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Das deutsche Heimgesetz vom 5 November 2001 Abkurzung HeimG galt fur Heime in Deutschland die altere Menschen oder pflegebedurftige oder behinderte Volljahrige aufnehmen Nach dem Ubergang der Gesetzgebungskompetenz fur das offentlich rechtliche Heimrecht vom Bund auf die Lander im September 2006 galt das Heimgesetz ubergangsweise fort solange noch kein landesrechtliches Heimrecht geschaffen worden war Als letztes Land hat Thuringen im Juni 2014 das Thuringer Gesetz uber betreute Wohnformen und Teilhabe verabschiedet so dass das Heimgesetz nunmehr bundesweit durch Landesrecht ersetzt worden ist Die Verordnungen zum Heimgesetz gelten allerdings vorerst in einigen Bundeslandern fort BasisdatenTitel HeimgesetzFruherer Titel Gesetz uber Altenheime Altenwohnheime undPflegeheime fur VolljahrigeAbkurzung HeimGArt BundesgesetzGeltungsbereich in allen Landern durch Landesrecht ersetzt Art 125a Abs 1 Satz 2 GG Rechtsmaterie Besonderes Verwaltungsrecht SozialrechtFundstellennachweis 2170 5Ursprungliche Fassung vom 7 August 1974 BGBl I S 1873 Inkrafttreten am 1 Januar 1975Neubekanntmachung vom 5 November 2001 BGBl I S 2970 Letzte Anderung durch Art 3 Satz 2 G vom 29 Juli 2009 BGBl I S 2319 2325 Inkrafttreten derletzten Anderung 30 September 2009 Art 3 Satz 2 G vom 29 Juli 2006 GESTA I025Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Zweck der Regelungen 2 Zum Geltungsbereich 3 Pflege und Betreuung 4 Der Aufbau des Gesetzes 5 Landerkompetenz 6 Verordnungen nach diesem Gesetz 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseZweck der Regelungen BearbeitenDieses Gesetz fruhere Bezeichnung Gesetz uber Altenheime Altenwohnheime und Pflegeheime fur Volljahrige enthalt Regelungen zum Schutz von Heimbewohnern Umfasst sind Heime die Menschen aufnehmen welche wegen ihres Alters ihrer Behinderung oder ihrer Pflegebedurftigkeit der Heimpflege bedurfen Andere Personenkreise z B Obdachlose werden vom Schutz des Heimgesetzes nicht erfasst Das Gesetz enthielt bis zum 30 September 2009 Regelungen zum Inhalt von Heimvertragen z B zur Schriftform und zu Kundigungsfristen Anders als das Schuldrecht des BGB sind diese Regelungen unabdingbar Das Heimgesetz und die dazu ergangenen Rechtsverordnungen Heimpersonalverordnung Heimmindestbauverordnung Heimmitwirkungsverordnung regeln bestimmte Mindeststandards von Heimen im Sinne des Heimgesetzes fur die Vertragsgestaltung die Ausstattung mit Personal und bauliche Normen Die Heimaufsicht hatte diese zu kontrollieren und Missstande zu beseitigen Dies konnte bis zu einer Heimschliessung bzw zu Beschaftigungsverboten fur als ungeeignet erkannte fuhren Die Heimaufsicht ist in den einzelnen Bundeslandern bei verschiedenen Behorden angesiedelt zum Teil bei Landkreisen oder kreisfreien Stadten z B in NRW zum Teil bei Versorgungsamtern oder Landesamtern fur Soziales und Familie oder ahnlich tituliert Zum Geltungsbereich BearbeitenDas Gesetz galt sowohl fur Heime die altere Menschen oder pflegebedurftige oder behinderte Volljahrige nicht nur vorubergehend d h mehr als drei Monate aufnehmen als auch eingeschrankt fur Kurzzeitpflegeheime vgl 1 Abs 3 HeimG Die Unterbringung umfasste neben der Uberlassung der Unterkunft die Verpflegung und Betreuung Zum Beispiel Pflegeheim Altenheim In der Literatur zu 1 Heimgesetz wird ausfuhrlich auf die Differenzierung der verschiedenen Betreuungs und Vertragsformen eingegangen Es geht darum ob eine Einrichtung besonderer Beaufsichtigung durch die Heimaufsicht bedarf und ob die genannten Standards gewahrleistet werden mussen Dinge also die fur den Preis des Lebens und Wohnens in der