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Dieser Artikel behandelt den privatrechtlichen Vertrag Siehe auch Offentlich rechtlicher Vertrag und Volkerrechtlicher Vertrag Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklarte Einigung uber die Begrundung oder inhaltliche Anderung eines Schuldverhaltnisses 311 BGB 1 Er basiert auf mindestens zwei ubereinstimmenden Willenserklarungen In einer auf dem Grundsatz der Privatautonomie beruhenden Rechtsordnung wie der deutschen ist der Vertrag fur den Einzelnen das wichtigste rechtliche Mittel zur Gestaltung der eigenen Lebensverhaltnisse Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Der Vertrag als soziale Institution 4 Der Vertrag im Recht 4 1 Deutsches Recht 4 2 Vertragsarten 5 Vertragsverhandlung 5 1 Bereiche 5 2 Ablauf der formlosen bzw sozialen Verhandlung 6 International 7 Siehe auch 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenEinen Vertrag kann schliessen wer geschaftsfahig ist Geschaftsfahigkeit ist die Fahigkeit Rechtsgeschafte selbstandig wirksam vorzunehmen Vertrage vor allem Kaufvertrage sind die am haufigsten vorkommenden Rechtsverhaltnisse des Alltags Der Vertrag ist ein wesentliches Mittel einer privatautonomen Lebensgestaltung durch eigenverantwortliche Rechtsetzung 2 In Rechtsstaaten kennt man das Prinzip der Vertragsfreiheit als Auspragung der Privatautonomie die es jedermann gestattet Vertrage zu schliessen die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden konnen sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts verstossen Geschichte BearbeitenDer Vertrag war bereits im Alten Testament bekannt Im 1 Buch Mose heisst es Da nahm Abraham Schafe und Rinder und gab sie dem Abimelech und sie schlossen einen Bund miteinander Gen 21 27 EU Auch die einem Vertrag innewohnende gegenseitige Verpflichtung war ublich Sie sprachen Wir sehen mit sehenden Augen dass der Herr mit dir ist Darum sprachen wir Es soll ein Eid zwischen uns und dir sein und wir wollen einen Bund mit dir schliessen Gen 26 28 EU Das romische Recht kannte eine Vielzahl von unterschiedlich bezeichneten Vertragstypen jedoch bestand kein einheitliches Vertragsrecht 3 Bereits im Jahre 116 v Chr ist der Vertrag belegt lateinisch contractus Zusammenziehen 4 Gaius zahlte 160 n Chr in seinen Institutionen den klagbaren Realvertrag lateinisch re Verbalvertrag lateinisch verbis Litteralvertrag lateinisch litteris und die blosse Zustimmung lateinisch consensu auf 5 Den schuldrechtlichen Klagen musste demzufolge entweder ein Vertrag oder ein Delikt zugrunde liegen 6 Das Wort Vertrag wurde in Deutschland ersichtlich erstmals 1287 in Friedberg benutzt als von ein brief besagend uber ein vertrag die Rede war 7 Die Kanonisten des 12 Jahrhunderts verwendeten als Grundbegriff fur den Vertrag das Wort Pakt aus lateinisch pactum Teufelspakt und stellten die Taufe als Ubereinkunft zwischen Gott und den Menschen vor als Pakt mit wechselseitigen Rechten und Pflichten Ab 1465 entlehnte die Kanzleisprache den Kontrakt aus lateinisch contractum wahrend der Sprachforscher Philipp von Zesen 1651 wieder zum Vertrag zuruckkehrte 8 Samuel Oberlander definierte 1721 den Vertrag als bindliche Hin und Widerhandlung als eine wahre ausgedruckte Ubereinkommung zweier oder mehrerer Personen uber eine gewisse Sache 9 Das Allgemeine Preussische Landrecht APL vom Juni 1794 widmete dem Vertrag den gesamten funften Titel I 5 1 453 APL und definierte ihn als wechselseitige Einwilligung zur Erwerbung oder