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Dieser Artikel behandelt die Rechtsnachfolge Zur Erbfolge im romischen Recht siehe Erbfolge romisches Recht Erbfolge ist die Rechtsnachfolge eines oder mehrerer Erben in das Vermogen und die Verbindlichkeiten eines Erblassers Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Rechtliche Stellung des Erben 1 2 Arten 1 2 1 Gewillkurte Erbfolge 1 2 2 Gesetzliche Erbfolge 2 Osterreich 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenRechtliche Stellung des Erben Bearbeiten Die Erbfolge tritt kraft Gesetzes ein 1922 BGB ohne dass der Erbe irgendeine Handlung wie die Besitzergreifung des Nachlasses vornehmen musste Er kann die Erbschaft jedoch fristgebunden ausschlagen 1942 1943 BGB und seine Erbenhaftung auf den Nachlass beschranken 1975 BGB Die Rechtsnachfolge tritt grundsatzlich mit dem Tod des Erblassers ein im Fall der vorweggenommenen Erbfolge jedoch noch zu seinen Lebzeiten Arten Bearbeiten Das deutsche Erbrecht kennt zwei Arten der Erbfolge Die gewillkurte Erbfolge beruht auf einer Willenserklarung des Erblassers die gesetzliche Erbfolge auf dem Gesetz Gewillkurte Erbfolge Bearbeiten Liegt eine wirksame Verfugung von Todes wegen vor Testament 1937 BGB gemeinschaftliches Testament 2265 BGB Erbvertrag 1941 BGB so wird von einer gewillkurten Erbfolge gesprochen Beschrankt sich die Erbeinsetzung auf einen Bruchteil der Erbschaft so tritt im Ubrigen die gesetzliche Erbfolge ein 2088 BGB Gesetzliche Erbfolge Bearbeiten Hauptartikel Gesetzliche Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge tritt ein wenn keine gewillkurte Erbfolge vorliegt das Erbe ausgeschlagen wurde 1953 Abs 2 BGB oder Erbunwurdigkeit vorliegt 2344 Abs 2 BGB Es erben die Verwandten des Erblassers in einer bestimmten Reihenfolge 1924 1930 BGB sowie sein uberlebender Ehegatte 1931 1371 BGB oder Lebenspartner 10 LPartG 1 Sie werden Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers sog Universalsukzession Sind die gesetzlichen Erben eines Erblassers nicht bekannt so wird von Amts wegen eine Erbenermittlung durchgefuhrt Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers oder kein Erbe vorhanden oder ist kein Erbe ermittelbar besteht ein gesetzliches Erbrecht des Fiskus sog Staatserbrecht 1936 1964 BGB Am 11 Marz 1966 entschied das Bundesverwaltungsgericht dass nach der sogenannten Primogenitur kein Adelstitel mehr im Wege der Erbfolge erworben werden kann 2 3 Osterreich BearbeitenIm osterreichischen Erbrecht geht die Erbschaft nicht kraft Gesetzes auf den oder die Erben uber Es bedarf eines Verlassenschaftsverfahrens Erst mit der Einantwortung tritt der Erbe in die Rechtsstellung des Erblassers ein Weblinks Bearbeiten Wikisource Bundesverwaltungsgericht Wegfall des Primogenituradels Quellen und Volltexte Literatur von und uber Erbfolge im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten vgl Malte Stofen Erbfolge Gablers Wirtschaftslexikon abgerufen am 15 Marz 2021 BVerwG Urteil vom 11 Marz 1966 VII C 85 63 Primogenitur Nur eine Silbe Der Spiegel 4 April 1966 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4137632 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erbfolge amp oldid 233652696