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Dieser Artikel erlautert das osterreichische Gesetz siehe auch Allgemeines burgerliches Gesetzbuch Liechtenstein Das Allgemeine burgerliche Gesetzbuch ABGB ist die 1812 in den deutschen Erblandern des Kaisertums Osterreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Osterreich und ist damit auch das alteste gultige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises Es heisst allgemein weil es fur alle Personen in seinem Geltungsbereich im Gegensatz zum gemeinen Recht einheitlich und verbindlich gilt Burgerliches Recht bedeutet nach 1 ABGB dass das ABGB die Privat Rechte und Pflichten der Einwohner des Staates unter sich regelt BasisdatenTitel Allgemeines burgerliches GesetzbuchLangtitel Allgemeines burgerliches Gesetzbuch fur die gesammten deutschen Erblander der Oesterreichischen MonarchieAbkurzung ABGBTyp BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie ZivilrechtFundstelle JGS Nr 946 1811 in ALEXDatum des Gesetzes 1 Juni 1811Inkrafttretensdatum 1 Janner 1812Letzte Anderung BGBl I Nr 175 2021Gesetzestext ABGB i d g F im RISBitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Titelblatt der ABGB Ausgabe von 1811 ausgestellt im Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung 2 Einteilung des ABGB 2 1 Grundstruktur des ABGB 3 Gesetzestext 4 Ausstrahlung 5 Literatur 5 1 Privatrechtsgeschichte des ABGB 5 2 Lehrbucher 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseEntwicklung BearbeitenDie Vorarbeiten zu einer Kodifizierung des osterreichischen Zivilrechts begannen bereits Mitte des 18 Jahrhunderts mit dem Codex Theresianus 1766 und dem Josephinischen Gesetzbuch 1786 noch als Teil ABGB Eigentlicher Vorlaufer des Allgemeinen burgerlichen Gesetzbuches war das von Karl Anton von Martini geschaffene Westgalizische Gesetzbuch welches 1797 in dem kurz zuvor von der Habsburgermonarchie besetzten Westgalizien testweise in Geltung gesetzt wurde und bald als Ostgalizisches Gesetzbuch auch fur Ostgalizien kundgemacht wurde Franz von Zeiller ein Schuler Martinis gilt als Schopfer dieses Gesetzeswerks Das ABGB wurde als kaiserliches Patent Gesetz am 1 Juni 1811 kundgemacht und trat mit 1 Janner 1812 in den Deutschen Erblandern der Osterreichischen Monarchie mit der Wirkung in Kraft dass samtliche Gesetze und Gewohnheitsrechte 1 mit Bezug auf das allgemeine burgerliche Recht ausser Kraft gesetzt wurden Die Ausdehnung des Geltungsbereiches auf die gesamte Habsburgermonarchie also insbesondere auch auf Ungarn blieb Episode 1852 1861 Von 1861 bis zum Ende des Ersten Weltkriegs galt das ABGB somit in dem als Cisleithanien bezeichneten Teil des osterreichisch ungarischen Monarchie Der Zerfall der Monarchie hatte keine sofortigen Auswirkungen auf den Geltungsbereich des ABGB es bestand in den Nachfolgestaaten zunachst unverandert fort teilweise wurde das raumliche Geltungsgebiet sogar ausgedehnt so insbesondere 1922 auf das bis dahin ungarische Burgenland das in jenem Jahr an die Republik Osterreich kam nicht jedoch auf die Slowakei wo das ungarische Zivilrecht in Kraft blieb Erst die Gesetzbucher der sozialistischen Tschechoslowakei 1951 und Polens 1965 beendeten die dortige Geltung des ABGB sodass