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Dieser Artikel beschaftigt sich mit dem Testament im Erbrecht Zu anderen Bedeutungen siehe Testament Begriffsklarung Letzter Wille ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Siehe auch Letzter Wille Begriffsklarung Ein Testament lat testamentum von testari bezeugen ist eine Form der Verfugung von Todes wegen eine Regelung fur den Erbfall Nach deutschem Recht wird diese Verfugung auch als letztwillige Verfugung bezeichnet 1937 BGB die Rechtsbegriffe Verfugung von Todes wegen und letztwillige Verfugung sind jedoch keine Synonyme Eine letztwillige Verfugung ist eine einseitige formbedurftige jederzeit widerrufbare Willenserklarung des Erblassers Testator uber sein Vermogen die erst im Falle seines Todes Erbfall Wirkung entfaltet Eine andere Form der Verfugung von Todes wegen ist der Erbvertrag 1941 2274 ff BGB Erbvertrage sind keine letztwilligen Verfugungen 1 In Osterreich heissen nur letztwillige Verfugungen durch die ein Erbe eingesetzt wird Testament 552 Abs 2 ABGB Liegt kein Testament vor gilt die gesetzliche Erbfolge Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung zu anderen Verfugungen 2 Grunde fur ein Testament 3 Rechtslage in Deutschland 3 1 Moglicher Inhalt des Testaments 3 2 Anwendbarkeit deutschen Erbrechts 3 3 Testierfahigkeit 3 4 Form der Errichtung eines Testaments 3 4 1 Eigenhandiges Testament 3 4 2 Offentliches Testament 3 4 3 Schreibunkundige oder unfahige und Stumme 3 4 4 Nottestamente 3 5 Das Ehegatten oder gemeinschaftliche Testament 3 6 Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit eines Testaments 3 6 1 Sittenwidrigkeit 3 6 2 Verstoss gegen das Heimgesetz 3 6 3 Auflosung der Ehe 3 6 4 Anfechtung des Testaments 3 7 Widerruf des Testaments 3 7 1 Widerruf beim gemeinschaftlichen Testament 3 7 2 Widerruf des Widerrufs 3 8 Sicherung des Testamentes 3 8 1 Amtliche Verwahrung 3 8 2 Ablieferungspflicht 3 8 3 Einfuhrung des bundesweiten Zentralen Testamentsregisters 3 8 4 Testamentseroffnung 3 9 Auslegung des Testaments 3 10 Erbvertrag statt Testament 4 Rechtslage in der Schweiz 4 1 Recht zum Erstellen einer LV Art 467 ZGB 4 2 Gultigkeit der LV u a Art 519 ff ZGB 4 3 Verfugungsarten 4 3 1 Offentliche Verfugung Art 499 504 ZGB 4 3 2 Eigenhandige Verfugung Art 505 ZGB 4 3 3 Mundliche Verfugung Art 506 508 ZGB 4 4 Gesetzlicher Erbanspruch Art 457 466 ZGB 4 4 1 Blutsverwandte 4 4 2 Uberlebende Ehepartner und eingetragene Partner 4 5 Pflichtteile Art 471 ZGB 4 6 Begunstigung des Ehepartners Art 473 ZGB 4 7 Enterbung Art 477 480 ZGB 4 8 Einsetzen von Nacherben Art 488 492 ZGB 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAbgrenzung zu anderen Verfugungen Bearbeiten Das Lesen des Testaments frz Karikatur des 19 Jh Die rechtlichen Regeln uber Inhalt Errichtung Widerruf Auslegung und Anfechtung von Testamenten sind Teil des Erbrechts Durch das missverstandlich so genannte Patiententestament besser Patientenverfugung wird dagegen nicht das Schicksal des Vermogens nach dem Tod sondern der Umfang der medizinischen und pflegerischen Betreuung fur den Fall geregelt dass der Patient spater einen Willen nicht mehr bilden oder aussern kann Die Formvorschriften des Testamentes gelten nicht fur Patientenverfugungen es reicht nach deutschem Recht die Schriftform 1901a BGB Das Gleiche gilt fur den letzten Willen betreffend die Bestattung Grunde fur ein Testament Bearbeiten Testament Alfred Nobels mit dem er den Nobelpreis stiftetBeim Tod eines Menschen der kein wirksames Testament errichtet und auch keinen Erbvertrag geschlossen hat tritt die gesetzliche Erbfolge ein Diese Erbfolge entspricht nicht unbedingt dem Willen des Erblassers und kann zu Streitigkeiten unter den Angehorigen fuhren die der Erblasser durch eine klare testamentarische Regelung vermeiden kann Zum Beispiel regelt die gesetzliche Erbfolge dass in einer kinderlosen Ehe die Eltern neben dem uberlebenden Ehegatten Erben werden und mit diesem eine Erbengemeinschaft bilden Oft stimmt auch die gesetzliche Regelung dass die Kinder neben dem uberlebenden Ehegatten erben und somit auch hier eine Erbengemeinschaft bilden nicht mit dem letzten Willen des Erblassers uberein Besonders in Patchworkfamilien kann die gesetzliche Erbfolge zu eher zufalligen unerwunschten Ergebnissen fuhren Wer dies vermeiden mochte muss die Erbfolge durch ein Testament oder einen Erbvertrag regeln Rechtslage in Deutschland BearbeitenMoglicher Inhalt des Testaments Bearbeiten In einem Testament konnen die folgenden erbrechtlichen Verfugungen getroffen werden Erbeinsetzung einzelner oder mehrerer Personen Enterbung abdicatio von Personen die sonst gesetzlich oder durch eine fruhere letztwillige Verfugung als Erben berufen waren Aussetzung von Vermachtnissen Auflagen Teilungsanordnungen als Vorgabe wie der Nachlass unter den Erben aufzuteilen ist die Anordnung der Testamentsvollstreckung durch einen Testamentsvollstrecker sowie die Pflichtteils entziehung und beschrankung Daneben kommt als nicht erbrechtliche Verfugung in der Form eines Testaments auch die Benennung eines Vormunds fur hinterlassene minderjahrige Kinder gemass 1776 BGB in Betracht sowie die Bestimmung der religiosen Kindererziehung Anwendbarkeit deutschen Erbrechts Bearbeiten Fur Deutsche und auslandische Personen die ihren gewohnlichen Aufenthalt in Deutschland haben beurteilt sich vor deutschen Gerichten die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach deutschem Erbrecht Hat ein Deutscher hingegen seinen gewohnlichen Aufenthalt in einem auslandischen Staat findet nach der Europaischen Erbrechtsverordnung das Erbrecht dieses Staates Anwendung wenn der Erblasser nicht testamentarisch eine abweichende Rechtswahl getroffen hat Findet deutsches Recht Anwendung dann gilt das auch fur Vermogen welches sich im Ausland befindet es sei denn dass das Recht des anderen