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Das Verlassenschaftsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren im osterreichischen Erbrecht das der Feststellung des Vermogensstandes der Verlassenschaft und der Ubereignung an den Erben dient Anders als in Deutschland nach 1922 BGB geht in Osterreich die Erbschaft nicht kraft Gesetzes auf den oder die Erben uber Inhaltsverzeichnis 1 Zustandigkeit 2 Vorverfahren 3 Verlassenschaftsabhandlung 4 Streit um das Erbrecht 5 Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens 6 Nachtragliche Geltendmachung von erbrechtlichen Anspruchen 7 Literatur 7 1 WeblinksZustandigkeit BearbeitenDas Verlassenschaftsverfahren wird von den Bezirksgerichten gefuhrt und ist im Ausserstreitgesetz geregelt Zum grossten Teil wird es von dem zustandigen offentlichen Notar als Gerichtskommissar abgewickelt oder alternativ dazu in Form des Erbenmachthabers von einem von den Erben frei wahlbaren Notar oder Rechtsanwalt durchgefuhrt Im letzten Fall bleiben dem zustandigen Notar in der Rolle des Gerichtskommissars bestimmte im Gesetz verankerte formale Verfahrensschritte zur Erledigung vorbehalten Dem Gericht sind Entscheidungen in Form von Beschlussen wie etwa die Entscheidung uber das Erbrecht oder der Beschluss uber die Einantwortung vorbehalten Seit 1 Janner 2005 hat der Gerichtskommissar aufgrund einer umfassenden Novelle des Ausserstreitgesetzes noch mehr Aufgaben ubertragen erhalten und kann nun das Verfahren weitgehend selbstandig fuhren Vorverfahren BearbeitenErfahrt die Personenstandsbehorde vom Ableben einer Person ubermittelt diese die Sterbeurkunde an das Verlassenschaftsgericht Bezirksgericht in dessen Sprengel der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte Dieses legt einen Verlassenschaftsakt an und ubermittelt ihn an den zustandigen Notar als Gerichtskommissar Der erste Verfahrensabschnitt das sogenannte Vorverfahren hat vor allem die Todesfallaufnahme fruher Todfallsaufnahme das ist die Erfassung der Daten des Verstorbenen des Vorhandenseins erbberechtigter Verwandter letztwilliger Verfugungen von Vermogenswerten und oder Schulden sowie die Ubernahme dieser eventuellen letztwilligen Verfugungen durch den Gerichtskommissar zum Gegenstand 145 AussStrG In Bezug auf den Nachlass kann der Gerichtskommissar Verfugungen z B Offnung eines Banksafes und Sicherungsmassnahmen setzen und der Gerichtskommissar kann die Kosten fur ein einfaches Begrabnis freigeben 148 AussStrG Glaubigerforderungen sind beim Gerichtskommissar oder beim Verlassenschaftsgericht anzumelden konnen aber auch bei Gericht eingeklagt werden Verlassenschaftsabhandlung BearbeitenDanach folgt die eigentliche Verlassenschaftsabhandlung Die Erben werden aufgefordert eine Erbantrittserklarung abzugeben d h zu erklaren ob und wie sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen wollen und ihr Erbrecht auszuweisen indem sie angeben ob sie sich auf die gesetzliche Erbfolge auf ein Testament oder Erbvertrag stutzen Bei einer unbedingten Erbantrittserklarung ubernimmt der Erbe eine unbeschrankte Haftung fur Schulden des Erblassers auch wenn diese den Wert des Aktivvermogens der Verlassenschaft ubersteigen Somit riskiert der Erbe auch die Uberschuldung des Nachlasses oder das Vorhandensein unbekannter Verbindlichkeiten 801 ABGB Bei der bedingten Erbantrittserklarung haftet er fur Schulden nur bis zu dem Betrag der dem Wert der Verlassenschaft entspricht 802 ABGB Bei einer bedingten Erbantrittserklarung ist jedenfalls ein Inventar zu errichten Darin sind die Aktiva und Passiva des Nachlasses zu vermerken Auch die Nachlassglaubiger sind vom Gericht durch den Glaubigeraufruf einzuberufen Dadurch soll ein Uberblick uber den Schuldenstand der Verlassenschaft verschafft werden damit diese wissen ob und bis zu welcher Quote die Schulden bedient werden konnen oder ob sie ein Insolvenzverfahren uber die Verlassenschaft beantragen mussen Die Erben mussen jedenfalls die Glaubiger quotenmassig im Verhaltnis zur Forderungshohe befriedigen Streit um das Erbrecht BearbeitenGeben mehrere Personen einander widersprechende Erklarungen ab hat zunachst der Gerichtskommissar zu versuchen eine Einigung