es heute nur mehr in der Republik Osterreich sowie im Furstentum Liechtenstein gilt in Kroatien ist es noch heute subsidiare Rechtsquelle Ubernommen wurden in das ABGB seiner ursprunglichen Fassung zahlreiche partikularrechtliche Institutionen des heimisch deutschen Gewohnheitsrechts vornehmlich Sachen und Eheguterrecht sowie eine Vielzahl romischrechtlicher Institutionen vor allem Schuld Vertragsrecht In den Text des ABGB wurde in den ersten hundert Jahren danach kaum eingegriffen erst die drei Teilnovellen zum ABGB von 1914 1915 und 1916 brachten starkere Veranderungen in Teilbereichen auch im Hinblick auf das deutsche Burgerliche Gesetzbuch von 1896 Weitgehende Reformen erfolgten dann erst wieder in den siebziger Jahren besonders im Familienrecht so wurde dort beispielsweise 1984 die Entmundigung durch das Recht der Sachwalterschaft ersetzt Mit 1 Janner 2017 trat das Erbrechts Anderungsgesetz 2015 BGBl I Nr 87 2015 in Kraft Diese Erbrechtsreform brachte zum Teil Anderungen in der Terminologie und mehrere inhaltliche Anderungen mit sich Einteilung des ABGB BearbeitenDie Einteilung folgt dem iustinianischen Institutionensystem Die osterreichische Rechtswissenschaft lehrt das Zivilrecht allerdings nach dem Pandektensystem Einige Teile des osterreichischen Privatrechts sind mittlerweile ausserhalb des ABGB in eigenen Gesetzen geregelt so etwa im Ehegesetz Mietrechtsgesetz oder Konsumentenschutzgesetz Dennoch ist das ABGB nach wie vor eine bedeutende Grundlage des Zivilrechtssystems in Osterreich und damit neben dem franzosischen Code civil die zweitalteste in Kraft stehende von vernunftrechtlichen Gedanken gepragte Zivilrechtskodifikation Das Gesetz verinnerlichte das Formideal der naturrechtlich systematischen Kodifikationsidee und hielt sich klar kurz und prinzipienorientiert Im Gegensatz zum achtzehn Jahre zuvor erlassenen preussischen ALR hatte das ABGB die standischen Unterschiede der Gesellschaft unter den Vorbehalt politischer Gesetze gestellt und aus der Systematik des Gesetzeswerkes ausgeklammert In dieser Hinsicht bedurfte es spater keiner Anpassungen als sich der Wandel zu einer Gesellschaft gleichberechtigter Burger im Laufe des 19 Jahrhunderts schliesslich vollzog Die Gesetzessystematik selbst betreffend unterschied sich das ABGB vom prALR deutlich auch in dem Punkt dass es keine detaillierten Einzelfallregelungen aufstellte Die Gesetze waren bewusst abstrakt formuliert damit der Richter bei seiner Entscheidung rechtlichen Entwicklungsspielraum fur die Anpassung an sich wandelnde Gesellschaftsverhaltnisse erhalt 2 Das ABGB gliedert sich dem Institutionensystem entsprechend in zwei Sachteile und einen allgemeinen Teil Die Unterteilung erfolgt in zwei grosse Sachgebiete personae Familien und Personenrecht und res Sachenrecht inklusive Erb und Obligationenrecht Ein dritter Teil enthalt gemeinschaftliche Bestimmungen Grundstruktur des ABGB Bearbeiten Dieser Artikel oder Abschnitt besteht hauptsachlich aus Listen an deren Stelle besser Fliesstext stehen sollte Bitte hilf Wikipedia das zu verbessern Mehr zum Thema ist hier zu finden Praambel Promulgationsklausel Einleitung Von den burgerlichen Gesetzen uberhaupt Allgemeiner Teil Regelungen in drei Teilen Teil Von