Verausserung eines Rechtes I 5 1 APL 10 Durch die Annahme eines gultigen Versprechens galt der Vertrag als geschlossen I 5 79 APL Das APL regelte das Vertragsrecht umfassend ohne dabei auf einzelne Vertragstypen einzugehen Der im Marz 1804 in Frankreich eingefuhrte Code civil CC sieht in Art 1101 CC lediglich den obligatorischen Vertrag franzosisch contrat vor bei dem die Willenserklarung zur Schaffung Veranderung Ubertragung oder zum Erloschen einer Verbindlichkeit dient Der Glaubiger der Sachlieferung wird bereits Eigentumer durch Einigung eine Ubergabe ist indes nicht erforderlich Die franzosische Rechtslehre bezeichnet mit contrat jeden Zusammenschluss zweier oder mehrerer Willenserklarungen die auf die Hervorbringung von Rechtsfolgen gerichtet sind 11 Das im Januar 1811 in Kraft getretene osterreichische ABGB regelt den Vertrag ausfuhrlich in den 859 ff ABGB Vertrage kommen gemass 861 ABGB formlos durch ubereinstimmende Willenserklarungen zustande Das Schweizer Obligationenrecht OR vom Marz 1911 geht ebenfalls vom allgemeinen Grundsatz der Formfreiheit aus Art 11 Abs 1 OR wobei zum Vertragsabschluss die ubereinstimmende gegenseitige Willensausserung der Parteien erforderlich ist Art 1 Abs 1 OR In England ist der Vertrag englisch contract agreement Teil des englischen internationalen Vertragsrechts das seit 1990 auf zwei verschiedenen Rechtsquellen beruht Einerseits besteht der Komplex des Common Law mit Gerichtsentscheidungen die bis in das 17 Jahrhundert zuruckreichen andererseits gibt es das Europaische Ubereinkommen uber das auf vertragliche Schuldverhaltnisse anzuwendende Recht Europaisches Schuldvertragsubereinkommen EVU das durch den Contracts Applicable Law Act seit Juli 1990 gilt 12 Dadurch ist das EVU Teil des englischen Gesetzesrechts englisch statute law geworden und hat die Regeln des Common Law verdrangt Das EVU wurde ab Dezember 2009 durch die Verordnung EG Nr 593 2008 Rom I ersetzt Der Vertrag als soziale Institution BearbeitenEin Vertrag koordiniert und regelt das soziale Verhalten durch eine gegenseitige Selbstverpflichtung Er wird freiwillig zwischen zwei oder auch mehr Parteien geschlossen Im Vertrag verspricht jede Partei der anderen etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen und damit eine von der anderen Partei gewunschte Leistung zu erbringen Dadurch wird die Zukunft fur die Parteien berechenbarer Wenn eine Partei den Vertrag bricht so kann dies die andere Partei ganz oder teilweise von ihrer Verpflichtung zur Erfullung des Vertrags entbinden Der Inhalt der vertraglichen Vereinbarung muss von den Vertragsparteien im gleichen Sinne verstanden werden Andernfalls kommt es zu unterschiedlichen Auslegungen des Vertrages und der Zweck des Vertrages die Koordination zukunftigen Verhaltens wird verfehlt Deshalb sind auch Tauschungen der anderen Partei uber das Vereinbarte unzulassig Die Selbstverpflichtung durch Versprechen setzt voraus dass die betreffende Partei bezuglich des Vertragsgegenstandes mundig ist und fur sich selber sprechen und entscheiden kann und darf d h die betreffende Partei muss rechtlich geschaftsfahig sein Eine geschaftsfahige Person kann wirksame Willenserklarung abgeben und am Geschaftsverkehr teilnehmen Eine geschaftsunfahige Person dagegen kann keine wirksame Willenserklarung abgeben Jede Partei muss ausserdem grundsatzlich befahigt und berechtigt sein wie versprochen zu handeln Insofern mussen die Parteien entsprechend autonom und verfugungsberechtigt sein Wenn die