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Die Rechtsfahigkeit in Osterreich beschreibt die Fahigkeit selbstandig Trager von Rechten und Pflichten zu sein Diese Eigenschaft hat jede naturliche Person unabhangig von Alter und Geisteszustand d h jeder ist rechtsfahig So kann zum Beispiel auch ein zwei Monate alter Saugling Erbe und somit rechtsfahig sein Mit der Rechtsfahigkeit ist aber noch nichts daruber ausgesagt ob der Rechtsfahige in der Lage ist durch eigenes Handeln Trager von Rechten und Pflichten zu werden Inhaltsverzeichnis 1 Regelung 2 Beginn der Rechtsfahigkeit 3 Ende der Rechtsfahigkeit 4 EinzelnachweiseRegelung BearbeitenNach osterreichischem Recht hat jedermann unter den von den Gesetzen vorgeschriebenen Bedingungen die Fahigkeit Rechte zu erwerben 1 Jeder Mensch hat angeborene schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte Er ist daher als eine Person zu betrachten 2 Erlaubte Gesellschaften juristische Personen das ABGB verwendet den weiteren Begriff moralische Personen haben im Verhaltnis zu Dritten in der Regel die gleichen Rechte wie naturliche Personen 3 Fur einen Auslander richtet sich die Rechtsfahigkeit nach seinem Personalstatut 4 Dem Auslander konnen jedoch die angeborenen schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte nicht abgesprochen werden selbst wenn das Personalstatut des Auslanders etwas anderes vorsieht Von der Rechtsfahigkeit zu unterscheiden ist die Geschaftsfahigkeit das ist die Fahigkeit sich selbst durch eigene rechtsgeschaftliche Erklarungen zu berechtigen und zu verpflichten Beginn der Rechtsfahigkeit BearbeitenDie uneingeschrankte Rechtsfahigkeit beginnt mit der vollendeten Geburt Die vollzogene naturliche oder kunstliche Trennung des Kindes vom Mutterleib stellt diesen Zeitpunkt dar Die Rechtsfahigkeit tritt ein sobald das Kind ein Lebenszeichen von sich gegeben hat gleichgultig ob es spater lebensfahig ist oder nicht Ist strittig ob eine Lebendgeburt vorliegt wird im Zweifel vermutet dass ein Kind lebend geboren wurde Diese gesetzliche Vermutung hat unter anderem Auswirkungen in erbrechtlichen Fragen denn nur ein lebend geborenes Kind ist erbfahig Allerdings kommt auch dem noch ungeborenen Kind eine eingeschrankte Rechtsfahigkeit zu Es ist unter der Voraussetzung der nachfolgenden Lebendgeburt Rechtssubjekt soweit dies zu seinem Vorteil ist Jede Geburt ist durch das Standesamt zu registrieren und eine Geburtsurkunde hieruber auszustellen Ende der Rechtsfahigkeit BearbeitenDie Rechtsfahigkeit des Menschen endet mit dem Tod Dieser wird im Sterbebuch des Standesamtes eingetragen Der Beweis des Todes kann auf verschiedene Art erfolgen Totenschein Fur die Sterbeurkunde ist eine Leichenbeschau sowie die Ausstellung eines Totenscheines Angabe der Todesursache Zeitpunkt des Todes durch den Amtsarzt notwendig Gerichtsbeschluss Kann keine Sterbeurkunde ausgestellt werden ersetzt ein Gerichtsbeschluss den Totenschein wenn das Gericht vom Tod einer bestimmten Person uberzeugt ist Sind Beweismittel beispielsweise Zeugen oder Bildsequenzen fur den Tod vorhanden kann dieser meist ohne Probleme ausgestellt werden Siehe unter Verschollenheit Einzelnachweise Bearbeiten 18 ABGB 16 ABGB 26 ABGB 12 IPRGBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsfahigkeit Osterreich amp oldid 141015154