dem Personenrechte Personenrecht vgl Allgemeiner Teil Familienrecht Hauptstuck Von den Rechten welche sich auf personliche Eigenschaften und Verhaltnisse beziehen Hauptstuck Von dem Eherechte Hauptstuck Rechte zwischen Eltern und Kindern Hauptstuck Von der Obsorge einer anderen Person Hauptstuck Kindesunterhalt Hauptstuck Von der Sachwalterschaft der sonstigen gesetzlichen Vertretung und der Vorsorgevollmacht Teil Von dem Sachenrechte Sachenrecht Erbrecht Schuldrecht Abteilung Von den dinglichen Rechten Hauptstuck Von dem Besitze Hauptstuck Von dem Eigentumsrechte Hauptstuck Von der Erwerbung des Eigentums durch Zueignung Hauptstuck Von Erwerbung des Eigentums durch Zuwachs Hauptstuck Von Erwerbung des Eigentums durch Ubergabe Hauptstuck Von dem Pfandrechte Hauptstuck Von Dienstbarkeiten Servituten Hauptstuck Von Erbrecht allgemein Hauptstuck Gewillkurte Erbfolge Hauptstuck Von der Ersatz und Nacherbschaft Hauptstuck Vermachtnisse Hauptstuck Von der Einschrankung und Aufhebung des letzten Willens Hauptstuck Von der gesetzlichen Erbfolge Hauptstuck Vom Pflichtteil und der Anrechnung auf den Pflichtteil Hauptstuck Erwerb einer Erbschaft Hauptstuck Von der Gemeinschaft des Eigentums und anderer dinglichen Rechte Abteilung Von den personlichen Rechten Hauptstuck Von Vertragen und Rechtsgeschaften uberhaupt Hauptstuck Von Schenkungen Hauptstuck Von dem Verwahrungsvertrag Hauptstuck Von dem Leihvertrag Hauptstuck Von dem Darlehensvertrag Hauptstuck Von der Bevollmachtigung und andern Arten der Geschaftsfuhrung Hauptstuck Von dem Tauschvertrag Hauptstuck Von dem Kaufvertrag Hauptstuck Von Bestand Erbpacht und Erbzins Vertragen Hauptstuck Von Vertragen uber Dienstleistungen Hauptstuck Von der Gesellschaft burgerlichen Rechts Hauptstuck Von den Ehepakten und dem Anspruch auf Ausstattung Hauptstuck Von den Glucksvertragen Hauptstuck Von dem Rechte des Schadensersatzes und der Genugtuung Teil Von den gemeinschaftlichen Bestimmungen der Personen und Sachenrechte vgl Allgemeiner Teil Hauptstuck Von der Befestigung der Rechte und Verbindlichkeiten Hauptstuck Von der Umanderung der Rechte und Verbindlichkeiten Hauptstuck Von der Aufhebung der Rechte und Verbindlichkeiten Hauptstuck Von der Verjahrung und Ersitzung Hauptstuck Inkrafttreten und Ubergangsbestimmungen Gesetzestext BearbeitenDen aktuellen Gesetzestext des ABGB und das gesamte geltende osterreichische Bundesrecht findet man im Rechtsinformationssystem des Bundes siehe Weblinks des Bundeskanzleramtes Soweit der Text aus der ursprunglichen Fassung stammt ist er auch nach der damaligen Schreibweise wiedergegeben Insbesondere bei den Bestimmungen aus der Urfassung gilt es den historischen Sprachgebrauch bei der Interpretation zu beachten z B Genugtuung Schadenersatz Kommentaren zum ABGB kommt und kam eine grosse Bedeutung zu Den ersten Kommentar zum ABGB schrieb Franz von Zeiller selbst Des Weiteren sind die Kommentare von Moritz von Stubenrauch Heinrich Klang Michael Schwimann und Rummel zu nennen die zu jeder Zeit grossen Einfluss auf die osterreichische zivilrechtliche Rechtsprechung hatten Ausstrahlung BearbeitenDas ABGB wurde vielfach rezipiert so z B in Liechtenstein FL ABGB der Turkei die allerdings unter Ataturk das