Leistungen der Parteien zeitlich versetzt erbracht werden muss diejenige Partei die in Vorleistung geht darauf vertrauen dass die andere Partei ihre Verpflichtungen ebenfalls noch erfullen wird ansonsten besteht ein Vorleistungsrisiko Da ohne eine Vertrauensbasis niemand einen Vertrag abschliessen wird ist es fur die Parteien wichtig einen guten Ruf als zuverlassige Vertragspartner zu haben Wenn sich die vereinbarten Leistungen bis weit in die Zukunft erstrecken so konnen in der Zwischenzeit unvorhergesehene Ereignisse eintreten die die mit dem Vertrag verbundenen Absichten der Parteien gegenstandslos machen Wegfall der Geschaftsgrundlage In diesem Fall kann es zu einer Aufhebung des Vertrages kommen Der Inhalt eines Vertrages wird von den Parteien ausgehandelt Zu welcher Vereinbarung es schliesslich kommt hangt von der Interessenlage der Parteien ihren Handlungsmoglichkeiten und ihrem Verhandlungsgeschick ab Grundsatzlich gilt dass dabei jeder Partei freigestellt ist innerhalb des gegebenen rechtlichen Rahmens ihre Interessen frei zu verfolgen Die Parteien werden bei rationalem Handeln also nur einen solchen Vertrag abschliessen durch den sie besser gestellt werden als ohne diesen Vertrag Zwischen dem Punkt wo ein Vertrag fur die Parteien vorteilhaft wird und dem Punkt wo er nachteilig wird gibt es einen mehr oder weniger grossen Spielraum fur Verhandlungen Dabei kann die Verhandlungsmacht der Parteien sehr unterschiedlich sein je nachdem wie dringlich sie den Vertragsabschluss jeweils benotigen Dass Vertrage freiwillig abgeschlossen werden bedeutet nicht dass dabei keinerlei Zwang mitwirkt Falls kein Vertrag abgeschlossen wird so gilt der Status quo weiter Dieser Status quo kann fur die Parteien unterschiedlich ertraglich sein Wenn sich z B eine Partei in einer Notlage befindet aus der sie nur ein Vertrag mit einer bestimmten anderen Partei befreien kann so ist die Freiheit den Vertrag nicht abzuschliessen u U nur die Freiheit in der Notlage zu verkommen Dieser Widerspruch vom Zwang in der Freiheit kann auch Folge staatlicher Vorgaben sein Beispiel Der Zwang fur Autobesitzer eine Autoversicherung abschliessen zu mussen verbunden mit der Freiheit den Anbieter und den Tarif wahlen zu konnen Die Vertragsfreiheit ist neben dem Eigentumsrecht und der Konkurrenzsituation eines der Grundelemente der Marktwirtschaft Der Vertrag im Recht Bearbeiten Hauptartikel Vertragsrecht Vertrag bezeichnet im deutschen Recht ein mindestens zweiseitiges Rechtsgeschaft Vertrage sind grundsatzlich formfrei 13 Das bedeutet dass man sie nicht nur schriftlich sondern auch mundlich z B am Telefon oder sogar wortlos durch schlussiges Verhalten z B indem man die Ware vom Fliessband an der Supermarktkasse nimmt und in seinen Korb legt schliessen kann Formale Vertrage also schriftliche Vertrage in strukturierter Form werden ublicherweise in drei Teile gegliedert Zu Beginn werden zuerst die Vertragspartner Kontrahenten bzw Teilnehmer benannt Im Hauptteil werden die Willenserklarungen dargelegt zu denen sich die Vertragspartner verpflichten bzw die sich die Teilnehmer auferlegen oder das Ziel das sie durch den Vertrag erreichen wollen Am Ende wird per Unterschrift Siegel etc bestatigt dass die Vertragspartner den Vertragstext verstanden haben und damit ubereinstimmen Fur manche Vertrage ist eine bestimmte Form Schriftform Textform elektronische Form Beglaubigung oder Beurkundung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben Deutsches Recht Bearbeiten