Staates fur das in seinem Machtbereich gelegene Vermogen besondere Vorschriften geschaffen hat die es auch auf Deutsche anwendet bgbeg EGBGB In solchen Fallen kann im Interesse des internationalen Entscheidungseinklangs und wegen der fehlenden Moglichkeit der deutschen Gerichte eine Zwangsvollstreckung im fremden Hoheitsbereich zu erzwingen eine Nachlassspaltung stattfinden Bei einer solchen Nachlassspaltung beurteilt sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen fur das im betreffenden Staat gelegene Vermogen nach dem auslandischen Recht im Ubrigen ist das deutsche Recht berufen Ein im Ausland erstelltes Testament kann von einem deutschen Konsul beurkundet werden es entspricht einem notariellen Testament Das von der Bundesnotarkammer gefuhrte Zentrale Testamentsregister ermittelt in Deutschland die Verwahrstelle erbfolgerelevanter Urkunden die in der Regel bei einem Amtsgericht Nachlassgericht verwahrt werden Testierfahigkeit Bearbeiten Die Testierfahigkeit bezeichnet die Fahigkeit ein Testament zu errichten zu andern oder aufzuheben 2 Sie ist ein Unterfall der Geschaftsfahigkeit 3 erfahrt aber in 2229 BGB eine selbststandige Regelung Testierfahig ist hiernach wer das 16 Lebensjahr vollendet hat Absatz 1 und nicht wegen einer krankhaften Storung der Geistestatigkeit wegen Geistesschwache oder wegen Bewusstseinsstorung ausserstande ist die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklarung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln Absatz 4 Auch ein Minderjahriger bedarf gemass Absatz 2 fur die Testamentserrichtung nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters Fur diese Konstellation sind lediglich besondere Formvorschriften vorgesehen Nach 2233 Abs 1 BGB ist er dahingehend beschrankt dass er nur ein offentliches Testament durch Erklarung gegenuber dem Notar oder durch Ubergabe einer offenen Schrift errichten kann Somit ist es ihm verwehrt ein wirksames eigenhandiges Testament ausdrucklich klargestellt in 2247 Abs 4 BGB oder ein Testament durch Ubergabe einer verschlossenen Schrift an den Notar zu errichten Auf diese Weise soll die Mitwirkung einer sachkundigen Beratungsperson sichergestellt werden um den Minderjahrigen vor unuberlegten oder ubereilten letztwilligen Verfugungen zu schutzen 4 Eine geistige Einschrankung nach 2229 Abs 4 BGB hebt die Testierfahigkeit auf wenn der Testierende nicht mehr die Tragweite seiner Entscheidungen erkennen und seinen Willen frei von Einflussen dritter Personen bilden und aussern kann Testierunfahigkeit ist eine Sonderform der Geschaftsunfahigkeit Das Vorliegen der Testierfahigkeit wird als Normalfall vermutet Ihr Nichtvorhandensein ist die Ausnahme und daher von demjenigen zu beweisen der sich auf Geschafts oder Testierunfahigkeit des Erblassers beruft Bleiben Zweifel geht das Nachlassgericht von der Testierfahigkeit aus Ob eine solche Testierunfahigkeit vorliegt ist vom Nachlassgericht 343 FamFG bei Erteilung des Erbscheins von Amts wegen zu prufen 26 FamFG 2353 BGB wenn konkrete Zweifel an der Testierfahigkeit bestehen Die Tatsache dass ein rechtlicher Betreuer bestellt war beweist allein noch nicht die Testierunfahigkeit 5 Bei solchen Zweifeln hat das Nachlassgericht zunachst die behaupteten auffalligen Verhaltensweisen des Erblassers aufzuklaren z B den Umfang der Zerebralsklerose oder der Verwirrtheit einschliesslich eventueller lichter Intervalle und hierauf das Sachverstandigengutachten eines Psychiaters einzuholen 6 Eine Ungultigkeit des Testaments aufgrund einer geistigen Erkrankung liegt jedoch dann nicht vor wenn das Testament mit der Erkrankung nicht in Verbindung steht und von ihr nicht beeinflusst ist 7 8 Die gutachterliche Feststellung des Vorliegens von Testierunfahigkeit ist ausserordentlich anspruchsvoll besonders wenn die Beurteilung erst postum d h nach dem Ableben des Erblassers getroffen werden soll Umgekehrt reicht fur die Testierfahigkeit aber ebenfalls nicht aus wenn nicht auszuschliessen ist dass der Erblasser lichte Momente gehabt haben konnte Hier muss derjenige der sich auf die Wirksamkeit des Testaments beruft nachweisen dass im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments ein solcher lichter Moment auch tatsachlich vorlag 9 Andererseits durfte ein Gutachten zur Feststellung der Testierunfahigkeit zu Lebzeiten nur schwer durchsetzbar sein In einer Entscheidung des OLG Frankfurt am Main 10 wurde das Interesse des Erblassers vor einem Prozess verschont zu werden hoher bewertet als das wie auch immer geartete Interesse eines potenziellen Erben fruhzeitig Klarheit uber die Erbfolge zu erlangen Ausserdem kann vom Erblasser nicht verlangt werden schon zu Lebzeiten uber das Schicksal seines Nachlasses Rechenschaft abzulegen 11 Der Einwilligungsvorbehalt eines rechtlichen Betreuers darf sich nach 1903 Abs 2 BGB nicht auf Verfugungen von Todes wegen erstrecken Wolfgang Grunsky vertritt die Auffassung dass 2229 Abs 1 und 4 BGB verfassungswidrig seien 12 Form der Errichtung eines Testaments Bearbeiten Fur die Errichtung eines Testaments stehen unterschiedliche Formen zur Verfugung Der Erblasser kann nach dem BGB in zwei ordentlichen Formen testieren in Form des offentlichen notariellen Testaments oder des privaten handschriftlichen Testaments Daneben gibt es noch ausserordentliche Testamentsformen Die Strenge der Form hat seit dem Testamentsgesetz vom 31 Juli 1938 13 eine erhebliche Auflockerung erfahren Eigenhandiges Testament Bearbeiten Moglich ist die Errichtung eines Testaments durch eine vollstandig eigenhandig geschriebene und unterschriebene Erklarung Dies ist aber nicht durch einen Minderjahrigen moglich 2247 Abs 4 BGB Dabei sollen Zeit und Ort der Errichtung des Testaments angegeben werden Die Erklarung muss ganz vom Erblasser selbst geschrieben werden so dass anhand der Handschrift seine Identitat nachgepruft werden