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Ein Erbenmachthaber ist in Osterreich bei einem Verlassenschaftsverfahren ein Notar oder Rechtsanwalt der von allen Erben gemeinsam bestimmt und mit einer Vertretungsvollmacht fur das Verlassenschaftsverfahren ausgestattet wird Der Erbenmachthaber fuhrt dann das Verlassenschaftsverfahren am schriftlichen Weg direkt mit dem zustandigen Bezirksgericht und im Rechtsinteresse der Erben durch Die Funktion des Gerichtskommisars welcher das Gericht reprasentiert und durch den im Verlassenschaftsverfahren zustandigen Notar ausgekleidet wird ist davon unberuhrt 1 Die Aufgaben des Erbenmachthabers sind dabei unter anderem die Erfullung des letzten Willens des Erblassers zu uberwachen und die Verlassenschaft unter gerichtlicher Aufsicht dem oder den rechtmassigen Erben zu ubergeben Konnen sich alle Erben im Vorfeld zu einem Verlassenschaftsverfahren nicht auf einen Erbenmachthaber einigen beispielsweise bei Streitfragen zwischen einzelnen Erben wird das Verlassenschaftsverfahren vom zustandigen Notar in der Rolle eines Gerichtskommisars durchgefuhrt Einzelnachweise Bearbeiten Allgemeines zum Verlassenschaftsverfahren Osterreichisches Bundesministerium fur Digitalisierung und Wirtschaftsstandort 1 Januar 2020 abgerufen am 23 Januar 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erbenmachthaber amp oldid 207978040