Der Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschaft welches durch einander entsprechende Willenserklarungen der beteiligten Parteien zustande kommt Willenserklarungen entsprechen einander wenn sie dieselbe Rechtsfolge herbeifuhren wollen Der Vertrag ist ein hochabstrakter Rechtsbegriff Seine Fachdefinition ist fur Nichtjuristen daher kaum verstandlich Allgemein verstandlich formuliert ist der Vertrag das vom Gesetzgeber vorgesehene Mittel damit zwei oder mehr Personen etwas rechtsverbindlich untereinander regeln konnen d h selbst Rechtsfolgen zwischeneinander setzen konnen Inhalt des Vertrages ist meistens dass sich die Vertragsparteien zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen verpflichten Verpflichtungsvertrag 311 Abs 1 BGB Doch gibt es auch Vertrage durch die keine Verpflichtung entsteht sondern das Eigentum an einer Sache ubergeht Verfugungsvertrag s z B 929 BGB und 398 BGB Schon diese grundlegende Unterscheidung zeigt wie schwer es ist den Vertrag konkreter zu definieren Einen Vertrag kann man auf zwei unterschiedlichen Weisen schliessen Der eine Vertragspartner macht dem anderen ein Angebot im BGB heisst das Antrag 145 BGB und der andere nimmt es an Annahme 151 BGB Das ist der Regelfall bei mundlichen sowie bei einfachen Vertragen Der zweite Weg ist dass die Vertragsparteien gemeinsam einem Vertragstext zustimmen wie das z B bei einem notariell beurkundeten Vertrag geschieht Das ist bei komplexeren Vertragen in Schriftform der Regelfall Der Vertragsinhalt kann eine Vielzahl von Vertragsbedingungen enthalten die als Allgemeine Geschaftsbedingungen gelten 305 Abs 1 BGB Zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen gehoren vor allem die Lieferungs und Zahlungsbedingungen wahrend die nicht vorformulierten und damit individuell ausgehandelten Vertragsbestandteile als Individualabrede bezeichnet werden Vertragsarten Bearbeiten Vertrage konnen grundsatzlich in Austauschvertrage bei denen die Parteien Leistung und Gegenleistung austauschen und in gesellschaftsrechtliche Vertrage bei denen die Parteien ein gemeinsames Ziel verfolgen eingeteilt werden 14 Die Vertragsarten oder Vertragstypen unterscheiden sich durch den Vertragsgegenstand also die sich aus einem Vertrag ergebende Hauptleistungspflicht Insbesondere gibt es den Ehevertrag Erbvertrag Gesellschaftsvertrag schuldrechtliche Vertrage wie Arbeits Dienst Kauf Leasing Leih Miet Pacht oder Werkvertrag sowie offentlich rechtlicher Vertrag Staatsvertrag Tarifvertrag Vertrag zugunsten Dritter oder volkerrechtlicher Vertrag Im Finanzwesen kennt man die Oberbegriffe Finanzkontrakt Kreditvertrag Sicherungsvertrag und Versicherungsvertrag fur eine Vielzahl von konkreten Kredit und Geschaftsarten Der gemischte Vertrag enthalt Elemente dieser typischen Vertrage lasst sich aber nicht klar unter einen Typus subsumieren Hierzu gehort beispielsweise der Beherbergungsvertrag der Elemente des Miet Dienst Werk und Kaufvertragsrechts enthalt Vertragsverhandlung BearbeitenAls Vertragsverhandlung wird die Phase bis zur Einigung zweier beiderseitige Verhandlung oder mehrere Parteien mehrseitige Verhandlung und der damit verbundenen gegenseitigen Willenserklarung d h die Phase bis zum Abschluss eines Vertrages verstanden Diese Phase kann sowohl im offentlich rechtlichen okonomischen bzw betriebswirtschaftlichen oder im privaten Bereich sowohl formal als auch formfrei entwickelt werden In jedem Fall werden hierbei zum Teil ahnliche Elemente und innere Abfolgen