kann Die blosse Unterzeichnung eines maschinenschriftlichen Dokuments reicht nicht aus Ort und Zeit der Errichtung konnen jedoch maschinengeschrieben sein Ein maschinenschriftlich verfasstes oder per Computer ausgedrucktes Testament kann nur dann als gultig angesehen werden wenn es einem Notar in einem offenen oder auch verschlossenen Umschlag ubergeben wird Dann handelt es sich jedoch um eine Form des offentlichen Testaments Ebenso kann es aber als wortlich identische Lesehilfe fur das eigentliche handgeschriebene Testament dienen um die Handschrift leichter entziffern zu konnen Die Art und Weise der Erstellung der Testamentsurkunde spielt dabei keine Rolle So kann ein Testament in der klassischen Form als solches betitelt usw oder auch etwa in Briefform verfasst sein Es ist moglich das eigenhandige Testament in jeder fremden Sprache zu verfassen wobei es notwendig ist dass diese Sprache von einer dritten Person verstanden wird Selbst ein in Stenographie verfasstes Testament ist moglich soweit an der Urheberschaft des Erblassers kein Zweifel besteht Fur die Voraussetzung der Unterschrift ist notwendig dass diese am Ende der Urkunde zu finden ist Die Unterschrift hat Abschlussfunktion und soll dem Leser zeigen dass das Testament an dieser Stelle endet Eine Unterzeichnung mit Vor und Nachnamen ist dabei nicht notwendig wird aber dringend empfohlen Es reicht allerdings eine Unterzeichnung mit einem Spitz oder Kosenamen wie Dein Papa oder Dein Schnuckel nicht aber die Abkurzung D O Die Obengenannte 14 aus soweit die Identitat des Unterzeichners gesichert ist Zu der gesetzlichen Regelung siehe 2247 BGB Offentliches Testament Bearbeiten Das offentliche Testament 2232 BGB wird in der Weise errichtet dass der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erklart oder eine Schrift offen oder verschlossen mit der Erklarung ubergibt dass jene seinen letzten Willen enthalte Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19 Januar 1999 15 ist die Mundlichkeit der Erklarung zur Niederschrift des Notars nicht mehr erforderlich Neben der Lautsprache kann man sich auch einer Zeichen oder Gebardensprache bedienen Verfugt der Testator durch Ubergabe einer Schrift an den Notar von Todes wegen braucht das Testament nicht von ihm geschrieben zu sein Eine Abfassung in Maschinenschrift bzw mit dem PC ist moglich Umstritten ist ob der Erblasser den Inhalt der ubergebenen Schrift kennen muss oder ob die Moglichkeit zur Kenntnisnahme ausreicht Der Notar muss dagegen von dem Inhalt der Schrift keine Kenntnis erlangen etwa bei verschlossenen Schriften oder bei offenen Schriften in fremder Sprache Nach 17 Beurkundungsgesetz BeurkG ist der Notar verpflichtet den Erblasser bei der Abfassung des Testaments so umfassend zu beraten dass sein letzter Wille unmissverstandlich und juristisch einwandfrei zum Ausdruck kommt Anderes gilt nur dann wenn der Erblasser dem Notar eine verschlossene Schrift ubergibt und damit auf Beratung durch den Notar verzichtet In der Praxis kommt dies jedoch kaum vor Um die Gefahr einer Unwirksamkeit des offentlichen Testaments zu minimieren ist der Notar nach 28 BeurkG gehalten in der Urkunde festzustellen ob der Erblasser testier und geschaftsfahig ist 11 BeurkG Allerdings ist er zu sachverstandigen Feststellungen in dieser Hinsicht mangels entsprechender Ausbildung oft kaum in der Lage In Zweifelsfallen kann ein Facharzt fur Psychiatrie hinzugezogen werden Auf Wunsch des Erblassers konnen nach 29 BeurkG bei der Beurkundung des Testaments bis zu zwei Zeugen hinzugezogen werden Das offentliche Testament lost Kosten nach dem GNotKG aus Die Hohe der Notarkosten richtet sich nach dem Vermogen des Erblassers im Zeitpunkt der Beurkundung Andererseits macht ein offentliches Testament in den meisten Fallen einen Erbschein uberflussig der in aller Regel mindestens ebenso teuer ist wie ein notarielles Testament Das gilt insbesondere im Grundbuchverfahren also dann wenn sich der Erbe als Eigentumer des ererbten Grundstucks eintragen lassen will Auch Banken verlangen regelmassig keinen Erbschein wenn ein notarielles Testament vorgelegt wird Nach Ziffer 5 AGB Banken wie Ziffer 5 AGB Sparkassen durfen Banken an den im offentlichen Testament genannten Erben schuldbefreiend leisten Der Bundesgerichtshof hat am 7 Juni 2005 16 entschieden dass eine Bank sich wegen der Forderung nach einem Erbschein schadenersatzpflichtig machen kann wenn ein eroffnetes offentliches Testament vorliegt und die AGB der Bank dies als Ersatz fur einen Erbschein erwahnen Allerdings hat der BGH nur entschieden dass dies bei offentlichen Testamenten auf jeden Fall so ist und nicht ausgeschlossen dass es bei privaten Testamenten anders ist Ein notarielles Testament ist vom Notar zwingend in besondere amtliche Verwahrung zu geben 34 Absatz 1 Satz 4 BeurkG 346 FamFG Schreibunkundige oder unfahige und Stumme Bearbeiten Schreibunkundige oder unfahige Personen konnen selbstverstandlich ein eigenhandiges Testament nicht errichten Sie mussen offentlich zur Niederschrift eines Notars oder durch Ubergabe einer Schrift an den Notar testieren Vor der Entscheidung des Bundesverfassungerichts konnte ein Stummer neben dem eigenhandigen Testament nur durch Ubergabe einer Schrift testieren wenn er die Form des offentlichen Testaments gewahlt hat 2233 Abs 3 BGB a F Schreibunkundigen oder unfahigen Stummen stummen Analphabeten oder Personen mit Doppelbehinderung war allerdings auch die Ubergabe einer Schrift an den Notar nicht moglich weil der Erblasser die Erklarung dass die Schrift seinen letzten Willen enthalte eigenhandig in die Niederschrift oder auf ein der Niederschrift beizufugendes Blatt schreiben musste 31 BeurkG a F Schreibunkundige oder unfahige Stumme waren folgerichtig von einer Verfugung von Todes wegen ausgeschlossen Diese Regelung verstiess gegen Art 14 Abs 1 Satz 1 GG und den