Einrichtung nicht unerheblich sind Der Geltungsbereich des Heimgesetzes auf besondere Wohnformen z B betreutes Wohnen war in Literatur und Rechtsprechung gelegentlich umstritten auch die am 1 Januar 2002 in Kraft getretene Heimgesetz Novelle anderte daran nicht viel Der Versuch die Abgrenzung heimmassigen Wohnens von anderen betreuten Wohnformen klarer zu gestalten wurde in der Literatur als misslungen betrachtet Jedoch wurde durch eine Versuchsklausel Modellversuchen eine rechtliche Tur geoffnet Im Vorfeld der Gesetzesnovelle waren betreute Wohnformen von der Rechtsprechung regelmassig und auch gegen den Willen beider Vertragspartner dem Heimbegriff zugeschlagen und somit ein Mietvertrag in einen evtl nicht gewollten Heimvertrag verwandelt worden In der Gesetzesneufassung war die Rede davon dass nur Einrichtungen gemeint sind die Menschen aufnehmen Mit diesem Begriff soll eine gewisse Intensitat der Eingliederung des Bewohners in den Organismus Heim verbunden sein was in der Regel bei Einrichtungen des betreuten Wohnens wie auch in einem Mietshaus nicht gegeben ist Einrichtungen sind Verbindungen aus sachlichen und personellen Mitteln unter der Verantwortung eines Tragers Alten oder Behindertenwohngemeinschaften fielen also nicht unter diesen Heimbegriff Weiterhin waren diese nicht grundsatzlich in ihren Bestand von Wechsel und Zahl der Bewohner unabhangig wie es 1 Abs 1 HeimG verlangt Andererseits lag in der Regel auch dann ein Heim vor wenn in einer Einrichtung Bewohner in familienahnlichen Hausgemeinschaften zusammengefasst waren und dort auch eine permanent anwesende Bezugsperson mit wohnte wie es im Bereich des Wohnens geistig verwirrter oder seelisch erkrankter Menschen oft anzutreffen ist Gegen die Annahme einer eigenen Wohnung auch im Rahmen einer Wohngemeinschaft spreche nicht dass der Betroffene Zimmerreinigung und Essen bestellen kann und dies auch tue Entscheidend sei dass er auf Grund der Gegebenheiten die Moglichkeit habe fur sich selbst zu kochen sei es auch nur in einer Gemeinschaftskuche und Vorratshaltung zu betreiben in einem Kuhlschrank im eigenen Zimmer oder der Gemeinschaftskuche Es spiele auch keine Rolle wenn der Betroffene nur ein Einzelzimmer zur Verfugung habe wahrend Kuche und Sanitarbereich gemeinsam genutzt wurden das entsprache gerade der Struktur von Wohngemeinschaften Gegen ein Heim spricht auch wenn Bewohner selbst bestimmen konnen wer kunftig mit ihnen zusammenwohnt und freie Wahl der ambulanten Dienste haben Fur die Anwendung des Heimgesetzes wiederum konnte sprechen wenn die Einrichtung baulich wie ein Heim ausgestattet ist z B uber Gemeinschafts und Therapieraume verfugt und Angebote zur Tagesstrukturierung macht die ein Zusammenleben der Bewohner ermoglichen Weiter wurde in 1 Abs 1 Heimgesetz verlangte dass Betreuung und Verpflegung zur Verfugung gestellt wird Pflege und Betreuung BearbeitenDie Betreuung im Sinne von 1 Abs 1 und 2 HeimG schloss die Pflege ein und ging begrifflich deutlich daruber hinaus Auch ein reines Pflegeheim stellt neben der Kranken Pflege weitere Angebote zur Verfugung Sie ist also etwas ganz anderes als die rechtliche Betreuung in einem vormundschaftlichen Sinn Andererseits soll diese Betreuung auch von gewisser Intensitat und Kontinuitat sein Eine Versorgungsgarantie soll in dem Sinne ubernommen werden dass fur alle Angelegenheiten der Daseinsbewaltigung des Alltags gesorgt wird und zwar auch dann wenn sich Gesundheitszustand oder Hilfsbedurfnisse verandern Als nicht ausreichend angesehen werden so genannte allgemeine Betreuungsleistungen oft auch als Grundservice bezeichnet Diese bestehen in der Regel nur in Beratung