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Das subjektive Erbrecht bezeichnet in Osterreich das Recht die ganze Verlassenschaft oder Teile davon zu erwerben Der Begriff Erbrecht im objektiven Sinn bezeichnet daruber hinaus die Summe an Rechtsnormen die sich mit dem Ubergang des Vermogens einer Person nach ihrem Tod Verstorbener auf seine Rechtsnachfolger befassen Die Erbfolge ist in Osterreich vorwiegend im Allgemeinen Burgerlichen Gesetzbuch geregelt und wurde mit Inkrafttreten am 1 Janner 2017 grundlegend reformiert Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Burgerliches Gesetzbuch 1 1 Entstehung des Erbrechts 1 2 Gesamtrechtsnachfolge 2 Gesetzliche Erbfolge 2 1 Erbquoten 3 Gewillkurte Erbfolge 3 1 Testamentarische Erbeinsetzung 3 2 Vorausvermachtnis 3 3 Vermachtnis 3 4 Schenkung auf den Todesfall 3 5 Erbvertrag 3 6 Formerfordernisse fur letztwillige Verfugungen 4 Pflichtteilsrecht 5 Erbschaftssteuer 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAllgemeines Burgerliches Gesetzbuch BearbeitenDas Erbrecht ist in Osterreich einfach gesetzlich im Allgemeinen Burgerlichen Gesetzbuch verankert Das Erbrecht als solches ist nicht verfassungsgesetzlich gewahrleistet Mit der Erbrechtsreform 2015 hat der osterreichische Gesetzgeber die Bestimmungen uber das Erbrecht im Achten Hauptstuck des ABGB 531 858 grundlegend uberarbeitet und modernisiert Die Bestimmungen traten mit 1 Janner 2017 in Kraft Entstehung des Erbrechts Bearbeiten Der Erbe erwirbt das Erbrecht mit dem Tod des Verstorbenen Erblassers Das Erbrecht kann auch weitervererbt werden wenn der Erbe vor Einantwortung in die Verlassenschaft selbst stirbt 536f ABGB Wer erbunwurdig ist ist von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen Als Erbunwurdigkeitsgrunde nennt das Gesetz die absichtliche Vereitelung des letzten Willens oder den Versuch dies zu tun Unterdruckung eines Testaments Falschung eines Testaments oder gerichtlich strafbare Handlungen gegen den Erblasser oder nahe Angehorige die nur vorsatzlich begangen werden konnen und mit einer Freiheitsstrafe von uber einem Jahr bedroht sind Weiters ist erbunwurdig wer dem Verstorbenen in verwerflicher Weise schweres Leid zugefugt hat oder seine Pflichten aus dem Verhaltnis zwischen Eltern und Kindern groblich vernachlassigt hat In allen Grunden der Erbunwurdigkeit kann der Verstorbene dem Erben zu Lebzeiten verzeihen wodurch die Erbunwurdigkeit beseitigt ist 539ff ABGB Gesamtrechtsnachfolge Bearbeiten Mit dem Tod gehen das Vermogen sowie Verbindlichkeiten und sonstige Rechte des Verstorbenen anders als in Deutschland gem 1922 BGB nicht sogleich auf die Erben sondern zunachst auf die sog Verlassenschaft als juristische Person uber Die Erben erwerben die Vermogenswerte und die sonstige Rechtsposition des Verstorbenen erst aufgrund des sog Verlassenschaftsverfahrens das mit der Einantwortung in die Verlassenschaft abgeschlossen wird 547 ABGB Gesetzliche Erbfolge BearbeitenWenn der Verstorbene kein oder kein gultiges Testament errichtet hat kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung 727ff ABGB Das Vermogen des Verstorbenen geht dann auf den gesetzlichen Erben uber oder wenn mehrere gesetzliche Erben vorhanden sind geht das Vermogen auf diese quotenmassig uber Miteigentum Gesetzliche Erben des Verstorbenen sind der Ehegatte die Ehegattin oder der eingetragene Partner sowie die Nachkommen des Verstorbenen Kinder Enkel oder Urenkel 1 Linie Falls zum Todeszeitpunkt keiner dieser gesetzlichen Erben vorhanden ist erben die Eltern des Verstorbenen oder deren Nachkommen 2 Linie sind auch in dieser Linie keine Personen vorhanden erben die Grosseltern des Verstorbenen oder deren Nachkommen 3 Linie und letztlich sollten auch in der 3 Linie keine Personen vorhanden sein die Urgrosseltern des Verstorbenen 4 Linie sogenannte Erbrechtsgrenze 