Gleichheitssatz des Art 3 GG Jetzt kann die Erklarung dass die ubergebende Schrift den letzten Willen enthalte formfrei auch durch Gebardensprache mittels Gebardensprachdolmetscher erfolgen Nottestamente Bearbeiten In Situationen in denen der Notar nicht rechtzeitig erreicht werden kann kennt das deutsche Recht so genannte Nottestamente Burgermeistertestament 2249 BGB Drei Zeugen Testament 2250 BGB Seetestament 2251 BGB Diese noch aus der Postkutschenzeit stammenden Regelungen haben kaum noch praktische Bedeutung Zu beachten ist dass Nottestamente nach Ablauf von drei Monaten nach der Errichtung unwirksam werden wenn der Erblasser dann noch lebt und zwischenzeitlich imstande war ein ordentliches Testament zu errichten 2252 BGB Das Ehegatten oder gemeinschaftliche Testament Bearbeiten Grundsatzlich kann ein Testament nur durch den Erblasser selbst errichtet werden Einzig Ehegatten und Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft konnen ein gemeinschaftliches Testament errichten 2265 ff BGB Dieses Recht gilt nicht fur Verlobte oder diejenigen die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft leben Bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen eigenhandigen Testaments sieht das deutsche Recht Erleichterungen bei der Form vor Es genugt wenn ein Ehegatte Lebenspartner das Testament eigenhandig schreibt und beide abschliessend unterschreiben Eine Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments besteht darin dass nach dem Tode des Erstversterbenden wechselbezugliche Verfugungen aus dem Testament bindend werden Der Uberlebende kann solche wechselbezuglichen bindend gewordenen Verfugungen dann nicht mehr widerrufen Wechselbezuglich sind Verfugungen die der eine Ehegatte Lebenspartner nur deshalb trifft weil auch der andere in bestimmter Weise verfugt hat In der Praxis wird dies besonders am haufig vorkommenden Regelfall des sogenannten Berliner Testaments deutlich Haben sich Ehegatten beim Tode des Erstversterbenden gegenseitig als Erben eingesetzt und verfugt dass beim Tode des Zweitversterbenden der Nachlass an die gemeinsamen Kinder fallen soll so kann der Uberlebende seine Verfugung zu Gunsten der Kinder nach dem Tode des Erstverstorbenen nicht mehr widerrufen Die Ehegatten konnen durch ausdruckliche Erklarungen im Testament zur Vermeidung von Missverstandnissen klarstellen welche Verfugungen des Uberlebenden fur ihn nach dem Tod des Erstversterbenden bindend sein sollen und welche nicht Ungeachtet der erbrechtlichen Bindung bleibt der uberlebende Ehegatte bei Verfugungen unter Lebenden grundsatzlich frei Er kann also mit dem ererbten Vermogen zu Lebzeiten grundsatzlich tun und lassen was er will Hierdurch ergibt sich das in der Praxis haufige Problem der beeintrachtigenden Schenkung Beispiel Der uberlebende Ehegatte verschenkt wesentliche Teile seines Vermogens an seinen neuen Lebensgefahrten Solche beeintrachtigenden Schenkungen sind wirksam der Schlusserbe kann aber nach dem Tode des Erblassers vom Beschenkten die Herausgabe des Geschenks verlangen wenn die Schenkung in der Absicht gemacht worden ist den Schlusserben zu beeintrachtigen Der Bundesgerichtshof definiert diese Beeintrachtigungsabsicht dahin dass der Erblasser an der Schenkung kein lebzeitiges Eigeninteresse gehabt haben darf 17 Ein mogliches selten vorkommendes Problem ist die Formulierung des gleichzeitigen Versterbens in Ehegattentestamenten wenn eigentlich das gemeinsame Versterben etwa an den Folgen desselben Unfalles gemeint ist Hier sollte eine Formulierung wie Sollten wir gemeinsam versterben oder in gemeinsamer Gefahr umkommen dann sollen folgende Personen erben gewahlt werden Nach einer Entscheidung des OLG Zweibrucken 18 liegt ein Fall des Umkommens in gemeinsamer Gefahr auch dann noch vor wenn nach einem Verkehrsunfall der eine Partner sechs Tage nach dem anderen verstarb Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit eines Testaments Bearbeiten Sittenwidrigkeit Bearbeiten Testamente sind wie jedes andere Rechtsgeschaft nichtig soweit sie gegen ein gesetzliches Verbot 134 BGB oder gegen die guten Sitten 138 BGB verstossen Es war lange Zeit umstritten ob sogenannte Geliebtentestamente auch als Matressentestamente bezeichnet sittenwidrig sind Inzwischen hat sich die Ansicht durchgesetzt die ein Testament nur dann als sittenwidrig betrachtet wenn die Geliebte allein wegen ihrer sexuellen Hingabe zur Alleinerbin eingesetzt wurde Hergabe fur Hingabe Der massgebliche Zeitpunkt ist hierbei nach aktueller herrschender Meinung der Zeitpunkt des Todes des Erblassers und damit nicht mehr wie fruher allgemein vertreten die Abfassung des Testamentes Weiterhin war es lange umstritten ob das Behindertentestament sittenwidrig sei Dieses hat jedoch der BGH in vier grossen Entscheidungen immer wieder verneint so dass heute von einer Wirksamkeit auszugehen ist Verstoss gegen das Heimgesetz Bearbeiten Testamentarische Verfugungen konnen wegen eines Verstosses gegen ein gesetzliches Verbot nichtig sein deshalb gilt das Zuwendungsverbot an Heime 14 Heimgesetz auch fur letztwillige Verfugungen 19 Dabei zieht ein Verstoss gegen die genannte Bestimmung gemass 134 BGB die Nichtigkeit nach sich obwohl sich das Verbot nur gegen den Heimtrager richtet 20 Die Einsetzung des Einrichtungstragers als Nacherbe stellt dann keinen Verstoss gegen 14 Abs 1 des Heimgesetzes dar wenn die Mitarbeiter des Heimtragers erst nach dem Tod des Heimbewohners vom Testament erfahren 21 Auflosung der Ehe Bearbeiten Hat der Erblasser im Testament seinen Ehegatten bedacht so ist diese Verfugung unwirksam wenn die Ehe vor Eintritt des Erbfalls aufgelost worden ist oder der Erblasser zum Todeszeitpunkt einen begrundeten Scheidungsantrag gestellt oder einem solchen zugestimmt hatte 2077 BGB Eine ahnliche Regelung gilt fur Verfugungen zugunsten eines Verlobten Anfechtung des Testaments