unterschiedlich deutlich instrumentalisiert Obwohl Vertragsverhandlungen unverbindlich sind und erst der Vertragsschluss die Vertragspartner zu einer Leistung verpflichtet begrunden sie gemass 311 Abs 2 BGB bereits ein sog vertragliches Schuldverhaltnis Dieses verpflichtet die Verhandlungspartner zu Sorgfalt und Rucksichtnahme Verletzt ein Verhandlungspartner eine diese Verpflichtungen kann er dem anderen gegenuber aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen haften Bereiche Bearbeiten Von einer Vertragsverhandlung wird insbesondere im Zusammenhang mit materiellen Rechten dem Leistungsaustausch von Gutern und Dienstleistungen oder der Lizenzierung von immateriellen Rechten Patente Marken gesprochen So stellen Vertragsverhandlungen zum Beispiel den zielfuhrenden Prozess der Vermietung bzw des Leasings von Wirtschaftsgutern und Leistungen der Distributionspolitik im Marketing eines Unternehmens dar Im Verkauf wird formal zwischen okonomischen privaten und offentlich rechtlichen Austauschprozessen unterschieden Demgegenuber werden Vertrage in einer gerichtlichen Auseinandersetzung regelmassig grundsatzlich oder in ihrer Erfullung bzw dem rechtmassigen Zustandekommen als solches bestritten Die Abgrenzungen im privaten oder sozialen Rahmen von Vertragsverhandlungen zum Beispiel bei der Verdinglichung von Sexualitat und sozialen Vertragsverhandlungen im familiaren Rahmen sowie solchen im offentlich rechtlichen Raum zum Beispiel im Rahmen von Haushaltsverhandlungen der Korperschaften des offentlichen Rechtes und formal zu klarenden Vertragsbeziehungen von juristischen Personen ermoglichen dennoch gemeinsame Bestimmungsmerkmale zu erkennen Angebot und Annahme begrunden einen Vertrag Verhandlungsguter konnen dingliche immaterielle aber auch soziale Werte sein Vertragsverhandlungen werden oft verdeckt das heisst durch Sozialverhalten maskiert gefuhrt Planvolle Verhandlungsfuhrung wird zum Teil unbewusst herbeigefuhrt z B in der Erziehung Soziale Normen und Formvorschriften zum Beispiel vor Gericht werden unterschiedlich operationalisiert Auch wird das bewusste Verhandeln als solches im Bereich personlicher Beziehungen zum Zweck der Erziehung Ehe auf Probe oder Prostitution von den interagierenden Parteien oft formal verneint vgl dazu auch Tausch Soziologie obwohl auch diese Verhandlungen beispielsweise operationalisierte Emotionen als Vertragsgegenstand betreffen Gegenuber der unbewussten Verhandlung von Bedurfnissen im privaten und zwischenmenschlichen Bereich unterscheidet sich die Vertragsverhandlung im okonomischen oder offentlich rechtlichen Rahmen haufig nur durch die Vorgabe einer Schriftform und bestimmter zum Teil im Angebotswesen gesetzlich vorgeschriebener Abfolgen in Verhandlungsfortgang Normalerweise werden die einzelnen Phasen sozialer Verhandlungen nicht formal angezeigt oder bekundet Ublich ist hier eher der fliessende Ubergang von einer zu der nachsten Phase wahrend die Eroffnung und der Abschluss einer Verhandlung nicht selten mit einer nonverbalen Signalhandlung begleitet werden Hierbei ist es sowohl juristisch als auch umgangsrechtlich nicht erforderlich einen gefundenen Kompromiss immer schriftlich zu fixieren Ablauf der formlosen bzw sozialen Verhandlung Bearbeiten Die Parteien aussern zunachst gegensatzliche Forderungen und nahern sich dann gegenseitig an um einen Vertrag zu schliessen Dies erfolgt in einem Prozess aus Zugestandnissen oder der Suche nach neuen Alternativen Grundlegende Verhandlungsinterventionen