741 ABGB Wenn bis hin zu den Urgrosseltern keine Erben vorhanden sind erbt nach der gesetzlichen Erbfolge ein etwaiger Lebensgefahrte des Verstorbenen 748 ABGB Wenn schliesslich auch kein Lebensgefahrte vorhanden ist und der Verstorbene auch keine letztwillige Verfugung Testament Vermachtnis errichtet hat erwirbt der Bund Republik Osterreich die Verlassenschaft sog Heimfallsrecht 750 ABGB Erbquoten Bearbeiten Hat der Verstorbene mehrere Kinder erwerben diese die Verlassenschaft zu gleichen Teilen beispielsweise zwei Kinder jeweils zur Halfte drei Kinder jeweils zu einem Drittel 732 ABGB Der Ehepartner des Verstorbenen erbt neben den Kindern ein Drittel der Verlassenschaft neben der 2 Linie den Eltern des Verstorbenen oder deren Nachkommen zwei Drittel und ansonsten die gesamte Verlassenschaft 744 ABGB Hinterlasst der Verstorbene zwei Kinder und einen Ehepartner erhalt beispielsweise jeder Erbe ein Drittel der Verlassenschaft Gewillkurte Erbfolge BearbeitenDer Begriff gewillkurte Erbfolge bezeichnet die Erbfolge aufgrund aller Rechtsgeschafte mit denen der Verstorbene zu Lebzeiten Einfluss auf die Verteilung seines Vermogens nach seinem Tod nimmt Das Recht die Vermogensnachfolge nach dem Tod frei zu regeln bezeichnet man als Testierfreiheit Das Gesetz nennt folgende Gestaltungsformen der gewillkurten Erbfolge Testament Vermachtnis Schenkung auf den Todesfall Erbvertrag Testamentarische Erbeinsetzung Bearbeiten Ein Testament ist eine zu Lebzeiten des Verstorbenen von ihm hochstpersonlich errichtete Erklarung die eine oder mehrere bestimmten Personen nach seinem Tod zu Erben einsetzt 552 Abs 2 ABGB Zu seiner Wirksamkeit bedarf das Testament wie auch andere letztwillige Verfugungen einer bestimmten Form siehe hierzu Formerfordernisse Die Erbeinsetzung kann hierbei unbestimmt erfolgen welchenfalls die Erben zu gleichen Teilen erben oder bestimmt das heisst unter Festlegung einer bestimmten Erbquote 557f ABGB Aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Gesamtrechtsnachfolge des Erben ist nicht erforderlich die einzelnen Vermogenswerte im Testament anzufuhren Vorausvermachtnis Bearbeiten Seit der Gesetzesnovelle 2015 der 745 ABGB wird nicht nur das gesetzliche Vorausvermachtnis des Witwers der Witwe vorgesehen namlich das Recht in der Ehewohnung bis ans Lebensende zu wohnen sondern nunmehr auch des der Lebensgefahrten Lebensgefahrtin des Verstorbenen sofern er sie mit dem Verstorbenen zumindest in den letzten 3 Jahren im gemeinsamen Haus gelebt hat und der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes nicht verheiratet war Dieses Voraus Vermachtnis des Lebensgefahrten der Lebensgefahrtin endet jedoch im Gegensatz zu jenem fur den Witwer die Witwe 1 Jahr nach dem Tode des Erblassers Vermachtnis Bearbeiten Im Gegensatz zur Erbeinsetzung ist das Vermachtnis eine letztwillige Zuwendung die einzelne bestimmt bezeichnete Verlassenschaftsgegenstande betrifft beispielsweise Immobilien Wertgegenstande oder auch einen Geldbetrag 535 ABGB Der Vermachtnisnehmer wird im Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen nicht unmittelbar Eigentumer dieser Sache sondern erwirbt einen bloss schuldrechtlichen Anspruch auf Erfullung des Vermachtnisses gegenuber der Verlassenschaft bzw den Erben nach Einantwortung in die Verlassenschaft 649 ABGB Ahnlich wie Erbeinsetzungen werden auch Vermachtnisse in letztwilligen Verfugungen angeordnet siehe jedoch Pflegevermachtnis gesetzliches Vermachtnis Der Begriff Vermachtnis bezeichnet dabei die Zuwendung selbst nicht jedoch die Urkunde in der das Vermachtnis angeordnet wird Enthalt die letztwillige Verfugung auch eine Erbeinsetzung so handelt es sich bei der Urkunde um ein Testament Erfolgt keine Erbeinsetzung spricht man von einer sonstigen letztwilligen Verfugung ohne Erbeinsetzung 552 Abs 2 ABGB Schenkung auf den Todesfall