und Hilfe bei der Beantragung von Sozialleistungen oder Vermittlung hauswirtschaftlicher oder pflegerischer Dienste sowie in Hausnotrufdiensten und hausmeisterlichen Diensten und sind auch fur Einrichtungen des Betreuten Wohnens ublich Der Aufbau des Gesetzes Bearbeiten 1 2 Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes 3 Leistungen des Heims Rechtsverordnungen dazu 4 Beratung 5 9 mit der Wirkung zum 30 September 2009 weggefallen nunmehr im WBVG geregelt 10 Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner 11 14 Anforderungen an den Betrieb eines Heims Aufzeichnungs und Aufbewahrungspflichten Geld oder geldwerte Leistungen an Trager und Beschaftigte 15 17 Uberwachung Heimaufsicht etc 18 19 Beschaftigungsverbot kommissarische Heimleitung Untersagung 20 Zusammenarbeit Arbeitsgemeinschaften 21 Ordnungswidrigkeiten 22 Berichte auf Bundesebene 23 25a Zustandigkeit und Durchfuhrung des Gesetzes Anwendbarkeit der Gewerbeordnung Fortgeltung von Rechtsverordnungen Erprobungsregelungen d h Ausnahmen bei neuartigen Versuchen auf hochstens vier Jahre befristet 26 UbergangsvorschriftenLanderkompetenz BearbeitenMit dem Inkrafttreten der Foderalismusreform am 1 August 2006 wurde die Gesetzgebungszustandigkeit des Bundes im Heimrecht trotz heftiger Proteste von vielen Fachstellen auf die Bundeslander ubertragen Solange noch kein neues Lander Heimrecht verabschiedet wurde gilt weiterhin das Bundes Heimrecht Am 1 Oktober 2009 hat bundesweit das Wohn und Betreuungsvertragsgesetz BGBl I S 2319 die 5 9 HeimG abgelost die die heimvertraglichen Bestimmungen enthielten Die Bundeslander haben inzwischen das folgende Landesheimrecht geschaffen Baden Wurttemberg Gesetz fur unterstutzende Wohnformen Teilhabe und Pflege WTPG 1 in Kraft seit 31 Mai 2014 Bayern Pflege und Wohnqualitatsgesetz PfleWoqG 2 in Kraft seit 1 August 2008 Berlin Wohnteilhabegesetz WTG 3 in Kraft seit 1 Juli 2010 Brandenburg Brandenburgisches Pflege und Betreuungswohngesetz BbgPBWoG 4 in Kraft seit 1 Januar 2010 Bremen Bremisches Wohn und Betreuungsgesetz BremWoBeG 5 vom 12 Dezember 2017 in Kraft seit 16 Dezember 2017 Hamburg Wohn und Betreuungsqualitatsgesetz HmbWBG 6 vom 15 Dezember 2009 in Kraft seit 1 Januar 2010 Hessen Hessisches Gesetz uber Betreuungs und Pflegeleistungen HGBP 7 vom 7 Marz 2012 GVBl 2012 34 Gliederungs Nr 34 69 in Kraft seit 21 Marz 2012 Mecklenburg Vorpommern Einrichtungenqualitatsgesetz EQG 8 in Kraft seit 29 Mai 2010 Niedersachsen Niedersachsisches Heimgesetz NHeimG 9 in Kraft seit 6 Juli 2011 Nordrhein Westfalen Wohn und Teilhabegesetz WTG vom 2 Oktober 2014 in Kraft seit 16 Oktober 2014 Rheinland Pfalz Landesgesetz uber Wohnformen und Teilhabe LWTG 10 in Kraft seit 1 Januar 2010 Saarland Landesheimgesetz Saarland LHeimGS 11 in Kraft seit 19 Juni 2009 Sachsen Sachsisches Betreuungs und Wohnqualitatsgesetz SachsBeWoG vom 12 Juli 2012 Sachs GVBl S 397 12 Sachsen Anhalt Wohn und Teilhabegesetz WTG LSA 13 in Kraft seit dem 26 Februar 2011 Schleswig Holstein Selbstbestimmungsstarkungsgesetz SbStG 14 in Kraft seit 1 August 2009 Thuringen Thuringer Gesetz uber betreute Wohnformen und Teilhabe ThurWTG in Kraft getreten am 24 Juni 2014 15 Verordnungen nach diesem Gesetz BearbeitenDie Verordnung uber personelle Anforderungen fur Heime kurz Heimpersonalverordnung HeimPersV vom 19 Juli 1993 BGBl I S 1205 ist am 1 Oktober 1993 in Kraft getreten Regelungsbereiche sind darin einzelne personelle Anforderungen an die dem HeimG unterliegenden Einrichtungen wie das Qualifikationsprofil der Mitarbeiter und des Heimleiters bzw der Pflegedienstleitung verantwortlichen Pflegefachkraft z B durch die Teilnahme an Veranstaltungen