und Phasen der Verhandlungsfuhrung in freien okonomischen bzw privaten Vertragsverhandlungen sind Interessensbekundung Gewichtung Guterabwagung Kompromissfindung VertragsabschlussDabei ist es zunachst von untergeordneter Bedeutung wer die Verhandlung formal eroffnet und dass dieser Ablauf nur der wahrscheinlichste und nicht der einzig denkbare ist Im Laufe einer Verhandlung konnen sowohl nonverbale als auch strategische Elemente mitunter auch Verhandlungshelfer sog Sekundanten die Auseinandersetzung begleiten sodass die einzelnen Phasen divergieren oder sich uberlappen bzw unregelmassig wiederholen Verschiedene Interaktionstheorien 15 insbesondere die Theorie uber die Elementarformen sozialen Verhaltens von George C Homans 1961 1972 eignen sich fur diese Zwecke Homans versucht die Kommunikation zu interpretieren welche auf lerntheoretischen Gesetzmassigkeiten durch Motivierung und Belohnung bzw Bestrafung basiert 16 Der Verkaufsvorgang wird demnach zum sozialen dynamischen Austauschprozess dessen Ergebnis von der wechselseitigen Kommunikation zwischen Verkaufer und Kaufer abhangt 17 Rolf Schoch vertritt sogar die Meinung dass soziale Interaktionen geradezu eine notwendige Voraussetzung fur das Vorliegen eines Verkaufsvorganges seien 18 Untersuchungen dazu zeigen dass der Erfolg des Verkaufsvorganges nicht nur von Merkmalen der Verkaufer und Kaufer abhangt sondern auch von der gegenseitigen Wahrnehmung der interagierenden Personen siehe hierzu Verkaufspsychologie Die Interaktion einer Vertragsverhandlung wird insbesondere nur solange aufrechterhalten wie ausreichend grosse Belohnungen erwartet werden 19 International BearbeitenInternational ist das Wort fur Vertrag meist aus der lateinischen Sprache abgeleitet lateinisch contractus dazu deutsch Kontrakt Der Vertrag ist englisch contract franzosisch contrat italienisch contratto spanisch contrato oder portugiesisch contrato Nur die Niederlande weichen hiervon ab niederlandisch overeenkomst Das osterreichische Vertragsrecht entspricht dem deutschen Ein Vertrag kommt dort gemass 861 ABGB durch den ubereinstimmenden Willen zweier Vertragsparteien zustande Vertrage konnen auch stillschweigend durch konkludentes Handeln geschlossen werden 863 Abs 1 ABGB Der Verbrauch das Behalten oder Verwenden unbestellter Waren gilt gemass 864 Abs 2 ABGB nicht als Annahme eines Antrags Die Annahme hat nach 869 ABGB frei ernstlich bestimmt und verstandlich zu erfolgen Die Nichtigkeit sittenwidriger oder verbotswidriger Vertrage ist in 879 ABGB geregelt Allgemein sind Vertrage formlos gultig 883 ABGB Zum Abschluss eines Vertrages ist auch in der Schweiz die ubereinstimmende gegenseitige Willensausserung der Parteien erforderlich Art 1 OR Die Zusendung einer unbestellten Sache ist gemass Art 6a OR kein Antrag der Empfanger ist nicht verpflichtet die Sache zuruckzusenden oder aufzubewahren Vertrage bedurfen nach Art 11 OR zu ihrer Gultigkeit nur dann einer besonderen Form wenn das Gesetz eine solche vorschreibt Die Nichtigkeit sittenwidriger oder verbotswidriger Vertrage regelt Art 20 OR Bestimmte Irrtumer machen gemass Art 24 OR den Vertrag unwirksam Rechenfehler hindern die Verbindlichkeit des Vertrages nicht sind aber zu berichtigen In Frankreich ist der Vertrag franzosisch contrat gemass Art 1101 Code civil CC eine Willensvereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen die dazu bestimmt ist Verbindlichkeiten zu begrunden zu andern zu ubertragen oder zu beenden Dabei steht es gemass