herbeizufuhren Gelingt dies nicht hat das Gericht nach einem Beweisverfahren das im Rahmen der Verlassenschaftsabhandlung gefuhrt wird nach einer mundlichen Verhandlung mit Beschluss das Erbrecht der Berechtigten festzustellen und die anderen Erbantrittserklarungen abzuweisen Der Erblasser kann letztwillig verfugen dass der Streit um das Erbrecht vor einem Schiedsgericht zu erfolgen hat Dies gilt nicht fur die Durchfuhrung des Verlassenschaftsverfahrens Die Erben und Vermachtnisnehmer haben auch die Moglichkeit Streitigkeiten uber die Erbberechtigung und die Auslegung des Testaments mittels eines Vergleichs zu regeln oder die Aufteilung von Vermogensgegenstanden durch ein Erbteilungsubereinkommen anders zu regeln als testiert oder gesetzlich vorgesehen Parteien im Verlassenschaftsverfahren sind die Erben Pflichtteilsberechtigte haben nur Beteiligtenstellung Vermachtnisnehmer werden uberhaupt nur von ihren Anspruchen verstandigt ohne am Verfahren beteiligt zu sein Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens BearbeitenDas Verlassenschaftsverfahren endet im Normalfall mit der Einantwortung durch die der Erbe in alle Rechte und Pflichten des Erblassers allenfalls je nach Art der abgegebenen Erbantrittserklarung nur im Umfang der Verlassenschaftsaktiva eintritt Da es sich bei dem beschrieben Verfahren um ein sehr aufwandiges Prozedere handelt gibt es fur den Fall dass der Nachlass nur sehr gering und uberschuldet ist Sondervorschriften nach denen die Aktiva des Nachlasses den Glaubigern an Zahlungs statt uberlassen wird nach dem bis Ende 2004 geltenden alten Ausserstreitgesetz iure crediti Einantwortung genannt Bei grosserem Vermogen kann ein Nachlasskonkurs durchgefuhrt werden Bei Vorhandensein von Aktiva sind daraus vorrangig die Begrabniskosten zu ersetzen Sind Aktiven der Verlassenschaft nicht vorhanden oder ubersteigen sie nicht den Wert von 5000 Euro und sind keine Eintragungen in offentliche Bucher Grundbuch Firmenbuch erforderlich so unterbleibt die Abhandlung wenn kein Antrag gestellt wird nach dem alten Ausserstreitgesetz sprach man von der Abtuung armutshalber das neue Ausserstreitgesetz spricht von Unterbleiben der Abhandlung Nachtragliche Geltendmachung von erbrechtlichen Anspruchen BearbeitenAuch nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens kann der wahre Erbe gegen einen falschen Erben Scheinerbe seinen Anspruch mit der Erbschaftsklage geltend machen Dies ist der Fall wenn nach Einantwortung ein jungeres gultiges Testament zum Vorschein kommt das den wahren Erben statt des Scheinerben dem das Gericht die Verlassenschaft eingeantwortet hat begunstigt Da der Scheinerbe kein subjektives Erbrecht hatte wurde er nie Eigentumer des Nachlasses Ab Kenntnis des spateren Testaments gilt fur die Erbschaftsklage eine Verjahrungsfrist von drei Jahren langstens aber von 30 Jahren ab dem Tod des Erblassers Wird nach der Einantwortung der Erben zusatzliches Vermogen des Erblassers vorgefunden so hat der Gerichtskommissar die Parteien davon zu verstandigen Das Inventar ist zu erganzen bzw die Erben aufzufordern ihre Vermogenserklarung zu erganzen Eine Erganzung des Einantwortungsbeschlusses ist in der Regel nicht notwendig 183 AussStrG Die Erben werden durch die bereits erfolgte Einantwortung berechtigt sich das Vermogen entsprechend ihrer Erbquoten aufzuteilen Literatur BearbeitenWalter Buchegger u a Praktisches Zivilprozessrecht Erkenntnis und Verlassenschaftsverfahren in 100 Fallen Linzer Universitatsschriften Studientexte Bd 2 Springer New York 1988 ISBN 0 387 82093 0 Peter Barth Ulrich Pesendorfer Praxishandbuch des neuen Erbrechts Linde Verlag Wien 2016 ISBN 978 3 7073 3471 5 CMS Reich Rohrwig Hainz Hrsg Erbrecht 2017 Richtig vererben Fehler vermeiden Linde Verlag Wien 2016 ISBN 978 3 7073 3596 5 Weblinks Bearbeiten Erbrecht Bundeskanzleramt Osterreich Ausserstreitgesetz Volltext Vergissmeinnicht Initiative fur das gute Testament Johannes Reich Rohrwig Wichtige Anderungen im Erbrecht SWK 2016 Vergleichende Darstellung Abgrenzung zum deutschen Nachlassverfahren bei Rechthaber comBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verlassenschaftsverfahren amp oldid 228811412