Bearbeiten Eine Schenkung auf den Todesfall ist ein zwischen dem Geschenkgeber zu dessen Lebzeiten und dem Geschenknehmer abgeschlossener Vertrag der zwingend in Notariatsaktform abzuschliessen ist bei dem der Geschenkgeber dem Geschenknehmer auf den Todesfall eine Sache schenkt und sich kein Widerrufsrecht vorbehalt 603 ABGB nach der Rechtslage vor 1 Januar 2017 kam es fur Schenkungspflichtteilsanspruche von anderen Personen noch darauf an ob auf den Widerruf verzichtet wurde Erbvertrag Bearbeiten Ein Erbvertrag kann nur zwischen Ehegatten oder eingetragenen Partnern bzw Verlobten und nur in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden Gegenstand des Erbvertrages ist die Erbeinsetzung meist wechselseitige der einen Vertragspartei durch die andere Der Erbvertrag ist unwiderruflich und kann nur nach vertragsrechtlichen Grundsatzen wieder gelost werden 1249ff ABGB Formerfordernisse fur letztwillige Verfugungen Bearbeiten Letztwillige Verfugungen unterliegen anders als die meisten Vertrage besonderen Formerfordernissen Dabei wird zwischen eigenhandigen und fremdhandigen letztwilligen Verfugungen unterschieden Eigenhandige letztwillige Verfugungen sind solche die der Verstorbene zu Lebzeiten selbst eigenhandig also beispielsweise nicht mittels eines Computers oder einer Schreibmaschine geschrieben und unterschrieben hat Derartige letztwillige Verfugungen sind ohne weitere Voraussetzungen formgultig 578 ABGB Fremdhandige Verfugungen hingegen muss der Verfugende in Gegenwart von drei gleichzeitig anwesenden und zuvor schon im Testamentstext mit Namen und Geburtsdatum oder Wohnadresse genannten Zeugen eigenhandig unterschreiben und zusatzlich eigenhandig auf der letztwilligen Verfugung vermerken dass diese seinen letzten Willen enthalt beispielsweise Dies ist mein letzter Wille 579 ABGB Die Zeugen mussen die letztwillige Verfugung eigenhandig unterschreiben und eigenhandig auf ihre Eigenschaft als Zeuge hinweisen beispielsweise als ersuchter Testamentszeuge Den Inhalt der letztwilligen Verfugung mussen die Zeugen nicht kennen 579 Abs 2 ABGB Pflichtteilsrecht BearbeitenDas Pflichtteilsrecht vor 1 Janner 2017 auch Noterbenrecht sichert bestimmten nahen Angehorigen des Verstorbenen einen Mindestanteil an dessen Vermogen nach seinem Tod Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte bzw eingetragene Partner und die Nachkommen des Verstorbenen 757 ABGB 1 Bei Sterbefallen vor 1 Janner 2017 kamen auch die Eltern des Verstorbenen als Pflichtteilsberechtigte in Betracht wenn dieser selbst keine Nachkommen hinterlassen hatte Die Pflichtteilsquote betragt die Halfte der gesetzlichen Quote siehe oben Hatte also beispielsweise ein Kind bei gesetzlicher Erbfolge eine Erbquote von 1 3 so ware dessen Pflichtteilquote 1 6 Gem 776 Abs 1 ABGB kann der Verfugende den Pflichtteil letztwillig d h in einer formgultigen letztwilligen Verfugung z B im Testament auf die Halfte mindern wenn er und der Pflichtteilsberechtigte zu keiner Zeit oder zumindest nicht uber einen langeren Zeitraum vor dem Tod des Verfugenden in einem Naheverhaltnis standen wie es zwischen solchen Familienangehorigen gewohnlich besteht Aufgrund eines Grossenschlusses ist eine Minderung des Pflichtteils um weniger als die Halfte zulassig nicht hingegen um mehr als die Halfte Die Verfugung ware bezuglich des die Halfte ubersteigenden Betrags ungultig Die wohl uberwiegende Meinung in der Literatur folgt der in den Erlauterungen zur Regierungsvorlage des Gesetzes vertretenen Auffassung wonach ein Zeitraum von 20 Jahren als langerer Zeitraum angesehen wird wobei hier aber nicht auf eine starre Zeitspanne abgestellt werden sollte sondern die jeweiligen Umstande des Einzelfalls zu berucksichtigen sein werden Im Rahmen eines beweglichen Systems ist auf die Intensitat der Nahebeziehung Bedacht zu nehmen Charakteristisch