Art 1102 CC jedem frei Vertrage abzuschliessen oder nicht abzuschliessen seinen Vertragspartner zu wahlen und den Inhalt und die Form des Vertrags innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen zu bestimmen Das Common Law geht mit dem Dogma der Consideration England und Wales und in den USA beim Abschluss von Vertragen vom Erfordernis einer Gegenleistung englisch consideration aus Sie ist eine Voraussetzung fur die Einklagbarkeit eines Vertrages im Falle einer Vertragsverletzung Grundgedanke hierbei ist dass vertragliche Versprechen rechtlich nur durchsetzbar sein sollen wenn sie Teil eines Geschafts englisch bargain sind 20 Im US Common Law gilt der Grundsatz dass der Gegenwert der Consideration nicht untersucht wird 21 sodass eine angemessene Gegenleistung lateinisch quid pro quo mithin nicht erforderlich ist Jede noch so geringwertige consideration genugt fur die Bindungswirkung eines Versprechens 22 Nach Case law genugt bereits als Gegenleistung ein Pfefferkorn englisch peppercorn 23 Das Common Law projiziert in Vertrage ein Garantieversprechen englisch warranty hinein 24 Wird die vertraglich versprochene Leistung nicht bewirkt liegt eine Vertragsverletzung englisch breach of contract vor gleichgultig ob sie uberhaupt nicht zu spat oder schlecht erbracht wird der Glaubiger kann Schadenersatz fordern oder bei Verletzung grundlegender Vertragspflichten englisch fundamental breach vom Vertrag zurucktreten englisch discharge by breach Siehe auch BearbeitenOnlinevertrag Vertragsverlangerung Side letterWeblinks Bearbeiten Wiktionary Vertrag Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Palandt BGB 78 Auflage 2019 S 164 Einf vor 145 Rn 1 Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht 2005 S 1448 Ulrike Kobler Werden Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes 2010 S 132 ff Gerhard Kobler Etymologisches Rechtsworterbuch 1995 S 232 Gaius Institutiones 3 89 ff Gaius Institutiones 4 2 Urkundenbuch der Stadt Friedberg 1216 1410 Band 1 1904 S 40 Philipp von Zesen Die adriatische Rosemund 1651 S 44 Samuel Oberlander Lexicon Juridicum Romano Teutonicum 1721 S 265 Allgemeines Landrecht fur die Preussischen Staaten Band 1 1806 S 62 Ambroise Colin Henri Capitant Cours elementaire de droit civil francais Band II 1948 S 257 ff Mathias Kuckein Die Berucksichtigung von Eingriffsnormen im deutschen und englischen internationalen Vertragsrecht 2008 S 155 BGH NJW 1984 S 482 Heussen Teil 1 Grundlagen In Heussen Pischel Hrsg Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement 5 Auflage Verlag Dr Otto Schmidt Koln 2021 ISBN 978 3 504 06307 8 S 19 Carl Friedrich Graumann Interaktion und Kommunikation 1972 S 1126 ff George Caspar Homans Theorie der sozialen Gruppe 1972 S 19 f Marion Klammer Nonverbale Kommunikation beim Verkauf 1989 S 187 Rolf Schoch Der Verkaufsvorgang als sozialer Interaktionsprozess 1969 S 95 Rolf Schoch Der Verkaufsvorgang als sozialer Interaktionsprozess 1969 S 135 Thomas Sobbing Hrsg Handbuch IT Outsourcing 2015 S 48 Ferdinand Fromholzer Consideration US amerikanisches Recht im Vergleich zum deutschen 1997 S 22 John D Calamari Joseph M Perillo Cases and Problems on Contracts 2003 S 177 ff Omaha National Bank v Goddard Realty Inc 316 N W 2d 306 210 Nebraska 604 1982 Konrad Zweigert Hein Kotz Einfuhrung in die Rechtsvergleichung 3 Auflage 1996 S 501 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4063270 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertrag amp oldid 230084992