Bearbeiten Die Anfechtung des Testaments richtet sich nach speziellen erbrechtlichen Vorschriften Sie ist zu Lebzeiten des Testierenden ausgeschlossen weil er ebenfalls anders als bei sonstigen Rechtsgeschaften eines Anfechtungsrechtes nicht bedarf da er das Testament frei abandern oder aufheben kann Als Anfechtungsgrunde kommen zunachst Erklarungsirrtum und Inhaltsirrtum sowie Drohung und Tauschung in Betracht Anders als bei sonstigen Rechtsgeschaften berechtigt aber auch ein Motivirrtum zur Anfechtung Als besonderer Motivirrtum ist im Burgerlichen Gesetzbuch ausdrucklich der Fall geregelt dass der Erblasser einen Pflichtteilsberechtigten ubergangen hat von dem er bei Errichtung des Testaments nichts wusste oder der erst nach der Errichtung entstanden ist Mit wirksamer Anfechtung der Schlusserbeneinsetzung der Kinder in dem gemeinschaftlichen Testament entfallen jedoch auch samtliche letztwilligen Verfugungen von Todes wegen die hierzu wechselbezuglich sind Steht die Schlusserbeneinsetzung der Kinder im Verhaltnis zur Erbeinsetzung des Ehegatten durch den anderen Ehegatten im Verhaltnis der Wechselbezuglichkeit entfallt bei Wirksamkeit der Anfechtung auch die Erbeinsetzung des anfechtenden Ehegatten durch seinen verstorbenen Ehegatten und damit dessen Alleinerbenstellung Liegt keine anderweitige letztwillige Verfugung der Ehegatten vor tritt ruckwirkend auf den Todestag gesetzliche Erbfolge ein was eine Erbengemeinschaft des Ehegatten mit seinen Kindern zufolge hat 22 Widerruf des Testaments Bearbeiten Der Erblasser kann sein Testament jederzeit ohne jeden Grund widerrufen unabhangig davon in welcher Form das Testament errichtet worden ist Der Testierende kann ein fruher errichtetes Testament dadurch widerrufen dass er in einer neuen letztwilligen Verfugung also einem Testament oder einem Erbvertrag entweder ausdrucklich den Widerruf erklart oder neue Regelungen trifft die mit den alten in Widerspruch stehen konkludenter Widerruf Wegen dieses Vorrangs der jungeren Verfugung vor der alteren hat die Angabe des Tages der Testamentserrichtung im Testament besondere Bedeutung Dabei ist jedoch zu beachten dass das altere Testament durch ein nachfolgendes Testament nur insoweit aufgehoben wird als das altere Testament mit dem jungeren Testament in Widerspruch steht Es ist also durchaus denkbar dass gleichzeitig mehrere Testamente soweit sie eben nicht zueinander in Widerspruch stehen wirksam sind Der Widerruf eines Testaments kann auch dadurch erfolgen dass das Testament selbst verandert und dann moglichst neu unter Angabe von Ort und Zeit unterschrieben wird oder ganz vernichtet wird 2255 BGB Die Veranderung bzw Vernichtung muss durch den in Veranderungs oder Vernichtungsabsicht handelnden Erblasser geschehen Die Wirksamkeit des Testaments bleibt daher unberuhrt wenn die Testamentsurkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet wird oder verloren geht Ein offentliches Testament wird auch dadurch widerrufen dass es der Testierende aus der amtlichen Verwahrung zurucknimmt Hierfur ist ebenfalls Testierfahigkeit im Sinne des 2229 BGB erforderlich 23 Widerruf beim gemeinschaftlichen Testament Bearbeiten Die wechselbezuglichen Bestimmungen in einem gemeinschaftlichen Testament konnen nur bis zum Tod des Erstversterbenden jederzeit widerrufen werden Danach werden sie bindend 24 Bis dahin konnen die wechselbezuglichen Bestimmungen nur von beiden Ehegatten gemeinsam formlos widerrufen werden Werden sie nur von einer Seite widerrufen so ist der Widerruf notariell zu beurkunden und dem anderen Testator formlich zuzustellen Widerruf des Widerrufs Bearbeiten Es ist grundsatzlich moglich den Widerruf eines Testaments selbst zu widerrufen mit der Folge dass das widerrufene Testament in seiner Wirksamkeit wieder auflebt Allerdings ist zu beachten dass dies nur fur widerrufene eigenhandige Testamente moglich ist Der Widerruf eines Testaments durch Vernichtung ist nicht widerrufbar beispielsweise das Wiederzusammenfugen der zerrissenen Testamentsurkunde mittels Klebestreifen Auch ist es rechtlich nicht moglich den Widerruf eines offentlichen notariellen Testaments zu widerrufen Da das offentliche Testament dadurch errichtet wird dass es in die besondere amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts gegeben wird kommt das Wiederzuruckbringen eines aus der amtlichen Verwahrung genommenen Testaments einer Neuerrichtung gleich und stellt somit keinen Widerruf des Widerrufs dar Sicherung des Testamentes Bearbeiten Historische Eisentruhe zur Aufbewahrung von TestamentenEin Problem stellt das Verlorengehen oder die Nichtauffindbarkeit eines Testamentes dar Amtliche Verwahrung Bearbeiten Offentliche Testamente werden vom Notar stets in die amtliche Verwahrung des Nachlassgerichtes gegeben Auch eigenhandige Testamente konnen von dem Testierenden beim Nachlassgericht in besondere amtliche Verwahrung gegeben werden 2248 BGB Fur die Verwahrung eines Testaments durch ein Nachlassgericht entstehen Kosten nach Nr 12100 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG in Hohe von 75 EUR Damit sind auch alle Benachrichtigungen gemass 347 FamFG abgegolten Ablieferungspflicht Bearbeiten Bei nicht amtlich verwahrten Testamenten hat jeder der ein solches nach dem Tod des Testators auffindet oder es fur ihn verwahrt es im Original beim Nachlassgericht abzuliefern 2259 BGB damit es dort eroffnet werden kann Wer das Testament stattdessen versteckt oder gar vernichtet kann sich wegen Urkundenunterdruckung und anderer Delikte strafbar machen Einfuhrung des bundesweiten Zentralen Testamentsregisters Bearbeiten Das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen wurde mit Einfuhrung des Zentralen Testamentsregisters am 1 Januar 2012 grundlegend reformiert Das Register wird von der Bundesnotarkammer in Berlin gefuhrt Im Testamentsregister wird vermerkt