fur das vom Gesetz geforderte Naheverhaltnis ist eine geistig emotionale Beziehung Massgeblich sind die konkreten Lebensumstande der Beteiligten welche von deren Familienverhaltnissen Gesundheit Alter und Berufen beeinflusst werden Das Recht auf Pflichtteilsminderung steht dann nicht zu wenn der Verstorbene den Kontakt grundlos gemieden oder berechtigten Anlass fur den fehlenden Kontakt gegeben hat 776 Abs 2 ABGB Eine grundlose Ablehnung liegt vor wenn keine von der Rechtsordnung gebilligten Grunde fur die Ablehnung des Kontakts vorliegen Dies ist z B der Fall wenn die Kontaktverweigerung vom Pflichtteilsmindernden lediglich damit begrundet wird dass sein Fortkommen oder seine gesellschaftliche Stellung dadurch gefahrdet werden konnte Wird der Kontakt vom letztwillig Verfugenden jedoch abgelehnt weil er ihm wegen seiner seelischen oder physischen Verfassung unzumutbar ist steht ihm dennoch das Recht auf Pflichtteilsminderung zu Letztlich ist entscheidend weshalb die Kontakte nicht stattgefunden haben und wessen Verhalten dafur kausal war Ein vorheriger Kontaktaufnahmeversuch ist nach neuer Rechtslage nicht mehr erforderlich Ferner scheidet die Moglichkeit der Pflichtteilsminderung kraft des Verweises in 776 Abs 3 ABGB von vornherein aus wenn der Testator die letztwillige Verfugung auch konkludent widerrufen hat indem er z B den betroffenen Pflichtteilsberechtigten spater bedenkt oder ihm verziehen hat 2 Der Pflichtteil eines Berechtigten begrundet keinen Anspruch auf bestimmte Vermogenswerte des Verstorbenen oder einen Miteigentumsanteil daran Vielmehr stellt der Pflichtteilsanspruch stets eine Geldforderung in Hohe einer bestimmten Quote des Vermogens des Verstorbenen dar Betragt beispielsweise die Pflichtteilsquote eines Berechtigten 1 6 so hat er Anspruch auf einen Geldbetrag der 1 6 der Bemessungsgrundlage entspricht Fur die Ermittlung der Pflichtteilsbemessungsgrundlage ist zunachst das Vermogen der Verlassenschaft zum Stichtag des erblasserischen Todestages heranzuziehen wobei die Verbindlichkeiten und die Kosten des Verlassenschaftsverfahrens abzuziehen sind Erben und Pflichtteilsberechtigte haben im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens die Moglichkeit die Schatzung und Inventarisierung des Vermogens des Verstorbenen durch den als Gerichtskommissar zustandigen Notar zu beantragen Daruber hinaus konnen fur die Ermittlung der Pflichtteile auch lebzeitige Schenkungen des Verstorbenen zu berucksichtigen sein So sind etwa Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte oder Geschafte mit diesen die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt einer Schenkung gleichkommen der Verlassenschaft hinzuzurechnen 781 ABGB Dies gilt unabhangig vom Zeitpunkt der Zuwendung Hat der Verstorbene daher beispielsweise zu Lebzeiten sein wesentliches Vermogen an einen von mehreren Pflichtteilsberechtigten verschenkt so mindert dies die Anspruche der ubrigen Pflichtteilsberechtigten nicht Der Wert des Geschenkes wird der Verlassenschaft rechnerisch hinzugeschlagen und davon anschliessend die Anspruche der ubrigen Pflichtteilsberechtigten ermittelt Schenkungen an solche Personen die nicht dem Kreis der Pflichtteilsberechtigten angehoren z B an einen Lebensgefahrten werden der Verlassenschaft nur dann hinzugerechnet wenn sie innerhalb von zwei Jahren vor dem Tod des Verstorbenen gemacht wurden 782 ABGB Massgeblich fur die Hinzurechnung ist dabei stets der Wert der Schenkung im Zeitpunkt der Zuwendung zuzuglich Inflationsanpassung auf den erblasserischen Todestag Ein Pflichtteilsberechtigter hat sich auf seinen eigenen Pflichtteil alles anrechnen zu lassen was er vom Verstorbenen als Zuwendung unter Lebenden oder von Todes wegen erhalten hat 780 ABGB Das Gesetz raumt einem letztwillig Verfugenden die Moglichkeit ein den Pflichtteil in Gestalt eines Erbteiles