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Der Heimvertragist im deutschen Recht ein Vertrag zwischen einem Unternehmer Heimtrager und einem volljahrigen Verbraucher Heimbewohner in dem sich der Unternehmer zur Uberlassung von Wohnraum und zur Erbringung von Pflege oder Betreuungsleistungen verpflichtet die der Bewaltigung eines durch Lebensalter Pflegebedurftigkeit oder Behinderung bedingten Hilfebedarfs dienen Der Heimvertrag soll altere sowie pflegebedurftige oder behinderte volljahrige Menschen vor Benachteiligungen schutzen und sie dadurch in einer moglichst selbstandigen und selbstbestimmten Lebensfuhrung unterstutzen 1 Bis zum 30 September 2009 war der Heimvertrag im Heimgesetz geregelt Ab dem 1 Oktober 2009 unterliegen Heimvertrage dem Wohn und Betreuungsvertragsgesetz WBVG 2 Fur Heimvertrage die bis zum 30 September 2009 abgeschlossen worden sind gilt das neue Recht seit dem 1 Mai 2010 3 Die Altvertrage mussten in der Ubergangszeit erforderlichenfalls an das neue Recht angepasst werden Inhaltsverzeichnis 1 Definition eines Heimvertrags 2 Informationspflichten 3 Vertragsdauer 4 Formvorschriften 5 Vertragsart 6 Vertragsanpassung 7 Schlechtleistung 8 Kundigung des Heimvertrags 9 Einzelnachweise 10 Literatur 11 WeblinksDefinition eines Heimvertrags BearbeitenDer Begriff Heimvertrag ist noch von der alten Definition im Heimgesetz abgeleitet wonach ein Heimvertrag nur bei einer Unterbringung im klassischen Altenheim Pflegeheim oder Behindertenwohnheim vorlag Diese Einschrankung wurde mit dem neuen Recht aufgehoben Ein Heimvertrag liegt immer dann vor wenn im Vertrag die Uberlassung von Wohnraum zusammen mit der Erbringung von Pflege oder Betreuungsleistungen vereinbart wird wobei diese Leistungen uber allgemeine Unterstutzungsleistungen z B beim Servicewohnen hinausgehen mussen Dabei ist eine sofortige Erbringung nicht notwendig es reicht wenn der Unternehmer sich im Vertrag dazu verpflichtet die entsprechenden Leistungen fur den Fall der Verschlechterung des Gesundheitszustands des Verbrauchers vorzuhalten Bei dem Wohnraum kann es sich sowohl um ein Zimmer in einem Heim als auch um eine Wohnung oder um einen Platz in einer Wohngemeinschaft handeln Es kommt lediglich darauf an dass die Zurverfugungstellung von Wohnraum ausdrucklich an die Inanspruchnahme der Pflege und Betreuungsleistungen gebunden ist und diese Leistungen nicht unabhangig vom Wohnraummietvertrag wieder gekundigt werden konnen unabhangig davon ob es sich um einen einheitlichen Vertrag oder um zwei getrennte Vertrage handelt Auch dass Wohnraum und Pflege von zwei verschiedenen Unternehmern erbracht werden ist fur die Klassifikation als Heimvertrag unschadlich sofern die Unternehmer rechtlich oder wirtschaftlich miteinander verbunden sind die Beweislast liegt beim Unternehmer Nicht als Heimvertrage gelten Vertrage welche die Pflege und Betreuung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung in Internaten der Berufsbildungs und Berufsforderungswerke in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Kur und Erholungsheimen regeln 4 Informationspflichten BearbeitenDer Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Vertragsabschluss uber sein Leistungsangebot informieren Informiert werden muss insbesondere in hervorgehobener Form uber die Ausstattung und Lage des Gebaudes in dem sich der Wohnraum befindet sowie der dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienenden Anlagen und Einrichtungen zu denen der Heimbewohner Zugang hat und gegebenenfalls ihrer Nutzungsbedingungen uber die darin enthaltenen