wo die Urkunde des Erblassers verwahrt wird Bei jedem Sterbefall pruft die Bundesnotarkammer das Register auf registrierte Testamente Erbvertrage und sonstige notarielle erbfolgerelevante Urkunden Liegen Verwahrangaben vor wird im Sterbefall sowohl das zustandige Nachlassgericht als auch die Verwahrstelle selbst sofort elektronisch informiert Fur den Erblasser bedeutet dies die Gewissheit dass sein letzter Wille aufgefunden und berucksichtigt wird Im Register werden Angaben zur Person des Erblassers zum Verwahrort und zur Urkunde erfasst Der Inhalt der Verfugung von Todes wegen wird jedoch nicht in das Register mitaufgenommen Diese Datensparsamkeit und die Nutzung besonders gesicherter Systeme gewahrleisten die notige Vertraulichkeit und den Schutz der Daten Abgefragt werden kann das Register im Ubrigen nur von Notaren und Gerichten in ihrer amtlichen Funktion Die Einfuhrung des Testamentsregisters dient der Modernisierung des fruher zeit und fehleranfalligen Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen Auch bisher wurden Informationen uber erbfolgerelevante Urkunden vermerkt allerdings papiergebunden auf sogenannten gelben Karteikarten bei ca 5 000 Geburtsstandesamtern im gesamten Bundesgebiet und der Hauptkartei fur Testamente des Amtsgerichts Schoneberg in Berlin Testamentskartei Der Informationsaustausch zwischen den Standesamtern der Verwahrstelle und dem Nachlassgericht erfolgt derzeit postalisch Durch elektronische Kommunikationswege werden die Nachlassverfahren mit dem Testamentsregister schneller effizienter und sicherer durchgefuhrt Gleichzeitig erreicht Deutschland damit den europaischen Standard Vorurkunden die beispielsweise die Testierfreiheit einschranken werden durch das Register erkannt So kann vermieden werden dass ein fruheres gemeinschaftliches Testament das langst in Vergessenheit geraten ist ubersehen wird Trotz der umfassenden Modernisierung sind die Kosten fur den Einzelnen auch im europaischen Vergleich gering Die Registrierungsgebuhr betragt einmalig je nach Art der Abrechnung 15 Euro bzw 18 Euro Umfasst sind davon samtliche Kosten der Registrierung also auch eventuelle Berichtigungen Folgeregistrierungen sowie alle Benachrichtigungen im Sterbefall Bereits bestehende Verwahrungsnachrichten in den uber 5 000 Testamentsverzeichnissen der Standesamter und der Hauptkartei fur Testamente beim Amtsgericht Schoneberg in Berlin wurden elektronisiert und in das Testamentsregister der Bundesnotarkammer eingestellt Dieser Vorgang hat sich uber mehrere Jahre erstreckt und ist im November 2016 abgeschlossen worden 25 Testamentseroffnung Bearbeiten Das Nachlassgericht hat die bei ihm verwahrten bzw abgelieferten Testamente bzw Erbvertrage zu eroffnen sobald es vom Eintritt des Todes Kenntnis erlangt und den Inhalt den Beteiligten bekanntzugeben Praktisch geschieht dies durch Anfertigung einer Abschrift die postalisch ubermittelt wird 348 FamFG Die dramaturgisch interessantere und daher in Film und Fernsehen gerne dargestellte Variante dass der Inhalt des Testaments den Beteiligten in einem Termin in grosser Runde mundlich bekanntgegeben wird 348 Abs 2 FamFG kommt praktisch nicht vor Vom Inhalt des Testaments werden einerseits die gesetzlichen Erben des Erblassers in Kenntnis gesetzt andererseits diejenigen Personen die im Testament mit einer Zuwendung bedacht sind Auf diese Weise konnen die Beteiligten ihre auf dem Testament basierenden Rechte wahrnehmen bzw uber eine Ausschlagung entscheiden Andererseits konnen sie prufen ob sie die ihnen ungunstigen Verfugungen als wirksam akzeptieren oder rechtlich dagegen vorgehen mochten Auslegung des Testaments Bearbeiten Wenn ein Testament nicht eindeutig erkennen lasst welche der vorstehend genannten moglichen Verfugungen und mit welchem Inhalt darin getroffen sind bedarf es der Auslegung Die Auslegung des Testaments richtet sich anders als bei sonstigen Willenserklarungen nicht nach dem objektiven Empfangerhorizont also nicht danach wie ein objektiver Empfanger die Erklarung nach der Verkehrssitte verstehen durfte Massgebend ist vielmehr der wirkliche Wille des Testierenden wie er in der Testamentsurkunde wenigstens andeutungsweise zum Ausdruck gekommen ist Dieser Unterschied beruht auf der Uberlegung dass es beim Testament keinen Empfanger der Erklarung und damit keinen Geschaftspartner gibt der davor geschutzt werden musste dass der Erklarende etwas anderes meint als er objektiv zum Ausdruck bringt 2084 regelt die Auslegung zugunsten der Wirksamkeit des Testaments Lasst der Inhalt einer letztwilligen Verfugung verschiedene Auslegungen zu so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen bei welcher die Verfugung Erfolg hat Praktische Schwierigkeiten wirft es regelmassig auf wenn in einem handschriftlichen Testament versaumt wurde anzugeben welche Person oder Personen Erben und damit universelle Rechtsnachfolger des Erblassers sein sollen Nicht selten geben privatschriftliche Testamente stattdessen lediglich an welche einzelnen Personen bestimmten Gegenstande Hausgrundstuck Pkw Aktiendepot etc erben sollen Dann muss durch Auslegung in haufig muhevoller und streittrachtiger Weise ermittelt werden welche dieser Gegenstande der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments als sein wesentliches Vermogen angesehen hat und welche der genannten Personen daher als Erben anzusehen sind und mit welchen Anteilen wahrend bei Zuwendung nur unwesentlicher Gegenstande haufig nur eine Vermachtnisregelung gewollt ist keine Erbeinsetzung Bei Errichtung eines Testaments sollte daher darauf geachtet werden vor allem den oder die Erben und die Hohe der Erbanteile eindeutig als solche zu bezeichnen Erst danach und erganzend kann dann auch eine Teilungsanordnung sinnvoll sein Anzuraten ist es ferner dass der Testator sich auch uber den Fall Gedanken macht dass die von ihm zum