oder Vermachtnisses oder auch ohne ausdruckliche Benennung zu hinterlassen Bei Todesfallen seit Inkrafttreten des neuen Erbrechts 1 Janner 2017 muss der Pflichtteil nicht mehr zwingend frei von Bedingungen oder Belastungen bleiben Der Pflichtteilsberechtigte hat sich daher letztwillige Zuwendungen grundsatzlich auch dann gefallen zu lassen wenn Bedingungen oder Belastungen der Verwertung des zugewendeten Vermogens entgegenstehen Die Bedingungen und Belastungen sind allerdings bei der Bewertung der Zuwendung zu berucksichtigen 762 ABGB Der Verstorbene kann einem Pflichtteilsberechtigten durch Zuwendungen unter Lebenden oder von Todes wegen ohne Weiteres auch mehr als den gesetzlichen Pflichtteil hinterlassen Betragt aber der Wert der Zuwendungen an einen Pflichtteilsberechtigten weniger als dessen gesetzlicher Pflichtteil so kann der Berechtigte die Erganzung auf den Pflichtteil in Geld verlangen 763 ABGB Der Pflichtteilsanspruch wird zwar bereits mit dem Tod des Verstorbenen fallig kann aber erst nach einem Jahr gefordert werden wobei die Verlassenschaft bzw die Erben den Pflichtteilsanspruch auch fruher erfullen durfen Ab dem Todestag des Verstorbenen gebuhren 4 Zinsen pro Jahr vom noch nicht erfullten Pflichtteilsanspruch Der Pflichtteilsanspruch oder dessen Erganzung ist vor Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens gegen die Verlassenschaft bzw danach gegen die Erben zu richten 764 ABGB Erben und Pflichtteilsberechtigte konnen im Falle der Einigkeit wahrend des Verlassenschaftsverfahrens vor dem als Gerichtskommissar zustandigen Notar ein Ubereinkommen zur Regelung der Pflichtteilsanspruche abschliessen Ein solches Ubereinkommen hat die Wirkung eines gerichtlichen Vergleichs 181 AussStrG und soll die pflichtteilsrechtlichen Fragen im konkreten Fall abschliessend zu klaren Gelingt hingegen der Abschluss eines Pflichtteilsubereinkommens nicht steht den Pflichtteilsberechtigten nur der streitige Rechtsweg offen Erbschaftssteuer BearbeitenDie Erbschafts und Schenkungssteuer trat in Osterreich am 31 Juli 2008 ausser Kraft nachdem der osterreichische Verfassungsgerichtshof diese im Jahr zuvor aufgrund der gleichheitswidrigen Bemessungsgrundlage Einheitswerte bei Liegenschaftsvermogen aufgehoben und der osterreichische Gesetzgeber keine Nachfolgeregelung beschlossen hatte Abgabenrechtliche Belastungen fur Erben und Vermachtnisnehmer ergeben sich seitdem in erster Linie aus der Grunderwerbssteuer und der Grundbuchseintragungsgebuhr anlasslich des Erwerbs von Liegenschaftsvermogen der verstorbenen Person Hingegen ist der erbrechtliche Erwerb von sonstigen Vermogenswerten steuerfrei Literatur BearbeitenAstrid Deixler Hubner Martin Schauer Erbrecht Neu LexisNexis Verlag Wien 2015 ISBN 978 3 7007 6353 6 Peter Apathy Thomas Aigner Thomas Wolkerstorfer Studienkonzept Zivilrecht VII Erbrecht 7 Auflage LexisNexis Verlag Wien 2022 ISBN 978 3 7007 8408 1 Bernhard Eccher Manfred Umlauft Burgerliches Recht VI Erbrecht 7 Auflage Verlag Osterreich Wien 2020 ISBN 978 3 7046 8559 9 Alexander Winkler Erbrecht Ein Leitfaden fur die Praxis Verlag Osterreich Wien 2016 ISBN 978 3 7046 6578 2 Wolfgang Zankl Erbrecht Lehr und Praxishandbuch 9 Auflage Facultas Wien 2019 ISBN 978 3 7089 1793 1 Susanne Ferrari Gundula Maria Likar Peer Erbrecht 2 Auflage MANZ Verlag Wien 2020 ISBN 978 3 214 05433 5 Weblinks BearbeitenErbrecht Bundeskanzleramt Osterreich ABGB Volltext Vergissmeinnicht Initiative fur das gute Testament Johannes Reich Rohrwig Wichtige Anderungen im Erbrecht SWK 2016Einzelnachweise Bearbeiten Heinz Barta et al Pflichtteils oder Noterbrecht onlineLehrbuch Zivilrecht Kap 17 D abgerufen am 7 September 2018 Entleitner Die Pflichtteilsminderung nach dem ErbRAG 2015 Zak 2018 195 104 105 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erbrecht Osterreich amp oldid 238828079