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Das Gesetz uber die religiose Kindererziehung regelt und begrenzt bundeseinheitlich das Bestimmungsrecht der Eltern in Bezug auf die religiose Erziehung von Kindern in einem religiosen Glauben oder einer nicht religiosen Weltanschauung 6 Es dient massgeblich der Garantie des Grundrechts der positiven und negativen Religionsfreiheit und hat deshalb obwohl privatrechtliche Regelung Einfluss auf das Verfassungs und Staatskirchenrecht Das Gesetz umfasst elf Paragrafen von denen inzwischen zwei 9 f durch Zeitablauf gegenstandslos geworden sind BasisdatenTitel Gesetz uber die religiose KindererziehungAbkurzung RelKErzG KErzG nicht amtlich Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Burgerliches RechtFundstellennachweis 404 9Erlassen am 15 Juli 1921 RGBl S 939 Inkrafttreten am 1 Januar 1922Letzte Anderung durch Art 15 G vom 4 Mai 2021 BGBl I S 882 936 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2023 Art 16 G vom 4 Mai 2021 GESTA C176Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Historischer Hintergrund 2 Inhalte 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseHistorischer Hintergrund BearbeitenAm Zustandekommen des Gesetzes uber die religiose Kindererziehung war Wilhelm Marx massgeblich beteiligt von ihm stammt auch die Kommentierung des Gesetzes Alle dem Gesetz entgegenstehenden Bestimmungen der Landesgesetze sowie Artikel 134 EGBGB wurden aufgehoben Inhalte BearbeitenIn den 1 bis 3 wird das Recht der Eltern zur religiosen Erziehung als Bestandteil der Personensorge geregelt Insbesondere werden Regelungen fur den Fall getroffen dass sich die Eltern nicht einigen konnen oder ein Vormund oder Pfleger bestellt ist Das hat fur die Vertretung des Kindes bei Taufe Kirchenein und austritt sowie fur die Teilnahme am Religionsunterricht Bedeutung Betreffend den Religionsunterricht bestehen allerdings in Bayern und im Saarland abweichende Regelungen vgl Art 137 Abs 1 der Bayerischen Verfassung und Art 29 der Saarlandischen Verfassung 1 fur bekenntnisangehorige Schuler 2 2 Abs 2 besagt Es kann jedoch wahrend bestehender Ehe von keinem Elternteil ohne die Zustimmung des anderen bestimmt werden dass das Kind in einem anderen als dem zur Zeit der Eheschliessung gemeinsamen Bekenntnis oder in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen oder dass ein Kind vom Religionsunterricht abgemeldet werden soll Fur gerichtliche Auseinandersetzungen legt Abs 3 fest Das Kind ist zu horen wenn es das zehnte Jahr vollendet hat 4 des Gesetzes legt fest dass Vertrage uber die religiose Erziehung eines Kindes ohne burgerliche Wirkung sind also allenfalls im Innenrecht einer Religionsgemeinschaft Kirchenrecht Rechtsfolgen haben konnen 5 schliesslich regelt die Religionsmundigkeit Nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kinde die Entscheidung daruber zu zu welchem religiosen Bekenntnis es sich halten will Hat das Kind das zwolfte Lebensjahr vollendet so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden Hier wird der Konflikt zwischen Religionsfreiheit und Erziehungsrecht der Eltern einerseits und der Religionsfreiheit des Kindes andererseits aufgelost Mit Eintritt der Religionsmundigkeit kann das Kind demnach ohne Mitwirkung der Eltern die oben genannten Rechtshandlungen vornehmen Die Religionsmundigkeit fuhrt bei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Grundrechtsmundigkeit und damit Prozessfahigkeit Das Kind kann also ab diesem Alter ohne durch die Eltern vertreten zu werden auf Verletzung des Art 4 GG gestutzte Verfassungsbeschwerde erheben Insoweit hat das vorkonstitutionelle Gesetz die Wirkung materiellen Verfassungsrechts Fur Streitigkeiten aus dem Gesetz ist das Familiengericht zustandig 7 Siehe auch BearbeitenListe von Rechtsquellen fur das deutsche FamilienrechtWeblinks BearbeitenText des Gesetzes Ursprungliche Fassung mit den obsoleten 9 u 10 Die Bestimmungen betrafen vor Verkundung des Gesetzes abgeschlossene burgerliche Vertrage uber die religiose Erziehung sowie Regelungen zur religiosen Erziehung von Vollwaisen wenn beide Eltern vor Inkrafttreten des Gesetzes verstorben waren jedoch uber die religiose Erziehung einig waren 9 wurde am 28 Juli 1935 und 10 am 31 Dezember 1935 obsolet Einzelnachweise Bearbeiten Wie Art 125 Nr 2 GG zeigt konnten die Lander zwischen dem 8 Mai 1945 und dem In Kraft Treten des Grundgesetzes Reichsrecht abandern Jedenfalls solange der Bundesgesetzgeber nicht die Regelung erneuert bleibt es damit bei den unterschiedlichen Altersstufen vgl Axel Freiherr von Campenhausen Staatskirchenrecht 3 Aufl Munchen 1996 S 245 Fn 24 Denkbar ist auch dass die Regelung des 5 soweit sie das Schulwesen betrifft im Umkehrschluss zu Art 124 GG Landesrecht geworden ist weil der Bundesgesetzgeber anders als unter der Weimarer Reichsverfassung fur das Schulrecht keine Gesetzgebungskompetenz mehr hat Art 46 Absatz 1 BayEUG und 10 SL SchoGBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4535029 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber die religiose Kindererziehung amp oldid 239267259