Erben ausgewahlte Person am Ende doch nicht Erbe wird zum Beispiel weil sie vor dem Erblasser verstirbt oder das ihr zugedachte Erbe ausschlagt Fur diesen Fall kann er einen sogen Ersatzerben bestimmen So vermeidet er dass die Uberlebenden durch Auslegung entratseln mussen wen der Testator wohl als Erben eingesetzt hatte wenn er diesen Fall bedacht hatte Vorsicht ist bei der Verwendung juristischer Fachausdrucke geboten uber deren tatsachliche Bedeutung der Erblasser sich nicht im Klaren ist So treffen Ehegatten in einem sogen Berliner Testament gerne die Regelung dass der Erstversterbende vom uberlebenden Ehegatten allein beerbt wird und bei dessen Tod dann die gemeinsamen Kinder alles erben Juristisch wird hier im zweiten Erbfall von Schlusserben gesprochen Verwenden die Eheleute dagegen falschlich den Begriff des Nacherben oder bezeichnen gar den uberlebenden Ehegatten als Vorerben hat dies bei einer am reinen Wortlaut des Testaments orientierten Auslegung vollig andere Rechtsfolgen als beabsichtigt Erbvertrag statt Testament Bearbeiten Alle Regelungen die in einem Testament getroffen werden konnen sind auch in einem Erbvertrag moglich Ein solcher muss von einem Notar beurkundet werden 2276 BGB und wird stets amtlich von Notar oder Nachlassgericht verwahrt Bei einem Erbvertrag steht gelegentlich eine Gegenleistung des kunftigen Erben zu Lebzeiten des Erblassers im Raum zum Beispiel Mitarbeit im Betrieb oder Bauernhof sog vorweggenommene Erbfolge Es ist moglich in einem Erbvertrag zugleich Erb oder Pflichtteilsverzichte 2346 BGB zu beurkunden wenn etwa der Erbe sich abschliessend mit dem begnugen soll und will was ihm durch den Erbvertrag zugewandt wird Rechtslage in der Schweiz BearbeitenIn der Schweiz wird das Testament Letztwillige Verfugung LV genannt und ist im dritten Teil des Zivilgesetzbuchs ZGB geregelt In der LV kann der Erblasser unter Vorbehalt der Pflichtteile seiner gesetzlichen Erben uber seinen Nachlass frei verfugen Recht zum Erstellen einer LV Art 467 ZGB Bearbeiten Eine gultige LV kann nur erstellen wer mindestens 18 Jahre alt ist und wessen Urteilsfahigkeit zum Zeitpunkt der Abfassung nicht eingeschrankt ist Gultigkeit der LV u a Art 519 ff ZGB Bearbeiten Eine LV ist nur gultig soweit sie sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Formen und Inhalte halt Verfugungen die unter dem Einfluss von Irrtum Tauschung Drohung oder Zwang getroffen wurden sind ungultig Enthalt die LV offensichtliche Irrtumer und ist der Wille des Erblassers eindeutig feststellbar sind die irrtumlichen Verfugungen ungultig Unsittliche und oder rechtswidrige Auflagen fur Erben machen die LV ungultig Fur andere Personen lediglich lastige und oder unsinnige Auflagen werden als nicht vorhanden betrachtet Ist die LV nicht formgultig errichtet worden ist sie ebenfalls ungultig Ist eine LV ungultig so ist dies mittels Ungultigkeitsklage Art 519 vor Gericht geltend zu machen ansonsten ist sie trotz ihres Mangels zu beachten Nur bei gravierenden Mangeln ist die LV nichtig In diesem Falle ist die LV auch ohne klageweise Geltendmachung und von Amtes wegen nicht zu beachten Verfugungsarten Bearbeiten Offentliche Verfugung Art 499 504 ZGB Bearbeiten Die Offentliche Verfugung erfolgt vor einem kantonal zustandigen Beamten oder Notar im Beisein zweier Zeugen Die entsprechende Urkunde wird vom Beamten gemass den Anweisungen des Erblassers abgefasst und vom Erblasser und dem Beamten unterschrieben Die beiden Zeugen bestatigen durch ihre Unterschrift auf der LV dass der Erblasser die Verfugung gelesen und sich damit einverstanden erklart hat sie brauchen den Inhalt der LV dazu nicht zu kennen Eigenhandige Verfugung Art 505 ZGB Bearbeiten Die Eigenhandige Verfugung muss vom Erblasser handschriftlich abgefasst datiert und unterschrieben sein Sie kann einer Amtsstelle zur Aufbewahrung ubergeben werden was aber nicht vorgeschrieben ist Eine Mitwirkung von Amtspersonen und oder Zeugen ist nicht erforderlich Mundliche Verfugung Art 506 508 ZGB Bearbeiten Die Mundliche Verfugung kann erfolgen wenn die Umstande kein anderes Vorgehen erlauben bei naher Todesgefahr Verkehrssperre Epidemien oder Kriegsereignissen Der Erblasser hat seinen Willen vor zwei Zeugen zu erklaren Diese mussen seine Verfugung sowie Ort und Datum sofort niederschreiben und durch ihre Unterschrift bestatigen die Zeugen mussen die Verfugung daraufhin unverzuglich der zustandigen Behorde ubergeben Kommt der Erblasser in der Folge wieder in die Lage eine offentliche oder eigenhandige Verfugung verfassen zu konnen verliert die mundliche Verfugung 14 Tage nach diesem Datum ihre Gultigkeit Gesetzlicher Erbanspruch Art 457 466 ZGB Bearbeiten siehe auch Gesetzliche Erbfolge in der Schweiz Bestimmt die LV nichts anderes wird das Erbe gemass folgendem Schema aufgeteilt Blutsverwandte Bearbeiten Nachkommen der 1 Generation erben zu gleichen Teilen Nachkommen der 2 Generation erben nur dann wenn ihr unmittelbarer Vorfahr bereits verstorben ist und teilen den Erbteil des Nachkommen der 1 Generation gemass diesem Schema Eltern erben nur dann wenn keine Nachkommen vorhanden sind und zwar zu gleichen Teilen Ist ein Elternteil bereits verstorben fallt dessen Anteil an seine Nachkommen gemass diesem Schema Hat der verstorbene Elternteil keine Nachkommen fallt das gesamte Erbe an den uberlebenden Elternteil bzw im Todesfall dessen Stamm Sind weder Nachkommen noch Eltern bzw deren Stamme vorhanden wird das Erbe zu gleichen Teilen unter den Grosseltern bzw im Todesfall deren Stammen aufgeteilt Sind auch im Stamm der Grosseltern keine Erben mehr vorhanden fallt das Erbe an den Wohnsitzkanton und oder an die von diesem zu bezeichnende Gemeinde Uberlebende Ehepartner und eingetragene Partner Bearbeiten Uberlebende Ehe oder eingetragene Partner erben wenn sie mit Nachkommen zu teilen haben die Halfte der Erbschaft wenn