur und Instrument des Rechtsverkehrs einst und heute zugleich Grundlegung einer zivilrechtlichen Forderungslehre Mohr Siebeck Tubingen 2008 ISBN 978 3 16 149407 9 zugleich Universitat Heidelberg Habilitationsschrift 2007 Einzelnachweise Bearbeiten Vgl Heinz Peter Mansel in Othmar Jauernig Hg Burgerliches Gesetzbuch 12 Auflage 2007 241 Rn 20 a b Heinz Peter Mansel in Othmar Jauernig Hg Burgerliches Gesetzbuch 12 Auflage 2007 241 Rn 20 Heinz Peter Mansel in Othmar Jauernig Hg Burgerliches Gesetzbuch 12 Auflage 2007 241 Rn 21 Christian Berger in Othmar Jauernig Hg Burgerliches Gesetzbuch 12 Auflage 2007 1297 Rn 1 a b c d Heinz Peter Mansel in Othmar Jauernig Hg Burgerliches Gesetzbuch 12 Auflage 2007 241 Rn 22 Helmut Grothe in Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 5 Auflage 2006 214 Rn 3 Helmut Grothe in Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 5 Auflage 2006 214 Rn 9 Jean Luc Aubert Eric Savaux Introduction au droit et themes fondamentaux du droit civil 12 Auflage 2008 S 13 Nr 13 F Salerno Esecuzione indiretta di obbligazione naturale in Rosario Nicolo Neapel ESI 2011 509Normdaten Sachbegriff GND 4520896 7 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Naturalobligation amp oldid 226621810