schweizerische Zivilgesetzbuch und Obligationenrecht ubernahm der Tschechoslowakei in Serbien Bosnien Slowenien Kroatien und Rumanien Literatur BearbeitenPrivatrechtsgeschichte des ABGB Bearbeiten Franz Klein Bruckschwaiger 150 Jahre osterreichisches ABGB In Juristenzeitung JZ Bd 18 Nr 23 24 1963 ISSN 0022 6882 S 739 741 200 Jahre ABGB Jus Alumni Magazin 01 2011 ZDB ID 2632957 8 PDF 2 4 MB LexisNexis Wien 2011 Andreas Fijal Winfried Ellerbrock Das Osterreichische ABGB vom 1 Juni 1811 ein Jubilaum besonderer Art In Juristische Schulung JuS Bd 28 Nr 7 1988 ISSN 0022 6939 S 519 523 Wilhelm Brauneder Das osterreichische ABGB als neustandische Zivilrechtskodifikation In Georg Klingenberg J Michael Rainer Herwig Stiegler Hrsg Vestigia Iuris Romani Festschrift fur Gunter Wesener zum 60 Geburtstag am 3 Juni 1992 Grazer rechts und staatswissenschaftliche Studien Bd 49 Leykam Graz 1992 ISBN 3 7011 8964 1 S 67 80 Wilhelm Brauneder Allgemeines Burgerliches Gesetzbuch In Albrecht Cordes Heiner Luck DieterWerkmuller Ruth Schmidt Wiegand Hrsg Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte HRG Band 1 Aachen Geistliche Bank 2 vollig uberarbeitete und erweiterte Auflage Schmidt Berlin 2008 ISBN 978 3 503 07912 4 Sp 146 155 Gunter Wesener Zur Bedeutung des Usus modernus pandectarum fur das osterreichische ABGB In Friedrich Harrer Heinrich Honsell Peter Mader Hrsg Gedachtnisschrift fur Theo Mayer Maly Zum 80 Geburtstag Springer Wien u a 2011 ISBN 978 3 7091 0000 4 S 571 592 Theo Mayer Maly Die Lebenskraft des ABGB In Osterreichische Notariats Zeitung NZ 1986 ISSN 0029 9340 S 265 ff Attila Fenyves Ferdinand Kerschner Andreas Vonkilch Hrsg 200 Jahre ABGB Evolution einer Kodifikation Ruckblick Ausblick Methode Verlag Osterreich Wien 2012 ISBN 978 3 7046 5773 2 Lehrbucher Bearbeiten Helmut Koziol Andreas Kletecka Rudolf Welser Grundriss des burgerlichen Rechts Band I Allgemeiner Teil Sachenrecht Familienrecht 14 Auflage MANZ Verlag Wien Wien 2014 ISBN 978 3 214 14710 5 Rudolf Welser Brigitta Zochling Jud Grundriss des burgerlichen Rechts Band II Schuldrecht Allgemeiner Teil Schuldrecht Besonderer Teil Erbrecht 14 Auflage MANZ Verlag Wien Wien 2015 ISBN 978 3 214 14713 6Weblinks BearbeitenAktueller Gesetzestext des ABGB im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS Scan einer historischen Version des ABGB 1811 alo austrian literature Transkription des Druckes von 1811 verlinkt mit Druck 1811 JGS 946 Zeiller Commentar 1811ff ABGB in RIS im Rahmen des Repertoriums digitaler Quellen zur osterreichischen Rechtsgeschichte in der Fruhen Neuzeit Heinz Barta Zivilrecht Grundriss und Einfuhrung in das Rechtsdenken Online Lehrbuch Zivilrecht Universitat Innsbruck ABGB im Politiklexikon fur junge LeuteEinzelnachweise Bearbeiten Dazu fuhrte 10 ABGB mittels ausdrucklicher Ausschlussanordnung aus Auf Gewohnheiten kann nur in den Fallen in welchen sich ein Gesetz darauf beruft Rucksicht genommen werden Helmut Coing Europaisches Privatrecht 1800 1914 Munchen 1989 3 I S 10 12 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4123873 4 lobid OGND AKS LCCN n82130754 VIAF 183074287 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Allgemeines burgerliches Gesetzbuch amp oldid 232210470