Leistungen nach Art Inhalt und Umfang uber die Pflegenoten der Pflegeversicherung die das Heim erhalten hat uber das den Pflege oder Betreuungsleistungen zugrunde liegende Leistungskonzept uber die Voraussetzungen fur mogliche Leistungs und Entgeltveranderungen in hervorgehobener Form daruber wenn der Unternehmer seine gesetzliche Pflicht bei einer Anderung des Pflege und Betreuungsbedarfs eine Anpassung der Leistungen anzubieten abbedingen will und daruber welche Folgen eine solche Vertragsklausel hat Verstosst der Unternehmer gegen die obengenannten Informationspflichten hat das zur Folge dass der Verbraucher den Heimvertrag jederzeit fristlos kundigen kann Gegebenenfalls konnen sich auch Schadensersatzanspruche aus unterlassener oder gar falscher Information ergeben 3 Abs 4 WBVG Vertragsdauer BearbeitenDer Heimvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen Die Vereinbarung einer Befristung ist nur zulassig wenn die Befristung den Interessen des Heimbewohners nicht widerspricht z B bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege Bei einer unzulassigen Befristung gilt der Vertrag fur unbestimmte Zeit Der Heimbewohner kann sich aber innerhalb von zwei Wochen nach Ende der vereinbarten Vertragsdauer durch Erklarung gegenuber dem Heimtrager auf die Befristung berufen Der Vertrag endet mit dem Tod des Heimbewohners Bei Heimvertragen mit Bewohnern die keine Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten Selbstzahler kann vereinbart werden dass der Heimvertrag erst zwei Wochen nach dem auf den Sterbetag des Bewohners folgenden Tag endet 5 Eine solche Vertragsklausel ist in Heimvertragen mit Leistungsempfangern der sozialen Pflegeversicherung jedoch unzulassig und unwirksam 6 Um moglichst vielen Heimvertragen zur Gultigkeit zu verhelfen hat der Gesetzgeber geregelt dass ein mit einer geschaftsunfahigen Person abgeschlossener Heimvertrag auch nachtraglich durch einen gesetzlichen Vertreter genehmigt werden kann In dem Umfang in dem bereits Leistungen erbracht wurden bleibt der Vertrag in jedem Fall wirksam selbst wenn der gesetzliche Vertreter spater dem Vertragsabschluss nicht zustimmen sollte Solange die Genehmigung nicht vorliegt kann der Unternehmer den Heimvertrag nur aus wichtigem Grund kundigen 4 Abs 2 WBVG Formvorschriften BearbeitenFur einen Heimvertrag ist gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben 7 Dem Verbraucher ist eine Ausfertigung des Vertrags auszuhandigen Ein nicht schriftlich geschlossener Heimvertrag ist wirksam jedoch sind solche Vertragsbestimmungen die zu Lasten des Heimbewohners von den gesetzlichen Regelungen abweichen unwirksam auch wenn sie durch andere gesetzliche Vorschriften zugelassen werden Der Heimbewohner kann einen nicht schriftlich geschlossenen Heimvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kundigen Ist der schriftliche Vertragsschluss im Interesse des Heimbewohners unterblieben insbesondere weil zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beim Heimbewohner Grunde vorlagen die ihn an der schriftlichen Abgabe seiner Vertragserklarung hinderten muss der schriftliche Vertragsschluss unverzuglich nachgeholt werden Der Vertrag muss mindestens beinhalten eine Beschreibung der einzelnen Leistungen des Heimtragers nach Art Inhalt und Umfang die Angabe der fur diese Leistungen jeweils zu zahlenden Entgelte getrennt nach Uberlassung des Wohnraums der Pflege oder Betreuungsleistungen Verpflegung wenn diese Teil der Betreuungsleistungen sind die einzelnen weiteren Leistungen die Kosten die nach den Regeln der Pflegeversicherung 