sie mit Eltern und deren Stamm zu teilen haben drei Viertel der Erbschaft in allen anderen Fallen die ganze Erbschaft Pflichtteile Art 471 ZGB Bearbeiten Unter Vorbehalt einer Enterbung muss sich der Erblasser an folgende Pflichtteile halten fur einen Nachkommen die Halfte des gesetzlichen Erbanspruches fur den uberlebenden Ehepartner oder eingetragenen Partner die Halfte des gesetzlichen Erbanspruchs Sind die gesetzlichen Pflichtteile durch die Verfugung dem Werte nach verletzt kann der Erbe die Verfugung mit der Herabsetzungsklage Art 522 anfechten und seinen Pflichtteil wiederherstellen lassen Begunstigung des Ehepartners Art 473 ZGB Bearbeiten Der Erblasser kann in seiner LV festhalten dass die Nutzniessung am gesetzlichen Erbanspruch der Nachkommen dem uberlebenden Ehepartner zukommt Diese Verfugung gilt bis zur Wiederverheiratung oder Tod des uberlebenden Ehepartners Enterbung Art 477 480 ZGB Bearbeiten Durch die Enterbung kann der Erblasser in begrundeten Fallen einem gesetzlichen Erben dessen Pflichtteil verweigern Als zulassige Grunde fur eine Entziehung des Pflichtteils in der LV gelten schwere Straftaten gegen den Erblasser oder gegen eine diesem nahe verbundene Person und oder eine schwere Verletzung der familienrechtlichen Pflichten gegen den Erblasser oder dessen Angehorigen Fur eine gultige Enterbung muss der genaue Grund in der LV angegeben werden Der Anteil des Enterbten geht an die Nachkommen des Enterbten wie wenn dieser zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gestorben ware Bestehen gegen einen Nachkommen des Erblassers Verlustscheine so kann ihm der Erblasser die Halfte seines Pflichtteils entziehen wenn er diese den vorhandenen und spater geborenen Kindern desselben zuwendet Einsetzen von Nacherben Art 488 492 ZGB Bearbeiten Der Erblasser kann einen oder mehrere Erben Vorerben verpflichten die Erbschaft zu einem festgelegten Zeitpunkt an einen Nacherben weiterzugeben Der Nacherbe kann uber die Erbschaft frei verfugen weitere Einflussnahmen des Erblassers sind nicht zulassig Siehe auch BearbeitenBehindertentestament Erbschaftsteuer Legatsuche Nullum testamentum Sorgerechtsverfugung Literarisches TestamentLiteratur BearbeitenHans Brox Erbrecht 19 Aufl Koln 2001 ISBN 3 452 24797 X Ahasver von Brandt Mittelalterliche Burgertestamente Neuerschlossene Quellen zur Geschichte der materiellen und geistigen Kultur Heidelberg 1973 ISBN 3 533 02292 7 Susan Richter Furstentestamente der Fruhen Neuzeit Politische Programme und Medien intergenerationeller Kommunikation Diss Gottingen 2009 Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften Bd 80 ISBN 3525360738 Guido Ubert Guter Rat zu Testament und Erbfall Was Erblasser und Erben wissen und beachten sollten 3 Auflage Beck dtv Munchen 2005 ISBN 3 423 50622 9 Angelika Seibt Unterschriften und Testamente Praxis forensischer Schriftuntersuchung Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 58113 7 Karl Winkler Erbrecht von a z ISBN 3 423 05061 6 Wolfgang Grunsky Testierfahigkeit und Geschaftsfahigkeit Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 2009 ISBN 978 3 8329 4885 6 Heinrich Nieder Reinhard Kossinger Winfried Kossinger Handbuch der Testamentsgestaltung Munchen 2020 ISBN 978 3 406 74650 5Weblinks Bearbeiten Wiktionary Testament Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer Schweizerisches Zivilgesetzbuch 3 Teil ErbrechtEinzelnachweise Bearbeiten Unterschied letztwillige Verfugung Verfugung von Todes wegen 26 Februar 2022 abgerufen am 13 Juli 2023 Wolfgang Edenhofer in Palandt Burgerliches Gesetzbuch 66 Auflage Munchen 2007 ISBN 3 406 55266 8 2229 Rn 1 Edenhofer in Palandt 2229 Rn 1 Dirk Olzen Erbrecht De Gruyter Berlin 2005 ISBN 3 89949 239 0 Rn 240 BayObLGZ 1982 309 zur Gebrechlichkeitspflegschaft OLG Hamm Rpfleger 1989 23 Beispiele BayObLG vom 14 September 2001 1 ZBR 124 00 zitiert auf http www rechtsanwaltdrpalm de testamen htm BayObLGZ 2 403 406 zitiert in MittBayNot Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern Memento vom 18 Januar 2012 im Internet Archive OLG Frankfurt am Main Fur die Testierfahigkeit reicht die Moglichkeit lichter Momente nicht aus 17 August 2017 abgerufen am 25 Oktober 2017 OLG Frankfurt a M vom 27 Januar 1997 Az 20 W 21 97 Urteil zitiert auf Online Lexikon Betreuungsrecht abgerufen am 1 Juli 2010 Grunsky Testierfahigkeit und Geschaftsfahigkeit 2009 RGBl I S 973 Text online In ALEX Historische Rechts und Gesetzestexte Online auf der Internetprasenz der Osterreichischen Nationalbibliothek Abgerufen am 28 Dezember 2011 OLG Celle Urteil vom 22 September 2011 6 U 117 10 Bundesverfassungsgericht vom 19 Januar 1999 Az 1 BvR 2161 94 BGBl I S 699 BGH Urteil vom 7 Juni 2004 Az XI ZR 311 04 BGH Urteil vom 29 06 2005 IV ZR 56 04 https openjur de u 346670 html OLG Zweibrucken FamRZ 1997 212 BayObLG NJW 1992 55 BGH Urteil vom 9 Februar 1990 V ZR 139 88 BGHZ 110 235 24 NJW 1990 1603 MDR 1990 610 FamRZ 1990 616 Bundesgerichtshof Beschluss vom 26 10 2011 IV ZB 33 10 NJW 2012 155 DNotZ 2012 210 http lexetius com 2011 5792 Bericht zu dieser Entscheidung bt direkt Memento vom 8 November 2012 im Internet Archive OLG Munchen Wirkung der Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments durch den uberlebenden Ehegatten OLG Munchen 24 Juli 2017 abgerufen am 17 November 2017 OLG Koln Beschl v 12 07 2013 2 Wx 177 13 NJW RR 2013 1421 Volltext http dejure org 2013 29429 Nach dem Tod der Erstversterbenden kann daher kein Erbvertrag mit der zweiten Ehefrau geschlossen werden der vom gemeinschaftlichen Testament abweichende Regeln beinhaltet OLG Munchen Beschl v 01 12 2011 31 Wx 249 10 Abschluss Testamentsverzeichnisuberfuhrung Bundesnotarkammer 28 November 2016 abgerufen am 3 Mai 2018 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4059555 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Testament amp oldid 235458545