berufsbegleitender Fort und Weiterbildung Heimmindestbauverordnung Heimmitwirkungsverordnung Heimbeirat und Heimfursprecher HeimsicherungsverordnungEin Teil der o g Bundeslander hat inzwischen auch eigene Rechtsverordnungen erlassen Literatur BearbeitenBorner Grossmann Ziller Ratgeber Heimrecht Perspektiven des Heimrechts nach der Foderalismusreform Frankfurt 2008 ISBN 978 3940087102 Dahlem Giese Igl Heimrecht des Bundes und der Lander Loseblattkommentar Neuwied ISBN 978 3 452 17850 3 Deinert Hrsg Heimrecht Sammlung bundes und landesrechtlicher Regelungen Koln 2012 ISBN 978 3846201329Weblinks BearbeitenText des Heimgesetzes Text der Heimmitwirkungsverordnung altes Bundes Heimrecht Text der Heimmindestbauverordnung altes Bundes Heimrecht Text der Heimpersonalverordnung altes Bundes Heimrecht Text der Verordnung uber die Pflichten der Trager von Altenheimen Altenwohnheimen und Pflegeheimen fur Volljahrige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zweck der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers altes Bundes Heimrecht Informationen des Bundesfamilienministeriums zum Heimrecht Informationen zur Tatigkeit des Heimbeirates BIVA Beratung und Interessenvertretung zu allen Fragen rund ums Heim und Heimgesetz Seit mehr als 30 Jahren Ver di Eckpunkte fur neue Landesheimbestimmungen PDF Einzelnachweise Bearbeiten Heimgesetz fur Baden Wurttemberg Memento des Originals vom 28 Juli 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www2 landtag bw de Gesetz fur unterstutzende Wohnformen Teilhabe und Pflege WTPG vom 14 Mai 2014 Gesetz zur Regelung der Pflege Betreuungs und Wohnqualitat im Alter und bei Behinderung Pflege und Wohnqualitatsgesetz PfleWoqG Gesetz uber Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen Wohnteilhabegesetz WTG vom 3 Juni 2010 GVBl Seite 285 Gesetz uber das Wohnen mit Pflege und Betreuung des Landes Brandenburg vom 8 Juli 2009 Brandenburgisches Pflege und Betreuungswohngesetz BbgPBWoG Bremisches Wohn und Betreuungsgesetz BremWoBeG Hamburgisches Gesetz zur Forderung der Wohn und Betreuungsqualitat alterer behinderter und auf Betreuung angewiesener Menschen Hamburgisches Wohn und Betreuungsqualitatsgesetz HmbWBG PDF Hessisches Gesetz uber Betreuungs und Pflegeleistungen Gesetz zur Forderung der Qualitat in Einrichtungen fur Pflegebedurftige und Menschen mit Behinderung sowie zur Starkung ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe Einrichtungenqualitatsgesetz EQG M V vom 17 Mai 2010 GVOBl M V Nr 9 vom 28 Mai 2010 S 241 Niedersachsisches Heimgesetz vom 29 Juni 2011 Nds GVBl 2011 196 Landesgesetz uber Wohnformen und Teilhabe vom 22 September 2009 Landesgesetz uber Wohnformen und Teilhabe LWTG Saarlandisches Gesetz zur Sicherung der Wohn Betreuungs und Pflegequalitat fur altere Menschen sowie pflegebedurftige und behinderte Volljahrige Landesheimgesetz Saarland LHeimGS vom 6 Mai 2009 Text des Sachsischen Betreuungs und Wohnqualitatsgesetzes Gesetz uber Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen Anhalt Wohn und Teilhabegesetz WTG LSA vom 17 Februar 2011 GVBl LSA 2011 136 Gesetz zur Starkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung Selbstbestimmungsstarkungsgesetz SbStG Pflegegesetzbuch Schleswig Holstein Zweites Buch vom 17 Juli 2009 GVOBL 2009 402 http landesrecht thueringen de jportal portal t zmx page bsthueprod psml pid Dokumentanzeige amp showdoccase 1 amp js peid Trefferliste amp documentnumber 1 amp numberofresults 41 amp fromdoctodoc yes amp doc id jlr WohnteilhGTHrahmen amp doc part X amp doc price 0 0 amp doc hl 1Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Heimgesetz amp oldid 209799915