8 gesondert als Investitionskosten berechnet werden konnen sowie das Gesamtentgelt Die Informationen uber das Leistungsangebot mussen im Heimvertrag als Vertragsgrundlage benannt werden und mogliche Abweichungen von den vorvertraglichen Informationen mussen gesondert kenntlich gemacht werden Die Vereinbarung einer Mietkaution ist zulassig sofern es sich nicht um ein Pflegeheim handelt und der Verbraucher keine Hilfe in Einrichtungen nach dem SGB XII erhalt Die Kaution darf das Doppelte der Monatsentgelts nicht ubersteigen Der Verbraucher hat das Recht die Mietkaution in drei Raten zu zahlen oder Sicherheit in Form einer Bankburgschaft zu leisten Fur den Pflegesatz darf in keinem Fall eine Kaution vereinbart werden 14 WBVG Vertragsart BearbeitenDas Ziel der Festigung der Rechtsstellung des Bewohners wird mit verschiedenen Instrumenten angestrebt Informationspflicht des Tragers Abschluss eines Vertrags Leistungs und Entgeltbeschreibung Angemessenheit von Entgelt und Leistungen Kundigungsschutz Entgelterhohungsregelung Der Heimvertrag ist als privatrechtlicher Vertrag anzusehen daher sind fur Streitigkeiten die Zivilgerichte zustandig Vertragsanpassung BearbeitenBei Vertragen die wie der Heimvertrag ein Dauerschuldverhaltnis darstellen besteht u U ein Grund zur Anpassung einzelner vertraglicher Leistungen wegen Veranderung der zugrunde liegenden Verhaltnisse Dieses betrifft insbesondere den Gesundheitszustand des Heimbewohners z B hoherer Pflegegrad Fur diesen Fall muss der Heimtrager die Leistungen anpassen und dem Bewohner die erforderlichen vertraglichen Anderungen anbieten 9 Dem Verbraucher ist hierbei eine angemessene Uberlegungsfrist einzuraumen und ihm ist eine Gegenuberstellung der Leistungen sowie der Kosten auszuhandigen 8 Abs 3 WBVG Bei Selbstzahlern ist die Anderung nur durch zweiseitige Vertragsanderung moglich der Verbraucher kann die Anpassung der Leistungen also ablehnen was dann aber einen Kundigungsgrund darstellen kann Bei Beziehern von Leistungen der Pflegeversicherung oder Hilfe in Einrichtungen kann der Unternehmer die Leistungen auch einseitig gegen den Willen des Verbrauchers anpassen 8 Abs 2 WBVG Der Unternehmer kann die Pflicht zur Anpassung der Leistungen durch gesonderte Vereinbarung beim erstmaligen Vertragsschluss vorab ausschliessen wenn der Unternehmer unter Berucksichtigung des Leistungskonzepts ein berechtigtes Interesse hieran hat 8 Abs 4 WBVG Die Vereinbarung bedarf wie der Heimvertrag selbst die Schriftform und muss sich deutlich aus dem Heimvertrag hervorheben In der Praxis ist eine solche Vereinbarung fast ausschliesslich bei ambulanten Angeboten anzutreffen z B Wohngruppen die nicht barrierefrei sind und deshalb keine korperbehinderten Menschen aufnehmen konnen Der Unternehmer kann den Vertrag auch dann anpassen wenn sich die Berechnungsgrundlage andert und dadurch das Entgelt steigt Das ist etwa bei Abschluss einer neuen Leistungsvereinbarung mit den zustandigen Sozialleistungstragern der Fall oder allgemein dann wenn sich die Personal und Betriebskosten erhohen 9 Abs 1 WBVG Der Verbraucher muss mindestens vier Wochen vor Erhohung des Entgelts schriftlich informiert werden und es muss die Berechnungsgrundlage offengelegt werden wobei dem Verbraucher zusatzlich Einsicht in die betriebliche Kalkulationsunterlagen des Heims zu gewahren ist falls er dies verlangt 9 Abs 2 WBVG Schlechtleistung BearbeitenBei Schlechtleistung kann der Verbraucher die Zahlung des Entgelts kurzen oder bei schwerwiegenden Mangeln sogar ganz einstellen gegebenenfalls auch ruckwirkend bis zu sechs Monate 10 Abs 1 WBVG Liegt der Mangel im Wohnraum begrundet z B defekte Heizung ist der Verbraucher verpflichtet den Sachverhalt dem Unternehmer unverzuglich anzuzeigen 10 Abs 2 WBVG Ein Verstoss gegen die Mitteilungspflicht hat zur Folge dass das Recht zur Kurzung des Entgelts insoweit ausgeschlossen ist 10 Abs 3 WBVG Hat die Pflegekasse bereits die Leistungen nach 115 Abs 3 SGB XI wegen Schlechtleistung gekurzt kann der Verbraucher nicht aus demselben Grund ebenfalls das Entgelt kurzen eine Kurzung wegen anderer Mangel z B die Pflegekasse hat die Leistungen wegen mangelhafter Pflege gekurzt es besteht aber auch ein Mangel beim Wohnraum ist jedoch weiterhin moglich 10 Abs 4 WBVG Bei Beziehern von Leistungen der Pflegeversicherung oder Hilfe in Einrichtungen steht der Kurzungsbetrag den Sozialleistungstragern zu der Verbraucher muss insoweit die von den Sozialleistungstragern geleisteten Zahlungen wieder zuruckzahlen falls der Kurzungsbetrag den Eigenanteil ubersteigt 10 Abs 5 WBVG Kundigung des Heimvertrags BearbeitenDer Heimbewohner kann den Vertrag ordentlich spatestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats schriftlich kundigen Eine ausserordentliche fristlose Kundigung aus wichtigem Grund ist dann moglich wenn dem Heimbewohner die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der Kundigungsfrist nicht zumutbar ist Ein Recht zur ausserordentlichen Kundigung besteht auch bei einer Entgelterhohung jederzeit zu dem Zeitpunkt zu dem der Heimtrager die Erhohung des Entgelts verlangt Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Vertragsverhaltnisses kann der Heimbewohner jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kundigen Wird dem Heimbewohner erst nach Beginn des Vertragsverhaltnisses eine Ausfertigung des Vertrags ausgehandigt kann er auch noch bis zum Ablauf von zwei Wochen nach der Aushandigung kundigen Der Heimtrager kann den Heimvertrag nur dann kundigen wenn dafur ein wichtiger Grund vorliegt 10 Die Kundigung bedarf der Schriftform Wichtige Grunde fur eine Kundigung seitens des Heimtragers konnen objektiver Natur z B Einstellung oder Veranderung des Heimbetriebs Kundigungsfrist ein Monat oder subjektiver Natur z B schuldhafte grobe Verletzung des Vertrags durch den Bewohner keine Kundigungsfrist sein Eine Kundigung wegen eines Zahlungsruckstandes ist nicht zulassig wenn der Trager vorher befriedigt wird Eine Kundigung zum Zwecke der Erhohung des Entgeltes ist unzulassig Einzelnachweise Bearbeiten Begrundung des Entwurfs der Fraktionen der CDU CSU und SPD fur das Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Foderalismusreform Deutscher Bundestag Drucksache 16 12409 PDF 610 kB S 10 Text des Wohn und Betreuungsvertragsgesetz vom 29 Juli 2009 BGBl I S 2319 2324 17 WBVG 2 WBVG 4 Abs 3 Satz 3 WBVG 87a Abs 1 Satz 2 Alt 2 SGB XI Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2 Juni 2010 Az 8 C 24 09 6 Abs 1 Satz 1 WBVG 82 Absatz 3 und 4 SGB XI 8 WBVG 12 WBVGLiteratur BearbeitenMichael Drasdo Das Wohn und Betreuungsvertragsgesetz NJW 17 2010 1174 Michael Drasdo Heimvertrage unter Wohn und Betreuungsvertragsgesetz NJW Spezial 10 2011 289 Michael Drasdo Die offentlich rechtlichen Einflusse auf den Heimvertrag neuen Rechts NJW Spezial 08 2012 225 Kommentierung des WBVG In Palandt Weidenkaff Burgerliches Gesetzbuch Kommentar zum BGB mit Nebengesetzen 70 Auflage Munchen 2011 ISBN 978 3 406 61000 4Weblinks BearbeitenDas Wohn und Betreuungsvertragsgesetz WBVG auf der Webseite des BIVABitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Heimvertrag amp oldid 218061984